Verbot der Reichsbürgergruppe "Königreich Deutschland"
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Verbot der Reichsbürgergruppe "Königreich Deutschland"
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/231
21. Wahlperiode 22.05.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ferat Koçak, Clara Bünger und der Fraktion Die Linke
Verbot der Reichsbürgergruppe „Königreich Deutschland“
Am 13. Mai 2025 hat das Bundesministerium des Innern die
Reichsbürgervereinigung „Königreich Deutschland“ verboten. In sieben Bundesländern –
Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – wurden Liegenschaften des Vereins
sowie Wohnungen führender Mitglieder durchsucht. Darüber hinaus fand eine
weitere Durchsuchung in Solothurn, Schweiz, statt. Die Ermittlungen und
Maßnahmen werden von der Bundesanwaltschaft geführt.
Die Gruppe wurde 2012 in Wittenberg, Sachsen-Anhalt, von Peter Fitzek
gegründet, der seither als Anführer fungierte. Fitzek wurde in Halsbrücke,
Sachsen, festgenommen, um ihn in Karlsruhe einem Richter vorzuführen. Weitere
Festnahmen erfolgten von B. M. in Brandenburg, M. S. in Sachsen und M. B.
in Rheinland-Pfalz. Ihnen werden unter anderem unerlaubte Einlagen- und
Versicherungsgeschäfte vorgeworfen. Die Durchsuchung in der Schweiz richtete
sich gegen M. G. Das Vereinsvermögen des „Königreichs Deutschland“ wurde
ebenfalls beschlagnahmt.
Die Gruppierung gilt als die größte und einflussreichste der sogenannten
Reichsbürgerbewegung. Sie bestreitet die rechtliche Existenz der
Bundesrepublik Deutschland und vertritt die Auffassung, dass das Deutsche Reich
weiterhin formell existiere, während die Bundesrepublik Deutschland lediglich eine
„Firma“ sei. Diese Ideologie geht mit einer konkreten Gefährdung von
Menschen und Institutionen einher. Mitglieder der Gruppierung sind immer wieder
durch Angriffe auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, politische
Gegnerinnen und Gegner sowie Polizistinnen und Polizisten aufgefallen.
Zudem werden der Gruppierung vielfältige wirtschaftskriminelle Aktivitäten
zugeschrieben, etwa das Betreiben eines eigenen Bankensystems und
Versicherungssystems mit einer eigenen Währung sowie die Ausstellung von fiktiven
Ausweisdokumenten durch ein selbst errichtetes Meldeamt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Mitglieder des „Königreichs Deutschland“ wurden im Zuge des
Verbotsverfahrens festgenommen oder befinden sich in
Untersuchungshaft?
2. Welche konkreten strafrechtlichen Vorwürfe werden gegen die
festgenommenen Personen erhoben?
3. Wie hoch ist der Gesamtwert des im Zuge des Verbots beschlagnahmten
Geldvermögens?
4. Wurden im Zuge des Verbots Sachwerte wie Grundstücke, Immobilien
oder Edelmetalle beschlagnahmt, und wenn ja, in welchem Umfang und
welchem geschätzten Gesamtwert?
5. Wie viele Immobilien werden dem „Königreich Deutschland“ zugerechnet
(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
6. Welche spezifischen Maßnahmen wurden ergriffen, um die Finanzierung
des „Königreichs Deutschland“ und seiner Aktivitäten zu unterbinden?
7. Wie viele Mitglieder werden dem „Königreich Deutschland“ insgesamt
zugerechnet (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
8. Wie viele Mitglieder des „Königreichs Deutschland“ werden nach
Einschätzung der Bundesregierung dem rechtsextremen Spektrum
zugeordnet?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu personellen,
finanziellen oder organisatorischen Verbindungen zwischen dem „Königreich
Deutschland“ und anderen extrem rechten bzw. rechtsextremen
Gruppierungen oder Parteien vor?
10. Wie viele Mitglieder des „Königreichs Deutschland“ sind nach Kenntnis
der Bundesregierung gleichzeitig Mitglieder oder Funktionsträger der
Partei Alternative für Deutschland (AfD)?
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Vereinsstrukturen
des „Königreichs Deutschland“ vor?
12. Welche Teilorganisationen bzw. Teilstrukturen des „Königreichs
Deutschland“ sind konkret von dem Verbot betroffen (bitte die jeweiligen Namen
bzw. Bezeichnungen nennen), und welche ideellen oder wirtschaftlichen
Zwecke wurden von ihnen verfolgt?
13. Wie viele Mitglieder oder behördlich bekannte Unterstützer des
„Königreichs Deutschland“ verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über
waffenrechtliche Erlaubnisse (z. B. Waffenbesitzkarte, Jagdschein,
Waffenschein)?
14. Wurden im Zuge der Durchsuchungen Waffen, Munition, Sprengstoff
oder militärische Ausrüstungsgegenstände sichergestellt, und wenn ja, in
welchem Umfang (bitte nach legalen und illegalen Fundstücken
differenzieren)?
Berlin, den 15. Mai 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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