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Deutschlands Rolle in den Vereinten Nationen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7343) (Antwort zu Drs. 21/7658)

dip / drucksache 03.09.2026 · WP 21 · 21/7841 · Antwort · Original ↗

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Deutschlands Rolle in den Vereinten Nationen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7343) (Antwort zu Drs. 21/7658) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7841 21. Wahlperiode 03.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Stefan Keuter, Dr. Malte Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7658 – Deutschlands Rolle in den Vereinten Nationen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7343) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Den Fragestellern stellen sich mehrere Nachfragen zur o. g. Antwort der Bundesregierung. Bei den nachfolgenden Fragen bezieht sich die Quelle immer auf die Bundestagsdrucksache 21/7343, soweit nicht anders angegeben.  1. Wie schlüsseln sich die 3,24 Mrd. Euro deutscher Gesamtbeiträge an die Vereinten Nationen (VN) nach Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen auf (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung; bitte aufschlüsseln)? Auf die Antwort der Bundesregierung vom 24. Juli 2026 auf Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksachennummer 21/7343) wird verwiesen.  2. Gab es Fälle, in denen Deutschland im Wirtschafts- und Sozialrat der VN (ECOSOC) gegen die Verleihung des Konsultativstatus gestimmt hat, wenn ja, bei welchen Nichtregierungsorganisationen, und mit welcher Begründung (vgl. Antwort zu Frage 30)? Die Verleihung des Konsultativstatus erfolgt nach Antragsprüfung und Empfehlung durch den zuständigen Ausschuss für Nichtregierungsorganisationen im Wirtschafts- und Sozialrat, dem Deutschland derzeit nicht angehört. Deutschland ist bei der formalen Annahme den Empfehlungen des aktuell zuständigen Fachausschusses gefolgt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  3. An welchen Veranstaltungen zum Thema Antisemitismus haben Vertreter der deutschen Bundesregierung teilgenommen (und in welcher Funktion – als Redner, auf dem Podium etc.), und welche Veranstaltungen zu dieser Thematik wurde von Deutschland als Co-Sponsor übernommen (vgl. Antwort zu Frage 31; bitte seit 2017 nach Jahren aufschlüsseln)? Mit Frage 3 der vorliegenden Kleinen Anfrage werden Angaben zu Veranstaltungen zum Thema Antisemitismus im In- und Ausland für den Zeitraum seit 2017 erfragt. Die hierzu notwendige Recherche würde eine Abfrage bei allen Ressorts erfordern, da es möglich ist, dass nicht allein Vertreter des federführend fachlich zuständigen Ressorts jeweils hieran aus dienstlichem Anlass teilgenommen haben. Erforderlich wäre somit die Durchsicht jedes noch vorhandenen Terminkalenders jedes Amtsträgers im Leitungsbereich jedes Ressorts seit 2017. Dies würde in den jeweils koordinierenden Arbeitseinheiten einen umfangreichen, im Ergebnis unzumutbaren Rechercheaufwand erfordern, der erhebliche Personalkapazitäten – gegebenenfalls über Tage – binden würde, sodass die fristgerechte Erledigung ihrer Fachaufgaben gefährdet wäre. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. BverfGE 147, 50, Rn. 249) bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht. Aus den oben dargelegten Gründen kann vorliegend die Beantwortung der Frage 3 wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Recherche verbunden wäre, nicht erfolgen.  4. Welche Veranstaltungen, Programme und Projekte zum Thema Antisemitismus wurden durch Deutschland finanziell in welcher Höhe unterstützt (vgl. Antwort zu Frage 31; bitte seit 2017 nach Jahren aufschlüsseln)? Zur Gewährleistung einer funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung bedarf es der vertrauensvollen und vertraulichen Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und den ausländischen Partnern, im Besonderen auch die VN. Dies gilt insbesondere für den sensiblen Bereich der Holocaust- Erinnerung und Antisemitismusbekämpfung. Zum Schutz der Integrität der in der Tabelle aufgeführten Informationen und um Nachteile für die Interessen der Bundesrepublik durch Kenntnisnahme Unbefugter zu vermeiden, werden diese dem Bundestag im Rahmen eines privilegierten Auskunftsrechts als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ in Anlage 1* zur Verfügung gestellt.  5. Welche Erfolge hat das von Deutschland finanzierte Projekt zur Rehabilitierung bzw. Reintegration von ehemaligen islamistischen Al-Shabaab- Kämpfern gezeitigt, wann wurde von wem hierzu eine Evaluation vorgenommen, und wie viele der ehemaligen Kämpfer haben sich wieder der Al-Shabaab angeschlossen (vgl. Anlage 1)? Das Projekt hat signifikante Erfolge gezeigt. So unterstützte es zwischen 2018 und 2024 mindestens 3.493 ehemalige Al‑Shabaab-Kämpfer bei ihrer Reintegration. Die so unterstützten Personen bestätigten in Nachbefragungen auf durchweg hohem Niveau verbesserte Lebensbedingungen und Beziehungen zu ihren Gemeinden. Gleichzeitig wurden mit der Förderung Strukturen und Prozesse etabliert und gestärkt, um auch in Zukunft ehemalige Al‑Shabaab- Kämpfer rehabilitieren und reintegrieren zu können. Zweifelnden Al‑Shabaab-Kämp- * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. fer, aber auch der somalischen Bevölkerung, konnte demonstriert werden, dass Reintegration möglich ist und dass sich sowohl ihre gesamtstaatliche als auch ihre bundesstaatlichen Regierungen ebenso wie die internationale Gemeinschaft dafür einsetzen. Auch ein 2021 durch die Internationale Organisation für Migration (IOM) in Auftrag gegebenes wissenschaftliches Impact-Assessment bestätigte, dass der holistische Ansatz des Vorhabens geeignet war, die ehemaligen Al‑Shabaab- Kämpfer bei ihrer Reintegration erfolgreich zu unterstützen. Die Bundesregierung hat Kenntnis über einen bestätigen Fall im Förderzeitraum, wonach eine durch das Vorhaben unterstützte Person das Programm vorzeitig verlassen und sich Al-Shabaab erneut angeschlossen hat.  6. Wie viele Gefährdungsanzeigen von Ortskräften welcher deutschen Institutionen in Afghanistan sind im Rahmen des von Deutschland geförderten Projektes wann (bitte nach Jahren aufschlüsseln) durch welche Organisationen aufgenommen worden, und in wie vielen Fällen wurden die Personen, die diese Anzeigen gestellt haben, in eines der Bundesaufnahmeprogramme aufgenommen und durften wann nach Deutschland einreisen (vgl. Anlage 1)? Im Rahmen des Projekts „Annahme von Gefährdungsanzeigen von Ortskräften deutscher Institutionen in Afghanistan in den Jahren 2021 und 2022“ hat IOM im Zeitraum Juli 2021 bis Dezember 2021 rund 35.500 Gefährdungsanzeigen und im Zeitraum Januar 2022 bis November 2022 rund 30.100 Gefährdungsanzeigen aufgenommen. Hierbei wurden bei rund 1.800 Personen eine Möglichkeit für eine Aufnahme im Rahmen des Ortskräfteverfahrens festgestellt. Darüberhinausgehende statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor.  7. Wie viele nach Afghanistan aus Deutschland rückkehrende Personen wurden im entsprechenden, von Deutschland finanzierten Projekt gefördert (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und wie viele sind wieder nach Deutschland bzw. in andere Staaten der EU ausgereist (vgl. Anlage 1)? Wie viele nach Afghanistan aus Deutschland rückkehrende Personen gefördert wurden und welche Reisebewegungen diese unternehmen oder unternommen haben, wird nicht erfasst.  8. Wie viele Iraker mit Bindungen zum Islamischen Staat (IS) sind im Rahmen des entsprechenden, von Deutschland geförderten Projekts nach Irak zurückgekehrt, und wie hoch ist die Rückfallquote (Wiederaufnahme der Betätigung im IS oder in anderen dschihadistischen bzw. islamistischen Organisationen; vgl. Anlage 1; bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Für das Vorhaben gelten die einschlägigen Prozesse zur Beachtung und Einhaltung sanktionsrechtlicher Vorgaben der Vereinten Nationen und der Europäischen Union. Im Rahmen der Auswahl der Begünstigten wird unter anderem explizit geprüft, dass keine sanktionierten Personen mit bekannten Verbindungen zu terroristischen Organisationen Leistungen aus dem Vorhaben erhalten. Weitere Informationen im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor.  9. Welchem Zweck dienen die von Deutschland geförderten Zentren Migration und Entwicklung, und wo befinden sich diese seit wann (vgl. Anlage 1)? Auf das Transparenzportal des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wird verwiesen, abrufbar unter: www.trans parenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202321651?q=Zentren+f%C3%BCr +Migration+und+Entwicklung 10. Welche Maßnahmen wurden im Rahmen der von Deutschland geförderten Hromada Reconstruction Facility in der Ukraine gefördert (vgl. Anlage 1)? Auf das Transparenzportal des BMZ wird verwiesen, abrufbar unter: www.tran sparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202367969?country=UA&is_count ry=true&title=Hromada 11. Wie viele Iraner, die aus Deutschland in den Iran zurückgekehrt sind, wurden im Rahmen des von Deutschland geförderten Projekts Reintegration Assistance for Voluntary Returnees to Iran gefördert (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und wie viele dieser Personen sind danach wieder nach Deutschland eingereist (vgl. Anlage 1; bitte ebenfalls nach Jahren aufschlüsseln)? Das Projekt „Reintegration Assistance for Voluntary Returnees to Iran“ wurde im Jahr 2018 nach kurzer Laufzeit vorzeitig beendet. Aufgrund der damaligen politischen Situation im Iran und den damit verbundenen Sanktionen (Embargo) konnten im Rahmen des Projekts die vorgesehenen Reintegrationsleistungen nicht ausgezahlt werden. Die Projektleistungen beschränkten sich daher auf Beratungstätigkeiten. Rückkehrende aus Deutschland in den Iran wurden somit nicht mit Rückkehrhilfen gefördert. 12. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der massiven illegalen Migration nach Ceuta und Mellila den Erfolg des von ihr geförderten Projekts Your Life Matters: Raising Awareness on the Risks of Irregular Migration in Morocco (vgl. www.tagesspiegel.de/internationale s/krise-in-ceuta-marokko-macht-falschinformationen-mitverantwortlich- 15898668.html; vgl. Anlage 1; bitte begründen)? Das mit IOM als Zuwendungsempfänger geförderte Projekt des Auswärtigen Amts „Your Life Matters: Raising Awareness on the Risks of Irregular Migration in Morocco“ (Bewilligungszeitraum 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021) hat seine Zielsetzungen vollumfänglich erreicht. Durch Informationskampagnen, Diskussionsveranstaltungen, gemeinsame Aktivitäten und die Zusammenarbeit mit marokkanischen Behörden konnten im Jahr 2021 potenzielle Migrantinnen und Migranten in Marokko umfassend über die Risiken irregulärer Migration informiert und das Bewusstsein für die damit verbundenen Gefahren gestärkt werden. Die Bewertung der Bundesregierung und die grundsätzliche Bedeutung des Projekts bleiben auch vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen unverändert. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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