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Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung sowie zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

dip / drucksache 05.12.2025 · WP 21 · zu732/25 · Beschluss · Original ↗

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Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung sowie zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes [Bundesrat zu Drucksache 732/25 05.12.25 Wi - Wo Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Beschluss des Deutschen Bundestages Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung sowie zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Änderung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes Der Deutsche Bundestag hat in seiner 47. Sitzung am 4. Dezember 2025 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung sowie zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Drucksachen 21/1928, 21/3101 – die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 21/3101 angenommen. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. für die privilegierten Speicher funktionale Kriterien zu definieren, die das Ziel des Koalitionsvertrages „wir wollen einen systemdienlichen Netz- und Speicherausbau, mehr Flexibilitäten und einen effizienten Netzbetrieb“ erfüllen; 2. zur möglicherweise stattfindenden Gewinnung von Erdwärme in Trinkwasserschutzgebieten I und II zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Geothermie-Beschleunigungsgesetzes (GeoBG) und erneut nach weiteren drei Jahren zu berichten; die Berichte sollen einen Überblick zur Anzahl der Anträge auf Errichtung von Geothermieanlagen in Trinkwasserschutzgebieten I und II und der Anzahl der erteilten Genehmigungen enthalten; zudem sollen sie einen Überblick zu erheblichen Auswirkungen auf das Trinkwasser in den Schutzgebieten geben, sofern diese aufgetreten sind; 3. einen Gesetzentwurf für den Ausbau der Abwasserwärme zu erarbeiten; analog zum GeoBG sollten in einem solchen Abwasserwärmebeschleunigungsgesetz (AwWBG) mögliche regulatorische Hemmnisse für den Ausbau der Abwasserwärme beseitigt, wo erforderlich und soweit möglich Zuständigkeiten klargestellt, auf eine bestmögliche Verzahnung mit dem Gebäudeenergiegesetz, dem Wärmeplanungsgesetz sowie den Anforderungen an die kommunale Wärmeplanung hingewirkt und somit der beschleunigte Ausbau der Abwasserwärme ermöglicht werden; 4. das große Potenzial der Abwasserwärme für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu fördern und dazu bis Juni 2026 ein Ausbauziel festzulegen, das unter Einbeziehung maßgeblicher Akteure ausgearbeitet werden soll; dieses Ausbauziel soll zu größerer Sichtbarkeit und Förderung der Abwasserwärme beitragen und den Markthochlauf aktivieren; hierbei soll die Erschließung und Nutzung von Abwasserwärme möglichst bürokratiearm und zugänglich gestaltet werden; 5. den Ausbau der Abwasserwärmetechnologie zu fördern, indem a) zur verbesserten Zusammenarbeit und Kommunikation der „Runde Tisch Abwasserwärme“ regelmäßig fortgesetzt wird; b) Abwasserwärme stärker in die Informationskampagne des BMWE zur unvermeidbaren Abwärme aufgenommen wird; in diesem Zuge sollten Kommunen sowie kommunale Abwassernetzbetreiber beim Erschließen und Nutzbarmachen der Abwasserwärme unterstützt werden, beispielsweise durch die Bereitstellung von Informationen, Beratungsangeboten sowie einen Dialog zu förderlichen Rahmenbedingungen; 6. einen Regelungsvorschlag zur Privilegierung der untertägigen Speicherung von Wasserstoff im Außenbereich unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit vorzulegen und hierzu eine Anpassung des Baugesetzbuchs (BauGB) zu erarbeiten; der Gesetzgebungsprozess muss so ausgestaltet sein, dass das Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen wird. zu Drucksache 732/25 - 2 -]

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