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Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand stärken - Abschaffung des CO2-Emissionshandelssystems und des CO2-Grenzausgleichsmechanismus

dip / drucksache 20.05.2026 · WP 21 · 21/6026 · Antrag · Original ↗

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Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand stärken - Abschaffung des CO2-Emissionshandelssystems und des CO2-Grenzausgleichsmechanismus Antrag der Abgeordneten Micha Fehre, Kay Gottschalk, Steffen Kotré, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Raimond Scheirich, Uwe Schulz, Mathias Weiser, Adam Balten, Dr. Rainer Kraft, Andreas Mayer, Christian Reck, Ruben Rupp, Alexander Arpaschi, Carsten Becker, René Bochmann, Peter Boehringer, Marcus Bühl, Thomas Dietz, Boris Gamanov, Rainer Groß, Dr. Ingo Hahn, Mirco Hanker, Udo Theodor Hemmelgarn, Nicole Hess, Olaf Hilmer, Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Achim Köhler, Reinhard Mixl, Tobias Matthias Peterka, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß, Manfred Schiller, Dr. Paul Schmidt, Georg Schroeter, Thomas Stephan, Otto Strauß, Martina Uhr, Sven Wendorf, Wolfgang Wiehle, Dr. Daniel Zerbin, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand stärken – Abschaffung des CO2-Emissionshandelssystems und des CO2-Grenzausgleichsmechanismus Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der europäische Emissionshandel (EU-ETS) mit CO2-Zertifikaten, der seit 2005 besteht, hat sich zu einer erheblichen Belastung für die europäische, insbesondere aber für die deutsche Industrie entwickelt. Das System erhöht die Energiekosten und schwächt damit die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft nachhaltig. Gerade in Deutschland als exportorientierter Industriestandort mit hoher Energieintensität führen steigende CO2-Preise zu zunehmendem Deindustrialisierungsdruck.1 Unternehmen verlagern Produktion in Länder mit geringeren regulatorischen Kosten und weniger strengen Umweltauflagen, etwa in die USA oder nach China, wo keine vergleichbaren CO2-Abgaben bestehen. Experten warnen, dass die CO₂-Preise bis zum Jahr 2030 auf über 100 Euro, möglicherweise sogar auf 200 Euro pro Tonne steigen könnten. Dies würde die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen um bis zu 20 % mindern.2 Eine Analyse der Friedrich-Ebert-Stiftung, die verschiedene Modellrechnungen zum EU-ETS 2 auswertet, prognostiziert hinsichtlich der künftigen CO2-Preise sogar mögliche Höchstwerte von bis zu 380 Euro pro Tonne CO2.3 1 www.zeit.de/2025/42/co2-preis-emissionen-eu-industrie-klimaschutz 2 www.zew.de/das-zew/aktuelles/die-meisten-sind-auf-diese-preise-nicht- vorbereitet#:~:text=Ab%202027%20soll%20dann%20der,zu%20200%20Euro%20pro%20Tonne. 3 www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/klimaschutzemissionshandel/aktuelle-meldungen-zu- emissionshandelssysteme-eu-und-bund/emissionshandel-co2-preisentwicklung-unter-ets-2-6295150 Deutscher Bundestag Drucksache 21/6026 21. Wahlperiode 20.05.2026 Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) soll Importe an das durch den ETS künstlich verteuerte EU-Preisniveau anpassen. Dennoch lässt sich eine dynamische Wirtschaft nicht planwirtschaftlich steuern: Systemlücken, ungeklärte Exportnachteile und weiterwachsende Berichtspflichten erhöhen die Standortkosten, schwächen die Attraktivität des Wirtschaftsraums und verstärken die Deindustrialisierung sowie die Abwanderung industrieller Produktion.4 Die Einnahmen aus dem ETS – im Jahr 2025 allein 21,4 Milliarden Euro in Deutschland5 – fließen in Klimafonds und werden von dort aus in grüne Wirtschaftsprojekte investiert, welche ohne staatliche Subventionen nicht tragfähig wären.6 Die zukünftigen Einnahmen aus dem ETS II sollen auch soziale Umverteilung finanzieren.7 II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. sich im Rahmen der EU-Rats- und Kommissionsverhandlungen unverzüglich für eine vollständige Abschaffung des EU-ETS I & II sowie des CBAM einzusetzen, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie mit Bürokratieabbau und Abgabensenkung zu sichern und langfristigen Wohlstand zu ermöglichen; 2. schnellstmöglich dem Bundestag Initiativen vorzulegen, in denen alle Gesetze und Verordnungen oder Teile daraus aufgehoben werden, die sich auf die Anwendung des EU-ETS I & II sowie des CBAM in Deutschland beziehen und diese damit sofort beenden, insbesondere das Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG). Berlin, den 19. Mai 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion 4 www.eurofer.eu/assets/publications/position-papers/the-cbam-must-be-fixed-and-launched- urgently/20252201-EUROFER-Statement-on-CBAM.pdf? 5 www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/21-milliarden-euro-klima-2402000? 6 www.klimaschutzvertraege.info/thema/allgemeine_informationen_ksv? 7 https://climate.ec.europa.eu/eu-action/carbon-markets/ets2-buildings-road-transport-and-additional- sectors_en? Begründung Grober Verstoß gegen Verhältnismäßigkeit Deutschland – mit einem Anteil von etwa 1,5 % an den CO2-Emissionen der Welt – geht den Weg von Netto- Null in einer Zeit, in der die USA, verantwortlich für etwa 13 % der Welt- CO2-Emissionen, aus dem Pariser Abkommen ausgetreten sind, ebenso wie Argentinien; in einer Zeit, in der China (etwa 32 %) seine CO2-Emission bis 2030 weiter wachsen lassen will 8 und in einer Zeit, in der Russland (4,6 %) und die Ölförderländer sich an der CO2-Reduktion kaum beteiligen.9 Zusammen machen diese Länder ca. 60 % der CO2-Emissionen aus. Addiert man dazu die Entwicklungsländer, die nach den NDCs (Nationally Determined Contributions) des Pariser Abkommen vorerst nur sehr geringe Vorgaben haben, ergibt sich, dass bis zu 90 % der weltweiten Quellen fossiler CO2-Emissionen in Staaten stattfinden, die diesbezüglich vorerst kaum etwas ändern. Währenddessen stranguliert die Europäische Union mit ihrer Klimapolitik und den damit einhergehenden Vorgaben und der Bürokratie die eigene Industrie. Die geplante Ausweitung von ETS2 ab 2028 auf Verkehr und Gebäude wird Verbraucherpreise für Heizung und Mobilität weiter explodieren lassen und die soziale Spaltung vertiefen.10 Auswirkung der CO2-Preise Der EU-Emissionshandel ist ein Paradebeispiel für die künstliche Verteuerung von Produktionskosten, welche die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft erheblich belastet. 11 Seit 2005 hat das System zu stark schwankenden CO2-Preise geführt: von 5 Euro pro Tonne im Jahr 2013 auf inzwischen über 80 Euro pro Tonne. Dies treibt die Energiepreise spürbar nach oben und belastet Unternehmen wie Verbraucher gleichermaßen. Eine Analyse der Friedrich-Ebert-Stiftung zu verschiedenen Modellrechnungen für den EU-ETS 2 prognostiziert künftig sogar Höchstpreise von bis zu 380 Euro pro Tonne CO2.12 Energieintensive Industriekonzerne – darunter Thyssenkrupp – warnen vor massivem Arbeitsplatzabbau in Europa; an energieintensiven Wertschöpfungsketten hängen indirekt Millionen Arbeitsplätze. 13 Sollten die CO2-Preise tatsächlich schrittweise auf 380 Euro pro Tonne steigen, entspräche dies allein einem CO2-Aufschlag von mehr als 1 Euro je Liter Diesel und Benzin.14 Für die Industrie wären die Folgen gravierend: In der Stahlproduktion würden die CO2-Kosten die Produktionskosten um etwa 80 % erhöhen.15 Bei Zement könnten sich die Herstellungskosten infolge des CO2-Aufschlags sogar verdreifachen.16 Planwirtschaftliche Abschottung der EU Da es beispielsweise in den USA oder in China keinen vergleichbaren CO2-Preis gibt, führt die politisch herbeigeführte Erhöhung der innereuropäischen Produktionskosten zwangsläufig zu einer erheblichen Deindustrialisierung. 8 https://unfccc.int/sites/default/files/NDC/2022-06/China%E2%80%99s%20Achieve- ments%2C%20New%20Goals%20and%20New%20Measures%20for%20Nationally%20 Determined%20Contributions.pdf? 9 Vgl. https://ourworldindata.org/grapher/annual-share-of-co2-emissions 10 Tagesschau: Wie teuer wird der Emissionshandel im Verkehrs- und Gebäudesektor?, 29.09.2025, www.tagesschau.de/wirtschaft/emissions- handel-im-verkehr-100.html 11 www.zeit.de/2025/42/co2-preis-emissionen-eu-industrie-klimaschutz 12 www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/klimaschutzemissionshandel/aktuelle-meldungen-zu-emissionshandelssysteme-eu-und-bund/ emissionshandel-co2-preisentwicklung-unter-ets-2-6295150 13 www.derstandard.de/consent/tcf/story/3000000292815/industriekonzerne-wollen-noch-l228nger-co2-gratiszertifikate ; www.eurofer.eu/ pressreleases/a-fine-balance-fit-for-55-must-help-decarbonisation-of-eu-steel-and-prevent-carbon-leakage-effectively 14 Bundestagsdrucksache 19/26035 15 https://worldsteel.org/wider-sustainability/sustainability-indicators/ 16 https://worldsteel.org/wider-sustainability/sustainability-indicators/ Um die absehbaren Schäden zumindest teilweise zu begrenzen, hat die EU mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) einen CO2-Grenzausgleich eingeführt. Ziel dieses Mechanismus ist es, Importe an die Kosten des EU-Emissionshandels anzugleichen. Damit wirkt CBAM faktisch wie ein CO2-Zoll. Die künstliche Verteuerung der Produktion innerhalb der EU in Verbindung mit dem CBAM führt zu einer zunehmenden Abschottung des europäischen Binnenmarkts gegenüber dem Rest der Welt. Europäische Produkte verlieren dadurch an Wettbewerbsfähigkeit und müssen mit planwirtschaftlichen Instrumenten gegen offenere und kostengünstigere Volkswirtschaften abgeschirmt werden. Allerdings wird auch der CBAM die beabsichtigte Wirkung voraussichtlich nicht erreichen. Derzeit gleicht er die ETS-Kosten nur in einzelnen Grundstoffsektoren aus. Zugleich bestehen erhebliche Möglichkeiten, CO2- intensive Vorleistungen indirekt und damit faktisch verborgen über Endprodukte in die EU einzuführen. Selbst bei einer schrittweisen Ausweitung des CBAM ist davon auszugehen, dass Marktakteure fortlaufend neue Umgehungsstrategien entwickeln werden. Zudem werden durch EU-ETS und CBAM die Vorprodukte anderer Industriezweige in Europa teurer. Elektroindustrie, Maschinenbau oder Automobilindustrie werden auf dem Weltmarkt weniger wettbewerbsfähig, weil Kunststoffe, Metalle und Energie in Europa teurer sind als an anderen Produktionsstandorten. Hinzu kommt, dass mit jeder weiteren Ausdehnung des CBAM auf zusätzliche Produktgruppen auch die bürokratische Belastung für Importeure deutlich zunimmt. Erschwerend kommt hinzu, dass der CBAM ein reines Importinstrument ist. Die CO2-Kosten beim Export aus der EU werden nicht ausgeglichen. Daraus entsteht ein zusätzlicher Wettbewerbsnachteil für europäische Unternehmen, der die Verlagerung von Produktion und Industrie ins Ausland weiter beschleunigen kann. Planwirtschaftliche Umverteilung Über ETS I und künftig auch ETS II werden Unternehmen und Bürgern in erheblichem Umfang finanzielle Mittel entzogen. Die Einnahmen aus ETS I, die maßgeblich von Industrieunternehmen aufgebracht werden, fließen vollständig in den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Über diesen Fonds erfolgt anschließend eine staatlich gelenkte Umstrukturierung der deutschen Wirtschaft. Gefördert werden dabei Vorhaben, die sich unter Bedingungen einer freien Marktwirtschaft nicht aus eigener Kraft durchsetzen würden. Die staatlichen Mittel dienen dabei nicht nur der Überbrückung vorübergehender Finanzierungslücken, sondern stützen Modelle, die vor allem politisch gewollt sind und strukturell nicht auf marktwirtschaftliche Tragfähigkeit angelegt wurden. Zugleich ist absehbar, dass die Einbeziehung des Gebäude- und Verkehrssektors in den ETS II soziale Belastungen erzeugen wird. Deshalb fließt ein Teil der dort abgeschöpften Mittel unter anderem in den Klimasozialfonds (Social Climate Fund, SCF). Aus diesem Fonds soll ein Teil der Einnahmen wiederum an einkommensschwache Haushalte umverteilt werden. In der Summe führt der CO2-Zertifikatehandel somit dazu, dass Unternehmen und Bürgern finanzielle Mittel entzogen und anschließend nach politischen Prioritäten auf bestimmte Projekte und soziale Ausgleichsmechanismen verteilt werden. Die beschriebenen Mechanismen tragen damit unverkennbar die Merkmale struktureller Planwirtschaft und sozialistischer Umverteilung. Planwirtschaft und Sozialismus werden immer scheitern Die Vorstellung, über staatlichen Interventionismus in Form eines forcierten ETS einen positiven Effekt für die Bürger zu erzielen, ist schlicht falsch. Die künstliche CO2-Bepreisung führt lediglich zu erheblichen Teuerungen in der Produktion, wodurch sich betroffene Produktionszweige dorthin verlagern werden, wo diese nicht stattfindet. Fossile Energie, die hier nicht mehr gekauft wird, bleibt nicht ungenutzt, sondern wird andernorts verwendet – häufig unter deutlich schlechteren ökologischen Standards als es hier der Fall wäre. China emittiert 30 % der Welt- CO2 ohne vergleichbare Lasten und dominiert Märkte. Die USA haben unter Trump CO2-Regulierungen gelockert, was EU-Exporte benachteiligt.17 Ein faktischer CO2-Zoll, wie er durch CBAM besteht, wird lediglich die Gesamtwohlfahrt der EU-Bürger verringern und dafür sorgen, dass vom Bürger eigentlich gewünschte Produkte nun woanders ihren Absatz finden. Die Einwirkung der CO2-Bepreisung auf nahezu alle Produktionsbereiche innerhalb der EU führt zur kaskadenartigen Teuerung der Lebenshaltungskosten auf der einen Seite und Abwanderungen oder Schließungen von Un- 17 www.europarl.europa.eu/topics/de/article/20180305STO99003/reduktion-von-co2-emissionen-ziele-und-massnahmen-der-eu ternehmen auf der anderen. Die damit einhergehenden Arbeitsplatzverluste und zunehmenden Knappheiten gefragter Güter werden diese Dynamik im Zeitverlauf weiter beschleunigen und verstärken. Als Ergebnis sind erhebliche und anhaltende Wohlstandverluste zu erwarten, die die gesamte EU als Wirtschaftsstandort nachhaltig schädigen werden, während das Klima unbeeinflusst bleibt, weswegen wir entschieden die ersatzlose Abschaffung dieser sozialistischen Mechanismen fordern. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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