Immobilien der extremen Rechten und der Reichsbürger-Szene in Deutschland
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Immobilien der extremen Rechten und der Reichsbürger-Szene in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6378
21. Wahlperiode 10.06.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Ferat Koçak, Katalin Gennburg, Clara Bünger, Doris
Achelwilm, Violetta Bock, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Mandy Eißing,
Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo
Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Sascha Wagner,
Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Immobilien der extremen Rechten und der Reichsbürger-Szene in Deutschland
Immobilien erfüllen mehrere strategische Zwecke für die rechtsextreme Szene.
In Häusern, die unter rechtsextremer Kontrolle stehen oder zu denen diese
Szene ungehinderten Zugang hat, können sich Neonazis ungestört treffen,
Veranstaltungen oder Liederabende abhalten, Aktionen planen oder sogar gemeinsam
wohnen. Auch Tattoo-, Musik- und Kampfsportstudios, Kneipen, Restaurants
oder Bekleidungsgeschäfte sind wichtige Elemente der rechtsextremen
Erlebniswelt. Gerade im vorpolitischen Raum sind solche Objekte wichtige Orte für
die Rekrutierung, Einbindung und ideologische Festigung von Nachwuchs.
Auch unter dem Gesichtspunkt der Finanzierung rechtsextremer Politik sind
Immobilien relevant. Dabei wirken diese Orte nicht nur in die Szene, sondern
beeinflussen auch die jeweiligen Sozialräume negativ. Wo Neonazis sich
ausbreiten und verankern, wird die demokratische Alltagskultur zerstört. Queere,
schwarze, jüdische, muslimische, migrantisierte oder linke Menschen
bekommen diese Verschiebung am bedrohlichsten zu spüren. Die Liste der
betreffenden Objekte ist lang, aber einige Bespiele verdeutlichen das Problem: Im
sachsen-anhaltischen Schnellroda sitzen der „Antaios-Verlag“, die Zeitschrift
„Sezession“ sowie die Unternehmen „Menschenpark“ und „Metapolitik“,
beides Nachfolgeorganisationen des seit 2024 verbotenen „Instituts für
Staatspolitik“. Schnellroda ist dadurch ein wichtiger Ort der bundesweiten Vernetzung
und Schulung der extremen Rechten. Regelmäßig kommen hier Neonazis,
AfD-Funktionäre und Anhänger der sogenannten Neuen Rechten zusammen.
Im thüringischen Eisenach hat die rechtsextreme Szenekneipe „Bulls Eye“
überregionale Anziehungskraft entwickelt (vgl. www.tagesschau.de/investigati
v/mdr/rechtsextreme-netzwerke-neonazis-merchandise-lagerverkauf-100.html).
In Ostritz (Sachsen) haben Neonazis seit April 2018 mehrfach ein
Hotelgrundstück für Rechtsrockfestivals und Kampfsportveranstaltungen angemietet (vgl.
runtervondermatte.noblogs.org/der-kampf-der-nibelungen-2018-eine-erste-aus
wertung).
Auch die rechtsextreme „Identitäre Bewegung“ (IB) erwirbt zunehmend
Immobilien, so etwa in Chemnitz (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2023-12/i
dentitaere-bewegung-sachsen-immobilien-rechtsextrem-chemnitz). Daneben
und offenbar deutlich weniger auf dem Radar der Sicherheitsbehörden
betreiben unterschiedliche völkische und esoterische Gruppen Siedlungsprojekte, wie
beispielsweise die antisemitische „Anastasia-Bewegung“ (https://taz.de/Voelkis
che-Anastasia-Bewegung/!5939445/). Vor allem in Mecklenburg-Vorpommern
und zunehmend in Niedersachsen, aber auch in Bayern, Brandenburg, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Hessen und Schleswig-Holstein konnten sich zahlreiche
völkische Siedlungen etablieren (www.belltower.news/rechtsextreme-immobilientra
eume-die-eigenen-vier-waende-102399/; www.zeit.de/news/2023-06/22/beobac
htungen-voelkische-initiative-zusammenruecken; https://taz.de/Rechtsextreme-
Initiative-Zusammenruecken/!5942410/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Immobilien (Häuser, Wohneinheiten, Veranstaltungsräume,
Gewerberäume, Grundstücke etc.) sind nach Kenntnis der Bundesregierung
im Besitz von Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen, Unternehmen
oder Gewerben, die der extrem rechten Szene zugeordnet werden (bitte
nach Ort sowie Bundesland, Zeitpunkt des Erwerbs, derzeitiger Nutzung,
Besitzerin bzw. Besitzer und Betreiberin bzw. Betreiber auflisten)?
2. Welche Immobilien (Häuser, Wohneinheiten, Veranstaltungsräume,
Gewerberäume, Grundstücke etc.) werden nach Kenntnis der
Bundesregierung wiederholt bzw. dauerhaft von Personen, Parteien, Vereinen,
Organisationen, „Bewegungsunternehmern“ oder Gewerben genutzt, die der
extrem rechten Szene zugeordnet werden (bitte nach Ort sowie Bundesland,
Zeitpunkt des Nutzungsbeginns, derzeitiger Nutzungsweise, Partei bzw.
Verein bzw. Organisation bzw. Einzelperson und Szenezugehörigkeit
auflisten)?
3. Welche Baugenehmigungen oder Bauvorbescheide wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 für Personen, Parteien,
Vereine, Organisationen, Unternehmen oder Gewerbe, die der extrem rechten
Szene zugeordnet werden, erteilt (bitte nach Ort sowie Bundesland,
Zeitpunkt des Erwerbs, derzeitiger Nutzung, Besitzerin bzw. Besitzer und
Betreiberin bzw. Betreiber auflisten)?
4. Welche Immobilien und Liegenschaften (Häuser, Wohneinheiten,
Veranstaltungsräume, Gewerberäume, Grundstücke etc.) werden nach Kenntnis
der Bundesregierung dauerhaft oder regelmäßig von folgenden
Organisationen und Szenen genutzt :
a) „Die Heimat“ (vormals „NPD“) und „JN“,
b) „Nationalrevolutionäre Jugend“ (NRJ),
c) „Der Dritte Weg“,
d) „Die Rechte“,
e) „Alternative für Deutschland“,
f) „Generation Deutschland“,
g) „Freie Sachsen“,
h) „Menschenpark Veranstaltung UG“, (vormals „Institut für
Staatspolitik“),
i) „MetaPol Verlag & Medien“,
j) „Identitäre Bewegung Deutschland (IBD)“,
k) „Ein Prozent“,
l) „Zukunft Heimat e. V.“,
m) „Sturmvogel – deutscher Jugendbund“,
n) „Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff),
o) „Freibund – Bund Heimattreuer Jugend“,
p) „Gedächtnisstätte e. V.“,
q) „Jung und Stark“,
r) „Elblandrevolte“,
s) „Pforzheim Revolte“,
t) „Deutsche Jugend voran“,
u) „Der Störtrupp“,
v) „Gersche Jugend“,
w) völkische und bzw. oder germanische Siedler (beispielsweise
„Anastasia Bewegung“, „Zusammenrücken in Mitteldeutschland“, „Fair
Teilen“ e. V.) und
x) sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter
(bitte unter Angabe von Ort sowie Bundesland, Zeitpunkt des
Nutzungsbeginns und derzeitiger Nutzung auflisten)?
5. Welche Veranstaltungen seit dem 1. Januar 2025 sind der
Bundesregierung in den in den Fragen 1 bis 3 genannten Immobilien bekannt (bitte
nach Ort inklusive Bundesland, Datum und Titel bzw. Thema der
Veranstaltung, Veranstalterin bzw. Veranstalter, Anmelderin bzw. Anmelder,
beteiligten Organisationen, Rednern, Bands sowie Teilnehmerzahl
auflisten)?
6. Welche Ordnungswidrigkeiten und bzw. oder Straftaten sind der
Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 im Zusammenhang mit den in den
Fragen 1 bis 3 genannten Immobilien bekannt (bitte nach Datum der
Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat, Strafvorwurf bzw. Art der
Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat, Ausgang des Ermittlungs- bzw.
Ordnungswidrigkeitenbzw. Strafverfahrens auflisten)?
7. In welchen der in den Fragen 1 bis 3 genannten Immobilien wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 Personen
festgenommen, die einer Straftat verdächtig waren und bzw. oder per Haftbefehl
gesucht wurden (bitte nach Datum und Ort der Festnahme, Tatvorwurf
und möglichem Haftbefehlsvollzug auflisten)?
8. In welchen der in den Fragen 1 bis 3 genannten Immobilien wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 1. Januar 2025 Hausdurchsuchungen
durchgeführt (bitte nach Datum und Ort der Durchsuchung,
Ermittlungsanlass, Ausgang des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens auflisten)?
9. In welchen der in den Fragen 1 bis 3 genannten Immobilien wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 Schusswaffen,
Waffenteile, Munition, Sprengstoff oder Sprengvorrichtungen
beschlagnahmt (bitte nach Datum und Ort der Beschlagnahme, beschlagnahmten
Gegenständen, Strafvorwurf, Ausgang des Ermittlungs- bzw.
Strafverfahrens auflisten)?
10. Welche der in den Fragen 1 bis 3 genannten Immobilien standen nach
Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 aus welchem
Anlass im Zusammenhang mit Ermittlungen oder waren seither als
Verdachtsfälle nach dem Geldwäschegesetz (GwG) der Financial Intelligence
Unit (FIU), dem Zollkriminalamt (ZKA) oder der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bekannt (bitte nach Jahr des
Ermittlungsbeginns, Strafvorwurf und möglichem Organisationsnamen
auflisten)?
11. In wie vielen und welchen Fällen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zusammenhang mit Verbotsverfügungen gegen rechtsextreme
Vereinigungen seit dem 1. Januar 2025 Immobilien beschlagnahmt oder
eingezogen bzw. waren von einer Verfallsanordnung betroffen, und
welchen weiteren Verwendungen wurden diese Objekte zugeführt (bitte nach
Ort und Datum des Maßnahmenvollzugs sowie Namen der Vereinigung
auflisten)?
12. Wurden vonseiten der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 weitere
Präventionsmaßnahmen, auch in Abstimmung und Austausch mit den
Bundesländern, ergriffen, um die vom Erwerb und der Nutzung von
Immobilien durch Angehörige der extrem rechten Szene betroffenen
Gemeinden und Körperschaften zu unterstützen, und wenn ja, von welcher
Stelle des Bundes?
a) Existieren diesbezüglich Weiterbildungsangebote (beispielsweise zu
Tarn- und Raumaneignungsstrategien)?
b) Existieren Handreichungen zum Thema (beispielsweise für
Verwaltung, Politik und Polizei)?
c) Ist der im Rahmen der Sicherheitskooperation Ost als Absicht gefasste
Handlungsleitfaden zur Abwehr rechtsextremistischer
Nutzungsabsichten mittlerweile erarbeitet worden, wenn ja, wo kann dieser
eingesehen werden, und wie wird er genutzt?
d) Welche dieser Maßnahmen haben sich nach Einschätzung der
Bundesregierung als besonders wirksam erwiesen?
e) Inwiefern bewertet die Bundesregierung die Arbeit der im Rahmen
des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ geförderten Beratungs-
und Vernetzungsstrukturen als relevant für die Prävention gegen die
Verankerung extrem rechter Netzwerke über Immobilien?“
13. Wie viele und welche Immobilien (Häuser, Wohneinheiten,
Veranstaltungsräume, Gewerberäume, Grundstücke etc.) in Deutschland werden
nach Kenntnis der Bundesregierung der „Identitären Bewegung
Deutschland“ zugerechnet (bitte nach Ort inklusive Bundesland, Zeitpunkt des
Erwerbs, derzeitiger Nutzung, Besitzerin bzw. Besitzer und Betreiberin bzw.
Betreiber auflisten)?
14. Wie viele und welche Immobilien (Häuser, Wohneinheiten,
Veranstaltungsräume, Gewerberäume, Grundstücke etc.) wurden seit dem 1. Januar
2025 nach Kenntnis der Bundesregierung für vergleichbare
Veranstaltungen und Treffen wie dem durch Veröffentlichungen des
Recherchenetzwerks „CORRECTIV“ bekannt gewordenen Treffen im Potsdamer Hotel
Adlon am 25. November 2023 genutzt (bitte nach Ort inklusive
Bundesland, Zeitpunkt des Erwerbs, derzeitiger Nutzung, Besitzerin bzw.
Besitzer und Betreiberin bzw. Betreiber auflisten)?
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Finanzierung von
Immobilienkäufen oder Nutzungsverträgen für Häuser, Wohneinheiten,
Veranstaltungsräume, Gewerberäume oder Grundstücke im Ausland durch
Personen, Parteien, Vereine, Organisationen, Unternehmer oder Gewerbe,
die der extrem rechten Szene in Deutschland zugeordnet werden (bitte
nach Ort, Zeitpunkt des Erwerbs, derzeitiger Nutzung, Besitzerin bzw.
Besitzer, Betreiberin bzw. Betreiber und Finanzierung auflisten)?
16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Nutzung der in
Frage 15 erfragten Immobilien durch Personen, Parteien, Vereine,
Organisationen oder Gewerbe, die der extrem rechten Szene in Deutschland
zugeordnet werden (bitte nach Ort, Nutzungsart und Nutzer aus Deutschland
auflisten)?
17. Wie viele und welche Immobilien (Häuser, Wohneinheiten,
Veranstaltungsräume, Gewerberäume, Grundstücke etc.) in Deutschland, die von
Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen oder Gewerben der extrem
rechten Szene genutzt werden, wurden oder werden nach Kenntnis der
Bundesregierung über Geldflüsse aus dem Ausland bzw. durch
ausländische Geldgeber und bzw. oder Gruppen finanziert (bitte nach Bundesland,
Organisation und Finanzierungsquellen aufschlüsseln)?
Berlin, den 1. Juni 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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