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Evangelischer Fachverband Arbeit und soziale Integration e.V.

lobbyregister / register_entry 25.02.2022 · Original ↗

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Evangelischer Fachverband Arbeit und soziale Integration e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Der Evangelische Fachverband Arbeit und Soziale Integration e.V. (EFAS) ist ein eingetragener Verein dessen Mitglieder für erwerbslose und behinderte Menschen Arbeit, Beschäftigung, Qualifizierung und Sprachkurse für Menschen mit Migrationshintergrund anbieten und umsetzen. Der EFAS ist ein bundesweites Netzwerk von evangelischen bzw. diakonischen Beschäftigungs- und Qualifizierungsunternehmen und diakonischer Landesfachverbände in Deutschland. Er fördert den Dialog zwischen Politik und Verwaltung und vertritt die Interessen seiner Mitglieder. Vorrangiges Ziel der im EFAS zusammengeschlossenen Einrichtungen ist die berufliche und soziale Integration sowie die Entwicklung von Lebensperspektiven für erwerbslose Menschen. Regelmäßige Fachtage zu aktuellen arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Themenstellungen fördern den Austausch mit Politik, Verwaltung und Wissenschaft und sind Basis zur differenzierten Einschätzung Arbeitsmarkt- und Sozialpolitischer Entwicklungen, mit dem Ziel Schaffung verbesserter gesetzlicher Grundlagen. Interessenbereiche: Integration; Berufliche Bildung; Rechte von Menschen mit Behinderung; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Parlamentarisches Verfahren; Arbeitslosenversicherung; Arbeitsmarkt; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Grundsicherung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" Regelungsvorhaben: - Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende: Weiterentwicklung des Teilhabechancengesetz / Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II in folgenden Punkten: Potenziale des Coachings heben und Personalentwicklung strukturiert mitdenken und Übergänge frühzeitig vorbereiten - Abgrenzung Honorarkräfte und freiberuflich tätige Fachkräfte in der Weiterbildung: Ziel ist es rechts- und prüfungssichere Grundlagen für die versicherungsrechtliche Beurteilung von Erwerbstätigen zu erlangen, die auch dem Statusfeststellungsverfahren der DRV in der Praxis standhalten. - Positionierung zum Reformvorhaben des Statusfeststellungsverfahren: Die Verbände wollen erreichen, dass der Beschäftigten-Status von Freiberuflern in der Weiterbildung geklärt wird. Ziel ist, Rechtssicherheit für die Verbandsmitglieder. Hintergrund ist das sogenannte „Herrenberg-Urteil“. Demnach müssen Honorarkräfte in bestimmten Fällen wie fest angestellte Mitarbeiter:innen behandelt werden. - Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung: Die Intention des geplanten Gesetzes wird grundsätzlich begrüßt. Es wird gefordert, dass die Aufgabentrennung von Verwaltungseinheiten eingehalten und das Gesetz im Sinne einer weiter hohen Intensität und Qualität der Beratung ausgestaltet wird.

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