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Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e. V. (CJD)

lobbyregister / register_entry 01.03.2022 · Original ↗

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Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e. V. (CJD) Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Als Bildungs- und Sozialunternehmen fördert das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands bundesweit Kinder, Jugendliche und Erwachsene in individuellen Angeboten in Kindertagesstätten und Schulen, Berufsbildungswerken und Lehrbetrieben, in Kliniken und Rehaeinrichtungen sowie Wohngruppen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung für eine verbesserte Teilhabe und Chancengleichheit in der Gesellschaft. Entsprechend des Leitgedankens "Keiner darf verloren gehen!" setzt sich das CJD so bereits seit 1947 für eine inklusive Gesellschaft ein. Der Wirkungsbereich des CJD gliedert sich dabei in sechs Fachbereiche: Elementarpädagogik und Familienbildung, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Schulische Bildung, Berufliche Bildung und Rehabilitation, Arbeit und Beschäftigung sowie Wohnen und Begleiten. Auch die Integration von Zugewanderten und das interkulturelle Zusammenleben werden im Rahmen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe unterstützt. Der Mensch mit seiner individuellen Persönlichkeit und Bedarfen steht bei der Arbeit des CJD im Fokus. Um möglichst sämtliche Interessen und Potentiale der Teilnehmenden fördern zu können, findet die Persönlichkeitsbildung mit ihren pädagogischen Ansätzen aus Religion, Sport und Gesundheit sowie musischer und politischer Bildung im CJD große Beachtung. Entsprechend seines ganzheitlichen pädagogischen Ansatzes und der Unternehmensstruktur vertritt das CJD die Interessen seiner Teilnehmenden und Mitarbeitenden in Bereichen der Bildung, Sozialem und Gesundheit, Wirtschaft, Recht und Politik sowie Arbeit und Digitalisierung. Interessenbereiche: Berufliche Bildung; Religion/Weltanschauung; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Migration; Schulische Bildung; Gesundheitsversorgung; Klimaschutz; Rechte von Menschen mit Behinderung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Diversitätspolitik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Arbeitsmarkt; Vorschulische Bildung; Asyl und Flüchtlingsschutz; Menschenrechte; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Familienpolitik; Geschlechterpolitik; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Kinder- und Jugendpolitik; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Extremismusbekämpfung; Integration; Kultur Regelungsvorhaben: - Umsetzung des BTHG und Reform des Werkstattsystems: Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verbessert die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und strebt eine umfassende gesellschaftliche Inklusion an. Das bisherige Eingliederungssystem wird personenzentrierter und entsprechend individueller Bedürfnisse ausgerichtet. Teil des BTHG ist eine umfassende Werkstattreform der Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM), um Menschen mit Beeinträchtigung und Behinderung eine berufliche Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Eine auskömmliche Refinanzierung des (Um-)Baus von behindertengerechten Räumlichkeiten und für weitere Umstrukturierungen sowie ausreichend pädagogisches Fachpersonal zur Deckung eines angemessenen Personalschlüssels für individuelle Betreuungsstrukturen werden gefordert. - Finanzierung politische Bildung und Einführung Demokratiefördergesetz: Das Regelungsvorhaben betrifft die Ausarbeitung eines Demokratiefördergesetzes sowie die Sicherung der Finanzierung politischer Bildungsangebote im Verantwortungsbereich des Bundes. Gegenstand der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung gesetzlicher Grundlagen zur langfristigen Förderung von Angeboten zur Demokratieförderung und politischen Bildung, einschließlich der Verankerung bestehender Programme im Kinder-und Jugendplan und der Sicherstellung ausreichender Mittel im Bundeshaushalt. Hierzu gehören auch strukturelle Weiterentwicklungen zur dauerhaften Finanzierung entsprechender Angebote. - Aufhebung des Zulassungsstopps zu Integrationskursen sowie Regelungen zum Zugang und zur Organisation von Integrationskursen und Sprachkursen: Das Regelungsvorhaben betrifft die Aufhebung des vom Bundesministerium des Innern ausgesprochenen Zulassungsstopps nach §44 Abs. 4 AufenthG sowie Anpassungen zur Anwendung der §§ 43-45 AufenthG. Gegenstand der Interessenvertretung ist die Klärung und Ausgestaltung der Regelungen zu Integrations-, Sprach- und Berufssprachkursen, einschließlich Zulassungskriterien, Verwaltungsverfahren, Kursmodalitäten und Betreuungsangeboten, um einen verlässlichen Kursbetrieb sicherzustellen. - Fördermöglichkeiten für Klimaanpassungsmaßnahmen und Sanierung sozialer Einrichtungen: Das Regelungsvorhaben betrifft die Ausgestaltung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie die mögliche Nutzung des Klimatransformationsfonds für ein Förderprogramm zur energetischen Sanierung und Klimaanpassung von Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege. Gegenstand der Interessenvertretung ist die Berücksichtigung sozialer Träger bei Fördermöglichkeiten und die Klärung der Bedingungen für ein entsprechendes Programm, einschließlich der Einordnung investiver Maßnahmen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens. - Änderung GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Sicherung der Krankenhausfinanzierung und tarifgerechter Entlohnung: Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, um vorgesehene finanzielle Kürzungen im Krankenhausbereich abzuwenden, die Finanzierung spezialisierter Einrichtungen mit besonderen Versorgungsstrukturen, insbesondere für chronisch kranke Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, anzupassen und die Sicherstellung tarifgerechter Entlohnung in Krankenhäusern zu gewährleisten.

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