polradar

Bürgerbewegung Finanzwende e. V.

lobbyregister / register_entry 25.02.2022 · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Bürgerbewegung Finanzwende e. V. Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO) Zwecke der Bürgerbewegung Finanzwende e. V. sind die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens, die Förderung von Wissenschaft und Forschung, des Umweltschutzes, die Förderung der Bildung, die Förderung von Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes, die Förderung der Kriminalprävention und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten Zwecke. Der Verein Bürgerbewegung Finanzwende e.V. fördert eine dem Gemeinwohl verpflichtete nachhaltige Finanzwirtschaft und Finanzpolitik, nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa und weltweit. Der Verein setzt sich insbesondere ein a) gegen Finanzkriminalität, b) für ein stabiles Finanz- und Geldsystem, das nicht auf staatliche Rettungsaktionen angewiesen ist, c) für eine sozial und ökologisch nachhaltige und ethische Finanzwirtschaft, d) für Anleger- und Verbraucher:innenschutz, wozu insbesondere die Wahrnehmung von Verbraucher:inneninteressen durch nicht gewerbsmäßige Aufklärung und Beratung zählt, e) für ein faires System der Altersvorsorge, f) für faire Regeln an den Finanzmärkten (z.B. bei Risikoverteilung, Preisbildung und Besteuerung) und dafür, dass der Finanzsektor ein kundenorientierter Dienstleister für Verbraucher:innen und Unternehmen ist. Der Verein versteht sich deshalb als Gegengewicht zur Finanzlobby. (3) Die Zwecke des Vereins werden insbesondere verwirklicht durch a) gezielte Kampagnen und Aktionen, einschließlich der Auseinandersetzung mit einzelnen Akteur:innen der Finanzwirtschaft, b) die Beteiligung an öffentlichen und nicht-öffentlichen Diskussionen, c) Einflussnahme auf die finanzpolitische Willensbildung in Politik und Gesellschaft, d) Aufklärung der Bevölkerung, insbesondere von Verbraucher:innen, auch durch Information und Beratung von Verbraucher:innen zu Finanzprodukten, zu Fragen der Altersvorsorge, des Sparens und Finanzierens, e) nicht gewerbsmäßige Angebote an Bürger:innen zur Mitwirkung an der finanzpolitischen Willensbildung, f) Einsatz von juristischen Mitteln, einschließlich Klagen, g) Recherchen und Studien. Der Verein setzt sich in den vorgenannten Bereichen für eine bessere internationale Zusammenarbeit insbesondere im Rahmen der europäischen Integration ein. Interessenbereiche: Klimaschutz; Rente/Alterssicherung; EU-Binnenmarkt; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Versicherungswesen; EU-Gesetzgebung; Verbraucherschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Außenwirtschaft; Bank- und Finanzwesen; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Menschenrechte Regelungsvorhaben: - Vorschläge zur Kapitalmarktunion: Die Präsentation wurde im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung im Bundestag vorgestellt: Verbriefungen sind ein riskantes Finanzinstrument, das nach der Finanzkrise 2008 durch wirksame Regulierung beherrschbar gemacht wurde. Nun drängt die Finanzlobby darauf, diese Regulierung zu lockern, und beruft sich dabei auf den angeblichen Finanzierungsbedarf für wirtschaftliche Transformation und Weiterentwicklung. Doch dieser Bedarf kann problemlos auch ohne Verbriefungen gedeckt werden. Das Argument der Transformation dient lediglich als trojanisches Pferd, um eine weitere Deregulierung der Banken zu ermöglichen und die Risiken im Finanzsystem wieder zu erhöhen. - Restrukturierungsfond-Übertragungsgesetz (RStruktFÜG): Die Nutzung der Altmittel aus dem Restrukturierungsfonds zur Tilgung der Schulden aus der Finanzkrise 2008/2009 ist die einzig richtige Entscheidung. Der vorausgehende Prozess war bemerkenswert: Zunächst war entgegen der vom BMF eingeholten Expertise eine Auszahlung an die Banken vorgesehen. Erst nach öffentlicher Kritik wurde von diesem plan, der dem Wunsch der Bankenbranche entsprach, Abstand genommen. Die Aufhebung des Betriebsabzugsverbots für Zahlungen deutscher Banken an den Europäischen Bankenfond und die damit verbundene Steuerbefreiung zukünftiger Beiträge halten wir für eine Fehlentscheidung. - Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG): Immer mehr Arztpraxen werden von Finanzinvestoren durch sogenannte investorengeführte Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) betrieben. Erste Untersuchungen zeigen lokale Monopolisierungstendenzen, negative Auswirkungen auf Patienten und eine hohe Verschuldung dieser Versorgungszentren. Die politische Debatte dazu wird jedoch ohne ausreichende Daten geführt, da niemand genau weiß, wie viele MVZ von Investoren betrieben werden. Um dies zu ändern, sollten alle ambulanten Einrichtungen im Rahmen des GVSG ihre wirtschaftlichen Eigentümer offenlegen. Dies könnte über das Transparenzregister oder ein neues MVZ-Register erfolgen, um Transparenz zu schaffen und fundierte Diskussionen zu ermöglichen. - EU-Omnibusvorschlag der EU-Kommission: Die Bundesregierung soll sich für eine gezielte Überarbeitung des Omnibus-Vorschlags der EU-Kommission unter breiter zivilgesellschaftlicher Beteiligung einsetzen. Es sollten Inkohärenzen behoben werden, ohne die Ziele des EU Green Deals zu gefährden. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass Änderungen auf der Umsetzungsebene und nicht am grundlegenden Rechtsrahmen erfolgen. CSRD und CSDDD sollen schnellstmöglich in deutsches Recht umgesetzt werden. - EU-Lieferkettengesetz / Omnibus-Paket: Ziel der bezweckten Einflussnahme ist eine Positionierung der kontaktierten Bundesministerien gegen die von der EU-Kommisison vorgeschlagene Streichung der Überprüfungsklausel für die Einbeziehung des Finanzsektors in das EU-Lieferkettengesetz. - Vorschläge zur WIN-Initiative: Zusammenfassend bewerten wir den Vorschlag der Initiative für Wagnis- und Wachstumskapital für Deutschland (WIN-Initiative) zum Ort der Geschäftsleitung von Investmentfonds wie folgt: 1. Der Ort der Geschäftsleitung kann nicht pauschal per Verordnung bestimmt werden. Eine Einzelfallprüfung, wie bisher üblich, ist unabdingbar. 2. Die kleinteilige Regelung für eine eng begrenzte Zahl von Akteuren steigert die Komplexität des Steuerrechtes. - Wartefrist bei der Restschuldversicherung beibehalten: Die seit Januar 2025 geltende gesetzliche Wartefrist von sieben Tagen zwischen dem Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags und dem Abschluss einer Restschuldversicherung war ein wichtiger Schritt für den finanziellen Verbraucherschutz und muss erhalten bleiben. Wer einen Verbraucherkredit aufnimmt, bekommt oft eine Restschuldversicherung angeboten. Diese Versicherung ist häufig überteuert und lückenhaft. Für Banken und Versicherer war sie lange ein sehr profitables Geschäft. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der EU Verbraucherkreditrichtlinie wird das Thema erneut diskutiert, einige Stimmen fordern die Aufweichung der 7-tägigen Wartefrist. Diese Aufweichung wollen wir verhindern. - Beibehaltung von ESG-Risikoplänen für kleine und nicht komplexe Institute im Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz: Keine Ausnahme für SNCIs von der Pflicht ESG-Risikopläne zu erstellen - Produktkategorien für nachhaltige Finanzprodukte unter der SFDR ohne Greenwashing: Die Review der SFDR muss Klarheit schaffen und Greenwashing verhindern durch eindeutige Kategorien für nachhaltige Finanzprodukte mit wissenschaftsbasierten Mindestanforderungen. Wichtige Transparenzkennzahlen müssen beibehalten werden und die Konsistenz mit ESMA-Guidelines muss sichergestellt werden. - Riester-Rente: Es braucht einen echten Systemwechsel: Der Bundestag diskutiert über das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz). Finanzwende meint: Die geplante Reform bringt einige kleinere Verbesserungen, löst aber die zentralen Kundenprobleme – hohe Kosten und eine komplizierte Suche nach guten Produkten – nicht. Finanzwende plädiert deshalb für einen echten Wechsel hin zu einem einzigen kostengünstigen und staatlich organisierten Standardprodukt für alle, die einfach vorsorgen wollen. - Vorschläge zur Ausgestaltung des Digitalen Euro: Finanzwende setzt sich für einen digitalen Euro ein, er als öffentliches und digitales Zahlungsmittel ausgestaltet werden sollte, das den Bedürfnissen von Bürger*innen und der Realwirtschaft dient. Außerdem sollte er als öffentliches Regelwerk frei und kostenlos nutzbar für Zahlungsdienstleister sein. Er sollte Bargeld ergänzen, nicht ersetzen, und sowohl online als auch offline nutzbar sein. Die Nutzung sollte für Verbraucher*innen kostenfrei und für Händler*innen möglichst kostengünstig sein. Zudem sollte der digitale Euro ein hohes Datenschutzniveau gewährleisten und auf einer sicheren, unabhängigen europäischen Infrastruktur basieren, um Resilienz und Souveränität im Zahlungsverkehr zu stärken. - Internationalisierung des Euro und Stablecoins: Finanzwende setzt sich für einen digitalen Euro als Grundlage eines unabhängigen und wettbewerbsfähigen europäischen Zahlungssystems ein. Mit Blick auf globale Stablecoins besteht aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf. Besonders problematisch ist das Modell „Multi-Issuance-One-Leg-Out“, das bereits genutzt wird, obwohl MiCA seine Zulässigkeit nicht eindeutig regelt. Finanzwende fordert daher, dass sich das BMF für eine Klarstellung der EU-Kommission einsetzt, dass dieses Modell derzeit nicht ausreichend unter MiCA geregelt ist. Anschließend sollten gemeinsam mit den EU-Gesetzgebern und der EZB tragfähige und robuste Regeln entwickelt werden, um Risiken wirksam zu begrenzen und die Rolle des Euro zu stärken. - Finanzstabilität im Bankensektor stärken: Finanzwende setzt sich für eine einfache, aber strenge Bankenregulierung ein, die die Finanzstabilität wirksam schützt. In der aktuellen Debatte um „Vereinfachung“ besteht die Gefahr, dass zentrale Schutzmechanismen geschwächt und Deregulierung unter neuem Namen vorangetrieben werden. Viele Komplexitäten im bestehenden Regelwerk gehen zudem auf Ausnahmen zurück, die von der Bankenlobby durchgesetzt wurden. Finanzwende fordert daher, Vereinfachung nicht mit Verwässerung gleichzusetzen, sondern die Regulierung konsequent an Stabilität auszurichten. Dazu gehört insbesondere eine verbindliche Leverage Ratio von mindestens zehn Prozent für alle Banken.

Relationen

Keine Relationen.