Kein Geld für das syrische Übergangsregime - Menschenrechte schützen, religiöse Minderheiten in Syrien vor Verfolgung bewahren
Text
Kein Geld für das syrische Übergangsregime - Menschenrechte schützen, religiöse Minderheiten in Syrien vor Verfolgung bewahren
Antrag
der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Rainer Rothfuß, Achim Köhler, Stefan
Möller, Martina Uhr, Alexander Arpaschi, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos,
René Bochmann, Marcus Bühl, Thomas Dietz, Boris Gamanov, Alexis L.
Giersch, Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor Hemmelgarn, Olaf Hilmer, Steffen
Janich, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Dr. Anna Rathert,
Reinhard Mixl, Kerstin Przygodda, Arne Raue, Dr. Paul Schmidt, Bernd
Schuhmann, Sven Wendorf, Dr. Daniel Zerbin, Kay-Uwe Ziegler, Jörg Zirwes,
Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Kein Geld für das syrische Übergangsregime – Menschenrechte schützen,
religiöse Minderheiten in Syrien vor Verfolgung bewahren
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
a. Deutschland gehört zu den großen Gebern humanitärer Hilfe für Syrien; für das
Jahr 2024 wird eine Größenordnung von ca. 220 Mio. Euro humanitärer
Unterstützung genannt.1
b. Nach dem Machtwechsel in Syrien am 8. Dezember 2024 kam es zu einer
grundlegenden Veränderung der politischen Rahmenbedingungen. Zugleich bleibt die
menschenrechtliche und sicherheitspolitische Lage volatil.2
c. Nach Angaben des UNHCR waren Ende 2024 weltweit ca. 6,1 Mio. Syrer als
Flüchtlinge bzw. Schutzsuchende erfasst; zugleich bestanden erhebliche
Binnenvertreibungen.3
d. Internationale Untersuchungsmechanismen der Vereinten Nationen
dokumentierten systematische Muster schwerer Menschenrechtsverletzungen (u. a.
willkürliche Inhaftierung, Folter, Verschwindenlassen) und qualifizierten diese in Teilen
als Kriegsverbrechen bzw. Verbrechen gegen die Menschlichkeit.4
e. Auch nach dem Machtwechsel wurden schwere Übergriffe im Kontext
sektiererischer Gewalt berichtet. Eine UN-gestützte Untersuchungskommission beschrieb
für März 2025 u. a. außergerichtliche Tötungen, Folter und Plünderungen gegen
Zivilisten.5
1 www.auswaertiges-amt.de/en/aussenpolitik/syria-227502
2 www.unhcr.org/us/news/briefing-notes/unhcr-needs-intensify-400-000-syrians-return
3 www.unhcr.org/where-we-work/countries/syrian-arab-republic
4 www.ungeneva.org/en/news-media/news/2025/01/102629/syria-rights-probe-reveals-systematic-
tortureand-detention-assad
5 https://apnews.com/article/syria-un-commission-coast-violence-alawite-report-70f66721a4de5f4c9d3863bbc25558a6
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5765
21. Wahlperiode 05.05.2026
f. Religiöse Minderheiten waren im Verlauf des Konflikts Übergriffen durch
unterschiedliche bewaffnete Akteure ausgesetzt. Für Christen in Syrien werden
deutliche demografische Rückgänge und dokumentierte Angriffe (u. a. auf Kirchen)
berichtet.6
g. Der „Islamische Staat“ (IS) in Syrien und im Irak verübte systematische
Gewaltverbrechen gegen religiöse Gruppen. Der Deutsche Bundestag erkannte dies 2023
als Genozid gegenüber den Jesiden an.7
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
a. sämtliche Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen des Bundes
(einschließlich projektbezogener Förderung, institutioneller Förderung, Stabilisierungs- und
Strukturhilfen, Sachleistungen mit Geldwert), die syrischen Ministerien,
Sicherheitsorganen, nachgeordneten Behörden, Staatsunternehmen sowie sonstigen
staatlich kontrollierten Einrichtungen mittelbar zu Gute kommen, auszusetzen,
sofern nicht durch wirksame, unabhängige und nachprüfbare Mechanismen
ausgeschlossen ist, dass Mittel zur Begehung oder Begünstigung von
Menschenrechtsverletzungen beitragen;
b. bei multilateralen Durchführungswegen von Finanzierungs- und
Unterstützungsleistungen darauf hinzuwirken, dass kein faktischer Budget-Support oder
funktional gleichwertige Unterstützung für staatliche syrische Machtstrukturen erfolgt,
solange die vorgenannten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt sind;
c. jede Finanzierungs- und Unterstützungsleistung des Bundes daran zu knüpfen,
dass die neue syrische Regierung bei der Rückführung ihrer Staatsangehörigen aus
Deutschland uneingeschränkt und verlässlich kooperiert.
Berlin, den 5. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
6 www.euaa.europa.eu/coi/syria/2025/country-focus/24-ethno-religious-minorities/245-christians
7 www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw03-de-jesiden-927032
Begründung
Die Instrumentalisierung religiöser Begriffe und Koranstellen zur Legitimation von Gewalt gegen politische und
religiöse Gegner oder Minderheiten ist historisch belegt und wirkt bis heute als ein Signal, das Einschüchterung,
Entmenschlichung und „Vergeltungslogiken“ begünstigt. Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Bezugnahme
syrischer Akteure auf die Sure „al-Anfal“ („Kriegsbeute“) besonders brisant: „Sie befragen dich über die
(Kriegs)beute. Sprich: Die (Kriegs)beute gehört Allah und Seinem Gesandten.“8 Das kurdische Fernseh- und
Nachrichtenportal Rudaw berichtet, dass Syriens Minister für religiöse Stiftungen in einer Direktive (Brief datiert
auf den 18. Januar) Imame landesweit zu Gebeten für militärischen Erfolg und zur ausdrücklichen Freude über
Eroberungen und Siegen aufruft. Er eröffnet den Text mit der Sure „al‑Anfal“. Auf der Seite des
Nachrichtenportals wird dabei die tiefe historische und symbolische Last des Begriffs „Anfal“ aufgrund der Assoziation mit
der tragischen Erfahrung der Kurden im Jahr 1988 betont. Es gab damals einen Vernichtungskrieg des irakischen
Regimes unter Saddam Hussein gegen die Kurden im Nordirak. Human Rights Watch hält fest, dass der irakische
Staat den Begriff „al‑Anfal“ („Die Beute“) genutzt hat, um dem Angriff auf die Kurden eine religiöse
Rechtfertigungsfolie zu geben. Diese Zeit war von Chemiewaffenangriffen, Massenmorden und Zerstörung geprägt.9
Dass solche Rhetorik nicht abstrakt bleibt, zeigen Berichte über Gewalt gegen Zivilisten im selben Kontext: Eine
kurdische Familie wurde erst kürzlich bei der Flucht aus Tabqa beschossen; der Ehemann wurde getötet, weitere
Angehörige wurden verletzt. Die Betroffene ordnet die Täter der syrischen Übergangsregierung zu. Der Angriff
auf die Familie ist Teil eines umfassenderen Musters der Gewalt, die Zivilisten in Gebieten nahe den aktiven
Frontlinien betrifft. Angriffe bewaffneter Gruppen, die mit der syrischen Armee verbunden sind, dauern an, und
Massaker sowie Vertreibungen prägen den Alltag in Städten und Dörfern der gesamten Region. Die Eskalation
erreichte ihren Höhepunkt um den 18. Januar 2026, als syrische Streitkräfte und verbündete Milizen nach
tagelangem schwerem Artilleriebeschuss und Häuserkämpfen die Stadt und den Tabqa-Staudamm einnahmen. Die
Kämpfe vertrieben außerdem mehr als 10.000 Zivilisten, von denen viele nach Qamischli flohen.10
Die politischen Entscheidungen der deutschen Regierungen der letzten Jahre haben dazu beigetragen, dass die
Heimat vieler religiöser und ethnischer Minderheiten zerstört ist und dass diese Gruppen von IS-Terroristen
verfolgt und getötet werden. Mit der finanziellen Unterstützung des Regimes von Übergangspräsident Ahmed al-
Sharaa wird das Leid der Menschen vor Ort fortgesetzt statt beendet. Die Kräfte, die derzeit als syrische
Regierung legitimiert werden, bestehen aus extremistischen, islamistischen und teils nicht-syrischen Akteuren, die
weder die Bevölkerung schützen noch selbst kontrollierbar sind. Al-Sharaa hat für die islamistische Terrormiliz
Hayat Tahrir al-Sham, kurz HTS gekämpft. Dieses islamistische Bündnis verschiedener Milizen dominiert nach
wie vor die politische Lage in Syrien. Für die Bewertung der HTS ist zudem entscheidend, dass es im Jahr 2025
mehrere belastbare Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen gibt: Amnesty International
dokumentierte im März 2025 gezielte Tötungen von alawitischen Zivilisten an der Küste (8.–9. März 2025) durch
regierungsnahe Milizen und massenhafter, rechtswidriger Erschießungen. Amnesty International spricht von
mutmaßlichen Kriegsverbrechen und fordert unabhängige Untersuchungen.11 Während der Angriffe auf Raqqa und Al-
Hasaka wurden Gefängnisse geöffnet, in denen sich ISIS-Kämpfer befanden. Diese kämpfen nun erneut und
gemeinsam mit syrischen Regierungseinheiten gegen kurdische Dörfer, unter anderem in der Region Kobani. Die
Stadt, aus der einst der Widerstand gegen die IS-Terroristen kam, ist nun wieder umzingelt und abgeschieden
von Strom und Wasser. Gleichzeitig verweisen auch menschenrechtliche Lagebilder auf Repression, willkürliche
Haft und Foltervorwürfe in HTS-Einflussbereichen (z. B. Idlib).12 Wie Human Rights Watch feststellte, wurden
Kämpfer der Syrischen Nationalarmee (SNA) trotz ihrer früheren Beteiligung an schweren
Menschenrechtsverletzungen in die syrischen Streitkräfte integriert, wobei einige Kommandeure hohe Regierungs- und
Militärpositionen bekleideten.13 Nach der Rückeroberung von Manbidsch von den Syrischen Demokratischen Kräften (SDF)
im Dezember 2024 sollen SNA-Gruppierungen an Plünderungen von Häusern und Geschäften kurdischer
Bevölkerung beteiligt gewesen sein. Aus Angst vor Verhaftung oder Ermordung flohen viele kurdische Einwohner aus
8 www.koran-deutsch.com/8Al-Anfal
9 www.rudaw.net/english/middleeast/syria/20012026
10 www.rudaw.net/english/middleeast/syria/270120262
11 www.amnesty.org/en/latest/news/2025/04/syria-coastal-massacres-of-alawite-civilians-must-be-investigated-as-war-crimes/
12 www.hrw.org/world-report/2025/country-chapters/syria
13 www.hrw.org/news/2025/05/14/syria-turkiye-backed-armed-groups-detain-extort-civilians
der Stadt.14 Laut Berichten blieben Hunderte von Menschen in von der SNA betriebenen und von der türkischen
Regierung überwachten Gefängnissen seit März 2025 inhaftiert.
Wer das syrische Regime finanziell unterstützt und politisch legitimiert, legitimiert damit auch die Rückkehr von
ISIS-Strukturen. Statt Symbolpolitik braucht es aktuell konkrete Verantwortung für Menschenrechte, Sicherheit
und langfristige Stabilität.
14 https://hevdesti.org/en/manbij-the-rise-of-human-rights-violations-by-syrian-national-army-factions/
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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