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Förderung der sozial-ökologischen Transformation in Mecklenburg-Vorpommern (Antwort zu Drs. 21/461)

dip / drucksache 26.06.2025 · WP 21 · 21/680 · Antwort · Original ↗

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Förderung der sozial-ökologischen Transformation in Mecklenburg-Vorpommern (Antwort zu Drs. 21/461) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/680 21. Wahlperiode 26.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Enrico Komning, Raimond Scheirich, Manfred Schiller, Christian Reck und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/461 – Förderung der sozial-ökologischen Transformation in Mecklenburg-Vorpommern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die sozial-ökologische Transformation, der sich die Bundesregierung verschrieben hat, sieht eine Reihe von Veränderungen in unserem täglichen Leben vor (vgl. www.cdu.de/app/uploads/2025/04/KoaV-2025-Gesamt-final-042 4.pdf, S. 5). Definiert wird sie dabei nach dem Sozialforscher Andreas Herteux als „die Idee, einen wirtschaftlichen, politischen, kulturellen und sozialen Wandel zu forcieren, der zu einer nachhaltigen Gesellschaft mit angepassten Lebensweisen führen soll, die im globalen Rahmen gerecht sowie sozial denkt und handelt“ (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/transformatio n-zu-einer-sozial-okologischen-marktwirtschaft.html, www.focus.de/experts/d er-deutsche-sonderweg-wie-die-ampel-die-gesellschaft-umbauen-will-und-war um-es-schiefgeht_id_260385193.html). Die Umsetzung dieser Idee führt nach Ansicht der Fragesteller zu einer Reihe von wirtschaftlichen Auswirkungen wie hohen Energiepreisen und in der Folge einer Umstrukturierung der Wirtschaft, die wiederum zu einer De- Industrialisierung führt (www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/tdw/top-themen/energi epreise-bedrohen-wettbewerbsfaehigkeit-der-deutschen-industrie-127034, www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2025/heft/3/beitrag/direktinvestitionsstro eme-deuten-die-deindustrialisierung-deutschlands-an.html). Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz a. D., formulierte die wirtschaftlichen Auswirkungen im Kontext der sozial- ökologischen Transformation wie folgt: „Jobs werden entstehen, andere Jobs werden vergehen. Und nicht alle Menschen werden mit dem Wandel damit klarkommen. Insgesamt kann die Gesellschaft profitieren. Wenn wir es richtig anstellen, wird sie profitieren, wird ein klimaneutraler Wohlstand neu geschaffen. Aber auf dem Weg wird es sehr viele Probleme, einzelne Schicksale geben“ (www.bild.de/politik/inland/habeck-sprach-schon-2021-davon-ist-der-job-abb au-teil-des-gruenen-plans-6745a027e7f5a002d28a5f6a). Mit dem Amtsantritt in der 20. Wahlperiode wurden insgesamt neun Förderprogramme durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erarbeitet und in Kraft gesetzt (Bundestagsdrucksache 20/11107, Frage 1). Dem BMWK können auf diese Weise insgesamt 145 Förderprogramme zugeordnet werden (Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 20/6608). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 25. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Fragesteller sehen die sozial-ökologische Transformation der Bundesregierung, insbesondere der Energiewende, und die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf unsere gesamte Gesellschaft kritisch. Dies veranlasst sie dazu, den aktuellen Stand der Förderung dieser Transformation durch den Bund insbesondere für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zu erfragen.  1. Welche Förderprogramme und Fördermaßnahmen der Bundesregierung haben zum Zweck, die sozial-ökologische Transformation der deutschen Wirtschaft und der deutschen Industrie zu unterstützen, zu beschleunigen oder abzusichern?  2. Wie viele Mittel flossen im Rahmen der in Frage 1 genannten Programme und Maßnahmen in den Jahren zwischen 2020 und 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung nach Mecklenburg-Vorpommern, und wie viele sollen nach Plan oder Schätzung der Bundesregierung in den Jahren 2025 und 2026 fließen? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Grundsätzlich kann hier auf die Aussagen in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/13031 verwiesen werden: Eine konkrete Zuordnung von Haushaltsmitteln, Zuwendungen und bzw. oder Fördermaßnahmen zur „Transformation zur sozial-ökologischen Marktwirtschaft“ erfolgt nicht. Weiterhin existieren auch keine haushaltsrechtlich vorgegebenen Kennzeichnungen von Projekten und Ausgaben, die das Ziel der „Transformation zur sozial-ökologischen Marktwirtschaft“ unterstützen. In beigefügter Tabelle (Anlage 1*) wurden Förderprogramme der Bundesregierung samt Mittelabfluss aufgelistet, die jedenfalls auch der sozial-ökologischen Transformation dienen.  3. Welche Förderprogramme und Rechtsnormen (Gesetze und Rechtsverordnungen) der Bundesregierung haben zum Zweck, den Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen, zu beschleunigen oder abzusichern (bitte aufzählen)?  4. Wie viele Mittel flossen im Rahmen der in Frage 3 genannten Programme und Maßnahmen in den Jahren zwischen 2020 und 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung nach Mecklenburg-Vorpommern, und wie viele sollen nach Plan oder Schätzung der Bundesregierung in den Jahren 2025 und 2026 fließen? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. In der beigefügten Tabelle (Anlage 2*) sind die entsprechenden Förderprogramme und Rechtsnormen sowie der Mittelabfluss abgebildet.  5. Wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 in Mecklenburg- Vorpommern Windenergieanlagen direkt oder indirekt (beispielsweise über die Kreditanstalt für Wiederaufbau [KfW]) aus Bundesmitteln (nicht das Erneuerbare-Energien-Gesetz [EEG] betreffend) gefördert, wenn ja, wie viele jeweils, aus welchen Programmen, und in welcher Höhe? Mit der Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land des BMWE unterstützt die Bundesregierung Bürgerenergiegesellschaften in der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen an Land * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/680 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. (www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Buergerenergiegesellsch aften/buergerenergiegesellschaften_node.html). Im abgefragten Zeitraum sind keine Mittel nach Mecklenburg-Vorpommern geflossen. Im Übrigen verweisen wir auf das Eigenprogramm der KfW „Erneuerbare Energien – Standard“ für Kredite zur Finanzierung u. a. von Erneuerbaren Energien Anlagen. (www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Um welt/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/).  6. Wie viele Windenergieanlagen wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 in Mecklenburg-Vorpommern rückgebaut? a) Welche Kosten sind dabei nach Kenntnis der Bundesregierung entstanden? Die Fragen 6 und 6a werden gemeinsam beantwortet. Im Jahr 2021 wurden 20 Anlagen in Mecklenburg-Vorpommern stillgelegt, in 2022 acht Anlagen, in 2023 23 Anlagen und in 2024 waren es 25 Anlagen. Für Windenergieanlagen auf See im Küstenmeer sind die Landesbehörden zuständig. Der Bundesregierung liegen entsprechend keine Zahlen hierzu vor. b) Hat die Bundesregierung den Rückbau einzelner Anlagen gefördert, wenn ja, wie viele Rückbauten wurden gefördert, aus welchen Programmen, und in welcher Höhe? Die Bundesregierung fördert den Rückbau von Anlagen nicht. Informationen darüber, welche Kosten auf Betreiberseite entstehen, liegen der Bundesregierung nicht vor.  7. Wurde das Recycling von Windenergieanlagen in Mecklenburg- Vorpommern in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 aus Bundesmitteln gefördert, wenn ja, wie viele Anlagen waren betroffen, wie viele Mittel sind geflossen, und aus welchen Programmen? Seitens der Bundesregierung findet keine Förderung des Recyclings von Windenergieanlagen statt.  8. Wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 in Mecklenburg- Vorpommern Solaranlagen direkt oder indirekt (beispielsweise über die KfW) aus Bundesmitteln (nicht das EEG betreffend) gefördert, wenn ja, wie viele jeweils, aus welchen Programmen, und in welcher Höhe? Eine entsprechende Förderung aus Bundesmitteln über das EEG hinaus, besteht für photovoltaische Solaranlagen nicht. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und dem Vorgänger Marktanreizprogramm (MAP) werden Anlagen zur Wärmeerzeugung gefördert. Anlagen, die ausschließlich der Stromerzeugung dienen, sind nicht förderfähig. Zu beachten ist, dass mit einem Antrag mehrere Fördersegmente beantragt und gefördert werden können. Die in der Tabelle dargestellten Förderfälle und Auszahlungsbeträge im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern (Auswertung für Förderfälle über BAFA*), können daher neben reinen Solaranlagen auch Kom- * Eine Auswertung des BEG-Förderanteils bei der KfW ist daten-technisch nicht möglich. binationen mit einem oder mehreren Fördersegmenten (bspw. Biomasse, Wärmepumpe, Gebäudehülle etc.) enthalten. 2021 2022 2023 2024 BEG EM Anzahl der geförderten Anträge 23 159 428 299 Förderbetrag (bereits ausgezahlt) in € 139.847 1.707.490 4.736.877 3.500.425 MAP Anzahl der geförderten Anträge 245 126 16 3 Förderbetrag (bereits ausgezahlt) in € 2.172.150 1.944.927 252.452 71.483  9. Wie viele Solaranlagen wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 in Mecklenburg-Vorpommern rückgebaut? a) Welche Kosten sind dabei nach Kenntnis der Bundesregierung entstanden? b) Hat die Bundesregierung den Rückbau einzelner Anlagen gefördert, wenn ja, wie viele Rückbauten wurden gefördert, aus welchen Programmen, und in welcher Höhe? Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet. Nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl endgültiger Stilllegungen von Photovoltaikanlagen in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren: 2021 2022 2023 2024 Gebäudeanlagen 13 19 68 74 Steckersolargeräte 2 8 73 149 Freiflächenanlagen 0 0 2 1 Sonstige 0 1 1 2 Summe 15 28 144 226 Informationen zum Rückbau dieser endgültig stillgelegten Anlagen liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Kosten sind nicht bekannt. Eine Förderung aus Bundesmitteln besteht nicht. Der Bau von Solaranlagen wird baurechtlich von den jeweils zuständigen kommunalen Baubehörden genehmigt. In diesen Genehmigungen werden auch Vorgaben bezüglich des Rückbaus dieser Anlagen, wie Sicherheitsleistungen dafür, festgesetzt. Wenn Kosten für einen Rückbau entstehen, sind sie von den Betreibern der Anlagen zu tragen. 10. Wurde das Recycling von Solaranlagen in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 aus Bundesmitteln gefördert, wenn ja, wie viele Anlagen waren betroffen, wie viele Mittel sind geflossen, und aus welchen Programmen? Eine entsprechende Förderung aus Bundesmitteln besteht nicht. 11. Wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 in Mecklenburg- Vorpommern Biomasseanlagen aus Bundesmitteln (nicht das EEG betreffend) gefördert, wenn ja, wie viele jeweils, aus welchen Programmen, und in welcher Höhe? Außerhalb des EEG wurden keine Biomasseanlagen aus Bundesmitteln gefördert. Zu Eigenförderungen über die KfW verweisen wir auf das Eigenprogramm der KfW „Erneuerbare Energien – Standard“ für Kredite zur Finanzierung u. a. von Erneuerbaren Energien Anlagen (www.kfw.de/inlandsfoerderun g/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energie n-Standard-(270)/). Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und dem Vorgängerprogramm MAP werden Anlagen zur Wärmeerzeugung gefördert. Anlagen, die ausschließlich der Stromerzeugung dienen, sind nicht förderfähig. Zu beachten ist, dass mit einem Antrag mehrere Fördersegmente beantragt und gefördert werden können. Die in der Tabelle dargestellten Förderfälle und Auszahlungsbeträge im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern (Auswertung für Förderfälle über BAFA*), können daher neben reinen Biomasseanlagen auch Kombinationen mit einem oder mehreren Fördersegmenten (bespielsweise Solar, Wärmepumpe, Gebäudehülle etc.) enthalten 2021 2022 2023 2024 BEG EM Anzahl der geförderten Anträge 19 192 537 323 Förderbetrag (bereits ausgezahlt) in € 167.183 2.531.345 8.657.917 7.218.362 MAP Anzahl der geförderten Anträge 234 150 24 6 Förderbetrag (bereits ausgezahlt) in € 2.723.269 2.923.021 650.686 192.909 12. Wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 in Mecklenburg- Vorpommern Anlagen zur Wasserstoffproduktion aus Bundesmitteln gefördert, wenn ja, wie viele jeweils, aus welchen Programmen, und in welcher Höhe? Im Jahr 2024 wurden für drei Projekte in Mecklenburg-Vorpommern Fördermittel aus dem Programm Important Projects of Common European Interest (IPCEI) Wasserstoff beschieden. Die Ko-Finanzierungsanteile von Bund und Land betragen 70/30. Der Anteil des Bundes beträgt: 304 879 210,53 Euro. 13. Wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 in Mecklenburg- Vorpommern Anlagen zur Verstromung von Wasserstoff aus Bundesmitteln gefördert, wenn ja, wie viele jeweils, aus welchen Programmen, und in welcher Höhe? Im Jahr 2024 wurden für ein Projekt zur Wiederverstromung in Mecklenburg- Vorpommern Fördermittel aus dem Energieforschungsprogramm der Bundesregierung in Höhe von 2,5 Mio. Euro gewährt. * Eine Auswertung des BEG-Förderanteils bei der KfW ist daten-technisch nicht möglich. 14. Wie viele Insolvenzen wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 in Mecklenburg-Vorpommern nach Kenntnis der Bundesregierung angemeldet? Daten zu den beantragten Insolvenzverfahren, auch aufgeschlüsselt nach Bundesländern, sind auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes (Destatis) öffentlich zugänglich unter: www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statisti c/52411/details (hier: Code 52411-0161). Die Anzahl der Insolvenzen (Unternehmen) in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 in Mecklenburg-Vorpommern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Beantragte Verfahren insgesamt 2021 194 2022 207 2023 254 2024 273 (Quelle: Destatis) 15. Wie viele Unternehmen haben in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 Mecklenburg-Vorpommern nach Kenntnis der Bundesregierung verlassen (Abwanderung)? Daten zu Gewerbeanzeigen, auch aufgeschlüsselt nach Bundesländern, sind auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes (Destatis) öffentlich zugänglich unter: www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/52311/details (hier: Code 52311-0170). Die Anzahl der Gewerbeabmeldungen mit dem Grund „Fortzug“ in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 in Mecklenburg-Vorpommern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Fortzug 2021 1.082 2022 1.089 2023 1.098 2024 1.058 (Quelle: Destatis) 16. Wie viele Unternehmensneugründungen wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 in Mecklenburg-Vorpommern nach Kenntnis der Bundesregierung registriert? Daten zu Gewerbeanzeigen, auch aufgeschlüsselt nach Bundesländern, sind auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes (Destatis) öffentlich zugänglich unter: www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/52311/details (hier: Code 52311-0160). Die Anzahl der Neugründungen von Gewerben in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 in Mecklenburg-Vorpommern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Neugründungen 2021 7.864 2022 7.686 2023 8.479 2024 8.400 (Quelle: Destatis) Anlage 1 KA 21/461 Frage 1: Welche Förderprogramme und -maßnahmen der Bundesregierung haben zum Zweck, die sozial-ökologische Transformation der deutschen Wirtschaft und der deutschen Industrie zu unterstützen, beschleunigen oder abzusichern? Frage 2: Wie viele Mittel flossen im Rahmen der unter Frage 1 genannten Programme und Maßnahmen in den Jahren zwischen 2020 und 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung nach Mecklenburg-Vorpommern, und wie viele sollen nach Plan oder Schätzung der Bundesregierung in den Jahren 2025 und 2026 fließen? Name des Förderprogramms/der Fördermaßnahme Mittel, die im Rahmen des Programms/ der Maßnahme 2020- 2024 nach MV flossen Mittel, die im Rahmen des Programms/ der Maßnahme 2025- 2026 nach MV fließen sollen ggf. Kommentar Automotive-Transformationsstrategie für nachhaltige Wertschöpfung in Mecklenburg- Vorpommern - AUTOTRANS-MV 756.000,00 € 400.000,00 € Förderung des Transformations-Netzwerkes „Automotive- Transformationsstrategie für nachhaltige Wertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern - AUTOTRANS-MV“ für die Unterstützung der digitalen und klimafreundlichen Transformation der Automobil- und Zulieferindustrie in Mecklenburg-Vorpommern Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze, 0901 892 10 12.610.926,39 € 11.654.611,26 € Maritime Technologien, 0901 683 12 25.424.291,16 € 10.451.148,28 € F&E und Echtzeitdienste für die Maritime Sicherheit, 0901 683 14 935.095,92 € - € Klimaneutrales Schiff, 6092 686 28 - € - € Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Landstromversorgung in deutschen Häfen, 6092 882 01 78.400,00 € 1.550.600,00 € Bundesfinanzhilfen laufen zum 31.12.2025 aus Anlage 1 KA 21/461 Nationale Klimaschutzinitiative - Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie) 1.689.313,66 € 348.987,40 € Nationale Klimaschutzinitiative - Richtlinie zur Förderung von innovativen marktreifen Klimaschutzprodukten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kleinserien- Richtlinie) 41.048,87 € - € Nationale Klimaschutzinitiative - Richtlinie für die Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehrin der Wirtschaftim Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (E-Lastenfahrrad- Richtlinie) 136.796,88 € 38.079,51 € Nationale Klimaschutzinitiative - Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) 1.318.381,30 € - € Nationale Klimaschutzinitiative - Förderaufruf für investive kommunale Klimaschutz- Modellprojekte 7.251.187,69 € - € H2Global k.A. k.A. Förderrichtlinie für internationale Wasserstoffprojekte k.A. k.A. International Hydrogen Ramp-up Program (H2Uppp) k.A. k.A. Green Hydrogen Fund (GHF) k.A. k.A. Anlage 1 KA 21/461 Förderbekanntmachung zur angewandten Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms 17.856.568,12 € 8.188.577,53 € 94 F&E-Vorhaben Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 399.064.555,07 € 136.294.865,09 € Seit der großen Reform der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) im Jahr 2022 leistet die GRW in strukturschwachen Regionen einen Beitrag zur sozial-ökologischen Transformation der deutschen Wirtschaft. Hinsichtlich der Zuordnung einzelner Zuwendungen im Rahmen der GRW zum Prozess der "sozial-ökologischen Transformation" wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 4 der Kleinen Anfrage in diesem Zusammenhang (Bundestagsdrucksache 20/13031) hingewiesen. GRW-Sonderprogramm „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“ 10.000.000,00€ 49.689.937,40 € Hinsichtlich der Zuordnung einzelner Zuwendungen im Rahmen des GRW-Sonderprogramms zum Prozess der "sozial-ökologischen Transformation" wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 5 der Kleinen Anfrage in diesem Zusammenhang (Bundestagsdrucksache 20/13031) hingewiesen. Beihilfen für Unternehmen in Sektoren beziehungsweise Teilsektoren, bei denen angenommen wird, dass angesichts der mit den EU-ETS-Zertifikaten verbundenen Kosten, die auf den Strompreis abgewälzt werden, ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2- Emissionen besteht (Beihilfen für indirekte CO2-Kosten) 7.703.270,28 € keine Prognose möglich Eine Prognose für den Mittelfluss für die Auszahlungsjahre 2025, 2026 ist aufgrund der Volatilität der Beihilfeberechnungsparameter und der Freiwilligkeit der Teilnahme am Antragsverfahren nicht möglich. Technologietransfer-Programm Leichtbau (TTP LB) 534.017,48 € 458.149,80 € Anlage 1 KA 21/461 Regionales Zukunftszentrum Mecklenburg- Vorpommern+ (ZMV+) 3.836.978,19 EUR gesamt (davon: 2.557.959,50 EUR an ESF Plus-Mitteln und 1.279.018,69 EUR an Bundesmitteln) 3.903.288,81 EUR (davon: 2.602.091,57 EUR an ESF Plus- Mitteln und 1.301.197,24 EUR an Bundesmitteln) Projektlaufzeit: 01/2023 bis 12/2026 INQA-Coaching - INQA-Beratungsstelle Rostock 126.064,54 EUR gesamt (davon 98.375,30 EUR an ESF-Mitteln und 27.689,24 EUR an Bundesmitteln) 150.438,16 EUR gesamt (davon 112.828,62 EUR an ESF-Mitteln und 37.609,54 EUR an Bundesmitteln) Projektlaufzeit 03/23 bis 12/27 INQA-Coaching - INQA-Beratungsstellen in Mecklenburg und Vorpommern 222.665,18 EUR gesamt (davon 155.663,62 EUR an ESF-Mitteln und 67.001,56 EUR an Bundesmitteln) 292.501,36 EUR gesamt (davon 219.376,02 EUR an ESF-Mitteln und 73.125,34 EUR an Bundesmitteln) Projektlaufzeit 03/23 bis 12/27 Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe" / Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ 16.052.318,32 € 12.403.673,66 € Waldklimafonds 5.883.597,88 € 1.715.574,66 € Richtlinie zur Förderung investiver Maßnahmen zur energetischen Nutzung von Wirtschaftsdünger 200.000,00 € - € Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau 3.642.454,88 € 94.905,20 € Anlage 1 KA 21/461 Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung - € Prognose nicht möglich zu Frage 1: Das Bundesprogramm Umbau der Tierbauhaltung (BUT) zielt auf die Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Tierhaltung hin zu mehr Tier- und Klimagerechtigkeit ab. Die investive Förderung von Stallbauvorhaben (In Kraft getreten am 01.03.2024) wie auch die Förderung transformationsbedingter Mehrkosten (In Kraft getreten am 01.04.2024) stehen allen landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben mit Niederlassung in Deutschland offen. Das Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung (BUNTH) fördert seit 2018 Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) mit dem Ziel der Verbesserung des Tierwohls, der Reduktion schädlicher Umweltwirkungen aus der Tierhaltung sowie der Weiterentwicklung zukunftsfähiger Haltungssysteme in der landwirtschaftlichen Tierhaltung. zu Frage2: Im Rahmen des BUT wurden in Mecklenburg-Vorpommern bisher zwar zwei Anträge auf investive Förderung und 22 Zuwendungsanträge für laufende Mehrkosten gestellt. Es flossen aber insofern noch keine Fördermittel. Die künftige Entwicklung hängt davon ab, in welchem Umfang landwirtschaftliche Betriebe aus Mecklenburg-Vorpommern förderfähige Zuwendungsanträge stellen. Eine Prognose ist insofern nicht möglich. In den Jahren 2020 bis 2024 sind aus dem BUNTH Fördermittel iHv 8.534.702,21 € nach Mecklen¬burg-Vorpommern geflossen. Prognosen über die zukünftige Entwicklung sind auch hier aus den o.g. Gründen nicht möglich. Bundesprogramm Nutztierhaltung 8.534.702,21 € Prognose nicht möglich Anlage 1 KA 21/461 Neuro-inspirierte Technologien der künstlichen Intelligenz für die Elektronik der Zukunft 1. Phase (NEUROTEC I) - € - € Strukturwandel im Rheinischen Revier Neuro-inspirierte Technologien der künstlichen Intelligenz für die Elektronik der Zukunft 2. Phase (NEUROTEC II) - € - € Strukturwandel im Rheinischen Revier InnovationscampusElektronik und Mikrosensorik (iCampus I) - € - € Strukturwandel im Lausitzer Braunkohlerevier Innovationscampus Elektronik und Mikrosensorik (iCampus II) - € - € Strukturwandel im Lausitzer Braunkohlerevier Optosensors for Advanced Systems in Life Science and Smart Production (OASYS) - € - € Strukturwandel im Lausitzer Braunkohlerevier Innovation und Strukturwandel (inkl. der Programmlinien WIR!, RUBIN, T!Raum und REGION.innivativ) 51.107.013,00 € 23.429.872,00 € Unternehmen Region 81.463.598,00 € - € Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 626.748.000,00 € Prognose nicht möglich Förderrichtlinie - Start in 2021; hier Angabe des bereinigten, gerundeten Zusagevolumens für Zuschüsse (Investitions- und Tilgungszuschüsse); Zusagevolumen in Summe für alle Antragstellerguppen (u.A. Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen) Anlage 2 KA 21/461 Anlage 2 Frage 3: Welche Förderprogramme und Rechtsnormen (Gesetze und Rechtsverordnungen) der Bundesregierung haben zum Zweck, den Ausbau Er-neuerbarer Energien zu unterstützen, beschleunigen oder abzusichern (bitte aufzählen)? Frage 4: Wie viele Mittel flossen im Rahmen der unter Frage 3 genannten Programme und Maßnahmen in den Jahren zwischen 2020 und 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung nach Mecklenburg-Vorpommern, und wie viele sollen nach Plan oder Schätzung der Bundesregierung in den Jahren 2025 und 2026 fließen? Name des Förderprogramms/der Rechtsnorm Mittel, die im Rahmen des Programms/ der Rechtsnorm 2020-2024 nach MV flossen Mittel, die im Rahmen des Programms/ der Rechtsnorm 2025-2026 nach MV fließen sollen ggf. Kommentar Erneuerbare-Energien-Gesetz Die Zahlen liegen der Bundesregierung in der gewünschten Auflösung nicht vor. Die Zahlen liegen der Bundesregierung in der gewünschten Auflösung nicht vor. Der Bundesregierung liegen keine bundesländerspezifischen Daten über die Höhe der Zahlungen nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) vor. Entsprechende Daten über Zahlungen nach dem EEG liegen den jeweiligen Anschlussnetzbetreibern mit Netzgebiet in MV vor. Ggf. könnten diese Informationen auch aus den EEG-Jahresabrechnungen auf der Website www.netztransparenz.de der Übertragungsnetzbetreiber abgeleitet werden. Anlage 2 KA 21/461 Windenergie-auf-See-Gesetz 17.500.000,00 € Keine Prognose möglich. EEG-Förderung für Offshore-Windparks im Küstenmeer; der angegebene Betrag gilt für den Zeitraum 2021-2023, im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. H2Global k.A. k.A. Förderrichtlinie für internationale Wasserstoffprojekte k.A. k.A. International Hydrogen Ramp-up Program (H2Uppp) k.A. k.A. Green Hydrogen Fund (GHF) k.A. k.A. Bundesförderung für effiziente Wärmenetze 20.993.675,14 € k.A. Zusagevolumen bis 31.12.2024 Wärmenetzsysteme 4.0 494.599,50 € k.A. Zusagevolumen. Enthalten sind alle Vorgänge aus WNS 4.0 mit Antragstellern aus MV, die bereits digital erfasst wurden. Alle Vorgänge sind abgeschlossen, die Mittel entsprechen der tatsächlichen Förderung Erneuerbare Energien - Premium 762.300,00 € k.A. Zusagevolumen Tilgungszuschuss (Darlehensprogramm mit Tilgungszuschuss). Zahlen 2020-22 (Programm Ende 2022 ausgelaufen). „Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“ (SINTEG) 223.253,13 € k.A. Windenergieflächenbedarfsgesetz k.A. k.A. Anlage 2 KA 21/461 Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (Elektrotechnische- Eigenschaften-Nachweis- Verordnung - NELEV) - € - € Im Rahmen der Rechtsnorm fließen keine Mittel Verordnung über technische Anforderungen an Energieanlagen (Energieanlagen- Anforderungen-Verordnung - EAAV) - € - € Im Rahmen der Rechtsnorm fließen keine Mittel Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe / Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ 5.925.890,78 € 7.351.740,07 € Richtlinie zur Förderung investiver Maßnahmen zur energetischen Nutzung von Wirtschaftsdünger 200.000,00 € - € Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2- Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau 3.642.454,88 € 94.905,20 € In den Förderbeträgen sind zahlreiche Beratungs- und Investitionsmaßnahmen enthalten, die sowohl Energieeinsparmaßnahmen wie auch erneuerbare Energieerzeugung auf betrieblicher Ebene fördern. Da sich das adminsitrativ auf Vorhabenebene nicht einzeln auseinderdividieren lässt, werden die Summen zu Frage 1 und 2 hier nochmals gleichlautend aufgeführt. Anlage 2 KA 21/461 §§ 3 Abs.1 a, 9 Abs. 2b und 2c FStrG k.A. k.A. § 11a AEG k.A. k.A. § 31 Abs. 2 S. 5 WaStrG k.A. k.A. Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften“ Windenergie an Land - € Prognose nicht möglich Antragstellung laufend möglich Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 626.748.000,00 € Prognose nicht möglich Förderrichtlinie - Start in 2021; hier Angabe des bereinigten, gerundeten Zusagevolumens für Zuschüsse (Investitions- und Tilgungszuschüsse) Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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