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Bürgerenergie GmbH

lobbyregister / register_entry 08.03.2022 · Original ↗

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Bürgerenergie GmbH Tätigkeit: Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern geführt, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit, auch im Hinblick auf die Situation der Bürgerenergie, von großer Bedeutung sind. Dabei geht es unter anderem um gesetzlichen Änderungen, Anpassungen und Neuregelungen, Prozessketten, Lieferketten und Nachhaltigkeit bis hin zum Bürokratieabbau. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln und Impulse zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage zu geben. Im Zuge dessen werden auch parlamentarische Abende und Diskussionsveranstaltungen besucht, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Ehrenamtlich werden derzeit rund 250 MW Bürgerwindparks über den Bundesvernd WindEnergie vertreten. Zu Interessenvertretung werden Empfänge, Messen und Veranstaltungen besucht, Delegationen begleitet und Einzelgespräche mit Politikern geführt. Interessenbereiche: Bank- und Finanzwesen; Entwicklungspolitik; EU-Gesetzgebung; Artenschutz/Biodiversität; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Tierschutz; Versicherungswesen; Immissionsschutz; Energienetze; Industriepolitik; Rechtspolitik; Politisches Leben, Parteien; Bauwesen und Bauwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Recht"; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Ländlicher Raum; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Klimaschutz; Land- und Forstwirtschaft; Allgemeine Energiepolitik; Außenwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Energie"; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Sonstiges im Bereich "Umwelt" Regelungsvorhaben: - §18a LuftVG: Möglichkeit der Bundeswehr im Genehmigungsverfahren nach BImSchG Entscheidungen für Anträge von Windenergieanlagen treffen zu können. - Redispatch Vorbehalt: Argumentationslinie gegen den Redispatch-Vorbehalt und deren negative Auswirkungen auf Windenergieanlagen, Netzanschlüsse sowie Nachteile für Bürgerwindparks und kleinere Marktakteure. - Entwurf eines Gesetzes für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau und zur Beschleunigung des Wohnungsbaus: Einflussnahme auf zahlreiche Änderungen des BauGB, WindBG sowie BImSchG. Der Gesetzentwurf stammte aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und wurde noch in der 20. Wahlperiode beraten und Ende Januar 2025 beschlossen. Er änderte unter anderem WindBG, BauGB und BImSchG und begrenzte in bestimmten Konstellationen Vorbescheide beziehungsweise Genehmigungen außerhalb wirksamer Windenergiegebiete.

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