Mögliche Gefahr der Parteienunterwanderung durch Islamisten (Antwort zu Drs. 21/5514)
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Mögliche Gefahr der Parteienunterwanderung durch Islamisten (Antwort zu Drs. 21/5514)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5840
21. Wahlperiode 06.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Gottfried Curio,
Dr. Bernd Baumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5514 –
Mögliche Gefahr der Parteienunterwanderung durch Islamisten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die schleichende Unterwanderung unserer säkularen Gesellschaft zählt laut
einem Medienbericht zu den größten Gefahren für die Demokratie in unserem
Land. Eine derartige Unterwanderung erfolgt nicht nur durch radikale
Muslime, sondern auch durch ein antiwestliches Weltbild gänzlich unreligiöser
Linker – unabhängig von deren Herkunft. In Frankreich gibt es dafür bereits einen
Begriff: „Islamo-Gauchisme“. Damit ist eine „unheilvolle Allianz“ zwischen
Teilen der radikalen Linken und islamistischen Akteuren gemeint, „getragen
von einem gemeinsamen antiwestlichen Ressentiment“. Jede Kritik am
politischen Islam wird dabei als „rechts“ diffamiert, Täter reflexhaft zu Opfern
erklärt (www.cicero.de/kultur/islamogauchisme-berlin-unterwanderung). Auch
in Deutschland mehren sich nach Auffassung der Fragesteller solche Fälle.
Der Berliner SPD-Landesvorsitzende H. verzichtete so als Kandidat für das
Amt des Neuköllner Bezirksbürgermeisters, nachdem er auf einer
Wahlversammlung nur 68,5 Prozent der Stimmen erhalten hatte. Zuvor warfen ihm
extrem linke Kreise innerhalb der SPD vor, den Begriff „antimuslimischer
Rassismus“ zu meiden und Migranten zu stigmatisieren, indem er
Integrationsprobleme ansprach. H. erklärte: „Dieser Tag hat mir in erschreckender Klarheit
gezeigt, wie tief der legalistische Islamismus längst in die Diskurse der
Berliner SPD hineinwirkt.“ Er fügte hinzu: „Wir haben ein Problem mit dem
politischen Islam, dass wir nicht länger wegreden dürfen“ (www.cicero.de/innenpol
itik/islamistische-unterwanderung-linker-parteien-gefahrliche-liebschaft).
Die Neuköllner Integrationsbeauftragte B. hatte zuvor gegenüber dem
„Spiegel“ vor einer islamistischen Unterwanderung der SPD gewarnt (www.spiege
l.de/politik/deutschland/berlin-neukoelln-guener-balci-kritisiert-spd-unterwan
derung-durch-islamisten-a-b061cab2-7d5e-4187-9391-3a4ea8dcd931). Einige
Monate später bekräftigte sie dies gegenüber „Cicero“: Sie nehme nichts von
ihrer Warnung zurück. Je mehr geschwiegen werde, desto leichter könnten die
Muslimbrüder ihren Einfluss ausweiten (www.cicero.de/innenpolitik/islamisti
sche-unterwanderung-linker-parteien-gefahrliche-liebschaft).
Das „Cicero“-Magazin berichtet von weiteren prominenten Beispielen, der
Rolle islamistischer Netzwerke und dem Agieren einzelner SPD-Politiker, die
sich wiederholt mit Akteuren aus dem politisch-islamischen Spektrum
fotografieren ließen – darunter dem Vorsitzenden der Spandauer Teiba-Moschee,
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 6. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
deren Kulturzentrum im Jahr 2016 im Berliner Verfassungsschutzbericht
erwähnt wurde. SPD-Politiker nahmen in der Vergangenheit exemplarisch auch
an Veranstaltungen teil, die von der Neuköllner Begegnungsstätte (NBS)
organisiert wurden; diese stand von 2014 bis 2016 im Verfassungsschutzbericht
wegen mutmaßlicher Kontakte zur Islamischen Gemeinschaft in Deutschland
e. V., einer Organisation mit Nähe zur Muslimbruderschaft. Weitere SPD-
Vertreter werden vom „Cicero“-Magazin in Verflechtungsnetzwerken benannt
(dazu bereits 2019: www.cicero.de/innenpolitik/islamische-netzwerke-spd-mu
slime-muslimbruderschaft-islamismus/plus), die der Ideologie der
Muslimbruderschaft zumindest nahestehen.
Florence Bergeaud-Blackler, eine angesehene französische Anthropologin und
Forschungsbeauftragte (Research Fellow) am französischen CNRS (Centre
national de la recherche scientifique) spricht von „Kuckucksparteien“, in die
Islamisten ihre Eier legten, um sie von anderen ausbrüten, füttern und
schützen zu lassen (ebd.). Ein früheres SPD-Mitglied, das sich für
Islamismusaufklärung einsetzt, schrieb vor Jahren über die sozialdemokratische Praxis beim
politischen Islam: „Muslimbrüdern und anderen Islamisten werden Orden
verliehen, ihren Strukturen Preise für Integration zuerkannt“, sogar „SPD-
Oberbürgermeister stellen sich vor Muslimbruderorganisationen“. Ein wesentlicher
Grund sei, dass die SPD „Vielfalt wollte“ und dabei „Kollektive und auch
Individuen als ‚bunt‘ labelte – auch wenn sie in ihren tatsächlichen Haltungen
und Handlungen autoritäre und fundamentalistische Züge tragen“ (www.ruhrb
arone.de/die-spd-und-der-islamismus-eine-fahrt-auf-sicht/161855/).
1. Ist der Bundesregierung das von der Berliner Integrationsbeauftragten
beschriebene Phänomen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) der
Unterwanderung von Parteistrukturen durch Islamisten in Bezug auf im
Deutschen Bundestag vertretene Parteien bekannt, und wenn ja, welches
Gefahrenpotenzial misst sie diesem Phänomen ggf. bei, und kann sie
typische Verläufe solcher Unterwanderungen beschreiben sowie die ihr
bekannte Anzahl an Fällen oder Verdachtsfällen mitteilen?
2. Hält die Bundesregierung bestimmte Parteien, die derzeit im Deutschen
Bundestag vertreten sind, für besonders gefährdet im Hinblick auf eine
Unterwanderung durch Islamisten oder deren Beeinflussung, und wenn
ja, welche?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Einzelne islamistische Organisationen erheben den Anspruch, der zentrale
Ansprechpartner für alle muslimischen Belange in Deutschland zu sein. Sie
verfolgen langfristig das Ziel, gesellschaftlich und politisch Einfluss zu nehmen, um
eine nach ihrer Interpretation islamkonforme Ordnung durchzusetzen. Zu einer
gezielten Unterwanderung im Deutschen Bundestag vertretener Parteien durch
Mitglieder bzw. Anhänger islamistischer Organisationen liegen der
Bundesregierung derzeit keine Erkenntnisse vor.
3. Haben die Sicherheitsbehörden des Bundes in den letzten fünf Jahren
konkrete Warnungen an im Deutschen Bundestag vertretene Parteien
bezüglich möglicher Unterwanderungs- oder Beeinflussungsversuche durch
islamistische Organisationen, insbesondere der Muslimbruderschaft,
ausgesprochen, und wenn ja, wie viele Warnungen in Bezug auf welche im
Deutschen Bundestag vertretene Parteien (notfalls bitte die Anzahl der
Warnungen ohne die Parteibenennung angeben)?
4. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. ergriffen,
um die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien vor
Unterwanderungen durch islamistische Gruppierungen zu schützen?
a) Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz Informationsmaterialien
an Parteien zur Erkennung und Verhinderung der Unterwanderung
oder Einflussnahme durch Islamisten, insbesondere der
Muslimbruderschaft, verfasst, beziehungsweise an diese herausgegeben, und
wenn ja, wann, an welche Partei, in welchem Bundesland, und in
welchem Umfang?
b) Existiert eine Koordinierung zwischen Bundes- und Landesbehörden
bezüglich des Schutzes von Parteistrukturen vor islamistisch
geprägter Infiltration, insbesondere im Hinblick auf die Kommunalpolitik?
c) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob die in der
Vorbemerkung der Fragesteller beschriebenen
Unterwanderungsphänomene in Berliner Parteistrukturen auch auf Parteistrukturen in anderen
Bundesländern oder auf Bundesebene übergreifen, und wenn ja, in
welchem Bundesland genau?
d) Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen zur Entwicklung
von Präventionsprogrammen für Parteien zum Schutz vor
islamistisch geprägter Unterwanderung?
Die Fragen 3 bis 4d werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) informiert im Rahmen seiner
Öffentlichkeitsarbeit mindestens jährlich über die Aktivitäten islamistischer
Akteure/Organisationen und die aktuellen Entwicklungen im Phänomenbereich
(Verfassungsschutzbericht, Webseite des BfV, Auskünfte zu Anfragen von
Medien). Abgeordnete des Deutschen Bundestages können die Bundesregierung
auch durch Parlamentarische Anfragen um Auskunft bitten. Auf Einladung
haben Vertreterinnen und Vertreter des BfV vereinzelt auch zu aktuellen Themen
des Phänomenbereichs bei Parteiveranstaltungen vorgetragen.
Über die bereits bestehenden Sensibilisierungs- und Aufklärungsangebote der
Sicherheitsbehörden des Bundes zu Islamismus und seinen Ausprägungen für
Abgeordnete des Deutschen Bundestages hinausgehende
Präventionsprogramme im Sinne der Anfrage existieren nicht.
5. Liegen der Bundesregierung internationale Vergleichsstudien oder
Erfahrungswerte aus anderen Ländern vor, wie mit ähnlichen Phänomenen der
Parteienunterwanderung durch Islamisten umgegangen wird, und wenn
ja, welche sind dies?
Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
6. Plant die Bundesregierung eine systematische Aufarbeitung des
beschriebenen Phänomens und dessen Auswirkungen auf die politische
Landschaft in Deutschland?
Die Sicherheitsbehörden des Bundes bearbeiten jegliche Formen
extremistischer Einflussnahme auf Gesellschaft und Politik in der Bundesrepublik
Deutschland im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages.
7. Wie groß ist das aktuelle Personenpotenzial der Muslimbruderschaft in
Deutschland?
Zu den angefragten Daten wird auf den Verfassungsschutzbericht 2024
verwiesen, dort S. 204 und 245.
8. Welche sicherheitsrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
über das Wirken der Muslimbruderschaft in Deutschland über welche
Organisationen vor, und welche Organisationen gelten zumindest als der
Ideologie der Muslimbrüder nahestehend (bitte differenziert auflisten
und dabei auch auf die Vereine Teiba e. V. sowie Inssan e. V. bzw.
mögliche personelle Anbindungen eingehen, https://nius.de/politik/news/teib
a-ferid-heider-muslimbruderschaft-berlin-spd)?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Muslimbruderschaft und ihre
Aktivitäten in Deutschland aus verfassungsrechtlicher Perspektive?
10. Wie bewertet die Bundesregierung die von der Muslimbruderschaft
ausgehenden Gefahren für den demokratischen Rechtsstaat, und welche
relevanten Entwicklungen erfolgten hier in den letzten fünf Jahren?
Die Fragen 8 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.
Die Handlungsstrategie der „Muslimbruderschaft“ (MB) beziehungsweise der
„Deutschen Muslimischen Gemeinschaft e. V.“ (DMG), der zentralen und
wichtigsten Organisation für die Anhängerschaft der MB, ist, gegenüber
Politik, Behörden und zivilgesellschaftlichen Partnern als Ansprechpartnerin eines
vorgeblich gemäßigten, weltoffenen Islam in Erscheinung zu treten. Sie
verfolgt eine an der MB-Ideologie ausgerichtete Strategie der Einflussnahme im
politischen und gesellschaftlichen Bereich. Ziel der MB ist die Errichtung eines
politischen und gesellschaftlichen Systems auf der Grundlage von Koran und
Sunna, was im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
steht.
Die DMG unterhält eigene Moscheen und kooperiert darüber hinaus nach
eigenen Angaben mit weiteren Gemeinden.
Nach sorgfältiger Abwägung kann eine darüberhinausgehende Beantwortung
aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen, da Arbeitsmethoden und
Vorgehensweisen der Sicherheitsbehörden des Bundes, hier des Bundesamts für
Verfassungsschutz (BfV), im Hinblick auf deren künftige Aufgabenerfüllung
besonders schutzbedürftig sind. Informationen über den Kenntnisstand des BfV
zu möglichen Verbindungen von Organisationen zur „Muslimbruderschaft“
(MB) würden aufgrund der klandestinen Natur der MB und ihres Handelns
unweigerlich Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und den Kenntnisstand des BfV
zulassen. Dies würde die dort bearbeiteten Personen und Organisationen, die
Bezüge zur MB aufweisen, in die Lage versetzen, Abwehrstrategien zu
entwickeln und die Erkenntnisgewinnung des BfV deutlich zu erschweren oder in
Einzelfällen unmöglich zu machen. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV
nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Aus der Abwägung der
verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner
Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden sowie den daraus resultierenden
Beeinträchtigungen des Staatswohls der Bundesrepublik Deutschland folgt,
dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung ausscheidet. Daher hält die
Bundesregierung die erfragten Informationen für so sensibel, dass selbst ein
geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens bei eingestuften Informationen unter
keinen Umständen hingenommen werden kann. Denn die gewünschten
Angaben könnten bei Bekanntwerden zu einer Änderung der Vorgehensweise von
betroffenen Personen und Organisationen führen und damit die Wirksamkeit
der nachrichtendienstlichen Aufklärung erheblich beeinträchtigen bzw. sogar
unmöglich machen. Dieses Risiko kann wegen der Gefahren für das Staatswohl
nicht in Kauf genommen werden. Zudem könnten die möglichen Rückschlüsse
in nicht unerheblichem Maße die Zuständigkeit der Landesbehörden für
Verfassungsschutz (LfV) tangieren und somit einen nicht statthaften Eingriff in das
föderale Gefüge der Bundesrepublik Deutschland darstellen.
11. Gab es bereits Verbote von Organisationen, die der Muslimbruderschaft
ideologisch nahestehen (bitte chronologisch nach Jahren auflisten), und
wenn nein, warum nicht?
Mit Verfügung vom 2. November 2023 hat das BMI die Betätigung der
palästinensischen Terrororganisation „Harakat al-Muqawama al-Islamiya“ (HAMAS)
verboten. Die HAMAS wurde Ende 1987 durch Anhänger der
palästinensischen „Muslimbruderschaft“ MB im Gazastreifen gegründet.
12. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sie genügend
Anstrengungen und ausreichend Ressourcen zur Aufklärung der Aktivitäten der
Muslimbruderschaft in Deutschland aufwendet?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bearbeitet die
„Muslimbruderschaft“ (MB) im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 3 Absatz 1 des
Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in
Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz
(BVerfSchG) und § 16 BVerfSchG.
13. Haben Organisationen oder Vereine, die nach Einschätzung der
Sicherheitsbehörden Bezüge zur Muslimbruderschaft oder zu legalistisch-
islamistischen Netzwerken aufweisen, in den letzten fünf Jahren
Fördermittel des Bundes, nach Kenntnis der Bundesregierung der Parteien oder
auch der Länder erhalten, und wenn ja, in welcher Höhe, und über
welche Programme?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5406 wird
verwiesen.
Darüber hinaus kann nach sorgfältiger Abwägung eine Beantwortung der Frage
aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen, da Arbeitsmethoden und
Vorgehensweisen der Sicherheitsbehörden des Bundes, hier des Bundesamts für
Verfassungsschutz (BfV), im Hinblick auf deren künftige Aufgabenerfüllung
besonders schutzbedürftig sind. Informationen über den Kenntnisstand des BfV
zu möglichen Verbindungen von Organisationen zur „Muslimbruderschaft“
(MB) würden aufgrund der klandestinen Natur der MB und ihres Handelns
unweigerlich Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und den Kenntnisstand des BfV
zulassen. Dies würde die hier bearbeiteten Personen und Organisationen, die
Bezüge zur MB aufweisen, in die Lage versetzen, Abwehrstrategien zu
entwickeln und die Erkenntnisgewinnung des BfV deutlich zu erschweren oder in
Einzelfällen unmöglich zu machen. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV
nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland bedeuten
Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte
des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen
für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
Sicherheitsbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen des Staatswohls der
Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-
Einstufung ausscheidet. Daher hält die Bundesregierung die erfragten
Informationen für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens
bei eingestuften Informationen unter keinen Umständen hingenommen werden
kann. Denn die gewünschten Angaben könnten bei Bekanntwerden zu einer
Änderung der Vorgehensweise von betroffenen Personen und Organisationen
führen und damit die Wirksamkeit der nachrichtendienstlichen Aufklärung
erheblich beeinträchtigen bzw. sogar unmöglich machen. Dieses Risiko kann
wegen der Gefahren für das Staatswohl nicht in Kauf genommen werden. Zudem
könnten die möglichen Rückschlüsse in nicht unerheblichem Maße die
Zuständigkeit der Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) tangieren und somit
einen nicht statthaften Eingriff in das föderale Gefüge der Bundesrepublik
Deutschland darstellen.
14. Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte dahin gehend, dass der Begriff
der Islamfeindlichkeit (u. a. auch der Begriff „antimuslimischer
Rassismus“) gezielt von Personen (Experten) oder Organisationen geprägt
wird, die im Verdacht stehen, der Muslimbruderschaft zumindest
nahezustehen, bzw. ist sie dieser Frage und den Akteuren nachgegangen, wenn
ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht?
Die genannten Begriffe finden – zum Teil synonym – Verwendung sowohl in
der Wissenschaft als auch in Dokumenten und Berichten der Bundesregierung
und beschreiben ein existierendes gesellschaftliches Phänomen. Grundsätzlich
können Fachbegriffe aus Sicht der Bundesregierung auch politisch
instrumentalisiert werden, daher ist der Kontext ihrer Verwendung stets zu berücksichtigen.
Die Nutzung und Instrumentalisierung der vorgenannten Begriffe sind im
Phänomenbereich Islamismus/islamistischer Terrorismus zu beobachten. Eine
Zuordnung zu einer bestimmten Organisation oder deren Akteuren ist daher nicht
möglich. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung derzeit keine
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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