Bürgerenergie GmbH
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Bürgerenergie GmbH
Tätigkeit: Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit
Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der
Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur
Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von
Themenfeldern geführt, die als Rahmenbedingungen für die
unternehmerische Tätigkeit, auch im Hinblick auf die Situation der
Bürgerenergie, von großer Bedeutung sind.
Dabei geht es unter anderem um gesetzlichen Änderungen, Anpassungen und Neuregelungen, Prozessketten, Lieferketten und Nachhaltigkeit bis hin zum
Bürokratieabbau. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis
zu vermitteln und Impulse zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen
Lage zu geben. Im Zuge dessen werden auch parlamentarische Abende und
Diskussionsveranstaltungen besucht, zu denen Regierungsmitglieder,
Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen
werden.
Ehrenamtlich werden derzeit rund 250 MW Bürgerwindparks über den Bundesvernd WindEnergie vertreten.
Zu Interessenvertretung werden Empfänge, Messen und Veranstaltungen besucht, Delegationen begleitet und Einzelgespräche mit Politikern geführt.
Interessenbereiche: Bank- und Finanzwesen; Entwicklungspolitik; EU-Gesetzgebung; Artenschutz/Biodiversität; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Tierschutz; Versicherungswesen; Immissionsschutz; Energienetze; Industriepolitik; Rechtspolitik; Politisches Leben, Parteien; Bauwesen und Bauwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Recht"; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Ländlicher Raum; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Klimaschutz; Land- und Forstwirtschaft; Allgemeine Energiepolitik; Außenwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Energie"; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Sonstiges im Bereich "Umwelt"
Regelungsvorhaben:
- §18a LuftVG: Möglichkeit der Bundeswehr im Genehmigungsverfahren nach BImSchG Entscheidungen für Anträge von Windenergieanlagen treffen zu können.
- Redispatch Vorbehalt: Argumentationslinie gegen den Redispatch-Vorbehalt und deren negative Auswirkungen auf Windenergieanlagen, Netzanschlüsse sowie Nachteile für Bürgerwindparks und kleinere Marktakteure.
- Entwurf eines Gesetzes für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau und zur Beschleunigung des Wohnungsbaus: Einflussnahme auf zahlreiche Änderungen des BauGB, WindBG sowie BImSchG. Der Gesetzentwurf stammte aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und wurde noch in der 20. Wahlperiode beraten und Ende Januar 2025 beschlossen. Er änderte unter anderem WindBG, BauGB und BImSchG und begrenzte in bestimmten Konstellationen Vorbescheide beziehungsweise Genehmigungen außerhalb wirksamer Windenergiegebiete.
Relationen
Keine Relationen.