Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung sowie zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
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Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung sowie zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
[Bundesrat zu Drucksache 732/25
05.12.25
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ISSN 0720-2946
Beschluss
des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von
Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung
weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen
Ausbau der Wärmeversorgung sowie zur Änderung des
Baugesetzbuchs und zur Änderung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 47. Sitzung am 4. Dezember 2025 zu
dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von
Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur
Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den
klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung sowie zur Änderung des
Baugesetzbuchs und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
– Drucksachen 21/1928, 21/3101 – die beigefügte Entschließung unter
Buchstabe b auf Drucksache 21/3101 angenommen.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. für die privilegierten Speicher funktionale Kriterien zu definieren, die das Ziel des
Koalitionsvertrages „wir wollen einen systemdienlichen Netz- und Speicherausbau, mehr
Flexibilitäten und einen effizienten Netzbetrieb“ erfüllen;
2. zur möglicherweise stattfindenden Gewinnung von Erdwärme in Trinkwasserschutzgebieten I
und II zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Geothermie-Beschleunigungsgesetzes (GeoBG) und
erneut nach weiteren drei Jahren zu berichten; die Berichte sollen einen Überblick zur Anzahl der
Anträge auf Errichtung von Geothermieanlagen in Trinkwasserschutzgebieten I und II und der
Anzahl der erteilten Genehmigungen enthalten; zudem sollen sie einen Überblick zu erheblichen
Auswirkungen auf das Trinkwasser in den Schutzgebieten geben, sofern diese aufgetreten sind;
3. einen Gesetzentwurf für den Ausbau der Abwasserwärme zu erarbeiten; analog zum GeoBG sollten
in einem solchen Abwasserwärmebeschleunigungsgesetz (AwWBG) mögliche regulatorische
Hemmnisse für den Ausbau der Abwasserwärme beseitigt, wo erforderlich und soweit möglich
Zuständigkeiten klargestellt, auf eine bestmögliche Verzahnung mit dem Gebäudeenergiegesetz,
dem Wärmeplanungsgesetz sowie den Anforderungen an die kommunale Wärmeplanung
hingewirkt und somit der beschleunigte Ausbau der Abwasserwärme ermöglicht werden;
4. das große Potenzial der Abwasserwärme für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu fördern und
dazu bis Juni 2026 ein Ausbauziel festzulegen, das unter Einbeziehung maßgeblicher Akteure
ausgearbeitet werden soll; dieses Ausbauziel soll zu größerer Sichtbarkeit und Förderung der
Abwasserwärme beitragen und den Markthochlauf aktivieren; hierbei soll die Erschließung und
Nutzung von Abwasserwärme möglichst bürokratiearm und zugänglich gestaltet werden;
5. den Ausbau der Abwasserwärmetechnologie zu fördern, indem
a) zur verbesserten Zusammenarbeit und Kommunikation der „Runde Tisch Abwasserwärme“
regelmäßig fortgesetzt wird;
b) Abwasserwärme stärker in die Informationskampagne des BMWE zur unvermeidbaren
Abwärme aufgenommen wird; in diesem Zuge sollten Kommunen sowie kommunale
Abwassernetzbetreiber beim Erschließen und Nutzbarmachen der Abwasserwärme unterstützt
werden, beispielsweise durch die Bereitstellung von Informationen, Beratungsangeboten sowie
einen Dialog zu förderlichen Rahmenbedingungen;
6. einen Regelungsvorschlag zur Privilegierung der untertägigen Speicherung von Wasserstoff im
Außenbereich unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit vorzulegen und hierzu
eine Anpassung des Baugesetzbuchs (BauGB) zu erarbeiten; der Gesetzgebungsprozess muss so
ausgestaltet sein, dass das Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag bis zum 30. Juni 2026
abgeschlossen wird.
zu Drucksache 732/25 - 2 -]
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedi (Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT)