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Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V.

lobbyregister / register_entry 22.02.2022 · Original ↗

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Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) e.V. betreibt die Interessenvertretung seiner Mitglieder selbst. Er vertritt die wirtschaftlichen Interessen der überwiegend mittelständischen Unternehmen der deutschen Süßwarenindustrie. Er ist sowohl Wirtschafts- als auch Arbeitgeberverband. Den Schwerpunkt bildet die fachliche Beratung der Mitgliedsunternehmen, unter anderem in Fragen des Lebensmittelrechts, zu Handels- und Zollfragen, zu Lebensmittelsicherheit und Qualitätsmanagement, zur Nachhaltigkeit oder in sozialpolitischen Belangen. In diesen Themenfeldern nimmt der BDSI ebenso die politische Interessenvertretung der Branche wahr. Hierzu steht er im ständigen Austausch mit seinen Mitgliedern sowie den Organen, Mitgliedern, Fraktionen oder Gruppen des Deutschen Bundestages oder der Bundesregierung. Diese berät und unterstützt er umfassend. Interessenbereiche: Lebensmittelsicherheit; Klimaschutz; Menschenrechte; Außenwirtschaft; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Allgemeine Energiepolitik; Werbung; Arbeitsmarkt; Wettbewerbsrecht; Verbraucherschutz; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Industriepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Land- und Forstwirtschaft; EU-Gesetzgebung; Lebens- und Genussmittelindustrie; Entwicklungspolitik; EU-Binnenmarkt Regelungsvorhaben: - Assoziierungsabkommen EU-Ukraine: Autonome Handelsmaßnahmen: Assoziierungsabkommen EU-Ukraine: Positionierung der Bundesregierung bei den Neuverhandlungen über eine stärkere Anbindung der Ukraine. - EUDR: Praxisgerechte und bürokratiereduzierende Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung: Umsetzung der europäischen Verordnung (EU) 2023/1115 für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) praxistauglich und KMU-gerecht. - EU-Regelung zu MOAH in Lebensmitteln: Der BDSI kritisiert das Working Document der EU-Kommission zur Festlegung von Höchstgehalten für MOAH in seiner aktuellen Fassung als unverhältnismäßig, nicht risikoorientiert und vor dem Hintergrund der aktuellen EFSA-Stellungnahme von September 2023 als nichts wissenschaftsbasiert und bittet das BMEL seine Ausführungen bei den weiteren Beratungen auf EU-Ebene zu berücksichtigen. - Geplantes EU-Handelsabkommen mit Thailand: Die Europäische Kommission plant ihre Vorgehensweise bei den Verhandlungen mit Thailand um ein Freihandelsabkommen. Das BMEL bat für den Meinungsbildungsprozess um die Stellungnahme der Verbände, konkret Abfrage offensiver und defensiver Interessen der Wirtschaft. - Höchstgehalte für Vitamine und Mineralstoffen in angereicherten Lebensmitteln: Es sollen Höchstgehalte für Vitamine und Mineralstoffe in angereicherten Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln festgelegt werden. - Entwurf der Richtlinie über Umweltaussagen (2023/0085(COD) Green Claims Richtlinie): Die geplante Richtlinie droht für Unternehmen eine kaum zu bewältigende Hürde an Bürokratie zu schaffen–mit schwerwiegenden Konsequenzen für Wirtschaft, Innovation und die Meinungsfreiheit. Es steht außer Frage, dass der Klimaschutz und die Förderung nachhaltiger Wirtschaftsweisen dringend notwendige Ziele sind. Diese Ziele können nicht erreicht werden, indem man Unternehmen mit immer neuen Bürden konfrontiert. Die unterzeichnenden Verbände warnen daher ausdrücklich vor der Einführung eines Vorabprüfungsverfahrens für Umweltaussagen. Hier muss der bereits Ende Januar begonnene Trilog ausgesetzt werden, bis ein vernünftiges und rechtssicheres vereinfachtes Verfahren vorliegt, das den bürokratischen Aufwand deutlich reduziert und die Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleistet. - Kernforderungen der energieintensiven Ernährungsindustrie: Um die Ernährungssicherung und Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa aufrechtzuerhalten, braucht es einen neuen Ansatz für die energiepolitischen Herausforderungen der Ernährungsindustrie. - Handelsabkommen mit MERCOSUR: Ratifikation des von der EU abgeschlossenen Handelsabkommen mit den Staaten des Mercosur - Handelskonflikt zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten: Positionierung der Bundesregierung zur Vermeidung einer weiteren Eskalation des Zollkonflikts - Verbindlichen Carbon Leakage-Schutz in EU-ETS 2 überführen: Ein verbindlicher Carbon Leakages Schutz muss mit der Überführung des nationalen Emissionshandelssystems in das Europäische Emissionshandelssystem EU-ETS 2 ab 1. Januar 2027 gewährleistet werden, in dem die Bundesregierung von ihrer Verordnungsermächtigung auf Basis von § 44 Abs. 1 Nr. 9 im TEHG Gebrauch macht. - Einwegkunststofffondgesetz: Bürokratieabbau beim EWKFondsG und Ausnahme von für den Export bestimmter Produkte: Das Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetz bzw. die Auslegung weisen noch Unklarheiten auf, die zu erhöhten Bürokratiekosten und Benachteiligungen deutscher Hersteller beim Export führen. Diese gilt es durch eine entsprechende zielgerichtete Auslegung und Anwendung abzustellen. - Positionierung der Bundesregierung bezüglich des Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission: Die EU-Kommission möchte mit Ihrem Omnibus-Vorschlag bürokratische Entlastungen für kleinere und mittlere Unternehmen bei den Nachhaltigkeitsberichtspflichten auf den Weg bringen. Den vorgeschlagenen risikobasierten Ansatz sowie die Ausgestaltung eines Value Chain Caps gilt es zu unterstützten, um administrative Belastungen der Unternehmen abzubauen und auf das verhältnismäßige Maß zu begrenzen. - Konzept für einen Industriestrompreis: Berücksichtigung der energieintensiven Süßwarenindustrie beim künftigen Industriestrompreis - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Abschaffung der Berichtspflichten und des LkSG gemäß Koalitionsvertrag: Abschaffung der Berichtspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Weiterentwicklung der deutschen Akkreditierungsstelle zur Steigerung der Effizienz und Effektivität: 15 Jahre nach der Gründung zeigt sich das nationale Akkreditierungssystem, insbesondere die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS), als limitierender Faktor für die Konformitätsbewertungsbranche und ihre Kunden aus Industrie, Markt und Staat mit gravierenden Auswirkungen. Um die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Standorts Deutschland zu gewährleisten, ein europäisches Level-Playing-Field im Qualitäts- und Sicherheitsmarkt zu fördern sowie Bürokratie und Belastungen abzubauen, besteht die Notwendigkeit, die DAkkS zu einer Akkreditierungsagentur mit ausgeprägter Dienstleistungsorientierung für Wirtschaft, Verbraucher und den Staat zu entwickeln. - Einwegkunststofffondsgesetz: Aussetzung der Abgabepflicht für Christstollen-Verpackungen: Aussetzung des Vollzugs der Sonderabgabe nach EWKFondsG durch das Umweltbundesamt bis zur Klärung anhängiger Widersprüche, insbesondere bei in Folie verpackten Christstollen. - Umsetzung der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel: Aufmerksammachen auf zentrale praktische Herausforderungen durch die bevorstehende Anwendung der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo-Richtlinie), insbesondere im Hinblick auf die fehlende Abverkaufsfrist - Aktive Veredelung für Zucker erhalten: Bei der aktiven Veredelung handelt es sich um ein in vielen Branchen etabliertes zollrechtliches Instrument zur Stärkung der Wertschöpfung in der Europäischen Union, welches einer strengen zollrechtlichen Kontrolle unterliegt. Es kommt ebenfalls in der zuckerverarbeitenden Lebensmittelwirtschaft zur Anwendung, wenn zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind, die dem Schutz der Landwirtschaft dienen. Der BDSI tritt daher für den Erhalt der Aktiven Veredelung bei Zucker ein und spricht sich gegen eine Aussetzung auf europäischer Ebene aus. - Evaluierung der UTP-Richtlinie: Stellungnahme der Süßwarenindustrie im Rahmen der Evaluierung der UTP-Richtlinie (EU) 2019/633 - EU-Regelung zum Bezeichnungsschutz für Fleischerzeugnisse: Die EU-Gesetzgebung sieht einen strengeren Schutz für Fleischbezeichnungen vor. Die Zielsetzung ist hierbei der Schutz von Bezeichnungen für Fleischerzeugnisse vor ihren pflanzlichen Alternativen, nicht aber die Einbeziehung von Geschmackshinweisen. - Antrag Schleswig-Holstein an Bundesrat zur Einführung Zuckersteuer oder Abgabe auf zuckerhaltige Erfrischungsgetränke: Mit dem Antrag wird die Bundesregierung u.a. aufgefordert, eine Steuer oder Abgabe sowie andere geeignete Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die Anreize für Unternehmen schaffen, den Zuckergehalt von stark zuckerhaltigen Erfrischungsgetränken wie Limonaden und Brausen sowie koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken zu reduzieren. Die Lebensmittelwirtschaft fordert eine evidenzbasierte Ernährungspolitik und lehnt eine wissenschaftlich nicht tragfähige Zuckersteuer ab. Keine zusätzliche Belastung für Verbraucherinnen und Verbraucher und keine zusätzliche Bürokratie für Unternehmen. - Liquiditätsbelastung durch kritischen Status beim Nullzollkontingent für Mandeln und Nüsse aus den USA: Mit der Verordnung (EU) 2026/1455 wurde ein jährliches zollfreies Kontingent von 500.000 Tonnen für rohe Nüsse des CN-Codes 0802 sowie verarbeitete Nüsse des CN-Codes 2008 19 aus den USA eröffnet. In der praktischen Umsetzung führt die derzeitige Behandlung des Kontingents zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, da aufgrund der Einordnung dieses Kontigents in den kritischen Status nach Art. 53 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 zum Unionszollkodex (UZK-IA) Sicherheitsleistungen zu erbringen sind. Es wird um Prüfung gebeten, ob eine zeitnahe Aufhebung des kritischen Status für dieses Kontigent oder eine schnellere, verlässlichere Freigabe der geforderten Sicherheiten erreicht werden kann. - Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes: Grundsätzliche Unterstützung, das Ziel, Lebensmittelabfälle weiter zu reduzieren und zusätzliche hochwertige Verwertungswege zu erschließen. Entscheidend ist jedoch, dass die gesetzlichen Regelungen die bereits erzielten Reduktionsleistungen angemessen berücksichtigen, auf tatsächlich noch vorhandene Vermeidungspotenziale ausgerichtet werden und technologieoffen ausgestaltet sind. - Verordnung zur Anpassung des Agrargeoschutzrechts: Die Verordnung zur Anpassung des Agrargeoschutzrechts dient der Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1143 zum Schutz geografischer Angaben für Agrarerzeugnisse, Wein und Spirituosen. Sie regelt insbesondere die Verfahren zur Eintragung, Änderung und Löschung geschützter geografischer Angaben, die Anerkennung und Aufgaben von Erzeugervereinigungen sowie Kontrollen und Konformitätsnachweise. Darüber hinaus enthält sie Bestimmungen zu Einsprüchen, Gebühren und Rechtsschutz und passt die Weinverordnung an. - Zukunft der Lebensmittellogistik: Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige und bezahlbare Lebensmittellogistik. Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts im Straßengüterverkehr von 40 auf 44 Tonnen, gezielte Entlastungen bei der Lkw-Maut für Transporte der Ernährungsindustrie und Maßnahmen zur Gewinnung von Berufskraftfahrern, zügigere Durchführung von Straßenbauarbeiten sowie eine bessere Abstimmung zwischen den Verkehrsträgern bei Sanierungsprojekten, um Transportengpässe zu verringern und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. - Verbot von Bispenol A (BPA) in Lebensmittelkontaktmaterialien: Mit dieser Verordnung wird Bispehnol A (BPA) in Lebensmittelkontaktmaterialien verboten, und damit auch in Gießformen zur Herstellung von Schokolade zum 20.01.2028. Ziel ist es, die Übergangsfrist um fünf Jahre zu verlängern, um mögliche geeignete Alternativen für die industrielle Produktion zu finden und kein neues reales "physical food safety risk" durch die Verwendung von ungeeigneten Materialien einzuführen oder gar die Schokoladenproduktion ins außereuropäische Ausland zu drängen

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