Immobilien der extremistischen Szene seit dem 1. Januar 2025
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Immobilien der extremistischen Szene seit dem 1. Januar 2025
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6869
21. Wahlperiode 06.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess und der Fraktion der AfD
Immobilien der extremistischen Szene seit dem 1. Januar 2025
Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12446 wurde unter
anderem auch erfragt, welche Immobilien im Eigentum von Personen, Parteien,
Vereinen, Organisationen oder Gewerben der extremistischen Szene stehen. Mit
dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Informationen nun um
die aktuellen Daten ergänzt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche Immobilien
(Häuser, Gebäude, Wohneinheiten, Gewerberäumlichkeiten, Grundstücke
etc.) im Eigentum von Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen oder
Gewerben stehen, die der
a) rechtsextremistischen Szene,
b) linksextremistischen Szene oder
c) islamistischen Szene
zugeordnet werden und von diesen politisch ziel- und zweckgerichtet sowie
wiederkehrend genutzt wurden (wenn ja, bitte getrennt nach Ort inklusive
Bundesland, Zeitpunkt des Erwerbs, aktueller Nutzung, Eigentümer und
Betreiber aufschlüsseln)?
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der in Frage 1
erfragten Immobilien im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni
2026 in den einzelnen Bundesländern entwickelt (bitte getrennt nach
Monatsscheiben und dem jeweiligen Bundesland aufschlüsseln)?
3. Verfügt die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Immobilien
(Häuser, Gebäude, Wohneinheiten, Gewerberäumlichkeiten, Grundstücke
etc.) dauerhaft von Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen oder
Gewerben, die der
a) rechtsextremistischen Szene,
b) linksextremistischen Szene oder
c) islamistischen Szene
zugeordnet werden und von diesen politisch ziel- und zweckgerichtet sowie
wiederkehrend genutzt werden (wenn ja, bitte getrennt nach Ort inklusive
Bundesland, Zeitpunkt des Nutzungsbeginns, derzeitiger Nutzung, Partei,
Verein, Organisation bzw. Einzelperson aufschlüsseln)?
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der in Frage 3
erfragten Immobilien im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni
2026 in den einzelnen Bundesländern entwickelt (bitte getrennt nach
Jahresscheiben und dem jeweiligen Bundesland aufschlüsseln)?
5. Sollte in den Phänomenbereichen des Linksextremismus und Islamismus
aktuell weiterhin keine umfassende und fortlaufende einheitliche Erfassung
und Auflistung von Eigentum, Besitz oder Nutzung von Immobilien der
islamistischen und linksextremistischen Szene (vgl. Antworten zu den
Fragen 1 bis 4 auf Bundestagsdrucksache 20/12877) aufgrund eines
unzumutbaren Arbeitsaufwands erfolgen, aus welchem Grund werden zur
Bewältigung dieses Arbeitsaufwands keine zeitgemäßen Hilfsmittel
(Computerprogramme, Künstliche Intelligenz etc.) herangezogen werden?
6. Wenn speziell im Phänomenbereich des Linksextremismus aktuell
weiterhin keine umfassende und fortlaufende einheitliche Erfassung und
Auflistung von Eigentum, Besitz oder Nutzung von Immobilien der
linksextremen Szene (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 auf
Bundestagsdrucksache 20/12877) erfolgt, aus welchem Grund wird vor
dem Hintergrund des starken Anstiegs linksmotivierter politischer
Straftaten im Jahr 2025 um 35,29 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (www.tages
schau.de/inland/innenpolitik/straftaten-kriminalitaet-politisch-statistik-10
2.html) weiterhin keine Notwendigkeit hierfür gesehen?
7. In welchen der in den Fragen 1 und 3 erfragten Immobilien wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum
30. Juni 2026 Hausdurchsuchungen durchgeführt (bitte getrennt nach
Datum und Ort der Durchsuchung, Ermittlungsanlass, Ergebnis der
Hausdurchsuchung und Ausgang des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens
auflisten)?
8. Liegen der Bundesregierung zu den in den Fragen 1 und 3 erfragten
Immobilien Informationen vor, ob es im Rahmen von Förderprogrammen bei
Erwerb oder Unterhalt der Immobilie Zuwendungen bzw. Vergünstigungen
aus öffentlichen Stellen (z. B. KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)-
Kredit, EU-Drittmittel etc.) gab (wenn ja, bitte nach Datum und Art der
Zuwendung bzw. Vergünstigung auflisten)?
Berlin, den 1. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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