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Kuba - Völkerrecht verteidigen, humanitäre Hilfe ermöglichen

dip / drucksache 21.04.2026 · WP 21 · 21/5496 · Antrag · Original ↗

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Kuba - Völkerrecht verteidigen, humanitäre Hilfe ermöglichen Antrag der Abgeordneten Sören Pellmann, Vinzenz Glaser, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Katrin Fey, Jan Köstering, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Kuba – Völkerrecht verteidigen, humanitäre Hilfe ermöglichen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der Inselstaat Kuba befindet sich mit seinen mehr als 10 Millionen Einwohner*innen in einer schweren humanitären Krise. Die totale Ölblockade führt zu einer sich täglich verschärfenden Versorgungsnot: umfassende Blackouts, Medikamentenengpässe, Krankenhäuser im Notzustand. Das öffentliche Leben gerät immer mehr zum Erliegen. Vulnerable Gruppen wie Schwangere, Kinder und ältere Menschen sind besonders betroffen. Die US-Regierung nimmt diese humanitäre Extremsituation sehenden Auges in Kauf (https://apnews.com/article/cuba-us-blackouts-power-electricity-trump-rubio- 64b7a303cfd6667a5d4312c288d2fc1f). Bis heute wird Kuba von den USA nicht als souveräner Staat anerkannt. Bis auf wenige Ausnahmen haben alle US-Regierungen seit der kubanischen Revolution 1959 die 90 Seemeilen entfernte Insel als Eigentum und sogenannten „Hinterhof“ der USA betrachtet. Um den von Kuba eingeschlagenen eigenständigen Entwicklungsweg zu beenden, haben die USA im Jahr 1962 eine umfassende Finanz-, Wirtschafts- und Handelsblockade (Executive Order 3447) verhängt, die bis heute Bestand hat. Die Blockade hat weitreichende Folgen für die kubanische Wirtschaft und damit auch für die Bevölkerung. Seit 1992 verurteilt die UN-Generalversammlung jährlich mit großer Mehrheit dieses Sanktionsregime. Wie bereits in den Vorjahren hat auch die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2025 die kubanische Resolution zur Aufhebung der US- Blockade unterstützt (https://docs.un.org/en/A/80/L.6). In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/3723 spricht sich die Bundesregierung gegen die extraterritoriale Anwendung von US-Sanktionen aus und erklärt, dass die Blockade „gegen die deutschen Interessen und die Interessen der Europäischen Union verstoßen, die wirtschaftlichen Beziehungen mit Kuba etwa im Bereich Handel und Kapitalverkehr auszubauen, und das Völkerrecht verletzen“. Trotz der internationalen Missbilligung der Sanktionen haben die USA in den letzten Monaten die Sanktionen gegen Kuba verschärft. Im Januar 2026 hat die US-Regierung den nationalen Notstand aufgrund einer vermeintlich von Kuba ausgehenden „außergewöhnlichen Bedrohung“ ausgerufen. Mit dieser Begründung unterzeichnete der US- Präsident am 29. Januar 2026 ein Dekret, das die Verhängung von Strafzöllen gegen sämtliche Staaten vorsieht, die Kuba mit Erdöl und Erdöl-Derivaten beliefern. Damit Deutscher Bundestag Drucksache 21/5496 21. Wahlperiode 21.04.2026 knüpft die US-Regierung an bekannte Strategien an. Bereits 1960, ein Jahr nach dem Sieg der kubanischen Revolution, versuchte der damalige stellvertretende Unterstaatssekretär US-Außenministerium, Lester D. Mallory, durch die Verweigerung von „Geld und Lieferungen (…) Hunger, Verzweiflung und den Sturz der Regierung“ herbeizuführen (https://nsarchive.gwu.edu/document/27400-document-1-state-department- memorandum-decline-and-fall-castro-secret-april-6-1960). Parallel zur wirtschaftspolitischen Strangulierungspolitik verfolgt die US-Regierung das Ziel, Kuba auf internationaler Ebene zu isolieren – mit Erfolg. Die Regierungen von Ecuador und Costa Rica haben angesichts politischen und wirtschaftlichen Drucks aus Washington jüngst ihre diplomatischen Beziehungen zu Kuba beendet. Zudem unternimmt die US-Regierung verstärkt Anstrengungen, die internationalistischen medizinischen Einsätze kubanischer Ärzt*innen zu diskreditieren und Partnerländer zu einer Beendigung von Kooperationen zu drängen. Erklärtes Ziel der jetzigen US-Regierung ist die Übernahme staatlicher Kontrolle über Kuba. Am 16. März 2026 verkündete US-Präsident Trump, dass er die „Ehre“ habe, das Nachbarland „in irgendeiner Form zu übernehmen“ und er mit der Insel machen könne, was er wolle (www.tagesspiegel.de/internationales/trump-droht-kuba-mit- angriff-ob-ich-es-befreie-oder-ubernehme-ich-kann-damit-machen-was-ich-will- 15365964.html). Die Folgen dieser imperialistischen US-Außenpolitik, die den lateinamerikanischen Kontinent lediglich als Hinterhof der USA betrachtet, sind für Kuba dramatisch. Angesicht dieser dramatischen Entwicklung ist dringend Handlungsbedarf geboten. Es ist keineswegs auszuschließen, dass von der US-Regierung eine weitere Eskalation in Richtung Kuba ausgehen wird. Durch anhaltendes Schweigen zu dem umfassenden illegalen Sanktionsregime der US-Regierung und der beabsichtigten Herbeiführung einer Hungersnot und eines medizinischen Notstands auf Kuba droht sich die Bundesregierung mitschuldig zu machen. Bisher sind keinerlei Bemühungen der Bundesregierung erkennbar, die drohende humanitäre Katastrophe in Kuba zu verhindern. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. auf bilateraler und multilateraler Ebene politischen Druck auf die US-Regierung auszuüben, um auf die Aufhebung der Handels-, Finanz- und Wirtschaftsblockade gegen Kuba hinzuwirken; 2. sich auf europäischer und internationaler Ebene mit Nachdruck gegen extraterritoriale Sanktionen einzusetzen, insbesondere gegen Maßnahmen, die Drittstaaten bestrafen, wenn sie humanitäre Hilfe leisten oder rechtmäßige Handelsbeziehungen unterhalten; 3. die Aggressionspolitik der USA gegenüber Kuba unmissverständlich und öffentlich zu verurteilen und sich dabei nicht hinter diplomatischen Floskeln zu verstecken, sondern die Verletzung der VN-Charta deutlich aufzeigen; 4. unverzüglich und proaktiv humanitäre Hilfe für Kuba bereitzustellen und die Arbeit internationaler humanitärer Organisationen zu unterstützen, um die bestehende humanitäre Krise zu lindern, wobei sichergestellt wird, dass diese Hilfe ausschließlich nach humanitären Kriterien erfolgt und unabhängig von politischen Bedingungen, insbesondere der USA, gewährleistet wird und somit nicht als Instrument geopolitischer Machtpolitik instrumentalisiert wird; 5. sich bilateral sowie im Rahmen der Vereinten Nationen aktiv dafür einzusetzen, dass das kubanische Gesundheitssystem nicht länger durch US-Sanktionen beeinträchtigt wird und durch konkrete politische und praktische Maßnahmen die vollständige Wiederherstellung des Rechts auf Gesundheit der Bevölkerung Kubas ermöglicht wird; 6. die Entwicklungszusammenarbeit mit Kuba zu reaktivieren und auszubauen und zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen und Beseitigung von Versorgungsengpässen beizutragen, u. a. durch die Förderung erneuerbarer Energien und Biotechnologie in der Landwirtschaft; 7. dafür einzutreten, dass diplomatische Beziehungen zu Kuba nicht aufgrund von Druck durch die USA eingeschränkt werden und gleichzeitig sicherzustellen, dass kubanische medizinische Einsätze weltweit wieder aufgenommen bzw. geschützt werden; 8. sich aktiv für die Förderung eines Dialogs zwischen Kuba und der US-Regierung einzusetzen, der auf der Grundlage der gegenseitigen Achtung der Souveränität und Unabhängigkeit Kubas geführt wird, und eine Lösung der Spannungen durch diplomatische Mittel zu erreichen; 9. gegenüber der US-Regierung unmissverständlich klarzustellen, dass die Achtung des Völkerrechts und der Charta der Vereinten Nationen eine unverzichtbare Grundlage der deutsch-amerikanischen Beziehungen darstellt, und dass systematische Verstöße gegen diese Prinzipien Konsequenzen für die politische, militärische und sicherheitspolitische Zusammenarbeit haben müssen, einschließlich der unverzüglichen Einstellung sämtlicher Rüstungsexporte und -kooperationen mit den Vereinigten Staaten von Amerika. Berlin, den 21. April 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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