zu den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Ein starker Europäischer Wettbewerbsfähigkeitsfonds für Souveränität und neuen Wohlstand
Text
zu den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Ein starker Europäischer Wettbewerbsfähigkeitsfonds für Souveränität und neuen Wohlstand
Antrag
der Abgeordneten Chantal Kopf, Ayse Asar, Julian Joswig, Dr. Anton
Hofreiter, Katrin Göring-Eckardt, Dr. Sandra Detzer, Sara Nanni, Agnieszka
Brugger, Claudia Roth, Schahina Gambir, Jamila Schäfer, Katharina Beck,
Rebecca Lenhard, Dr. Anna Lührmann, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Andrea
Lübcke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union
für die Jahre 2028 bis 2034
hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23
Absatz 3 des Grundgesetzes
Ein starker Europäischer Wettbewerbsfähigkeitsfonds für Souveränität und
neuen Wohlstand
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Mit der Rückkehr einer imperialen Geopolitik, massiven Attacken auf das Völkerrecht,
die regelbasierte internationale Ordnung und den Multilateralismus stehen Frieden und
Wohlstand in Europa wie nie zuvor auf dem Spiel. Putins gnadenloser Angriffskrieg
gegen die Ukraine, Spionage- und Sabotageangriffe sowie gezielte Attacken gegen
Europa, Donald Trumps erpresserische Zollpolitik, der Krieg in der Golfregion sowie
Chinas aggressive Wirtschaftspolitik und skrupelloses Ausnutzen von Abhängigkeiten
treffen auf ein Europa, das sich tiefgreifenden strukturellen Herausforderungen
gegenübersieht: gefährlichen Abhängigkeiten in Schlüsselindustrien und der
Verteidigungsfähigkeit, stagnierenden Volkswirtschaften, begrenzten fiskalischen Spielräumen der
Mitgliedstaaten und der Notwendigkeit der Dekarbonisierung.
Allein ist jedes Land – auch Deutschland – zu schwach, um eine wirksame Antwort
auf diese Herausforderungen zu geben. Nur zusammen kann Europa sich in diesen
Zeiten selbstbestimmt behaupten. Unsere Sicherheit und die der Ukraine zu
verteidigen – zunehmend auch ohne die USA – ist Grundvoraussetzung für unsere Zukunft in
Frieden und Freiheit. Den Zollstreit mit Donald Trump auszusitzen ist keine Option,
wenn aus Angst vor wiederkehrenden Zollvolten die erforderlichen Investitionen in
Zukunftstechnologien ausbleiben. Die EU darf auch den technologischen Ausverkauf
und Abhängigkeiten in Schlüsselindustrien etwa bei Solarzellen, Batterien oder Wind-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5754
21. Wahlperiode 05.05.2026
kraftanlagen gegenüber China oder bei Betriebssystemen, Cloud-Diensten,
Kollaborationssoftware, Hardware und KI-Anwendungen und der Verteidigungsindustrie
gegenüber den USA nicht hinnehmen, die einseitig unseren Binnenmarkt mit teils staatlich
hoch subventionierten Produkten fluten, unsere Abhängigkeiten und Erpressbarkeiten
weiter verfestigen, unseren Fortschritt ausbremsen und unsere Möglichkeiten, uns
ohne Manipulation zu informieren, begrenzen.
Längst ist auch die Abhängigkeit von fossiler Energie ein massives Sicherheitsrisiko
für Deutschland und Europa. In der schwersten Energiekrise ist es nicht nur eine Frage
der Haltung, russisches Öl und Gas nicht weiter nach Europa zu importieren, sondern
neue Abhängigkeiten zu verhindern. Doch während viele Staaten weltweit und die EU-
Kommission wirkungsvolle Maßnahmen treffen, befindet sich die Bundesregierung
auf Geisterfahrt. Statt die Realität der multiplen Krise anzuerkennen, hält sie an Öl und
Gas fest, verschärft Abhängigkeiten und die geopolitische Verwundbarkeit und
verzögert notwendige Weichenstellungen, obwohl die EU mit ihrer energiepolitischen
Unabhängigkeitsstrategie längst den Ausstieg aus fossiler Energie, den massiven Ausbau
erneuerbarer Energien und eine konsequente Elektrifizierung von Wirtschaft und
Alltag eingeleitet hat.
Europas globale Stärke und Garant unseres Wohlstandes, seiner Selbstbestimmtheit
und wirtschaftlichen Attraktivität war und ist der gemeinsame Binnenmarkt. Damit er
im globalen Spiel der neuen Kräfte unser Motor für Innovation und zukunftsfähige
Arbeitsplätze bleibt, müssen wir unsere Wettbewerbsfähigkeit mit strategischem
Weitblick gemeinsam stärken und den Binnenmarkt radikal zu einem
Innovationsbinnenmarkt weiterentwickeln. Nur ein wettbewerbsfähiger Binnenmarkt mit Kaufkraft ist
auch global attraktiv für neue, faire Handelspartnerschaften, die wiederum unsere
Eigenständigkeit durch Diversifizierung und eine verlässliche, regelbasierte
Zusammenarbeit weiter stärken. Die synergetische Umsetzung des Europäischen
Wettbewerbsfähigkeitsfonds mit dem Global-Europe-Instrument und somit auch mit Global
Gateway-Projekten spielt dabei eine zentrale Rolle. Nur so sichern wir unsere
wirtschaftliche Basis und stärken unsere politische Handlungsfähigkeit und Resilienz nachhaltig.
Mit zusätzlichen, gezielten Investitionen, mehr Koordinierung und weniger
Fragmentierung kann die EU es schaffen, mit den großen Wettbewerbern USA und China
Schritt zu halten.
Aus diesem Grund muss der neue Europäische Wettbewerbsfähigkeitsfonds (ECF),
insbesondere kombiniert mit dem 10. EU-Rahmenprogramm für Forschung und
Innovation (FP10), den die EU-Kommission für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen
2028-2034 (MFR) vorgeschlagen hat (COM(2025) 555 final), das Herzstück dessen
Modernisierung werden. Ziel muss es sein, Innovationen in Europa zu halten,
Forschungs- und Innovationskraft zu bündeln und den Zugang zu Daten und
Forschungsergebnissen für alle Akteure im Binnenmarkt grundlegend zu vereinfachen, damit aus
Forschung schneller Innovation, Wertschöpfung und Arbeitsplätze entstehen. Er
spiegelt die Empfehlungen des Draghi-Berichts von 2024 zur Zukunft der europäischen
Wettbewerbsfähigkeit wider, wonach die EU viel stärker in öffentliche Güter und
gemeinsame Zukunftsprojekte im Bereich strategischer Technologien wie GreenTech
investieren muss, anstatt vor allem alte Produktionsmodelle aufrechtzuerhalten. Die
europäische Vernetzung von Forschung und Innovation ist dabei ein strategischer
Standortfaktor.
Der ECF soll mit rund 450 Mrd. Euro (inkl. des Forschungsrahmenprogramms
Horizont Europa und des Innovationsfonds) gezielt innovative europäische Unternehmen
von der Forschung bis zur Marktreife unterstützen – von etablierten Industrieakteuren
bis hin zu Start-ups und Scale-ups als schnellste Träger von Innovationen in
strategischen Technologiebereichen. Die Unterstützung soll auf vier Bereiche
(Fähigkeitsfenster) konzentriert sein: 1. Sauberer Wandel und Dekarbonisierung, 2. Digitaler
Wandel, 3. Gesundheit, Biotechnologie, Landwirtschaft und Bioökonomie, 4.
Verteidigung und Weltraum. Dazu werden bisher 14 getrennte Programme in einem
einheitlichen Regelungsrahmen mit zentralem Zugangsportal zusammengeführt, die
Finanzierung vereinfacht und beschleunigt und private und öffentliche Investitionen
kombiniert. Damit der Fonds sein volles Innovationspotenzial entfalten kann, muss er auch
die strukturelle Skalierungslücke schließen: Europäische Wachstumsunternehmen
sammeln zehn Jahre nach Gründung rund 50 Prozent weniger Kapital als ihre US-
Konkurrenten (EIB, Juli 2024).
Mit dem Net Zero Industry Act (NZIA) und dem Vorschlag für einen Industrial
Accelerator Act (IAA) soll auf EU-Ebene der Rahmen für zukunftsfähige
Industrieproduktion in Europa gesetzt werden; bisher fehlen aber öffentliche
Finanzierungsinstrumente, um entsprechende Entwicklung, Skalierung und Produktion gemeinsam
anzureizen; der ECF kann hier zum entscheidenden Treiber für eine kohärente
Gesamtstrategie werden.
Der ECF bietet die Gelegenheit, langjährige strukturelle Schwächen in der Industrie-
und Innovationsfinanzierungsarchitektur der EU zu korrigieren. Er hat das Potenzial,
langfristig im globalen Wettbewerb unsere wirtschaftliche Basis,
Technologieführerschaft und Resilienz zu sichern sowie strategische Abhängigkeiten in
Schlüsselindustrien im Sinne eines Derisking zu reduzieren. Um souverän handlungsfähig zu bleiben,
müssen die Bundesregierung und die EU-Mitgliedstaaten jetzt entschlossen die
Initiative ergreifen und den Wettbewerbsfähigkeitsfonds zu einer europäischen
Erfolgsgeschichte machen.
Damit der Fonds zum finanziellen Rückgrat einer kohärenten europäischen
Forschungs-, Innovations- und Industriestrategie werden kann, bedarf der Vorschlag der
Kommission weiterer Ausgestaltung. Diese betrifft vor allem das Finanzvolumen, die
Handlungsfelder, die Verschränkung mit Horizont Europa, der Connecting Europe
Facility, dem bisherigen InvestEU-Programm und der Kohäsionspolitik, ebenso die
richtige Balance zwischen Präferenzregelungen (local content) und die Stärkung global
verflochtener Liefer- und Wertschöpfungsketten mit engen, fairen
Handelspartnerschaften, die Flexibilität und Kontrolle der Arbeitsprogramme sowie das
Zusammenspiel von öffentlichen Zuschüssen, privaten Investitionen und Finanzinstrumenten.
Eine Renaissance der viel zu teuren und risikobehafteten Atomkraft mit
problematischen Rohstoffabhängigkeiten, die die Kommission und einige Mitgliedstaaten jüngst
angekündigt haben, ist und bleibt eine Sackgasse ohne Zukunft und darf nicht über
EU-Haushaltsmittel finanziert werden.
Die Bundesregierung hat in den laufenden MFR-Verhandlungen die Einführung des
ECF zur Bedingung ihrer Zustimmung zum MFR insgesamt gemacht. Öffentlich
verteidigt sie, dass Dekarbonisierung und Wirtschaftswachstum Hand in Hand gehen
müssen (siehe Bundestagsdrucksache 21/1730). Das ist grundsätzlich zu begrüßen.
Gerade Deutschland profitiert traditionell überdurchschnittlich von exzellenzbasierten
Programmen, wie es schon heute mit Horizont Europa der Fall ist. Doch anstatt die
Führung zu übernehmen, lehnt sie das Finanzvolumen des MFR-Vorschlags und damit
auch den Mittelansatz für den Wettbewerbsfähigkeitsfonds als zu hoch ab, obwohl die
EU-Kommission dieses schon konservativ angesetzt hatte. Zudem bremsen
Partikularinteressen und mangelnde Ressortkoordinierung die nötige Führung für strategische
Innovationen aus. Das Ziel des Bürokratieabbaus und der Technologieoffenheit
werden fälschlicherweise gegen wichtige Leitplanken für Innovation und
Dekarbonisierung ausgespielt, wodurch Letztere drohen, demontiert zu werden. Vor allem: Wer
mehr Wettbewerbsfähigkeit für die EU fordert, gleichzeitig aber mehr öffentliche
Investitionen ablehnt, während für Deutschland ein Sondervermögen und Ausnahmen
von der Schuldenbremse als unerlässlich gelten, betreibt keine glaubwürdige
Europapolitik. Anstatt die europäische Solidarität zu stärken, bietet der Bundeskanzler in
Gefallsucht gegenüber Donald Trump den USA Deutschland statt Europa als Partner an.
Trumps Frontalangriff auf den spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez und die
Herabwürdigung des britischen Premiers Keir Starmer nimmt er im Oval Office
wortlos zur Kenntnis. Eine solche europäische Ankündigungspolitik, die dann doch allein
der nationalen Schere im Kopf folgt, bringt Europa und Deutschland nicht weiter –
auch nicht in Sachen Wettbewerbsfähigkeit. Deutschland muss umdenken und
glaubwürdig Führung für Europa übernehmen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
sich in den Verhandlungen zum Wettbewerbsfähigkeitsfonds im nächsten MFR für
folgende Punkte einzusetzen:
1. Das Finanzvolumen des ECF muss als Herzstück der Modernisierung über den
Vorschlag der EU-Kommission hinaus angehoben werden. Bei der Unterstützung
von Risikoinvestitionen und der Erzielung ausreichender Skaleneffekte ist eine
relevante finanzielle Schlagkraft zentral. Nur mit ausreichenden öffentlichen
Investitionen kann der Fonds dem Ansatz „von der Forschung bis zur Marktreife“
gerecht werden und für die Hochskalierung mit weiteren Finanzinstrumenten
auch privates Kapital anziehen. Ein Durchgriff zugunsten der länderbasierten
Programme der Rubrik 1 des MFR muss ausgeschlossen sein. Statt der von der
Bundesregierung geforderten horizontalen Kürzungen des
Kommissionsvorschlags braucht es mindestens eine Absicherung der vorgeschlagenen ECF- und
Horizont-Mittel. Das Volumen für Horizont Europa (FP10) sollte entsprechend
der Forderung der Wissenschaftsministerkonferenz der Länder (WMK) auf 220
Milliarden Euro angehoben werden. Die Bundesregierung muss ihre Blockade
eines MFR-Aufwuchses und neuer EU-Eigenmittel beenden. Die Einführung
einer europäischen Digitalsteuer als zusätzliches Eigenmittel wäre dabei besonders
relevant. Dazu sollte sie in einem sofortigen Schritt eine nationale Digitalsteuer
einführen, um US-amerikanische Digitalkonzerne nicht weiter zu bevorzugen
und mit eigenem Beispiel voranzugehen. Zudem sollten Maßnahmen, die derzeit
im Rahmen des LIFE-Programms gefördert werden, mit einer zweckgebundenen
Finanzierung im Rahmen des ECF auf hohem Niveau fortgesetzt werden. Auch
ein größeres, ausreichend eigenständiges und anschlussfähiges InvestEU-
Programm sollte von Anfang an verfügbar sein.
2. Es braucht ein gemeinsames europäisches Anleiheinstrument für Innovationen,
die einen gemeinsamen europäischen Mehrwert generieren. Die Bundesregierung
muss ihr rein national geprägtes Denken überwinden, europäischen Partnern
insbesondere zur Stärkung unserer gemeinsamen europäischen Sicherheit
entgegenkommen und sich für die Schaffung von Eurobonds öffnen – mit der Maßgabe,
dass Finanzierung und insbesondere Zinsrückzahlungen nicht zulasten anderer
zentraler Zukunftsaufgaben gehen dürfen.
3. Der ECF muss strikt auf wenige prioritäre technologische Bereiche mit hohem
Innovationspotenzial im Rahmen der Fähigkeitsfenster, die die EU-Kommission
vorgeschlagen hat, fokussiert bleiben, um für die Industrie und Investoren ein
klares Signal der Planbarkeit zu senden, Kräfte zu bündeln und Europas
technologische Souveränität auszubauen und kritische Abhängigkeiten abzubauen.
Gleichzeitig muss in prioritären technologischen Schlüsselbereichen die
notwendige Flexibilität gewährleistet bleiben, um auf dynamische wissenschaftliche und
technologische Entwicklungen zeitnah reagieren zu können.
a. Der ECF einschließlich der LIFE-Maßnahmen muss durch transparente
Governance-Strukturen umgesetzt, unnötige Fragmentierung vermieden
werden und Gesamtausgaben, Ziele und Ergebnisse nachverfolgbar sein.
b. Die Arbeitsprogramme des ECF sollten zielgerechte Förderprioritäten
festlegen und von Anfang an auf eine verbindliche Koordinierung – beispielsweise
über das geplante Competitiveness Coordination Tool – verknüpft mit klaren
Konditionalitäten setzen.
c. Der Fokus des ECF muss auf Anwendung und Skalierung liegen. Er sollte
dort ansetzen, wo Forschungs- und Anwendungsergebnisse ihre
Funktionsfähigkeit bereits unter Beweis gestellt haben, also bei einem hohen
Technology Readiness Level. Den teils speziellen Anforderungen für eine zivile und
militärische Förderung muss dabei Rechnung getragen werden.
d. Eine gemeinsame Förderlogik von ECF und Horizont Europa muss
sicherstellen, dass Projekte in Horizont Europa starten und ohne neuen erheblichen
bürokratischen Aufwand in die nächste Phase des ECF hineinwachsen
können. Projekte, die in Horizont Europa exzellente Ergebnisse erzielt haben,
sollten für die Skalierung über ein Fast-Track-Verfahren direkten Zugang zu
ECF-Mitteln erhalten – ohne erneuten Vollantrag. Auf diese Weise lassen
sich Brüche in der Innovationskette vermeiden und Synergien zwischen
Forschung, Entwicklung und Skalierung gezielt stärken. Der European
Innovation Council sollte gezielt zur Auswahl und Übertragung innovativer
Forschung in den ECF beitragen, die für eine Skalierung taugen. Insbesondere
Deep-Tech- und Climate-Tech-Unternehmen, die auf geduldiges Kapital
sowie First-of-a-Kind-Finanzierungen (FOAK) angewiesen sind und deren
lange Innovationszyklen besondere Anforderungen an die
Finanzierungskette stellen, erfordern einen gesonderten Zugangsweg. Dazu sollte auch die
bewährte Förderlogik des Innovationsfonds für First-of-a-Kind-Projekte im
ECF strukturell verankert werden.
e. Gleichzeitig muss das Forschungsrahmenprogramm (FP10) Horizont Europa
das Rückgrat exzellenter, neugiergetriebener Grundlagenforschung im Sinne
einer 5. Freiheit bleiben, europäische Forschungskooperationen stärken und
dafür eine ausreichende Mindestzuweisung und unabhängige Verwaltung
sicherstellen.
4. Folgende Fähigkeiten im Rahmen der Fähigkeitsfenster sollten besondere
Priorität haben:
a. Die Dekarbonisierung muss als zentraler Bestandteil einer
wettbewerbsfähigen europäischen Industriepolitik ins Zentrum rücken. Viele bestehende und
potenzielle Partner in der Welt erwarten von Europa mehr Führung bei
Klimaschutz und GreenTech, nicht weniger. Den Rahmen hierzu sollte eine
kohärente GreenTech-Strategie der EU schaffen, um die erforderlichen
Wertschöpfungsketten zu identifizieren und die kommerziellen Skalierungslücken
gezielt zu schließen. Die Transformation der energieintensiven
Grundstoffindustrien sollte gezielt unterstützt und die Nutzung von Sekundärrohstoffen
im Sinne einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft weiter gefördert
werden. Reallabore und andere innovationspolitische Instrumente sollten
ausgebaut werden, um die Entwicklung und Markteinführung von Netto-Null-
Technologien zu beschleunigen. Die Höhe des Dekarbonisierungsfensters im
ECF muss sich an realen Bedarfen orientieren und folglich deutlich
angehoben werden. Eine Förderung von Kernspaltungstechnologien aus dem EU-
Haushalt ist entschieden abzulehnen, da sie weder eine nachhaltige noch eine
günstige Form oder innovative Form der Stromerzeugung darstellen, um
Planungssicherheit zu erhöhen und private Investitionen wirksam zu
mobilisieren.
b. Die Zusammenarbeit und Synergien unserer Verteidigungsindustrien müssen
unsere europäische Verteidigungsbasis und gemeinsame Beschaffung
stärken, um die zentralen Fähigkeiten, wie sie mit der Readiness Roadmap 2030
festgelegt wurden, zu erreichen. Dazu müssen die Ziele der Strategie für eine
europäische Verteidigungsindustrie, EDIS und das Programm zu deren
Umsetzung, EDIP, wirksam in den Fonds integriert werden, die Förderung
insbesondere auch mittlerer und kleiner innovativer Unternehmen, die
Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen in mehreren Ländern, insbesondere auch
grenzüberschreitend, festgelegt werden. Die Europäische
Verteidigungsagentur (EDA) sollte eine zentralere koordinierende Rolle erhalten und es
sollten mehr Finanzierungen über die Europäische Investitionsbank
ermöglicht werden. Die enge Einbindung der Ukraine und ihrer Unternehmen mit
ihren wichtigen Erfahrungen sowie des Vereinigten Königreichs und
Norwegens muss gesichert sein.
c. Zentral muss die Förderung europäischer Schlüsseltechnologien und Enabler
sein: Künstliche Intelligenz (KI), Halbleiter, Batterien aber auch
Quantentechnologien bieten ein enormes Potenzial für europäische Wertschöpfung
der Zukunft und den öffentlichen Nutzen. Der nächste MFR muss
Ökosysteme aus akademischer Forschung und industrieller Anwendung in diesen
Feldern aufbauen und unterstützen. Hochleistungsrechenzentren sollten
stärker gefördert werden. Der ECF muss zu einem Booster für digitale Resilienz
werden und einen Schwerpunkt auf Technologien legen, die Bestandteil
unserer kritischen Infrastruktur oder von Dual-Use-Produkten sind. Hierzu
zählen auch die dezentralen Kommunikationsinfrastrukturen, auf denen ein
Ökosystem an sozialen Netzwerken entstehen kann, die besser gegen
ausländische Informationsmanipulation gewappnet sind. Gezielt sollten europäische
KI-Infrastruktur und -Anwendungen gefördert werden, die nach offenen
Standards entwickelt werden und europäischen Datenschutz- und
Sicherheitsanforderungen entsprechen. Die Umsetzung der europäischen KI-
Verordnung muss eng mit der ECF-Förderlogik verzahnt werden: Nur
Anwendungen, die den Anforderungen der KI-Verordnung entsprechen, sollten
ECF-Mittel erhalten. Dies schafft Rechtssicherheit und macht den ECF zum
Motor für vertrauenswürdige KI Made in Europe.
d. Damit Landwirtschaft ihren Beitrag zu einer klimaneutralen und gesunden
Ernährungsweise leisten und die Ernährungssouveränität sichern kann, muss
sie im Kreislauf wirtschaften. Dazu muss die Abhängigkeit von synthetischen
Düngemitteln und Pestiziden verringert und die Monopolisierung von
Saatgut verhindert werden. Digitalisierung, Automatisierung und nicht-fossile
Antriebstechnologien sind weiterzuentwickeln. Für eine gesunde und
nachhaltige Ernährung muss die Priorität auf pflanzlichen Proteinen, Obst und
Gemüse sowie regionalen und ökologischen Produkten liegen. Forschung
und Innovationen in diesen Bereichen sollen auf nationaler und EU-Ebene
gefördert werden. Zulassungsverfahren für neuartige und traditionelle
nichteuropäische Lebensmittel müssen zudem transparenter gestaltet und
beschleunigt werden.
e. Das leistungsbasierte Exzellenzprinzip muss konsequent gelten und dabei so
ausgestaltet werden, dass es für die Förderung der Forschung und Wirtschaft
von der Entwicklung bis zur Marktreife passt. Das Prinzip muss Innovation,
Qualität und fairen Wettbewerb ermöglichen. Es darf nicht durch
geografische Kriterien und Quoten, oder nationale Lobbyinteressen verwässert
werden.
5. Zur Erreichung eines gemeinsamen europäischen Mehrwerts sollte die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit für mehr Innovationen zwischen großen
Industrien und kleinen Industrien im Werden sowie Start-ups und Scale-ups besonders
unterstützt werden durch
f. die Förderung gezielter Zusammenarbeit von mehreren Unternehmen in
mehreren Mitgliedstaaten;
g. einen einfacheren Zugang zum Fonds durch eine serviceorientierte
Anlaufstelle, die den gesamten Projektzyklus vom Antrag bis zur Hochskalierung
eng unterstützt (One-Stop-Shop), damit dem Think-small-first-Ansatz
folgend gerade auch kleine Unternehmen ohne große administrative Ressourcen
Anträge stellen können. Alle Instrumente müssen vor Beschluss des ECF
gemeinsam mit Unternehmen einen Praxischeck durchlaufen, um die Prozesse
so einfach wie möglich zu gestalten;
h. die Schaffung von Synergien zwischen dem ECF und der Connecting Europe
Facility durch den zielgerichteten Ausbau grenzüberschreitender
Infrastruktur sowie das fortgesetzte InvestEU-Programm;
i. die Schaffung von Synergien zwischen dem ECF und den Kohäsionsmitteln
(Rubrik 1 des MFR-Vorschlags) durch eine flankierende Kohäsionspolitik,
die strukturschwache Regionen in die Lage versetzt, an dem
Wettbewerbsfähigkeitsfonds teilzuhaben.
6. Der ECF sollte Präferenzvorgaben festlegen, die zielgerichtet eingesetzt werden,
um strategische Abhängigkeiten zu reduzieren, ohne den Wettbewerb dauerhaft
zu verzerren oder assoziierte Länder systematisch auszuschließen. Er sollte
entsprechend einem ausreichend offenen Buy-European-Ansatz nach dem Prinzip
„Diversifizierung vor Made-in-Europe“ folgen. Made-in-Europe-Anforderungen
und die Idee der Trusted Partners sollten primär für Komponenten der kritischen
Infrastrukturen angewendet werden, um diese kritische Infrastruktur und die
Produktion in zentralen Technologiebereichen gegenüber strategischen Rivalen wie
China zu schützen. Gleichzeitig sollte aber auch die Teilnahme assoziierter
Länder und vertrauenswürdiger Handelspartner, die das Prinzip der Gegenseitigkeit
einhalten, weiter ermöglicht werden. Für die Zusammenarbeit mit
Rüstungsindustrien in Drittstaaten sollte die anteilige Förderfähigkeit über die
Finanzinstrumente EDIP und SAFE sukzessive zugunsten der europäischen Rüstungsindustrie
für mehr Unabhängigkeit abgesenkt werden.
7. Der ECF muss konsequent in Synergie mit dem Global-Europe-Instrument und
den Global Gateway-Projekten sowie weiteren handelspolitischen Initiativen wie
den Clean Trade and Investment Partnerships umgesetzt werden, um
gleichberechtigte und resiliente Partnerschaften und nachhaltige Entwicklung als
notwendige Grundlage für die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. Dabei
müssen insbesondere die lokale Wertschöpfung in Partnerländern gestärkt sowie
nachhaltige und diversifizierte Wertschöpfungsketten unter Einhaltung eines
menschenrechtsbasierten Ansatzes, von Sorgfaltspflichten, des Do-No-
Significant-Harm-Prinzips sowie das Prinzip der freien, vorherigen und informierten
Zustimmung (FPIC) und hohen ethischen Standards gestaltet werden. Interessen und
Bedarfe von EU und Partnerländern sind gleichberechtigt zu berücksichtigen, um
Win-Win-Situationen ohne neue Abhängigkeiten zu schaffen.
8. Die hohe Flexibilität und Dynamik in der Umsetzung durch Arbeitsprogramme
und Repriorisierungsmechanismen ist richtig, darf aber nicht zu Lasten der
politischen Kontrolle gehen.
a. Die horizontal verankerte Rechtsstaatskonditionalität muss auch für den ECF
umfänglich gelten: Akteure, die an einem korrupten System beteiligt sind,
dürfen keine EU-Gelder erhalten. Zudem braucht es einen sog. Clawback-
Mechanismus, um Rückforderung bereits zugeflossener Leistungen zu
ermöglichen, wenn nachträglich Pflichtverletzungen bewiesen werden.
b. Die Kontrollrechte des Europäischen Parlaments müssen funktional
konkretisiert werden, nicht nur auf spezielle und frühzeitige Konsultationen im
jährlichen Haushaltsverfahren, sondern auch bei der Priorisierung und
Repriorisierung der Arbeitsprogramme, der Investitions-Guidelines und den Notfall-
Umschichtungsinstrumenten. Hierzu sollte mindestens eine frühzeitige und
kontinuierliche Befassung und Möglichkeit für Eingaben der einschlägigen
Ausschüsse des Europäischen Parlaments sichergestellt sein; bei
wesentlichen Repriorisierungen sollten delegierte Rechtsakte zum Einsatz kommen.
Die Notfall-Umschichtungsinstrumente erfordern klar definierte
Auslösekriterien, -mechanismen und begrenzte Zeitrahmen sowie transparente Berichte
der Kommission gegenüber dem Parlament, um die Vorhersehbarkeit und
strategische Zielsetzung abzusichern.
c. Die Zusammensetzung und Arbeit aller Advisory Boards wie des Strategic
Stakeholders Board, des Space and Defence Advisory Board oder des
Defence Industrial Advisory Board sowie das Investment Committee verlangen
volle Transparenz für eine wirksame politische Kontrolle, auch durch das
Europäische Parlament.
9. Der Fonds erfordert eine bedarfsorientierte, horizontale Verzahnung von
öffentlichen Zuschüssen und Finanzinstrumenten, um eine funktionale und flexible
Innovationspipeline von der frühen Entwicklungsphase bis zur Markteinführung
aufzubauen.
d. Finanzierungsentscheidungen sollten maßgeschneidert sein, das richtige
Werkzeug für die richtige Aufgabe sollte zum Einsatz kommen. Eine falsche
Anreizstruktur zugunsten finanzieller Instrumente muss vermieden werden.
Das heißt, dort auf Zuschüsse zurückgreifen, wo Führung durch den
öffentlichen Sektor wie für riskante Vorhaben und öffentliche Güter erforderlich
ist, Finanzinstrumente und Risikogarantien dort einsetzen, wo
privatwirtschaftliches Kapital tatsächlich mobilisiert werden kann, und bei Bedarf auch
gemischte Methoden anwenden.
e. Die Koordination zwischen den beiden bereits vorgesehenen
Lenkungsgremien sollte formalisiert werden – dem Allgemeinen Ausschuss (und seinen
Fensterkonfigurationen) im Zuschussbereich und dem Investitionsausschuss
im Finanzbereich, um hier u. a. zu klären, unter welchen Bedingungen
Projekte von der Fördermittelunterstützung reibungslos zur Unterstützung durch
das Programm InvestEU übergehen und Übergänge eingeleitet und
genehmigt werden sowie das Monitoring sichergestellt ist. Gleiches gilt für die
Änderungen der Arbeitsprogrammschwerpunkte und die Aktualisierungen der
Investitionsleitlinien.
f. Die Europäische Investitionsbank sollte über zinsgünstige Kredite die
Skaleneffekte gezielt verstärken. Gleichzeitig sollten auch Transparenz,
Wirksamkeit und Rechenschaftspflicht verbessert werden. Auch sollte die
Zusammenführung von innovativen Unternehmen entsprechend den IPCEI-
Plattformen geprüft werden.
g. Die öffentlichen Investitionen der EU müssen flankiert werden durch eine
bürger*innen- und unternehmer*innenfreundliche Ausgestaltung von
Bürokratie sowie den Abbau von Barrieren im Binnenmarkt, ferner durch eine
zügige Umsetzung der Spar- und Investitionsunion (Banken- und
Kapitalmarktunion), damit mehr privates Kapital für die enormen
Investitionsbedarfe bereitsteht. Dafür bietet das Gesetzespaket der EU-Kommission zur
Integration der Finanzmärkte vom 4. Dezember 2025 eine gute Grundlage.
Schließlich muss das EU-Beihilfenrecht besser mit dem ECF verzahnt
werden.
III. Der Deutsche Bundestag behält sich vor, im weiteren Verlauf erneut Stellung zu
nehmen.
Berlin, den 5. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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