Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug
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Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 527/25 (Beschluss)
30.01.26
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung von
Sozialleistungsbetrug
Der Bundesrat hat in seiner 1061. Sitzung am 30. Januar 2026 beschlossen, die aus
der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen.
Drucksache 527/25 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung von
Sozialleistungsbetrug
1. Der Bundesrat bekennt sich zu den Prinzipien der Freizügigkeit in Europa. Als
zentraler Baustein eines geeinten Europas ist sie Grundlage für Wachstum und
Wohlstand. Der Bundesrat stellt gleichzeitig fest, dass die
Arbeitnehmerfreizügigkeit von kriminellen Banden zunehmend missbraucht wird, um
Sozialleistungen zu erschleichen. Dabei werden von den Banden oftmals EU-
Bürgerinnen und EU-Bürger aus dem südosteuropäischen Ausland unter
menschenunwürdigen Bedingungen in „Schrottimmobilien“ untergebracht, um
ihre Hilflosigkeit für die Begehung der Taten auszunutzen. Die Betroffenen
beantragen dann Sozialleistungen, die sie an die kriminellen Netzwerke abtreten
müssen und leben selbst in Armut.
2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den Kampf der Kommunen gegen
Schrottimmobilien – über die im Schrottimmobilien-
Missbrauchsbekämpfungsgesetz vorgesehenen Maßnahmen hinaus – stärker zu
unterstützen und dafür folgende Maßnahmen anzugehen:
a. Die Städte und Gemeinden müssen auch bei Zwangsversteigerungen die
Möglichkeit haben, ihr gemeindliches Vorkaufsrecht zu nutzen. Der
Bundesrat bittet die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der
dies durch entsprechende Änderungen von §§ 27 und 28 BauGB
ermöglicht.
b. Ferner ist die Problematik zu bewältigen, dass bei Nichtbezahlung durch
die Ersteherin oder den Ersteher oft mehrere Monate vergehen, bis eine
Wiederversteigerung erfolgt. Der Bundesrat hält es für notwendig, das
Verfahren der Wiederversteigerung zu beschleunigen. Der Bundesrat bittet
die Bundesregierung, die Einfügung eines Vorrang- und
Beschleunigungsgebots nach Vorbild des § 272 Absatz 4 ZPO bezogen auf die
Wiederversteigerung von Schrottimmobilien im Sinne des § 94a ZVG im
ZVG sowie weitere Maßnahmen der Verfahrensbeschleunigung zu prüfen
und einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen.
c. Darüber hinaus sollte der Informationsfluss verbessert werden:
Aus Sicht des Bundesrates sollte es der Polizei, Feuerwehr sowie
kommunalen Verwaltungen ermöglicht werden, dem Jobcenter mitzuteilen, dass
eine Immobilie unbewohnbar ist. Hierfür sind Ergänzungen des SGB II
sowie des entsprechenden Landesrechts erforderlich.
d. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner zu prüfen, wie eine
sofortige Einstellung von entsprechenden Zahlungen des Jobcenters für die
Leistungen für Unterkunft und Heizung an Sozialleistungsempfangende,
die in unbewohnbaren Immobilien gemeldet sind und welche die
Zahlungen zwangsweise an kriminelle Netzwerke abtreten müssen, ermöglicht
werden und ob dies durch eine Änderung des SGB II umgesetzt werden
kann.
e. Hinsichtlich des Datenschutzes soll klargestellt werden, dass Jobcenter die
Daten zur Person der Vermieterin und des Vermieters und weitere
Angaben aus Mietverträgen erfassen sowie verarbeiten dürfen, sodass sie
effektiver Schein-Mietverträge, Mietwucher und Überbelegung von Wohnraum
aufdecken können.
3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Zusammenarbeit mit den
Ländern zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Bereich des
Sozialleistungsbetrugs und insbesondere des schweren Sozialleistungsbetruges zu
intensivieren. Dazu wird die Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft zwischen den
beteiligten Bundesressorts unter Einbeziehung von Ländervertretern angeregt.
4. Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, ein
bundesweites Lagebild für den Bereich der organisierten Kriminalität beim
Sozialleistungsbetrug, schwerem Sozialleistungsbetrug und Kindergeldbetrug zu
erstellen.
5. Die Möglichkeiten zum Datenabgleich betreffend Beschäftigungs- und
Einkommensverhältnisse müssen verbessert werden. Der Bundesrat spricht sich
darüber hinaus für die verstärkte Durchführung gemeinsamer Kontrollen von
Hauptzollamt (HZA) nach § 2 SchwarzArbG und Jobcenter (JC) nach § 60
Absatz 5 SGB II aus, um „Minijob-Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber“ zu
kontrollieren. Bei falschen Arbeitsverträgen sollte eine Meldung an die
Ausländerbehörden ergehen, damit das Nichtbestehen des Rechts auf
Freizügigkeit aufgrund der Verwendung von gefälschten Dokumenten nach §§ 7
Absatz 1 Satz 4 SGB II, § 2 Absatz 4 FreizügG geprüft werden kann. Gleichzeitig
sollten Maßnahmen gegen die (Schein-)Arbeitgeberin oder den (Schein-
)Arbeitgeber und/oder Selbstständigen, der Minijobber beschäftigt, vom HZA
eingeleitet werden.
6. Der Bundesrat hält Verbesserungen beim Datenaustausch zwischen Behörden
für notwendig, um Sozialmissbrauch effizient zu bekämpfen. Er bittet die
Bundesregierung daher, zu prüfen, wie die Verknüpfung von Melderegister
und Ausländerzentralregister, von Sozialleistungsregister und
Ausländerzentralregister sowie von Familienkasse und
Melderegister/Ausländerzentralregister verfassungsrechtlich möglich ist und verbessert
werden kann. Ferner sollte eine weitergehende Speicherung von Daten, die für
die Durchsetzung aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen erforderlich sind, von
EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern im Ausländerzentralregister ermöglicht
werden. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob ein Datenaustausch
zwischen (Staatsangehörigkeits-) Behörden und Sozialbehörden zu
Sozialleistungen, insbesondere auch ein Austausch über in (Einbürgerungs-)
Verwaltungsverfahren bekanntgewordene Hinweise, die Anlass zumindest zu einer
Überprüfung bewilligter Sozialleistungen geben, ermöglicht werden kann.
Außerdem bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, ob eine generelle
Verpflichtung für Behörden geschaffen werden sollte, Hinweise auf einen
möglichen Sozialmissbrauch der jeweiligen Sozialbehörde zu melden. Zur
Verbesserung der Zusammenarbeit der Hauptzollämter und der Jobcenter
sollte eine Anpassung der §§ 69 SGB X ff., § 50 SGB II erfolgen.
7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner zu prüfen, ob die Einführung
strengerer Voraussetzungen für den Zugang von EU-Ausländerinnen oder EU-
Ausländern zum Bürgergeld europarechtskonform möglich ist. Er fordert die
Bundesregierung auf zu prüfen, ob in § 7 SGB II zur Verhinderung von
Sozialleistungsbetrug eine Ausnahme für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer oder
Selbstständige aufgenommen werden kann, die im Bundesgebiet aufhältig sind
und nicht bereits mindestens zwölf Monate vor Stellung des Antrages auf
Bürgergeld in einem EU-Staat sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.
Ferner sollte geprüft werden, ob als erwerbsfähige Personen, die allein zum
Zwecke der Arbeitssuche eingereist sind, auch diejenigen Personen gelten
könnten, die nicht nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt in den, dem
Leistungsantrag vorangegangenen, zwölf Monaten überwiegend
bedarfsdeckend bestreiten konnten und auch im Bundesgebiet keine überwiegend
bedarfsdeckende Arbeit aufnehmen wollen. Sollte die Bundesregierung bei der
Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass sich die vorgenannten Änderungen
nur mit Änderungen des Europarechts umsetzen lassen, wird die
Bundesregierung gebeten, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen.
8. Die Bundesregierung wird gebeten, sich auf europäischer Ebene für eine
Rechtsänderung einzusetzen, die es ermöglicht, die Höhe des in Deutschland
ausgezahlten Kindergeldes für Kinder von EU-Bürgerinnen oder EU-Bürgern,
die nicht mit den Kindergeldempfangenden in Deutschland leben, an die
Lebenshaltungskosten des Aufenthaltsortes des Kindes im EU-Ausland
angepasst werden kann.
9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Vollzug den Missbrauch von
sog. Einstiegsgeld (§§ 16b, 16d SGB II) stärker entgegenzutreten, der durch
eine Beantragung von Einstiegsgeld erfolgt, ohne dass die nach § 16c Absatz 3
SGB II erforderliche wirtschaftliche Tragfähigkeit tatsächlich zu erwarten ist.
10. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf zu prüfen, ob eine
Strafbarkeitslücke für die unterschiedlichen Fälle des Sozialleistungsbetrugs besteht
und falls dies so ist, diese durch einen ergänzenden Straftatbestand zu
schließen.]
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug (Beschlussdrucksache)