Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2025
Einzelplan 23
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 4
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 5
2301 Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit ............................................................................................. 7
Ausgaben-Tgr. 01 Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit................................................................................... 15
2302 Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement .............................................................. 19
Ausgaben-Tgr. 07 Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen Engagements....................................... 23
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 26
2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale
Einrichtungen .......................................................................................................................................................
27
2304 Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken ..................................................................................................... 38
2305 Forschung, Evaluierung und Qualifizierung in der Entwicklungszusammenarbeit ............................................... 46
Ausgaben-Tgr. 04 Institutionelle Förderung von Einrichtungen der Forschung und Evaluierung in der
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit......................................................................................................................... 48
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 50
2310 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 51
Ausgaben-Tgr. 03 Sonderinitiativen...................................................................................................................... 54
2311 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 56
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 57
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 60
2312 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 62
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 66
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 67
Übersicht 2 Ausgaben auf dem Gebiet der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit ....................................... 71
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 73
Anlage zur Drucksache 21/500
(Einzelplan 23)
Wesentliche Politikbereiche und Ziele
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) gestaltet die deutsche
Entwicklungspolitik und zielt auf das entwicklungsorientierte
Zusammenwirken der verschiedenen Politikfelder in der Bundesregierung
und der Europäischen Union. Innerhalb der Bundesregierung
hat das BMZ die Koordinierungsfunktion für die öffentliche
Entwicklungszusammenarbeit (ODA). Es verantwortet den
weitaus größten Anteil der ODA-relevanten Mittel. Die
Haushaltsmittel des Einzelplans 23 tragen damit maßgeblich zum
international vereinbarten Ziel bei, mindestens 0,7 Prozent
des Bruttonationaleinkommens (BNE) für ODA aufzuwenden.
Die deutsche Entwicklungspolitik befasst sich mit den
zentralen Überlebens- und Zukunftsfragen der Menschheit. Das
BMZ gestaltet deshalb internationale Strukturen,
Verhandlungen und Regelwerke mit. Die 2015 als gemeinsame
Zielsetzung der Staatengemeinschaft verabschiedete “Agenda
2030 für nachhaltige Entwicklung“ ist die maßgebliche
Richtschnur für die deutsche Entwicklungspolitik. Es gilt, die
globale sozial-ökologische Transformation nachhaltig gerecht,
solidarisch und mit Respekt zu gestalten.
Die deutsche Entwicklungspolitik unterstützt das Ziel, allen
Menschen ein Leben in Würde und Sicherheit zu bieten und
dabei zugleich auch die natürlichen Grenzen unserer Erde
zu respektieren und den Klimawandel einzudämmen. Bei der
Aufgabe, in Entwicklungs- und Schwellenländern Resilienz zu
stärken, Krisen zu bewältigen sowie akute und strukturelle
Fluchtursachen zu mindern, kommt der Entwicklungspolitik
eine zentrale und weiter wachsende Rolle zu. Damit leistet
Entwicklungspolitik einen unverzichtbaren Beitrag zu einer Politik
der integrierten Sicherheit. In Abstimmung mit nationalen und
internationalen Akteurinnen und Akteuren trägt sie dazu bei:
- weltweit Hunger, Armut und Ungleichheit zu bekämpfen im
Sinne von „leave no one behind“ (SDGs 1, 2, 10);
- die globale Energiewende und die Transformation hin zur
Klimaneutralität voranzubringen (SDGs 7, 11, 13);
- Menschen ein gesundes Leben zu ermöglichen (SDGs 3
und 6);
- Nachhaltig wirtschaftliche Zusammenarbeit zu fördern
sowie die Rechte und Chancen von Frauen und Mädchen
zu stärken und zivilgesellschaftliche Handlungsräume zu
sichern (SDGs 5, 8, 16).
- durch chancengerechte, inklusive und hochwertige
Bildung, Ausbildung und Beschäftigung Zukunftsperspektiven
zu schaffen (SDGs 4, 8);
- Die deutsche Entwicklungspolitik trägt darüber hinaus
wesentlich zur Umsetzung der Nationalen
Sicherheitsstrategie und der darin verankerten Politik der Integrierten
Sicherheit bei. Sie beugt Krisen vor, unterstützt ziviles
Krisenengagement gekoppelt mit Wiederaufbau und stärkt
durch verlässliche Netzwerke und Bündnisse die
multilaterale Kooperation.
Mit Sonderinitiativen setzt die deutsche Entwicklungspolitik
zusätzliche thematische Akzente.
Zudem investiert die deutsche Entwicklungspolitik in
Digitalisierung in und für die Entwicklungszusammenarbeit.
Der Klimaschutz (SDG 13) ist einer der Eckpfeiler der
deutschen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit.
Die Bundesregierung hat das Ziel, den deutschen Beitrag
zur internationalen Klimafinanzierung bis spätestens 2025 auf
mindestens 6 Milliarden Euro pro Jahr zu erhöhen.
Deutschland hat diese angekündigte Summe in 2022 erstmals
erreicht. Das BMZ hat dazu den weitaus größten Anteil erbracht.
Das BMZ setzt seine entwicklungspolitischen Ziele über
verschiedene bilaterale und multilaterale Instrumente um, die
in den jeweiligen Fachkapiteln des Einzelplans
zusammengefasst sind.
Bilateral arbeitet das BMZ im Wesentlichen über die
bundeseigenen Durchführungsorganisationen Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) und Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit GmbH (GIZ) mit Kooperationspartnern in
Entwicklungs-, Transformations- und Schwellenländern
zusammen. In der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit
unterstützt das BMZ das zivilgesellschaftliche, kommunale und
privatwirtschaftliche Engagement. In der multilateralen und
europäischen Entwicklungszusammenarbeit leistet das BMZ
Beiträge an internationale Organisationen und Institutionen,
deren Ziele und Aufgaben mit den langfristigen Werten und
Interessen von Deutschland übereinstimmen. Das BMZ vertritt
die Interessen der Bundesregierung bei der Steuerung und
Weiterentwicklung dieser Organisationen (SDGs 16, 17).
Die Entwicklungszusammenarbeit ist ein dynamischer
Politikbereich. Ihr Erfolg lebt von einer kritischen unabhängigen
Überprüfung. Das BMZ finanziert und nutzt deshalb auch
entwicklungspolitische Forschung, Evaluierung und berufliche
Qualifizierung (SDGs 4, 17).
Um die entwicklungspolitischen Ziele zu erreichen, richtet sich
die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit insbesondere an
die armen und ärmsten Länder der Erde, an fragile und von
Gewalt, Konflikt und Fluchtbewegungen betroffene Staaten
vor allem in geografischer Nähe zu Europa sowie an
Länder, die von Naturereignissen und dem Klimawandel
besonders betroffen sind. Ebenfalls wichtig ist die Zusammenarbeit
mit den Schwellenländern, welche sich in besonderem Maße
auf den Schutz und die Sicherung globaler und regionaler
öffentlicher Güter sowie auf die wirtschaftliche
Zusammenarbeit zu rohstoffschonenden und nachhaltigen
Entwicklungspfaden konzentriert. Gleichzeitig gilt es, von den
Schwellenländern ihre höhere Leistungsfähigkeit bei der Verwirklichung der
Grundbedürfnisse und ihre Verantwortung bei der Lösung
globaler Probleme einzufordern.
Entwicklungspolitik gestaltet die globale Zukunft. Sie ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Entwicklungspolitik lebt von
der Unterstützung der Zivilgesellschaft, von
privatwirtschaftlichen Akteurinnen und Akteuren und nicht zuletzt vom
Engagement jeder und jedes Einzelnen.
- 2 -
23 Vorwort
Zur Gliederung des Einzelplans
Der entwicklungspolitische Programmhaushalt gliedert sich im
Wesentlichen in zwei große Bereiche, in die bilaterale und
die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit. Beide
Bereiche bilden sich jeweils in zwei Fachkapiteln ab:
Bilaterale Entwicklungszusammenarbeit:
2301 Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit,
2302 Zivilgesellschaftliches, kommunales und
wirtschaftliches Engagement.
Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit:
2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge
an die Vereinten Nationen sowie andere internationale
Einrichtungen,
2304 Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken.
Ein weiteres Fachkapitel, über das für das Politikfeld auch
übergreifende Dienstleistungen erbracht werden, wird
ebenfalls der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zugeordnet:
2305 Forschung, Evaluierung und Qualifizierung in der
Entwicklungszusammenarbeit.
Im Kapitel für sonstige Bewilligungen (2310) sind die vier
Sonderinitiativen „Transformation der Agrar- und
Ernährungssysteme“, „Geflüchtete und Aufnahmeländer“, „Stabilisierung und
Entwicklung Nordafrika-Nahost“ (auslaufend) sowie „Gute
Beschäftigung für sozial-gerechten Wandel“ abgebildet. Zudem
führt das BMZ mit den dort ebenfalls enthaltenen
Haushaltsmitteln für den Internationalen Klima- und Umweltschutz seine
Aufgaben, die bis Ende 2013 in dem Sondervermögen
„Energie- und Klimafonds“ aufgeführt waren, fort.
Im Anschluss folgen das Kapitel zu den zentral
veranschlagten Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (2311) und das
Kapitel für die unmittelbaren Ausgaben und Einnahmen des
Bundesministeriums (2312).
- 3 -
Vorwort 23
Überblick zum Einzelplan 23
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 15 004 15 004 - 48 817
Übrige Einnahmen.................................................. 714 964 750 100 -35 136 764 385
Gesamteinnahmen.................................................. 729 968 765 104 -35 136 813 202
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 140 425 129 542 +10 883 10 325 123 557
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 86 705 90 324 -3 619 34 110 68 916
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 3 527 064 4 127 618 -600 554 18 256 4 455 313
Ausgaben für Investitionen...................................... 6 567 341 6 915 227 -347 886 54 379 7 413 043
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -45 430 -45 430 - -
Gesamtausgaben.................................................... 10 276 105 11 217 281 -941 176 117 070 12 060 829
davon flexibilisiert.................................................... 173 672 165 259 +8 413 48 618 145 762
davon nicht flexibilisiert........................................... 10 102 433 11 052 022 -949 589 68 452 11 915 067
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 123 658 113 778 +9 880 10 832 106 183
Aus Hauptgruppe 5................................................. 41 924 44 601 -2 677 32 444 31 863
Aus Hauptgruppe 8................................................. 8 090 6 880 +1 210 5 342 7 716
Aus Hauptgruppe 9................................................. - - - -
Zusammen.............................................................. 173 672 165 259 +8 413 48 618 145 762
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 10 877 172
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 1 282 143
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 1 339 221
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 1 121 794
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 266 357
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 180 657
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 80 657
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 50 000
in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................ 6 556 343
- 4 -
23 Überblick zum Einzelplan
Haushaltsvermerk: - Ausgaben
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 23 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: Kap. 2311 Tit. 981 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 23 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: Kap. 2312 Tit. 981 01.
3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 2311
Tit. 381 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
4. Die Haushaltsmittel des Epl. 23 werden ODA-wirksam eingesetzt. In begründeten Ausnahmefällen können bei Kap. 2302 Tit.
687 04 auch Maßnahmen in Nicht-ODA-Ländern in der Höhe von bis zu 10 v. H. des Titels finanziert werden.
5. Die Leistung von Ausgaben und die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen für vom Bund oder auf dessen
Veranlassung zu errichtende bzw. mit zu errichtende Stiftungen bedürfen der Einwilligung des Haushaltsausschusses
des Deutschen Bundestages. Entsprechendes gilt für Zuschüsse zum Vermögen bestehender Stiftungen, die vom
Bund oder auf dessen Veranlassung errichtet bzw. miterrichtet wurden. Die Einwilligung ist einzuholen, bevor eine
Finanzierungsverpflichtung zu Lasten des Bundeshaushalts entsteht.
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2025 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2024 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen
bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die
nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz
(HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch
ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im
gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
Projektförderung bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8:
Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das
Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt.
Angewandte Kurse:
- 5 -
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 23
1 SZR = 1,25482 EUR; 1 USD = 0,96256 EUR.
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23 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Kapitel 2301 ist das volumenmäßig umfangreichste Kapitel
des Einzelplans 23. Es fasst die Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen für die bilaterale staatliche
Entwicklungszusammenarbeit zusammen.
Die finanziell bedeutsamsten Ausgabenblöcke innerhalb der
bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit sind
die Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) mit rd. 2,2
Mrd. Euro Ausgaben und rd. 2,3 Mrd. Euro
Verpflichtungsermächtigungen und
die Bilaterale Technische Zusammenarbeit (TZ) mit rd. 1,9
Mrd. Euro Ausgaben und rd. 1,9 Mrd. Euro
Verpflichtungsermächtigungen.
Die FZ fördert Investitionen der Kooperationspartner, indem
sie Finanzmittel und ergänzende Maßnahmen bereitstellt. Die
TZ erhöht die Fähigkeiten von Menschen, Organisationen und
Gesellschaften in den Kooperationsländern.
Mit der Durchführung der Vorhaben sind im Wesentlichen die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Falle der FZ und
die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
GmbH (GIZ) im Falle der TZ betraut.
Aufgrund der thematischen Vielfalt der Titel der Finanziellen
und Technischen Zusammenarbeit tragen diese zur
Verwirklichung aller SDG bei.
Ein weiterer politisch prioritärer Ausgabenschwerpunkt
innerhalb des Kapitels ist
Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur mit rd.
722 Mrd. Euro Ausgaben und 350 Mio. Euro
Verpflichtungsermächtigungen. Mit der Durchführung der Vorhaben sind
neben KfW und GIZ auch multilaterale und zivilgesellschaftliche
Organisationen betraut. Der Mitteleinsatz betrifft vorwiegend
die SDGs 1-6, 13 und 16.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Die Mittel des Kapitels 2301 Bilaterale staatliche
Entwicklungszusammenarbeit tragen aufgrund der thematischen
Vielfalt sehr umfangreich zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen
der Agenda 2030 bei. Es werden alle SDGs adressiert. Die
Förderung der Gleichstellung der Geschlechter (SDG 5) trägt
zur Erreichung aller SDGs bei. Bis 2025 sollen 93 Prozent
der neuzugesagten Projektmittel zudem die Gleichstellung der
Geschlechter (SDG 5) als Hauptziel (GG2) oder Nebenziel
(GG1) fördern.
Im Rahmen der im Vorwort zum Einzelplan 23 genannten
Ziele der deutschen Entwicklungspolitik werden die Mittel der
bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit und der bilateralen
Technischen Zusammenarbeit vorrangig für Maßnahmen
veranschlagt, die der Reduzierung von Armut und ihrer
Ursachen (SDG 1) dienen. Dies erfolgt vor allem durch
mittelbis langfristige Investitionen in ländliche Entwicklung,
nachhaltige Landwirtschaft, Ernährungssicherung (SDG 2), Bildung
(SDG 4), nachhaltiges Wirtschaften, berufliche Ausbildung,
Schaffung von Arbeitsplätzen (SDG 8), Verfügbarkeit von
Wasser (SDG 6) und zukunftsfähige Energie (SDG 7).
Weitere Schwerpunkte des Mitteleinsatzes sind die Förderung von
Demokratie, guter Regierungsführung und Menschenrechten,
die Vorbeugung von Konflikten und Krisen und die Minderung
von strukturellen Fluchtursachen sowie die Unterstützung von
Hauptaufnahmeländern von Flüchtlingen und
Binnenvertriebenen, insbesondere durch Schaffung ökonomischer
Perspektiven (SDGs 8, 10 ,16).
Durch die Kooperation mit Schwellenländern tragen die
veranschlagten Haushaltsmittel auch zum Schutz und zur
Sicherung globaler und regionaler öffentlicher Güter bei. Zudem
dienen sie der Umsetzung internationaler Zusagen der
Bundesregierung in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung
(SDG 13), Erhalt der Biodiversität (SDGs 6, 14, 15) sowie der
Gesundheit von Müttern und Kindern (SDG 3).
Mit den für Krisenbewältigung und Wiederaufbau,
Infrastruktur veranschlagten Mitteln soll die Widerstandsfähigkeit
(Resilienz) von Menschen und Institutionen in fragilen
Situationen und langanhaltenden Krisen, beim (Wieder-)Aufbau von
Infrastruktur nach Katastrophen und Konflikten sowie in
Ländern und Regionen, die besonders durch extreme
Naturereignisse und den Klimawandel gefährdet sind, strukturbildend
gestärkt werden. Mit den Mitteln soll auch zu
Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung beigetragen werden.
(SDGs 1-6, 13, 16). Zudem sollen mit den veranschlagten
Haushaltsmitteln Perspektiven für eine nachhaltige
Entwicklung im Vorfeld und begleitend zur bilateralen FZ und TZ
geschaffen werden.
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Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit 2301
Überblick zum Kapitel 2301
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. 712 466 747 469 -35 003 756 296
Gesamteinnahmen.................................................. 712 466 747 469 -35 003 756 296
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 821 498 1 136 360 -314 862 500 1 336 141
Ausgaben für Investitionen...................................... 4 024 000 4 017 662 +6 338 37 828 4 306 018
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 4 845 498 5 154 022 -308 524 38 328 5 642 159
davon nicht flexibilisiert........................................... 4 845 498 5 154 022 -308 524 38 328 5 642 159
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 4 584 000
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 212 500
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 182 500
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 124 000
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 48 000
in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................ 4 017 000
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