polradar

Mögliche Gefahr der Parteienunterwanderung durch Islamisten (Antwort zu Drs. 21/5514)

dip / drucksache 06.05.2026 · WP 21 · 21/5840 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Mögliche Gefahr der Parteienunterwanderung durch Islamisten (Antwort zu Drs. 21/5514) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5840 21. Wahlperiode 06.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5514 – Mögliche Gefahr der Parteienunterwanderung durch Islamisten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die schleichende Unterwanderung unserer säkularen Gesellschaft zählt laut einem Medienbericht zu den größten Gefahren für die Demokratie in unserem Land. Eine derartige Unterwanderung erfolgt nicht nur durch radikale Muslime, sondern auch durch ein antiwestliches Weltbild gänzlich unreligiöser Linker – unabhängig von deren Herkunft. In Frankreich gibt es dafür bereits einen Begriff: „Islamo-Gauchisme“. Damit ist eine „unheilvolle Allianz“ zwischen Teilen der radikalen Linken und islamistischen Akteuren gemeint, „getragen von einem gemeinsamen antiwestlichen Ressentiment“. Jede Kritik am politischen Islam wird dabei als „rechts“ diffamiert, Täter reflexhaft zu Opfern erklärt (www.cicero.de/kultur/islamogauchisme-berlin-unterwanderung). Auch in Deutschland mehren sich nach Auffassung der Fragesteller solche Fälle. Der Berliner SPD-Landesvorsitzende H. verzichtete so als Kandidat für das Amt des Neuköllner Bezirksbürgermeisters, nachdem er auf einer Wahlversammlung nur 68,5 Prozent der Stimmen erhalten hatte. Zuvor warfen ihm extrem linke Kreise innerhalb der SPD vor, den Begriff „antimuslimischer Rassismus“ zu meiden und Migranten zu stigmatisieren, indem er Integrationsprobleme ansprach. H. erklärte: „Dieser Tag hat mir in erschreckender Klarheit gezeigt, wie tief der legalistische Islamismus längst in die Diskurse der Berliner SPD hineinwirkt.“ Er fügte hinzu: „Wir haben ein Problem mit dem politischen Islam, dass wir nicht länger wegreden dürfen“ (www.cicero.de/innenpol itik/islamistische-unterwanderung-linker-parteien-gefahrliche-liebschaft). Die Neuköllner Integrationsbeauftragte B. hatte zuvor gegenüber dem „Spiegel“ vor einer islamistischen Unterwanderung der SPD gewarnt (www.spiege l.de/politik/deutschland/berlin-neukoelln-guener-balci-kritisiert-spd-unterwan derung-durch-islamisten-a-b061cab2-7d5e-4187-9391-3a4ea8dcd931). Einige Monate später bekräftigte sie dies gegenüber „Cicero“: Sie nehme nichts von ihrer Warnung zurück. Je mehr geschwiegen werde, desto leichter könnten die Muslimbrüder ihren Einfluss ausweiten (www.cicero.de/innenpolitik/islamisti sche-unterwanderung-linker-parteien-gefahrliche-liebschaft). Das „Cicero“-Magazin berichtet von weiteren prominenten Beispielen, der Rolle islamistischer Netzwerke und dem Agieren einzelner SPD-Politiker, die sich wiederholt mit Akteuren aus dem politisch-islamischen Spektrum fotografieren ließen – darunter dem Vorsitzenden der Spandauer Teiba-Moschee, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 6. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. deren Kulturzentrum im Jahr 2016 im Berliner Verfassungsschutzbericht erwähnt wurde. SPD-Politiker nahmen in der Vergangenheit exemplarisch auch an Veranstaltungen teil, die von der Neuköllner Begegnungsstätte (NBS) organisiert wurden; diese stand von 2014 bis 2016 im Verfassungsschutzbericht wegen mutmaßlicher Kontakte zur Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e. V., einer Organisation mit Nähe zur Muslimbruderschaft. Weitere SPD- Vertreter werden vom „Cicero“-Magazin in Verflechtungsnetzwerken benannt (dazu bereits 2019: www.cicero.de/innenpolitik/islamische-netzwerke-spd-mu slime-muslimbruderschaft-islamismus/plus), die der Ideologie der Muslimbruderschaft zumindest nahestehen. Florence Bergeaud-Blackler, eine angesehene französische Anthropologin und Forschungsbeauftragte (Research Fellow) am französischen CNRS (Centre national de la recherche scientifique) spricht von „Kuckucksparteien“, in die Islamisten ihre Eier legten, um sie von anderen ausbrüten, füttern und schützen zu lassen (ebd.). Ein früheres SPD-Mitglied, das sich für Islamismusaufklärung einsetzt, schrieb vor Jahren über die sozialdemokratische Praxis beim politischen Islam: „Muslimbrüdern und anderen Islamisten werden Orden verliehen, ihren Strukturen Preise für Integration zuerkannt“, sogar „SPD- Oberbürgermeister stellen sich vor Muslimbruderorganisationen“. Ein wesentlicher Grund sei, dass die SPD „Vielfalt wollte“ und dabei „Kollektive und auch Individuen als ‚bunt‘ labelte – auch wenn sie in ihren tatsächlichen Haltungen und Handlungen autoritäre und fundamentalistische Züge tragen“ (www.ruhrb arone.de/die-spd-und-der-islamismus-eine-fahrt-auf-sicht/161855/).  1. Ist der Bundesregierung das von der Berliner Integrationsbeauftragten beschriebene Phänomen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) der Unterwanderung von Parteistrukturen durch Islamisten in Bezug auf im Deutschen Bundestag vertretene Parteien bekannt, und wenn ja, welches Gefahrenpotenzial misst sie diesem Phänomen ggf. bei, und kann sie typische Verläufe solcher Unterwanderungen beschreiben sowie die ihr bekannte Anzahl an Fällen oder Verdachtsfällen mitteilen?  2. Hält die Bundesregierung bestimmte Parteien, die derzeit im Deutschen Bundestag vertreten sind, für besonders gefährdet im Hinblick auf eine Unterwanderung durch Islamisten oder deren Beeinflussung, und wenn ja, welche? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Einzelne islamistische Organisationen erheben den Anspruch, der zentrale Ansprechpartner für alle muslimischen Belange in Deutschland zu sein. Sie verfolgen langfristig das Ziel, gesellschaftlich und politisch Einfluss zu nehmen, um eine nach ihrer Interpretation islamkonforme Ordnung durchzusetzen. Zu einer gezielten Unterwanderung im Deutschen Bundestag vertretener Parteien durch Mitglieder bzw. Anhänger islamistischer Organisationen liegen der Bundesregierung derzeit keine Erkenntnisse vor.  3. Haben die Sicherheitsbehörden des Bundes in den letzten fünf Jahren konkrete Warnungen an im Deutschen Bundestag vertretene Parteien bezüglich möglicher Unterwanderungs- oder Beeinflussungsversuche durch islamistische Organisationen, insbesondere der Muslimbruderschaft, ausgesprochen, und wenn ja, wie viele Warnungen in Bezug auf welche im Deutschen Bundestag vertretene Parteien (notfalls bitte die Anzahl der Warnungen ohne die Parteibenennung angeben)?  4. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. ergriffen, um die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien vor Unterwanderungen durch islamistische Gruppierungen zu schützen? a) Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz Informationsmaterialien an Parteien zur Erkennung und Verhinderung der Unterwanderung oder Einflussnahme durch Islamisten, insbesondere der Muslimbruderschaft, verfasst, beziehungsweise an diese herausgegeben, und wenn ja, wann, an welche Partei, in welchem Bundesland, und in welchem Umfang? b) Existiert eine Koordinierung zwischen Bundes- und Landesbehörden bezüglich des Schutzes von Parteistrukturen vor islamistisch geprägter Infiltration, insbesondere im Hinblick auf die Kommunalpolitik? c) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob die in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebenen Unterwanderungsphänomene in Berliner Parteistrukturen auch auf Parteistrukturen in anderen Bundesländern oder auf Bundesebene übergreifen, und wenn ja, in welchem Bundesland genau? d) Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen zur Entwicklung von Präventionsprogrammen für Parteien zum Schutz vor islamistisch geprägter Unterwanderung? Die Fragen 3 bis 4d werden gemeinsam beantwortet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) informiert im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit mindestens jährlich über die Aktivitäten islamistischer Akteure/Organisationen und die aktuellen Entwicklungen im Phänomenbereich (Verfassungsschutzbericht, Webseite des BfV, Auskünfte zu Anfragen von Medien). Abgeordnete des Deutschen Bundestages können die Bundesregierung auch durch Parlamentarische Anfragen um Auskunft bitten. Auf Einladung haben Vertreterinnen und Vertreter des BfV vereinzelt auch zu aktuellen Themen des Phänomenbereichs bei Parteiveranstaltungen vorgetragen. Über die bereits bestehenden Sensibilisierungs- und Aufklärungsangebote der Sicherheitsbehörden des Bundes zu Islamismus und seinen Ausprägungen für Abgeordnete des Deutschen Bundestages hinausgehende Präventionsprogramme im Sinne der Anfrage existieren nicht.  5. Liegen der Bundesregierung internationale Vergleichsstudien oder Erfahrungswerte aus anderen Ländern vor, wie mit ähnlichen Phänomenen der Parteienunterwanderung durch Islamisten umgegangen wird, und wenn ja, welche sind dies? Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.  6. Plant die Bundesregierung eine systematische Aufarbeitung des beschriebenen Phänomens und dessen Auswirkungen auf die politische Landschaft in Deutschland? Die Sicherheitsbehörden des Bundes bearbeiten jegliche Formen extremistischer Einflussnahme auf Gesellschaft und Politik in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages.  7. Wie groß ist das aktuelle Personenpotenzial der Muslimbruderschaft in Deutschland? Zu den angefragten Daten wird auf den Verfassungsschutzbericht 2024 verwiesen, dort S. 204 und 245.  8. Welche sicherheitsrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Wirken der Muslimbruderschaft in Deutschland über welche Organisationen vor, und welche Organisationen gelten zumindest als der Ideologie der Muslimbrüder nahestehend (bitte differenziert auflisten und dabei auch auf die Vereine Teiba e. V. sowie Inssan e. V. bzw. mögliche personelle Anbindungen eingehen, https://nius.de/politik/news/teib a-ferid-heider-muslimbruderschaft-berlin-spd)?  9. Wie bewertet die Bundesregierung die Muslimbruderschaft und ihre Aktivitäten in Deutschland aus verfassungsrechtlicher Perspektive? 10. Wie bewertet die Bundesregierung die von der Muslimbruderschaft ausgehenden Gefahren für den demokratischen Rechtsstaat, und welche relevanten Entwicklungen erfolgten hier in den letzten fünf Jahren? Die Fragen 8 bis 10 werden gemeinsam beantwortet. Die Handlungsstrategie der „Muslimbruderschaft“ (MB) beziehungsweise der „Deutschen Muslimischen Gemeinschaft e. V.“ (DMG), der zentralen und wichtigsten Organisation für die Anhängerschaft der MB, ist, gegenüber Politik, Behörden und zivilgesellschaftlichen Partnern als Ansprechpartnerin eines vorgeblich gemäßigten, weltoffenen Islam in Erscheinung zu treten. Sie verfolgt eine an der MB-Ideologie ausgerichtete Strategie der Einflussnahme im politischen und gesellschaftlichen Bereich. Ziel der MB ist die Errichtung eines politischen und gesellschaftlichen Systems auf der Grundlage von Koran und Sunna, was im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht. Die DMG unterhält eigene Moscheen und kooperiert darüber hinaus nach eigenen Angaben mit weiteren Gemeinden. Nach sorgfältiger Abwägung kann eine darüberhinausgehende Beantwortung aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen, da Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Sicherheitsbehörden des Bundes, hier des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), im Hinblick auf deren künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind. Informationen über den Kenntnisstand des BfV zu möglichen Verbindungen von Organisationen zur „Muslimbruderschaft“ (MB) würden aufgrund der klandestinen Natur der MB und ihres Handelns unweigerlich Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und den Kenntnisstand des BfV zulassen. Dies würde die dort bearbeiteten Personen und Organisationen, die Bezüge zur MB aufweisen, in die Lage versetzen, Abwehrstrategien zu entwickeln und die Erkenntnisgewinnung des BfV deutlich zu erschweren oder in Einzelfällen unmöglich zu machen. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen des Staatswohls der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung ausscheidet. Daher hält die Bundesregierung die erfragten Informationen für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens bei eingestuften Informationen unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Denn die gewünschten Angaben könnten bei Bekanntwerden zu einer Änderung der Vorgehensweise von betroffenen Personen und Organisationen führen und damit die Wirksamkeit der nachrichtendienstlichen Aufklärung erheblich beeinträchtigen bzw. sogar unmöglich machen. Dieses Risiko kann wegen der Gefahren für das Staatswohl nicht in Kauf genommen werden. Zudem könnten die möglichen Rückschlüsse in nicht unerheblichem Maße die Zuständigkeit der Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) tangieren und somit einen nicht statthaften Eingriff in das föderale Gefüge der Bundesrepublik Deutschland darstellen. 11. Gab es bereits Verbote von Organisationen, die der Muslimbruderschaft ideologisch nahestehen (bitte chronologisch nach Jahren auflisten), und wenn nein, warum nicht? Mit Verfügung vom 2. November 2023 hat das BMI die Betätigung der palästinensischen Terrororganisation „Harakat al-Muqawama al-Islamiya“ (HAMAS) verboten. Die HAMAS wurde Ende 1987 durch Anhänger der palästinensischen „Muslimbruderschaft“ MB im Gazastreifen gegründet. 12. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sie genügend Anstrengungen und ausreichend Ressourcen zur Aufklärung der Aktivitäten der Muslimbruderschaft in Deutschland aufwendet? Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bearbeitet die „Muslimbruderschaft“ (MB) im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 3 Absatz 1 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVerfSchG) und § 16 BVerfSchG. 13. Haben Organisationen oder Vereine, die nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden Bezüge zur Muslimbruderschaft oder zu legalistisch- islamistischen Netzwerken aufweisen, in den letzten fünf Jahren Fördermittel des Bundes, nach Kenntnis der Bundesregierung der Parteien oder auch der Länder erhalten, und wenn ja, in welcher Höhe, und über welche Programme? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5406 wird verwiesen. Darüber hinaus kann nach sorgfältiger Abwägung eine Beantwortung der Frage aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen, da Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Sicherheitsbehörden des Bundes, hier des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), im Hinblick auf deren künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind. Informationen über den Kenntnisstand des BfV zu möglichen Verbindungen von Organisationen zur „Muslimbruderschaft“ (MB) würden aufgrund der klandestinen Natur der MB und ihres Handelns unweigerlich Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und den Kenntnisstand des BfV zulassen. Dies würde die hier bearbeiteten Personen und Organisationen, die Bezüge zur MB aufweisen, in die Lage versetzen, Abwehrstrategien zu entwickeln und die Erkenntnisgewinnung des BfV deutlich zu erschweren oder in Einzelfällen unmöglich zu machen. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen des Staatswohls der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS- Einstufung ausscheidet. Daher hält die Bundesregierung die erfragten Informationen für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens bei eingestuften Informationen unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Denn die gewünschten Angaben könnten bei Bekanntwerden zu einer Änderung der Vorgehensweise von betroffenen Personen und Organisationen führen und damit die Wirksamkeit der nachrichtendienstlichen Aufklärung erheblich beeinträchtigen bzw. sogar unmöglich machen. Dieses Risiko kann wegen der Gefahren für das Staatswohl nicht in Kauf genommen werden. Zudem könnten die möglichen Rückschlüsse in nicht unerheblichem Maße die Zuständigkeit der Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) tangieren und somit einen nicht statthaften Eingriff in das föderale Gefüge der Bundesrepublik Deutschland darstellen. 14. Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte dahin gehend, dass der Begriff der Islamfeindlichkeit (u. a. auch der Begriff „antimuslimischer Rassismus“) gezielt von Personen (Experten) oder Organisationen geprägt wird, die im Verdacht stehen, der Muslimbruderschaft zumindest nahezustehen, bzw. ist sie dieser Frage und den Akteuren nachgegangen, wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht? Die genannten Begriffe finden – zum Teil synonym – Verwendung sowohl in der Wissenschaft als auch in Dokumenten und Berichten der Bundesregierung und beschreiben ein existierendes gesellschaftliches Phänomen. Grundsätzlich können Fachbegriffe aus Sicht der Bundesregierung auch politisch instrumentalisiert werden, daher ist der Kontext ihrer Verwendung stets zu berücksichtigen. Die Nutzung und Instrumentalisierung der vorgenannten Begriffe sind im Phänomenbereich Islamismus/islamistischer Terrorismus zu beobachten. Eine Zuordnung zu einer bestimmten Organisation oder deren Akteuren ist daher nicht möglich. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung derzeit keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen