Entwurf der Aufgabenplanung 2026 bis 2029 - Drucksache 21/5500 - Stellungnahme der Bundesregierung
Text
Entwurf der Aufgabenplanung 2026 bis 2029 - Drucksache 21/5500 - Stellungnahme der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6350
21. Wahlperiode 04.06.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Entwurf der Aufgabenplanung 2026 bis 2029
– Drucksache 21/5500 –
Stellungnahme der Bundesregierung
1 Vorbemerkungen
Die vorliegende Aufgabenplanung der Deutschen Welle (DW) für den Zeitraum 2026 bis 2029 fällt in eine Phase
tiefgreifender Umbrüche im internationalen Informationsraum. Geopolitische Auseinandersetzungen,
technologische Disruptionen und eine sich weiterhin ändernde Mediennutzung prägen die Bedingungen, unter denen der
deutsche Auslandsrundfunk seinen Auftrag erfüllt.
Unabhängiger, faktenbasierter Journalismus gewinnt in diesem Umfeld immer weiter an Bedeutung. In vielen
Ländern der Welt stehen freie Medien unter Druck, wird der Zugang zu verlässlichen Informationen
eingeschränkt, journalistische Arbeit durch Zensur und Repression erschwert. Zugleich haben digitale Plattformen und
Künstliche Intelligenz zunehmend Einfluss auf den öffentlichen Kommunikationsraum.
Die DW muss sich diesen Realitäten anpassen und verstärkt dort präsent sein, wo Medienräume unter Druck
stehen und der Beitrag der DW zur Stärkung von Medienpluralität und freier Meinungsbildung im Ausland
mittelbar auch zur Resilienz Deutschlands und Europas beiträgt. Maßgeblich für den Erfolg der DW ist nicht die
größtmögliche globale Reichweite, sondern ihre Wirkung in für Deutschland und Europa besonders relevanten
Zielregionen.
Die DW hat bei ihren Planungen zu berücksichtigen, dass sich die Rahmenbedingungen ihrer Berichterstattung
fortlaufend verändern, neue Krisen entstehen und entsprechende Programmanpassungen erforderlich werden
können. Die Bundesregierung hält daher eine kontinuierliche Fokussierung auf die wesentlichen Aufgaben je
nach aktueller geopolitischer Lage für erforderlich. Gerade in einem dynamischen internationalen Umfeld kommt
es zudem darauf an, die Krisenreaktionsfähigkeit der DW zu stärken, also ihre Strukturen so auszurichten, dass
sie auch unabhängig von der finanziellen Situation flexibel auf neue Entwicklungen, veränderte
Informationsbedarfe und akute Krisenlagen reagieren kann.
Im Rahmen ihres gesetzlichen Selbstverwaltungsrechts ist dies in erster Linie Aufgabe des Senders und seiner
Gremien. Zugleich wird auch die gesetzliche Grundlage der DW im Rahmen der anstehenden Reform des
Deutsche-Welle-Gesetzes (DWG) entsprechend zeitgemäß neu zu regeln sein. In Anbetracht der großen globalen
Herausforderungen nimmt die Bundesregierung insbesondere den gesetzlichen Auftrag der DW in seiner
gegenwärtigen Ausgestaltung als sehr weit gefasst und wenig konturiert wahr. Der für die DWG-Novelle federführend
zuständige Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) erarbeitet derzeit einen
entsprechenden Referentenentwurf. Ziel ist es, den gesetzlichen Rahmen des deutschen Auslandsrundfunks an die
veränderten geopolitischen, technologischen und medienpolitischen Rahmenbedingungen zeitgemäß anzupassen, den
Auftrag der DW insoweit stärker zu fokussieren und somit zur Stärkung der DW beizutragen.
Zugeleitet mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 3. Juni 2026 gemäß
§ 4b Absatz 3 Satz 1 des Deutsche-Welle-Gesetzes.
2 Verfahren der Aufgabenplanung
Die DW ist gesetzlich verpflichtet, in eigener Verantwortung für jeweils vier Jahre eine Aufgabenplanung zu
erstellen (§ 4a DWG). Darin legt sie ihre Programmziele, Schwerpunktvorhaben und deren Gewichtung dar. Die
Aufgabenplanung dient insofern der eigenständigen Konkretisierung des gesetzlichen Programmauftrags der DW
und soll zugleich die Verwendung der Ressourcen der DW besser nachvollziehbar machen.
Das Beteiligungsverfahren zur Aufgabenplanung richtet sich nach § 4b DWG. Die DW veröffentlicht den
Entwurf der Aufgabenplanung, um der interessierten Öffentlichkeit im In- und Ausland Gelegenheit zur
Stellungnahme zu geben. Die Bundesregierung nimmt zu den inhaltlichen Aspekten der Aufgabenplanung Stellung. Auch
der Deutsche Bundestag befasst sich unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Bundesregierung mit der
Aufgabenplanung.
Die Entscheidung über die Aufgabenplanung verbleibt vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich
geschützten Rundfunkfreiheit bei der DW unter Einbeziehung ihrer Gremien (§ 4b Absatz 5 DWG). Die Stellungnahmen
der Bundesregierung, des Deutschen Bundestages und der Öffentlichkeit sind in diesem Verfahren zu
berücksichtigen, sie ersetzen jedoch nicht die eigenverantwortliche Entscheidung der DW über ihre strategische
Ausrichtung.
3 Stellungnahme zur Aufgabenplanung der DW
Die DW stellt ihre Aufgabenplanung unter das Leitmotiv „Freiheit, Innovation, Dialog“. Damit beschreibt sie
drei zentrale Handlungsfelder ihrer zukünftigen Arbeit. So will sie mit unabhängiger Berichterstattung in
eingeschränkten Medienmärkten zur freien Meinungsbildung und zur Stärkung europäischer Resilienz beitragen
(,,Freiheit“), ihre Angebote technologisch weiterentwickeln und plattformübergreifend zugänglich machen (,,
Innovation“), Dialogräume öffnen und Kooperationen mit europäischen Partnern vertiefen (,,Dialog“).
Die Bundesregierung begrüßt diesen programmatischen Dreiklang. Die Versorgung eingeschränkter
Medienmärkte, die im deutschen und europäischen Interesse liegen, mit unabhängiger und faktenbasierter
Berichterstattung sollte die Kerntätigkeit der DW bilden. Im Hinblick darauf, dass sich Informationsverbreitung und
Mediennutzung dynamisch wandeln, ist es ferner richtig, dass die DW einen Fokus auf eine agile, plattformorientierte
und partnerschaftliche Strategie legt, die auf Effizienz und Effektivität ausgerichtet ist, und den
verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz einschließt. Entscheidend für die Wirksamkeit der. DW ist gleichwohl,
wie das Leitmotiv in konkrete Vorhaben übersetzt wird. Die folgenden Anmerkungen konzentrieren sich auf jene
Bereiche, in denen diese Priorisierung besonders sichtbar werden sollte.
3.1 Priorisierung der Zielländer
Die Bundesregierung begrüßt, dass die DW ihre Präsenz insbesondere in Regionen mit eingeschränkter
Medienfreiheit, ausgeprägter Polarisierung und hoher Relevanz für Deutschland ausbauen sowie zur Stärkung
demokratischer Resilienz gegenüber offen oder verdeckten Einflussstrategien insbesondere autoritärer Akteure beitragen
will. Die DW kann auch bei weiterhin globaler Ausrichtung nicht in allen Ländern gleichermaßen präsent sein
und muss entscheiden, wo sie ihre Ressourcen vorrangig einsetzt.
Die Bundesregierung teilt dabei ausdrücklich den Ansatz der DW, ihre Schwerpunkte vorrangig auf Regionen
mit einem besonders hohen Informationsbedarf und einer besonderen Relevanz für Deutschland und Europa zu
legen. Für die Länderpriorisierung ist daher nicht vorrangig maßgeblich, wo große Nutzungspotenziale bestehen.
Entscheidend ist vielmehr zunächst, ob in einem Zielland ein besonderer Bedarf an unabhängiger und
verlässlicher Berichterstattung besteht und welche Bedeutung hiervon für die Resilienz Deutschlands und Europas
ausgeht. Reichweitenbezogene Auswahlkriterien sollten nur von Relevanz sein, wenn zuvor auch eine besondere
Notwendigkeit für die Bereitstellung eines DW-Angebots festgestellt wurde. Vor dem Hintergrund der global
verschärften sicherheitspolitischen Lage sollten Kriterien wie Medienfreiheit, staatliche Zensur, Einflussnahme
durch autoritäre Akteure sowie der Relevanz eines Landes für Deutschland und Europa vorrangig gewichtet
werden.
Bei der Festlegung der sogenannten Prio-A-Zielländer der DW werden neben zahlreichen Ländern mit
erheblichen Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit im aktuellen Planungsentwurf auch Länder genannt, für
die andere Kriterien ausschlaggebend sind. Die Aufgabenplanung sollte daher klarer erläutern, welche Kriterien
mit welcher Gewichtung der Auswahl der Prio-A-Länder zugrunde liegen. Zugleich wird die Bundesregierung
im Rahmen der anstehenden Novellierung des Deutsche-Welle-Gesetzes prüfen, welche Maßstäbe künftig für
die strategische Ausrichtung bzw. die Priorisierung der Zielregionen der DW zugrunde gelegt werden sollen.
Besonders hohe Begründungsanforderungen bestehen aus Sicht der Bundesregierung bei der Priorisierung von
Zielländern innerhalb der EU. Soweit die DW dort Angebote ausbaut oder fortführt, sollte sie nachvollziehbar
darlegen, weshalb gerade ein Angebot des deutschen Auslandsrundfunks erforderlich ist und worin der
spezifische zusätzliche Mehrwert gegenüber bestehenden nationalen und europäischen Medienanbietern liegt. Die
Aufgabenplanung sollte klarer erkennen lassen, welche Informationsbedarfe innerhalb der EU künftig durch die DW
adressiert werden sollen, welche Aufgaben gegebenenfalls durch oder mit anderen europäischen Partnern wie
ARTE wahrgenommen werden können und wo eine eigenständige Präsenz der DW weiterhin sachlich geboten
ist.
Aus Sicht der Bundesregierung sollte daher nachvollziehbarer in der Aufgabenplanung dargelegt werden, welche
Auswahlkriterien der Länderpriorisierung zugrunde liegen, wie diese gewichtet werden und wie hieraus
wiederum die Priorisierung der Zielländer abgeleitet wird. Dies ist wichtig, damit sich die DW auch öffentlich nicht
dem Vorwurf der Intransparenz oder Inkonsistenz ausgesetzt sieht, wenn sie – wie im Fall des griechischen
Sprachangebotes – Angebote möglicherweise vollständig einstellt, andere aber lediglich reduziert oder
weiterführt. Erwägungen wie Nutzungspotenziale und Reichweitenerwartungen können bei der Bestimmung von
Zielregionen ergänzend relevant sein. Für einen steuerfinanzierten Auslandsrundfunk ist jedoch nicht die Erzielung
möglichst hoher Reichweiten maßgeblich. Entscheidend ist vielmehr, wo die Angebote der DW einen besonderen
Beitrag zur freien Meinungsbildung, zum Zugang zu verlässlicher Information und mittelbar auch zur Stärkung
demokratischer oder wirtschaftlicher Resilienz in Deutschland und Europa leisten können.
Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich aus dem gesetzlichen Auftrag der
DW keine Bestandsgarantie für einzelne Sprachangebote oder eine bestimmte Anzahl von Sprachen ableiten
lässt. Schwerpunktverlagerungen oder auch die vollständige Einstellung von Sprachangeboten können
grundsätzlich Ausdruck legitimer Priorisierungsentscheidungen sein. Entscheidend ist, dass solche Entscheidungen
nachvollziehbar und konsistent begründet werden.
3.2 Kooperation und Europäisierung
Die DW misst Kooperationen mit europäischen und internationalen Partnern eine hohe Bedeutung bei. Die
Bundesregierung begrüßt diesen Ansatz ausdrücklich. Die Herausforderungen im internationalen Informationsraum
sind zu groß, als dass sie von einzelnen Medienanbietern isoliert angegangen werden sollten: Journalistische,
technische und infrastrukturelle Kooperationen sollten daher nicht lediglich ein ergänzendes Instrument, sondern
Kernelement der künftigen Aufgabenerfüllung der DW sein.
Vor diesem Hintergrund bedarf der in der Aufgabenplanung formulierte Anspruch der DW, bis 2030 „führende
Stimme der Freiheit aus Europa“ zu werden, einer Einordnung. In einem zunehmend von Plattformmacht,
technologischer Disruption und autokratischer Einflussnahme geprägten Informationsraum sollte nicht der
Wettbewerb, sondern die intensivere Zusammenarbeit zwischen europäischen Partnersendern angestrebt werden, um
autokratischen Narrativen noch wirksamer ein verlässliches Informationsangebot aus demokratischer
Perspektive entgegensetzen zu können.
Aus Sicht der Bundesregierung sollte sich die DW noch europäischer aufstellen und den Aufbau entsprechender
kooperativer, arbeitsteiliger und komplementärer Strukturen aufbauen. Als Partner kommen insbesondere andere
europäische Auslandssender wie France Medias Monde (FMM), TYP World und der BBC World Service sowie
die inländischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und ARTE in Betracht. Gemeinsame
Korrespondenten und Auslandsstandorte, geteilte Infrastruktur, Programmübernahmen, Koproduktionen, technische
Lösungen zur Verbreitung von Inhalten und abgestimmte Angebote in strategisch relevanten
Informationsräumen können dazu beitragen, Wirkung zu erhöhen und Ressourcen effizienter einzusetzen.
Die Bundesregierung unterstützt in diesem Zusammenhang eine engere europäische Zusammenarbeit. Auf
europäischer Ebene begleiten die Bundesregierung und die französische Regierung die Kooperation zwischen der
DW und FMM sowie weiteren europäischen Partnern beim Ausbau strategischer Partnerschaften zum Schutz
Europas vor Desinformation. Die jüngste Eröffnung eines gemeinsamen Büros von DW und FMM in Bukarest
zeigt, dass solche Kooperationen konkrete Wirkung entfalten können. Aus Sicht der Bundesregierung sollte
dieser Ansatz weiter vertieft und stärker strukturell verankert werden.
Die Bundesregierung sieht in einer solchen kooperativen Europäisierung einen zentralen Hebel, um gemeinsam
mit Partnern demokratische Perspektiven wirksamer zur Geltung zu bringen.
3.3 Zielgruppen
Die Bundesregierung nimmt zur Kenntnis, dass sich die DW vorrangig. an junge, gebildete und urban lebende
Akteurinnen und Akteure der politischen und gesellschaftlichen Meinungsbildung richtet. Eine gezielte
Ansprache junger Menschen erscheint mit Blick auf die demografische Struktur vieler Zielregionen der DW
grundsätzlich nachvollziehbar. Die zusätzliche Fokussierung auf einen hohen Bildungsgrad und einer städtischen
Lebensweise sollte aus Sicht der Bundesregierung jedoch nicht dazu führen, dass die DW vorrangig solche Menschen
erreicht, die ohnehin eine hohe Affinität zu internationalen Informationsangeboten haben.
Die Bundesregierung hält es daher für erforderlich, die Zielgruppenansprache breiter anzulegen. Maßgeblich
sollte nicht allein sein, welche Zielgruppen besonders leicht erreichbar sind oder eine besondere
Multiplikatorenfunktion erwarten lassen. Es sollten auch jene Menschen adressiert werden, die weniger geneigt oder in der
Lage sind, aktiv nach den Angeboten der DW zu suchen. Auch wenn die Ansprache solcher Zielgruppen
aufwendiger sein sollte und besondere Anforderungen an die Aufbereitung und Zugänglichmachung journalistischer
Inhalte stellen mag, sollte die DW diese Zielgruppen nicht aus dem Blick verlieren. Die Bundesregierung regt
daher eine Ergänzung der Aufgabenplanung dahingehend an, mit welchen Formaten und Verbreitungswegen dies
umgesetzt werden kann.
3.4 Unternehmensziele und Schwerpunkte der DW bis 2029
Die Bundesregierung nimmt zur Kenntnis, dass die DW für den Zeitraum 2026 bis 2029 mehrere übergreifende
Unternehmensziele und Schwerpunkte formuliert. Hierzu zählen insbesondere die Erhöhung der Relevanz ihrer
Angebote, die Steigerung der Reichweite, die Stärkung des Dialogs sowie die Schwerpunkte „Marke der
Freiheit“, ,,Exzellenter Journalismus“, ,,Starke Präsenz“ und „KI-Transformation“.
Die KI-Transformation ist als eigenständiger strategischer Schwerpunkt besonders nachvollziehbar. Künstliche
Intelligenz verändert Produktion, Übersetzung, Distribution, Auffindbarkeit und Nutzung journalistischer Inhalte
grundlegend. Zugleich wird KI von autoritären Akteuren zur Erzeugung und Verbreitung von Desinformation
und zur Manipulation öffentlicher Kommunikation eingesetzt, Die Bundesregierung begrüßt daher, dass die DW
den verantwortungsvollen Einsatz von KI, die technologische Modernisierung und die Sicherung journalistischer
Standards in den zunehmend von KI beeinflussten Informationsräumen als zentrale Zukunftsaufgabe beschreibt.
Hinsichtlich der weiteren Schwerpunkte wäre aus Sicht der Bundesregierung eine noch klarere Unterscheidung
zwischen dauerhaften Grundanforderungen an die DW und tatsächlichen strategischen Schwerpunktsetzungen
hilfreich. Relevanz, journalistische Exzellenz, Dialogorientierung und eine starke Präsenz in den Zielmärkten
gehören grundsätzlich zum dauerhaften Aufgabenverständnis eines internationalen öffentlich-rechtlichen
Medienangebots. Als strategische Schwerpunkte im Verfahren der Aufgabenplanung mit der anschließend
vorgesehenen Evaluation nach Ablauf des vierjährigen Planungszeitraums gewinnen sie vor allem dann Steuerungskraft,
wenn sie mit konkreten Zielen und Indikatoren unterlegt sind. Die Bundesregierung regt in diesem
Zusammenhang zudem an, das bisherige Verfahren der Selbstevaluation der DW entsprechend weiterzuentwickeln und
durch eine unabhängige, externe Evaluation zu ergänzen.
Im Übrigen erscheint eine rege1mäßige Überprüfung solcher Angebotsbereiche sinnvoll, deren unmittelbarer
Bezug zu den wesentlichen Aufgaben des Auslandsrundfunks weniger ausgeprägt ist. Dies betrifft unter anderem
die Frage, welche Bedeutung Angebote im Bereich Lifestyle und Sport künftig im Gesamtportfolio der DW
einnehmen sollen. Alle Angebotsbereiche sollten regelmäßig daraufhin überprüft werden, welchen Beitrag sie
zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags bzw. zur Wirkung in relevanten Informationsräumen leisten.
3.5 Kampf gegen Antisemitismus
Die Bundesregierung begrüßt das ausdrückliche Bekenntnis der DW gegen Rassismus, Antisemitismus und jede
Form von Diskriminierung. Als Auslandsrundfunk der Bundesrepublik Deutschland steht die DW in besonderer
Weise für die Werteordnung des Grundgesetzes. Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass sie in ihrer
Berichterstattung, in ihrer Personalverantwortung und in der Zusammenarbeit mit Partnern jeden Zweifel an der
konsequenten Bekämpfung von Antisemitismus vermeidet.
Die DW hat ihre Verhaltens- und Wertekodizes sowie internen Prüf- und Kontrollmechanismen in den
vergangenen Jahren weiterentwickelt. Die Bundesregierung erwartet, dass diese in der Praxis konsequent angewandt,
regelmäßig überprüft und bei Bedarf nachgeschärft werden. Antisemitische Haltungen müssen frühzeitig erkannt
und wirksam unterbunden werden. Die Berichterstattung der DW ist gemäß den Programmgrundsätzen des DWG
und den journalistischen Standards umfassend und sorgfältig zu gestalten.
Eine besondere Verantwortung kommt hierbei dem Rundfunkrat der DW zu. Soweit sich aus der praktischen
Anwendung der Verhaltens- und Wertekodizes, Prüfverfahren, Beschwerdemechanismen und Compliance-
Strukturen weiterer Anpassungsbedarf ergibt, sollte dieser durch die DW und ihrem Rundfunkrat konsequent
aufgegriffen werden.
4 Finanzieller Rahmen
Nach der gesetzlichen Konzeption erfolgt die Aufgabenplanung auf Grundlage der jeweils geltenden finanziellen
Rahmendaten der Bundesregierung, soweit diese die DW betreffen. Das Budgetrecht des Deutschen Bundestages
bleibt hiervon unberührt. Die Höhe des Bundeszuschusses für die DW wird durch das jährliche
Bundeshaushaltsgesetz festgelegt. Sofern hierbei Abweichungen von der Finanzplanung entstehen, hat die DW die geänderten
finanziellen Rahmendaten bei der jährlichen Fortschreibung ihrer Aufgabenplanung zu berücksichtigen.
Die DW erhält den Zuschuss des Bundes aus dem Etat des BKM. Hinzu kommen projektbezogene Zuwendungen
für die DW und die DW Akademie. Diese erfolgen insbesondere aus Mitteln des Auswärtigen Amtes, des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie vonseiten der Europäischen Union.
Die DW konnte ihre Tätigkeit in den vergangenen Jahren auf Grundlage deutlich gestiegener Bundeszuschüsse
erheblich ausbauen. Allein im Zeitraum 2018 bis 2025 wurde der Zuschuss für die DW um nahezu 100 Mio.
Euro erhöht. Die Bundesregierung erkennt an, dass auch die Anforderungen an die DW in diesem Zeitraum
gewachsen sind. Zugleich kann die weitere Entwicklung der DW angesichts der angespannten wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen und des Konsolidierungsbedarfs im Bundeshaushalt nicht auf der Erwartung stetig
steigender Zuschüsse beruhen. Stattdessen ist es wichtig, Prioritäten zu setzen, Ressourcen gezielt auf zentrale
strategische Felder zu konzentrieren und den Mitteleinsatz strukturell effizienter auszugestalten. Die Bundesregierung
wird die weitere finanzielle Entwicklung der DW im Rahmen der haushaltsrechtlichen Verfahren und der zur
Verfügung stehenden Spielräume sorgfältig prüfen. Dabei bleibt die DW für die Bundesregierung nicht zuletzt
aufgrund ihrer besonderen Bedeutung bei der Bereitstellung verlässlicher Informationen sowie ihres Beitrags zur
Völkerverständigung ein wichtiger Akteur.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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