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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Union der Gleichheit: Strategie zur Bekämpfung von Rassismus 2026-2030

dip / drucksache 06.02.2026 · WP 21 · 101/26 · Unterrichtung · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Union der Gleichheit: Strategie zur Bekämpfung von Rassismus 2026-2030 [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 101/26 06.02.26 EU - AIS - FSFJ - In - K Unterrichtung durch die Europäische Kommission Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Union der Gleichheit: Strategie zur Bekämpfung von Rassismus 2026-2030 COM(2026) 12 final, Ratsdok. 5626/26 Der Bundesrat wurde über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet. Hinweis: Drucksache 549/20 = AE-Nr. 200781; AE-Nr. 240877 DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Straßburg, den 20.1.2026 COM(2026) 12 final MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN [Union der Gleichheit: Strategie zur Bekämpfung von Rassismus 2026-2030] 1 EINLEITUNG Die Europäische Union (EU) steht für Einheit, Demokratie und die Achtung der Menschenrechte. Zu den größten Stärken der EU gehört die Vielfalt der hier lebenden Menschen – eine Tatsache, die bereits in den Gründungsverträgen der Union gewürdigt wird. Die EU ist eine Union der Gleichheit; „die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören“ 1 . Diese Grundlage der EU-Rechtsordnung setzt ein von Rassismus freies Umfeld voraus, in dem sich alle Menschen frei entwickeln und zum Wohlstand ihrer Gesellschaften beitragen können. In Zeiten, in denen diese Werte infrage gestellt werden, steht die EU an der Seite ihrer Bürger*innen, ihrer Rechte und Freiheiten: In der EU wird keine Form von Rassismus oder rassistischer Diskriminierung oder Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft geduldet. Im Jahr 2020 nahm die Kommission den EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 an, der eine ehrgeizige neue Phase in den Bemühungen der EU zur umfassenden Bekämpfung von Rassismus markiert. Dieser Aktionsplan war eine bahnbrechende Initiative, die zum Erreichen des Ziels, alle Menschen in der EU vor Rassismus und rassistischer Diskriminierung zu schützen, wirkungsvoll beigetragen hat. Mit diesem Plan wurden zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus vorgeschlagen, die auf Ebene der EU sowie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene umgesetzt werden sollen. Dazu gehören auch Gesetzgebungsinitiativen zur Stärkung des Schutzes vor rassistischer Diskriminierung2 und eine verstärkte Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft zur Bekämpfung von Rassismus im Rahmen des Programms Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV). Darüber hinaus hat die Kommission den Aufbau eines starken Rahmens zur Bekämpfung von Rassismus fortgesetzt, indem sie Kooperationen mit Partnern gestärkt, die erste Koordinatorin der Kommission für die Bekämpfung von Rassismus ernannt und Dialoge mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten aufgenommen hat. Der Aktionsplan führte dazu, dass 14 Mitgliedstaaten eigenständige nationale oder regionale Aktionspläne gegen Rassismus verabschiedeten. Wie im Bericht über die Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen Rassismus hervorgehoben wurde, wurden seit der Annahme des Plans erhebliche Fortschritte erzielt, insbesondere bei der Bekämpfung von strukturellem Rassismus, der Verfolgung eines intersektionalen Ansatzes für die Politikgestaltung, bei dem verschiedene Formen der Diskriminierung berücksichtigt werden, und der Aufnahme von Erwägungen zur Bekämpfung von Rassismus in verschiedene Politikbereiche, darunter die Bildungs-, Beschäftigungs- und Gesundheitspolitik. Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 hat dazu beigetragen, Rassismus in den Mittelpunkt öffentlicher Debatten über Pluralismus, Gleichheit und Nichtdiskriminierung zu stellen und das Bewusstsein für die Bedrohung zu schärfen, die Rassismus für die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verankerten Werte der Union darstellt. Da jedoch fast zwei Drittel der Europäer*innen im Jahr 2023 noch immer der Ansicht sind, dass rassistische Diskriminierung in ihrem EU-Land weitverbreitet ist (61 % aufgrund der Hautfarbe, Anstieg um 2 Prozentpunkte gegenüber 2019, und 65 % aufgrund der 1 Vertrag über die Europäische Union (EUV), Artikel 2. 2 Weitere Informationen: Bericht über die Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen Rassismus. 2 Zugehörigkeit zur Bevölkerungsgruppe der Roma, Anstieg um 4 Prozentpunkte)3, muss mehr getan werden. Aufbauend auf den bisherigen Errungenschaften und in Anerkennung der noch zu leistenden Arbeit kündigte Präsidentin Ursula von der Leyen in ihren Politischen Leitlinien 2024-2029 eine Strategie gegen Rassismus an. Diese Initiative spiegelt die Forderung des Europäischen Parlaments wider, die Arbeit an dem Aktionsplan gegen Rassismus über 2025 hinaus fortzusetzen, indem eine umfassende EU-Strategie entwickelt wird 4 . Die Mitgliedstaaten haben die Ankündigung einer Strategie zur Bekämpfung von Rassismus begrüßt und ihr starkes Engagement für die Bekämpfung von Rassismus und allen Formen von Hass zum Ausdruck gebracht5. Diese Strategie trägt in erster Linie der Notwendigkeit Rechnung, die Werte der EU zu wahren, eine Union der Gleichheit zu stärken und sicherzustellen, dass die Gesellschaften in der EU offen, pluralistisch und inklusiv bleiben. Darüber hinaus ist die Bekämpfung von Rassismus ein Sicherheitsinteresse6 und eine strategische Investition in die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU. Einer aktuellen OECD-Studie zufolge geht der EU durch rassistische Diskriminierung oder Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft jährlich ein BIP von bis zu 12,7 Mrd. EUR verloren. Die Erschließung des Potenzials von Menschen, die als Arbeitnehmer, Unternehmer und Führungskräfte von Rassismus und rassistischer Diskriminierung betroffen sind, ist daher für Wachstum und Stabilität von entscheidender Bedeutung. Um die Ziele einer florierenden Wirtschaft und einer von Zusammenhalt geprägten Gesellschaft in vollem Umfang zu erreichen, muss die anhaltende Herausforderung des Rassismus direkt angegangen werden. Der Weg zu einer echten Union der Gleichheit erfordert ehrgeizige und nachhaltige Maßnahmen, um gleiche Rechte und Chancen für alle zu gewährleisten. Diese Strategie beruht auf dem Ziel, Rassismus in all seinen Formen zu bekämpfen, einschließlich Rassismus gegen Schwarze, Antiziganismus, Antisemitismus, Rassismus gegen Asiaten und Hass gegen Muslime. Sie dient der Bekämpfung von Rassismus im Allgemeinen und sieht spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung vor. Im Einklang mit allen Strategien zum Aufbau einer Union der Gleichheit beruht die Strategie zur Bekämpfung von Rassismus auf einem intersektionalen politischen Ansatz, um der Komplexität der Ungleichheiten gerecht zu werden, mit denen Menschen konfrontiert sind, die mehrfachen und sich überschneidenden Formen der Diskriminierung 3 Eurobarometer – Diskriminierung in der Europäischen Union 2023. 4 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. November 2022:Rassengerechtigkeit, Diskriminierungsverbot und Vorgehen gegen Rassismus in der EU (2022)0389. 5 Beispiele: Schlussfolgerungen des Rates zur Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus, Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 18. Dezember 2025, Diskussionen beim Rat „Justiz und Inneres“ (Justiz) – Consilium und Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“. 6 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 67 Absatz 3: Die Union wirkt darauf hin, durch Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität sowie von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit … ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. 3 ausgesetzt sind7. Sie ist eng mit den derzeitigen und künftigen Gleichstellungsstrategien der EU sowie mit anderen wichtigen Initiativen der Kommission8 abgestimmt. Diese Strategie stützt sich auf die Ergebnisse eines breit angelegten Konsultationsprozesses9 und umfasst sowohl gezielte Maßnahmen als auch Aktionen zur durchgängigen Berücksichtigung der Bekämpfung von Rassismus in allen Politikbereichen der EU. Sie flankiert insbesondere die Arbeit der Koordinator*innen der Kommission zur Bekämpfung von Rassismus, zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens, zur Bekämpfung von Hass gegen Muslime sowie die Arbeit der Kommission zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma, zum Schutz der Grundrechte und zur Bekämpfung von Hassverbrechen. Die Strategie steht ferner im Einklang mit den Ergebnissen des Europäischen Bürgerforums zu „Hass in der Gesellschaft“, das Empfehlungen zur Bekämpfung von Hass in all seinen Formen und zur Förderung des gegenseitigen Respekts abgegeben hat. 7 Rassistische Diskriminierung oder Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft kann sich mit Diskriminierung aufgrund anderer Merkmale oder Identitäten wie Geschlecht, Behinderung, Alter, Religion oder Weltanschauung, sexuelle Ausrichtung, geschlechtliche Identität und sozioökonomischer Hintergrund/Status überschneiden und Benachteiligungen verstärken. Auch gegen Migranten gerichteter Hass überschneidet sich häufig mit Rassismus und verstärkt diesen. 8 Beispielsweise zur Unterstützung der Roma, zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens, zur Gleichstellung der Geschlechter, zur Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen, zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen, zur Bekämpfung von Hass gegen Muslime, zur Bekämpfung von Hass, zu Integration und Inklusion, zu den Rechten des Kindes sowie zu erschwinglichem Wohnraum, hochwertigen Arbeitsplätzen, zur Bekämpfung der Armut und zur Unterstützung der Zivilgesellschaft. 9 Ihre Meinung zählt: Strategie zur Bekämpfung von Rassismus. Aufforderung zur Stellungnahme und öffentliche Konsultation. Im Rahmen des Jugendchecks der Kommission wurden junge Menschen und zivilgesellschaftliche Jugendorganisationen konsultiert. 4 KAPITEL I – BEKÄMPFUNG VON STRUKTURELLEM RASSISMUS Strukturellen Rassismus verstehen, um ihn wirksam zu bekämpfen Rassismus wird von dem vom Europarat eingesetzten Gremium „Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz“ (ECRI) definiert als „die Überzeugung, dass ein Beweggrund wie ‚Rasse‘10, Hautfarbe, Sprache, Religion, Staatsangehörigkeit oder nationale oder ethnische Herkunft die Missachtung einer Person oder Personengruppe oder das Gefühl der Überlegenheit gegenüber einer Person oder Personengruppe rechtfertigt“. Für Menschen, die von Rassismus betroffen sind, sind die Auswirkungen einer solchen Missachtung häufig bei der Wohnungssuche, der Arbeitssuche, am Arbeitsplatz und beim Zugang zu Bildung zu spüren 11 . Rassismus kann zu rassistischer Diskriminierung oder Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft führen. Rassismus, der im Laufe des Lebens erlebt wird, sammelt sich an und bildet Hindernisse. Diese anhaltende Form des Rassismus wird häufig als „struktureller Rassismus“ bezeichnet. Seine Auswirkungen können schädlicher sein als isolierte Fälle von rassistischer Diskriminierung, da er den Zugang zu Chancengleichheit verwehren und über Generationen hinweg fortbestehen kann12. In Studien der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) werden die Hindernisse und ihre Auswirkungen auf das Leben von Menschen, die von Rassismus und rassistischer Diskriminierung betroffen sind, dargelegt13. So liegt beispielsweise die Lebenserwartung von Frauen und Männern der Roma/Fahrenden in der EU 7,4 bzw. 8 Jahre unter der Lebenserwartung von Frauen und Männern in der allgemeinen Bevölkerung. Während die meisten Menschen afrikanischer Abstammung in der EU einer bezahlten Arbeit nachgehen (71 %), ist fast die Hälfte von ihnen (46 %) für ihre Arbeit überqualifiziert. Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit, dass muslimische Haushalte in der EU von erheblicher materieller Deprivation betroffen sind, dreimal höher (19 %) als bei Haushalten in der Allgemeinbevölkerung (6 %). Rassismus kann ein wichtiger Faktor sein, der zu solchen Ungleichheiten beiträgt. Diese Problematik wird von den Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Arbeit zur Bekämpfung von Rassismus auf nationaler Ebene angegangen. In diesem Zusammenhang schlägt die Kommission vor, die Ausarbeitung einer Arbeitsdefinition des Begriffs „struktureller Rassismus“ durch die Mitgliedstaaten in der Expertengruppe für die nationale Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen Rassismus zu unterstützen14. Im Einklang mit der Strategie der EU zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens sind die Kommission und alle Mitgliedstaaten entschlossen, alle Formen von Antisemitismus zu bekämpfen, und verurteilen jede Form gleichermaßen. Die 10 Der Begriff „Rasse und ethnische Herkunft“ wird im Einklang mit internationaler und EU-Rechtsterminologie verwendet. Die Kommission unterstreicht jedoch die allgemeine Auffassung, dass „Rassen“ ausschließlich auf gesellschaftlich konstruierten Vorstellungen beruhen, und lehnt die Vorstellung von biologischen „Rassen“ ab. 11 FRA 2023: Being Black in the European Union. 12 OECD 2025: Monitoring and Assessing the Impact of National Action Plans Against Racism. 13 FRA 2025: Rights of Roma and Travellers in 13 European Countries, FRA 2023: Being Black in the European Union, FRA 2024: Being Muslim in the European Union. 14 Bestehend aus Experten aus den Mitgliedstaaten sowie Beobachtern, d. h. der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, der Europäischen Kommission des Europarats gegen Rassismus, Norwegen. Diese Expertengruppe ist eine Untergruppe der Hochrangigen Gruppe zur Bekämpfung von Hetze und Hasskriminalität und der Hochrangigen Gruppe für Nichtdiskriminierung, Gleichstellung und Vielfalt. 5 Kommission und alle Mitgliedstaaten verwenden die Antisemitismus-Definition der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA)15. Im Einklang mit dem Strategischen Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma sind die Kommission und alle Mitgliedstaaten entschlossen, wirksame Maßnahmen umzusetzen, um die Ziele bei der Bekämpfung des Antiziganismus und bei der Verbesserung der sozioökonomischen Inklusion und Teilhabe der Roma zu erreichen. Um Hass gegen Muslime in der EU zu bekämpfen, wird die Kommission in einer umfassenden Studie untersuchen, wie sich dieses Phänomen manifestiert, Maßnahmen zu seiner Bekämpfung vorschlagen und die Bemühungen der Mitgliedstaaten und Experten unterstützen, eine Arbeitsdefinition des Begriffs „Hass gegen Muslime“ zu entwickeln, um das gemeinsame Verständnis zu verbessern und das Bewusstsein zu schärfen. Geschichtsbewusstsein, Bildung und Sensibilisierung Das Geschichtsbewusstsein spielt eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung von strukturellem Rassismus, der Stärkung der Handlungskompetenz von Menschen, die von Rassismus betroffen sind, und der Sensibilisierung für Ausgrenzung und Stereotype. Die EU-Organe unterstützen die Einhaltung von Gedenktagen im Zusammenhang mit Rassismus und der Geschichte von Gruppen, die von Rassismus und rassistischer Diskriminierung betroffen sind 16 . Die Kommission wird weiterhin Projekte unterstützen, die das Vermächtnis der globalen Geschichte Europas, einschließlich des Kolonialismus, und seine Auswirkungen auf die Gesellschaften untersuchen, z. B. im Rahmen des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“. Sklaverei17 , Völkermorde und der Holocaust sind Teil der europäischen Geschichte und haben tiefgreifende Folgen für die heutigen Gesellschaften, in denen Bildung und historisches Wissen erforderlich sind, um die Ursachen von Rassismus zu verstehen. Aufbauend auf der gemeinsam mit der UNESCO durchgeführten Arbeit zur Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus in der Bildung18 wird die Kommission 2026 ein gemeinsames Projekt mit der UNESCO auf den Weg bringen, um antirassistische Bildung im Einklang mit den Prioritäten des strategischen Rahmens für den Europäischen Bildungsraum und der EU- Jugendstrategie zu stärken. Ziel des Projekts ist es, die Aufklärung über Rassismus auf nationaler Ebene durch die bildungspolitische Dimension der nationalen Aktionspläne gegen Rassismus und Antisemitismus zu fördern. Die Rolle der Medien ist entscheidend für die Darstellung von Menschen, die von Rassismus betroffen sein können. Die Kommission wird einen Zyklus von Seminaren zur Bekämpfung von Rassismus in den Medien, einschließlich sozialer Medien, organisieren, an denen Journalist*innen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Vertreter von Gemeinschaften, die von Rassismus betroffen sind, teilnehmen werden. Darüber hinaus wird die Kommission eine EU-weite Kommunikationskampagne zur Union der Gleichheit starten, um die Öffentlichkeit einzubeziehen, Inklusion zu fördern und Diskriminierung zu bekämpfen. 15 Die Antisemitismus-Definition der IHRA ist abrufbar unter https://holocaustremembrance.com/resources/working-definition- antisemitism. 16 Beispiele: Internationaler Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung, Europäischer Tag zum Gedenken an die Abschaffung des Sklavenhandels, Internationaler Holocaust-Gedenktag und Europäischer Holocaust-Gedenktag für die Roma. 17 Erklärung des Gipfeltreffens EU-CELAC 2023. 18 Bekämpfung des Antisemitismus durch Bildung. 6 Wissensaufbau und evidenzbasierte Politikgestaltung Die akademische Forschung spielt eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung von Rassismus, da sie die Faktengrundlage liefert, die für wirksame Maßnahmen gegen Rassismus erforderlich ist. Die politische Agenda für den Europäischen Forschungsraum 2025-2027 zielt darauf ab, das europäische Forschungs- und Innovationssystem inklusiver zu gestalten. Die Kommission wird Leitlinien für die Umsetzung eines intersektionalen Ansatzes in der Forschungs- und Innovationspolitik ausarbeiten, um sicherzustellen, dass die Forschung den Bedürfnissen der von Rassismus betroffenen Menschen Rechnung trägt. Darüber hinaus arbeitet die Allianz der Initiative „Europäische Hochschulen“ an der Entwicklung von Strategien und Initiativen zur Förderung von Vielfalt und Inklusion19. Die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission wird eine Studie über die Rolle der sozialen Medien bei der Entwicklung der Einstellungen junger Menschen zur ethnischen Vielfalt erarbeiten und eine Vorausschau einleiten, um mögliche künftige Trends zu verstehen, einschließlich der Frage, wie sich Rassismus und rassistische Diskriminierung weiterhin auf die EU auswirken könnten, wobei auch auf die Entwicklung wirksamer Gegenmaßnahmen eingegangen werden soll. Durch Programme wie Horizont Europa werden weiterhin Projekte zur Förderung des sozialen Zusammenhalts, der Gleichstellung und der Inklusion unterstützt, insbesondere die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen, mit denen Vielfalt und Inklusion innerhalb der Forschungsgemeinschaft weiterhin gefördert werden. Parallel dazu fordert die Kommission die Mitgliedstaaten und Hochschuleinrichtungen auf, Bildung und Forschung gegen Rassismus in die Hochschulbildung zu integrieren, eine inklusive Denkweise zu fördern und künftige Fachkräfte mit den Fähigkeiten auszustatten, Rassismus und Diskriminierung in ihren jeweiligen Bereichen zu erkennen und zu bekämpfen. Verbesserung der Datenerhebung zur Gleichstellung Zuverlässige Gleichstellungsdaten sind für die Bekämpfung von Rassismus und die wirksame Einbeziehung von Antirassismusaspekten in die Politik auf der Ebene der EU sowie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene von entscheidender Bedeutung. Die Eurostat- Taskforce für Statistiken über Gleichheit und Nichtdiskriminierung arbeitet derzeit auf EU- Ebene Leitlinien aus, um die Vergleichbarkeit statistischer Standards und Methoden für die Erhebung von Daten über diskriminierungsgefährdete Gruppen zu verbessern. In diesem Zusammenhang sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Erhebung und Koordinierung harmonisierter Gleichstellungsdaten über ihre nationalen statistischen Ämter zu verbessern. Die Untergruppe „Gleichstellungsdaten“ der Hochrangigen Gruppe der EU für Nichtdiskriminierung hilft den Mitgliedstaaten, die Erhebung und Nutzung von Gleichstellungsdaten zu verbessern20. Die Kommission wird weiterhin mit EU-Agenturen wie der FRA, der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen zusammenarbeiten, um technische Unterstützung bei der Erhebung von Gleichstellungsdaten, auch zu intersektioneller Diskriminierung, zu leisten. 19 Report on the Outcomes and transformational potential of the European University Initiative. 20 Siehe Guidance Note on the collection and use of equality data based on racial or ethnic origin. 7 Die Kommission wird auch eine Empfehlung zur Verbesserung der Erhebung, Analyse und Nutzung differenzierter Gleichstellungsdaten ausarbeiten, die im Einklang mit den nationalen Rechtsrahmen steht und dem etwaigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand Rechnung trägt. Die Kommission wird Instrumente zur Verfolgung und Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung einer Union der Gleichheit und bei der Umsetzung von Gleichstellungsstrategien weiterentwickeln, darunter auch anhand von Daten über rassistische Diskriminierung und Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft. Die Kommission wird ein hochrangiges europäisches Diskussionsforum zu Gleichstellungsdaten veranstalten, bei dem wichtige Interessenträger zusammenkommen, um die Erhebung und Nutzung von Gleichstellungsdaten im Einklang mit den nationalen Rechtsrahmen weiter zu fördern. Die FRA wird eine vierte Erhebung über Zuwanderer und Nachkommen von Zuwanderern durchführen, um umfassende Daten über von rassistischer Diskriminierung bedrohte Personen zu erheben, sowie eine Erhebung über die Lage der Roma, um die Arbeit an der Strategie und dem Strategischen Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma zu unterstützen. Um die Datenerhebung zu fördern, wird die Kommission 2027 auch eine neue Eurobarometer-Umfrage zum Thema Diskriminierung veröffentlichen. Die Kommission wird  ein gemeinsames Projekt mit der UNESCO zur Stärkung der Aufklärung über Rassismus durchführen,  eine umfassende Studie über die Erscheinungsformen von Hass gegen Muslime erarbeiten,  eine breit angelegte Kommunikationskampagne zur Union der Gleichheit starten, um Menschen in der gesamten EU für die Förderung von Inklusion und die Bekämpfung von Diskriminierung zu gewinnen,  Leitlinien für die Umsetzung eines intersektionalen Ansatzes in der Forschungs- und Innovationspolitik mit dem Ziel ausarbeiten, dass die Forschung den Bedürfnissen der von Rassismus betroffenen Menschen Rechnung trägt,  eine Empfehlung zur Verbesserung der Erhebung, Analyse und Nutzung differenzierter Gleichstellungsdaten im Einklang mit den nationalen Rechtsrahmen ausarbeiten,  im Jahr 2027 ein neues Eurobarometer zum Thema Diskriminierung veröffentlichen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,  die Integration von Bildung und Forschung gegen Rassismus in die Hochschulbildung zu unterstützen,  die Erhebung harmonisierter Gleichstellungsdaten durch die nationalen statistischen Ämter zu verbessern. 8 KAPITEL II – DURCHSETZUNG DER ANTIDISKRIMINIERUNGSVORSCHRIFTEN UND BESSERER SCHUTZ VOR RASSISTISCHEM HASS  Mehr als die Hälfte der Menschen in der EU gibt an, dass Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zur Bevölkerungsgruppe der Roma (65 %) sowie aufgrund der Hautfarbe (61 %) und der ethnischen Herkunft (60 %)21 weitverbreitet ist.  96 % der Jüdinnen und Juden geben an, im vergangenen Jahr mit Antisemitismus konfrontiert gewesen zu sein, und 80 % sind der Auffassung, dass sich dieser in den letzten Jahren verschärft hat22.  Fast die Hälfte der Menschen afrikanischer Abstammung in der EU ist in ihrem Alltag mit Rassismus konfrontiert23. Rassismus kann zu rassistischer Diskriminierung oder Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft führen. Der Schutz vor rassistischer Diskriminierung oder Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft ist in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und im Antidiskriminierungsrecht der EU verankert. Gemäß der Rassismusbekämpfungsrichtlinie ist „Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft“ verboten. Eine solche Diskriminierung liegt vor, wenn Personen aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft gegenüber anderen Personen eine weniger günstige Behandlung erfahren oder in besonderer Weise benachteiligt werden. Die Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen wurden angenommen, um die Antidiskriminierungsvorschriften besser durchzusetzen. Ein wichtiger Rechtsakt im Bereich der Straftaten ist der Rahmenbeschluss des Rates zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Bestimmte schwerwiegende Erscheinungsformen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit 24 müssen in allen EU-Ländern eine Straftat darstellen und mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Strafen geahndet werden. Alle Menschen in der EU sollten ihre Rechte uneingeschränkt und gleichberechtigt wahrnehmen können. Dennoch kommt es immer wieder zu Fällen von rassistischer Diskriminierung sowie rassistischer Belästigung und Gewalt, die häufig aber nicht gemeldet werden 25 . Die Durchsetzung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften und der nationalen Rechtsrahmen muss gestärkt werden, um dies zu verhindern. Zudem gilt es, den Schutz vor rassistischem Hass, darunter auch im Internet, durch koordinierte Maßnahmen von Justiz, Polizei und Staatsanwaltschaft sicherzustellen. Konsequentere Durchsetzung der Antidiskriminierungsvorschriften der EU Eine Priorität der Kommission ist die wirksame Anwendung des robusten Rechtsrahmens der EU zur Bekämpfung von Diskriminierung, um in allen Mitgliedstaaten Gleichstellung zu erreichen. 21 Eurobarometer 2023:Diskriminierung in der Europäischen Union. 22 FRA 2024: Jewish People’s Experiences and Perceptions of Antisemitism. 23 FRA 2023: Being Black in the European Union. 24 Beispiele: öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine über die Hautfarbe, Abstammung, Religion oder Weltanschauung oder die nationale bzw. ethnische Herkunft definierte Gruppe oder ein Mitglied einer solchen Gruppe. 25 Berichte der FRA: Addressing Racism in Policing; Being Muslim in the EU; Jewish People’s Experiences and Perceptions of Antisemitism. 9 Es hat sich gezeigt, dass wirksame Sanktionen gegen Diskriminierung 26 entscheidende Mechanismen sind, um Hindernisse für Beschäftigung, soziale Sicherung, Bildung und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, einschließlich Wohnraum, zu beseitigen. In diesem Sinne wird die Kommission 2026 in ihrem Bericht über die Rassismusbekämpfungsrichtlinie deren Anwendung in den Mitgliedstaaten analysieren, weshalb dieser Bericht als Grundlage für Überlegungen zur Stärkung nationaler Sanktionsregelungen dienen wird. Künstliche Intelligenz (KI) beeinflusst in zunehmendem Maße Entscheidungen und politische Ausrichtungen. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, ihr Potenzial zu nutzen und die Risiken einer Verfestigung von rassistisch begründeter Voreingenommenheit zu mindern. Im Bericht der Kommission über die Anwendung der Rassismusbekämpfungsrichtlinie wird die Anwendung der Antidiskriminierungsgesetze auf Fälle algorithmischer Diskriminierung analysiert. Gemäß der KI-Verordnung sind bestimmte besonders schädliche KI-Praktiken, die mit den Werten der EU unvereinbar sind (z. B. manipulative KI-Systeme, die Hass oder Gewalt gegen geschützte Gruppen fördern, oder KI-Systeme, die aus biometrischen Daten auf die rassische Herkunft schließen), untersagt. Die Kommission wird Leitlinien und andere Unterstützungsinstrumente für die wirksame Durchführung der KI-Verordnung in Bezug auf die Verbote und Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme bereitstellen. Die Kommission wird weiterhin die Debatte über die Auswirkungen von KI auf Menschen, die von rassistischer Diskriminierung bedroht sind, fördern und die Mitgliedstaaten bei der Durchsetzung und Umsetzung des EU-Rechts unterstützen, um potenziell diskriminierende KI-gestützte Entscheidungen zu verhindern und Abhilfe zu schaffen. In den Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung und Chancengleichheit sind klare und verbindliche Standards festgelegt, um die Unabhängigkeit und Wirksamkeit dieser Stellen zu gewährleisten. Die Kommission wird Durchführungsrechtsakte zur Festlegung von Indikatoren für die Arbeitsweise der Gleichstellungsstellen erlassen und die wirksame Umsetzung beider Richtlinien in nationales Recht bis Juni 2026 überwachen. In der Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird darauf hingewiesen, dass Opfer intersektioneller Diskriminierung, darunter auch Frauen, die einer ethnischen Minderheit angehören, einem höheren Risiko geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt sein können. Um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung zu unterstützen, wird die Kommission den Herausforderungen Rechnung tragen, mit denen Opfer konfrontiert sind, die aufgrund ihrer ethnischen Herkunft intersektioneller Diskriminierung ausgesetzt sind. Schutz der Menschen vor Hassverbrechen und Hetze Der Schutz der Menschen vor Hassverbrechen und Hetze steht im Mittelpunkt der EU- Agenda gegen Rassismus. Die Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, um die vollständige und ordnungsgemäße Umsetzung des Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit 27 sicherzustellen. Die Kommission wird die Umsetzung weiterhin überwachen und den Austausch bewährter Verfahren in der Hochrangigen Gruppe zur Bekämpfung von Hassverbrechen und Hetze unterstützen. 26 Study on sanctions for discrimination on racial-ethnic-religious grounds. 27 Vertragsverletzungsverfahren in der EU. 10 Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die Datenerhebung zu Hassverbrechen zu verbessern und die Schulungsangebote zu Hasskriminalität, einschließlich rassistisch motivierter Voreingenommenheit, für Justiz- und Polizeibehörden auszuweiten. Um den strafrechtlichen Rahmen der EU gegen Hassverbrechen zu stärken, hat die Kommission einen Beschluss des Rates zur Erweiterung der Liste der EU-Straftatbestände um Hetze und Hasskriminalität vorgeschlagen. Ein solcher Beschluss würde es der Kommission ermöglichen, in einer zweiten Phase den Rechtsrahmen für die Bekämpfung von Hetze und Hasskriminalität zu stärken. Da keine Fortschritte erzielt wurden, erwägt die Kommission eine Gesetzgebungsinitiative auf der Grundlage der bestehenden Kriminalitätsbereiche, die unter Artikel 83 Absatz 1 AEUV fallen, um die Definitionen von Hassdelikten im Internet zu harmonisieren. Damit würde den Empfehlungen des Bürgerforums zur Bekämpfung von Hass in der Gesellschaft entsprochen. Die Kommission trägt auch dazu bei, die Reaktion auf Vorfälle von Hassstraftaten und Hetze zu verbessern, indem sie im Einklang mit ProtectEU – Europäische Strategie für die innere Sicherheit die für den Schutz des öffentlichen Raums, einschließlich Gebetsstätten, verantwortlichen Behörden in den Mitgliedstaaten unterstützt. Opfer rassistischer Hassverbrechen weisen Vertrauensdefizite auf, die Maßnahmen zu ihrer Unterstützung und Stärkung erfordern, um gegen Untererfassung vorzugehen und für Rechtsbehelfe zu sorgen. Das Europäische Parlament und der Rat haben eine politische Einigung über den Vorschlag zur Überarbeitung der Opferschutzrichtlinie28 erzielt. Sie wird die Rechte der Opfer, einschließlich der Opfer von rassistisch motivierten Hassverbrechen, weiter stärken, indem die Anzeige von Straftaten erleichtert, die Bedürfnisse der Opfer besser eingeschätzt und die psychologische Unterstützung und der physische Schutz verbessert werden. Darüber hinaus wird die Kommission eine überarbeitete EU- Strategie für die Rechte von Opfern annehmen. Das Risiko von Hass im Internet ist auch für ethnische Minderheiten häufig eine Realität. Nach dem Gesetz über digitale Dienste sind digitale Dienste verpflichtet, illegale Inhalte zu bekämpfen und die Grundrechte durch robuste Melde- und Abhilfemechanismen sowie Verpflichtungen zur gründlichen Risikobewertung und Risikominderung zu schützen. Die Kommission wird das Gesetz über digitale Dienste weiterhin überwachen und durchsetzen und gemeinsam mit dem Gremium für digitale Dienste und einschlägigen Interessenträgern die Umsetzung des freiwilligen Verhaltenskodex für die Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet+ regelmäßig überwachen und unterstützen. Im Rahmen des Aktionsplans für digitale Bildung werden die aktualisierten Leitlinien für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte zur Bekämpfung von Desinformation und zur Förderung der digitalen Kompetenz praktische Orientierungshilfen für die Förderung von Toleranz und Inklusion in der Online-Welt enthalten. Die Kommission wird auch weiterhin die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft fördern, indem sie Maßnahmen zur Verbesserung der Medienkompetenz unterstützt und mit den Unterzeichnern des Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation zusammenarbeitet, um dessen Umsetzung zu verbessern und die Verbreitung viraler Desinformation, auch im Zusammenhang mit Rassismus und Hass im Internet, einzudämmen. 28 Rechte von Opfern in der EU – Europäische Kommission, Kommission begrüßt Einigung über strengere EU-Vorschriften zur Gewährleistung der Rechte von Opfern. 11 Parallel dazu geht die Kommission in enger Zusammenarbeit mit dem Europarat gegen Hetze im Sport vor und unterstützt die Mitgliedstaaten im Rahmen der laufenden offenen Methode der Koordinierung bei der Bekämpfung von Hetze im Sport im Rahmen des EU-Arbeitsplans für den Sport. Bekämpfung rassistisch begründeter Voreingenommenheit in der öffentlichen Verwaltung Eine effektive öffentliche Verwaltung ist die Grundlage für eine gute Regierungsführung, das Vertrauen der Öffentlichkeit und den sozialen Zusammenhalt. Die Bekämpfung rassistischer Vorurteile in öffentlichen Verwaltungen und Justizsystemen ist bei der Zurückdrängung von Rassismus extrem wichtig. Die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Gemeinschaften fördert die Vertrauensbildung und prägt das Gefühl einer gemeinsamen Verantwortung29. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, umfassende Schulungsprogramme anzubieten, um Beamt*innen dabei zu unterstützen, rassistische Vorurteile zu erkennen und zu bekämpfen, und gleichzeitig ein stärkeres kulturelles Bewusstsein und eine größere Sensibilität zu fördern. Zu diesem Zweck wird sie die nationalen Behörden weiterhin unterstützen, auch im Rahmen des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“. Eine rechenschaftspflichtige Strafverfolgung, die gleichen Schutz und faire Behandlung für alle gewährleistet, ist eine tragende Säule von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Die Ergebnisse des Berichts der FRA mit dem Titel „Addressing Racism in Policing“ (Bekämpfung von Rassismus in der Polizeiarbeit) zeigen jedoch, dass Rassismus in der Polizeiarbeit diskriminierende Profiling-Praktiken, unangemessene rassistische Kommunikation und übermäßige Gewaltanwendung umfasst 30 . Die für diese Strategie konsultierten Interessenträger betonten die Notwendigkeit umfassender Schulungsprogramme für Strafverfolgungsbehörden und einer größeren Transparenz und Rechenschaftspflicht innerhalb der Strafverfolgungsbehörden31. Um den Mitgliedstaaten weitere Leitlinien an die Hand zu geben, wird die Kommission ein Kompendium bewährter Verfahren erstellen, um diskriminierende Profiling-Praktiken zu verhindern. 29 Siehe zum Beispiel: European Centre of Crime Prevention: Community-Oriented Policing in the European Union. 30 FRA – Addressing racism in policing. 31 Öffentliche Konsultation: Strategie zur Bekämpfung von Rassismus. 12 Die Kommission wird  die Umsetzung der Rassismusbekämpfungsrichtlinie unterstützen, unter anderem durch die Veröffentlichung eines Berichts mit Schwerpunkt auf Durchsetzung und Anwendung der Richtlinie in Fällen algorithmischer Diskriminierung,  die Durchführung der KI-Verordnung unterstützen, um dem Risiko rassistischer Voreingenommenheit und Diskriminierung entgegenzuwirken,  eine Gesetzgebungsinitiative zur Harmonisierung der Definitionen von Hassdelikten im Internet in Erwägung ziehen,  die Umsetzung und Durchführung der überarbeiteten Opferschutzrichtlinie unterstützen und die Rechte der Opfer, einschließlich derjenigen, die von rassistisch motivierten Hassverbrechen betroffen sind, stärken,  ein Kompendium bewährter Verfahrensweisen zur Verhinderung diskriminierender Profiling-Praktiken zusammenstellen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,  die EU-Rechtsvorschriften zu Hassverbrechen und Nichtdiskriminierung besser durchzusetzen, unter anderem durch die Stärkung der Sanktionsregelungen,  die Anstrengungen zur Bekämpfung von Hassverbrechen im Internet, einschließlich der rassistisch motivierten, zu verstärken,  umfassende Schulungsprogramme einzuführen, um Beamt*innen dabei zu unterstützen, rassistisch begründete Voreingenommenheit zu erkennen und zu bekämpfen,  eine faire und evidenzbasierte Polizeiarbeit zu gewährleisten, unterstützt durch Maßnahmen zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht. KAPITEL III – STÄRKUNG DER SOZIALEN GLEICHSTELLUNG UND DES GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALTS  Mehr als drei von zehn Europäer*innen nannten die Hautfarbe (39 %) oder die ethnische Herkunft (34 %) einer Person als Hauptfaktor für die Benachteiligung von Bewerber*innen32.  Jedes zweite Kind (46 %) aus der Bevölkerungsgruppe der Roma/Fahrenden wird in einer Schule unterrichtet, in der alle oder die meisten Schulkinder Roma/Fahrende sind33.  40 % der Muslime in der EU leben in überbelegtem Wohnraum. Dieser Anteil ist mehr als doppelt so hoch wie bei der Gesamtbevölkerung der EU (17 %)34. Von Rassismus Betroffene können in grundlegenden Lebensbereichen wie Bildung, Beschäftigung, Wohnraum, Gesundheitsversorgung und Sozialschutz Diskriminierung erfahren. Diese kumulative Wirkung von Rassismus wirkt sich negativ auf den Zugang zu Chancengleichheit im Laufe des Lebens einer Person aus35. Dies widerspricht den in den Verträgen verankerten Werten der EU und der Europäischen Säule sozialer Rechte, die eine 32 Eurobarometer 2023:Diskriminierung in der Europäischen Union. 33 FRA 2025 – Rights of Roma and Travellers in 13 European Countries. 34 FRA – Being Muslim in the EU. 35 OECD 2025: Monitoring and Assessing the Impact of National Action Plans Against Racism. 13 inklusive Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft fördert, die Arbeitsplätze, faire Arbeitsbedingungen und Sozialschutz für alle sichert. Inklusive Bildung und Kultur als Katalysatoren für soziale Gleichheit und Wettbewerbsfähigkeit Das Ziel der Union der Kompetenzen besteht darin, die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu unterstützen, um allen Menschen unabhängig von ihrem Hintergrund Chancengleichheit zu bieten. Investitionen in eine gut ausgebildete Bevölkerung und gut ausgebildete Arbeitskräfte sind eine Investition in die Wettbewerbsfähigkeit, das wirtschaftliche und inklusive Wachstum sowie den sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU. Bildung spielt eine Schlüsselrolle bei der Förderung der sozialen Mobilität und kann einen wesentlichen Beitrag zu Chancengleichheit leisten. Das Fundament wird mit dem Erwerb von Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen und Schreiben, Mathematik, Naturwissenschaften, Digitales und staatsbürgerliche Bildung geschaffen. Die Einführung einer staatsbürgerlichen Bildung ab dem frühen Kindesalter ist von entscheidender Bedeutung, um bei den jungen Menschen eine offene Denkweise zu fördern, damit sie im Einklang mit zentralen europäischen Werten Vielfalt schätzen lernen und gegenseitigen Respekt entwickeln. Auch Kunst, Kultur und Sport leisten einen wichtigen Beitrag, um die Gesellschaft gegen Rassismus zu mobilisieren und Respekt, Inklusion und Gleichheit zu fördern. Lernende, die ethnischen Minderheiten angehören, können beim Zugang zu hochwertiger Bildung mit Segregation und Hindernissen konfrontiert sein, was sich negativ auf ihren Bildungserfolg und ihren Übergang in den Arbeitsmarkt auswirkt 36 . Aus diesem Grund stehen Chancengleichheit und Inklusion im Mittelpunkt des strategischen Rahmens für den Europäischen Bildungsraum; Ziel ist es, ein inklusives Bildungsumfeld zu fördern, das auf den Stärken der Vielfalt aufbaut, um das in Europa vorhandene Talentpotenzial zu nutzen und die Arbeitsmärkte zu stärken. Die Europäische Agenda für Lehrkräfte und Ausbildende wird sich mit der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften im Bereich Vielfalt und Inklusion sowie mit der Förderung der Vielfalt im Lehrberuf selbst befassen. Die Kommission wird weiterhin die Reformen der Mitgliedstaaten im Bereich der inklusiven Bildung unterstützen und Gerechtigkeit und Inklusion fördern. Programme wie Erasmus+, der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) und Horizont Europa verstärken diese Bemühungen, indem sie den gleichberechtigten Zugang zu hochwertiger und inklusiver Bildung fördern sowie Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte, die Zusammenarbeit von Schulen, Lernmobilitätsprojekte und Forschung mit Schwerpunkt auf inklusiver Bildung finanzieren. Bekämpfung von Rassismus durch inklusive Beschäftigungs-, Wohnungs- und Gesundheitspolitik Im Bereich Beschäftigung behindern Rassismus und rassistische Diskriminierung die Gleichstellung. Bewerber*innen mit Namen, die als ausländisch wahrgenommen werden, 36 New issue paper: Tackling prejudice and discrimination in and through education and training | European Education Area. 14 stoßen beim Zugang zum Arbeitsmarkt37 häufig auf Hindernisse, was zu einem geringeren Maß an wirtschaftlicher Sicherheit führt. Der Aktionsplan für Integration und Inklusion zielt darauf ab, die nachhaltige Integration von Migrant*innen und EU-Bürger*innen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, die Mitgliedstaaten zu ermutigen, das Bewusstsein für Diskriminierung bei der Einstellung und am Arbeitsplatz zu schärfen und Antidiskriminierungsmaßnahmen zu verstärken. Eine stärkere Integration in den Arbeitsmarkt ist ebenfalls ein wichtiger politischer Hebel zur Beseitigung des Arbeitskräftemangels und zur Deckung des Qualifikationsbedarfs, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu steigern. Die Kommission setzt sich für die Förderung von Vielfalt in der Beschäftigung und inklusiveren Arbeitsplätzen ein und wird weiterhin eng mit der EU-Plattform der Chartas der Vielfalt zusammenarbeiten, um bewährte Verfahren zu Initiativen für Vielfalt und Inklusion, einschließlich der ethnischen Vielfalt, auszutauschen. Die Plattform wird auch den Dialog erleichtern und Leitlinien bereitstellen, beispielsweise zu inklusiven Einstellungspraktiken. Der Zugang zu erschwinglichem und angemessenem Wohnraum ist für das Wohlergehen des Einzelnen und der Familie sowie für den sozialen Zusammenhalt von entscheidender Bedeutung. Menschen, die ethnischen Minderheiten angehören, sind auf dem Wohnungsmarkt häufig mit Diskriminierung und Hindernissen konfrontiert, darunter ungleiche Bedingungen bei der Miete oder dem Kauf und Hürden beim Zugang zu Krediten. Sie sind unverhältnismäßig stark von überbelegtem Wohnraum, schlechten Lebensbedingungen, Obdachlosigkeit und Segregation betroffen38. Diese Herausforderungen können in ländlichen und abgelegenen Gebieten mit begrenztem Angebot an Wohnraum39 und öffentlichen Dienstleistungen stärker ausgeprägt sein. Um besser zu verstehen, wie Diskriminierung Hindernisse für erschwinglichen Wohnraum schafft, wird die Kommission eine Studie über Diskriminierung im Bereich Wohnraum veröffentlichen, einschließlich einer Analyse der bestehenden nationalen und lokalen Verfahren. Als Ergebnis des Europäischen Plans für erschwinglichen Wohnraum und im Zusammenhang mit der künftigen Strategie zur Bekämpfung der Armut wird die Kommission einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Bekämpfung der Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt vorlegen, um schutzbedürftige Personen in prekären Wohnverhältnissen zu unterstützen und Obdachlosigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Die EU-Städteagenda, eine zwischenstaatliche Initiative, die Akteure aller Regierungs- und Verwaltungsebenen zusammenbringt, und die EU-Agenda für Städte zielen darauf ab, inklusive und vielfältige Stadtviertel zu fördern und soziale und territoriale Ungleichheiten zu verringern. Darüber hinaus können Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem ESF+ eine zentrale Rolle bei der Verbesserung des Zugangs zu hochwertigem Wohnraum und grundlegenden Dienstleistungen für 37 Susanne Veit, et.al. Ethnische Hierarchien in der Bewerberauswahl: Ein Feldexperiment zu den Ursachen von Arbeitsmarktdiskriminierung. 38 OECD 2025: Monitoring and Assessing the Impact of National Action Plans Against Racism. 39 Highlights Report | Good Practice Webinar: ‘Rural Housing’ | Rural Pact Community Platform. 15 diskriminierungsgefährdete Gruppen sowie bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Beseitigung der Segregation spielen40. Unterschiede in der Gesundheitsversorgung sind eine weitere zentrale Herausforderung bei der Bekämpfung von Rassismus. Menschen, die von Rassismus betroffen sind, berichten häufig von schlechteren gesundheitlichen Ergebnissen und mangelndem Zugang zu hochwertiger Versorgung. Besondere Aufmerksamkeit sollte der geschlechtsspezifischen Dimension gewidmet werden, da Migrantinnen in Bezug auf Diabetes, psychische, sexuelle und reproduktive Gesundheit schlechtere Ergebnisse aufweisen und berichten, dass sie von Angehörigen der Gesundheitsberufe stärker diskriminiert werden als männliche Migranten41. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, gegen rassistische Diskriminierung im Gesundheitswesen42 vorzugehen und eine gerechte Gesundheitspolitik zu gestalten, indem die Einrichtungen mit Gemeinschaften zusammenarbeiten, um Gesundheitsdienste gemeinsam zu gestalten. 2024 wurde ein EU-Unterstützungspaket zur Bekämpfung von Stigmatisierung vorgelegt, und im Rahmen des Programms EU4Health wird die Kommission die Mitgliedstaaten weiterhin bei der Umsetzung gesundheitspolitischer Maßnahmen zur Bekämpfung rassistischer Vorurteile unterstützen, unter anderem durch die Verbesserung der Erhebung von Gleichstellungsdaten im Einklang mit nationalen Rechtsrahmen. Einbettung von Antirassismus in den Sozialschutz und Anerkennung lokaler Maßnahmen Die Sozialschutzsysteme müssen allen Menschen wirksame Unterstützung bieten. Ebenso wichtig ist dies in Gebieten, in denen Menschen, die aus Gründen der ethnischen Herkunft einen Minderheitenhintergrund haben, aufgrund von Abgelegenheit, mangelnder Infrastruktur oder weniger Leistungsanbietern mit zusätzlichen Hindernissen beim Zugang zu sozialen Dienstleistungen und Möglichkeiten konfrontiert sein können43. Um einen inklusiven Ansatz für den Sozialschutz zu fördern, fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, bei der Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung die Situation ethnischer Minderheiten zu berücksichtigen. Darüber hinaus zielt die erste EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut darauf ab, die Ursachen von Armut und Ausgrenzung zu bekämpfen und Unterstützungsdienste unabhängig von der geografischen Lage zu stärken. Des Weiteren fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, die Empfehlung des Rates zur Europäischen Garantie für Kinder umzusetzen und dabei gegebenenfalls spezifische Benachteiligungen von Kindern mit Migrationshintergrund oder aus ethnischen Minderheiten zu berücksichtigen; zudem sollten sie die Empfehlung des Rates für eine angemessene Mindestsicherung umsetzen. Die Kommission wird weiterhin Initiativen für Vielfalt und Inklusion fördern, wie den Preis „Europäische Hauptstädte für Inklusion und Vielfalt“, mit dem bewährte Verfahren lokaler Behörden für ein vielfältiges und inklusives Umfeld sichtbar gemacht werden. Um die Städte in der EU weiter zur Bekämpfung von Rassismus zu motivieren, wird die Kommission eine Kategorie für vorbildliche Maßnahmen gegen Rassismus einführen. Sie wird den 40 Toolkit „Social housing and beyond“. 41 Gender equality and health in the EU: https://www.saage-network.eu/sites/default/files/media/publication/DS0320880ENN-en.pdf. 42 WHO: Tackling structural racism and ethnicity based discrimination in health. 43 Mitteilung der Europäischen Kommission: Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU. 16 Europäischen Monat der Vielfalt ergänzen, der jedes Jahr im Mai begangen wird, um das Bewusstsein für die Vorteile inklusiver Umgebungen und Arbeitsplätze zu schärfen und Organisationen aller Art zu ermutigen, konkrete Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt zu ergreifen. Die Kommission wird  eine europäische Agenda für Lehrkräfte und Ausbildende vorlegen sowie Schulkooperations- und Lernmobilitätsprojekte wie auch Forschung mit Schwerpunkt auf inklusiver Bildung unterstützen,  Maßnahmen der Mitgliedstaaten für mehr Inklusion in Beschäftigung, Bildung, Kultur und Sport unterstützen,  eine Studie über die Wohnsituation diskriminierungsgefährdeter Gruppen durchführen und eine Empfehlung des Rates zur Bekämpfung der Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt vorlegen,  die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung gesundheitspolitischer Maßnahmen zur Beseitigung rassistisch begründeter Voreingenommenheit unterstützen, unter anderem durch eine verbesserte Erhebung von Daten zur Gleichbehandlung im Gesundheitswesen im Einklang mit den nationalen Rechtsrahmen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,  politische Initiativen vorzuschlagen, die den Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung und Beschäftigungsmöglichkeiten für marginalisierte Personen verbessern,  Rassismus als gängigen Faktor für den allgemeinen Gesundheitszustand einer Person zu betrachten und gesundheitspolitische Maßnahmen entsprechend zu gestalten,  die Situation ethnischer Minderheiten bei der Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung zu berücksichtigen. KAPITEL IV – FÖRDERUNG WICHTIGER PARTNERSCHAFTEN Die Verwirklichung einer wirklich inklusiven und fairen EU erfordert einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz sowie das aktive Engagement und die Zusammenarbeit aller Interessenträger: Mitgliedstaaten, EU-Organe und -Agenturen, zivilgesellschaftliche Organisationen, internationale Partner, regionale und lokale Behörden, der Privatsektor und von Rassismus betroffene Gemeinschaften. Die Kommission wird ihre Zusammenarbeit mit den Interessenträgern konsolidieren und sicherstellen, dass unterschiedliche Stimmen in den politischen Entscheidungsprozess einbezogen werden. Koordinierung der Rassismusbekämpfung auf EU-Ebene Die*Der Koordinator*in der Europäischen Kommission für die Bekämpfung von Rassismus wird weiterhin eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung aller Formen von Rassismus spielen, indem sie*er strukturierte Dialoge mit von Rassismus betroffenen Gemeinschaften erleichtert und so die demokratische Legitimität stärkt und die Grundrechte schützt. Die*Der Koordinator*in wird eng mit der*dem Koordinator*in für die Bekämpfung von Hass gegen Muslime, der*dem Koordinator*in für die Bekämpfung von Antisemitismus und die Förderung jüdischen Lebens, der*dem Koordinator*in für Opferrechte sowie der*dem EU-Jugendkoordinator*in zusammenarbeiten. Die wirksame Bekämpfung von Rassismus erfordert eine enge Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen, die die am stärksten betroffenen Menschen vertreten. 17 Die Kommission wird das Forum der zivilgesellschaftlichen Organisationen zur Bekämpfung von Rassismus durch einen Aufruf zur Interessenbekundung erneuern und ein jährliches Arbeitsprogramm ausarbeiten, das als Richtschnur für die Tätigkeiten des Forums dienen soll. Die wird die Gelegenheit bieten, die personelle Zusammensetzung des Forums zu diversifizieren und neue Perspektiven und Erfahrungen nationaler und lokaler Organisationen zu berücksichtigen. Neben dem laufenden politischen Dialog zur Bekämpfung von Rassismus mit zivilgesellschaftlichen Organisationen erkennt die Kommission die entscheidende Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen und die Notwendigkeit an, den zivilgesellschaftlichen Raum zu stärken, wie in der EU-Strategie für die Zivilgesellschaft hervorgehoben wird – auch vor dem Hintergrund, dass zivilgesellschaftliche Organisationen, die Rassismus bekämpfen, zunehmend Desinformationskampagnen und regelmäßigem Druck ausgesetzt sind. Wie darin angekündigt, wird die Kommission eine breiter angelegte Plattform der Zivilgesellschaft einrichten, die einen regelmäßigen und strukturierten Rahmen für den Dialog über den Schutz und die Förderung der Werte der EU bieten wird. Dadurch wird die Widerstandsfähigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen, darunter auch von Organisationen, die sich für den Kampf gegen Rassismus einsetzen, gestärkt. Um sicherzustellen, dass alle politischen Maßnahmen der EU zur Bekämpfung von Rassismus beitragen, wird die Kommission das Thema Rassismus auch weiterhin als Teil ihrer Arbeit zur durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellung betrachten. Diese Bemühungen werden von dem für Gleichheitspolitik zuständigen Kommissionsmitglied geleitet und von Gleichstellungskontaktstellen in den Kabinetten und einer Taskforce für Gleichheitspolitik unterstützt, in der Gleichstellungskoordinatoren aus allen Generaldirektionen zusammenkommen. Unterstützung des Kampfes gegen Rassismus auf globaler Ebene Die politischen Maßnahmen der EU zur Bekämpfung von Rassismus sind fest in den internationalen Menschenrechtsrahmen eingebettet. Die EU wird sich weiterhin für die weltweite Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD), dem alle EU-Mitgliedstaaten beigetreten sind, einsetzen und die Erklärung und das Aktionsprogramm von Durban und damit den globalen Rahmen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung von Rassismus unterstützen. Diese Verpflichtungen werden durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und das vom Europarat eingesetzte Gremium „Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz“ (ECRI) verstärkt, das wichtige politische Empfehlungen und länderspezifische Berichte liefert. Die EU übernimmt weiterhin eine globale Führungsrolle, indem sie internationale Initiativen44 mit allen ihr im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zur Verfügung stehenden Instrumenten unterstützt. Es ist geplant, einen internationalen Runden Tisch einzurichten, um die Zusammenarbeit mit einschlägigen Gremien der Vereinten Nationen und des Europarats sowie anderen multilateralen Gremien zu vertiefen. In diesem Rahmen sollten auch regelmäßige Gespräche über die Umsetzung der Empfehlungen des ICERD und der ECRI und eine engere Zusammenarbeit mit dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über zeitgenössische Formen des Rassismus stattfinden. 44 Beispiele: UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft und UNESCO – Globale Allianz gegen Rassismus und Diskriminierung. 18 Die EU wird weiterhin ihre diplomatischen Mittel und ihre Menschenrechtsinstrumente auf bilateraler und multilateraler Ebene nutzen, um ihre Antirassismus- und Antidiskriminierungspolitik zu fördern, auch mit strategischen Partnern im Rahmen von Menschenrechtsdialogen, Ministertreffen und Gipfeltreffen. Im Rahmen des Pakts für den Mittelmeerraum wird die EU die Zusammenarbeit mit Partnerländern in den Bereichen Bildung, Kultur und Sport verbessern und so das gegenseitige Verständnis und die Inklusion fördern. Auf bilateraler Ebene wird die EU ihre Menschenrechtsleitlinien über Nichtdiskriminierung im auswärtigen Handeln und andere Leitlinien auf dem Gebiet der Menschenrechte weiter umsetzen. Außerdem wird eng mit den Vertretungen der Kommission in den Mitgliedstaaten und den EU-Delegationen in Drittländern zusammengearbeitet, um die Bekämpfung von Rassismus weltweit voranzubringen. Die EU ist nach wie vor entschlossen, Menschenrechtsverteidiger und zivilgesellschaftliche Organisationen weltweit zu unterstützen, insbesondere im Rahmen des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie, vor allem diejenigen, die sich für die Rechte indigener Völker, von Minderheiten und von marginalisierten Gruppen einsetzen, die rassistischer Diskriminierung oder Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft ausgesetzt sind. Darüber hinaus wird sich die EU weiterhin mit der Analyse und Bekämpfung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland befassen, durch die rassistische und hassmotivierte Botschaften verbreitet werden. Im Rahmen ihrer Wahlbeobachtungsmissionen wird die EU weiterhin verfolgen, inwieweit ethnische Minderheiten wie nationale Minderheiten und indigene Völker das Recht und die Möglichkeit haben, gleichberechtigt an öffentlichen Angelegenheiten und Wahlen teilzunehmen45. Was die Bewerberländer und potenziellen Bewerberländer für einen EU-Beitritt anbelangt, so wird sich die EU weiterhin für deren schrittweise Angleichung an die EU-Rechtsvorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung von Rassismus und rassistischer Diskriminierung einsetzen. Im Rahmen des jährlichen Erweiterungspakets der Kommission werden weiterhin die Menschenrechtslage und die Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Hassverbrechen und Hetze überwacht. Die*Der Koordinator*in für die Bekämpfung von Hass gegen Muslime wird eine Koordinierungsgruppe organisieren, in der die Mitgliedstaaten, die EU-Organe, internationale Organisationen, Partnerländer und zivilgesellschaftliche Organisationen 46 zusammenkommen, um zu erörtern, wie Hass gegen Muslime am besten bekämpft werden kann. Kampf gegen Rassismus auf nationaler Ebene Der Kampf gegen Rassismus muss in erster Linie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene aufgenommen werden. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten durch Workshops zum gegenseitigen Lernen unterstützen, um die nationalen Maßnahmen mit dieser Strategie zu koordinieren. Die Kommission wird das Mandat der Gruppe für die nationale Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen Rassismus aktualisieren und 45 Berichte 2023-2025 der EU-Wahlbeobachtungsmissionen | EAD. 46 Pressemitteilung – Koordinationstreffen zur Bekämpfung von Hass gegen Muslime | Europäische Kommission. 19 stärken47 , indem sie alle Mitgliedstaaten auffordert, sich aktiv daran zu beteiligen, und Bewerberländer für den EU-Beitritt zur Teilnahme einlädt. Im Rahmen der Expertengruppe wird die Kommission den Austausch bewährter Verfahrensweisen erleichtern und Expertendiskussionen veranstalten48. Die Kommission fordert alle Mitgliedstaaten auf, nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu entwickeln, und wird sie im Rahmen des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ bei der Entwicklung und Umsetzung solcher Aktionspläne unterstützen. Die Kommission fördert auch die Entwicklung lokaler Aktionspläne gegen Rassismus in Regionen, Städten, Schulen und Gemeindezentren49. Einige Mitgliedstaaten haben nationale Koordinator*innen für den Kampf gegen Rassismus und Koordinator*innen für den Kampf gegen Hass gegen Muslime und Antisemitismus ernannt, um ihr Engagement und ihre Verantwortlichkeit auf nationaler Ebene weiter zu stärken. Die Kommission fordert alle Mitgliedstaaten auf, einen ähnlichen Ansatz zu verfolgen. Unterstützung von Initiativen gegen Rassismus und Diskriminierung Die Kommission ist entschlossen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Basisaktivismus und das Eintreten gegen Rassismus zu unterstützen, insbesondere vor dem Hintergrund dessen, dass die Mittel für Initiativen dieser Art immer stärker gekürzt werden50. Dies geschieht in erster Linie über das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV). Gleichstellung und Nichtdiskriminierung werden auch im Vorschlag der Kommission für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 thematisiert. Im Rahmen des neuen Programms AgoraEU hat die Kommission Mittel in Höhe von 3,6 Mrd. EUR für den Aktionsbereich „Demokratie, Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV+) vorgeschlagen, wodurch die Mittelausstattung des CERV- Programms mehr als verdoppelt wird. Die Kommission überprüft, ob die Begünstigten von EU-Mitteln bei der Durchführung von aus dem Unionshaushalt finanzierten Projekten die Werte der EU im Einklang mit der Haushaltsordnung achten. Vor der Gewährung von Finanzhilfen führt die Kommission strenge Kontrollen durch. Diese Vorschriften werden über das Früherkennungs- und Ausschlusssystem (EDES) durchgesetzt. Die Kommission wird weiterhin prüfen, wie das Instrumentarium am besten genutzt werden kann, auch bei der Auswahl potenzieller Begünstigter. Bei der Gewährung von EU-Mitteln wird die Kommission weiterhin sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten die zielübergreifenden grundlegenden Voraussetzungen für die wirksame Umsetzung und Anwendung der Charta der Grundrechte gemäß der Dachverordnung erfüllen. Die Mitgliedstaaten müssen über wirksame Mechanismen verfügen, um sicherzustellen, dass die in der Charta verankerten Grundrechte bei der Umsetzung der kohäsionspolitischen Programme geachtet werden. 47 Untergruppe der Hochrangigen Gruppe für Nichtdiskriminierung, Vielfalt und Gleichstellung und der Hochrangigen Gruppe zur Bekämpfung von Hetze und Hasskriminalität. 48 Beispielsweise die Gemeinsamen Leitprinzipien der Kommission für nationale Aktionspläne gegen Rassismus und Rassendiskriminierung. 49 Common Guiding Principles for the Development of National Action Plans against Racism. 50 European Policy Centre 2025: Securing Europe’s civic space; FRA 2024: Summary of key findings from FRA’s civic space consultation covering 2024; Civil Society Europe 2025: Contribution to the 2025 Annual Rule of Law Report. 20 Im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 schlägt die Kommission vor, dass die Pläne für national-regionale Partnerschaften solide Garantien enthalten, um die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit und die wirksame Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten und die Kommission müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um bei der Ausarbeitung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung der Pläne sowie bei der einschlägigen Berichterstattung jegliche Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft zu vermeiden. Die Kommission wird  das Forum der zivilgesellschaftlichen Organisationen zur Bekämpfung von Rassismus erneuern und ein Jahresarbeitsprogramm als Richtschnur für seine Aktivitäten ausarbeiten,  Workshops mit den Mitgliedstaaten zur Unterstützung der nationalen Bemühungen zur Bekämpfung von Rassismus auf nationaler/regionaler Ebene organisieren,  das Mandat der Expertengruppe für die nationale Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen Rassismus aktualisieren und stärken und EU-Bewerberländer zur Teilnahme einladen,  die Einrichtung eines internationalen Runden Tisches zur Vertiefung der Zusammenarbeit mit den einschlägigen Gremien der Vereinten Nationen und des Europarats sowie anderen multilateralen Gremien vorbereiten,  durch einschlägige EU-Ausgabeninstrumente zur Unterstützung von Projekten und Organisationen, die gegen Rassismus und rassistische Diskriminierung kämpfen, Unterstützung bereitstellen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,  nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu entwickeln und nationale Koordinator*innen für die Bekämpfung von Rassismus zu ernennen,  die Entwicklung lokaler Aktionspläne gegen Rassismus in Regionen, Städten, Schulen und Gemeindezentren zu unterstützen. KAPITEL V – MIT GUTEM BEISPIEL VORANGEHEN Die Förderung von Vielfalt und Inklusion ist von entscheidender Bedeutung, um einen gerechten und effektiven Arbeitsplatz zu gewährleisten und Talente anzuziehen. Wenn sich Mitarbeiter*innen aller Ebenen, auch in Führungspositionen, gut repräsentiert fühlen, stärkt dies ihr Zugehörigkeitsgefühl und ihr Vertrauen. Die Kommission setzt sich weiterhin für eine Null-Toleranz-Politik gegenüber allen Formen diskriminierenden Verhaltens ein. Förderung der Vielfalt bei der Einstellung in der Europäischen Kommission Die ethnische, kulturelle und sprachliche Vielfalt Europas sollte sich auch in den EU- Organen widerspiegeln. In ihrer Personalstrategie hat sich die Kommission verpflichtet, „in Bezug auf Inklusivität und Vielfalt mit gutem Beispiel [voranzugehen]“51, um die Vielfalt der europäischen Gesellschaft besser widerzuspiegeln. Aufbauend auf den Ergebnissen der Umfrage zu Vielfalt, Inklusion und Respekt am Arbeitsplatz bot der Aktionsplan für Vielfalt und Inklusion am Arbeitsplatz (2023-2024) den Rahmen für die Erfüllung der Verpflichtungen der Strategie, und zwar mit gezielten Maßnahmen für einen Null-Toleranz- 51 Vielfalt und Inklusion – Europäische Kommission. 21 Ansatz gegenüber jeder Art und Form von Diskriminierung, auch rassistischer Diskriminierung oder Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft. Im Jahr 2025 wurde die Umfrage wiederholt, und ihre Ergebnisse werden in einen aktualisierten Aktionsplan einfließen, um die Vielfalt durch Informationskampagnen und überarbeitete Einstellungsleitlinien zu unterstützen. Durch gezielte Einstellungsstrategien soll die Sichtbarkeit und Zugänglichkeit von EU- Laufbahnen für unterrepräsentierte Gruppen verbessert werden. Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) hat gezielte Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt, um Bewerber*innen jeglicher ethnischen Herkunft anzusprechen, z. B. durch Messen zum Thema Vielfalt oder Partnerschaften mit der Zivilgesellschaft und Gemeinschaftsorganisationen. Unter ehemaligen Teilnehmer*innen der EPSO- Auswahlverfahren wurden in anonymen und freiwilligen Umfragen Daten zur Vielfalt erhoben, um Probleme zu ermitteln und anzugehen, die die Vielfalt des Bewerberpools verringern. In Bezug auf das Blue-Book-Praktikumsprogramm verfolgt die Kommission eine spezifische Strategie für Vielfalt und Inklusion, indem sie (beispielsweise in den sozialen Medien) gezieltes Werbematerial bereitstellt, um die Vielfalt der Bewerber*innen zu erhöhen. Darüber hinaus überarbeitet die Kommission derzeit den Beschluss über das Praktikumsprogramm und erwägt, dieses auch für Bewerber*innen zu öffnen, die eine berufliche Aus- und Weiterbildung abgeschlossen haben, und einige positive Maßnahmen für unterrepräsentierte Gruppen durchzuführen. Um eine faktengestützte Politikgestaltung, auch in Bezug auf ihre eigenen Humanressourcen, zu unterstützen, wird die Kommission weiterhin auf freiwilliger, anonymisierter und rechtskonformer Grundlage Gleichstellungsdaten am Arbeitsplatz erheben. Verbesserung des Kapazitätsaufbaus Die Kommission bietet und fördert weiterhin Schulungs-, Mentoring- und Coachingprogramme für ihr gesamtes Personal, einschließlich der Führungskräfte. Schulungen zu unbewusster Voreingenommenheit und ethischem Verhalten werden durch Module zu rassistischen Vorurteilen und Mikroaggression ergänzt. Diese Initiativen zielen darauf ab, das Bewusstsein zu schärfen, diskriminierendes Verhalten zu verringern und die Fähigkeit der Kommission zur Bekämpfung von Rassismus zu stärken. Im Rahmen ihrer Bemühungen aktualisierte die Kommission ihren Rahmen zur Bekämpfung von Belästigung, um besser gegen alle Formen der Diskriminierung am Arbeitsplatz vorzugehen, wobei dieses Dokument den Kampf gegen rassistische Belästigung, aber auch gegen andere unangemessene Verhaltensweisen unterstützen soll. Unterstützungsdienste, darunter Mediations- und Beratungsdienste sowie die Hauptvertrauensperson und ein Netz von Vertrauenspersonen, bieten Mitarbeiter*innen, die von Diskriminierung betroffen sind, Beratung und Unterstützung. Um die Wirksamkeit des Rahmens zur Bekämpfung von Belästigung durchzusetzen, bearbeitet das Untersuchungs- und Disziplinaramt auch Fälle von rassistischer Diskriminierung oder Belästigung. 22 Die Kommission wird  den Aktionsplan für Vielfalt und Inklusion am Arbeitsplatz 2026 aktualisieren,  ihrem gesamten Personal gezielte Schulungs-, Mentoring- und Coaching-Angebote in Gleichstellungsfragen anbieten und entsprechende Maßnahmen fördern,  ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld gewährleisten und ihre Null-Toleranz-Strategie gegenüber Belästigung konsequent umsetzen,  weiterhin gezielte Öffentlichkeitsarbeit durchführen, um Bewerber*innen jeglicher ethnischer Herkunft anzusprechen,  Gleichstellungsdaten erheben, unter anderem durch Umfragen zur Überwachung der Vielfalt des Personals und ihrer Erfahrungen am Arbeitsplatz. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,  Null-Toleranz-Strategien im Umgang mit Belästigung im öffentlichen Sektor umzusetzen,  allen Bediensteten des öffentlichen Sektors ein systematisches Angebot von Schulungen zum Themenbereich „Voreingenommenheit und Vielfalt“ zu unterbreiten. SCHLUSSFOLGERUNG Diese Strategie ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer echten Union der Gleichheit, in der alle Menschen leben, Führungspositionen übernehmen und sich entfalten können, ohne Rassismus ausgesetzt zu sein, sei es Rassismus gegen Schwarze, Antiziganismus, Antisemitismus sowie Rassismus gegen Asiaten oder Hass gegen Muslime. Die Strategie bietet einen umfassenden Rahmen zur Bekämpfung aller Formen von Rassismus, zwischenmenschlichem und strukturellem Rassismus, rassistischer Diskriminierung, Hassverbrechen und Gewalt und enthält konkrete Maßnahmen, die auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene umgesetzt werden sollen. Mit der Vorlage dieser Strategie zur Bekämpfung von Rassismus verpflichtet sich die Kommission, Rassismus ganzheitlich zu bekämpfen, indem sie dieses Anliegen in allen Politikbereichen der EU durchgängig berücksichtigt und regelmäßig mit Interessenträgern zusammenarbeitet. Fortschritte erfordern gemeinsame Anstrengungen auf allen Ebenen. Die Organe und Agenturen der EU, die Mitgliedstaaten, regionale und lokale Behörden, Gleichstellungsstellen, der Privatsektor und die Zivilgesellschaft müssen sich aktiv einbringen und konkrete Maßnahmen ergreifen. Rassismus steht im Widerspruch zu den Grundwerten der EU und schadet ihrem sozioökonomischen Zusammenhalt. Indem die EU sicherstellt, dass Bildung, Beschäftigung und soziale Teilhabe allen Menschen, unabhängig von ihrem Hintergrund, gleichberechtigt und chancengleich zugänglich sind, maximiert sie das Potenzial jedes Einzelnen. Ein vielfältiges und inklusives Umfeld fördert Innovation, Kreativität und Problemlösung und damit die entscheidenden Triebkräfte für Wirtschaftswachstum. Darüber hinaus tragen die Förderung der Gleichstellung und der Kampf gegen Rassismus dazu bei, Investitionen und Talente anzuziehen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU auf einem zunehmend vernetzten und vielfältigen globalen Markt zu verbessern. Die Kommission ersucht das Europäische Parlament und den Rat, die Umsetzung dieser Strategie zu unterstützen. Darüber hinaus fordert die Kommission den Europäischen Ausschuss der Regionen und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss auf, lokale 23 und regionale Verantwortungsträger, Sozialpartner und die Zivilgesellschaft zusammenzubringen, um zu erörtern, wie der Kampf gegen Rassismus vorangebracht werden kann. Die Kommission wird die Umsetzung der in dieser Strategie vorgestellten Maßnahmen überwachen und zur Halbzeit Bericht erstatten. Drucksache 101/26 - 24 -]

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