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Kein Geld für das syrische Übergangsregime - Menschenrechte schützen, religiöse Minderheiten in Syrien vor Verfolgung bewahren

dip / drucksache 05.05.2026 · WP 21 · 21/5765 · Antrag · Original ↗

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Kein Geld für das syrische Übergangsregime - Menschenrechte schützen, religiöse Minderheiten in Syrien vor Verfolgung bewahren Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Rainer Rothfuß, Achim Köhler, Stefan Möller, Martina Uhr, Alexander Arpaschi, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, René Bochmann, Marcus Bühl, Thomas Dietz, Boris Gamanov, Alexis L. Giersch, Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor Hemmelgarn, Olaf Hilmer, Steffen Janich, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Dr. Anna Rathert, Reinhard Mixl, Kerstin Przygodda, Arne Raue, Dr. Paul Schmidt, Bernd Schuhmann, Sven Wendorf, Dr. Daniel Zerbin, Kay-Uwe Ziegler, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Kein Geld für das syrische Übergangsregime – Menschenrechte schützen, religiöse Minderheiten in Syrien vor Verfolgung bewahren Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: a. Deutschland gehört zu den großen Gebern humanitärer Hilfe für Syrien; für das Jahr 2024 wird eine Größenordnung von ca. 220 Mio. Euro humanitärer Unterstützung genannt.1 b. Nach dem Machtwechsel in Syrien am 8. Dezember 2024 kam es zu einer grundlegenden Veränderung der politischen Rahmenbedingungen. Zugleich bleibt die menschenrechtliche und sicherheitspolitische Lage volatil.2 c. Nach Angaben des UNHCR waren Ende 2024 weltweit ca. 6,1 Mio. Syrer als Flüchtlinge bzw. Schutzsuchende erfasst; zugleich bestanden erhebliche Binnenvertreibungen.3 d. Internationale Untersuchungsmechanismen der Vereinten Nationen dokumentierten systematische Muster schwerer Menschenrechtsverletzungen (u. a. willkürliche Inhaftierung, Folter, Verschwindenlassen) und qualifizierten diese in Teilen als Kriegsverbrechen bzw. Verbrechen gegen die Menschlichkeit.4 e. Auch nach dem Machtwechsel wurden schwere Übergriffe im Kontext sektiererischer Gewalt berichtet. Eine UN-gestützte Untersuchungskommission beschrieb für März 2025 u. a. außergerichtliche Tötungen, Folter und Plünderungen gegen Zivilisten.5 1 www.auswaertiges-amt.de/en/aussenpolitik/syria-227502 2 www.unhcr.org/us/news/briefing-notes/unhcr-needs-intensify-400-000-syrians-return 3 www.unhcr.org/where-we-work/countries/syrian-arab-republic 4 www.ungeneva.org/en/news-media/news/2025/01/102629/syria-rights-probe-reveals-systematic- tortureand-detention-assad 5 https://apnews.com/article/syria-un-commission-coast-violence-alawite-report-70f66721a4de5f4c9d3863bbc25558a6 Deutscher Bundestag Drucksache 21/5765 21. Wahlperiode 05.05.2026 f. Religiöse Minderheiten waren im Verlauf des Konflikts Übergriffen durch unterschiedliche bewaffnete Akteure ausgesetzt. Für Christen in Syrien werden deutliche demografische Rückgänge und dokumentierte Angriffe (u. a. auf Kirchen) berichtet.6 g. Der „Islamische Staat“ (IS) in Syrien und im Irak verübte systematische Gewaltverbrechen gegen religiöse Gruppen. Der Deutsche Bundestag erkannte dies 2023 als Genozid gegenüber den Jesiden an.7 II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, a. sämtliche Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen des Bundes (einschließlich projektbezogener Förderung, institutioneller Förderung, Stabilisierungs- und Strukturhilfen, Sachleistungen mit Geldwert), die syrischen Ministerien, Sicherheitsorganen, nachgeordneten Behörden, Staatsunternehmen sowie sonstigen staatlich kontrollierten Einrichtungen mittelbar zu Gute kommen, auszusetzen, sofern nicht durch wirksame, unabhängige und nachprüfbare Mechanismen ausgeschlossen ist, dass Mittel zur Begehung oder Begünstigung von Menschenrechtsverletzungen beitragen; b. bei multilateralen Durchführungswegen von Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen darauf hinzuwirken, dass kein faktischer Budget-Support oder funktional gleichwertige Unterstützung für staatliche syrische Machtstrukturen erfolgt, solange die vorgenannten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt sind; c. jede Finanzierungs- und Unterstützungsleistung des Bundes daran zu knüpfen, dass die neue syrische Regierung bei der Rückführung ihrer Staatsangehörigen aus Deutschland uneingeschränkt und verlässlich kooperiert. Berlin, den 5. Mai 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion 6 www.euaa.europa.eu/coi/syria/2025/country-focus/24-ethno-religious-minorities/245-christians 7 www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw03-de-jesiden-927032 Begründung Die Instrumentalisierung religiöser Begriffe und Koranstellen zur Legitimation von Gewalt gegen politische und religiöse Gegner oder Minderheiten ist historisch belegt und wirkt bis heute als ein Signal, das Einschüchterung, Entmenschlichung und „Vergeltungslogiken“ begünstigt. Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Bezugnahme syrischer Akteure auf die Sure „al-Anfal“ („Kriegsbeute“) besonders brisant: „Sie befragen dich über die (Kriegs)beute. Sprich: Die (Kriegs)beute gehört Allah und Seinem Gesandten.“8 Das kurdische Fernseh- und Nachrichtenportal Rudaw berichtet, dass Syriens Minister für religiöse Stiftungen in einer Direktive (Brief datiert auf den 18. Januar) Imame landesweit zu Gebeten für militärischen Erfolg und zur ausdrücklichen Freude über Eroberungen und Siegen aufruft. Er eröffnet den Text mit der Sure „al‑Anfal“. Auf der Seite des Nachrichtenportals wird dabei die tiefe historische und symbolische Last des Begriffs „Anfal“ aufgrund der Assoziation mit der tragischen Erfahrung der Kurden im Jahr 1988 betont. Es gab damals einen Vernichtungskrieg des irakischen Regimes unter Saddam Hussein gegen die Kurden im Nordirak. Human Rights Watch hält fest, dass der irakische Staat den Begriff „al‑Anfal“ („Die Beute“) genutzt hat, um dem Angriff auf die Kurden eine religiöse Rechtfertigungsfolie zu geben. Diese Zeit war von Chemiewaffenangriffen, Massenmorden und Zerstörung geprägt.9 Dass solche Rhetorik nicht abstrakt bleibt, zeigen Berichte über Gewalt gegen Zivilisten im selben Kontext: Eine kurdische Familie wurde erst kürzlich bei der Flucht aus Tabqa beschossen; der Ehemann wurde getötet, weitere Angehörige wurden verletzt. Die Betroffene ordnet die Täter der syrischen Übergangsregierung zu. Der Angriff auf die Familie ist Teil eines umfassenderen Musters der Gewalt, die Zivilisten in Gebieten nahe den aktiven Frontlinien betrifft. Angriffe bewaffneter Gruppen, die mit der syrischen Armee verbunden sind, dauern an, und Massaker sowie Vertreibungen prägen den Alltag in Städten und Dörfern der gesamten Region. Die Eskalation erreichte ihren Höhepunkt um den 18. Januar 2026, als syrische Streitkräfte und verbündete Milizen nach tagelangem schwerem Artilleriebeschuss und Häuserkämpfen die Stadt und den Tabqa-Staudamm einnahmen. Die Kämpfe vertrieben außerdem mehr als 10.000 Zivilisten, von denen viele nach Qamischli flohen.10 Die politischen Entscheidungen der deutschen Regierungen der letzten Jahre haben dazu beigetragen, dass die Heimat vieler religiöser und ethnischer Minderheiten zerstört ist und dass diese Gruppen von IS-Terroristen verfolgt und getötet werden. Mit der finanziellen Unterstützung des Regimes von Übergangspräsident Ahmed al- Sharaa wird das Leid der Menschen vor Ort fortgesetzt statt beendet. Die Kräfte, die derzeit als syrische Regierung legitimiert werden, bestehen aus extremistischen, islamistischen und teils nicht-syrischen Akteuren, die weder die Bevölkerung schützen noch selbst kontrollierbar sind. Al-Sharaa hat für die islamistische Terrormiliz Hayat Tahrir al-Sham, kurz HTS gekämpft. Dieses islamistische Bündnis verschiedener Milizen dominiert nach wie vor die politische Lage in Syrien. Für die Bewertung der HTS ist zudem entscheidend, dass es im Jahr 2025 mehrere belastbare Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen gibt: Amnesty International dokumentierte im März 2025 gezielte Tötungen von alawitischen Zivilisten an der Küste (8.–9. März 2025) durch regierungsnahe Milizen und massenhafter, rechtswidriger Erschießungen. Amnesty International spricht von mutmaßlichen Kriegsverbrechen und fordert unabhängige Untersuchungen.11 Während der Angriffe auf Raqqa und Al- Hasaka wurden Gefängnisse geöffnet, in denen sich ISIS-Kämpfer befanden. Diese kämpfen nun erneut und gemeinsam mit syrischen Regierungseinheiten gegen kurdische Dörfer, unter anderem in der Region Kobani. Die Stadt, aus der einst der Widerstand gegen die IS-Terroristen kam, ist nun wieder umzingelt und abgeschieden von Strom und Wasser. Gleichzeitig verweisen auch menschenrechtliche Lagebilder auf Repression, willkürliche Haft und Foltervorwürfe in HTS-Einflussbereichen (z. B. Idlib).12 Wie Human Rights Watch feststellte, wurden Kämpfer der Syrischen Nationalarmee (SNA) trotz ihrer früheren Beteiligung an schweren Menschenrechtsverletzungen in die syrischen Streitkräfte integriert, wobei einige Kommandeure hohe Regierungs- und Militärpositionen bekleideten.13 Nach der Rückeroberung von Manbidsch von den Syrischen Demokratischen Kräften (SDF) im Dezember 2024 sollen SNA-Gruppierungen an Plünderungen von Häusern und Geschäften kurdischer Bevölkerung beteiligt gewesen sein. Aus Angst vor Verhaftung oder Ermordung flohen viele kurdische Einwohner aus 8 www.koran-deutsch.com/8Al-Anfal 9 www.rudaw.net/english/middleeast/syria/20012026 10 www.rudaw.net/english/middleeast/syria/270120262 11 www.amnesty.org/en/latest/news/2025/04/syria-coastal-massacres-of-alawite-civilians-must-be-investigated-as-war-crimes/ 12 www.hrw.org/world-report/2025/country-chapters/syria 13 www.hrw.org/news/2025/05/14/syria-turkiye-backed-armed-groups-detain-extort-civilians der Stadt.14 Laut Berichten blieben Hunderte von Menschen in von der SNA betriebenen und von der türkischen Regierung überwachten Gefängnissen seit März 2025 inhaftiert. Wer das syrische Regime finanziell unterstützt und politisch legitimiert, legitimiert damit auch die Rückkehr von ISIS-Strukturen. Statt Symbolpolitik braucht es aktuell konkrete Verantwortung für Menschenrechte, Sicherheit und langfristige Stabilität. 14 https://hevdesti.org/en/manbij-the-rise-of-human-rights-violations-by-syrian-national-army-factions/ Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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