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Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Entschließungsantrag zu Drs. 21/218, 21/6698)

dip / drucksache 24.06.2026 · WP 21 · 21/6700 · Entschließungsantrag · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Entschließungsantrag zu Drs. 21/218, 21/6698) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6700 21. Wahlperiode 24.06.2026 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Moritz Heuberger, Dr. Konstantin von Notz, Rebecca Lenhard, Jeanne Dillschneider, Lukas Benner, Dr. Andrea Lübcke, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Ayse Asar, Michael Kellner, Dr. Anna Lührmann, Julian Joswig, Claudia Müller und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – Drucksachen 21/218, 21/6698 – Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Staat, Gesellschaft und Wirtschaft stehen vor vielfachen Herausforderungen: Klimakrise, alternde Gesellschaft, ökonomischer Epochenbruch, hybride Bedrohungslage und viele mehr. Innovationen helfen, diesen Herausforderungen zu begegnen. Zugleich bringen diese oft Unsicherheiten mit sich, da es in der Natur der Sache liegt, dass noch Erfahrungen und Wissen über Chancen und Risiken in der konkreten Umsetzung von Innovationen fehlen. Während technologische Neuerungen und digitale Transformationen immer schneller voranschreiten, fällt es dem Gesetzgeber schwer, den gesetzlichen Rahmen auf diese Dynamik abzustimmen. Befristete, konkret umrissene sogenannte Reallabore bieten die Möglichkeit, neue Technologien, Praktiken und Geschäftsmodelle unter möglichst realen Bedingungen im Zusammenspiel mit relevanten Stakeholdern aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung auszutesten und in regulatorisches Lernen zu überführen, damit Deutschland angesichts vielfacher Herausforderungen lernfähiger und resilienter wird. Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung von Reallaboren auf allen Ebenen des Staates und darüber hinaus ist nicht nur deren legislative Einführung. Sie müssen bekannt gemacht, verankert und einstudiert werden. Dazu braucht es begleitende Maßnahmen wie die Organisationsentwicklung und Informationsangebote, um die praktische Möglichkeit von Reallaboren in die Breite von Verwaltung, Gesellschaft und Wirtschaft zu tragen. Auch die anschließende Übernahme von Erkenntnissen in Verwaltungspraxis und Rechtsrahmen benötigt institutionalisierte Rückkopplung. Dazu braucht es auch einen transparenten Umgang mit den Ergebnissen. Die Wahrung von Schutzinteressen von bestehenden Gesetzen, insbesondere des Datenschutzes und der IT-Sicherheit, dient dazu, gesellschaftliche Akzeptanz für Innovationen zu stärken und Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in einen veränderungs- und handlungsfähigen Staat sicherzustellen. Gleichermaßen sorgt die Anwendung des europäisch verankerten Vorsorgeprinzips dafür, dass technologischer Fortschritt für nachhaltige Entwicklung und im Sinne des Gemeinwohls erfolgt. Reallabore kommen auch als Instrument in Betracht, um Tools für digitale Ermittlungsarbeit in den Sicherheitsbehörden zu entwickeln und zu testen. So könnten in einer sicheren Umgebung Bedarfe identifiziert, moderne Lösungen erprobt, rechtliche Grenzen definiert und passgenaue Ansätze entwickelt werden, um gleichzeitig die Behörden mittels neuer digitaler Methoden befähigen und gleichzeitig Transparenz, Vertrauen und Rechtsstaatlichkeit sicherstellen zu können. Angesichts der sehr deutlichen Kritik der Zivilgesellschaft, aber insbesondere auch der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (vgl. nur Innenausschussdrucksache 21(4)179) an den Entwürfen der Bundesregierung zu digitalen Ermittlungsbefugnissen erscheint ein solcher Ansatz notwendig, um die Einhaltung höherrangigen Rechts und digitaler Souveränität sicherzustellen und alternative Lösungsmöglichkeiten zu gesetzgeberischen Schnellschüssen zu identifizieren. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. den Innovationsbegriff des Gesetzes breit auszulegen und insbesondere technologische, soziale, ökologische und ökonomische Aspekte von Innovationen zu fördern; 2. den Reallaborbegriff gegenüber der bestehenden Reallaborlandschaft zu spezifizieren; 3. für klare Zuständigkeiten zwischen beteiligten Ministerien, insbesondere zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu sorgen, indem Doppelstrukturen vermieden und klare Ansprechstellen für Bundes- und Landesbehörden, Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft benannt werden; 4. eine verbesserte Geltungswirkung des Gesetzes für Kommunen sicherzustellen; 5. den Einsatz von Experimentierklausel-Checks auszuweiten und verbindlich und wirksam in den Gesetzgebungsprozessen der Bundesregierung zu verankern; 6. klare Fristen für die Genehmigung der Erprobungen sowie eine Begründungspflicht bei Verzögerungen festzulegen; 7. eine entschlossene und zeitnahe Übernahme von erfolgreichen Erprobungen sicherzustellen, indem die zuständige Stelle innerhalb von sechs Monaten nach dem Abschluss einer Erprobung öffentlich Stellung nehmen muss, ob und wann die Rechtsrahmenänderung stattfindet; 8. eine Rechtsgrundlage für den dauerhaften Betrieb des Reallabore- Innovationsportals zu schaffen; 9. eine einheitliche und transparente Dokumentation von beantragten, laufenden und abgeschlossenen Erprobungen, daraus generierten Erkenntnissen sowie deren etwaige dauerhafte Umsetzung in geltendes Recht sicherzustellen, insbesondere indem diese Informationen im Reallabore- Innovationsportal digital veröffentlicht werden; 10. ein bedarfsgerechtes Beratungsangebot für alle Adressaten zu erstellen und dieses dabei mit Angeboten der Länder abzustimmen und zu verzahnen; 11. Klarheit bezüglich Haftungs- und Risikofragen für Reallabore zu schaffen; 12. erweiterte Maßnahmen der Organisationsentwicklung in der Bundesverwaltung zu etablieren, um die Möglichkeiten von Innovationen durch Erprobungen breit zu verankern; 13. zu prüfen, inwieweit Reallabore geeignete Räume darstellen können, um unter Beteiligung von Polizeibehörden, BfDI, BSI, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und vertrauenswürdigen Herstellern passgenaue, rechtskonforme und souveräne Lösungen für eine digitale Polizeiarbeit zu entwickeln, zu testen und bürgerrechtliche Grenzen zu definieren; 14. Net-Zero-Valleys als wichtige Anwendungsfälle für Reallabore zu berücksichtigen und dort beschleunigte, transparente und rechtssichere Verfahren für den Aufbau von Produktionskapazitäten für Netto-Null-Technologien zu erproben; 15. die Einhaltung des Datenschutzes und der IT-Sicherheit sicherzustellen, indem insbesondere a) die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in relevanten Fragestellungen einbezogen werden; b) rechtssicher die informierte Einwilligung von Betroffenen bei Erprobungen eingeholt wird; c) bei der Integration des Unternehmensbasisdatenregisters in die größere Landschaft der Verwaltungsdigitalisierung und des Once-Only- Prinzips gleichsam der Anschluss an das Datenschutzcockpit nach § 10 des Onlinezugangsgesetzes untersucht und erprobt wird; 16. die Anwendung des Vorsorgeprinzips sicherzustellen, damit Innovationen im Sinne des Gemeinwohls und im Einklang mit den planetaren Grenzen sowie den Zielen für nachhaltige Entwicklung stattfinden; 17. die wissenschaftliche Begleitung, Evaluation und Auswertung von Reallaboren sowie den Austausch mit Akteuren der Zivilgesellschaft und Wirtschaft zu fördern; 18. unter dem Anspruch des regulatorischen Lernens eine unabhängige Wirkungsevaluation des Gesetzes fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten zu verankern, die insbesondere untersucht, ob Erprobungen tatsächlich in dauerhaftes Recht überführt werden, dabei die Schutzinteressen gewahrt bleiben und das Gesetz die Zielgruppen gleichermaßen erreicht, die Ergebnisse der Evaluation dem Bundestag vorzulegen und mit konkreten Folgen für die eventuelle Novellierung zu verbinden. Berlin, den 23. Juni 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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