Rechtsstaatlichkeit wieder garantieren - Rechtswidrige Zurückweisungen stoppen, Binnengrenzkontrollen beenden (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5751)
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Rechtsstaatlichkeit wieder garantieren - Rechtswidrige Zurückweisungen stoppen, Binnengrenzkontrollen beenden (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5751)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6733
21. Wahlperiode 25.06.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Marcel Emmerich, Dr. Irene Mihalic, Agnieszka
Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5751 –
Rechtsstaatlichkeit wieder garantieren – Rechtswidrige Zurückweisungen
stoppen, Binnengrenzkontrollen beenden
A. Problem
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert, dass die Bundesregierung
an ständigen Kotrollen an den deutschen Binnengrenzen sowie an der Praxis
pauschaler Zurückweisungen festhalte, obwohl Gerichte dieses Vorgehen wiederholt
als europarechtswidrig bewertet hätten.
Sie fordert die Bundesregierung daher insbesondere auf, die
Binnengrenzkontrollen zu Deutschlands Nachbarländern nach dem Schengener Grenzkodex zu
beenden, die Zurückweisung von Asylsuchenden an Deutschlands Grenzen
unverzüglich zu unterlassen und stattdessen sämtliche Schutzersuche, wie im Asylgesetz
und in der Dublin-III-Verordnung bzw. der Verordnung über Asyl- und
Migrationsmanagement vorgesehen, zu prüfen.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Keine.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/5751 abzulehnen.
Berlin, den 24. Juni 2026
Der Innenausschuss
Josef Oster
Amtierender Vorsitzender
Detlef Seif
Berichterstatter
Dr. Gottfried Curio
Berichterstatter
Sebastian Fiedler
Berichterstatter
Marcel Emmerich
Berichterstatter
Clara Bünger
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Detlef Seif, Dr. Gottfried Curio, Sebastian Fiedler, Marcel
Emmerich und Clara Bünger
I. Überweisung
Der Antrag auf Drucksache 21/5751 wurde in der 76. Sitzung des Deutschen Bundestages am 6. Mai 2026 an
den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für
Wirtschaft und Energie und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung
überwiesen.
II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 42. Sitzung am 24. Juni 2026 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/5751 empfohlen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 41. Sitzung am 24. Juni 2026 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/5751 empfohlen.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 27. Sitzung am 24. Juni 2026
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/5751 empfohlen.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/5751 in seiner 37. Sitzung am 24. Juni 2026 abschließend
beraten und empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
IV. Begründung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt, mit dem Antrag setze sie sich dafür ein, dass rechtswidrige
Grenzkontrollen und Zurückweisungen beendet würden. Seit über einem Jahr liefere die Bundesregierung nur
vage Antworten auf Fragen zur Vereinbarkeit der Grenzkontrollen und Zurückweisungen mit deutschem und
europäischem Recht. Gerichtliche Entscheidungen würden als Einzelfälle abgetan, obwohl sich bereits
unmissverständlich eine konsistente Linie der Richterinnen und Richter herausgebildet habe. Außerdem bleibe die
Bundesregierung den Nachweis schuldig, warum eine Notlage im Sinne des Artikels 72 AEUV vorliegen solle. Das
Verwaltungsgericht Berlin habe 2025 bereits klargestellt, dass die bloße Berufung auf die öffentliche Ordnung
nicht genüge. Die Vorgehensweise der Bundesregierung widerspreche außerdem der Meinung etlicher
Migrationsexperten. Zu den Grenzkontrollen habe zudem das Verwaltungsgericht Koblenz im April 2026 festgestellt,
dass diese an der deutsch-luxemburgischen Grenze unionsrechtswidrig gewesen seien. All das verstoße gegen
rechtsstaatliche Prinzipien und sei ein vernichtendes Urteil für die Bundesregierung.
Die Fraktion der CDU/CSU führt aus, es gebe kein Menschenrecht, das die Einreise in jeden Staat der Welt
erlaube. Die Zurückweisungen in einen sicheren Drittstaat würden nicht gegen das No-Refoulement-Prinzip und
damit nicht gegen die EMRK verstoßen. Die einzigen sich stellenden Fragen seien, ob die Dublin-Vorschriften
und die Vorschriften des Schengen-Kodex § 18 des Asylgesetzes verdrängten und zwingend dazu führten, dass
Grenzkontrollen unzulässig seien und, ob tatsächlich eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
gegeben sei. Dazu gebe es unterschiedliche Rechtsansichten. Der Rechtsstaat treffe dazu zunächst
Einzelfallentscheidungen durch die Gerichte. Eine Bindungswirkung entfalteten sie nur, wenn dies ausdrücklich gesetzlich
vorgegeben sei. Die Bundesregierung prüfe jeden Einzelfall, bei dem eine Entscheidung getroffen werde und
verhalte sich vollkommen rechtsstaatskonform. Entscheidend sei nun die Position des Europäischen Gerichtshofs.
Der Antrag lasse Erfolge außen vor, wie dass über 84 000 unerlaubte Einreisen festgestellt und 58 000 Personen
zurückgewiesen worden seien – über 3 000 mit einer Wiedereinreisesperre. Zudem seien 2 289 Schleuser und
14 838 Personen mit offenem Haftbefehl festgenommen worden. Außerdem bedenke die antragstellende Fraktion
nicht die Folgen für die Gesellschaft. Jeder habe ein Interesse daran, die flexibel und zurückhaltend
durchgeführten Kontrollen demnächst vollständig zurückzufahren. Das setze aber voraus, dass sich die EU-Staaten an die
Vorschriften des neuen GEAS hielten. Wenn die EU-Staaten die GEAS-Regeln auch umsetzen und der
Grenzschutz verbessert würde, würden, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Zurückweisungen und Grenzkontrollen
eingestellt und flexible Maßnahmen ergriffen.
Die Fraktion der AfD erklärt, dass es keine fluchtartigen und deshalb keinen illegalen Grenzübertritt
legitimierenden Grund für den Grenzübertritt aus europäischen Nachbarstaaten gebe. Die Frage der Zuständigkeitsprüfung
habe in dem EU-Staat, in dem sich der Überprüfungswillige befinde, zu erfolgen. Das sei gegebenenfalls der
Nachbarstaat, wenn nicht sogar ein noch zu einem früheren Zeitpunkt betretener Staat. Der Vergleich der jährlich
abgefangenen grenzübertretungswilligen Personen mit den Erst-Asylanträgen lege allerdings die begrenzte
Effektivität von Grenzkontrollen und Zurückweisungen zutage. Die im Antrag vorgenommene Bewerbung von
sicheren Zugangswegen durch humanitäre Visa und europäische Resettlement-Programme zeige die Irrealität und
Ideologie-Getriebenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Antrag sei abzulehnen.
Die Fraktion der SPD gibt zu bedenken, dass – anders als die antragstellende Fraktion vortrage – kein Zustand
von Recht und Ordnung geherrscht habe, was die Wahlentscheidung der Wählerinnen und Wähler maßgeblich
beeinflusst habe. Mit der Umsetzung des GEAS sei nun ein wesentlicher Schritt unternommen worden, um
innerhalb der EU Recht und Ordnung wiederherzustellen. Das sei die große Errungenschaft innerhalb der Europäischen
Union, die die Mitgliedstaaten der EU wieder zusammengebracht habe. So sollen nun Regeln wieder eingehalten
und die Außengrenzen gestärkt werden. Außerdem sei ein Solidaritätsmechanismus eingeführt worden. Es bestehe
große Einigkeit in der Koalition, dass, wenn GEAS die erwünschte Wirkung entfalte, die Binnengrenzkontrollen
nach und nach wieder entfallen sollen. Dieses Ziel der Maßnahmen blende der Antrag aus.
Die Fraktion Die Linke weist darauf hin, dass der EGMR bereits im Oktober 2024 gegenüber Deutschland
geurteilt habe, dass Zurückweisungen das Non-Refoulement-Gebot verletzten. Auch an der deutsch-polnischen
Grenze bestehe die Gefahr, dass Personen im Rahmen einer Kettenabschiebung von Polen nach Belarus
zurückgewiesen oder in polnischen Hafteinrichtungen einer unmenschlichen Behandlung ausgesetzt würden. Die
einschlägigen Beschlüsse des VG Berlin beträfen zwar Einzelfälle, sie seien aber sehr ausführlich und geprüft würden
generelle Rechtsfragen. Außerdem hielten auch der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts Prof. Dr. Andreas
Korbmacher und der ehemalige Verfassungsrichter Dr. Ulrich Maidowski die Praxis der Zurückweisung für einen
Rechtsbruch. Ferner stärke die Praxis der Bundesregierung, Gerichtsentscheidungen zu missachten,
rechtspopulistische Politik. Die Voraussetzungen für Zurückweisungen, die Aussetzung von EU-Recht und von Artikel 72
AUV hätten noch nie vorgelegen und lägen nun, da kaum noch Schutzsuchende ankämen, erst recht nicht vor.
Die finanzielle Situation der Kommunen rechtfertige auch keine Notlage. Es wäre angebracht, sich für einen
ordentlichen Haushalt und eine ordentliche Versorgung der Kommunen einzusetzen. Die Situation sei nicht auf
Kosten von Menschenrechten zu lösen.
Berlin, den 24. Juni 2026
Detlef Seif
Berichterstatter
Dr. Gottfried Curio
Berichterstatter
Sebastian Fiedler
Berichterstatter
Marcel Emmerich
Berichterstatter
Clara Bünger
Berichterstatterin
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ISSN 0722-8333
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