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Einhaltung des gesetzlichen Stiftungszwecks und Mittelverwendung der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6318)

dip / drucksache 17.08.2026 · WP 21 · 21/7605 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Einhaltung des gesetzlichen Stiftungszwecks und Mittelverwendung der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6318) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7605 21. Wahlperiode 17.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Stefan Keuter, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Alexander Gauland, Uwe Schulz, Udo Theodor Hemmelgarn, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD Einhaltung des gesetzlichen Stiftungszwecks und Mittelverwendung der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6318) Den Fragestellern stellen sich mehrere Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6318. Bei den nachfolgenden Fragen bezieht sich die Quelle immer auf die Bundestagsdrucksache 21/6318, soweit nicht anders angegeben. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Projekte wurden unter den folgenden Themenblöcken seit 2017 gefördert (bitte den Projekttitel, den Träger und die Fördersumme nennen, vgl. Anlage 3) a) Auseinandersetzung mit der NS-Geschichte, b) Bilden (Auseinandersetzung mit der NS-Geschichte und Jugendaustausch), c) Bildungs-Agenda NS-Unrecht, d) Expanded, e) EVZ (Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft) Academy Expanded, f) Handeln für Menschenrechte, g) Handeln (gegen Antisemitismus, Antiziganismus; Stärkung von Roma, LGBTIQ, jüdischen Selbstorganisationen), h) Handeln für Überlebende der NS-Verfolgung? 2. Hat die Bundesregierung sich eine Auffassung darüber gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, warum in der Pressemitteilung der Stiftung EVZ zum Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin nicht erwähnt wird, dass es sich um einen islamistischen Terrorakt gehandelt hat (vgl. www.stiftung-evz.de/was-wir-foerdern/neuigkeiten-aus-den-projekten/neu igkeit/unsere-gedanken-sind-bei-allen-betroffenen-des-anschlags-auf- dencsd-in-berlin/)? 3. Von wem (Islamisten, Rechtsextremisten) geht nach Ansicht der Bundesregierung die vorgeblich „zunehmende Gewalt gegen queere Menschen in Deutschland und Europa“ (vgl. www.stiftung-evz.de/was-wir-foerdern/ne uigkeiten-aus-den-projekten/neuigkeit/unsere-gedanken-sind-bei-allen-bet roffenen-des-anschlags-auf-den-csd-in-berlin/) aus (bitte begründen)? 4. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu erarbeitet, ob der sogenannte intersektionale Ansatz dazu führen könnte, dass Antisemitismus relativiert wird und andere vorgebliche Formen von „Diskriminierung“ in den Vordergrund gerückt werden (wenn ja, bitte die Auffassung begründen; vgl. www.stiftung-evz.de/informiert-couragiert-engagiert/lunch-le arn/)? Berlin, den 14. August 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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