Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Union der Gleichheit: Strategie zur Bekämpfung von Rassismus 2026-2030
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Union der Gleichheit: Strategie zur Bekämpfung von Rassismus 2026-2030
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 101/26
06.02.26
EU - AIS - FSFJ - In - K
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -
Union der Gleichheit: Strategie zur Bekämpfung von Rassismus 2026-2030
COM(2026) 12 final, Ratsdok. 5626/26
Der Bundesrat wurde über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung
unterrichtet.
Hinweis: Drucksache 549/20 = AE-Nr. 200781;
AE-Nr. 240877
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Straßburg, den 20.1.2026
COM(2026) 12 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND
DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
[Union der Gleichheit: Strategie zur Bekämpfung von Rassismus 2026-2030]
1
EINLEITUNG
Die Europäische Union (EU) steht für Einheit, Demokratie und die Achtung der
Menschenrechte. Zu den größten Stärken der EU gehört die Vielfalt der hier lebenden
Menschen – eine Tatsache, die bereits in den Gründungsverträgen der Union gewürdigt wird.
Die EU ist eine Union der Gleichheit; „die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die
Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die
Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten
angehören“ 1 . Diese Grundlage der EU-Rechtsordnung setzt ein von Rassismus freies
Umfeld voraus, in dem sich alle Menschen frei entwickeln und zum Wohlstand ihrer
Gesellschaften beitragen können. In Zeiten, in denen diese Werte infrage gestellt werden,
steht die EU an der Seite ihrer Bürger*innen, ihrer Rechte und Freiheiten: In der EU wird
keine Form von Rassismus oder rassistischer Diskriminierung oder Diskriminierung aus
Gründen der ethnischen Herkunft geduldet.
Im Jahr 2020 nahm die Kommission den EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 an,
der eine ehrgeizige neue Phase in den Bemühungen der EU zur umfassenden Bekämpfung
von Rassismus markiert. Dieser Aktionsplan war eine bahnbrechende Initiative, die zum
Erreichen des Ziels, alle Menschen in der EU vor Rassismus und rassistischer
Diskriminierung zu schützen, wirkungsvoll beigetragen hat. Mit diesem Plan wurden
zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus vorgeschlagen, die auf Ebene der
EU sowie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene umgesetzt werden sollen. Dazu
gehören auch Gesetzgebungsinitiativen zur Stärkung des Schutzes vor rassistischer
Diskriminierung2 und eine verstärkte Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft
zur Bekämpfung von Rassismus im Rahmen des Programms Bürgerinnen und Bürger,
Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV).
Darüber hinaus hat die Kommission den Aufbau eines starken Rahmens zur Bekämpfung von
Rassismus fortgesetzt, indem sie Kooperationen mit Partnern gestärkt, die erste
Koordinatorin der Kommission für die Bekämpfung von Rassismus ernannt und Dialoge mit
zivilgesellschaftlichen Organisationen und Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten
aufgenommen hat. Der Aktionsplan führte dazu, dass 14 Mitgliedstaaten eigenständige
nationale oder regionale Aktionspläne gegen Rassismus verabschiedeten. Wie im Bericht
über die Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen Rassismus hervorgehoben wurde, wurden
seit der Annahme des Plans erhebliche Fortschritte erzielt, insbesondere bei der Bekämpfung
von strukturellem Rassismus, der Verfolgung eines intersektionalen Ansatzes für die
Politikgestaltung, bei dem verschiedene Formen der Diskriminierung berücksichtigt werden,
und der Aufnahme von Erwägungen zur Bekämpfung von Rassismus in verschiedene
Politikbereiche, darunter die Bildungs-, Beschäftigungs- und Gesundheitspolitik.
Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 hat dazu beigetragen, Rassismus in den
Mittelpunkt öffentlicher Debatten über Pluralismus, Gleichheit und Nichtdiskriminierung zu
stellen und das Bewusstsein für die Bedrohung zu schärfen, die Rassismus für die in Artikel 2
des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verankerten Werte der Union darstellt. Da
jedoch fast zwei Drittel der Europäer*innen im Jahr 2023 noch immer der Ansicht sind,
dass rassistische Diskriminierung in ihrem EU-Land weitverbreitet ist (61 % aufgrund
der Hautfarbe, Anstieg um 2 Prozentpunkte gegenüber 2019, und 65 % aufgrund der
1 Vertrag über die Europäische Union (EUV), Artikel 2.
2 Weitere Informationen: Bericht über die Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen Rassismus.
2
Zugehörigkeit zur Bevölkerungsgruppe der Roma, Anstieg um 4 Prozentpunkte)3, muss mehr
getan werden.
Aufbauend auf den bisherigen Errungenschaften und in Anerkennung der noch zu leistenden
Arbeit kündigte Präsidentin Ursula von der Leyen in ihren Politischen Leitlinien 2024-2029
eine Strategie gegen Rassismus an. Diese Initiative spiegelt die Forderung des
Europäischen Parlaments wider, die Arbeit an dem Aktionsplan gegen Rassismus über
2025 hinaus fortzusetzen, indem eine umfassende EU-Strategie entwickelt wird 4 . Die
Mitgliedstaaten haben die Ankündigung einer Strategie zur Bekämpfung von
Rassismus begrüßt und ihr starkes Engagement für die Bekämpfung von Rassismus und
allen Formen von Hass zum Ausdruck gebracht5.
Diese Strategie trägt in erster Linie der Notwendigkeit Rechnung, die Werte der EU zu
wahren, eine Union der Gleichheit zu stärken und sicherzustellen, dass die Gesellschaften
in der EU offen, pluralistisch und inklusiv bleiben. Darüber hinaus ist die Bekämpfung von
Rassismus ein Sicherheitsinteresse6 und eine strategische Investition in die Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit der EU. Einer aktuellen OECD-Studie zufolge geht der EU durch
rassistische Diskriminierung oder Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft
jährlich ein BIP von bis zu 12,7 Mrd. EUR verloren.
Die Erschließung des Potenzials von Menschen, die als Arbeitnehmer, Unternehmer und
Führungskräfte von Rassismus und rassistischer Diskriminierung betroffen sind, ist daher für
Wachstum und Stabilität von entscheidender Bedeutung. Um die Ziele einer florierenden
Wirtschaft und einer von Zusammenhalt geprägten Gesellschaft in vollem Umfang zu
erreichen, muss die anhaltende Herausforderung des Rassismus direkt angegangen werden.
Der Weg zu einer echten Union der Gleichheit erfordert ehrgeizige und nachhaltige
Maßnahmen, um gleiche Rechte und Chancen für alle zu gewährleisten. Diese Strategie
beruht auf dem Ziel, Rassismus in all seinen Formen zu bekämpfen, einschließlich
Rassismus gegen Schwarze, Antiziganismus, Antisemitismus, Rassismus gegen Asiaten
und Hass gegen Muslime. Sie dient der Bekämpfung von Rassismus im Allgemeinen und
sieht spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung vor.
Im Einklang mit allen Strategien zum Aufbau einer Union der Gleichheit beruht die Strategie
zur Bekämpfung von Rassismus auf einem intersektionalen politischen Ansatz, um der
Komplexität der Ungleichheiten gerecht zu werden, mit denen Menschen konfrontiert
sind, die mehrfachen und sich überschneidenden Formen der Diskriminierung
3 Eurobarometer – Diskriminierung in der Europäischen Union 2023.
4 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. November 2022:Rassengerechtigkeit, Diskriminierungsverbot und Vorgehen gegen
Rassismus in der EU (2022)0389.
5 Beispiele: Schlussfolgerungen des Rates zur Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus, Schlussfolgerungen des Europäischen Rates
vom 18. Dezember 2025, Diskussionen beim Rat „Justiz und Inneres“ (Justiz) – Consilium und Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik,
Gesundheit und Verbraucherschutz“.
6 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 67 Absatz 3: Die Union wirkt darauf hin, durch Maßnahmen zur Verhütung
und Bekämpfung von Kriminalität sowie von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit … ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten.
3
ausgesetzt sind7. Sie ist eng mit den derzeitigen und künftigen Gleichstellungsstrategien der
EU sowie mit anderen wichtigen Initiativen der Kommission8 abgestimmt.
Diese Strategie stützt sich auf die Ergebnisse eines breit angelegten Konsultationsprozesses9
und umfasst sowohl gezielte Maßnahmen als auch Aktionen zur durchgängigen
Berücksichtigung der Bekämpfung von Rassismus in allen Politikbereichen der EU. Sie
flankiert insbesondere die Arbeit der Koordinator*innen der Kommission zur Bekämpfung
von Rassismus, zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens,
zur Bekämpfung von Hass gegen Muslime sowie die Arbeit der Kommission zur
Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma, zum Schutz der Grundrechte und zur
Bekämpfung von Hassverbrechen. Die Strategie steht ferner im Einklang mit den
Ergebnissen des Europäischen Bürgerforums zu „Hass in der Gesellschaft“, das
Empfehlungen zur Bekämpfung von Hass in all seinen Formen und zur Förderung des
gegenseitigen Respekts abgegeben hat.
7 Rassistische Diskriminierung oder Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft kann sich mit Diskriminierung aufgrund anderer
Merkmale oder Identitäten wie Geschlecht, Behinderung, Alter, Religion oder Weltanschauung, sexuelle Ausrichtung, geschlechtliche
Identität und sozioökonomischer Hintergrund/Status überschneiden und Benachteiligungen verstärken. Auch gegen Migranten gerichteter
Hass überschneidet sich häufig mit Rassismus und verstärkt diesen.
8 Beispielsweise zur Unterstützung der Roma, zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens, zur Gleichstellung
der Geschlechter, zur Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen, zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen, zur Bekämpfung von
Hass gegen Muslime, zur Bekämpfung von Hass, zu Integration und Inklusion, zu den Rechten des Kindes sowie zu erschwinglichem
Wohnraum, hochwertigen Arbeitsplätzen, zur Bekämpfung der Armut und zur Unterstützung der Zivilgesellschaft.
9 Ihre Meinung zählt: Strategie zur Bekämpfung von Rassismus. Aufforderung zur Stellungnahme und öffentliche Konsultation. Im Rahmen
des Jugendchecks der Kommission wurden junge Menschen und zivilgesellschaftliche Jugendorganisationen konsultiert.
4
KAPITEL I – BEKÄMPFUNG VON STRUKTURELLEM RASSISMUS
Strukturellen Rassismus verstehen, um ihn wirksam zu bekämpfen
Rassismus wird von dem vom Europarat eingesetzten Gremium „Europäische Kommission
gegen Rassismus und Intoleranz“ (ECRI) definiert als „die Überzeugung, dass ein
Beweggrund wie ‚Rasse‘10, Hautfarbe, Sprache, Religion, Staatsangehörigkeit oder nationale
oder ethnische Herkunft die Missachtung einer Person oder Personengruppe oder das Gefühl
der Überlegenheit gegenüber einer Person oder Personengruppe rechtfertigt“. Für Menschen,
die von Rassismus betroffen sind, sind die Auswirkungen einer solchen Missachtung häufig
bei der Wohnungssuche, der Arbeitssuche, am Arbeitsplatz und beim Zugang zu Bildung zu
spüren 11 . Rassismus kann zu rassistischer Diskriminierung oder Diskriminierung aus
Gründen der ethnischen Herkunft führen.
Rassismus, der im Laufe des Lebens erlebt wird, sammelt sich an und bildet
Hindernisse. Diese anhaltende Form des Rassismus wird häufig als „struktureller
Rassismus“ bezeichnet. Seine Auswirkungen können schädlicher sein als isolierte Fälle von
rassistischer Diskriminierung, da er den Zugang zu Chancengleichheit verwehren und über
Generationen hinweg fortbestehen kann12. In Studien der Agentur der Europäischen Union
für Grundrechte (FRA) werden die Hindernisse und ihre Auswirkungen auf das Leben von
Menschen, die von Rassismus und rassistischer Diskriminierung betroffen sind, dargelegt13.
So liegt beispielsweise die Lebenserwartung von Frauen und Männern der Roma/Fahrenden
in der EU 7,4 bzw. 8 Jahre unter der Lebenserwartung von Frauen und Männern in der
allgemeinen Bevölkerung. Während die meisten Menschen afrikanischer Abstammung in der
EU einer bezahlten Arbeit nachgehen (71 %), ist fast die Hälfte von ihnen (46 %) für ihre
Arbeit überqualifiziert. Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit, dass muslimische Haushalte in
der EU von erheblicher materieller Deprivation betroffen sind, dreimal höher (19 %) als bei
Haushalten in der Allgemeinbevölkerung (6 %). Rassismus kann ein wichtiger Faktor sein,
der zu solchen Ungleichheiten beiträgt.
Diese Problematik wird von den Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Arbeit zur Bekämpfung
von Rassismus auf nationaler Ebene angegangen. In diesem Zusammenhang schlägt die
Kommission vor, die Ausarbeitung einer Arbeitsdefinition des Begriffs „struktureller
Rassismus“ durch die Mitgliedstaaten in der Expertengruppe für die nationale
Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen Rassismus zu unterstützen14.
Im Einklang mit der Strategie der EU zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur
Förderung jüdischen Lebens sind die Kommission und alle Mitgliedstaaten entschlossen, alle
Formen von Antisemitismus zu bekämpfen, und verurteilen jede Form gleichermaßen. Die
10 Der Begriff „Rasse und ethnische Herkunft“ wird im Einklang mit internationaler und EU-Rechtsterminologie verwendet. Die
Kommission unterstreicht jedoch die allgemeine Auffassung, dass „Rassen“ ausschließlich auf gesellschaftlich konstruierten Vorstellungen
beruhen, und lehnt die Vorstellung von biologischen „Rassen“ ab.
11 FRA 2023: Being Black in the European Union.
12 OECD 2025: Monitoring and Assessing the Impact of National Action Plans Against Racism.
13 FRA 2025: Rights of Roma and Travellers in 13 European Countries, FRA 2023: Being Black in the European Union, FRA 2024: Being
Muslim in the European Union.
14 Bestehend aus Experten aus den Mitgliedstaaten sowie Beobachtern, d. h. der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, der
Europäischen Kommission des Europarats gegen Rassismus, Norwegen. Diese Expertengruppe ist eine Untergruppe der Hochrangigen
Gruppe zur Bekämpfung von Hetze und Hasskriminalität und der Hochrangigen Gruppe für Nichtdiskriminierung, Gleichstellung und
Vielfalt.
5
Kommission und alle Mitgliedstaaten verwenden die Antisemitismus-Definition der
Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA)15.
Im Einklang mit dem Strategischen Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und
Teilhabe der Roma sind die Kommission und alle Mitgliedstaaten entschlossen, wirksame
Maßnahmen umzusetzen, um die Ziele bei der Bekämpfung des Antiziganismus und bei der
Verbesserung der sozioökonomischen Inklusion und Teilhabe der Roma zu erreichen.
Um Hass gegen Muslime in der EU zu bekämpfen, wird die Kommission in einer
umfassenden Studie untersuchen, wie sich dieses Phänomen manifestiert, Maßnahmen zu
seiner Bekämpfung vorschlagen und die Bemühungen der Mitgliedstaaten und Experten
unterstützen, eine Arbeitsdefinition des Begriffs „Hass gegen Muslime“ zu entwickeln, um
das gemeinsame Verständnis zu verbessern und das Bewusstsein zu schärfen.
Geschichtsbewusstsein, Bildung und Sensibilisierung
Das Geschichtsbewusstsein spielt eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung von strukturellem
Rassismus, der Stärkung der Handlungskompetenz von Menschen, die von Rassismus
betroffen sind, und der Sensibilisierung für Ausgrenzung und Stereotype. Die EU-Organe
unterstützen die Einhaltung von Gedenktagen im Zusammenhang mit Rassismus und der
Geschichte von Gruppen, die von Rassismus und rassistischer Diskriminierung betroffen
sind 16 . Die Kommission wird weiterhin Projekte unterstützen, die das Vermächtnis der
globalen Geschichte Europas, einschließlich des Kolonialismus, und seine Auswirkungen auf
die Gesellschaften untersuchen, z. B. im Rahmen des Programms „Bürgerinnen und Bürger,
Gleichstellung, Rechte und Werte“.
Sklaverei17 , Völkermorde und der Holocaust sind Teil der europäischen Geschichte und
haben tiefgreifende Folgen für die heutigen Gesellschaften, in denen Bildung und historisches
Wissen erforderlich sind, um die Ursachen von Rassismus zu verstehen. Aufbauend auf der
gemeinsam mit der UNESCO durchgeführten Arbeit zur Bekämpfung von Rassismus und
Antisemitismus in der Bildung18 wird die Kommission 2026 ein gemeinsames Projekt mit
der UNESCO auf den Weg bringen, um antirassistische Bildung im Einklang mit den
Prioritäten des strategischen Rahmens für den Europäischen Bildungsraum und der EU-
Jugendstrategie zu stärken. Ziel des Projekts ist es, die Aufklärung über Rassismus auf
nationaler Ebene durch die bildungspolitische Dimension der nationalen Aktionspläne gegen
Rassismus und Antisemitismus zu fördern.
Die Rolle der Medien ist entscheidend für die Darstellung von Menschen, die von Rassismus
betroffen sein können. Die Kommission wird einen Zyklus von Seminaren zur
Bekämpfung von Rassismus in den Medien, einschließlich sozialer Medien, organisieren,
an denen Journalist*innen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Vertreter von
Gemeinschaften, die von Rassismus betroffen sind, teilnehmen werden. Darüber hinaus wird
die Kommission eine EU-weite Kommunikationskampagne zur Union der Gleichheit
starten, um die Öffentlichkeit einzubeziehen, Inklusion zu fördern und Diskriminierung zu
bekämpfen.
15 Die Antisemitismus-Definition der IHRA ist abrufbar unter https://holocaustremembrance.com/resources/working-definition-
antisemitism.
16 Beispiele: Internationaler Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung, Europäischer Tag zum Gedenken an die Abschaffung des
Sklavenhandels, Internationaler Holocaust-Gedenktag und Europäischer Holocaust-Gedenktag für die Roma.
17 Erklärung des Gipfeltreffens EU-CELAC 2023.
18 Bekämpfung des Antisemitismus durch Bildung.
6
Wissensaufbau und evidenzbasierte Politikgestaltung
Die akademische Forschung spielt eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung von
Rassismus, da sie die Faktengrundlage liefert, die für wirksame Maßnahmen gegen
Rassismus erforderlich ist. Die politische Agenda für den Europäischen Forschungsraum
2025-2027 zielt darauf ab, das europäische Forschungs- und Innovationssystem inklusiver zu
gestalten. Die Kommission wird Leitlinien für die Umsetzung eines intersektionalen
Ansatzes in der Forschungs- und Innovationspolitik ausarbeiten, um sicherzustellen, dass
die Forschung den Bedürfnissen der von Rassismus betroffenen Menschen Rechnung trägt.
Darüber hinaus arbeitet die Allianz der Initiative „Europäische Hochschulen“ an der
Entwicklung von Strategien und Initiativen zur Förderung von Vielfalt und Inklusion19.
Die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission wird eine Studie über die Rolle der
sozialen Medien bei der Entwicklung der Einstellungen junger Menschen zur ethnischen
Vielfalt erarbeiten und eine Vorausschau einleiten, um mögliche künftige Trends zu
verstehen, einschließlich der Frage, wie sich Rassismus und rassistische Diskriminierung
weiterhin auf die EU auswirken könnten, wobei auch auf die Entwicklung wirksamer
Gegenmaßnahmen eingegangen werden soll.
Durch Programme wie Horizont Europa werden weiterhin Projekte zur Förderung des
sozialen Zusammenhalts, der Gleichstellung und der Inklusion unterstützt, insbesondere die
Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen, mit denen Vielfalt und Inklusion innerhalb der
Forschungsgemeinschaft weiterhin gefördert werden. Parallel dazu fordert die Kommission
die Mitgliedstaaten und Hochschuleinrichtungen auf, Bildung und Forschung gegen
Rassismus in die Hochschulbildung zu integrieren, eine inklusive Denkweise zu fördern
und künftige Fachkräfte mit den Fähigkeiten auszustatten, Rassismus und Diskriminierung in
ihren jeweiligen Bereichen zu erkennen und zu bekämpfen.
Verbesserung der Datenerhebung zur Gleichstellung
Zuverlässige Gleichstellungsdaten sind für die Bekämpfung von Rassismus und die wirksame
Einbeziehung von Antirassismusaspekten in die Politik auf der Ebene der EU sowie auf
nationaler, regionaler und lokaler Ebene von entscheidender Bedeutung. Die Eurostat-
Taskforce für Statistiken über Gleichheit und Nichtdiskriminierung arbeitet derzeit auf EU-
Ebene Leitlinien aus, um die Vergleichbarkeit statistischer Standards und Methoden für die
Erhebung von Daten über diskriminierungsgefährdete Gruppen zu verbessern. In diesem
Zusammenhang sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Erhebung und Koordinierung
harmonisierter Gleichstellungsdaten über ihre nationalen statistischen Ämter zu
verbessern.
Die Untergruppe „Gleichstellungsdaten“ der Hochrangigen Gruppe der EU für
Nichtdiskriminierung hilft den Mitgliedstaaten, die Erhebung und Nutzung von
Gleichstellungsdaten zu verbessern20. Die Kommission wird weiterhin mit EU-Agenturen
wie der FRA, der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbedingungen und dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen
zusammenarbeiten, um technische Unterstützung bei der Erhebung von
Gleichstellungsdaten, auch zu intersektioneller Diskriminierung, zu leisten.
19 Report on the Outcomes and transformational potential of the European University Initiative.
20 Siehe Guidance Note on the collection and use of equality data based on racial or ethnic origin.
7
Die Kommission wird auch eine Empfehlung zur Verbesserung der Erhebung, Analyse
und Nutzung differenzierter Gleichstellungsdaten ausarbeiten, die im Einklang mit den
nationalen Rechtsrahmen steht und dem etwaigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand
Rechnung trägt. Die Kommission wird Instrumente zur Verfolgung und Überwachung der
Fortschritte bei der Verwirklichung einer Union der Gleichheit und bei der Umsetzung von
Gleichstellungsstrategien weiterentwickeln, darunter auch anhand von Daten über rassistische
Diskriminierung und Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft. Die
Kommission wird ein hochrangiges europäisches Diskussionsforum zu Gleichstellungsdaten
veranstalten, bei dem wichtige Interessenträger zusammenkommen, um die Erhebung und
Nutzung von Gleichstellungsdaten im Einklang mit den nationalen Rechtsrahmen weiter zu
fördern.
Die FRA wird eine vierte Erhebung über Zuwanderer und Nachkommen von Zuwanderern
durchführen, um umfassende Daten über von rassistischer Diskriminierung bedrohte
Personen zu erheben, sowie eine Erhebung über die Lage der Roma, um die Arbeit an der
Strategie und dem Strategischen Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe
der Roma zu unterstützen. Um die Datenerhebung zu fördern, wird die Kommission 2027
auch eine neue Eurobarometer-Umfrage zum Thema Diskriminierung veröffentlichen.
Die Kommission wird
ein gemeinsames Projekt mit der UNESCO zur Stärkung der Aufklärung über Rassismus
durchführen,
eine umfassende Studie über die Erscheinungsformen von Hass gegen Muslime
erarbeiten,
eine breit angelegte Kommunikationskampagne zur Union der Gleichheit starten, um
Menschen in der gesamten EU für die Förderung von Inklusion und die Bekämpfung von
Diskriminierung zu gewinnen,
Leitlinien für die Umsetzung eines intersektionalen Ansatzes in der Forschungs- und
Innovationspolitik mit dem Ziel ausarbeiten, dass die Forschung den Bedürfnissen der
von Rassismus betroffenen Menschen Rechnung trägt,
eine Empfehlung zur Verbesserung der Erhebung, Analyse und Nutzung differenzierter
Gleichstellungsdaten im Einklang mit den nationalen Rechtsrahmen ausarbeiten,
im Jahr 2027 ein neues Eurobarometer zum Thema Diskriminierung veröffentlichen.
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,
die Integration von Bildung und Forschung gegen Rassismus in die Hochschulbildung zu
unterstützen,
die Erhebung harmonisierter Gleichstellungsdaten durch die nationalen statistischen
Ämter zu verbessern.
8
KAPITEL II – DURCHSETZUNG DER
ANTIDISKRIMINIERUNGSVORSCHRIFTEN UND BESSERER SCHUTZ VOR
RASSISTISCHEM HASS
Mehr als die Hälfte der Menschen in der EU gibt an, dass Diskriminierung aufgrund der
Zugehörigkeit zur Bevölkerungsgruppe der Roma (65 %) sowie aufgrund der Hautfarbe
(61 %) und der ethnischen Herkunft (60 %)21 weitverbreitet ist.
96 % der Jüdinnen und Juden geben an, im vergangenen Jahr mit Antisemitismus
konfrontiert gewesen zu sein, und 80 % sind der Auffassung, dass sich dieser in den
letzten Jahren verschärft hat22.
Fast die Hälfte der Menschen afrikanischer Abstammung in der EU ist in ihrem Alltag
mit Rassismus konfrontiert23.
Rassismus kann zu rassistischer Diskriminierung oder Diskriminierung aus Gründen der
ethnischen Herkunft führen. Der Schutz vor rassistischer Diskriminierung oder
Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft ist in der Charta der Grundrechte der
Europäischen Union und im Antidiskriminierungsrecht der EU verankert. Gemäß der
Rassismusbekämpfungsrichtlinie ist „Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der
ethnischen Herkunft“ verboten. Eine solche Diskriminierung liegt vor, wenn Personen
aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft gegenüber anderen Personen eine weniger
günstige Behandlung erfahren oder in besonderer Weise benachteiligt werden. Die
Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen wurden angenommen, um die
Antidiskriminierungsvorschriften besser durchzusetzen.
Ein wichtiger Rechtsakt im Bereich der Straftaten ist der Rahmenbeschluss des Rates zur
strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit. Bestimmte schwerwiegende Erscheinungsformen von Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit 24 müssen in allen EU-Ländern eine Straftat darstellen und mit
wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Strafen geahndet werden.
Alle Menschen in der EU sollten ihre Rechte uneingeschränkt und gleichberechtigt
wahrnehmen können. Dennoch kommt es immer wieder zu Fällen von rassistischer
Diskriminierung sowie rassistischer Belästigung und Gewalt, die häufig aber nicht gemeldet
werden 25 . Die Durchsetzung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften und der
nationalen Rechtsrahmen muss gestärkt werden, um dies zu verhindern. Zudem gilt es,
den Schutz vor rassistischem Hass, darunter auch im Internet, durch koordinierte Maßnahmen
von Justiz, Polizei und Staatsanwaltschaft sicherzustellen.
Konsequentere Durchsetzung der Antidiskriminierungsvorschriften der EU
Eine Priorität der Kommission ist die wirksame Anwendung des robusten Rechtsrahmens der
EU zur Bekämpfung von Diskriminierung, um in allen Mitgliedstaaten Gleichstellung zu
erreichen.
21 Eurobarometer 2023:Diskriminierung in der Europäischen Union.
22 FRA 2024: Jewish People’s Experiences and Perceptions of Antisemitism.
23 FRA 2023: Being Black in the European Union.
24 Beispiele: öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine über die Hautfarbe, Abstammung, Religion oder Weltanschauung
oder die nationale bzw. ethnische Herkunft definierte Gruppe oder ein Mitglied einer solchen Gruppe.
25 Berichte der FRA: Addressing Racism in Policing; Being Muslim in the EU; Jewish People’s Experiences and Perceptions of
Antisemitism.
9
Es hat sich gezeigt, dass wirksame Sanktionen gegen Diskriminierung 26 entscheidende
Mechanismen sind, um Hindernisse für Beschäftigung, soziale Sicherung, Bildung und die
Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, einschließlich Wohnraum, zu beseitigen. In
diesem Sinne wird die Kommission 2026 in ihrem Bericht über die
Rassismusbekämpfungsrichtlinie deren Anwendung in den Mitgliedstaaten analysieren,
weshalb dieser Bericht als Grundlage für Überlegungen zur Stärkung nationaler
Sanktionsregelungen dienen wird.
Künstliche Intelligenz (KI) beeinflusst in zunehmendem Maße Entscheidungen und politische
Ausrichtungen. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, ihr Potenzial zu nutzen und die
Risiken einer Verfestigung von rassistisch begründeter Voreingenommenheit zu mindern. Im
Bericht der Kommission über die Anwendung der Rassismusbekämpfungsrichtlinie wird die
Anwendung der Antidiskriminierungsgesetze auf Fälle algorithmischer
Diskriminierung analysiert.
Gemäß der KI-Verordnung sind bestimmte besonders schädliche KI-Praktiken, die mit den
Werten der EU unvereinbar sind (z. B. manipulative KI-Systeme, die Hass oder Gewalt
gegen geschützte Gruppen fördern, oder KI-Systeme, die aus biometrischen Daten auf die
rassische Herkunft schließen), untersagt. Die Kommission wird Leitlinien und andere
Unterstützungsinstrumente für die wirksame Durchführung der KI-Verordnung in Bezug auf
die Verbote und Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme bereitstellen. Die Kommission
wird weiterhin die Debatte über die Auswirkungen von KI auf Menschen, die von
rassistischer Diskriminierung bedroht sind, fördern und die Mitgliedstaaten bei der
Durchsetzung und Umsetzung des EU-Rechts unterstützen, um potenziell diskriminierende
KI-gestützte Entscheidungen zu verhindern und Abhilfe zu schaffen.
In den Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen im Bereich der
Gleichbehandlung und Chancengleichheit sind klare und verbindliche Standards festgelegt,
um die Unabhängigkeit und Wirksamkeit dieser Stellen zu gewährleisten. Die Kommission
wird Durchführungsrechtsakte zur Festlegung von Indikatoren für die Arbeitsweise der
Gleichstellungsstellen erlassen und die wirksame Umsetzung beider Richtlinien in nationales
Recht bis Juni 2026 überwachen.
In der Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird
darauf hingewiesen, dass Opfer intersektioneller Diskriminierung, darunter auch Frauen, die
einer ethnischen Minderheit angehören, einem höheren Risiko geschlechtsspezifischer
Gewalt ausgesetzt sein können. Um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung zu unterstützen,
wird die Kommission den Herausforderungen Rechnung tragen, mit denen Opfer
konfrontiert sind, die aufgrund ihrer ethnischen Herkunft intersektioneller
Diskriminierung ausgesetzt sind.
Schutz der Menschen vor Hassverbrechen und Hetze
Der Schutz der Menschen vor Hassverbrechen und Hetze steht im Mittelpunkt der EU-
Agenda gegen Rassismus. Die Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, um
die vollständige und ordnungsgemäße Umsetzung des Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung
von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit 27 sicherzustellen. Die Kommission wird die
Umsetzung weiterhin überwachen und den Austausch bewährter Verfahren in der
Hochrangigen Gruppe zur Bekämpfung von Hassverbrechen und Hetze unterstützen.
26 Study on sanctions for discrimination on racial-ethnic-religious grounds.
27 Vertragsverletzungsverfahren in der EU.
10
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die Datenerhebung zu Hassverbrechen zu
verbessern und die Schulungsangebote zu Hasskriminalität, einschließlich rassistisch
motivierter Voreingenommenheit, für Justiz- und Polizeibehörden auszuweiten.
Um den strafrechtlichen Rahmen der EU gegen Hassverbrechen zu stärken, hat die
Kommission einen Beschluss des Rates zur Erweiterung der Liste der EU-Straftatbestände
um Hetze und Hasskriminalität vorgeschlagen. Ein solcher Beschluss würde es der
Kommission ermöglichen, in einer zweiten Phase den Rechtsrahmen für die Bekämpfung von
Hetze und Hasskriminalität zu stärken. Da keine Fortschritte erzielt wurden, erwägt die
Kommission eine Gesetzgebungsinitiative auf der Grundlage der bestehenden
Kriminalitätsbereiche, die unter Artikel 83 Absatz 1 AEUV fallen, um die Definitionen
von Hassdelikten im Internet zu harmonisieren. Damit würde den Empfehlungen des
Bürgerforums zur Bekämpfung von Hass in der Gesellschaft entsprochen.
Die Kommission trägt auch dazu bei, die Reaktion auf Vorfälle von Hassstraftaten und Hetze
zu verbessern, indem sie im Einklang mit ProtectEU – Europäische Strategie für die innere
Sicherheit die für den Schutz des öffentlichen Raums, einschließlich Gebetsstätten,
verantwortlichen Behörden in den Mitgliedstaaten unterstützt.
Opfer rassistischer Hassverbrechen weisen Vertrauensdefizite auf, die Maßnahmen zu ihrer
Unterstützung und Stärkung erfordern, um gegen Untererfassung vorzugehen und für
Rechtsbehelfe zu sorgen. Das Europäische Parlament und der Rat haben eine politische
Einigung über den Vorschlag zur Überarbeitung der Opferschutzrichtlinie28 erzielt. Sie
wird die Rechte der Opfer, einschließlich der Opfer von rassistisch motivierten
Hassverbrechen, weiter stärken, indem die Anzeige von Straftaten erleichtert, die Bedürfnisse
der Opfer besser eingeschätzt und die psychologische Unterstützung und der physische
Schutz verbessert werden. Darüber hinaus wird die Kommission eine überarbeitete EU-
Strategie für die Rechte von Opfern annehmen.
Das Risiko von Hass im Internet ist auch für ethnische Minderheiten häufig eine Realität.
Nach dem Gesetz über digitale Dienste sind digitale Dienste verpflichtet, illegale Inhalte zu
bekämpfen und die Grundrechte durch robuste Melde- und Abhilfemechanismen sowie
Verpflichtungen zur gründlichen Risikobewertung und Risikominderung zu schützen. Die
Kommission wird das Gesetz über digitale Dienste weiterhin überwachen und durchsetzen
und gemeinsam mit dem Gremium für digitale Dienste und einschlägigen Interessenträgern
die Umsetzung des freiwilligen Verhaltenskodex für die Bekämpfung illegaler
Hassreden im Internet+ regelmäßig überwachen und unterstützen.
Im Rahmen des Aktionsplans für digitale Bildung werden die aktualisierten Leitlinien für
Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte zur Bekämpfung von Desinformation und zur
Förderung der digitalen Kompetenz praktische Orientierungshilfen für die Förderung von
Toleranz und Inklusion in der Online-Welt enthalten. Die Kommission wird auch
weiterhin die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft fördern, indem sie Maßnahmen zur
Verbesserung der Medienkompetenz unterstützt und mit den Unterzeichnern des
Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation zusammenarbeitet, um dessen
Umsetzung zu verbessern und die Verbreitung viraler Desinformation, auch im
Zusammenhang mit Rassismus und Hass im Internet, einzudämmen.
28 Rechte von Opfern in der EU – Europäische Kommission, Kommission begrüßt Einigung über strengere EU-Vorschriften zur
Gewährleistung der Rechte von Opfern.
11
Parallel dazu geht die Kommission in enger Zusammenarbeit mit dem Europarat gegen Hetze
im Sport vor und unterstützt die Mitgliedstaaten im Rahmen der laufenden offenen Methode
der Koordinierung bei der Bekämpfung von Hetze im Sport im Rahmen des EU-Arbeitsplans
für den Sport.
Bekämpfung rassistisch begründeter Voreingenommenheit in der öffentlichen Verwaltung
Eine effektive öffentliche Verwaltung ist die Grundlage für eine gute Regierungsführung, das
Vertrauen der Öffentlichkeit und den sozialen Zusammenhalt. Die Bekämpfung rassistischer
Vorurteile in öffentlichen Verwaltungen und Justizsystemen ist bei der Zurückdrängung von
Rassismus extrem wichtig. Die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Gemeinschaften
fördert die Vertrauensbildung und prägt das Gefühl einer gemeinsamen Verantwortung29. Die
Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, umfassende Schulungsprogramme
anzubieten, um Beamt*innen dabei zu unterstützen, rassistische Vorurteile zu erkennen
und zu bekämpfen, und gleichzeitig ein stärkeres kulturelles Bewusstsein und eine größere
Sensibilität zu fördern. Zu diesem Zweck wird sie die nationalen Behörden weiterhin
unterstützen, auch im Rahmen des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung,
Rechte und Werte“.
Eine rechenschaftspflichtige Strafverfolgung, die gleichen Schutz und faire Behandlung für
alle gewährleistet, ist eine tragende Säule von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Die
Ergebnisse des Berichts der FRA mit dem Titel „Addressing Racism in Policing“
(Bekämpfung von Rassismus in der Polizeiarbeit) zeigen jedoch, dass Rassismus in der
Polizeiarbeit diskriminierende Profiling-Praktiken, unangemessene rassistische
Kommunikation und übermäßige Gewaltanwendung umfasst 30 . Die für diese Strategie
konsultierten Interessenträger betonten die Notwendigkeit umfassender Schulungsprogramme
für Strafverfolgungsbehörden und einer größeren Transparenz und Rechenschaftspflicht
innerhalb der Strafverfolgungsbehörden31. Um den Mitgliedstaaten weitere Leitlinien an die
Hand zu geben, wird die Kommission ein Kompendium bewährter Verfahren erstellen,
um diskriminierende Profiling-Praktiken zu verhindern.
29 Siehe zum Beispiel: European Centre of Crime Prevention: Community-Oriented Policing in the European Union.
30 FRA – Addressing racism in policing.
31 Öffentliche Konsultation: Strategie zur Bekämpfung von Rassismus.
12
Die Kommission wird
die Umsetzung der Rassismusbekämpfungsrichtlinie unterstützen, unter anderem durch die
Veröffentlichung eines Berichts mit Schwerpunkt auf Durchsetzung und Anwendung der
Richtlinie in Fällen algorithmischer Diskriminierung,
die Durchführung der KI-Verordnung unterstützen, um dem Risiko rassistischer
Voreingenommenheit und Diskriminierung entgegenzuwirken,
eine Gesetzgebungsinitiative zur Harmonisierung der Definitionen von Hassdelikten im
Internet in Erwägung ziehen,
die Umsetzung und Durchführung der überarbeiteten Opferschutzrichtlinie unterstützen
und die Rechte der Opfer, einschließlich derjenigen, die von rassistisch motivierten
Hassverbrechen betroffen sind, stärken,
ein Kompendium bewährter Verfahrensweisen zur Verhinderung diskriminierender
Profiling-Praktiken zusammenstellen.
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,
die EU-Rechtsvorschriften zu Hassverbrechen und Nichtdiskriminierung besser
durchzusetzen, unter anderem durch die Stärkung der Sanktionsregelungen,
die Anstrengungen zur Bekämpfung von Hassverbrechen im Internet, einschließlich der
rassistisch motivierten, zu verstärken,
umfassende Schulungsprogramme einzuführen, um Beamt*innen dabei zu unterstützen,
rassistisch begründete Voreingenommenheit zu erkennen und zu bekämpfen,
eine faire und evidenzbasierte Polizeiarbeit zu gewährleisten, unterstützt durch
Maßnahmen zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht.
KAPITEL III – STÄRKUNG DER SOZIALEN GLEICHSTELLUNG UND DES
GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALTS
Mehr als drei von zehn Europäer*innen nannten die Hautfarbe (39 %) oder die ethnische
Herkunft (34 %) einer Person als Hauptfaktor für die Benachteiligung von
Bewerber*innen32.
Jedes zweite Kind (46 %) aus der Bevölkerungsgruppe der Roma/Fahrenden wird in
einer Schule unterrichtet, in der alle oder die meisten Schulkinder Roma/Fahrende sind33.
40 % der Muslime in der EU leben in überbelegtem Wohnraum. Dieser Anteil ist mehr als
doppelt so hoch wie bei der Gesamtbevölkerung der EU (17 %)34.
Von Rassismus Betroffene können in grundlegenden Lebensbereichen wie Bildung,
Beschäftigung, Wohnraum, Gesundheitsversorgung und Sozialschutz Diskriminierung
erfahren. Diese kumulative Wirkung von Rassismus wirkt sich negativ auf den Zugang zu
Chancengleichheit im Laufe des Lebens einer Person aus35. Dies widerspricht den in den
Verträgen verankerten Werten der EU und der Europäischen Säule sozialer Rechte, die eine
32 Eurobarometer 2023:Diskriminierung in der Europäischen Union.
33 FRA 2025 – Rights of Roma and Travellers in 13 European Countries.
34 FRA – Being Muslim in the EU.
35 OECD 2025: Monitoring and Assessing the Impact of National Action Plans Against Racism.
13
inklusive Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft fördert, die
Arbeitsplätze, faire Arbeitsbedingungen und Sozialschutz für alle sichert.
Inklusive Bildung und Kultur als Katalysatoren für soziale Gleichheit und
Wettbewerbsfähigkeit
Das Ziel der Union der Kompetenzen besteht darin, die Systeme der allgemeinen und
beruflichen Bildung zu unterstützen, um allen Menschen unabhängig von ihrem Hintergrund
Chancengleichheit zu bieten. Investitionen in eine gut ausgebildete Bevölkerung und gut
ausgebildete Arbeitskräfte sind eine Investition in die Wettbewerbsfähigkeit, das
wirtschaftliche und inklusive Wachstum sowie den sozialen und territorialen Zusammenhalt
der EU.
Bildung spielt eine Schlüsselrolle bei der Förderung der sozialen Mobilität und kann einen
wesentlichen Beitrag zu Chancengleichheit leisten. Das Fundament wird mit dem Erwerb von
Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen und Schreiben, Mathematik,
Naturwissenschaften, Digitales und staatsbürgerliche Bildung geschaffen. Die Einführung
einer staatsbürgerlichen Bildung ab dem frühen Kindesalter ist von entscheidender
Bedeutung, um bei den jungen Menschen eine offene Denkweise zu fördern, damit sie im
Einklang mit zentralen europäischen Werten Vielfalt schätzen lernen und gegenseitigen
Respekt entwickeln. Auch Kunst, Kultur und Sport leisten einen wichtigen Beitrag, um die
Gesellschaft gegen Rassismus zu mobilisieren und Respekt, Inklusion und Gleichheit zu
fördern.
Lernende, die ethnischen Minderheiten angehören, können beim Zugang zu hochwertiger
Bildung mit Segregation und Hindernissen konfrontiert sein, was sich negativ auf ihren
Bildungserfolg und ihren Übergang in den Arbeitsmarkt auswirkt 36 . Aus diesem Grund
stehen Chancengleichheit und Inklusion im Mittelpunkt des strategischen Rahmens für den
Europäischen Bildungsraum; Ziel ist es, ein inklusives Bildungsumfeld zu fördern, das auf
den Stärken der Vielfalt aufbaut, um das in Europa vorhandene Talentpotenzial zu nutzen und
die Arbeitsmärkte zu stärken. Die Europäische Agenda für Lehrkräfte und Ausbildende
wird sich mit der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften im Bereich Vielfalt und Inklusion
sowie mit der Förderung der Vielfalt im Lehrberuf selbst befassen.
Die Kommission wird weiterhin die Reformen der Mitgliedstaaten im Bereich der inklusiven
Bildung unterstützen und Gerechtigkeit und Inklusion fördern. Programme wie Erasmus+,
der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) und Horizont Europa verstärken diese
Bemühungen, indem sie den gleichberechtigten Zugang zu hochwertiger und inklusiver
Bildung fördern sowie Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte, die Zusammenarbeit
von Schulen, Lernmobilitätsprojekte und Forschung mit Schwerpunkt auf inklusiver
Bildung finanzieren.
Bekämpfung von Rassismus durch inklusive Beschäftigungs-, Wohnungs- und
Gesundheitspolitik
Im Bereich Beschäftigung behindern Rassismus und rassistische Diskriminierung die
Gleichstellung. Bewerber*innen mit Namen, die als ausländisch wahrgenommen werden,
36 New issue paper: Tackling prejudice and discrimination in and through education and training | European Education Area.
14
stoßen beim Zugang zum Arbeitsmarkt37 häufig auf Hindernisse, was zu einem geringeren
Maß an wirtschaftlicher Sicherheit führt. Der Aktionsplan für Integration und Inklusion zielt
darauf ab, die nachhaltige Integration von Migrant*innen und EU-Bürger*innen mit
Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, die Mitgliedstaaten zu ermutigen,
das Bewusstsein für Diskriminierung bei der Einstellung und am Arbeitsplatz zu schärfen und
Antidiskriminierungsmaßnahmen zu verstärken. Eine stärkere Integration in den
Arbeitsmarkt ist ebenfalls ein wichtiger politischer Hebel zur Beseitigung des
Arbeitskräftemangels und zur Deckung des Qualifikationsbedarfs, um die
Wettbewerbsfähigkeit der EU zu steigern.
Die Kommission setzt sich für die Förderung von Vielfalt in der Beschäftigung und
inklusiveren Arbeitsplätzen ein und wird weiterhin eng mit der EU-Plattform der Chartas
der Vielfalt zusammenarbeiten, um bewährte Verfahren zu Initiativen für Vielfalt und
Inklusion, einschließlich der ethnischen Vielfalt, auszutauschen. Die Plattform wird auch
den Dialog erleichtern und Leitlinien bereitstellen, beispielsweise zu inklusiven
Einstellungspraktiken.
Der Zugang zu erschwinglichem und angemessenem Wohnraum ist für das Wohlergehen des
Einzelnen und der Familie sowie für den sozialen Zusammenhalt von entscheidender
Bedeutung. Menschen, die ethnischen Minderheiten angehören, sind auf dem
Wohnungsmarkt häufig mit Diskriminierung und Hindernissen konfrontiert, darunter
ungleiche Bedingungen bei der Miete oder dem Kauf und Hürden beim Zugang zu Krediten.
Sie sind unverhältnismäßig stark von überbelegtem Wohnraum, schlechten
Lebensbedingungen, Obdachlosigkeit und Segregation betroffen38. Diese Herausforderungen
können in ländlichen und abgelegenen Gebieten mit begrenztem Angebot an Wohnraum39
und öffentlichen Dienstleistungen stärker ausgeprägt sein.
Um besser zu verstehen, wie Diskriminierung Hindernisse für erschwinglichen Wohnraum
schafft, wird die Kommission eine Studie über Diskriminierung im Bereich Wohnraum
veröffentlichen, einschließlich einer Analyse der bestehenden nationalen und lokalen
Verfahren. Als Ergebnis des Europäischen Plans für erschwinglichen Wohnraum und im
Zusammenhang mit der künftigen Strategie zur Bekämpfung der Armut wird die
Kommission einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Bekämpfung der
Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt vorlegen, um schutzbedürftige Personen in
prekären Wohnverhältnissen zu unterstützen und Obdachlosigkeit zu verhindern und zu
bekämpfen.
Die EU-Städteagenda, eine zwischenstaatliche Initiative, die Akteure aller Regierungs- und
Verwaltungsebenen zusammenbringt, und die EU-Agenda für Städte zielen darauf ab,
inklusive und vielfältige Stadtviertel zu fördern und soziale und territoriale Ungleichheiten zu
verringern. Darüber hinaus können Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung und dem ESF+ eine zentrale Rolle bei der Verbesserung des Zugangs zu
hochwertigem Wohnraum und grundlegenden Dienstleistungen für
37 Susanne Veit, et.al. Ethnische Hierarchien in der Bewerberauswahl: Ein Feldexperiment zu den Ursachen von
Arbeitsmarktdiskriminierung.
38 OECD 2025: Monitoring and Assessing the Impact of National Action Plans Against Racism.
39 Highlights Report | Good Practice Webinar: ‘Rural Housing’ | Rural Pact Community Platform.
15
diskriminierungsgefährdete Gruppen sowie bei der Entwicklung von Maßnahmen zur
Beseitigung der Segregation spielen40.
Unterschiede in der Gesundheitsversorgung sind eine weitere zentrale Herausforderung bei
der Bekämpfung von Rassismus. Menschen, die von Rassismus betroffen sind, berichten
häufig von schlechteren gesundheitlichen Ergebnissen und mangelndem Zugang zu
hochwertiger Versorgung. Besondere Aufmerksamkeit sollte der geschlechtsspezifischen
Dimension gewidmet werden, da Migrantinnen in Bezug auf Diabetes, psychische, sexuelle
und reproduktive Gesundheit schlechtere Ergebnisse aufweisen und berichten, dass sie von
Angehörigen der Gesundheitsberufe stärker diskriminiert werden als männliche Migranten41.
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, gegen rassistische Diskriminierung im
Gesundheitswesen42 vorzugehen und eine gerechte Gesundheitspolitik zu gestalten, indem die
Einrichtungen mit Gemeinschaften zusammenarbeiten, um Gesundheitsdienste gemeinsam zu
gestalten. 2024 wurde ein EU-Unterstützungspaket zur Bekämpfung von Stigmatisierung
vorgelegt, und im Rahmen des Programms EU4Health wird die Kommission die
Mitgliedstaaten weiterhin bei der Umsetzung gesundheitspolitischer Maßnahmen zur
Bekämpfung rassistischer Vorurteile unterstützen, unter anderem durch die Verbesserung
der Erhebung von Gleichstellungsdaten im Einklang mit nationalen Rechtsrahmen.
Einbettung von Antirassismus in den Sozialschutz und Anerkennung lokaler Maßnahmen
Die Sozialschutzsysteme müssen allen Menschen wirksame Unterstützung bieten. Ebenso
wichtig ist dies in Gebieten, in denen Menschen, die aus Gründen der ethnischen Herkunft
einen Minderheitenhintergrund haben, aufgrund von Abgelegenheit, mangelnder Infrastruktur
oder weniger Leistungsanbietern mit zusätzlichen Hindernissen beim Zugang zu sozialen
Dienstleistungen und Möglichkeiten konfrontiert sein können43.
Um einen inklusiven Ansatz für den Sozialschutz zu fördern, fordert die Kommission
die Mitgliedstaaten auf, bei der Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen zur
Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung die Situation ethnischer Minderheiten zu
berücksichtigen. Darüber hinaus zielt die erste EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut
darauf ab, die Ursachen von Armut und Ausgrenzung zu bekämpfen und
Unterstützungsdienste unabhängig von der geografischen Lage zu stärken.
Des Weiteren fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, die Empfehlung des Rates zur
Europäischen Garantie für Kinder umzusetzen und dabei gegebenenfalls spezifische
Benachteiligungen von Kindern mit Migrationshintergrund oder aus ethnischen Minderheiten
zu berücksichtigen; zudem sollten sie die Empfehlung des Rates für eine angemessene
Mindestsicherung umsetzen.
Die Kommission wird weiterhin Initiativen für Vielfalt und Inklusion fördern, wie den Preis
„Europäische Hauptstädte für Inklusion und Vielfalt“, mit dem bewährte Verfahren lokaler
Behörden für ein vielfältiges und inklusives Umfeld sichtbar gemacht werden. Um die Städte
in der EU weiter zur Bekämpfung von Rassismus zu motivieren, wird die Kommission eine
Kategorie für vorbildliche Maßnahmen gegen Rassismus einführen. Sie wird den
40 Toolkit „Social housing and beyond“.
41 Gender equality and health in the EU: https://www.saage-network.eu/sites/default/files/media/publication/DS0320880ENN-en.pdf.
42 WHO: Tackling structural racism and ethnicity based discrimination in health.
43 Mitteilung der Europäischen Kommission: Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU.
16
Europäischen Monat der Vielfalt ergänzen, der jedes Jahr im Mai begangen wird, um das
Bewusstsein für die Vorteile inklusiver Umgebungen und Arbeitsplätze zu schärfen und
Organisationen aller Art zu ermutigen, konkrete Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt zu
ergreifen.
Die Kommission wird
eine europäische Agenda für Lehrkräfte und Ausbildende vorlegen sowie
Schulkooperations- und Lernmobilitätsprojekte wie auch Forschung mit Schwerpunkt
auf inklusiver Bildung unterstützen,
Maßnahmen der Mitgliedstaaten für mehr Inklusion in Beschäftigung, Bildung, Kultur
und Sport unterstützen,
eine Studie über die Wohnsituation diskriminierungsgefährdeter Gruppen durchführen
und eine Empfehlung des Rates zur Bekämpfung der Ausgrenzung auf dem
Wohnungsmarkt vorlegen,
die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung gesundheitspolitischer Maßnahmen zur
Beseitigung rassistisch begründeter Voreingenommenheit unterstützen, unter anderem
durch eine verbesserte Erhebung von Daten zur Gleichbehandlung im
Gesundheitswesen im Einklang mit den nationalen Rechtsrahmen.
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,
politische Initiativen vorzuschlagen, die den Zugang zu allgemeiner und beruflicher
Bildung und Beschäftigungsmöglichkeiten für marginalisierte Personen verbessern,
Rassismus als gängigen Faktor für den allgemeinen Gesundheitszustand einer Person
zu betrachten und gesundheitspolitische Maßnahmen entsprechend zu gestalten,
die Situation ethnischer Minderheiten bei der Gestaltung und Umsetzung von
Maßnahmen zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung zu berücksichtigen.
KAPITEL IV – FÖRDERUNG WICHTIGER PARTNERSCHAFTEN
Die Verwirklichung einer wirklich inklusiven und fairen EU erfordert einen
gesamtgesellschaftlichen Ansatz sowie das aktive Engagement und die Zusammenarbeit aller
Interessenträger: Mitgliedstaaten, EU-Organe und -Agenturen, zivilgesellschaftliche
Organisationen, internationale Partner, regionale und lokale Behörden, der Privatsektor und
von Rassismus betroffene Gemeinschaften. Die Kommission wird ihre Zusammenarbeit mit
den Interessenträgern konsolidieren und sicherstellen, dass unterschiedliche Stimmen in den
politischen Entscheidungsprozess einbezogen werden.
Koordinierung der Rassismusbekämpfung auf EU-Ebene
Die*Der Koordinator*in der Europäischen Kommission für die Bekämpfung von
Rassismus wird weiterhin eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung aller Formen von
Rassismus spielen, indem sie*er strukturierte Dialoge mit von Rassismus betroffenen
Gemeinschaften erleichtert und so die demokratische Legitimität stärkt und die Grundrechte
schützt. Die*Der Koordinator*in wird eng mit der*dem Koordinator*in für die Bekämpfung
von Hass gegen Muslime, der*dem Koordinator*in für die Bekämpfung von Antisemitismus
und die Förderung jüdischen Lebens, der*dem Koordinator*in für Opferrechte sowie
der*dem EU-Jugendkoordinator*in zusammenarbeiten.
Die wirksame Bekämpfung von Rassismus erfordert eine enge Einbindung
zivilgesellschaftlicher Organisationen, die die am stärksten betroffenen Menschen vertreten.
17
Die Kommission wird das Forum der zivilgesellschaftlichen Organisationen zur
Bekämpfung von Rassismus durch einen Aufruf zur Interessenbekundung erneuern und
ein jährliches Arbeitsprogramm ausarbeiten, das als Richtschnur für die Tätigkeiten
des Forums dienen soll. Die wird die Gelegenheit bieten, die personelle Zusammensetzung
des Forums zu diversifizieren und neue Perspektiven und Erfahrungen nationaler und lokaler
Organisationen zu berücksichtigen.
Neben dem laufenden politischen Dialog zur Bekämpfung von Rassismus mit
zivilgesellschaftlichen Organisationen erkennt die Kommission die entscheidende Rolle
zivilgesellschaftlicher Organisationen und die Notwendigkeit an, den zivilgesellschaftlichen
Raum zu stärken, wie in der EU-Strategie für die Zivilgesellschaft hervorgehoben wird –
auch vor dem Hintergrund, dass zivilgesellschaftliche Organisationen, die Rassismus
bekämpfen, zunehmend Desinformationskampagnen und regelmäßigem Druck ausgesetzt
sind. Wie darin angekündigt, wird die Kommission eine breiter angelegte Plattform der
Zivilgesellschaft einrichten, die einen regelmäßigen und strukturierten Rahmen für den
Dialog über den Schutz und die Förderung der Werte der EU bieten wird. Dadurch wird
die Widerstandsfähigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen, darunter auch von
Organisationen, die sich für den Kampf gegen Rassismus einsetzen, gestärkt.
Um sicherzustellen, dass alle politischen Maßnahmen der EU zur Bekämpfung von
Rassismus beitragen, wird die Kommission das Thema Rassismus auch weiterhin als Teil
ihrer Arbeit zur durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellung betrachten. Diese
Bemühungen werden von dem für Gleichheitspolitik zuständigen Kommissionsmitglied
geleitet und von Gleichstellungskontaktstellen in den Kabinetten und einer Taskforce für
Gleichheitspolitik unterstützt, in der Gleichstellungskoordinatoren aus allen
Generaldirektionen zusammenkommen.
Unterstützung des Kampfes gegen Rassismus auf globaler Ebene
Die politischen Maßnahmen der EU zur Bekämpfung von Rassismus sind fest in den
internationalen Menschenrechtsrahmen eingebettet. Die EU wird sich weiterhin für die
weltweite Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form
von Rassendiskriminierung (ICERD), dem alle EU-Mitgliedstaaten beigetreten sind,
einsetzen und die Erklärung und das Aktionsprogramm von Durban und damit den globalen
Rahmen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung von Rassismus unterstützen. Diese
Verpflichtungen werden durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
und das vom Europarat eingesetzte Gremium „Europäische Kommission gegen Rassismus
und Intoleranz“ (ECRI) verstärkt, das wichtige politische Empfehlungen und
länderspezifische Berichte liefert. Die EU übernimmt weiterhin eine globale Führungsrolle,
indem sie internationale Initiativen44 mit allen ihr im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik zur Verfügung stehenden Instrumenten unterstützt.
Es ist geplant, einen internationalen Runden Tisch einzurichten, um die
Zusammenarbeit mit einschlägigen Gremien der Vereinten Nationen und des
Europarats sowie anderen multilateralen Gremien zu vertiefen. In diesem Rahmen
sollten auch regelmäßige Gespräche über die Umsetzung der Empfehlungen des ICERD und
der ECRI und eine engere Zusammenarbeit mit dem Sonderberichterstatter der Vereinten
Nationen über zeitgenössische Formen des Rassismus stattfinden.
44 Beispiele: UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft und UNESCO – Globale Allianz gegen Rassismus und Diskriminierung.
18
Die EU wird weiterhin ihre diplomatischen Mittel und ihre Menschenrechtsinstrumente
auf bilateraler und multilateraler Ebene nutzen, um ihre Antirassismus- und
Antidiskriminierungspolitik zu fördern, auch mit strategischen Partnern im Rahmen von
Menschenrechtsdialogen, Ministertreffen und Gipfeltreffen. Im Rahmen des Pakts für den
Mittelmeerraum wird die EU die Zusammenarbeit mit Partnerländern in den Bereichen
Bildung, Kultur und Sport verbessern und so das gegenseitige Verständnis und die Inklusion
fördern. Auf bilateraler Ebene wird die EU ihre Menschenrechtsleitlinien über
Nichtdiskriminierung im auswärtigen Handeln und andere Leitlinien auf dem Gebiet der
Menschenrechte weiter umsetzen.
Außerdem wird eng mit den Vertretungen der Kommission in den Mitgliedstaaten und den
EU-Delegationen in Drittländern zusammengearbeitet, um die Bekämpfung von Rassismus
weltweit voranzubringen.
Die EU ist nach wie vor entschlossen, Menschenrechtsverteidiger und zivilgesellschaftliche
Organisationen weltweit zu unterstützen, insbesondere im Rahmen des EU-Aktionsplans für
Menschenrechte und Demokratie, vor allem diejenigen, die sich für die Rechte indigener
Völker, von Minderheiten und von marginalisierten Gruppen einsetzen, die rassistischer
Diskriminierung oder Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft ausgesetzt sind.
Darüber hinaus wird sich die EU weiterhin mit der Analyse und Bekämpfung von
Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland befassen, durch die
rassistische und hassmotivierte Botschaften verbreitet werden.
Im Rahmen ihrer Wahlbeobachtungsmissionen wird die EU weiterhin verfolgen, inwieweit
ethnische Minderheiten wie nationale Minderheiten und indigene Völker das Recht und die
Möglichkeit haben, gleichberechtigt an öffentlichen Angelegenheiten und Wahlen
teilzunehmen45.
Was die Bewerberländer und potenziellen Bewerberländer für einen EU-Beitritt anbelangt, so
wird sich die EU weiterhin für deren schrittweise Angleichung an die EU-Rechtsvorschriften
zur Verhinderung und Bekämpfung von Rassismus und rassistischer Diskriminierung
einsetzen. Im Rahmen des jährlichen Erweiterungspakets der Kommission werden weiterhin
die Menschenrechtslage und die Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von
Diskriminierung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Hassverbrechen und Hetze überwacht.
Die*Der Koordinator*in für die Bekämpfung von Hass gegen Muslime wird eine
Koordinierungsgruppe organisieren, in der die Mitgliedstaaten, die EU-Organe,
internationale Organisationen, Partnerländer und zivilgesellschaftliche Organisationen 46
zusammenkommen, um zu erörtern, wie Hass gegen Muslime am besten bekämpft werden
kann.
Kampf gegen Rassismus auf nationaler Ebene
Der Kampf gegen Rassismus muss in erster Linie auf nationaler, regionaler und lokaler
Ebene aufgenommen werden. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten durch Workshops
zum gegenseitigen Lernen unterstützen, um die nationalen Maßnahmen mit dieser
Strategie zu koordinieren. Die Kommission wird das Mandat der Gruppe für die
nationale Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen Rassismus aktualisieren und
45 Berichte 2023-2025 der EU-Wahlbeobachtungsmissionen | EAD.
46 Pressemitteilung – Koordinationstreffen zur Bekämpfung von Hass gegen Muslime | Europäische Kommission.
19
stärken47 , indem sie alle Mitgliedstaaten auffordert, sich aktiv daran zu beteiligen, und
Bewerberländer für den EU-Beitritt zur Teilnahme einlädt. Im Rahmen der Expertengruppe
wird die Kommission den Austausch bewährter Verfahrensweisen erleichtern und
Expertendiskussionen veranstalten48.
Die Kommission fordert alle Mitgliedstaaten auf, nationale Aktionspläne gegen
Rassismus zu entwickeln, und wird sie im Rahmen des Programms „Bürgerinnen und
Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ bei der Entwicklung und Umsetzung solcher
Aktionspläne unterstützen. Die Kommission fördert auch die Entwicklung lokaler
Aktionspläne gegen Rassismus in Regionen, Städten, Schulen und Gemeindezentren49.
Einige Mitgliedstaaten haben nationale Koordinator*innen für den Kampf gegen Rassismus
und Koordinator*innen für den Kampf gegen Hass gegen Muslime und Antisemitismus
ernannt, um ihr Engagement und ihre Verantwortlichkeit auf nationaler Ebene weiter zu
stärken. Die Kommission fordert alle Mitgliedstaaten auf, einen ähnlichen Ansatz zu
verfolgen.
Unterstützung von Initiativen gegen Rassismus und Diskriminierung
Die Kommission ist entschlossen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Basisaktivismus und
das Eintreten gegen Rassismus zu unterstützen, insbesondere vor dem Hintergrund dessen,
dass die Mittel für Initiativen dieser Art immer stärker gekürzt werden50. Dies geschieht in
erster Linie über das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und
Werte“ (CERV). Gleichstellung und Nichtdiskriminierung werden auch im Vorschlag der
Kommission für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 thematisiert. Im
Rahmen des neuen Programms AgoraEU hat die Kommission Mittel in Höhe von
3,6 Mrd. EUR für den Aktionsbereich „Demokratie, Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung,
Rechte und Werte“ (CERV+) vorgeschlagen, wodurch die Mittelausstattung des CERV-
Programms mehr als verdoppelt wird.
Die Kommission überprüft, ob die Begünstigten von EU-Mitteln bei der Durchführung von
aus dem Unionshaushalt finanzierten Projekten die Werte der EU im Einklang mit der
Haushaltsordnung achten. Vor der Gewährung von Finanzhilfen führt die Kommission
strenge Kontrollen durch. Diese Vorschriften werden über das Früherkennungs- und
Ausschlusssystem (EDES) durchgesetzt. Die Kommission wird weiterhin prüfen, wie das
Instrumentarium am besten genutzt werden kann, auch bei der Auswahl potenzieller
Begünstigter.
Bei der Gewährung von EU-Mitteln wird die Kommission weiterhin sicherstellen, dass die
Mitgliedstaaten die zielübergreifenden grundlegenden Voraussetzungen für die wirksame
Umsetzung und Anwendung der Charta der Grundrechte gemäß der Dachverordnung
erfüllen. Die Mitgliedstaaten müssen über wirksame Mechanismen verfügen, um
sicherzustellen, dass die in der Charta verankerten Grundrechte bei der Umsetzung der
kohäsionspolitischen Programme geachtet werden.
47 Untergruppe der Hochrangigen Gruppe für Nichtdiskriminierung, Vielfalt und Gleichstellung und der Hochrangigen Gruppe zur
Bekämpfung von Hetze und Hasskriminalität.
48 Beispielsweise die Gemeinsamen Leitprinzipien der Kommission für nationale Aktionspläne gegen Rassismus und
Rassendiskriminierung.
49 Common Guiding Principles for the Development of National Action Plans against Racism.
50 European Policy Centre 2025: Securing Europe’s civic space; FRA 2024: Summary of key findings from FRA’s civic space consultation
covering 2024; Civil Society Europe 2025: Contribution to the 2025 Annual Rule of Law Report.
20
Im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 schlägt die Kommission vor, dass die
Pläne für national-regionale Partnerschaften solide Garantien enthalten, um die Einhaltung
der Rechtsstaatlichkeit und die wirksame Anwendung der Charta der Grundrechte der
Europäischen Union sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten und die Kommission müssen
geeignete Maßnahmen ergreifen, um bei der Ausarbeitung, Umsetzung, Überwachung und
Bewertung der Pläne sowie bei der einschlägigen Berichterstattung jegliche Diskriminierung
aufgrund der ethnischen Herkunft zu vermeiden.
Die Kommission wird
das Forum der zivilgesellschaftlichen Organisationen zur Bekämpfung von Rassismus
erneuern und ein Jahresarbeitsprogramm als Richtschnur für seine Aktivitäten
ausarbeiten,
Workshops mit den Mitgliedstaaten zur Unterstützung der nationalen Bemühungen zur
Bekämpfung von Rassismus auf nationaler/regionaler Ebene organisieren,
das Mandat der Expertengruppe für die nationale Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen
Rassismus aktualisieren und stärken und EU-Bewerberländer zur Teilnahme einladen,
die Einrichtung eines internationalen Runden Tisches zur Vertiefung der
Zusammenarbeit mit den einschlägigen Gremien der Vereinten Nationen und des
Europarats sowie anderen multilateralen Gremien vorbereiten,
durch einschlägige EU-Ausgabeninstrumente zur Unterstützung von Projekten und
Organisationen, die gegen Rassismus und rassistische Diskriminierung kämpfen,
Unterstützung bereitstellen.
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,
nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu entwickeln und nationale Koordinator*innen
für die Bekämpfung von Rassismus zu ernennen,
die Entwicklung lokaler Aktionspläne gegen Rassismus in Regionen, Städten, Schulen
und Gemeindezentren zu unterstützen.
KAPITEL V – MIT GUTEM BEISPIEL VORANGEHEN
Die Förderung von Vielfalt und Inklusion ist von entscheidender Bedeutung, um einen
gerechten und effektiven Arbeitsplatz zu gewährleisten und Talente anzuziehen. Wenn sich
Mitarbeiter*innen aller Ebenen, auch in Führungspositionen, gut repräsentiert fühlen, stärkt
dies ihr Zugehörigkeitsgefühl und ihr Vertrauen. Die Kommission setzt sich weiterhin für
eine Null-Toleranz-Politik gegenüber allen Formen diskriminierenden Verhaltens ein.
Förderung der Vielfalt bei der Einstellung in der Europäischen Kommission
Die ethnische, kulturelle und sprachliche Vielfalt Europas sollte sich auch in den EU-
Organen widerspiegeln. In ihrer Personalstrategie hat sich die Kommission verpflichtet, „in
Bezug auf Inklusivität und Vielfalt mit gutem Beispiel [voranzugehen]“51, um die Vielfalt der
europäischen Gesellschaft besser widerzuspiegeln. Aufbauend auf den Ergebnissen der
Umfrage zu Vielfalt, Inklusion und Respekt am Arbeitsplatz bot der Aktionsplan für Vielfalt
und Inklusion am Arbeitsplatz (2023-2024) den Rahmen für die Erfüllung der
Verpflichtungen der Strategie, und zwar mit gezielten Maßnahmen für einen Null-Toleranz-
51 Vielfalt und Inklusion – Europäische Kommission.
21
Ansatz gegenüber jeder Art und Form von Diskriminierung, auch rassistischer
Diskriminierung oder Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft. Im Jahr 2025
wurde die Umfrage wiederholt, und ihre Ergebnisse werden in einen aktualisierten
Aktionsplan einfließen, um die Vielfalt durch Informationskampagnen und
überarbeitete Einstellungsleitlinien zu unterstützen.
Durch gezielte Einstellungsstrategien soll die Sichtbarkeit und Zugänglichkeit von EU-
Laufbahnen für unterrepräsentierte Gruppen verbessert werden. Das Europäische Amt für
Personalauswahl (EPSO) hat gezielte Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt, um
Bewerber*innen jeglicher ethnischen Herkunft anzusprechen, z. B. durch Messen zum
Thema Vielfalt oder Partnerschaften mit der Zivilgesellschaft und
Gemeinschaftsorganisationen. Unter ehemaligen Teilnehmer*innen der EPSO-
Auswahlverfahren wurden in anonymen und freiwilligen Umfragen Daten zur Vielfalt
erhoben, um Probleme zu ermitteln und anzugehen, die die Vielfalt des Bewerberpools
verringern.
In Bezug auf das Blue-Book-Praktikumsprogramm verfolgt die Kommission eine
spezifische Strategie für Vielfalt und Inklusion, indem sie (beispielsweise in den sozialen
Medien) gezieltes Werbematerial bereitstellt, um die Vielfalt der Bewerber*innen zu
erhöhen. Darüber hinaus überarbeitet die Kommission derzeit den Beschluss über das
Praktikumsprogramm und erwägt, dieses auch für Bewerber*innen zu öffnen, die eine
berufliche Aus- und Weiterbildung abgeschlossen haben, und einige positive Maßnahmen für
unterrepräsentierte Gruppen durchzuführen.
Um eine faktengestützte Politikgestaltung, auch in Bezug auf ihre eigenen Humanressourcen,
zu unterstützen, wird die Kommission weiterhin auf freiwilliger, anonymisierter und
rechtskonformer Grundlage Gleichstellungsdaten am Arbeitsplatz erheben.
Verbesserung des Kapazitätsaufbaus
Die Kommission bietet und fördert weiterhin Schulungs-, Mentoring- und
Coachingprogramme für ihr gesamtes Personal, einschließlich der Führungskräfte.
Schulungen zu unbewusster Voreingenommenheit und ethischem Verhalten werden durch
Module zu rassistischen Vorurteilen und Mikroaggression ergänzt. Diese Initiativen zielen
darauf ab, das Bewusstsein zu schärfen, diskriminierendes Verhalten zu verringern und die
Fähigkeit der Kommission zur Bekämpfung von Rassismus zu stärken.
Im Rahmen ihrer Bemühungen aktualisierte die Kommission ihren Rahmen zur Bekämpfung
von Belästigung, um besser gegen alle Formen der Diskriminierung am Arbeitsplatz
vorzugehen, wobei dieses Dokument den Kampf gegen rassistische Belästigung, aber auch
gegen andere unangemessene Verhaltensweisen unterstützen soll. Unterstützungsdienste,
darunter Mediations- und Beratungsdienste sowie die Hauptvertrauensperson und ein
Netz von Vertrauenspersonen, bieten Mitarbeiter*innen, die von Diskriminierung
betroffen sind, Beratung und Unterstützung. Um die Wirksamkeit des Rahmens zur
Bekämpfung von Belästigung durchzusetzen, bearbeitet das Untersuchungs- und
Disziplinaramt auch Fälle von rassistischer Diskriminierung oder Belästigung.
22
Die Kommission wird
den Aktionsplan für Vielfalt und Inklusion am Arbeitsplatz 2026 aktualisieren,
ihrem gesamten Personal gezielte Schulungs-, Mentoring- und Coaching-Angebote in
Gleichstellungsfragen anbieten und entsprechende Maßnahmen fördern,
ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld gewährleisten und ihre Null-Toleranz-Strategie
gegenüber Belästigung konsequent umsetzen,
weiterhin gezielte Öffentlichkeitsarbeit durchführen, um Bewerber*innen jeglicher
ethnischer Herkunft anzusprechen,
Gleichstellungsdaten erheben, unter anderem durch Umfragen zur Überwachung der
Vielfalt des Personals und ihrer Erfahrungen am Arbeitsplatz.
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,
Null-Toleranz-Strategien im Umgang mit Belästigung im öffentlichen Sektor
umzusetzen,
allen Bediensteten des öffentlichen Sektors ein systematisches Angebot von Schulungen
zum Themenbereich „Voreingenommenheit und Vielfalt“ zu unterbreiten.
SCHLUSSFOLGERUNG
Diese Strategie ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer echten Union der
Gleichheit, in der alle Menschen leben, Führungspositionen übernehmen und sich entfalten
können, ohne Rassismus ausgesetzt zu sein, sei es Rassismus gegen Schwarze,
Antiziganismus, Antisemitismus sowie Rassismus gegen Asiaten oder Hass gegen Muslime.
Die Strategie bietet einen umfassenden Rahmen zur Bekämpfung aller Formen von
Rassismus, zwischenmenschlichem und strukturellem Rassismus, rassistischer
Diskriminierung, Hassverbrechen und Gewalt und enthält konkrete Maßnahmen, die auf
europäischer, nationaler und lokaler Ebene umgesetzt werden sollen.
Mit der Vorlage dieser Strategie zur Bekämpfung von Rassismus verpflichtet sich die
Kommission, Rassismus ganzheitlich zu bekämpfen, indem sie dieses Anliegen in allen
Politikbereichen der EU durchgängig berücksichtigt und regelmäßig mit Interessenträgern
zusammenarbeitet. Fortschritte erfordern gemeinsame Anstrengungen auf allen Ebenen. Die
Organe und Agenturen der EU, die Mitgliedstaaten, regionale und lokale Behörden,
Gleichstellungsstellen, der Privatsektor und die Zivilgesellschaft müssen sich aktiv
einbringen und konkrete Maßnahmen ergreifen.
Rassismus steht im Widerspruch zu den Grundwerten der EU und schadet ihrem
sozioökonomischen Zusammenhalt. Indem die EU sicherstellt, dass Bildung, Beschäftigung
und soziale Teilhabe allen Menschen, unabhängig von ihrem Hintergrund, gleichberechtigt
und chancengleich zugänglich sind, maximiert sie das Potenzial jedes Einzelnen. Ein
vielfältiges und inklusives Umfeld fördert Innovation, Kreativität und Problemlösung und
damit die entscheidenden Triebkräfte für Wirtschaftswachstum. Darüber hinaus tragen die
Förderung der Gleichstellung und der Kampf gegen Rassismus dazu bei, Investitionen und
Talente anzuziehen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU auf einem zunehmend vernetzten
und vielfältigen globalen Markt zu verbessern.
Die Kommission ersucht das Europäische Parlament und den Rat, die Umsetzung dieser
Strategie zu unterstützen. Darüber hinaus fordert die Kommission den Europäischen
Ausschuss der Regionen und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss auf, lokale
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und regionale Verantwortungsträger, Sozialpartner und die Zivilgesellschaft
zusammenzubringen, um zu erörtern, wie der Kampf gegen Rassismus vorangebracht werden
kann.
Die Kommission wird die Umsetzung der in dieser Strategie vorgestellten Maßnahmen
überwachen und zur Halbzeit Bericht erstatten.
Drucksache 101/26 - 24 -]
Relationen
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