Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V.
Text
Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Die CDH e.V. ist die Dachorganisation der angeschlossenen 6 CDH Wirtschaftsverbänden aus ganz Deutschland. Sie vertritt die Interessen der selbstständigen Vertriebsunternehmer/-innen auf der Großhandelsstufe über alle Branchen hinweg - Handelsvertretungen, Industrievertretungen, Handelsagenturen, Handelsmaklerfirmen, Vertriebsingenieurbüros, Vertragshändlern - alle auf der Großhandelsstufe. Die CDH e.V. versteht sich als Dienstleistungszentrum für Vertrieb mit zwei Zielrichtungen. Beeinflussung und Mitgestaltung der wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen für Vertriebsunternehmen in Berlin und Brüssel sowie die Bereitstellung von umfangreichen Beratungs-, Informations- und Serviceleistungen für die Geschäftstätigkeit der Mitgliedsunternehmen der angeschlossenen Wirtschaftsverbände. Die CDH e.V. repräsentiert insoweit die rund 35.000 selbständigen Vertriebsunternehmer/-innen auf der B2B-Ebene in Deutschland. Ziel ist die Förderung und Wahrung der berufsständischen Interessen.
Die CDH e.V schaltet sich in deren Interesse in das politische Geschehen ein, engagiert sich während der laufenden Gesetzgebungsvorhaben und thematisiert Verbesserungspotentiale. Sie bezieht Stellung und nimmt Einfluss auf die Gestaltung der dem Mitgliederkreis entsprechenden Rahmenbedingungen. Schwerpunkte sind die Wirtschaftspolitik, die Rechts-, Steuer- und Sozialpolitik, sowie das Verkehrswesen und Umweltfragen. Sie steht hierzu im ständigen Austausch mit den Medien und Vertretern/Vertreterinnen aus Wirtschaft und Politik.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Personenverkehr; Erneuerbare Energien; Außenwirtschaft; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Güterverkehr; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; EU-Binnenmarkt; Kleine und mittlere Unternehmen; Straßenverkehr; Digitalisierung; Krankenversicherung; Urheberrecht; Zivilrecht; Verkehrsinfrastruktur; Sonstiges im Bereich "Recht"; E-Commerce; Rechtspolitik; Sonstige Interessenbereiche; Datenschutz und Informationssicherheit; Handel und Dienstleistungen; EU-Gesetzgebung; Rente/Alterssicherung; Wettbewerbsrecht; Unfallversicherung; Verkehrspolitik
Regelungsvorhaben:
- Erhaltung des geltenden AGB-Rechts auch im B2B-Bereich als Mitglied der Verbändeinitiative Pro AGB-Recht: Die Behauptung, die Erfolgschancen von „Commercial Courts“ hingen von einer weniger starren AGB-Kontrolle ab, ist weder schlüssig noch belegbar. Im Gegenteil: Von der Rechtssicherheit und
Verhandlungsklarheit des etablierten deutschen AGB-Rechts profitieren alle Geschäftspartner,
indem Risiken bei Vertragsverhandlungen überschaubar bleiben, Verlässlichkeit hinsichtlich
unwirksamer Vertragsklauseln gewährleistet wird, kosten- sowie zeitintensive
Rechtsberatungsleistungen im Rahmen bleiben und gleichzeitig Spielraum für individuelle
Abreden bleibt. Diese Faktoren machen das deutsche AGB-Recht attraktiv und zukunftssicher.
- Existierende Einstiegshürden für Selbständige abbauen und Rechtssicherheit bei Selbständigen erhöhen.: Gründerfreundliche Ausgestaltung der Altersvorsorgepflicht für Selbständige
Einkommensbezogene Erhebung der GKV-Beiträge
Gleiche Sozialbeiträge für Selbständige und Arbeitnehmer
Mutterschutz für Selbständige nachhaltig und praktikabel finanzieren
Keine Experimente bei der Definition von Selbständigkeit
Für eine ganzheitliche Existenzgründungsstrategie –
Vielfalt fördern, Wirtschaft stärken
Gründungen durch ein Existenzförderungsgesetz erleichtern
- Mutterschutz für Selbständige: Der Mutterschutz für Selbständige soll reformiert werden, um finanzielle Benachteiligungen abzubauen und Chancengleichheit zu schaffen. Wir fordern eine Steuerfinanzierung als vorrangige Option. Alternativ sind Versicherungsmodelle denkbar, die eine flexible, bedarfsgerechte Absicherung ermöglichen. Ein Umlagesystem analog zur U2-Umlage lehnen wir ab. Zudem setzen wir uns dafür ein, Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Mutterschutzzeit zu schaffen.
- Reform des Arbeitszeitgesetzes: Flexibilisierung des geltenden Arbeitszeitgesetzes - Wir fordern von der Bundesregierung und den regierungstragenden Fraktionen, zeitnah die rechtlichen Voraussetzungen für eine wöchentliche anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen, wie es die EU-Arbeitszeitrichtlinie bereits ermöglicht. Die europäische Arbeitszeitrichtlinie bietet den notwendigen Rahmen, um Flexibilität und Arbeitnehmerschutz miteinander zu vereinen.
- Rentenpaket 2025: Laut aktuellen Berechnungen der Prognos AG im Auftrag der INSM übersteigen die tatsächlichen Kosten die bisherigen Schätzungen deutlich: Bis 2050 entstünde eine zusätzliche Belastung von fast 480 Milliarden Euro – das entspricht in etwa dem gesamten Volumen des schuldenfinanzierten Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaschutz. Die jährlichen Mehrkosten stiegen gegenüber der geltenden Rechtslage von 18,3 Milliarden Euro (2031) auf 27 Milliarden Euro (2050). Der von der Regierung beschlossene Gesetzentwurf geht damit weit über den Koalitionsvertrag hinaus, der „nur“ eine Zusatzbelastung von insgesamt gut 123 Milliarden Euro bis 2050 gegenüber der aktuellen Rechtslage verursachen würde. Schon diese Koalitionsvereinbarung ist aus Sicht der unterzeichnenden Verbände ein Fehler.
- Reform des Statusfeststellungsverfahrens und Stärkung der Rechtssicherheit für Selbständige: Ziel der Einflussnahme ist die Reform des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV sowie angrenzender sozialversicherungs- und strafrechtlicher Regelungen zur Abgrenzung selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung. Dies umfasst insbesondere die gesetzliche Klarstellung der Abgrenzungskriterien in § 7 SGB IV, die Wiedereinführung eines Vertrauensschutzes bei rückwirkender Feststellung von Versicherungspflicht (§ 7b SGB IV), Anpassungen der strafrechtlichen Regelung in § 266a StGB, die Einführung eines beschleunigten Statusklärungsverfahrens, institutionelle Verfahrensverbesserungen bei der Deutschen Rentenversicherung sowie die Aktualisierung untergesetzlicher Verwaltungsvorgaben zur Statusfeststellung.
Relationen
Keine Relationen.