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Entwurf der Aufgabenplanung 2026 bis 2029 - Drucksache 21/5500 - Stellungnahme der Bundesregierung

dip / drucksache 04.06.2026 · WP 21 · 21/6350 · Unterrichtung · Original ↗

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Entwurf der Aufgabenplanung 2026 bis 2029 - Drucksache 21/5500 - Stellungnahme der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/6350 21. Wahlperiode 04.06.2026 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf der Aufgabenplanung 2026 bis 2029 – Drucksache 21/5500 – Stellungnahme der Bundesregierung 1 Vorbemerkungen Die vorliegende Aufgabenplanung der Deutschen Welle (DW) für den Zeitraum 2026 bis 2029 fällt in eine Phase tiefgreifender Umbrüche im internationalen Informationsraum. Geopolitische Auseinandersetzungen, technologische Disruptionen und eine sich weiterhin ändernde Mediennutzung prägen die Bedingungen, unter denen der deutsche Auslandsrundfunk seinen Auftrag erfüllt. Unabhängiger, faktenbasierter Journalismus gewinnt in diesem Umfeld immer weiter an Bedeutung. In vielen Ländern der Welt stehen freie Medien unter Druck, wird der Zugang zu verlässlichen Informationen eingeschränkt, journalistische Arbeit durch Zensur und Repression erschwert. Zugleich haben digitale Plattformen und Künstliche Intelligenz zunehmend Einfluss auf den öffentlichen Kommunikationsraum. Die DW muss sich diesen Realitäten anpassen und verstärkt dort präsent sein, wo Medienräume unter Druck stehen und der Beitrag der DW zur Stärkung von Medienpluralität und freier Meinungsbildung im Ausland mittelbar auch zur Resilienz Deutschlands und Europas beiträgt. Maßgeblich für den Erfolg der DW ist nicht die größtmögliche globale Reichweite, sondern ihre Wirkung in für Deutschland und Europa besonders relevanten Zielregionen. Die DW hat bei ihren Planungen zu berücksichtigen, dass sich die Rahmenbedingungen ihrer Berichterstattung fortlaufend verändern, neue Krisen entstehen und entsprechende Programmanpassungen erforderlich werden können. Die Bundesregierung hält daher eine kontinuierliche Fokussierung auf die wesentlichen Aufgaben je nach aktueller geopolitischer Lage für erforderlich. Gerade in einem dynamischen internationalen Umfeld kommt es zudem darauf an, die Krisenreaktionsfähigkeit der DW zu stärken, also ihre Strukturen so auszurichten, dass sie auch unabhängig von der finanziellen Situation flexibel auf neue Entwicklungen, veränderte Informationsbedarfe und akute Krisenlagen reagieren kann. Im Rahmen ihres gesetzlichen Selbstverwaltungsrechts ist dies in erster Linie Aufgabe des Senders und seiner Gremien. Zugleich wird auch die gesetzliche Grundlage der DW im Rahmen der anstehenden Reform des Deutsche-Welle-Gesetzes (DWG) entsprechend zeitgemäß neu zu regeln sein. In Anbetracht der großen globalen Herausforderungen nimmt die Bundesregierung insbesondere den gesetzlichen Auftrag der DW in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung als sehr weit gefasst und wenig konturiert wahr. Der für die DWG-Novelle federführend zuständige Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) erarbeitet derzeit einen entsprechenden Referentenentwurf. Ziel ist es, den gesetzlichen Rahmen des deutschen Auslandsrundfunks an die veränderten geopolitischen, technologischen und medienpolitischen Rahmenbedingungen zeitgemäß anzupassen, den Auftrag der DW insoweit stärker zu fokussieren und somit zur Stärkung der DW beizutragen. Zugeleitet mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 3. Juni 2026 gemäß § 4b Absatz 3 Satz 1 des Deutsche-Welle-Gesetzes. 2 Verfahren der Aufgabenplanung Die DW ist gesetzlich verpflichtet, in eigener Verantwortung für jeweils vier Jahre eine Aufgabenplanung zu erstellen (§ 4a DWG). Darin legt sie ihre Programmziele, Schwerpunktvorhaben und deren Gewichtung dar. Die Aufgabenplanung dient insofern der eigenständigen Konkretisierung des gesetzlichen Programmauftrags der DW und soll zugleich die Verwendung der Ressourcen der DW besser nachvollziehbar machen. Das Beteiligungsverfahren zur Aufgabenplanung richtet sich nach § 4b DWG. Die DW veröffentlicht den Entwurf der Aufgabenplanung, um der interessierten Öffentlichkeit im In- und Ausland Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Bundesregierung nimmt zu den inhaltlichen Aspekten der Aufgabenplanung Stellung. Auch der Deutsche Bundestag befasst sich unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Bundesregierung mit der Aufgabenplanung. Die Entscheidung über die Aufgabenplanung verbleibt vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich geschützten Rundfunkfreiheit bei der DW unter Einbeziehung ihrer Gremien (§ 4b Absatz 5 DWG). Die Stellungnahmen der Bundesregierung, des Deutschen Bundestages und der Öffentlichkeit sind in diesem Verfahren zu berücksichtigen, sie ersetzen jedoch nicht die eigenverantwortliche Entscheidung der DW über ihre strategische Ausrichtung. 3 Stellungnahme zur Aufgabenplanung der DW Die DW stellt ihre Aufgabenplanung unter das Leitmotiv „Freiheit, Innovation, Dialog“. Damit beschreibt sie drei zentrale Handlungsfelder ihrer zukünftigen Arbeit. So will sie mit unabhängiger Berichterstattung in eingeschränkten Medienmärkten zur freien Meinungsbildung und zur Stärkung europäischer Resilienz beitragen (,,Freiheit“), ihre Angebote technologisch weiterentwickeln und plattformübergreifend zugänglich machen (,, Innovation“), Dialogräume öffnen und Kooperationen mit europäischen Partnern vertiefen (,,Dialog“). Die Bundesregierung begrüßt diesen programmatischen Dreiklang. Die Versorgung eingeschränkter Medienmärkte, die im deutschen und europäischen Interesse liegen, mit unabhängiger und faktenbasierter Berichterstattung sollte die Kerntätigkeit der DW bilden. Im Hinblick darauf, dass sich Informationsverbreitung und Mediennutzung dynamisch wandeln, ist es ferner richtig, dass die DW einen Fokus auf eine agile, plattformorientierte und partnerschaftliche Strategie legt, die auf Effizienz und Effektivität ausgerichtet ist, und den verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz einschließt. Entscheidend für die Wirksamkeit der. DW ist gleichwohl, wie das Leitmotiv in konkrete Vorhaben übersetzt wird. Die folgenden Anmerkungen konzentrieren sich auf jene Bereiche, in denen diese Priorisierung besonders sichtbar werden sollte. 3.1 Priorisierung der Zielländer Die Bundesregierung begrüßt, dass die DW ihre Präsenz insbesondere in Regionen mit eingeschränkter Medienfreiheit, ausgeprägter Polarisierung und hoher Relevanz für Deutschland ausbauen sowie zur Stärkung demokratischer Resilienz gegenüber offen oder verdeckten Einflussstrategien insbesondere autoritärer Akteure beitragen will. Die DW kann auch bei weiterhin globaler Ausrichtung nicht in allen Ländern gleichermaßen präsent sein und muss entscheiden, wo sie ihre Ressourcen vorrangig einsetzt. Die Bundesregierung teilt dabei ausdrücklich den Ansatz der DW, ihre Schwerpunkte vorrangig auf Regionen mit einem besonders hohen Informationsbedarf und einer besonderen Relevanz für Deutschland und Europa zu legen. Für die Länderpriorisierung ist daher nicht vorrangig maßgeblich, wo große Nutzungspotenziale bestehen. Entscheidend ist vielmehr zunächst, ob in einem Zielland ein besonderer Bedarf an unabhängiger und verlässlicher Berichterstattung besteht und welche Bedeutung hiervon für die Resilienz Deutschlands und Europas ausgeht. Reichweitenbezogene Auswahlkriterien sollten nur von Relevanz sein, wenn zuvor auch eine besondere Notwendigkeit für die Bereitstellung eines DW-Angebots festgestellt wurde. Vor dem Hintergrund der global verschärften sicherheitspolitischen Lage sollten Kriterien wie Medienfreiheit, staatliche Zensur, Einflussnahme durch autoritäre Akteure sowie der Relevanz eines Landes für Deutschland und Europa vorrangig gewichtet werden. Bei der Festlegung der sogenannten Prio-A-Zielländer der DW werden neben zahlreichen Ländern mit erheblichen Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit im aktuellen Planungsentwurf auch Länder genannt, für die andere Kriterien ausschlaggebend sind. Die Aufgabenplanung sollte daher klarer erläutern, welche Kriterien mit welcher Gewichtung der Auswahl der Prio-A-Länder zugrunde liegen. Zugleich wird die Bundesregierung im Rahmen der anstehenden Novellierung des Deutsche-Welle-Gesetzes prüfen, welche Maßstäbe künftig für die strategische Ausrichtung bzw. die Priorisierung der Zielregionen der DW zugrunde gelegt werden sollen. Besonders hohe Begründungsanforderungen bestehen aus Sicht der Bundesregierung bei der Priorisierung von Zielländern innerhalb der EU. Soweit die DW dort Angebote ausbaut oder fortführt, sollte sie nachvollziehbar darlegen, weshalb gerade ein Angebot des deutschen Auslandsrundfunks erforderlich ist und worin der spezifische zusätzliche Mehrwert gegenüber bestehenden nationalen und europäischen Medienanbietern liegt. Die Aufgabenplanung sollte klarer erkennen lassen, welche Informationsbedarfe innerhalb der EU künftig durch die DW adressiert werden sollen, welche Aufgaben gegebenenfalls durch oder mit anderen europäischen Partnern wie ARTE wahrgenommen werden können und wo eine eigenständige Präsenz der DW weiterhin sachlich geboten ist. Aus Sicht der Bundesregierung sollte daher nachvollziehbarer in der Aufgabenplanung dargelegt werden, welche Auswahlkriterien der Länderpriorisierung zugrunde liegen, wie diese gewichtet werden und wie hieraus wiederum die Priorisierung der Zielländer abgeleitet wird. Dies ist wichtig, damit sich die DW auch öffentlich nicht dem Vorwurf der Intransparenz oder Inkonsistenz ausgesetzt sieht, wenn sie – wie im Fall des griechischen Sprachangebotes – Angebote möglicherweise vollständig einstellt, andere aber lediglich reduziert oder weiterführt. Erwägungen wie Nutzungspotenziale und Reichweitenerwartungen können bei der Bestimmung von Zielregionen ergänzend relevant sein. Für einen steuerfinanzierten Auslandsrundfunk ist jedoch nicht die Erzielung möglichst hoher Reichweiten maßgeblich. Entscheidend ist vielmehr, wo die Angebote der DW einen besonderen Beitrag zur freien Meinungsbildung, zum Zugang zu verlässlicher Information und mittelbar auch zur Stärkung demokratischer oder wirtschaftlicher Resilienz in Deutschland und Europa leisten können. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich aus dem gesetzlichen Auftrag der DW keine Bestandsgarantie für einzelne Sprachangebote oder eine bestimmte Anzahl von Sprachen ableiten lässt. Schwerpunktverlagerungen oder auch die vollständige Einstellung von Sprachangeboten können grundsätzlich Ausdruck legitimer Priorisierungsentscheidungen sein. Entscheidend ist, dass solche Entscheidungen nachvollziehbar und konsistent begründet werden. 3.2 Kooperation und Europäisierung Die DW misst Kooperationen mit europäischen und internationalen Partnern eine hohe Bedeutung bei. Die Bundesregierung begrüßt diesen Ansatz ausdrücklich. Die Herausforderungen im internationalen Informationsraum sind zu groß, als dass sie von einzelnen Medienanbietern isoliert angegangen werden sollten: Journalistische, technische und infrastrukturelle Kooperationen sollten daher nicht lediglich ein ergänzendes Instrument, sondern Kernelement der künftigen Aufgabenerfüllung der DW sein. Vor diesem Hintergrund bedarf der in der Aufgabenplanung formulierte Anspruch der DW, bis 2030 „führende Stimme der Freiheit aus Europa“ zu werden, einer Einordnung. In einem zunehmend von Plattformmacht, technologischer Disruption und autokratischer Einflussnahme geprägten Informationsraum sollte nicht der Wettbewerb, sondern die intensivere Zusammenarbeit zwischen europäischen Partnersendern angestrebt werden, um autokratischen Narrativen noch wirksamer ein verlässliches Informationsangebot aus demokratischer Perspektive entgegensetzen zu können. Aus Sicht der Bundesregierung sollte sich die DW noch europäischer aufstellen und den Aufbau entsprechender kooperativer, arbeitsteiliger und komplementärer Strukturen aufbauen. Als Partner kommen insbesondere andere europäische Auslandssender wie France Medias Monde (FMM), TYP World und der BBC World Service sowie die inländischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und ARTE in Betracht. Gemeinsame Korrespondenten und Auslandsstandorte, geteilte Infrastruktur, Programmübernahmen, Koproduktionen, technische Lösungen zur Verbreitung von Inhalten und abgestimmte Angebote in strategisch relevanten Informationsräumen können dazu beitragen, Wirkung zu erhöhen und Ressourcen effizienter einzusetzen. Die Bundesregierung unterstützt in diesem Zusammenhang eine engere europäische Zusammenarbeit. Auf europäischer Ebene begleiten die Bundesregierung und die französische Regierung die Kooperation zwischen der DW und FMM sowie weiteren europäischen Partnern beim Ausbau strategischer Partnerschaften zum Schutz Europas vor Desinformation. Die jüngste Eröffnung eines gemeinsamen Büros von DW und FMM in Bukarest zeigt, dass solche Kooperationen konkrete Wirkung entfalten können. Aus Sicht der Bundesregierung sollte dieser Ansatz weiter vertieft und stärker strukturell verankert werden. Die Bundesregierung sieht in einer solchen kooperativen Europäisierung einen zentralen Hebel, um gemeinsam mit Partnern demokratische Perspektiven wirksamer zur Geltung zu bringen. 3.3 Zielgruppen Die Bundesregierung nimmt zur Kenntnis, dass sich die DW vorrangig. an junge, gebildete und urban lebende Akteurinnen und Akteure der politischen und gesellschaftlichen Meinungsbildung richtet. Eine gezielte Ansprache junger Menschen erscheint mit Blick auf die demografische Struktur vieler Zielregionen der DW grundsätzlich nachvollziehbar. Die zusätzliche Fokussierung auf einen hohen Bildungsgrad und einer städtischen Lebensweise sollte aus Sicht der Bundesregierung jedoch nicht dazu führen, dass die DW vorrangig solche Menschen erreicht, die ohnehin eine hohe Affinität zu internationalen Informationsangeboten haben. Die Bundesregierung hält es daher für erforderlich, die Zielgruppenansprache breiter anzulegen. Maßgeblich sollte nicht allein sein, welche Zielgruppen besonders leicht erreichbar sind oder eine besondere Multiplikatorenfunktion erwarten lassen. Es sollten auch jene Menschen adressiert werden, die weniger geneigt oder in der Lage sind, aktiv nach den Angeboten der DW zu suchen. Auch wenn die Ansprache solcher Zielgruppen aufwendiger sein sollte und besondere Anforderungen an die Aufbereitung und Zugänglichmachung journalistischer Inhalte stellen mag, sollte die DW diese Zielgruppen nicht aus dem Blick verlieren. Die Bundesregierung regt daher eine Ergänzung der Aufgabenplanung dahingehend an, mit welchen Formaten und Verbreitungswegen dies umgesetzt werden kann. 3.4 Unternehmensziele und Schwerpunkte der DW bis 2029 Die Bundesregierung nimmt zur Kenntnis, dass die DW für den Zeitraum 2026 bis 2029 mehrere übergreifende Unternehmensziele und Schwerpunkte formuliert. Hierzu zählen insbesondere die Erhöhung der Relevanz ihrer Angebote, die Steigerung der Reichweite, die Stärkung des Dialogs sowie die Schwerpunkte „Marke der Freiheit“, ,,Exzellenter Journalismus“, ,,Starke Präsenz“ und „KI-Transformation“. Die KI-Transformation ist als eigenständiger strategischer Schwerpunkt besonders nachvollziehbar. Künstliche Intelligenz verändert Produktion, Übersetzung, Distribution, Auffindbarkeit und Nutzung journalistischer Inhalte grundlegend. Zugleich wird KI von autoritären Akteuren zur Erzeugung und Verbreitung von Desinformation und zur Manipulation öffentlicher Kommunikation eingesetzt, Die Bundesregierung begrüßt daher, dass die DW den verantwortungsvollen Einsatz von KI, die technologische Modernisierung und die Sicherung journalistischer Standards in den zunehmend von KI beeinflussten Informationsräumen als zentrale Zukunftsaufgabe beschreibt. Hinsichtlich der weiteren Schwerpunkte wäre aus Sicht der Bundesregierung eine noch klarere Unterscheidung zwischen dauerhaften Grundanforderungen an die DW und tatsächlichen strategischen Schwerpunktsetzungen hilfreich. Relevanz, journalistische Exzellenz, Dialogorientierung und eine starke Präsenz in den Zielmärkten gehören grundsätzlich zum dauerhaften Aufgabenverständnis eines internationalen öffentlich-rechtlichen Medienangebots. Als strategische Schwerpunkte im Verfahren der Aufgabenplanung mit der anschließend vorgesehenen Evaluation nach Ablauf des vierjährigen Planungszeitraums gewinnen sie vor allem dann Steuerungskraft, wenn sie mit konkreten Zielen und Indikatoren unterlegt sind. Die Bundesregierung regt in diesem Zusammenhang zudem an, das bisherige Verfahren der Selbstevaluation der DW entsprechend weiterzuentwickeln und durch eine unabhängige, externe Evaluation zu ergänzen. Im Übrigen erscheint eine rege1mäßige Überprüfung solcher Angebotsbereiche sinnvoll, deren unmittelbarer Bezug zu den wesentlichen Aufgaben des Auslandsrundfunks weniger ausgeprägt ist. Dies betrifft unter anderem die Frage, welche Bedeutung Angebote im Bereich Lifestyle und Sport künftig im Gesamtportfolio der DW einnehmen sollen. Alle Angebotsbereiche sollten regelmäßig daraufhin überprüft werden, welchen Beitrag sie zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags bzw. zur Wirkung in relevanten Informationsräumen leisten. 3.5 Kampf gegen Antisemitismus Die Bundesregierung begrüßt das ausdrückliche Bekenntnis der DW gegen Rassismus, Antisemitismus und jede Form von Diskriminierung. Als Auslandsrundfunk der Bundesrepublik Deutschland steht die DW in besonderer Weise für die Werteordnung des Grundgesetzes. Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass sie in ihrer Berichterstattung, in ihrer Personalverantwortung und in der Zusammenarbeit mit Partnern jeden Zweifel an der konsequenten Bekämpfung von Antisemitismus vermeidet. Die DW hat ihre Verhaltens- und Wertekodizes sowie internen Prüf- und Kontrollmechanismen in den vergangenen Jahren weiterentwickelt. Die Bundesregierung erwartet, dass diese in der Praxis konsequent angewandt, regelmäßig überprüft und bei Bedarf nachgeschärft werden. Antisemitische Haltungen müssen frühzeitig erkannt und wirksam unterbunden werden. Die Berichterstattung der DW ist gemäß den Programmgrundsätzen des DWG und den journalistischen Standards umfassend und sorgfältig zu gestalten. Eine besondere Verantwortung kommt hierbei dem Rundfunkrat der DW zu. Soweit sich aus der praktischen Anwendung der Verhaltens- und Wertekodizes, Prüfverfahren, Beschwerdemechanismen und Compliance- Strukturen weiterer Anpassungsbedarf ergibt, sollte dieser durch die DW und ihrem Rundfunkrat konsequent aufgegriffen werden. 4 Finanzieller Rahmen Nach der gesetzlichen Konzeption erfolgt die Aufgabenplanung auf Grundlage der jeweils geltenden finanziellen Rahmendaten der Bundesregierung, soweit diese die DW betreffen. Das Budgetrecht des Deutschen Bundestages bleibt hiervon unberührt. Die Höhe des Bundeszuschusses für die DW wird durch das jährliche Bundeshaushaltsgesetz festgelegt. Sofern hierbei Abweichungen von der Finanzplanung entstehen, hat die DW die geänderten finanziellen Rahmendaten bei der jährlichen Fortschreibung ihrer Aufgabenplanung zu berücksichtigen. Die DW erhält den Zuschuss des Bundes aus dem Etat des BKM. Hinzu kommen projektbezogene Zuwendungen für die DW und die DW Akademie. Diese erfolgen insbesondere aus Mitteln des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie vonseiten der Europäischen Union. Die DW konnte ihre Tätigkeit in den vergangenen Jahren auf Grundlage deutlich gestiegener Bundeszuschüsse erheblich ausbauen. Allein im Zeitraum 2018 bis 2025 wurde der Zuschuss für die DW um nahezu 100 Mio. Euro erhöht. Die Bundesregierung erkennt an, dass auch die Anforderungen an die DW in diesem Zeitraum gewachsen sind. Zugleich kann die weitere Entwicklung der DW angesichts der angespannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und des Konsolidierungsbedarfs im Bundeshaushalt nicht auf der Erwartung stetig steigender Zuschüsse beruhen. Stattdessen ist es wichtig, Prioritäten zu setzen, Ressourcen gezielt auf zentrale strategische Felder zu konzentrieren und den Mitteleinsatz strukturell effizienter auszugestalten. Die Bundesregierung wird die weitere finanzielle Entwicklung der DW im Rahmen der haushaltsrechtlichen Verfahren und der zur Verfügung stehenden Spielräume sorgfältig prüfen. Dabei bleibt die DW für die Bundesregierung nicht zuletzt aufgrund ihrer besonderen Bedeutung bei der Bereitstellung verlässlicher Informationen sowie ihres Beitrags zur Völkerverständigung ein wichtiger Akteur. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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