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Schleuserkriminalität als arbeitsteiliges und transnationales Geschäftsmodell der Organisierten Kriminalität (Antwort zu Drs. 21/5293)

dip / drucksache 27.04.2026 · WP 21 · 21/5654 · Antwort · Original ↗

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Schleuserkriminalität als arbeitsteiliges und transnationales Geschäftsmodell der Organisierten Kriminalität (Antwort zu Drs. 21/5293) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5654 21. Wahlperiode 27.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Alexander Gauland, Sascha Lensing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5293 – Schleuserkriminalität als arbeitsteiliges und transnationales Geschäftsmodell der Organisierten Kriminalität V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Aktuelle Lagebilder zur Organisierten Kriminalität (OK) beschreiben eine zunehmende Professionalisierung, Internationalisierung und Arbeitsteilung krimineller Netzwerke (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLage bilder/Lagebilder/Schleusungskriminalitaet/schleusungskriminalitaet_nod e .html). Organisierte Kriminalität tritt dabei immer häufiger als flexibles, dienstleistungsorientiertes Netzwerk in Erscheinung, in dem einzelne Tatbeiträge ausgelagert, spezialisierte Rollen übernommen und Risiken gezielt von den steuernden oder profitierenden Akteuren ferngehalten werden. Schleuserkriminalität stellt nach Auffassung der Fragesteller in diesem Zusammenhang ein besonders prägnantes Beispiel für ein transnationales, arbeitsteilig organisiertes OK-Geschäftsmodell dar. Lagebilder und internationale Analysen weisen darauf hin, dass Schleusungsdelikte regelmäßig durch komplexe Netzwerke begangen werden, die aus einer Vielzahl spezialisierter Akteure bestehen, darunter Anwerber, Logistik- und Transportverantwortliche, Dokumentenbeschaffer, Finanzabwickler sowie steuernde Hintermänner. Digitale Kommunikationsmittel, internationale Zahlungswege und flexible Routenführung ermöglichen dabei eine hohe Anpassungsfähigkeit gegenüber staatlichem Verfolgungsdruck. Zugleich bestehen enge Schnittstellen zu weiteren Phänomenbereichen der Organisierten Kriminalität, insbesondere zu Menschenhandel, Ausbeutung, Gewalt- und Einschüchterungsdelikten sowie zur Geldwäsche. Für eine wirksame Bekämpfung der Schleuserkriminalität stellt sich den Fragestellern daher nicht nur die Frage nach Fallzahlen und Tatbegehungsweisen, sondern vor allem nach der strukturellen Einordnung, der Identifizierung der verantwortlichen Profiteure, der finanziellen Abschöpfung sowie der tatsächlichen Wirkung staatlicher Maßnahmen auf die zugrunde liegenden Netzwerke. Vor diesem Hintergrund zielt die vorliegende Kleine Anfrage darauf ab, die strategische Bewertung der Bundesregierung zur Schleuserkriminalität als Bestandteil Organisierter Kriminalität transparent zu machen und sie in den Gesamtkontext der Bekämpfung arbeitsteiliger krimineller Netzwerke einzuordnen. Gegenstand der Kleinen Anfrage sind ausschließlich aggregierte und stra- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 27. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. tegische Erkenntnisse. Operative Details zu einzelnen Ermittlungsverfahren werden ausdrücklich nicht begehrt.  1. Wie ordnet die Bundesregierung Schleuserkriminalität im Verhältnis zur Organisierten Kriminalität ein, insbesondere im Hinblick auf arbeitsteilige, netzwerkartige und dienstleistungsorientierte Strukturen? Zur Beantwortung der Frage wird auf das Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2024 verwiesen (abrufbar unter: www.bka.de/DE/AktuelleInformatione n/StatistikenLagebilder/Lagebilder/OrganisierteKriminalitaet/organisiertekrimi nalitaet_node.html). Die Arbeitsdefinition „Organisierte Kriminalität“ (OK), welche im Mai 1990 von der gemeinsamen Arbeitsgruppe Justiz/Polizei verabschiedet wurde, ist Grundlage für die Erhebung. Von den 647 erfassten OK- Verfahren lag die Schleusungskriminalität im Jahr 2024 mit 58 Ermittlungsverfahren an vierter Stelle. Unter dem allgemeinen Merkmal der OK-Definition „arbeitsteilig“ werden die netzwerkartigen und/oder dienstleistungsorientierten Vorgehensweisen subsumiert.  2. Welche strukturellen Merkmale betrachtet die Bundesregierung als kennzeichnend für Schleuserkriminalität, insbesondere in Bezug auf Rollenverteilung, Steuerungsebenen und transnationale Vernetzung?  4. Welche typischen Rollen oder Funktionen werden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb schleuserkrimineller Netzwerke wahrgenommen, etwa in den Bereichen Anwerbung, Transport, Logistik, Dokumentenbeschaffung, finanzielle Abwicklung oder Koordination? Die Fragen 2 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die Struktur von Schleuserorganisationen ist nicht immer hierarchisch gegliedert. Vielmehr existiert innerhalb der Gruppierungen häufig eine funktionale Aufgabenverteilung, wie z. B. bei der Organisation, dem Transport oder der Dokumentenbeschaffung – je nach Modus Operandi. Schleusungskriminalität ist zudem von Natur aus geprägt von Transnationalität. Kriminelle Gruppierungen arbeiten grenzüberschreitend und in Netzwerken zusammen. Die Organisatoren für Schleusungen verfügen in der Regel über Residenten in den Ausgangs-, Transit- und Zielstaaten.  3. Inwieweit liegen der Bundesregierung ggf. Erkenntnisse darüber vor, dass Schleuserkriminalität primär als flexibles Netzwerkphänomen und nicht als klar abgegrenzte Tätergruppierung organisiert ist? Schleusungskriminalität passt sich grundsätzlich den jeweiligen Gegebenheiten, insbesondere staatlichen Maßnahmen, an. Eine täterseitige Vorgehensweise im flexiblen Netzwerk, mit ausgelagerten Tatbeiträgen an spezialisierte Täter, ist eine häufige Konsequenz daraus. Es wird zudem auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.  5. Inwieweit sieht die Bundesregierung ggf. Parallelen zwischen den im Bundeslagebild Organisierte Kriminalität beschriebenen dienstleistungsorientierten Geschäftsmodellen und den Organisationsformen schleuserkrimineller Strukturen? Schleuserorganisationen agieren naturgemäß als kriminelle Dienstleister. Zwischen beiden Kriminalitätsbeschreibungen bestehen insbesondere deutliche Parallelen zum „Crime-as-a-Service“-Modell (C-a-a-S-Modell). Bei diesem Modell werden kriminelle Leistungen, wie Urkundenfälschung oder Geldwäsche, gegen Gebühr eingekauft oder angeboten. Diese Leistungen stellen jeweils eigene Straftatbestände dar. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  6. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung digitale Kommunikations- und Infrastruktursysteme für Planung, Steuerung, Routenmanagement und Zahlungskoordination innerhalb schleuserkrimineller Netzwerke? Schleusernetzwerke nutzen Social-Media-Plattformen, um schleusungswillige Personen anzuwerben, Schleusungsrouten zu koordinieren sowie mit Fahrern und Mittätern ortsunabhängig und unmittelbar zu kommunizieren. Die Zahlungsabwicklung innerhalb von Schleusernetzwerken erfolgt fast ausschließlich über informelle Anbieter von Finanztransfergeschäften, die sich mit Hilfe von speziellen Handy-Apps zu weltweit agierenden Netzwerken zusammengeschlossen haben.  7. Inwieweit werden ggf. Erkenntnisse aus dem Bundeslagebild Cybercrime oder anderen Phänomenbereichen systematisch in die Bewertung und Bekämpfung der Schleuserkriminalität einbezogen? Im Rahmen der Bekämpfung der Schleusungskriminalität werden Erkenntnisse aus anderen Phänomenbereichen berücksichtigt und fließen in die Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden ein.  8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Schnittstellen zwischen Schleuserkriminalität und weiteren Phänomenbereichen der Organisierten Kriminalität vor, insbesondere zu Menschenhandel, Ausbeutung, Gewalt- oder Einschüchterungsdelikten?  9. Inwieweit sieht die Bundesregierung Hinweise darauf, dass geschleuste Personen durch Schulden, Abhängigkeiten oder Zwangslagen an kriminelle Netzwerke gebunden und in der Folge ausgebeutet oder instrumentalisiert werden? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Schleusungskriminalität kann stellenweise Überschneidungen zum Straftatbestand des Menschenhandels aufweisen. Vulnerable Personen können nach einer Schleusung, beispielsweise zur Abarbeitung des gezahlten Schleuserlohns, in ausbeuterische Verhältnisse gelangen. Ausweislich des Bundeslagebildes Menschenhandel und Ausbeutung 2024 (abrufbar unter: www.bka.de/SharedDocs/ Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Menschenhandel/ menschenhandelBundeslagebild2024.html?nn=27956) wurden in 33 der im Berichtsjahr abgeschlossenen 364 Verfahren wegen Verdachts der sexuellen Ausbeutung Schleusungsdelikte als sogenannte Begleitdelikte ermittelt. Zur Durchsetzung der Tathandlungen und Gewinnmaximierung werden von den Schleusergruppierungen anlassbezogen Gewalt- und/oder Einschüchterungsdelikte angewendet. 10. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Opferdimension bei der Bekämpfung der Schleuserkriminalität bei, insbesondere im Hinblick auf Identifizierung, Schutz und Ausstiegsmöglichkeiten betroffener Personen? Die Bundesregierung trägt im Rahmen des polizeilichen Opferschutzes grundsätzlich dazu bei, dass sich Opfer von Straftaten in den für sie ungewohnten und belastenden Situationen eines Strafverfahrens besser zurechtfinden, Kenntnis über ihre Rechte erlangen, ihre Rechte dadurch nutzen und Zugang zu weiterführenden Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten (Opferhilfeeinrichtungen) erhalten können. Um die Identifizierung von Betroffenen sowie die Unterstützung mit Hilfsangeboten für Opfer sicherzustellen, stimmt sich die Bundespolizei bei Phänomen bezogenen (Verdachts-)Fällen von Menschenhandel, (sexueller) Ausbeutung sowie Gewalt gegen Migranten zudem einzelfallbezogen mit spezialisierten Fachberatungsstellen ab. Aussagebereite Zeugen können einer besonderen Gefährdung von Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit oder wesentlicher Vermögenswerte ausgesetzt sein. Zur Verhinderung von physischen oder psychischen Einwirkungen auf gefährdete Personen und damit zur Aufrechterhaltung von deren Aussagefähigkeit und -bereitschaft können Maßnahmen für einen umfassenden und wirkungsvollen Schutz solcher Zeugen erfolgen. Der Zeugenschutz ist damit aus strategischer Sicht ein wesentlicher Bestandteil der wirksamen Kriminalitätsbekämpfung. 11. Welche strategische Bedeutung misst die Bundesregierung der finanziellen Dimension für die Stabilität und Funktionsfähigkeit schleuserkrimineller Netzwerke bei? Die Gewinnorientierung ist die Hauptmotivation für die Täter in der Schleusungskriminalität und sichert somit die Stabilität der Netzwerke und ihrer Akteure. 12. Welche Rolle spielen finanzielle Eingriffe (z. B. Vermögensabschöpfung) aus Sicht der Bundesregierung im Gesamtkonzept der Bekämpfung schleuserkrimineller Netzwerke? Die Bekämpfung der OK und Schleusungskriminalität durch den „Follow the money“-Ansatz ist ein zentraler Pfeiler der Strategie der Bundesregierung, um kriminellen Beteiligten Gewinne und Mittel für Reinvestitionen zu entziehen. Der von der Bundesregierung am 25. Februar 2026 vorgelegte Gemeinsame Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität enthält daher eine Vielzahl von Maßnahmen, um kriminelle Netzwerke noch konsequenter zu bekämpfen und ihnen die finanzielle Grundlage für weitere Straftaten zu entziehen. Die Vermögensabschöpfung bildet neben der Kriminalprävention und der konsequenten Sanktionierung des strafrechtswidrigen Verhaltens die dritte Säule der Kriminalitätsbekämpfung im Allgemeinen und der Bekämpfung der internationalen Schleusungskriminalität im Besonderen. 13. Welche besonderen Herausforderungen sieht die Bundesregierung bei der Identifizierung und strafrechtlichen Verfolgung der steuernden oder profitierenden Hintermänner schleuserkrimineller Netzwerke? Die in der Antwort zu Frage 2 dargelegte deliktsimmanente, grenzüberschreitende und arbeitsteilige Tatbegehung ermöglicht den Organisatoren von Schleusungen einen Rückzug in das (außereuropäische) Ausland. Zudem können grundlegende Schutzmaßnahmen die eigene Identität, Kommunikation sowie Finanzflüsse verschleiern und somit polizeiliche Maßnahmen erschweren. 14. Welche Rolle spielen Bund-Länder- und internationale Kooperationen bei der Bekämpfung der Schleuserkriminalität, und wie werden diese Kooperationen strategisch gesteuert? Die Bund-Länder- sowie internationale Kooperationen spielen für die Bekämpfung der Schleusungskriminalität eine zentrale Rolle, da sie angesichts der transnationalen Strukturen eine Informationsgewinnung und abgestimmte Strafverfolgung ermöglichen. Die strategische nationale kriminalpolizeiliche Zusammenarbeit findet dabei im Rahmen der Gremienarbeit auf Bund-Länder- Ebene und im internationalen Kontext im Rahmen der European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats (EMPACT) statt. Darüber hinaus beteiligt sich die Bundesregierung an gemeinsamen Ermittlungsgruppen mit den Ländern. 15. Welche Indikatoren oder Bewertungsmaßstäbe nutzt die Bundesregierung derzeit, um die Wirksamkeit der Bekämpfung der Schleuserkriminalität über reine Fall- oder Tatverdächtigenzahlen hinaus zu beurteilen? Neben statistischen Zahlen, wie die Fall- oder Tatverdächtigenzahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik, werden auch qualitative Indikatoren, wie die Anzahl der erfolgreichen Zerschlagungen von Schleusernetzwerken, die Sicherstellungen von Vermögenswerten sowie verhängte Haftstrafen und deren Höhen, bewertet. 16. Inwieweit werden Erkenntnisse zur Schleuserkriminalität in die übergreifende strategische Steuerung der Bekämpfung Organisierter Kriminalität einbezogen, insbesondere im Hinblick auf Netzwerkstrukturen, Finanzströme und Wirkungsbewertung? Wie auch aus anderen Deliktsbereichen fließen die Erkenntnisse der Schleusungskriminalität in die Bewertung der OK ein und finden somit angemessene Berücksichtigung in der Gesamtstrategie zur erfolgreichen Bekämpfung der OK. 17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den aktuellen Erkenntnissen zur Schleuserkriminalität für die Weiterentwicklung ihrer Strategie zur Bekämpfung arbeitsteiliger und transnationaler OK- Netzwerke? Schleusungskriminalität ist eine Form der OK, besitzt unterschiedlichste Facetten und ist international. Für die erfolgreiche Bekämpfung der Schleusungskriminalität bedarf es daher einer konsequenten internationalen Zusammenarbeit zur Zerschlagung arbeitsteiliger und transnationaler Tatbeteiligter sowie der Entziehung inkriminierter Gewinne. EMPACT stellt die europäische Plattform zur konzentrierten Bekämpfung von international agierenden Tätergruppierungen, insbesondere im Bereich der Schweren und Organisierten Kriminalität, dar. Die Bundesregierung beteiligt sich daher in führender und aktiver Rolle in der EMPACT-Priorität Schleusungskriminalität. 18. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung ggf., künftige Lagebilder oder strategische Bewertungen zur Organisierten Kriminalität stärker darauf auszurichten, Schleuserkriminalität als strukturelles Geschäftsmodell und deren Auswirkungen auf Netzwerke, Profiteure und Opfer systematisch abzubilden? Die Bekämpfung der Schleusungskriminalität ist seit langem darauf ausgerichtet, Schleuserkriminalität als strukturelles Geschäftsmodell und deren Auswirkungen auf Netzwerke, Profiteure und Opfer systematisch zu erkennen. Sowohl die deliktischen Lagebilder als auch das Lagebild Organisierte Kriminalität berücksichtigen jeweils vorliegende Erkenntnisse, in die auch Erkenntnisse zur Schleusungskriminalität angemessen einfließen. 19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Rolle von Herkunfts- und Transitstaaten bei der Entstehung, Duldung oder Bekämpfung schleuserkrimineller Netzwerke vor, insbesondere im Hinblick auf staatliche Kontrollkapazitäten, Korruption oder gezielte Einflussnahme auf Migrationsbewegungen? Die Rolle einzelner Staaten bei der irregulären Migration und der Bekämpfung von Schleusungen ist je nach geografischer Lage, politischem System und staatlicher Leistungsfähigkeit unterschiedlich. Soziopolitische, demografische und ökonomische Verhältnisse können Ausgangspunkte von Migration in den Herkunftsstaaten bedingen. Zudem kann es im Interesse dieser Länder liegen, irreguläre Migration nicht zu regulieren oder aktiv zu verhindern. Finanzielle Rücküberweisungen migrierter Staatsangehöriger können eine beachtliche wirtschaftliche Rolle spielen. Restriktive Maßnahmen in Transitländern können einen hemmenden Einfluss auf die irreguläre Migration und die Schleusungskriminalität haben. Gleichzeitig können derartige Maßnahmen aber auch dazu führen, dass andere Begehungsformen, wie beispielsweise der Missbrauch legaler Migrationsmöglichkeiten oder sogenannte Behältnisschleusungen, zunehmen. Bei den Grenzpolizeien bleiben personelle und finanzielle Ressourcen trotz internationaler Unterstützung begrenzt und wirken sich auch auf die Intensität der Grenzüberwachung aus. 20. Welche außen- und entwicklungspolitischen Instrumente nutzt die Bundesregierung zur Bekämpfung schleuserkrimineller Strukturen in Herkunfts- und Transitstaaten, und wie bewertet sie deren Wirksamkeit? Die Bundesregierung nutzt zahlreiche außen- und entwicklungspolitische Instrumente zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität in Herkunfts- und Transitländer. Dazu zählen unter anderem die Stärkung von Europol, der stetige Ausbau der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit sowie Abschlüsse von Abkommen mit relevanten Drittstaaten und Sensibilisierungskampagnen, um über die Gefahren der irregulären Migration aufzuklären. Da die Entwicklung der Schleusungskriminalität von unterschiedlichen Faktoren abhängig ist, ist eine pauschale Aussage zur Wirkung einzelner Maßnahmen nicht möglich. Deutschland ist Mitglied des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (UNTOC) und hat dessen Unterprotokoll „gegen die Schleusung von Migranten auf den Land-, See- und Luftweg“ unterzeichnet. Weiterhin unterstützt die Bundesregierung die „Global Alliance to Counter Migrant Smuggling“ der EU-Kommission, die schon zu Verbesserungen der Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten und EUROPOL geführt hat. Ein mögliches Sanktionsregime zu Organisierter Kriminalität wird derzeit auf EU-Ebene diskutiert. Mit einzelnen Partnerländern erfolgen im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit Maßnahmen zum besseren Schutz von vulnerablen Migrantinnen und Migranten und Opfern von Menschenhandel sowie zum Umgang mit Schleuserstrukturen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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