Förderung der sozial-ökologischen Transformation in Mecklenburg-Vorpommern (Antwort zu Drs. 21/461)
Text
Förderung der sozial-ökologischen Transformation in Mecklenburg-Vorpommern (Antwort zu Drs. 21/461)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/680
21. Wahlperiode 26.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Enrico Komning, Raimond Scheirich,
Manfred Schiller, Christian Reck und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/461 –
Förderung der sozial-ökologischen Transformation in Mecklenburg-Vorpommern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die sozial-ökologische Transformation, der sich die Bundesregierung
verschrieben hat, sieht eine Reihe von Veränderungen in unserem täglichen
Leben vor (vgl. www.cdu.de/app/uploads/2025/04/KoaV-2025-Gesamt-final-042
4.pdf, S. 5). Definiert wird sie dabei nach dem Sozialforscher Andreas
Herteux als „die Idee, einen wirtschaftlichen, politischen, kulturellen und sozialen
Wandel zu forcieren, der zu einer nachhaltigen Gesellschaft mit angepassten
Lebensweisen führen soll, die im globalen Rahmen gerecht sowie sozial denkt
und handelt“ (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/transformatio
n-zu-einer-sozial-okologischen-marktwirtschaft.html, www.focus.de/experts/d
er-deutsche-sonderweg-wie-die-ampel-die-gesellschaft-umbauen-will-und-war
um-es-schiefgeht_id_260385193.html).
Die Umsetzung dieser Idee führt nach Ansicht der Fragesteller zu einer Reihe
von wirtschaftlichen Auswirkungen wie hohen Energiepreisen und in der
Folge einer Umstrukturierung der Wirtschaft, die wiederum zu einer De-
Industrialisierung führt (www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/tdw/top-themen/energi
epreise-bedrohen-wettbewerbsfaehigkeit-der-deutschen-industrie-127034,
www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2025/heft/3/beitrag/direktinvestitionsstro
eme-deuten-die-deindustrialisierung-deutschlands-an.html).
Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz a. D.,
formulierte die wirtschaftlichen Auswirkungen im Kontext der sozial-
ökologischen Transformation wie folgt: „Jobs werden entstehen, andere Jobs werden
vergehen. Und nicht alle Menschen werden mit dem Wandel damit
klarkommen. Insgesamt kann die Gesellschaft profitieren. Wenn wir es richtig
anstellen, wird sie profitieren, wird ein klimaneutraler Wohlstand neu geschaffen.
Aber auf dem Weg wird es sehr viele Probleme, einzelne Schicksale geben“
(www.bild.de/politik/inland/habeck-sprach-schon-2021-davon-ist-der-job-abb
au-teil-des-gruenen-plans-6745a027e7f5a002d28a5f6a). Mit dem Amtsantritt
in der 20. Wahlperiode wurden insgesamt neun Förderprogramme durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erarbeitet und
in Kraft gesetzt (Bundestagsdrucksache 20/11107, Frage 1). Dem BMWK
können auf diese Weise insgesamt 145 Förderprogramme zugeordnet werden
(Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache
20/6608).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
25. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Fragesteller sehen die sozial-ökologische Transformation der
Bundesregierung, insbesondere der Energiewende, und die damit verbundenen
negativen Auswirkungen auf unsere gesamte Gesellschaft kritisch. Dies veranlasst
sie dazu, den aktuellen Stand der Förderung dieser Transformation durch den
Bund insbesondere für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zu
erfragen.
1. Welche Förderprogramme und Fördermaßnahmen der Bundesregierung
haben zum Zweck, die sozial-ökologische Transformation der deutschen
Wirtschaft und der deutschen Industrie zu unterstützen, zu beschleunigen
oder abzusichern?
2. Wie viele Mittel flossen im Rahmen der in Frage 1 genannten
Programme und Maßnahmen in den Jahren zwischen 2020 und 2024 nach
Kenntnis der Bundesregierung nach Mecklenburg-Vorpommern, und wie viele
sollen nach Plan oder Schätzung der Bundesregierung in den Jahren
2025 und 2026 fließen?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Grundsätzlich kann hier auf die Aussagen in der Antwort der Bundesregierung
zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/13031 verwiesen werden: Eine
konkrete Zuordnung von Haushaltsmitteln, Zuwendungen und bzw. oder
Fördermaßnahmen zur „Transformation zur sozial-ökologischen Marktwirtschaft“
erfolgt nicht. Weiterhin existieren auch keine haushaltsrechtlich vorgegebenen
Kennzeichnungen von Projekten und Ausgaben, die das Ziel der
„Transformation zur sozial-ökologischen Marktwirtschaft“ unterstützen. In beigefügter
Tabelle (Anlage 1*) wurden Förderprogramme der Bundesregierung samt
Mittelabfluss aufgelistet, die jedenfalls auch der sozial-ökologischen Transformation
dienen.
3. Welche Förderprogramme und Rechtsnormen (Gesetze und
Rechtsverordnungen) der Bundesregierung haben zum Zweck, den Ausbau
erneuerbarer Energien zu unterstützen, zu beschleunigen oder abzusichern
(bitte aufzählen)?
4. Wie viele Mittel flossen im Rahmen der in Frage 3 genannten
Programme und Maßnahmen in den Jahren zwischen 2020 und 2024 nach
Kenntnis der Bundesregierung nach Mecklenburg-Vorpommern, und wie viele
sollen nach Plan oder Schätzung der Bundesregierung in den Jahren
2025 und 2026 fließen?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. In der beigefügten Tabelle
(Anlage 2*) sind die entsprechenden Förderprogramme und Rechtsnormen
sowie der Mittelabfluss abgebildet.
5. Wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 in Mecklenburg-
Vorpommern Windenergieanlagen direkt oder indirekt (beispielsweise über
die Kreditanstalt für Wiederaufbau [KfW]) aus Bundesmitteln (nicht das
Erneuerbare-Energien-Gesetz [EEG] betreffend) gefördert, wenn ja, wie
viele jeweils, aus welchen Programmen, und in welcher Höhe?
Mit der Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an
Land des BMWE unterstützt die Bundesregierung Bürgerenergiegesellschaften
in der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen an Land
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/680 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
(www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Buergerenergiegesellsch
aften/buergerenergiegesellschaften_node.html). Im abgefragten Zeitraum sind
keine Mittel nach Mecklenburg-Vorpommern geflossen.
Im Übrigen verweisen wir auf das Eigenprogramm der KfW „Erneuerbare
Energien – Standard“ für Kredite zur Finanzierung u. a. von Erneuerbaren
Energien Anlagen. (www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Um
welt/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/).
6. Wie viele Windenergieanlagen wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023
und 2024 in Mecklenburg-Vorpommern rückgebaut?
a) Welche Kosten sind dabei nach Kenntnis der Bundesregierung
entstanden?
Die Fragen 6 und 6a werden gemeinsam beantwortet.
Im Jahr 2021 wurden 20 Anlagen in Mecklenburg-Vorpommern stillgelegt, in
2022 acht Anlagen, in 2023 23 Anlagen und in 2024 waren es 25 Anlagen. Für
Windenergieanlagen auf See im Küstenmeer sind die Landesbehörden
zuständig. Der Bundesregierung liegen entsprechend keine Zahlen hierzu vor.
b) Hat die Bundesregierung den Rückbau einzelner Anlagen gefördert,
wenn ja, wie viele Rückbauten wurden gefördert, aus welchen
Programmen, und in welcher Höhe?
Die Bundesregierung fördert den Rückbau von Anlagen nicht. Informationen
darüber, welche Kosten auf Betreiberseite entstehen, liegen der
Bundesregierung nicht vor.
7. Wurde das Recycling von Windenergieanlagen in Mecklenburg-
Vorpommern in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 aus Bundesmitteln
gefördert, wenn ja, wie viele Anlagen waren betroffen, wie viele Mittel sind
geflossen, und aus welchen Programmen?
Seitens der Bundesregierung findet keine Förderung des Recyclings von
Windenergieanlagen statt.
8. Wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 in Mecklenburg-
Vorpommern Solaranlagen direkt oder indirekt (beispielsweise über die
KfW) aus Bundesmitteln (nicht das EEG betreffend) gefördert, wenn ja,
wie viele jeweils, aus welchen Programmen, und in welcher Höhe?
Eine entsprechende Förderung aus Bundesmitteln über das EEG hinaus, besteht
für photovoltaische Solaranlagen nicht.
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und dem
Vorgänger Marktanreizprogramm (MAP) werden Anlagen zur Wärmeerzeugung
gefördert. Anlagen, die ausschließlich der Stromerzeugung dienen, sind nicht
förderfähig.
Zu beachten ist, dass mit einem Antrag mehrere Fördersegmente beantragt und
gefördert werden können. Die in der Tabelle dargestellten Förderfälle und
Auszahlungsbeträge im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern (Auswertung für
Förderfälle über BAFA*), können daher neben reinen Solaranlagen auch Kom-
* Eine Auswertung des BEG-Förderanteils bei der KfW ist daten-technisch nicht möglich.
binationen mit einem oder mehreren Fördersegmenten (bspw. Biomasse,
Wärmepumpe, Gebäudehülle etc.) enthalten.
2021 2022 2023 2024
BEG
EM
Anzahl der
geförderten Anträge
23 159 428 299
Förderbetrag (bereits
ausgezahlt) in €
139.847 1.707.490 4.736.877 3.500.425
MAP Anzahl der
geförderten Anträge
245 126 16 3
Förderbetrag (bereits
ausgezahlt) in €
2.172.150 1.944.927 252.452 71.483
9. Wie viele Solaranlagen wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024
in Mecklenburg-Vorpommern rückgebaut?
a) Welche Kosten sind dabei nach Kenntnis der Bundesregierung
entstanden?
b) Hat die Bundesregierung den Rückbau einzelner Anlagen gefördert,
wenn ja, wie viele Rückbauten wurden gefördert, aus welchen
Programmen, und in welcher Höhe?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl endgültiger Stilllegungen
von Photovoltaikanlagen in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren:
2021 2022 2023 2024
Gebäudeanlagen 13 19 68 74
Steckersolargeräte 2 8 73 149
Freiflächenanlagen 0 0 2 1
Sonstige 0 1 1 2
Summe 15 28 144 226
Informationen zum Rückbau dieser endgültig stillgelegten Anlagen liegen der
Bundesregierung nicht vor. Die Kosten sind nicht bekannt. Eine Förderung aus
Bundesmitteln besteht nicht. Der Bau von Solaranlagen wird baurechtlich von
den jeweils zuständigen kommunalen Baubehörden genehmigt. In diesen
Genehmigungen werden auch Vorgaben bezüglich des Rückbaus dieser Anlagen,
wie Sicherheitsleistungen dafür, festgesetzt. Wenn Kosten für einen Rückbau
entstehen, sind sie von den Betreibern der Anlagen zu tragen.
10. Wurde das Recycling von Solaranlagen in Mecklenburg-Vorpommern in
den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 aus Bundesmitteln gefördert,
wenn ja, wie viele Anlagen waren betroffen, wie viele Mittel sind
geflossen, und aus welchen Programmen?
Eine entsprechende Förderung aus Bundesmitteln besteht nicht.
11. Wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 in Mecklenburg-
Vorpommern Biomasseanlagen aus Bundesmitteln (nicht das EEG
betreffend) gefördert, wenn ja, wie viele jeweils, aus welchen Programmen,
und in welcher Höhe?
Außerhalb des EEG wurden keine Biomasseanlagen aus Bundesmitteln
gefördert. Zu Eigenförderungen über die KfW verweisen wir auf das
Eigenprogramm der KfW „Erneuerbare Energien – Standard“ für Kredite zur
Finanzierung u. a. von Erneuerbaren Energien Anlagen (www.kfw.de/inlandsfoerderun
g/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energie
n-Standard-(270)/).
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und dem
Vorgängerprogramm MAP werden Anlagen zur Wärmeerzeugung gefördert.
Anlagen, die ausschließlich der Stromerzeugung dienen, sind nicht förderfähig.
Zu beachten ist, dass mit einem Antrag mehrere Fördersegmente beantragt und
gefördert werden können. Die in der Tabelle dargestellten Förderfälle und
Auszahlungsbeträge im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern (Auswertung für
Förderfälle über BAFA*), können daher neben reinen Biomasseanlagen auch
Kombinationen mit einem oder mehreren Fördersegmenten (bespielsweise
Solar, Wärmepumpe, Gebäudehülle etc.) enthalten
2021 2022 2023 2024
BEG
EM
Anzahl der
geförderten Anträge
19 192 537 323
Förderbetrag (bereits
ausgezahlt) in €
167.183 2.531.345 8.657.917 7.218.362
MAP Anzahl der
geförderten Anträge
234 150 24 6
Förderbetrag (bereits
ausgezahlt) in €
2.723.269 2.923.021 650.686 192.909
12. Wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 in Mecklenburg-
Vorpommern Anlagen zur Wasserstoffproduktion aus Bundesmitteln
gefördert, wenn ja, wie viele jeweils, aus welchen Programmen, und in
welcher Höhe?
Im Jahr 2024 wurden für drei Projekte in Mecklenburg-Vorpommern
Fördermittel aus dem Programm Important Projects of Common European Interest
(IPCEI) Wasserstoff beschieden. Die Ko-Finanzierungsanteile von Bund und
Land betragen 70/30. Der Anteil des Bundes beträgt: 304 879 210,53 Euro.
13. Wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 in Mecklenburg-
Vorpommern Anlagen zur Verstromung von Wasserstoff aus Bundesmitteln
gefördert, wenn ja, wie viele jeweils, aus welchen Programmen, und in
welcher Höhe?
Im Jahr 2024 wurden für ein Projekt zur Wiederverstromung in Mecklenburg-
Vorpommern Fördermittel aus dem Energieforschungsprogramm der
Bundesregierung in Höhe von 2,5 Mio. Euro gewährt.
* Eine Auswertung des BEG-Förderanteils bei der KfW ist daten-technisch nicht möglich.
14. Wie viele Insolvenzen wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024
in Mecklenburg-Vorpommern nach Kenntnis der Bundesregierung
angemeldet?
Daten zu den beantragten Insolvenzverfahren, auch aufgeschlüsselt nach
Bundesländern, sind auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes (Destatis)
öffentlich zugänglich unter: www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statisti
c/52411/details (hier: Code 52411-0161).
Die Anzahl der Insolvenzen (Unternehmen) in den Jahren 2021, 2022, 2023
und 2024 in Mecklenburg-Vorpommern kann der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Beantragte Verfahren insgesamt
2021 194
2022 207
2023 254
2024 273
(Quelle: Destatis)
15. Wie viele Unternehmen haben in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024
Mecklenburg-Vorpommern nach Kenntnis der Bundesregierung
verlassen (Abwanderung)?
Daten zu Gewerbeanzeigen, auch aufgeschlüsselt nach Bundesländern, sind auf
der Internetseite des Statistischen Bundesamtes (Destatis) öffentlich zugänglich
unter: www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/52311/details (hier:
Code 52311-0170).
Die Anzahl der Gewerbeabmeldungen mit dem Grund „Fortzug“ in den Jahren
2021, 2022, 2023 und 2024 in Mecklenburg-Vorpommern kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Fortzug
2021 1.082
2022 1.089
2023 1.098
2024 1.058
(Quelle: Destatis)
16. Wie viele Unternehmensneugründungen wurden in den Jahren 2021,
2022, 2023 und 2024 in Mecklenburg-Vorpommern nach Kenntnis der
Bundesregierung registriert?
Daten zu Gewerbeanzeigen, auch aufgeschlüsselt nach Bundesländern, sind auf
der Internetseite des Statistischen Bundesamtes (Destatis) öffentlich zugänglich
unter: www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/52311/details (hier:
Code 52311-0160).
Die Anzahl der Neugründungen von Gewerben in den Jahren 2021, 2022, 2023
und 2024 in Mecklenburg-Vorpommern kann der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Neugründungen
2021 7.864
2022 7.686
2023 8.479
2024 8.400
(Quelle: Destatis)
Anlage 1 KA 21/461
Frage 1: Welche Förderprogramme und -maßnahmen der Bundesregierung haben zum Zweck, die sozial-ökologische Transformation der deutschen Wirtschaft
und der deutschen Industrie zu unterstützen, beschleunigen oder abzusichern?
Frage 2: Wie viele Mittel flossen im Rahmen der unter Frage 1 genannten Programme und Maßnahmen in den Jahren zwischen 2020 und 2024 nach Kenntnis der
Bundesregierung nach Mecklenburg-Vorpommern, und wie viele sollen nach Plan oder Schätzung der Bundesregierung in den Jahren 2025 und 2026 fließen?
Name des Förderprogramms/der
Fördermaßnahme
Mittel, die im
Rahmen des
Programms/ der
Maßnahme 2020-
2024 nach MV
flossen
Mittel, die im
Rahmen des
Programms/ der
Maßnahme 2025-
2026 nach MV
fließen sollen
ggf. Kommentar
Automotive-Transformationsstrategie für
nachhaltige Wertschöpfung in Mecklenburg-
Vorpommern - AUTOTRANS-MV
756.000,00 €
400.000,00 €
Förderung des Transformations-Netzwerkes „Automotive-
Transformationsstrategie für nachhaltige Wertschöpfung in
Mecklenburg-Vorpommern - AUTOTRANS-MV“ für die Unterstützung
der digitalen und klimafreundlichen Transformation der Automobil-
und Zulieferindustrie in Mecklenburg-Vorpommern
Innovativer Schiffbau sichert
wettbewerbsfähige Arbeitsplätze, 0901 892 10
12.610.926,39 €
11.654.611,26 €
Maritime Technologien, 0901 683 12
25.424.291,16 €
10.451.148,28 €
F&E und Echtzeitdienste für die Maritime
Sicherheit, 0901 683 14
935.095,92 €
- €
Klimaneutrales Schiff, 6092 686 28
- €
- €
Verbesserung der Rahmenbedingungen für die
Landstromversorgung in deutschen Häfen,
6092 882 01
78.400,00 €
1.550.600,00 €
Bundesfinanzhilfen laufen zum 31.12.2025 aus
Anlage 1 KA 21/461
Nationale Klimaschutzinitiative - Richtlinie zur
Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit
nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären
Anwendungen im Rahmen der Nationalen
Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie)
1.689.313,66 €
348.987,40 €
Nationale Klimaschutzinitiative - Richtlinie zur
Förderung von innovativen marktreifen
Klimaschutzprodukten im Rahmen der
Nationalen Klimaschutzinitiative (Kleinserien-
Richtlinie)
41.048,87 €
- €
Nationale Klimaschutzinitiative - Richtlinie für
die Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern
für den fahrradgebundenen Lastenverkehrin
der Wirtschaftim Rahmen der Nationalen
Klimaschutzinitiative (E-Lastenfahrrad-
Richtlinie)
136.796,88 €
38.079,51 €
Nationale Klimaschutzinitiative - Richtlinie zur
Bundesförderung kommunaler Klimaschutz
(Kommunalrichtlinie)
1.318.381,30 €
- €
Nationale Klimaschutzinitiative - Förderaufruf
für investive kommunale Klimaschutz-
Modellprojekte
7.251.187,69 €
- €
H2Global k.A. k.A.
Förderrichtlinie für internationale
Wasserstoffprojekte
k.A. k.A.
International Hydrogen Ramp-up Program
(H2Uppp)
k.A. k.A.
Green Hydrogen Fund (GHF) k.A. k.A.
Anlage 1 KA 21/461
Förderbekanntmachung zur angewandten
Energieforschung im Rahmen des 8.
Energieforschungsprogramms
17.856.568,12 €
8.188.577,53 €
94 F&E-Vorhaben
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
399.064.555,07 €
136.294.865,09 €
Seit der großen Reform der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) im Jahr 2022 leistet die GRW
in strukturschwachen Regionen einen Beitrag zur sozial-ökologischen
Transformation der deutschen Wirtschaft. Hinsichtlich der
Zuordnung einzelner Zuwendungen im Rahmen der GRW zum
Prozess der "sozial-ökologischen Transformation" wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf Frage 4 der Kleinen Anfrage in
diesem Zusammenhang (Bundestagsdrucksache 20/13031)
hingewiesen.
GRW-Sonderprogramm „Beschleunigung der
Transformation in den ostdeutschen
Raffineriestandorten und Häfen“
10.000.000,00€
49.689.937,40 €
Hinsichtlich der Zuordnung einzelner Zuwendungen im Rahmen des
GRW-Sonderprogramms zum Prozess der "sozial-ökologischen
Transformation" wird auf die Antwort der Bundesregierung auf
Frage 5 der Kleinen Anfrage in diesem Zusammenhang
(Bundestagsdrucksache 20/13031) hingewiesen.
Beihilfen für Unternehmen in Sektoren
beziehungsweise Teilsektoren, bei denen
angenommen wird, dass angesichts der mit den
EU-ETS-Zertifikaten verbundenen Kosten, die
auf den Strompreis abgewälzt werden, ein
erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-
Emissionen besteht (Beihilfen für indirekte
CO2-Kosten)
7.703.270,28 €
keine Prognose
möglich
Eine Prognose für den Mittelfluss für die Auszahlungsjahre 2025,
2026 ist aufgrund der Volatilität der Beihilfeberechnungsparameter
und der Freiwilligkeit der Teilnahme am Antragsverfahren nicht
möglich.
Technologietransfer-Programm Leichtbau (TTP
LB)
534.017,48 €
458.149,80 €
Anlage 1 KA 21/461
Regionales Zukunftszentrum Mecklenburg-
Vorpommern+ (ZMV+)
3.836.978,19 EUR
gesamt (davon:
2.557.959,50 EUR an
ESF Plus-Mitteln und
1.279.018,69 EUR an
Bundesmitteln)
3.903.288,81 EUR
(davon: 2.602.091,57
EUR an ESF Plus-
Mitteln und
1.301.197,24 EUR an
Bundesmitteln)
Projektlaufzeit: 01/2023 bis 12/2026
INQA-Coaching - INQA-Beratungsstelle Rostock 126.064,54 EUR
gesamt (davon
98.375,30 EUR an
ESF-Mitteln und
27.689,24 EUR an
Bundesmitteln)
150.438,16 EUR
gesamt (davon
112.828,62 EUR an
ESF-Mitteln und
37.609,54 EUR an
Bundesmitteln)
Projektlaufzeit 03/23 bis 12/27
INQA-Coaching - INQA-Beratungsstellen in
Mecklenburg und Vorpommern
222.665,18 EUR
gesamt (davon
155.663,62 EUR an
ESF-Mitteln und
67.001,56 EUR an
Bundesmitteln)
292.501,36 EUR
gesamt (davon
219.376,02 EUR an
ESF-Mitteln und
73.125,34 EUR an
Bundesmitteln)
Projektlaufzeit 03/23 bis 12/27
Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe"
/ Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare
Ressourcen“
16.052.318,32 €
12.403.673,66 €
Waldklimafonds
5.883.597,88 €
1.715.574,66 €
Richtlinie zur Förderung investiver Maßnahmen
zur energetischen Nutzung von
Wirtschaftsdünger
200.000,00 €
- €
Bundesprogramm zur Steigerung der
Energieeffizienz und CO2-Einsparung in
Landwirtschaft und Gartenbau
3.642.454,88 €
94.905,20 €
Anlage 1 KA 21/461
Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung
- €
Prognose nicht
möglich
zu Frage 1:
Das Bundesprogramm Umbau der Tierbauhaltung (BUT) zielt auf die
Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Tierhaltung hin zu mehr
Tier- und Klimagerechtigkeit ab. Die investive Förderung von
Stallbauvorhaben (In Kraft getreten am 01.03.2024) wie auch die
Förderung transformationsbedingter Mehrkosten (In Kraft getreten
am 01.04.2024) stehen allen landwirtschaftlichen
Tierhaltungsbetrieben mit Niederlassung in Deutschland offen.
Das Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung (BUNTH) fördert seit
2018 Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Modell- und
Demonstrationsvorhaben (MuD) mit dem Ziel der Verbesserung des
Tierwohls, der Reduktion schädlicher Umweltwirkungen aus der
Tierhaltung sowie der Weiterentwicklung zukunftsfähiger
Haltungssysteme in der landwirtschaftlichen Tierhaltung.
zu Frage2:
Im Rahmen des BUT wurden in Mecklenburg-Vorpommern bisher
zwar zwei Anträge auf investive Förderung und 22
Zuwendungsanträge für laufende Mehrkosten gestellt. Es flossen
aber insofern noch keine Fördermittel. Die künftige Entwicklung
hängt davon ab, in welchem Umfang landwirtschaftliche Betriebe
aus Mecklenburg-Vorpommern förderfähige Zuwendungsanträge
stellen. Eine Prognose ist insofern nicht möglich.
In den Jahren 2020 bis 2024 sind aus dem BUNTH Fördermittel iHv
8.534.702,21 € nach Mecklen¬burg-Vorpommern geflossen.
Prognosen über die zukünftige Entwicklung sind auch hier aus den
o.g. Gründen nicht möglich.
Bundesprogramm Nutztierhaltung
8.534.702,21 €
Prognose nicht
möglich
Anlage 1 KA 21/461
Neuro-inspirierte Technologien der künstlichen
Intelligenz für die Elektronik der Zukunft 1.
Phase (NEUROTEC I)
- €
- €
Strukturwandel im Rheinischen Revier
Neuro-inspirierte Technologien der künstlichen
Intelligenz für die Elektronik der Zukunft 2.
Phase (NEUROTEC II)
- €
- €
Strukturwandel im Rheinischen Revier
InnovationscampusElektronik und
Mikrosensorik (iCampus I)
- €
- €
Strukturwandel im Lausitzer Braunkohlerevier
Innovationscampus Elektronik und
Mikrosensorik (iCampus II)
- €
- €
Strukturwandel im Lausitzer Braunkohlerevier
Optosensors for Advanced Systems in Life
Science and Smart Production (OASYS)
- €
- €
Strukturwandel im Lausitzer Braunkohlerevier
Innovation und Strukturwandel (inkl. der
Programmlinien WIR!, RUBIN, T!Raum und
REGION.innivativ)
51.107.013,00 €
23.429.872,00 €
Unternehmen Region
81.463.598,00 €
- €
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
626.748.000,00 €
Prognose nicht
möglich
Förderrichtlinie - Start in 2021; hier Angabe des bereinigten,
gerundeten Zusagevolumens für Zuschüsse (Investitions- und
Tilgungszuschüsse); Zusagevolumen in Summe für alle
Antragstellerguppen (u.A. Privatpersonen, Unternehmen,
Kommunen)
Anlage 2 KA 21/461
Anlage 2
Frage 3: Welche Förderprogramme und Rechtsnormen (Gesetze und Rechtsverordnungen) der Bundesregierung haben zum Zweck, den Ausbau
Er-neuerbarer Energien zu unterstützen, beschleunigen oder abzusichern (bitte aufzählen)?
Frage 4: Wie viele Mittel flossen im Rahmen der unter Frage 3 genannten Programme und Maßnahmen in den Jahren zwischen 2020 und 2024
nach Kenntnis der Bundesregierung nach Mecklenburg-Vorpommern, und wie viele sollen nach Plan oder Schätzung der Bundesregierung in den
Jahren 2025 und 2026 fließen?
Name des Förderprogramms/der
Rechtsnorm
Mittel, die im Rahmen des
Programms/ der
Rechtsnorm 2020-2024 nach
MV flossen
Mittel, die im Rahmen des
Programms/ der Rechtsnorm
2025-2026 nach MV fließen
sollen
ggf. Kommentar
Erneuerbare-Energien-Gesetz Die Zahlen liegen der
Bundesregierung in der
gewünschten Auflösung
nicht vor.
Die Zahlen liegen der
Bundesregierung in der
gewünschten Auflösung nicht
vor.
Der Bundesregierung liegen keine
bundesländerspezifischen Daten über die
Höhe der Zahlungen nach dem Erneuerbare-
Energien-Gesetz (EEG) vor.
Entsprechende Daten über Zahlungen nach
dem EEG liegen den jeweiligen
Anschlussnetzbetreibern mit Netzgebiet in
MV vor. Ggf. könnten diese Informationen
auch aus den EEG-Jahresabrechnungen auf
der Website www.netztransparenz.de der
Übertragungsnetzbetreiber abgeleitet
werden.
Anlage 2 KA 21/461
Windenergie-auf-See-Gesetz 17.500.000,00 € Keine Prognose möglich. EEG-Förderung für Offshore-Windparks im
Küstenmeer; der angegebene Betrag gilt für
den Zeitraum 2021-2023, im Übrigen liegen
der Bundesregierung keine Zahlen vor.
H2Global k.A. k.A.
Förderrichtlinie für internationale
Wasserstoffprojekte
k.A. k.A.
International Hydrogen Ramp-up
Program (H2Uppp)
k.A. k.A.
Green Hydrogen Fund (GHF) k.A. k.A.
Bundesförderung für effiziente
Wärmenetze
20.993.675,14 € k.A. Zusagevolumen bis 31.12.2024
Wärmenetzsysteme 4.0 494.599,50 € k.A. Zusagevolumen. Enthalten sind alle
Vorgänge aus WNS 4.0 mit Antragstellern
aus MV, die bereits digital erfasst wurden.
Alle Vorgänge sind abgeschlossen, die Mittel
entsprechen der tatsächlichen Förderung
Erneuerbare Energien - Premium 762.300,00 € k.A. Zusagevolumen Tilgungszuschuss
(Darlehensprogramm mit Tilgungszuschuss).
Zahlen 2020-22 (Programm Ende 2022
ausgelaufen).
„Schaufenster intelligente Energie
– Digitale Agenda für die
Energiewende“ (SINTEG)
223.253,13 € k.A.
Windenergieflächenbedarfsgesetz k.A. k.A.
Anlage 2 KA 21/461
Verordnung zum Nachweis von
elektrotechnischen Eigenschaften
von
Energieanlagen (Elektrotechnische-
Eigenschaften-Nachweis-
Verordnung - NELEV)
- € - € Im Rahmen der Rechtsnorm fließen keine
Mittel
Verordnung über technische
Anforderungen an
Energieanlagen (Energieanlagen-
Anforderungen-Verordnung -
EAAV)
- € - € Im Rahmen der Rechtsnorm fließen keine
Mittel
Förderprogramm „Nachwachsende
Rohstoffe / Förderprogramm
„Nachhaltige Erneuerbare
Ressourcen“
5.925.890,78 € 7.351.740,07 €
Richtlinie zur Förderung investiver
Maßnahmen zur energetischen
Nutzung von Wirtschaftsdünger
200.000,00 € - €
Bundesprogramm zur Steigerung
der Energieeffizienz und CO2-
Einsparung in Landwirtschaft und
Gartenbau
3.642.454,88 € 94.905,20 € In den Förderbeträgen sind zahlreiche
Beratungs- und Investitionsmaßnahmen
enthalten, die sowohl
Energieeinsparmaßnahmen wie auch
erneuerbare Energieerzeugung auf
betrieblicher Ebene fördern. Da sich das
adminsitrativ auf Vorhabenebene nicht
einzeln auseinderdividieren lässt, werden
die Summen zu Frage 1 und 2 hier nochmals
gleichlautend aufgeführt.
Anlage 2 KA 21/461
§§ 3 Abs.1 a, 9 Abs. 2b und 2c
FStrG
k.A. k.A.
§ 11a AEG k.A. k.A.
§ 31 Abs. 2 S. 5 WaStrG k.A. k.A.
Förderrichtlinie
„Bürgerenergiegesellschaften“
Windenergie an Land
- € Prognose nicht möglich Antragstellung laufend möglich
Bundesförderung für effiziente
Gebäude (BEG)
626.748.000,00 € Prognose nicht möglich Förderrichtlinie - Start in 2021; hier Angabe
des bereinigten, gerundeten
Zusagevolumens für Zuschüsse (Investitions-
und Tilgungszuschüsse)
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
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