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IHK Nord | Arbeitsgemeinschaft Norddeutscher Industrie- und Handelskammern e.V.

lobbyregister / register_entry 11.04.2022 · Original ↗

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IHK Nord | Arbeitsgemeinschaft Norddeutscher Industrie- und Handelskammern e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Die IHK Nord ist ein Zusammenschluss von 13 Industrie- und Handelskammern aus den fünf norddeutschen Bundesländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein und vertritt die Interessen der gewerblichen Wirtschaft Norddeutschlands. Ihre Arbeit konzentriert sich auf die folgenden fünf norddeutschen Schwerpunktthemen: Maritime Wirtschaft mit dem Schwerpunkt Infrastruktur und Seeverkehr, Energie- und Industriepolitik, Tourismus, Ernährungswirtschaft, Außenwirtschaftsstandort. Die Stärkung des norddeutschen Wirtschaftsraums ist das übergeordnete Ziel der IHK Nord. Es werden gemeinsame Positionen und Aktivitäten im Interesse der norddeutschen Unternehmen erarbeitet und auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene gegenüber Politik, anderen Verbänden und den Medien kommuniziert. Dabei wird das gesamte Spektrum zeitgemäßer politischer Kommunikation genutzt: aktive Öffentlichkeitsarbeit, Parlamentarische Abende, Veröffentlichung von Stellungnahmen und Studien sowie das Angebot von Netzwerkveranstaltungen für norddeutsche Abgeordnete in Berlin und Brüssel. Folgende regelmäßige Veranstaltungsformate bietet die IHK Nord zum Austausch mit der Politik an: - Nordic Talking in Berlin - Nordic Breakfast und Nordic Network in Brüssel - Jährliche Norddeutsche Tourismuskonferenz - Jährliche Politikgespräche anlässlich der Grünen Woche in Berlin - Delegationsreisen Interessenbereiche: Verkehrspolitik; Energienetze; Verteidigungspolitik; Wettbewerbsrecht; Schienenverkehr; Handel und Dienstleistungen; Allgemeine Energiepolitik; Außenwirtschaft; Luft- und Raumfahrt; Industriepolitik; Sonstiges im Bereich "Energie"; Tourismus; Straßenverkehr; Güterverkehr; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Personenverkehr; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; EU-Binnenmarkt; Verkehrsinfrastruktur; Schifffahrt; Klimaschutz; Lebens- und Genussmittelindustrie; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben Regelungsvorhaben: - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (CCS/U) gefordert: Übergeordnetes Ziel ist der Aufbau einer CO2-Infrastruktur, die für Norddeutschland von hohem Interesse ist. Es werden vorrangig allgemein Technologieoffenheit (Wirtschaftlichkeit) und die Schaffung einheitlicher Regularien in der EU gefordert. Zudem sind zwei konkrete Forderungen zum einen die Forderung nach einer Opt-In-Regelung, die es einzelnen Bundesländern ermöglichen würde, die Onshore-Speicherung zu erlauben (wie im Gesetzesentwurf bereits vorgesehen) und die Forderung nach der Erhebung des Infrastrukturausbaus in Bezug auf CO2 in den Rang des überragenden öffentlichen Interesses. - Entwurf eines Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes gefordert: Allgemein werden die Beschleunigung des Aufbaus einer Wasserstoffinfrastruktur und der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft gefordert, die für den Standort Norddeutschland von besonders hohem Interesse sind. In dem Zusammenhang wird auch die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für den Netzausbau durch vereinfachte Prozessabläufe und Digitalisierung gefordert. - Reform der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer: „Bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland verursacht das in Deutschland aktuell angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Nur durch ein Verrechnungsmodell können Kosten für Wirtschaft und Verwaltung weiter gesenkt und der Anreiz für Importeure gestärkt werden, Seehäfen und Flughäfen in Deutschland zu nutzen. Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und weiterverarbeitenden Unternehmen würde das Verrechnungsmodell neue Anreize bieten, sich verstärkt in Deutschland anzusiedeln. Mit dem Verrechnungsmodell können zudem Einnahmen der öffentlichen Hand und die ökologische Bilanz von Güterströmen verbessert werden.“ (ZDS, 2024) - Praxistaugliche Umsetzung der EU-Verordnung 2023/1115 für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR): Grundsätzlich sieht sich die europäische Wirtschaft und insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) derzeit einer Vielzahl von neuen regulatorischen Herausforderungen gegenüber. Regulierungen, die europäische Wirtschaftsstandorte im internationalen Wettbewerb potenziell benachteiligen, sollten nur den unbedingt notwendigen Umfang haben und müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Der derzeitige Rechtstext der EUDR hält diesen Anforderungen aus Sicht der norddeutschen Wirtschaft nicht Stand. Dies kann nicht im Sinne des Verordnungsgebers sein und ist zu korrigieren. - Erhöhung des Hafenlastenausgleichs durch den Bund: Die IHK Nord fordert eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Seehäfen als Infrastruktur von nationaler Bedeutung. Ein Gutachten kommt dabei zu dem Schluss, dass der Bund seine Finanzhilfen bereits auf Grundlage des bestehenden Rechtsrahmens erhöhen könnte. Konkret wird eine dauerhafte Grundfinanzierung der Seehäfen durch den Bund in Höhe von 500 Mio. Euro jährlich gefordert, die laut Analyse durch einfachgesetzliche Änderung des Seehafenfinanzierungsgesetzes möglich ist. - Aufhebung des LkSG, maßvolle Umsetzung der CSDDD, Senkung der Energiepreise: Die IHK Nord fordert von der neuen Bundesregierung insbesondere die Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und die maßvolle Umsetzung der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Zudem fordert sie eine Senkung der Energiepreise mit Fokus auf die Senkung der Netzentgelte für grünen Strom. - Überarbeitung der Kraftwerksstrategie (Kraftwerkskapazitäten, "Südbonus") gefordert: Die IHK Nord betrachtet die in den Konsultationsdokumenten zur Umsetzung der Kraftwerksstrategie vorgesehene bevorzugte Behandlung des netztechnischen Südens, den sog. "Südbonus", als eine unverhältnismäßige Benachteiligung der norddeutschen Bundesländer. Demnach sollten zwei Drittel der bezuschlagten Anlagen im netztechnischen Süden Deutschlands errichtet werden. Eine solche Konzentration der Fördermittel würde zu einer einseitigen Verteilung der Investitionen führen und die wirtschaftliche Entwicklung des Nordens benachteiligen. Der dringende Bedarf an neuen Kraftwerken und Speicherkapazitäten auch in Norddeutschland muss bei der geplanten Überarbeitung der Kraftwerksstrategie berücksichtigt werden. - Südbonus im StromVKG benachteiligt den Norden; Ablehnung der Maßnahme: Im StromVKG ist vorgesehen, dass zwei Drittel der bezuschlagten Anlagen für Langzeitkapazitäten im netztechnischen Süden errichtet werden („Südbonus“). Diese Maßnahme würde den Norden be-nachteiligen und sollte nicht eingeführt werden. - Abschaffung der Luftverkehrsteuer: Die geplante Absenkung der Luftverkehrsteuer bzw. Rücknahme der Steuererhöhung von 2024 reicht aus Sicht der IHK Nord nicht aus. Stattdessen fordert die IHK Nord die vollständige Abschaffung der Luftverkehrsteuer, zum Erhalt eines wettbewerbsfähigen Luftverkehrsstandorts Deutschland.

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