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Rechtsstaatlichkeit wieder garantieren - Rechtswidrige Zurückweisungen stoppen, Binnengrenzkontrollen beenden (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5751)

dip / drucksache 25.06.2026 · WP 21 · 21/6733 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Rechtsstaatlichkeit wieder garantieren - Rechtswidrige Zurückweisungen stoppen, Binnengrenzkontrollen beenden (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5751) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6733 21. Wahlperiode 25.06.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Marcel Emmerich, Dr. Irene Mihalic, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/5751 – Rechtsstaatlichkeit wieder garantieren – Rechtswidrige Zurückweisungen stoppen, Binnengrenzkontrollen beenden A. Problem Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert, dass die Bundesregierung an ständigen Kotrollen an den deutschen Binnengrenzen sowie an der Praxis pauschaler Zurückweisungen festhalte, obwohl Gerichte dieses Vorgehen wiederholt als europarechtswidrig bewertet hätten. Sie fordert die Bundesregierung daher insbesondere auf, die Binnengrenzkontrollen zu Deutschlands Nachbarländern nach dem Schengener Grenzkodex zu beenden, die Zurückweisung von Asylsuchenden an Deutschlands Grenzen unverzüglich zu unterlassen und stattdessen sämtliche Schutzersuche, wie im Asylgesetz und in der Dublin-III-Verordnung bzw. der Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement vorgesehen, zu prüfen. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Keine. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/5751 abzulehnen. Berlin, den 24. Juni 2026 Der Innenausschuss Josef Oster Amtierender Vorsitzender Detlef Seif Berichterstatter Dr. Gottfried Curio Berichterstatter Sebastian Fiedler Berichterstatter Marcel Emmerich Berichterstatter Clara Bünger Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Detlef Seif, Dr. Gottfried Curio, Sebastian Fiedler, Marcel Emmerich und Clara Bünger I. Überweisung Der Antrag auf Drucksache 21/5751 wurde in der 76. Sitzung des Deutschen Bundestages am 6. Mai 2026 an den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen. II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 42. Sitzung am 24. Juni 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/5751 empfohlen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 41. Sitzung am 24. Juni 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/5751 empfohlen. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 27. Sitzung am 24. Juni 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/5751 empfohlen. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/5751 in seiner 37. Sitzung am 24. Juni 2026 abschließend beraten und empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. IV. Begründung Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt, mit dem Antrag setze sie sich dafür ein, dass rechtswidrige Grenzkontrollen und Zurückweisungen beendet würden. Seit über einem Jahr liefere die Bundesregierung nur vage Antworten auf Fragen zur Vereinbarkeit der Grenzkontrollen und Zurückweisungen mit deutschem und europäischem Recht. Gerichtliche Entscheidungen würden als Einzelfälle abgetan, obwohl sich bereits unmissverständlich eine konsistente Linie der Richterinnen und Richter herausgebildet habe. Außerdem bleibe die Bundesregierung den Nachweis schuldig, warum eine Notlage im Sinne des Artikels 72 AEUV vorliegen solle. Das Verwaltungsgericht Berlin habe 2025 bereits klargestellt, dass die bloße Berufung auf die öffentliche Ordnung nicht genüge. Die Vorgehensweise der Bundesregierung widerspreche außerdem der Meinung etlicher Migrationsexperten. Zu den Grenzkontrollen habe zudem das Verwaltungsgericht Koblenz im April 2026 festgestellt, dass diese an der deutsch-luxemburgischen Grenze unionsrechtswidrig gewesen seien. All das verstoße gegen rechtsstaatliche Prinzipien und sei ein vernichtendes Urteil für die Bundesregierung. Die Fraktion der CDU/CSU führt aus, es gebe kein Menschenrecht, das die Einreise in jeden Staat der Welt erlaube. Die Zurückweisungen in einen sicheren Drittstaat würden nicht gegen das No-Refoulement-Prinzip und damit nicht gegen die EMRK verstoßen. Die einzigen sich stellenden Fragen seien, ob die Dublin-Vorschriften und die Vorschriften des Schengen-Kodex § 18 des Asylgesetzes verdrängten und zwingend dazu führten, dass Grenzkontrollen unzulässig seien und, ob tatsächlich eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gegeben sei. Dazu gebe es unterschiedliche Rechtsansichten. Der Rechtsstaat treffe dazu zunächst Einzelfallentscheidungen durch die Gerichte. Eine Bindungswirkung entfalteten sie nur, wenn dies ausdrücklich gesetzlich vorgegeben sei. Die Bundesregierung prüfe jeden Einzelfall, bei dem eine Entscheidung getroffen werde und verhalte sich vollkommen rechtsstaatskonform. Entscheidend sei nun die Position des Europäischen Gerichtshofs. Der Antrag lasse Erfolge außen vor, wie dass über 84 000 unerlaubte Einreisen festgestellt und 58 000 Personen zurückgewiesen worden seien – über 3 000 mit einer Wiedereinreisesperre. Zudem seien 2 289 Schleuser und 14 838 Personen mit offenem Haftbefehl festgenommen worden. Außerdem bedenke die antragstellende Fraktion nicht die Folgen für die Gesellschaft. Jeder habe ein Interesse daran, die flexibel und zurückhaltend durchgeführten Kontrollen demnächst vollständig zurückzufahren. Das setze aber voraus, dass sich die EU-Staaten an die Vorschriften des neuen GEAS hielten. Wenn die EU-Staaten die GEAS-Regeln auch umsetzen und der Grenzschutz verbessert würde, würden, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Zurückweisungen und Grenzkontrollen eingestellt und flexible Maßnahmen ergriffen. Die Fraktion der AfD erklärt, dass es keine fluchtartigen und deshalb keinen illegalen Grenzübertritt legitimierenden Grund für den Grenzübertritt aus europäischen Nachbarstaaten gebe. Die Frage der Zuständigkeitsprüfung habe in dem EU-Staat, in dem sich der Überprüfungswillige befinde, zu erfolgen. Das sei gegebenenfalls der Nachbarstaat, wenn nicht sogar ein noch zu einem früheren Zeitpunkt betretener Staat. Der Vergleich der jährlich abgefangenen grenzübertretungswilligen Personen mit den Erst-Asylanträgen lege allerdings die begrenzte Effektivität von Grenzkontrollen und Zurückweisungen zutage. Die im Antrag vorgenommene Bewerbung von sicheren Zugangswegen durch humanitäre Visa und europäische Resettlement-Programme zeige die Irrealität und Ideologie-Getriebenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Antrag sei abzulehnen. Die Fraktion der SPD gibt zu bedenken, dass – anders als die antragstellende Fraktion vortrage – kein Zustand von Recht und Ordnung geherrscht habe, was die Wahlentscheidung der Wählerinnen und Wähler maßgeblich beeinflusst habe. Mit der Umsetzung des GEAS sei nun ein wesentlicher Schritt unternommen worden, um innerhalb der EU Recht und Ordnung wiederherzustellen. Das sei die große Errungenschaft innerhalb der Europäischen Union, die die Mitgliedstaaten der EU wieder zusammengebracht habe. So sollen nun Regeln wieder eingehalten und die Außengrenzen gestärkt werden. Außerdem sei ein Solidaritätsmechanismus eingeführt worden. Es bestehe große Einigkeit in der Koalition, dass, wenn GEAS die erwünschte Wirkung entfalte, die Binnengrenzkontrollen nach und nach wieder entfallen sollen. Dieses Ziel der Maßnahmen blende der Antrag aus. Die Fraktion Die Linke weist darauf hin, dass der EGMR bereits im Oktober 2024 gegenüber Deutschland geurteilt habe, dass Zurückweisungen das Non-Refoulement-Gebot verletzten. Auch an der deutsch-polnischen Grenze bestehe die Gefahr, dass Personen im Rahmen einer Kettenabschiebung von Polen nach Belarus zurückgewiesen oder in polnischen Hafteinrichtungen einer unmenschlichen Behandlung ausgesetzt würden. Die einschlägigen Beschlüsse des VG Berlin beträfen zwar Einzelfälle, sie seien aber sehr ausführlich und geprüft würden generelle Rechtsfragen. Außerdem hielten auch der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts Prof. Dr. Andreas Korbmacher und der ehemalige Verfassungsrichter Dr. Ulrich Maidowski die Praxis der Zurückweisung für einen Rechtsbruch. Ferner stärke die Praxis der Bundesregierung, Gerichtsentscheidungen zu missachten, rechtspopulistische Politik. Die Voraussetzungen für Zurückweisungen, die Aussetzung von EU-Recht und von Artikel 72 AUV hätten noch nie vorgelegen und lägen nun, da kaum noch Schutzsuchende ankämen, erst recht nicht vor. Die finanzielle Situation der Kommunen rechtfertige auch keine Notlage. Es wäre angebracht, sich für einen ordentlichen Haushalt und eine ordentliche Versorgung der Kommunen einzusetzen. Die Situation sei nicht auf Kosten von Menschenrechten zu lösen. Berlin, den 24. Juni 2026 Detlef Seif Berichterstatter Dr. Gottfried Curio Berichterstatter Sebastian Fiedler Berichterstatter Marcel Emmerich Berichterstatter Clara Bünger Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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