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Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V.

lobbyregister / register_entry 25.02.2022 · Original ↗

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Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation Die Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen vertritt die Interessen der Landesbausparkassen und ihrer 7 Millionen Kundinnen und Kunden gegenüber Parlament und Regierung. Sie setzt sich insbesondere für die Förderung des Bausparwesens sowie der privaten Vermögensbildung und Altersvorsorge durch die selbstgenutzte Immobilie ein. Neben den unmittelbar davon berührten Gesetzgebungsverfahren, u. a. zum Bausparkassengesetz sowie zur Bausparförderung, begleitet sie die Gesetzgebung auf weiteren für das Bausparwesen relevanten Feldern der Wohnungs-, Steuer-, Finanz- und Wirtschaftspolitik. Dies geschieht insbesondere durch Stellungnahmen und Positionspapiere, aber auch durch persönliche Gespräche mit vom Lobbyregistergesetz erfassten Adressaten. Typische Austauschformate sind parlamentarische Frühstücke oder -Abende, zu denen der o. g. Personenkreis eingeladen wird. Interessenbereiche: Ländlicher Raum; Klimaschutz; Verbraucherschutz; Digitalisierung; Rechtspolitik; Rente/Alterssicherung; Stadtentwicklung; Öffentliches Recht; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Versicherungswesen; Bauwesen und Bauwirtschaft; EU-Binnenmarkt; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Wohnen; Wettbewerbsrecht; Zivilrecht; EU-Gesetzgebung; Bank- und Finanzwesen Regelungsvorhaben: - Änderung des Entwurfs der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht: Wir setzen uns hinsichtlich der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht für die Qualitätssicherung der Sachkundeprüfungen für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und die künftigen Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu durch die Beibehaltung des bundesweiten Aufgabenauswahlausschusses nach der ImmVermV und die Einrichtung dieses Aufgabenauswahlausschusses nach der geplanten Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) ein. Darüber hinaus sprechen wir uns für praxisgerechte Anpassungen des Entwurfs der DarlVermV aus. Dies betrifft vor allem die Anerkennung einer Erlaubnis nach § 34i GewO sowie Anpassungen des Sachkundekatalogs, insbesondere durch Berücksichtigung auch der Bausparfinanzierung. - Vorschläge zur Einführung einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung: Wir setzen uns dafür ein, dass im Hinblick auf die nach § 5 Abs. 2 GwVideoIdentV-E erforderlichen eID-Verfahren eine Umsetzungsfrist von mindestens einem Jahr vorgesehen wird. Zudem sollte auf den Ausschluss vollautomatisierter Verfahren nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 GwVideoIdentV-E verzichtet werden. - Beibehaltung der gesetzlichen Regelungen zur Vorfälligkeitsentschädigung: Wir setzen uns dafür ein, die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Vorfälligkeitsentschädigung unverändert beizubehalten. - Einführung eines Dauerprämienzulageantrags (Änderung § 4 Abs. 2 WoPG): Wir setzen uns dafür ein, dass die Sparer anstelle der jährlichen Beantragung wahlweise einen „Dauerprämienantrag“ – entsprechend „Riester-Dauerzulageantrag“ nach § 89 Abs. 1a EStG bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen – stellen können (= Änderung von § 4 Abs. 2 WoPG). - Vorschläge zur Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge: Wir begrüßen die geplante Reform der geförderten privaten Altersvorsorge. Insbesondere unterstützten wir die geplante Erhöhung der Flexibilität und Attraktivität der Eigenheimrenten-Förderung, beispielsweise die Vereinfachungen des Entnahmeverfahrens sowie den Wegfall der jährlichen Erhöhung des Wohnförderkontos. Darüber hinaus treten wir für weitere Vereinfachungen speziell bei der Eigenheimrente ein. - Beibehaltung der Regelung in § 12 BauSparkG (Vertrauensmann): Wir setzen uns dafür ein, dass die Funktion der Vertrauensperson nach § 12 BauSparkG beibehalten wird. - Übergangsregelungen im Falle einer Streichung des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO: Im Falle einer Streichung der heutigen Ausnahmeregelung in § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO sollten Übergangsregelungen und Bestandsschutzregelungen vorgesehen werden. - Vorschläge für bezahlbares Bauen und Wohnen. Positionen zur Bundestagswahl 2025.: Wir beziehen mit Blick auf die BTW 2025 und die anstehende Legislaturperiode Position. Wir empfehlen eine Reihe von Maßnahmen mit dem Ziel, die Versorgung mit Wohnraum zu erhöhen und den Zugang breiter Bevölkerungsschichten zu erschwinglichem Wohnraum zu verbessern. Vorgeschlagen werden Änderungen in folgenden Politikfeldern: 1. Stärkerer Fokus auf Wohneigentumsbildung als Wohnraumschaffer; 2. Unterstützung beim Eigenkapitalaufbau; 3. Selbstgenutztes Wohneigentum als festen Bestandteil der Altersvorsorge etablieren; 4. Grunderwerbsteuer zum Instrument der Wohneigentumsförderung machen; 5. Bauland mobilisieren und Bauen erleichtern – aber auch: Leerstand vermeiden, Regionen stärken; 6. Nachhaltigkeit im Gebäudesektor – ökologisch und sozial; 7. EU-Vorgaben mit Augenmaß umsetzen. - Rücknahme des Verordnungsvorschlags für ein Rahmenwerk für den financial data access (FIDA): Wir sprechen uns für eine Rücknahme des Gesetzgebungsvorhabens zum Verordnungsvorschlag für ein Rahmenwerk für den „financial data access“ (FIDA) aus. Sollte eine Rücknahme nicht mehrheitsfähig sein, sollten inhaltliche Anpassungen erfolgen. - Verbesserung der Vermögensbildungsförderung, insb. Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage: Wir setzen uns dafür ein, dass die Förderung der Vermögensbildung (auch bezeichnet als Sparförderung) in Deutschland gestärkt wird. Beide Förderinstrumente – Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage – zielen darauf ab, den frühzeitigen Beginn der Eigenkapitalbildung zum Erwerb von Wohneigentum anzuregen. Um diesen Anreiz zu erhalten, sollte eine regelmäßige Anpassung der Einkommensgrenzen und maximalen jährlichen Förderbeträge für Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage mindestens in Form eines Inflationsausgleichs erfolgen. Weitere Verbesserungen wie eine Erweiterung der Zielgruppe sind vorstellbar. - Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherrechte-RL 2011/83/EU i. d. F. der RL (EU) 2023/2673: Wir sprechen uns gegen eine überschießende Umsetzung der geänderten Richtlinie 2011/83/EU im Hinblick auf Außergeschäftsraumverträge über Finanzdienstleistungen aus. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sollten die gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster beibehalten werden. Bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen setzen wir uns für eine Änderung der Verbraucherrechte-RL im Hinblick auf ein europäisches Widerrufsbelehrungsmuster oder zumindest für eine Öffnungsklausel für nationale Widerrufsbelehrungsmuster ein. - Vorschlag zu einer Klarstellung im Rahmen der 9. Änderung des Steuerberatungsgesetzes: Wir sprechen uns für einen klarstellenden Hinweis in der Gesetzesbegründung aus. Dieser sollte verdeutlichen, dass diejenigen, die Verträge im Sinne des § 2 Abs. 1 WoPG schließen oder vermitteln, nach der Neuregelung in § 4e StBerG-E weiterhin befugt bleiben, bei der Ausfüllung von Anträgen auf Wohnungsbauprämie Hilfe zu leisten. - Gesetzentwurf Frühstartrente: Wir setzen uns für die Anschlussfähigkeit der Frühstartrente an das System der geförderten privaten Altersvorsorge ein, insbesondere mit Blick auf die Eigenheimrente und die Altersvorsorge mit Wohneigentum. Dazu streben wir im Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente insbesondere Klarstellungen bei den Entnahme- und Übertragungsmöglichkeiten des Frühstartrentenvermögens sowie Anpassungen bei der Ausgestaltung des Kreises der Anspruchsberechtigten und der vorgesehenen Informationen zur Stärkung der finanziellen Bildung an.

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