Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Entschließungsantrag zu Drs. 21/218, 21/6698)
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Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Entschließungsantrag zu Drs. 21/218, 21/6698)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6700
21. Wahlperiode 24.06.2026
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Moritz Heuberger, Dr. Konstantin von Notz, Rebecca
Lenhard, Jeanne Dillschneider, Lukas Benner, Dr. Andrea Lübcke, Dr. Jan-Niclas
Gesenhues, Ayse Asar, Michael Kellner, Dr. Anna Lührmann, Julian Joswig,
Claudia Müller und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksachen 21/218, 21/6698 –
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen
für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur
Förderung des regulatorischen Lernens
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Staat, Gesellschaft und Wirtschaft stehen vor vielfachen Herausforderungen:
Klimakrise, alternde Gesellschaft, ökonomischer Epochenbruch, hybride
Bedrohungslage und viele mehr. Innovationen helfen, diesen Herausforderungen zu
begegnen. Zugleich bringen diese oft Unsicherheiten mit sich, da es in der Natur der
Sache liegt, dass noch Erfahrungen und Wissen über Chancen und Risiken in der
konkreten Umsetzung von Innovationen fehlen. Während technologische
Neuerungen und digitale Transformationen immer schneller voranschreiten, fällt es
dem Gesetzgeber schwer, den gesetzlichen Rahmen auf diese Dynamik
abzustimmen.
Befristete, konkret umrissene sogenannte Reallabore bieten die Möglichkeit, neue
Technologien, Praktiken und Geschäftsmodelle unter möglichst realen
Bedingungen im Zusammenspiel mit relevanten Stakeholdern aus Wissenschaft,
Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung auszutesten und in regulatorisches Lernen
zu überführen, damit Deutschland angesichts vielfacher Herausforderungen
lernfähiger und resilienter wird.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung von Reallaboren auf allen
Ebenen des Staates und darüber hinaus ist nicht nur deren legislative Einführung. Sie
müssen bekannt gemacht, verankert und einstudiert werden. Dazu braucht es
begleitende Maßnahmen wie die Organisationsentwicklung und
Informationsangebote, um die praktische Möglichkeit von Reallaboren in die Breite von
Verwaltung, Gesellschaft und Wirtschaft zu tragen. Auch die anschließende Übernahme
von Erkenntnissen in Verwaltungspraxis und Rechtsrahmen benötigt
institutionalisierte Rückkopplung. Dazu braucht es auch einen transparenten Umgang mit den
Ergebnissen.
Die Wahrung von Schutzinteressen von bestehenden Gesetzen, insbesondere des
Datenschutzes und der IT-Sicherheit, dient dazu, gesellschaftliche Akzeptanz für
Innovationen zu stärken und Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in einen
veränderungs- und handlungsfähigen Staat sicherzustellen. Gleichermaßen sorgt
die Anwendung des europäisch verankerten Vorsorgeprinzips dafür, dass
technologischer Fortschritt für nachhaltige Entwicklung und im Sinne des Gemeinwohls
erfolgt.
Reallabore kommen auch als Instrument in Betracht, um Tools für digitale
Ermittlungsarbeit in den Sicherheitsbehörden zu entwickeln und zu testen. So könnten
in einer sicheren Umgebung Bedarfe identifiziert, moderne Lösungen erprobt,
rechtliche Grenzen definiert und passgenaue Ansätze entwickelt werden, um
gleichzeitig die Behörden mittels neuer digitaler Methoden befähigen und
gleichzeitig Transparenz, Vertrauen und Rechtsstaatlichkeit sicherstellen zu können.
Angesichts der sehr deutlichen Kritik der Zivilgesellschaft, aber insbesondere
auch der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
(vgl. nur Innenausschussdrucksache 21(4)179) an den Entwürfen der
Bundesregierung zu digitalen Ermittlungsbefugnissen erscheint ein solcher Ansatz
notwendig, um die Einhaltung höherrangigen Rechts und digitaler Souveränität
sicherzustellen und alternative Lösungsmöglichkeiten zu gesetzgeberischen
Schnellschüssen zu identifizieren.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. den Innovationsbegriff des Gesetzes breit auszulegen und insbesondere
technologische, soziale, ökologische und ökonomische Aspekte von
Innovationen zu fördern;
2. den Reallaborbegriff gegenüber der bestehenden Reallaborlandschaft zu
spezifizieren;
3. für klare Zuständigkeiten zwischen beteiligten Ministerien, insbesondere
zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu sorgen, indem
Doppelstrukturen vermieden und klare Ansprechstellen für Bundes- und
Landesbehörden, Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und
Zivilgesellschaft benannt werden;
4. eine verbesserte Geltungswirkung des Gesetzes für Kommunen
sicherzustellen;
5. den Einsatz von Experimentierklausel-Checks auszuweiten und verbindlich
und wirksam in den Gesetzgebungsprozessen der Bundesregierung zu
verankern;
6. klare Fristen für die Genehmigung der Erprobungen sowie eine
Begründungspflicht bei Verzögerungen festzulegen;
7. eine entschlossene und zeitnahe Übernahme von erfolgreichen Erprobungen
sicherzustellen, indem die zuständige Stelle innerhalb von sechs Monaten
nach dem Abschluss einer Erprobung öffentlich Stellung nehmen muss, ob
und wann die Rechtsrahmenänderung stattfindet;
8. eine Rechtsgrundlage für den dauerhaften Betrieb des Reallabore-
Innovationsportals zu schaffen;
9. eine einheitliche und transparente Dokumentation von beantragten,
laufenden und abgeschlossenen Erprobungen, daraus generierten Erkenntnissen
sowie deren etwaige dauerhafte Umsetzung in geltendes Recht
sicherzustellen, insbesondere indem diese Informationen im Reallabore-
Innovationsportal digital veröffentlicht werden;
10. ein bedarfsgerechtes Beratungsangebot für alle Adressaten zu erstellen und
dieses dabei mit Angeboten der Länder abzustimmen und zu verzahnen;
11. Klarheit bezüglich Haftungs- und Risikofragen für Reallabore zu schaffen;
12. erweiterte Maßnahmen der Organisationsentwicklung in der
Bundesverwaltung zu etablieren, um die Möglichkeiten von Innovationen durch
Erprobungen breit zu verankern;
13. zu prüfen, inwieweit Reallabore geeignete Räume darstellen können, um
unter Beteiligung von Polizeibehörden, BfDI, BSI, Zivilgesellschaft,
Wissenschaft und vertrauenswürdigen Herstellern passgenaue, rechtskonforme und
souveräne Lösungen für eine digitale Polizeiarbeit zu entwickeln, zu testen
und bürgerrechtliche Grenzen zu definieren;
14. Net-Zero-Valleys als wichtige Anwendungsfälle für Reallabore zu
berücksichtigen und dort beschleunigte, transparente und rechtssichere Verfahren
für den Aufbau von Produktionskapazitäten für Netto-Null-Technologien zu
erproben;
15. die Einhaltung des Datenschutzes und der IT-Sicherheit sicherzustellen,
indem insbesondere
a) die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in
relevanten Fragestellungen einbezogen werden;
b) rechtssicher die informierte Einwilligung von Betroffenen bei
Erprobungen eingeholt wird;
c) bei der Integration des Unternehmensbasisdatenregisters in die größere
Landschaft der Verwaltungsdigitalisierung und des Once-Only-
Prinzips gleichsam der Anschluss an das Datenschutzcockpit nach § 10 des
Onlinezugangsgesetzes untersucht und erprobt wird;
16. die Anwendung des Vorsorgeprinzips sicherzustellen, damit Innovationen
im Sinne des Gemeinwohls und im Einklang mit den planetaren Grenzen
sowie den Zielen für nachhaltige Entwicklung stattfinden;
17. die wissenschaftliche Begleitung, Evaluation und Auswertung von
Reallaboren sowie den Austausch mit Akteuren der Zivilgesellschaft und
Wirtschaft zu fördern;
18. unter dem Anspruch des regulatorischen Lernens eine unabhängige
Wirkungsevaluation des Gesetzes fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten zu
verankern, die insbesondere untersucht, ob Erprobungen tatsächlich in dauerhaftes
Recht überführt werden, dabei die Schutzinteressen gewahrt bleiben und das
Gesetz die Zielgruppen gleichermaßen erreicht, die Ergebnisse der
Evaluation dem Bundestag vorzulegen und mit konkreten Folgen für die eventuelle
Novellierung zu verbinden.
Berlin, den 23. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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