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zu den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Ein starker Europäischer Wettbewerbsfähigkeitsfonds für Souveränität und neuen Wohlstand

dip / drucksache 05.05.2026 · WP 21 · 21/5754 · Antrag · Original ↗

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zu den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Ein starker Europäischer Wettbewerbsfähigkeitsfonds für Souveränität und neuen Wohlstand Antrag der Abgeordneten Chantal Kopf, Ayse Asar, Julian Joswig, Dr. Anton Hofreiter, Katrin Göring-Eckardt, Dr. Sandra Detzer, Sara Nanni, Agnieszka Brugger, Claudia Roth, Schahina Gambir, Jamila Schäfer, Katharina Beck, Rebecca Lenhard, Dr. Anna Lührmann, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Andrea Lübcke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Ein starker Europäischer Wettbewerbsfähigkeitsfonds für Souveränität und neuen Wohlstand Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Mit der Rückkehr einer imperialen Geopolitik, massiven Attacken auf das Völkerrecht, die regelbasierte internationale Ordnung und den Multilateralismus stehen Frieden und Wohlstand in Europa wie nie zuvor auf dem Spiel. Putins gnadenloser Angriffskrieg gegen die Ukraine, Spionage- und Sabotageangriffe sowie gezielte Attacken gegen Europa, Donald Trumps erpresserische Zollpolitik, der Krieg in der Golfregion sowie Chinas aggressive Wirtschaftspolitik und skrupelloses Ausnutzen von Abhängigkeiten treffen auf ein Europa, das sich tiefgreifenden strukturellen Herausforderungen gegenübersieht: gefährlichen Abhängigkeiten in Schlüsselindustrien und der Verteidigungsfähigkeit, stagnierenden Volkswirtschaften, begrenzten fiskalischen Spielräumen der Mitgliedstaaten und der Notwendigkeit der Dekarbonisierung. Allein ist jedes Land – auch Deutschland – zu schwach, um eine wirksame Antwort auf diese Herausforderungen zu geben. Nur zusammen kann Europa sich in diesen Zeiten selbstbestimmt behaupten. Unsere Sicherheit und die der Ukraine zu verteidigen – zunehmend auch ohne die USA – ist Grundvoraussetzung für unsere Zukunft in Frieden und Freiheit. Den Zollstreit mit Donald Trump auszusitzen ist keine Option, wenn aus Angst vor wiederkehrenden Zollvolten die erforderlichen Investitionen in Zukunftstechnologien ausbleiben. Die EU darf auch den technologischen Ausverkauf und Abhängigkeiten in Schlüsselindustrien etwa bei Solarzellen, Batterien oder Wind- Deutscher Bundestag Drucksache 21/5754 21. Wahlperiode 05.05.2026 kraftanlagen gegenüber China oder bei Betriebssystemen, Cloud-Diensten, Kollaborationssoftware, Hardware und KI-Anwendungen und der Verteidigungsindustrie gegenüber den USA nicht hinnehmen, die einseitig unseren Binnenmarkt mit teils staatlich hoch subventionierten Produkten fluten, unsere Abhängigkeiten und Erpressbarkeiten weiter verfestigen, unseren Fortschritt ausbremsen und unsere Möglichkeiten, uns ohne Manipulation zu informieren, begrenzen. Längst ist auch die Abhängigkeit von fossiler Energie ein massives Sicherheitsrisiko für Deutschland und Europa. In der schwersten Energiekrise ist es nicht nur eine Frage der Haltung, russisches Öl und Gas nicht weiter nach Europa zu importieren, sondern neue Abhängigkeiten zu verhindern. Doch während viele Staaten weltweit und die EU- Kommission wirkungsvolle Maßnahmen treffen, befindet sich die Bundesregierung auf Geisterfahrt. Statt die Realität der multiplen Krise anzuerkennen, hält sie an Öl und Gas fest, verschärft Abhängigkeiten und die geopolitische Verwundbarkeit und verzögert notwendige Weichenstellungen, obwohl die EU mit ihrer energiepolitischen Unabhängigkeitsstrategie längst den Ausstieg aus fossiler Energie, den massiven Ausbau erneuerbarer Energien und eine konsequente Elektrifizierung von Wirtschaft und Alltag eingeleitet hat. Europas globale Stärke und Garant unseres Wohlstandes, seiner Selbstbestimmtheit und wirtschaftlichen Attraktivität war und ist der gemeinsame Binnenmarkt. Damit er im globalen Spiel der neuen Kräfte unser Motor für Innovation und zukunftsfähige Arbeitsplätze bleibt, müssen wir unsere Wettbewerbsfähigkeit mit strategischem Weitblick gemeinsam stärken und den Binnenmarkt radikal zu einem Innovationsbinnenmarkt weiterentwickeln. Nur ein wettbewerbsfähiger Binnenmarkt mit Kaufkraft ist auch global attraktiv für neue, faire Handelspartnerschaften, die wiederum unsere Eigenständigkeit durch Diversifizierung und eine verlässliche, regelbasierte Zusammenarbeit weiter stärken. Die synergetische Umsetzung des Europäischen Wettbewerbsfähigkeitsfonds mit dem Global-Europe-Instrument und somit auch mit Global Gateway-Projekten spielt dabei eine zentrale Rolle. Nur so sichern wir unsere wirtschaftliche Basis und stärken unsere politische Handlungsfähigkeit und Resilienz nachhaltig. Mit zusätzlichen, gezielten Investitionen, mehr Koordinierung und weniger Fragmentierung kann die EU es schaffen, mit den großen Wettbewerbern USA und China Schritt zu halten. Aus diesem Grund muss der neue Europäische Wettbewerbsfähigkeitsfonds (ECF), insbesondere kombiniert mit dem 10. EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (FP10), den die EU-Kommission für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 (MFR) vorgeschlagen hat (COM(2025) 555 final), das Herzstück dessen Modernisierung werden. Ziel muss es sein, Innovationen in Europa zu halten, Forschungs- und Innovationskraft zu bündeln und den Zugang zu Daten und Forschungsergebnissen für alle Akteure im Binnenmarkt grundlegend zu vereinfachen, damit aus Forschung schneller Innovation, Wertschöpfung und Arbeitsplätze entstehen. Er spiegelt die Empfehlungen des Draghi-Berichts von 2024 zur Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit wider, wonach die EU viel stärker in öffentliche Güter und gemeinsame Zukunftsprojekte im Bereich strategischer Technologien wie GreenTech investieren muss, anstatt vor allem alte Produktionsmodelle aufrechtzuerhalten. Die europäische Vernetzung von Forschung und Innovation ist dabei ein strategischer Standortfaktor. Der ECF soll mit rund 450 Mrd. Euro (inkl. des Forschungsrahmenprogramms Horizont Europa und des Innovationsfonds) gezielt innovative europäische Unternehmen von der Forschung bis zur Marktreife unterstützen – von etablierten Industrieakteuren bis hin zu Start-ups und Scale-ups als schnellste Träger von Innovationen in strategischen Technologiebereichen. Die Unterstützung soll auf vier Bereiche (Fähigkeitsfenster) konzentriert sein: 1. Sauberer Wandel und Dekarbonisierung, 2. Digitaler Wandel, 3. Gesundheit, Biotechnologie, Landwirtschaft und Bioökonomie, 4. Verteidigung und Weltraum. Dazu werden bisher 14 getrennte Programme in einem einheitlichen Regelungsrahmen mit zentralem Zugangsportal zusammengeführt, die Finanzierung vereinfacht und beschleunigt und private und öffentliche Investitionen kombiniert. Damit der Fonds sein volles Innovationspotenzial entfalten kann, muss er auch die strukturelle Skalierungslücke schließen: Europäische Wachstumsunternehmen sammeln zehn Jahre nach Gründung rund 50 Prozent weniger Kapital als ihre US- Konkurrenten (EIB, Juli 2024). Mit dem Net Zero Industry Act (NZIA) und dem Vorschlag für einen Industrial Accelerator Act (IAA) soll auf EU-Ebene der Rahmen für zukunftsfähige Industrieproduktion in Europa gesetzt werden; bisher fehlen aber öffentliche Finanzierungsinstrumente, um entsprechende Entwicklung, Skalierung und Produktion gemeinsam anzureizen; der ECF kann hier zum entscheidenden Treiber für eine kohärente Gesamtstrategie werden. Der ECF bietet die Gelegenheit, langjährige strukturelle Schwächen in der Industrie- und Innovationsfinanzierungsarchitektur der EU zu korrigieren. Er hat das Potenzial, langfristig im globalen Wettbewerb unsere wirtschaftliche Basis, Technologieführerschaft und Resilienz zu sichern sowie strategische Abhängigkeiten in Schlüsselindustrien im Sinne eines Derisking zu reduzieren. Um souverän handlungsfähig zu bleiben, müssen die Bundesregierung und die EU-Mitgliedstaaten jetzt entschlossen die Initiative ergreifen und den Wettbewerbsfähigkeitsfonds zu einer europäischen Erfolgsgeschichte machen. Damit der Fonds zum finanziellen Rückgrat einer kohärenten europäischen Forschungs-, Innovations- und Industriestrategie werden kann, bedarf der Vorschlag der Kommission weiterer Ausgestaltung. Diese betrifft vor allem das Finanzvolumen, die Handlungsfelder, die Verschränkung mit Horizont Europa, der Connecting Europe Facility, dem bisherigen InvestEU-Programm und der Kohäsionspolitik, ebenso die richtige Balance zwischen Präferenzregelungen (local content) und die Stärkung global verflochtener Liefer- und Wertschöpfungsketten mit engen, fairen Handelspartnerschaften, die Flexibilität und Kontrolle der Arbeitsprogramme sowie das Zusammenspiel von öffentlichen Zuschüssen, privaten Investitionen und Finanzinstrumenten. Eine Renaissance der viel zu teuren und risikobehafteten Atomkraft mit problematischen Rohstoffabhängigkeiten, die die Kommission und einige Mitgliedstaaten jüngst angekündigt haben, ist und bleibt eine Sackgasse ohne Zukunft und darf nicht über EU-Haushaltsmittel finanziert werden. Die Bundesregierung hat in den laufenden MFR-Verhandlungen die Einführung des ECF zur Bedingung ihrer Zustimmung zum MFR insgesamt gemacht. Öffentlich verteidigt sie, dass Dekarbonisierung und Wirtschaftswachstum Hand in Hand gehen müssen (siehe Bundestagsdrucksache 21/1730). Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Gerade Deutschland profitiert traditionell überdurchschnittlich von exzellenzbasierten Programmen, wie es schon heute mit Horizont Europa der Fall ist. Doch anstatt die Führung zu übernehmen, lehnt sie das Finanzvolumen des MFR-Vorschlags und damit auch den Mittelansatz für den Wettbewerbsfähigkeitsfonds als zu hoch ab, obwohl die EU-Kommission dieses schon konservativ angesetzt hatte. Zudem bremsen Partikularinteressen und mangelnde Ressortkoordinierung die nötige Führung für strategische Innovationen aus. Das Ziel des Bürokratieabbaus und der Technologieoffenheit werden fälschlicherweise gegen wichtige Leitplanken für Innovation und Dekarbonisierung ausgespielt, wodurch Letztere drohen, demontiert zu werden. Vor allem: Wer mehr Wettbewerbsfähigkeit für die EU fordert, gleichzeitig aber mehr öffentliche Investitionen ablehnt, während für Deutschland ein Sondervermögen und Ausnahmen von der Schuldenbremse als unerlässlich gelten, betreibt keine glaubwürdige Europapolitik. Anstatt die europäische Solidarität zu stärken, bietet der Bundeskanzler in Gefallsucht gegenüber Donald Trump den USA Deutschland statt Europa als Partner an. Trumps Frontalangriff auf den spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez und die Herabwürdigung des britischen Premiers Keir Starmer nimmt er im Oval Office wortlos zur Kenntnis. Eine solche europäische Ankündigungspolitik, die dann doch allein der nationalen Schere im Kopf folgt, bringt Europa und Deutschland nicht weiter – auch nicht in Sachen Wettbewerbsfähigkeit. Deutschland muss umdenken und glaubwürdig Führung für Europa übernehmen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich in den Verhandlungen zum Wettbewerbsfähigkeitsfonds im nächsten MFR für folgende Punkte einzusetzen: 1. Das Finanzvolumen des ECF muss als Herzstück der Modernisierung über den Vorschlag der EU-Kommission hinaus angehoben werden. Bei der Unterstützung von Risikoinvestitionen und der Erzielung ausreichender Skaleneffekte ist eine relevante finanzielle Schlagkraft zentral. Nur mit ausreichenden öffentlichen Investitionen kann der Fonds dem Ansatz „von der Forschung bis zur Marktreife“ gerecht werden und für die Hochskalierung mit weiteren Finanzinstrumenten auch privates Kapital anziehen. Ein Durchgriff zugunsten der länderbasierten Programme der Rubrik 1 des MFR muss ausgeschlossen sein. Statt der von der Bundesregierung geforderten horizontalen Kürzungen des Kommissionsvorschlags braucht es mindestens eine Absicherung der vorgeschlagenen ECF- und Horizont-Mittel. Das Volumen für Horizont Europa (FP10) sollte entsprechend der Forderung der Wissenschaftsministerkonferenz der Länder (WMK) auf 220 Milliarden Euro angehoben werden. Die Bundesregierung muss ihre Blockade eines MFR-Aufwuchses und neuer EU-Eigenmittel beenden. Die Einführung einer europäischen Digitalsteuer als zusätzliches Eigenmittel wäre dabei besonders relevant. Dazu sollte sie in einem sofortigen Schritt eine nationale Digitalsteuer einführen, um US-amerikanische Digitalkonzerne nicht weiter zu bevorzugen und mit eigenem Beispiel voranzugehen. Zudem sollten Maßnahmen, die derzeit im Rahmen des LIFE-Programms gefördert werden, mit einer zweckgebundenen Finanzierung im Rahmen des ECF auf hohem Niveau fortgesetzt werden. Auch ein größeres, ausreichend eigenständiges und anschlussfähiges InvestEU- Programm sollte von Anfang an verfügbar sein. 2. Es braucht ein gemeinsames europäisches Anleiheinstrument für Innovationen, die einen gemeinsamen europäischen Mehrwert generieren. Die Bundesregierung muss ihr rein national geprägtes Denken überwinden, europäischen Partnern insbesondere zur Stärkung unserer gemeinsamen europäischen Sicherheit entgegenkommen und sich für die Schaffung von Eurobonds öffnen – mit der Maßgabe, dass Finanzierung und insbesondere Zinsrückzahlungen nicht zulasten anderer zentraler Zukunftsaufgaben gehen dürfen. 3. Der ECF muss strikt auf wenige prioritäre technologische Bereiche mit hohem Innovationspotenzial im Rahmen der Fähigkeitsfenster, die die EU-Kommission vorgeschlagen hat, fokussiert bleiben, um für die Industrie und Investoren ein klares Signal der Planbarkeit zu senden, Kräfte zu bündeln und Europas technologische Souveränität auszubauen und kritische Abhängigkeiten abzubauen. Gleichzeitig muss in prioritären technologischen Schlüsselbereichen die notwendige Flexibilität gewährleistet bleiben, um auf dynamische wissenschaftliche und technologische Entwicklungen zeitnah reagieren zu können. a. Der ECF einschließlich der LIFE-Maßnahmen muss durch transparente Governance-Strukturen umgesetzt, unnötige Fragmentierung vermieden werden und Gesamtausgaben, Ziele und Ergebnisse nachverfolgbar sein. b. Die Arbeitsprogramme des ECF sollten zielgerechte Förderprioritäten festlegen und von Anfang an auf eine verbindliche Koordinierung – beispielsweise über das geplante Competitiveness Coordination Tool – verknüpft mit klaren Konditionalitäten setzen. c. Der Fokus des ECF muss auf Anwendung und Skalierung liegen. Er sollte dort ansetzen, wo Forschungs- und Anwendungsergebnisse ihre Funktionsfähigkeit bereits unter Beweis gestellt haben, also bei einem hohen Technology Readiness Level. Den teils speziellen Anforderungen für eine zivile und militärische Förderung muss dabei Rechnung getragen werden. d. Eine gemeinsame Förderlogik von ECF und Horizont Europa muss sicherstellen, dass Projekte in Horizont Europa starten und ohne neuen erheblichen bürokratischen Aufwand in die nächste Phase des ECF hineinwachsen können. Projekte, die in Horizont Europa exzellente Ergebnisse erzielt haben, sollten für die Skalierung über ein Fast-Track-Verfahren direkten Zugang zu ECF-Mitteln erhalten – ohne erneuten Vollantrag. Auf diese Weise lassen sich Brüche in der Innovationskette vermeiden und Synergien zwischen Forschung, Entwicklung und Skalierung gezielt stärken. Der European Innovation Council sollte gezielt zur Auswahl und Übertragung innovativer Forschung in den ECF beitragen, die für eine Skalierung taugen. Insbesondere Deep-Tech- und Climate-Tech-Unternehmen, die auf geduldiges Kapital sowie First-of-a-Kind-Finanzierungen (FOAK) angewiesen sind und deren lange Innovationszyklen besondere Anforderungen an die Finanzierungskette stellen, erfordern einen gesonderten Zugangsweg. Dazu sollte auch die bewährte Förderlogik des Innovationsfonds für First-of-a-Kind-Projekte im ECF strukturell verankert werden. e. Gleichzeitig muss das Forschungsrahmenprogramm (FP10) Horizont Europa das Rückgrat exzellenter, neugiergetriebener Grundlagenforschung im Sinne einer 5. Freiheit bleiben, europäische Forschungskooperationen stärken und dafür eine ausreichende Mindestzuweisung und unabhängige Verwaltung sicherstellen. 4. Folgende Fähigkeiten im Rahmen der Fähigkeitsfenster sollten besondere Priorität haben: a. Die Dekarbonisierung muss als zentraler Bestandteil einer wettbewerbsfähigen europäischen Industriepolitik ins Zentrum rücken. Viele bestehende und potenzielle Partner in der Welt erwarten von Europa mehr Führung bei Klimaschutz und GreenTech, nicht weniger. Den Rahmen hierzu sollte eine kohärente GreenTech-Strategie der EU schaffen, um die erforderlichen Wertschöpfungsketten zu identifizieren und die kommerziellen Skalierungslücken gezielt zu schließen. Die Transformation der energieintensiven Grundstoffindustrien sollte gezielt unterstützt und die Nutzung von Sekundärrohstoffen im Sinne einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft weiter gefördert werden. Reallabore und andere innovationspolitische Instrumente sollten ausgebaut werden, um die Entwicklung und Markteinführung von Netto-Null- Technologien zu beschleunigen. Die Höhe des Dekarbonisierungsfensters im ECF muss sich an realen Bedarfen orientieren und folglich deutlich angehoben werden. Eine Förderung von Kernspaltungstechnologien aus dem EU- Haushalt ist entschieden abzulehnen, da sie weder eine nachhaltige noch eine günstige Form oder innovative Form der Stromerzeugung darstellen, um Planungssicherheit zu erhöhen und private Investitionen wirksam zu mobilisieren. b. Die Zusammenarbeit und Synergien unserer Verteidigungsindustrien müssen unsere europäische Verteidigungsbasis und gemeinsame Beschaffung stärken, um die zentralen Fähigkeiten, wie sie mit der Readiness Roadmap 2030 festgelegt wurden, zu erreichen. Dazu müssen die Ziele der Strategie für eine europäische Verteidigungsindustrie, EDIS und das Programm zu deren Umsetzung, EDIP, wirksam in den Fonds integriert werden, die Förderung insbesondere auch mittlerer und kleiner innovativer Unternehmen, die Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen in mehreren Ländern, insbesondere auch grenzüberschreitend, festgelegt werden. Die Europäische Verteidigungsagentur (EDA) sollte eine zentralere koordinierende Rolle erhalten und es sollten mehr Finanzierungen über die Europäische Investitionsbank ermöglicht werden. Die enge Einbindung der Ukraine und ihrer Unternehmen mit ihren wichtigen Erfahrungen sowie des Vereinigten Königreichs und Norwegens muss gesichert sein. c. Zentral muss die Förderung europäischer Schlüsseltechnologien und Enabler sein: Künstliche Intelligenz (KI), Halbleiter, Batterien aber auch Quantentechnologien bieten ein enormes Potenzial für europäische Wertschöpfung der Zukunft und den öffentlichen Nutzen. Der nächste MFR muss Ökosysteme aus akademischer Forschung und industrieller Anwendung in diesen Feldern aufbauen und unterstützen. Hochleistungsrechenzentren sollten stärker gefördert werden. Der ECF muss zu einem Booster für digitale Resilienz werden und einen Schwerpunkt auf Technologien legen, die Bestandteil unserer kritischen Infrastruktur oder von Dual-Use-Produkten sind. Hierzu zählen auch die dezentralen Kommunikationsinfrastrukturen, auf denen ein Ökosystem an sozialen Netzwerken entstehen kann, die besser gegen ausländische Informationsmanipulation gewappnet sind. Gezielt sollten europäische KI-Infrastruktur und -Anwendungen gefördert werden, die nach offenen Standards entwickelt werden und europäischen Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen entsprechen. Die Umsetzung der europäischen KI- Verordnung muss eng mit der ECF-Förderlogik verzahnt werden: Nur Anwendungen, die den Anforderungen der KI-Verordnung entsprechen, sollten ECF-Mittel erhalten. Dies schafft Rechtssicherheit und macht den ECF zum Motor für vertrauenswürdige KI Made in Europe. d. Damit Landwirtschaft ihren Beitrag zu einer klimaneutralen und gesunden Ernährungsweise leisten und die Ernährungssouveränität sichern kann, muss sie im Kreislauf wirtschaften. Dazu muss die Abhängigkeit von synthetischen Düngemitteln und Pestiziden verringert und die Monopolisierung von Saatgut verhindert werden. Digitalisierung, Automatisierung und nicht-fossile Antriebstechnologien sind weiterzuentwickeln. Für eine gesunde und nachhaltige Ernährung muss die Priorität auf pflanzlichen Proteinen, Obst und Gemüse sowie regionalen und ökologischen Produkten liegen. Forschung und Innovationen in diesen Bereichen sollen auf nationaler und EU-Ebene gefördert werden. Zulassungsverfahren für neuartige und traditionelle nichteuropäische Lebensmittel müssen zudem transparenter gestaltet und beschleunigt werden. e. Das leistungsbasierte Exzellenzprinzip muss konsequent gelten und dabei so ausgestaltet werden, dass es für die Förderung der Forschung und Wirtschaft von der Entwicklung bis zur Marktreife passt. Das Prinzip muss Innovation, Qualität und fairen Wettbewerb ermöglichen. Es darf nicht durch geografische Kriterien und Quoten, oder nationale Lobbyinteressen verwässert werden. 5. Zur Erreichung eines gemeinsamen europäischen Mehrwerts sollte die grenzüberschreitende Zusammenarbeit für mehr Innovationen zwischen großen Industrien und kleinen Industrien im Werden sowie Start-ups und Scale-ups besonders unterstützt werden durch f. die Förderung gezielter Zusammenarbeit von mehreren Unternehmen in mehreren Mitgliedstaaten; g. einen einfacheren Zugang zum Fonds durch eine serviceorientierte Anlaufstelle, die den gesamten Projektzyklus vom Antrag bis zur Hochskalierung eng unterstützt (One-Stop-Shop), damit dem Think-small-first-Ansatz folgend gerade auch kleine Unternehmen ohne große administrative Ressourcen Anträge stellen können. Alle Instrumente müssen vor Beschluss des ECF gemeinsam mit Unternehmen einen Praxischeck durchlaufen, um die Prozesse so einfach wie möglich zu gestalten; h. die Schaffung von Synergien zwischen dem ECF und der Connecting Europe Facility durch den zielgerichteten Ausbau grenzüberschreitender Infrastruktur sowie das fortgesetzte InvestEU-Programm; i. die Schaffung von Synergien zwischen dem ECF und den Kohäsionsmitteln (Rubrik 1 des MFR-Vorschlags) durch eine flankierende Kohäsionspolitik, die strukturschwache Regionen in die Lage versetzt, an dem Wettbewerbsfähigkeitsfonds teilzuhaben. 6. Der ECF sollte Präferenzvorgaben festlegen, die zielgerichtet eingesetzt werden, um strategische Abhängigkeiten zu reduzieren, ohne den Wettbewerb dauerhaft zu verzerren oder assoziierte Länder systematisch auszuschließen. Er sollte entsprechend einem ausreichend offenen Buy-European-Ansatz nach dem Prinzip „Diversifizierung vor Made-in-Europe“ folgen. Made-in-Europe-Anforderungen und die Idee der Trusted Partners sollten primär für Komponenten der kritischen Infrastrukturen angewendet werden, um diese kritische Infrastruktur und die Produktion in zentralen Technologiebereichen gegenüber strategischen Rivalen wie China zu schützen. Gleichzeitig sollte aber auch die Teilnahme assoziierter Länder und vertrauenswürdiger Handelspartner, die das Prinzip der Gegenseitigkeit einhalten, weiter ermöglicht werden. Für die Zusammenarbeit mit Rüstungsindustrien in Drittstaaten sollte die anteilige Förderfähigkeit über die Finanzinstrumente EDIP und SAFE sukzessive zugunsten der europäischen Rüstungsindustrie für mehr Unabhängigkeit abgesenkt werden. 7. Der ECF muss konsequent in Synergie mit dem Global-Europe-Instrument und den Global Gateway-Projekten sowie weiteren handelspolitischen Initiativen wie den Clean Trade and Investment Partnerships umgesetzt werden, um gleichberechtigte und resiliente Partnerschaften und nachhaltige Entwicklung als notwendige Grundlage für die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. Dabei müssen insbesondere die lokale Wertschöpfung in Partnerländern gestärkt sowie nachhaltige und diversifizierte Wertschöpfungsketten unter Einhaltung eines menschenrechtsbasierten Ansatzes, von Sorgfaltspflichten, des Do-No- Significant-Harm-Prinzips sowie das Prinzip der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (FPIC) und hohen ethischen Standards gestaltet werden. Interessen und Bedarfe von EU und Partnerländern sind gleichberechtigt zu berücksichtigen, um Win-Win-Situationen ohne neue Abhängigkeiten zu schaffen. 8. Die hohe Flexibilität und Dynamik in der Umsetzung durch Arbeitsprogramme und Repriorisierungsmechanismen ist richtig, darf aber nicht zu Lasten der politischen Kontrolle gehen. a. Die horizontal verankerte Rechtsstaatskonditionalität muss auch für den ECF umfänglich gelten: Akteure, die an einem korrupten System beteiligt sind, dürfen keine EU-Gelder erhalten. Zudem braucht es einen sog. Clawback- Mechanismus, um Rückforderung bereits zugeflossener Leistungen zu ermöglichen, wenn nachträglich Pflichtverletzungen bewiesen werden. b. Die Kontrollrechte des Europäischen Parlaments müssen funktional konkretisiert werden, nicht nur auf spezielle und frühzeitige Konsultationen im jährlichen Haushaltsverfahren, sondern auch bei der Priorisierung und Repriorisierung der Arbeitsprogramme, der Investitions-Guidelines und den Notfall- Umschichtungsinstrumenten. Hierzu sollte mindestens eine frühzeitige und kontinuierliche Befassung und Möglichkeit für Eingaben der einschlägigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments sichergestellt sein; bei wesentlichen Repriorisierungen sollten delegierte Rechtsakte zum Einsatz kommen. Die Notfall-Umschichtungsinstrumente erfordern klar definierte Auslösekriterien, -mechanismen und begrenzte Zeitrahmen sowie transparente Berichte der Kommission gegenüber dem Parlament, um die Vorhersehbarkeit und strategische Zielsetzung abzusichern. c. Die Zusammensetzung und Arbeit aller Advisory Boards wie des Strategic Stakeholders Board, des Space and Defence Advisory Board oder des Defence Industrial Advisory Board sowie das Investment Committee verlangen volle Transparenz für eine wirksame politische Kontrolle, auch durch das Europäische Parlament. 9. Der Fonds erfordert eine bedarfsorientierte, horizontale Verzahnung von öffentlichen Zuschüssen und Finanzinstrumenten, um eine funktionale und flexible Innovationspipeline von der frühen Entwicklungsphase bis zur Markteinführung aufzubauen. d. Finanzierungsentscheidungen sollten maßgeschneidert sein, das richtige Werkzeug für die richtige Aufgabe sollte zum Einsatz kommen. Eine falsche Anreizstruktur zugunsten finanzieller Instrumente muss vermieden werden. Das heißt, dort auf Zuschüsse zurückgreifen, wo Führung durch den öffentlichen Sektor wie für riskante Vorhaben und öffentliche Güter erforderlich ist, Finanzinstrumente und Risikogarantien dort einsetzen, wo privatwirtschaftliches Kapital tatsächlich mobilisiert werden kann, und bei Bedarf auch gemischte Methoden anwenden. e. Die Koordination zwischen den beiden bereits vorgesehenen Lenkungsgremien sollte formalisiert werden – dem Allgemeinen Ausschuss (und seinen Fensterkonfigurationen) im Zuschussbereich und dem Investitionsausschuss im Finanzbereich, um hier u. a. zu klären, unter welchen Bedingungen Projekte von der Fördermittelunterstützung reibungslos zur Unterstützung durch das Programm InvestEU übergehen und Übergänge eingeleitet und genehmigt werden sowie das Monitoring sichergestellt ist. Gleiches gilt für die Änderungen der Arbeitsprogrammschwerpunkte und die Aktualisierungen der Investitionsleitlinien. f. Die Europäische Investitionsbank sollte über zinsgünstige Kredite die Skaleneffekte gezielt verstärken. Gleichzeitig sollten auch Transparenz, Wirksamkeit und Rechenschaftspflicht verbessert werden. Auch sollte die Zusammenführung von innovativen Unternehmen entsprechend den IPCEI- Plattformen geprüft werden. g. Die öffentlichen Investitionen der EU müssen flankiert werden durch eine bürger*innen- und unternehmer*innenfreundliche Ausgestaltung von Bürokratie sowie den Abbau von Barrieren im Binnenmarkt, ferner durch eine zügige Umsetzung der Spar- und Investitionsunion (Banken- und Kapitalmarktunion), damit mehr privates Kapital für die enormen Investitionsbedarfe bereitsteht. Dafür bietet das Gesetzespaket der EU-Kommission zur Integration der Finanzmärkte vom 4. Dezember 2025 eine gute Grundlage. Schließlich muss das EU-Beihilfenrecht besser mit dem ECF verzahnt werden. III. Der Deutsche Bundestag behält sich vor, im weiteren Verlauf erneut Stellung zu nehmen. Berlin, den 5. Mai 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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