Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand stärken - Abschaffung des CO2-Emissionshandelssystems und des CO2-Grenzausgleichsmechanismus
Text
Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand stärken - Abschaffung des CO2-Emissionshandelssystems und des CO2-Grenzausgleichsmechanismus
Antrag
der Abgeordneten Micha Fehre, Kay Gottschalk, Steffen Kotré, Dr. Malte
Kaufmann, Marc Bernhard, Raimond Scheirich, Uwe Schulz, Mathias Weiser,
Adam Balten, Dr. Rainer Kraft, Andreas Mayer, Christian Reck, Ruben Rupp,
Alexander Arpaschi, Carsten Becker, René Bochmann, Peter Boehringer,
Marcus Bühl, Thomas Dietz, Boris Gamanov, Rainer Groß, Dr. Ingo Hahn,
Mirco Hanker, Udo Theodor Hemmelgarn, Nicole Hess, Olaf Hilmer, Nicole
Höchst, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Achim
Köhler, Reinhard Mixl, Tobias Matthias Peterka, Arne Raue, Dr. Rainer
Rothfuß, Manfred Schiller, Dr. Paul Schmidt, Georg Schroeter, Thomas
Stephan, Otto Strauß, Martina Uhr, Sven Wendorf, Wolfgang Wiehle,
Dr. Daniel Zerbin, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD
Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand stärken – Abschaffung des
CO2-Emissionshandelssystems und des CO2-Grenzausgleichsmechanismus
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der europäische Emissionshandel (EU-ETS) mit CO2-Zertifikaten, der seit 2005
besteht, hat sich zu einer erheblichen Belastung für die europäische, insbesondere aber
für die deutsche Industrie entwickelt. Das System erhöht die Energiekosten und
schwächt damit die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft nachhaltig.
Gerade in Deutschland als exportorientierter Industriestandort mit hoher
Energieintensität führen steigende CO2-Preise zu zunehmendem Deindustrialisierungsdruck.1
Unternehmen verlagern Produktion in Länder mit geringeren regulatorischen Kosten und
weniger strengen Umweltauflagen, etwa in die USA oder nach China, wo keine
vergleichbaren CO2-Abgaben bestehen.
Experten warnen, dass die CO₂-Preise bis zum Jahr 2030 auf über 100 Euro,
möglicherweise sogar auf 200 Euro pro Tonne steigen könnten. Dies würde die
Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen um bis zu 20 % mindern.2
Eine Analyse der Friedrich-Ebert-Stiftung, die verschiedene Modellrechnungen zum
EU-ETS 2 auswertet, prognostiziert hinsichtlich der künftigen CO2-Preise sogar
mögliche Höchstwerte von bis zu 380 Euro pro Tonne CO2.3
1 www.zeit.de/2025/42/co2-preis-emissionen-eu-industrie-klimaschutz
2 www.zew.de/das-zew/aktuelles/die-meisten-sind-auf-diese-preise-nicht-
vorbereitet#:~:text=Ab%202027%20soll%20dann%20der,zu%20200%20Euro%20pro%20Tonne.
3 www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/klimaschutzemissionshandel/aktuelle-meldungen-zu-
emissionshandelssysteme-eu-und-bund/emissionshandel-co2-preisentwicklung-unter-ets-2-6295150
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6026
21. Wahlperiode 20.05.2026
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) soll Importe an das durch den
ETS künstlich verteuerte EU-Preisniveau anpassen. Dennoch lässt sich eine
dynamische Wirtschaft nicht planwirtschaftlich steuern: Systemlücken, ungeklärte
Exportnachteile und weiterwachsende Berichtspflichten erhöhen die Standortkosten,
schwächen die Attraktivität des Wirtschaftsraums und verstärken die Deindustrialisierung
sowie die Abwanderung industrieller Produktion.4
Die Einnahmen aus dem ETS – im Jahr 2025 allein 21,4 Milliarden Euro in
Deutschland5 – fließen in Klimafonds und werden von dort aus in grüne Wirtschaftsprojekte
investiert, welche ohne staatliche Subventionen nicht tragfähig wären.6
Die zukünftigen Einnahmen aus dem ETS II sollen auch soziale Umverteilung
finanzieren.7
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich im Rahmen der EU-Rats- und Kommissionsverhandlungen unverzüglich für
eine vollständige Abschaffung des EU-ETS I & II sowie des CBAM einzusetzen,
um die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie mit Bürokratieabbau und
Abgabensenkung zu sichern und langfristigen Wohlstand zu ermöglichen;
2. schnellstmöglich dem Bundestag Initiativen vorzulegen, in denen alle Gesetze
und Verordnungen oder Teile daraus aufgehoben werden, die sich auf die
Anwendung des EU-ETS I & II sowie des CBAM in Deutschland beziehen und diese
damit sofort beenden, insbesondere das Gesetz über den Handel mit
Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz –
TEHG).
Berlin, den 19. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
4 www.eurofer.eu/assets/publications/position-papers/the-cbam-must-be-fixed-and-launched-
urgently/20252201-EUROFER-Statement-on-CBAM.pdf?
5 www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/21-milliarden-euro-klima-2402000?
6 www.klimaschutzvertraege.info/thema/allgemeine_informationen_ksv?
7 https://climate.ec.europa.eu/eu-action/carbon-markets/ets2-buildings-road-transport-and-additional-
sectors_en?
Begründung
Grober Verstoß gegen Verhältnismäßigkeit
Deutschland – mit einem Anteil von etwa 1,5 % an den CO2-Emissionen der Welt – geht den Weg von Netto-
Null in einer Zeit, in der die USA, verantwortlich für etwa 13 % der Welt- CO2-Emissionen, aus dem Pariser
Abkommen ausgetreten sind, ebenso wie Argentinien; in einer Zeit, in der China (etwa 32 %) seine CO2-Emission
bis 2030 weiter wachsen lassen will 8 und in einer Zeit, in der Russland (4,6 %) und die Ölförderländer sich an
der CO2-Reduktion kaum beteiligen.9
Zusammen machen diese Länder ca. 60 % der CO2-Emissionen aus. Addiert man dazu die Entwicklungsländer,
die nach den NDCs (Nationally Determined Contributions) des Pariser Abkommen vorerst nur sehr geringe
Vorgaben haben, ergibt sich, dass bis zu 90 % der weltweiten Quellen fossiler CO2-Emissionen in Staaten stattfinden,
die diesbezüglich vorerst kaum etwas ändern.
Währenddessen stranguliert die Europäische Union mit ihrer Klimapolitik und den damit einhergehenden
Vorgaben und der Bürokratie die eigene Industrie. Die geplante Ausweitung von ETS2 ab 2028 auf Verkehr und
Gebäude wird Verbraucherpreise für Heizung und Mobilität weiter explodieren lassen und die soziale Spaltung
vertiefen.10
Auswirkung der CO2-Preise
Der EU-Emissionshandel ist ein Paradebeispiel für die künstliche Verteuerung von Produktionskosten, welche
die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft erheblich belastet. 11 Seit 2005 hat das System zu stark
schwankenden CO2-Preise geführt: von 5 Euro pro Tonne im Jahr 2013 auf inzwischen über 80 Euro pro Tonne.
Dies treibt die Energiepreise spürbar nach oben und belastet Unternehmen wie Verbraucher gleichermaßen.
Eine Analyse der Friedrich-Ebert-Stiftung zu verschiedenen Modellrechnungen für den EU-ETS 2 prognostiziert
künftig sogar Höchstpreise von bis zu 380 Euro pro Tonne CO2.12
Energieintensive Industriekonzerne – darunter Thyssenkrupp – warnen vor massivem Arbeitsplatzabbau in
Europa; an energieintensiven Wertschöpfungsketten hängen indirekt Millionen Arbeitsplätze. 13
Sollten die CO2-Preise tatsächlich schrittweise auf 380 Euro pro Tonne steigen, entspräche dies allein einem
CO2-Aufschlag von mehr als 1 Euro je Liter Diesel und Benzin.14
Für die Industrie wären die Folgen gravierend: In der Stahlproduktion würden die CO2-Kosten die
Produktionskosten um etwa 80 % erhöhen.15
Bei Zement könnten sich die Herstellungskosten infolge des CO2-Aufschlags sogar verdreifachen.16
Planwirtschaftliche Abschottung der EU
Da es beispielsweise in den USA oder in China keinen vergleichbaren CO2-Preis gibt, führt die politisch
herbeigeführte Erhöhung der innereuropäischen Produktionskosten zwangsläufig zu einer erheblichen
Deindustrialisierung.
8 https://unfccc.int/sites/default/files/NDC/2022-06/China%E2%80%99s%20Achieve-
ments%2C%20New%20Goals%20and%20New%20Measures%20for%20Nationally%20
Determined%20Contributions.pdf?
9 Vgl. https://ourworldindata.org/grapher/annual-share-of-co2-emissions
10 Tagesschau: Wie teuer wird der Emissionshandel im Verkehrs- und Gebäudesektor?, 29.09.2025, www.tagesschau.de/wirtschaft/emissions-
handel-im-verkehr-100.html
11 www.zeit.de/2025/42/co2-preis-emissionen-eu-industrie-klimaschutz
12 www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/klimaschutzemissionshandel/aktuelle-meldungen-zu-emissionshandelssysteme-eu-und-bund/
emissionshandel-co2-preisentwicklung-unter-ets-2-6295150
13 www.derstandard.de/consent/tcf/story/3000000292815/industriekonzerne-wollen-noch-l228nger-co2-gratiszertifikate ; www.eurofer.eu/
pressreleases/a-fine-balance-fit-for-55-must-help-decarbonisation-of-eu-steel-and-prevent-carbon-leakage-effectively
14 Bundestagsdrucksache 19/26035
15 https://worldsteel.org/wider-sustainability/sustainability-indicators/
16 https://worldsteel.org/wider-sustainability/sustainability-indicators/
Um die absehbaren Schäden zumindest teilweise zu begrenzen, hat die EU mit dem Carbon Border Adjustment
Mechanism (CBAM) einen CO2-Grenzausgleich eingeführt. Ziel dieses Mechanismus ist es, Importe an die
Kosten des EU-Emissionshandels anzugleichen. Damit wirkt CBAM faktisch wie ein CO2-Zoll.
Die künstliche Verteuerung der Produktion innerhalb der EU in Verbindung mit dem CBAM führt zu einer
zunehmenden Abschottung des europäischen Binnenmarkts gegenüber dem Rest der Welt. Europäische Produkte
verlieren dadurch an Wettbewerbsfähigkeit und müssen mit planwirtschaftlichen Instrumenten gegen offenere
und kostengünstigere Volkswirtschaften abgeschirmt werden.
Allerdings wird auch der CBAM die beabsichtigte Wirkung voraussichtlich nicht erreichen. Derzeit gleicht er
die ETS-Kosten nur in einzelnen Grundstoffsektoren aus. Zugleich bestehen erhebliche Möglichkeiten, CO2-
intensive Vorleistungen indirekt und damit faktisch verborgen über Endprodukte in die EU einzuführen. Selbst
bei einer schrittweisen Ausweitung des CBAM ist davon auszugehen, dass Marktakteure fortlaufend neue
Umgehungsstrategien entwickeln werden. Zudem werden durch EU-ETS und CBAM die Vorprodukte anderer
Industriezweige in Europa teurer. Elektroindustrie, Maschinenbau oder Automobilindustrie werden auf dem
Weltmarkt weniger wettbewerbsfähig, weil Kunststoffe, Metalle und Energie in Europa teurer sind als an anderen
Produktionsstandorten.
Hinzu kommt, dass mit jeder weiteren Ausdehnung des CBAM auf zusätzliche Produktgruppen auch die
bürokratische Belastung für Importeure deutlich zunimmt.
Erschwerend kommt hinzu, dass der CBAM ein reines Importinstrument ist. Die CO2-Kosten beim Export aus
der EU werden nicht ausgeglichen. Daraus entsteht ein zusätzlicher Wettbewerbsnachteil für europäische
Unternehmen, der die Verlagerung von Produktion und Industrie ins Ausland weiter beschleunigen kann.
Planwirtschaftliche Umverteilung
Über ETS I und künftig auch ETS II werden Unternehmen und Bürgern in erheblichem Umfang finanzielle Mittel
entzogen.
Die Einnahmen aus ETS I, die maßgeblich von Industrieunternehmen aufgebracht werden, fließen vollständig in
den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Über diesen Fonds erfolgt anschließend eine staatlich gelenkte
Umstrukturierung der deutschen Wirtschaft. Gefördert werden dabei Vorhaben, die sich unter Bedingungen einer
freien Marktwirtschaft nicht aus eigener Kraft durchsetzen würden. Die staatlichen Mittel dienen dabei nicht nur
der Überbrückung vorübergehender Finanzierungslücken, sondern stützen Modelle, die vor allem politisch
gewollt sind und strukturell nicht auf marktwirtschaftliche Tragfähigkeit angelegt wurden.
Zugleich ist absehbar, dass die Einbeziehung des Gebäude- und Verkehrssektors in den ETS II soziale
Belastungen erzeugen wird. Deshalb fließt ein Teil der dort abgeschöpften Mittel unter anderem in den Klimasozialfonds
(Social Climate Fund, SCF). Aus diesem Fonds soll ein Teil der Einnahmen wiederum an einkommensschwache
Haushalte umverteilt werden.
In der Summe führt der CO2-Zertifikatehandel somit dazu, dass Unternehmen und Bürgern finanzielle Mittel
entzogen und anschließend nach politischen Prioritäten auf bestimmte Projekte und soziale
Ausgleichsmechanismen verteilt werden. Die beschriebenen Mechanismen tragen damit unverkennbar die Merkmale struktureller
Planwirtschaft und sozialistischer Umverteilung.
Planwirtschaft und Sozialismus werden immer scheitern
Die Vorstellung, über staatlichen Interventionismus in Form eines forcierten ETS einen positiven Effekt für die
Bürger zu erzielen, ist schlicht falsch. Die künstliche CO2-Bepreisung führt lediglich zu erheblichen Teuerungen
in der Produktion, wodurch sich betroffene Produktionszweige dorthin verlagern werden, wo diese nicht
stattfindet. Fossile Energie, die hier nicht mehr gekauft wird, bleibt nicht ungenutzt, sondern wird andernorts verwendet
– häufig unter deutlich schlechteren ökologischen Standards als es hier der Fall wäre.
China emittiert 30 % der Welt- CO2 ohne vergleichbare Lasten und dominiert Märkte. Die USA haben unter
Trump CO2-Regulierungen gelockert, was EU-Exporte benachteiligt.17 Ein faktischer CO2-Zoll, wie er durch
CBAM besteht, wird lediglich die Gesamtwohlfahrt der EU-Bürger verringern und dafür sorgen, dass vom
Bürger eigentlich gewünschte Produkte nun woanders ihren Absatz finden.
Die Einwirkung der CO2-Bepreisung auf nahezu alle Produktionsbereiche innerhalb der EU führt zur
kaskadenartigen Teuerung der Lebenshaltungskosten auf der einen Seite und Abwanderungen oder Schließungen von Un-
17 www.europarl.europa.eu/topics/de/article/20180305STO99003/reduktion-von-co2-emissionen-ziele-und-massnahmen-der-eu
ternehmen auf der anderen. Die damit einhergehenden Arbeitsplatzverluste und zunehmenden Knappheiten
gefragter Güter werden diese Dynamik im Zeitverlauf weiter beschleunigen und verstärken. Als Ergebnis sind
erhebliche und anhaltende Wohlstandverluste zu erwarten, die die gesamte EU als Wirtschaftsstandort nachhaltig
schädigen werden, während das Klima unbeeinflusst bleibt, weswegen wir entschieden die ersatzlose
Abschaffung dieser sozialistischen Mechanismen fordern.
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ISSN 0722-8333
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