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Fuchs & Cie. | Unternehmensberatung für Strategie & Kommunikation GmbH

lobbyregister / register_entry 22.02.2022 · Original ↗

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Fuchs & Cie. | Unternehmensberatung für Strategie & Kommunikation GmbH Tätigkeit: Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater Die Fuchs & Cie. GmbH berät Unternehmen, Verbände, Einzelpersonen und gesellschaftliche Akteure in den Bereichen Unternehmens- und Krisenkommunikation, Governmental Relations, Public Affairs, Public Relations sowie bei der strategischen und CEO-Positionierung. Bei der strategischen Beratung und operativen Unterstützung von Klienten empfiehlt Fuchs & Cie. häufig auch den transparenten, pro-aktiven Dialog mit Stakeholdern aus Politik, Parlament, Regierung, Behörden, internationalen Organisationen, supranationalen Organisationen, NGOs und Zivilgesellschaft. Interessenbereiche: Tierschutz; Automobilwirtschaft; Verteidigungspolitik; Straßenverkehr; Internetpolitik; Bundeswehrangelegenheiten; Artenschutz/Biodiversität; Kriminalitätsbekämpfung; EU-Binnenmarkt; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Gesundheitsförderung; Kommunikations- und Informationstechnik; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Schulische Bildung; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Verwaltungstransparenz/Open Government; Handwerk; Industriepolitik; Stadtentwicklung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Integration; Verbraucherschutz; Lebensmittelsicherheit; Kleine und mittlere Unternehmen; Erneuerbare Energien; Cybersicherheit; Schienenverkehr; Bank- und Finanzwesen; Energienetze; Rente/Alterssicherung; Immissionsschutz; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Luft- und Raumfahrt; Ländlicher Raum; Lebens- und Genussmittelindustrie; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Sonstiges im Bereich "Verteidigung"; Institutionelle Fragen der EU; Datenschutz und Informationssicherheit; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Energie"; Güterverkehr; Verkehrsinfrastruktur; Arbeitsmarkt; Terrorismusbekämpfung; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Arbeitslosenversicherung; Pflege; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU; Land- und Forstwirtschaft; Arzneimittel; Migration; Pflegeversicherung; Außenpolitik; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Unfallversicherung; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Außenwirtschaft; Handel und Dienstleistungen; Grundsicherung; Geschlechterpolitik; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Krankenversicherung; Personenverkehr; Internationale Beziehungen; Versicherungswesen; Bauwesen und Bauwirtschaft; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Zivilrecht; Familienpolitik; Allgemeine Energiepolitik; Öffentliches Recht; Verkehrspolitik; Berufliche Bildung; Hochschulbildung; E-Commerce; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Diversitätspolitik; Fossile Energien; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Rüstungsangelegenheiten; EU-Gesetzgebung; Kinder- und Jugendpolitik; Wettbewerbsrecht; Kultur; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Digitalisierung; Entwicklungspolitik; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Klimaschutz; Werbung; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Schifffahrt; Wohnen Regelungsvorhaben: - Reform der privaten Altersvorsorge: Neue Beschreibung: Der Staat solle möglichst neutraler Regelsetzer bleiben und nicht zugleich als Wettbewerber privater Vorsorgeanbieter auftreten. Wird ein öffentliches Standarddepot eingerichtet, müssten für den staatlichen und die privaten Anbieter dieselben fairen Wettbewerbs-, Kosten- und Beratungsbedingungen gelten; zusätzliche Risiken dürften nicht auf die Steuerzahler verlagert werden. - Erhalt Freiwilligkeit bei Absicherung von Elementarschäden: Erhalt der Freiwilligkeit bei der Absicherung von Elementarschäden auf Basis privatwirtschaftlicher Versicherungslösungen . Statt dessen: ein umfassendes Konzept aus Hochwasserschutz-Maßnahmen, risikogerechten Bebauungsplänen und passendem freiwilligem Versicherungsschutz im konkreten Einzelfall. - Energetische Nutzung holzartiger Biomasse erlauben: Energetische Nutzung von holzartiger Biomasse bei der Umrüstung von bestehenden Kraftwerken im Rahmen der anstehenden Umsetzung der Renewable Energy Directive ermöglichen und so die Verbrennung fossiler Energieträger (Kohle, Gas) zur Energieerzeugung frühzeitig beenden. - Zeitlicher Aufschub EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Fuchs & Cie. unterstützt die Mondelez Deutschland Services GmbH & Co. KG bei der Organisation und inhaltlichen Vorbereitung von Gesprächen sowie Veranstaltungen mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung sowie des Bundestags und nimmt auch selbst an solchen Gesprächen und Veranstaltungen teil. Im Rahmen der Diskussionen um die komplexen Auswirkungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) setzen wir uns in den Gesprächen für einen zeitlichen Aufschub zu Gunsten von zielgerichtetem Umweltschutz und der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der Industrie ein. - Überarbeitung des Tabaksteuergesetz: Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes sieht eine Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen vermeiden. Die Änderung sollten in moderater, planbarer Größenordnung folgen. Zudem sollten die Preisabstände zwischen den Produktkategorien erhalten bleiben. - Änderung der Tabakerzeugnisverordnung: Beschreibung: Weitere Verschärfungen für Aromen und Kühlstoffe sind nicht notwendig, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. - Abschaffung der steuerfreien Krypto-Haltefrist: Die Haltefrist sollte beibehalten werden. Sie unterscheidet sinnvoll zwischen kurzfristigem Trading und langfristigem Vermögensaufbau; ihre Abschaffung würde daher insbesondere langfristig orientierte Sparer und Menschen treffen, die Kryptowährungen zur Altersvorsorge nutzen. - Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, EEG 2027: Der Gesetzentwurf sieht vor, die Wirkleistungseinspeisung neuer Solaranlagen am Netzverknüpfungspunkt dauerhaft auf 50 Prozent der installierten Leistung zu beschränken. § 9 Absatz 2b des Entwurfs sollte gestrichen und eine Ausnahme für diejenigen Anlagen eingeführt werden, bei denen der Betreiber den eingespeisten Strom direkt vermarktet.

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