Schleuserkriminalität als arbeitsteiliges und transnationales Geschäftsmodell der Organisierten Kriminalität
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Schleuserkriminalität als arbeitsteiliges und transnationales Geschäftsmodell der Organisierten Kriminalität
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5293
21. Wahlperiode 14.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Alexander Gauland, Sascha
Lensing, Knuth Meyer-Soltau, Dr. Christoph Birghan, Thomas Fetsch, Lukas
Rehm, Gerold Otten, Sven Wendorf, Joachim Bloch, Stefan Keuter, Dr. Paul
Schmidt, Dr. Maximilian Krah, Jörg Zirwes, Edgar Naujok, Dr. Daniel Zerbin,
Udo Theodor Hemmelgarn, Iris Nieland, Thomas Dietz, Achim Köhler, Otto
Strauß, Gereon Bollmann, Kurt Kleinschmidt, Rocco Kever, Marc Bernhard,
D. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Bernd Schattner, Dr. Michael Blos und
der Fraktion der AfD
Schleuserkriminalität als arbeitsteiliges und transnationales Geschäftsmodell der
Organisierten Kriminalität
Aktuelle Lagebilder zur Organisierten Kriminalität (OK) beschreiben eine
zunehmende Professionalisierung, Internationalisierung und Arbeitsteilung
krimineller Netzwerke (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebild
er/Lagebilder/Schleusungskriminalitaet/schleusungskriminalitaet_node.html).
Organisierte Kriminalität tritt dabei immer häufiger als flexibles,
dienstleistungsorientiertes Netzwerk in Erscheinung, in dem einzelne Tatbeiträge
ausgelagert, spezialisierte Rollen übernommen und Risiken gezielt von den
steuernden oder profitierenden Akteuren ferngehalten werden.
Schleuserkriminalität stellt nach Auffassung der Fragesteller in diesem
Zusammenhang ein besonders prägnantes Beispiel für ein transnationales, arbeitsteilig
organisiertes OK-Geschäftsmodell dar. Lagebilder und internationale Analysen
weisen darauf hin, dass Schleusungsdelikte regelmäßig durch komplexe
Netzwerke begangen werden, die aus einer Vielzahl spezialisierter Akteure
bestehen, darunter Anwerber, Logistik- und Transportverantwortliche,
Dokumentenbeschaffer, Finanzabwickler sowie steuernde Hintermänner. Digitale
Kommunikationsmittel, internationale Zahlungswege und flexible Routenführung
ermöglichen dabei eine hohe Anpassungsfähigkeit gegenüber staatlichem
Verfolgungsdruck.
Zugleich bestehen enge Schnittstellen zu weiteren Phänomenbereichen der
Organisierten Kriminalität, insbesondere zu Menschenhandel, Ausbeutung,
Gewalt- und Einschüchterungsdelikten sowie zur Geldwäsche. Für eine
wirksame Bekämpfung der Schleuserkriminalität stellt sich den Fragestellern daher
nicht nur die Frage nach Fallzahlen und Tatbegehungsweisen, sondern vor
allem nach der strukturellen Einordnung, der Identifizierung der verantwortlichen
Profiteure, der finanziellen Abschöpfung sowie der tatsächlichen Wirkung
staatlicher Maßnahmen auf die zugrunde liegenden Netzwerke.
Vor diesem Hintergrund zielt die vorliegende Kleine Anfrage darauf ab, die
strategische Bewertung der Bundesregierung zur Schleuserkriminalität als
Bestandteil Organisierter Kriminalität transparent zu machen und sie in den
Gesamtkontext der Bekämpfung arbeitsteiliger krimineller Netzwerke
einzuordnen. Gegenstand der Kleinen Anfrage sind ausschließlich aggregierte und
strategische Erkenntnisse. Operative Details zu einzelnen Ermittlungsverfahren
werden ausdrücklich nicht begehrt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie ordnet die Bundesregierung Schleuserkriminalität im Verhältnis zur
Organisierten Kriminalität ein, insbesondere im Hinblick auf
arbeitsteilige, netzwerkartige und dienstleistungsorientierte Strukturen?
2. Welche strukturellen Merkmale betrachtet die Bundesregierung als
kennzeichnend für Schleuserkriminalität, insbesondere in Bezug auf
Rollenverteilung, Steuerungsebenen und transnationale Vernetzung?
3. Inwieweit liegen der Bundesregierung ggf. Erkenntnisse darüber vor, dass
Schleuserkriminalität primär als flexibles Netzwerkphänomen und nicht
als klar abgegrenzte Tätergruppierung organisiert ist?
4. Welche typischen Rollen oder Funktionen werden nach Kenntnis der
Bundesregierung innerhalb schleuserkrimineller Netzwerke wahrgenommen,
etwa in den Bereichen Anwerbung, Transport, Logistik,
Dokumentenbeschaffung, finanzielle Abwicklung oder Koordination?
5. Inwieweit sieht die Bundesregierung ggf. Parallelen zwischen den im
Bundeslagebild Organisierte Kriminalität beschriebenen
dienstleistungsorientierten Geschäftsmodellen und den Organisationsformen
schleuserkrimineller Strukturen?
6. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung digitale
Kommunikations- und Infrastruktursysteme für Planung, Steuerung,
Routenmanagement und Zahlungskoordination innerhalb schleuserkrimineller
Netzwerke?
7. Inwieweit werden ggf. Erkenntnisse aus dem Bundeslagebild Cybercrime
oder anderen Phänomenbereichen systematisch in die Bewertung und
Bekämpfung der Schleuserkriminalität einbezogen?
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Schnittstellen
zwischen Schleuserkriminalität und weiteren Phänomenbereichen der
Organisierten Kriminalität vor, insbesondere zu Menschenhandel, Ausbeutung,
Gewalt- oder Einschüchterungsdelikten?
9. Inwieweit sieht die Bundesregierung Hinweise darauf, dass geschleuste
Personen durch Schulden, Abhängigkeiten oder Zwangslagen an
kriminelle Netzwerke gebunden und in der Folge ausgebeutet oder
instrumentalisiert werden?
10. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Opferdimension bei der
Bekämpfung der Schleuserkriminalität bei, insbesondere im Hinblick auf
Identifizierung, Schutz und Ausstiegsmöglichkeiten betroffener Personen?
11. Welche strategische Bedeutung misst die Bundesregierung der
finanziellen Dimension für die Stabilität und Funktionsfähigkeit
schleuserkrimineller Netzwerke bei?
12. Welche Rolle spielen finanzielle Eingriffe (z. B. Vermögensabschöpfung)
aus Sicht der Bundesregierung im Gesamtkonzept der Bekämpfung
schleuserkrimineller Netzwerke?
13. Welche besonderen Herausforderungen sieht die Bundesregierung bei der
Identifizierung und strafrechtlichen Verfolgung der steuernden oder
profitierenden Hintermänner schleuserkrimineller Netzwerke?
14. Welche Rolle spielen Bund-Länder- und internationale Kooperationen bei
der Bekämpfung der Schleuserkriminalität, und wie werden diese
Kooperationen strategisch gesteuert?
15. Welche Indikatoren oder Bewertungsmaßstäbe nutzt die Bundesregierung
derzeit, um die Wirksamkeit der Bekämpfung der Schleuserkriminalität
über reine Fall- oder Tatverdächtigenzahlen hinaus zu beurteilen?
16. Inwieweit werden Erkenntnisse zur Schleuserkriminalität in die
übergreifende strategische Steuerung der Bekämpfung Organisierter Kriminalität
einbezogen, insbesondere im Hinblick auf Netzwerkstrukturen,
Finanzströme und Wirkungsbewertung?
17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den aktuellen
Erkenntnissen zur Schleuserkriminalität für die Weiterentwicklung ihrer
Strategie zur Bekämpfung arbeitsteiliger und transnationaler OK-
Netzwerke?
18. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung ggf., künftige Lagebilder
oder strategische Bewertungen zur Organisierten Kriminalität stärker
darauf auszurichten, Schleuserkriminalität als strukturelles Geschäftsmodell
und deren Auswirkungen auf Netzwerke, Profiteure und Opfer
systematisch abzubilden?
19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Rolle von
Herkunfts- und Transitstaaten bei der Entstehung, Duldung oder
Bekämpfung schleuserkrimineller Netzwerke vor, insbesondere im Hinblick auf
staatliche Kontrollkapazitäten, Korruption oder gezielte Einflussnahme
auf Migrationsbewegungen?
20. Welche außen- und entwicklungspolitischen Instrumente nutzt die
Bundesregierung zur Bekämpfung schleuserkrimineller Strukturen in
Herkunfts- und Transitstaaten, und wie bewertet sie deren Wirksamkeit?
Berlin, den 13. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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