Bischöfliches Hilfswerk Misereor e.V.
Text
Bischöfliches Hilfswerk Misereor e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Misereor ist das katholische Hilfswerk für Entwicklungszusammenarbeit. Gemeinsam mit lokalen Partnern in Afrika, Asien und Lateinamerika werden Entwicklungsprojekte umgesetzt. Dabei unterstützt Misereor seit 1958 Menschen jeden Glaubens und jeder Kultur. Seit Gründung wurden über 112.000 Projekte in diversen Aktivitätsbereichen gefördert. Teil des Gründungsmandats ist neben der Projekt- und Bildungsarbeit ebenso die politische Arbeit – formuliert in den Worten „den Mächtigen ins Gewissen reden“. Über sie soll neben den konkreten Unterstützungsmaßnahmen vor Ort auch eine strukturelle, langfristige Entwicklung und Veränderung angestrebt werden.
Gegenüber der Bundesregierung, den Ministerien und dem deutschen wie dem europäischen Parlament umfasst dies politische Austausche über Briefe, Mails, persönliche Treffen und Veranstaltungen, immer wieder auch mit Delegationen aus den Partnerländern. Ziel dabei ist es die Wirkungen deutscher und europäischer Politik auf die lokalen Kontexte sichtbar zu machen, politische Forderungen zu stellen und zur Gestaltung der deutschen Entwicklungspolitik – insbesondere aus der Sicht der Zivilgesellschaft und kirchlicher Strukturen – konstruktive Impulse zu geben. Weitere Instrumente der politischen Kommunikation sind die Erstellung und Finanzierung von Studien zu entwicklungspolitischen Themen, vereinzelte Kampagnen zu entwicklungspolitischen Themen, die Erstellung von Informationsmaterial und Fachpublikationen, die Teilnahme an Messen, Konferenzen oder Demonstrationen, das Sammeln von Unterschriften und die Übergabe von Petitionen.
Misereor finanziert sich aus Spendenmitteln und Mitteln der Kirche, daneben werden öffentliche Mittel der Katholischen Zentralstelle für Globale Entwicklung e. V. (KZE) verwaltet, die aus dem Bundeshaushalt stammen. Politische Austausche sind daher auch ein Teil der Rechenschaftslegung über diese Förderungen und eine Vorstellung der durchgeführten Arbeit. Politische Austausche über die Wirksamkeit der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit mit öffentlichen Mitteln finden auch anlässlich gemeinsamer Reisen in Projektregionen mit Abgeordneten oder Regierungsvertreter*innen statt.
Anspruch der Interessensvertretung von Misereor ist es stets, Armut, Hunger und Unrecht auch dadurch zu bekämpfen, dass politische Ursachen benannt und bearbeitet werden.
Interessenbereiche: Allgemeine Energiepolitik; Menschenrechte; Außenwirtschaft; Handel und Dienstleistungen; Klimaschutz; Meinungs- und Pressefreiheit; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Land- und Forstwirtschaft; Religion/Weltanschauung; Internationale Beziehungen; Artenschutz/Biodiversität; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Verteidigungspolitik; Entwicklungspolitik; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Migration; Asyl und Flüchtlingsschutz
Regelungsvorhaben:
- Haushaltsgesetz 2027: Förderung von Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe: Interessensvertretung zur Förderung von Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe
- unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten: Sicherstellung der Einhaltung von Menschenrechten bei wirtschaftlichen Aktivitäten deutscher und europäischer Unternehmen in Drittstaaten
- Nationally Determined Contribution (NDC) die Nationale Klimaschutzbeiträge iSd Paris Abkommens 2015: Ambitionierter Klimaschutz in den nationalen Beiträgen zum Klimaschutz der einzelnen Staaten
- soziale, ökologische und menschenrechtlichn Standards im Assoziierungsabkommen zwischen der EU und den MERCOSUR-Staaten: Inkraftsetzung des Abkommens nur mit einem verpflichtenden Kapitel zu sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Standards.
- Änderung der Saatgutverordnung im Rahmen der EU-Agrarpolitik: Misereor setzt sich für eine Reform der EU-Saatgutverordnung (Plant Reproductive Material Regulation, PRM) und Evaluierung der EU-Verordnung des gemeinschaftlichen Sortenschutzes (Community Plant Variety Right - CPVR) ein. Konkret: Einsatz für Anwendung von Policy for Development Coherence auf Basis der EU-Verträge und Stärkung sowie Umsetzung der Rechte der Bäuer*innen auf Basis der farmer´s rights des FAP Saatgut Vertrags und der UNDROP.
- Begrenzung rechtlicher Durchsetzungsmöglichkeiten ausländischer Staatsschulden in Restrukturierungen: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, die die Beteiligung privater Gläubiger an internationalen Schuldenrestrukturierungen fördert und Hold-out Verhalten begrenzt. Das Regelungsvorhaben soll die gleichberechtigte Einbeziehung privater Gläubiger sicherstellen und die Durchsetzung vereinbarter Umschuldungen erleichtern. Ziel ist eine effizientere Bewältigung von Staatsschuldenkrisen und die Wiederherstellung tragfähiger öffentlicher Finanzen in überschuldeten Ländern.
Relationen
Keine Relationen.