Schleuserkriminalität als arbeitsteiliges und transnationales Geschäftsmodell der Organisierten Kriminalität (Antwort zu Drs. 21/5293)
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Schleuserkriminalität als arbeitsteiliges und transnationales Geschäftsmodell der Organisierten Kriminalität (Antwort zu Drs. 21/5293)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5654
21. Wahlperiode 27.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Alexander
Gauland, Sascha Lensing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5293 –
Schleuserkriminalität als arbeitsteiliges und transnationales Geschäftsmodell der
Organisierten Kriminalität
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Aktuelle Lagebilder zur Organisierten Kriminalität (OK) beschreiben eine
zunehmende Professionalisierung, Internationalisierung und Arbeitsteilung
krimineller Netzwerke (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLage
bilder/Lagebilder/Schleusungskriminalitaet/schleusungskriminalitaet_nod
e .html). Organisierte Kriminalität tritt dabei immer häufiger als flexibles,
dienstleistungsorientiertes Netzwerk in Erscheinung, in dem einzelne
Tatbeiträge ausgelagert, spezialisierte Rollen übernommen und Risiken gezielt von
den steuernden oder profitierenden Akteuren ferngehalten werden.
Schleuserkriminalität stellt nach Auffassung der Fragesteller in diesem
Zusammenhang ein besonders prägnantes Beispiel für ein transnationales,
arbeitsteilig organisiertes OK-Geschäftsmodell dar. Lagebilder und
internationale Analysen weisen darauf hin, dass Schleusungsdelikte regelmäßig durch
komplexe Netzwerke begangen werden, die aus einer Vielzahl spezialisierter
Akteure bestehen, darunter Anwerber, Logistik- und
Transportverantwortliche, Dokumentenbeschaffer, Finanzabwickler sowie steuernde Hintermänner.
Digitale Kommunikationsmittel, internationale Zahlungswege und flexible
Routenführung ermöglichen dabei eine hohe Anpassungsfähigkeit gegenüber
staatlichem Verfolgungsdruck.
Zugleich bestehen enge Schnittstellen zu weiteren Phänomenbereichen der
Organisierten Kriminalität, insbesondere zu Menschenhandel, Ausbeutung,
Gewalt- und Einschüchterungsdelikten sowie zur Geldwäsche. Für eine
wirksame Bekämpfung der Schleuserkriminalität stellt sich den Fragestellern daher
nicht nur die Frage nach Fallzahlen und Tatbegehungsweisen, sondern vor
allem nach der strukturellen Einordnung, der Identifizierung der
verantwortlichen Profiteure, der finanziellen Abschöpfung sowie der tatsächlichen
Wirkung staatlicher Maßnahmen auf die zugrunde liegenden Netzwerke.
Vor diesem Hintergrund zielt die vorliegende Kleine Anfrage darauf ab, die
strategische Bewertung der Bundesregierung zur Schleuserkriminalität als
Bestandteil Organisierter Kriminalität transparent zu machen und sie in den
Gesamtkontext der Bekämpfung arbeitsteiliger krimineller Netzwerke
einzuordnen. Gegenstand der Kleinen Anfrage sind ausschließlich aggregierte und stra-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 27. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tegische Erkenntnisse. Operative Details zu einzelnen Ermittlungsverfahren
werden ausdrücklich nicht begehrt.
1. Wie ordnet die Bundesregierung Schleuserkriminalität im Verhältnis zur
Organisierten Kriminalität ein, insbesondere im Hinblick auf
arbeitsteilige, netzwerkartige und dienstleistungsorientierte Strukturen?
Zur Beantwortung der Frage wird auf das Bundeslagebild Organisierte
Kriminalität 2024 verwiesen (abrufbar unter: www.bka.de/DE/AktuelleInformatione
n/StatistikenLagebilder/Lagebilder/OrganisierteKriminalitaet/organisiertekrimi
nalitaet_node.html). Die Arbeitsdefinition „Organisierte Kriminalität“ (OK),
welche im Mai 1990 von der gemeinsamen Arbeitsgruppe Justiz/Polizei
verabschiedet wurde, ist Grundlage für die Erhebung. Von den 647 erfassten OK-
Verfahren lag die Schleusungskriminalität im Jahr 2024 mit 58
Ermittlungsverfahren an vierter Stelle. Unter dem allgemeinen Merkmal der OK-Definition
„arbeitsteilig“ werden die netzwerkartigen und/oder dienstleistungsorientierten
Vorgehensweisen subsumiert.
2. Welche strukturellen Merkmale betrachtet die Bundesregierung als
kennzeichnend für Schleuserkriminalität, insbesondere in Bezug auf
Rollenverteilung, Steuerungsebenen und transnationale Vernetzung?
4. Welche typischen Rollen oder Funktionen werden nach Kenntnis der
Bundesregierung innerhalb schleuserkrimineller Netzwerke
wahrgenommen, etwa in den Bereichen Anwerbung, Transport, Logistik,
Dokumentenbeschaffung, finanzielle Abwicklung oder Koordination?
Die Fragen 2 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Die Struktur von Schleuserorganisationen ist nicht immer hierarchisch
gegliedert. Vielmehr existiert innerhalb der Gruppierungen häufig eine funktionale
Aufgabenverteilung, wie z. B. bei der Organisation, dem Transport oder der
Dokumentenbeschaffung – je nach Modus Operandi. Schleusungskriminalität
ist zudem von Natur aus geprägt von Transnationalität. Kriminelle
Gruppierungen arbeiten grenzüberschreitend und in Netzwerken zusammen. Die
Organisatoren für Schleusungen verfügen in der Regel über Residenten in den
Ausgangs-, Transit- und Zielstaaten.
3. Inwieweit liegen der Bundesregierung ggf. Erkenntnisse darüber vor,
dass Schleuserkriminalität primär als flexibles Netzwerkphänomen und
nicht als klar abgegrenzte Tätergruppierung organisiert ist?
Schleusungskriminalität passt sich grundsätzlich den jeweiligen
Gegebenheiten, insbesondere staatlichen Maßnahmen, an. Eine täterseitige
Vorgehensweise im flexiblen Netzwerk, mit ausgelagerten Tatbeiträgen an spezialisierte
Täter, ist eine häufige Konsequenz daraus.
Es wird zudem auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
5. Inwieweit sieht die Bundesregierung ggf. Parallelen zwischen den im
Bundeslagebild Organisierte Kriminalität beschriebenen
dienstleistungsorientierten Geschäftsmodellen und den Organisationsformen
schleuserkrimineller Strukturen?
Schleuserorganisationen agieren naturgemäß als kriminelle Dienstleister.
Zwischen beiden Kriminalitätsbeschreibungen bestehen insbesondere deutliche
Parallelen zum „Crime-as-a-Service“-Modell (C-a-a-S-Modell). Bei diesem
Modell werden kriminelle Leistungen, wie Urkundenfälschung oder
Geldwäsche, gegen Gebühr eingekauft oder angeboten. Diese Leistungen stellen
jeweils eigene Straftatbestände dar. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
6. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung digitale
Kommunikations- und Infrastruktursysteme für Planung, Steuerung,
Routenmanagement und Zahlungskoordination innerhalb schleuserkrimineller
Netzwerke?
Schleusernetzwerke nutzen Social-Media-Plattformen, um schleusungswillige
Personen anzuwerben, Schleusungsrouten zu koordinieren sowie mit Fahrern
und Mittätern ortsunabhängig und unmittelbar zu kommunizieren. Die
Zahlungsabwicklung innerhalb von Schleusernetzwerken erfolgt fast ausschließlich
über informelle Anbieter von Finanztransfergeschäften, die sich mit Hilfe von
speziellen Handy-Apps zu weltweit agierenden Netzwerken
zusammengeschlossen haben.
7. Inwieweit werden ggf. Erkenntnisse aus dem Bundeslagebild
Cybercrime oder anderen Phänomenbereichen systematisch in die Bewertung und
Bekämpfung der Schleuserkriminalität einbezogen?
Im Rahmen der Bekämpfung der Schleusungskriminalität werden Erkenntnisse
aus anderen Phänomenbereichen berücksichtigt und fließen in die
Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden ein.
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Schnittstellen
zwischen Schleuserkriminalität und weiteren Phänomenbereichen der
Organisierten Kriminalität vor, insbesondere zu Menschenhandel,
Ausbeutung, Gewalt- oder Einschüchterungsdelikten?
9. Inwieweit sieht die Bundesregierung Hinweise darauf, dass geschleuste
Personen durch Schulden, Abhängigkeiten oder Zwangslagen an
kriminelle Netzwerke gebunden und in der Folge ausgebeutet oder
instrumentalisiert werden?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Schleusungskriminalität kann stellenweise Überschneidungen zum
Straftatbestand des Menschenhandels aufweisen. Vulnerable Personen können nach einer
Schleusung, beispielsweise zur Abarbeitung des gezahlten Schleuserlohns, in
ausbeuterische Verhältnisse gelangen. Ausweislich des Bundeslagebildes
Menschenhandel und Ausbeutung 2024 (abrufbar unter: www.bka.de/SharedDocs/
Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Menschenhandel/
menschenhandelBundeslagebild2024.html?nn=27956) wurden in 33 der im
Berichtsjahr abgeschlossenen 364 Verfahren wegen Verdachts der sexuellen
Ausbeutung Schleusungsdelikte als sogenannte Begleitdelikte ermittelt. Zur
Durchsetzung der Tathandlungen und Gewinnmaximierung werden von den
Schleusergruppierungen anlassbezogen Gewalt- und/oder
Einschüchterungsdelikte angewendet.
10. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Opferdimension bei
der Bekämpfung der Schleuserkriminalität bei, insbesondere im Hinblick
auf Identifizierung, Schutz und Ausstiegsmöglichkeiten betroffener
Personen?
Die Bundesregierung trägt im Rahmen des polizeilichen Opferschutzes
grundsätzlich dazu bei, dass sich Opfer von Straftaten in den für sie ungewohnten
und belastenden Situationen eines Strafverfahrens besser zurechtfinden,
Kenntnis über ihre Rechte erlangen, ihre Rechte dadurch nutzen und Zugang zu
weiterführenden Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten
(Opferhilfeeinrichtungen) erhalten können.
Um die Identifizierung von Betroffenen sowie die Unterstützung mit
Hilfsangeboten für Opfer sicherzustellen, stimmt sich die Bundespolizei bei Phänomen
bezogenen (Verdachts-)Fällen von Menschenhandel, (sexueller) Ausbeutung
sowie Gewalt gegen Migranten zudem einzelfallbezogen mit spezialisierten
Fachberatungsstellen ab. Aussagebereite Zeugen können einer besonderen
Gefährdung von Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit oder wesentlicher
Vermögenswerte ausgesetzt sein. Zur Verhinderung von physischen oder psychischen
Einwirkungen auf gefährdete Personen und damit zur Aufrechterhaltung von deren
Aussagefähigkeit und -bereitschaft können Maßnahmen für einen umfassenden
und wirkungsvollen Schutz solcher Zeugen erfolgen. Der Zeugenschutz ist
damit aus strategischer Sicht ein wesentlicher Bestandteil der wirksamen
Kriminalitätsbekämpfung.
11. Welche strategische Bedeutung misst die Bundesregierung der
finanziellen Dimension für die Stabilität und Funktionsfähigkeit
schleuserkrimineller Netzwerke bei?
Die Gewinnorientierung ist die Hauptmotivation für die Täter in der
Schleusungskriminalität und sichert somit die Stabilität der Netzwerke und ihrer
Akteure.
12. Welche Rolle spielen finanzielle Eingriffe (z. B. Vermögensabschöpfung)
aus Sicht der Bundesregierung im Gesamtkonzept der Bekämpfung
schleuserkrimineller Netzwerke?
Die Bekämpfung der OK und Schleusungskriminalität durch den „Follow the
money“-Ansatz ist ein zentraler Pfeiler der Strategie der Bundesregierung, um
kriminellen Beteiligten Gewinne und Mittel für Reinvestitionen zu entziehen.
Der von der Bundesregierung am 25. Februar 2026 vorgelegte Gemeinsame
Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität enthält daher eine Vielzahl von
Maßnahmen, um kriminelle Netzwerke noch konsequenter zu bekämpfen und
ihnen die finanzielle Grundlage für weitere Straftaten zu entziehen. Die
Vermögensabschöpfung bildet neben der Kriminalprävention und der konsequenten
Sanktionierung des strafrechtswidrigen Verhaltens die dritte Säule der
Kriminalitätsbekämpfung im Allgemeinen und der Bekämpfung der internationalen
Schleusungskriminalität im Besonderen.
13. Welche besonderen Herausforderungen sieht die Bundesregierung bei
der Identifizierung und strafrechtlichen Verfolgung der steuernden oder
profitierenden Hintermänner schleuserkrimineller Netzwerke?
Die in der Antwort zu Frage 2 dargelegte deliktsimmanente,
grenzüberschreitende und arbeitsteilige Tatbegehung ermöglicht den Organisatoren von
Schleusungen einen Rückzug in das (außereuropäische) Ausland. Zudem können
grundlegende Schutzmaßnahmen die eigene Identität, Kommunikation sowie
Finanzflüsse verschleiern und somit polizeiliche Maßnahmen erschweren.
14. Welche Rolle spielen Bund-Länder- und internationale Kooperationen
bei der Bekämpfung der Schleuserkriminalität, und wie werden diese
Kooperationen strategisch gesteuert?
Die Bund-Länder- sowie internationale Kooperationen spielen für die
Bekämpfung der Schleusungskriminalität eine zentrale Rolle, da sie angesichts der
transnationalen Strukturen eine Informationsgewinnung und abgestimmte
Strafverfolgung ermöglichen. Die strategische nationale kriminalpolizeiliche
Zusammenarbeit findet dabei im Rahmen der Gremienarbeit auf Bund-Länder-
Ebene und im internationalen Kontext im Rahmen der European
Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats (EMPACT) statt. Darüber hinaus
beteiligt sich die Bundesregierung an gemeinsamen Ermittlungsgruppen mit den
Ländern.
15. Welche Indikatoren oder Bewertungsmaßstäbe nutzt die
Bundesregierung derzeit, um die Wirksamkeit der Bekämpfung der
Schleuserkriminalität über reine Fall- oder Tatverdächtigenzahlen hinaus zu beurteilen?
Neben statistischen Zahlen, wie die Fall- oder Tatverdächtigenzahlen der
Polizeilichen Kriminalstatistik, werden auch qualitative Indikatoren, wie die
Anzahl der erfolgreichen Zerschlagungen von Schleusernetzwerken, die
Sicherstellungen von Vermögenswerten sowie verhängte Haftstrafen und deren
Höhen, bewertet.
16. Inwieweit werden Erkenntnisse zur Schleuserkriminalität in die
übergreifende strategische Steuerung der Bekämpfung Organisierter Kriminalität
einbezogen, insbesondere im Hinblick auf Netzwerkstrukturen,
Finanzströme und Wirkungsbewertung?
Wie auch aus anderen Deliktsbereichen fließen die Erkenntnisse der
Schleusungskriminalität in die Bewertung der OK ein und finden somit angemessene
Berücksichtigung in der Gesamtstrategie zur erfolgreichen Bekämpfung der
OK.
17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den aktuellen
Erkenntnissen zur Schleuserkriminalität für die Weiterentwicklung ihrer
Strategie zur Bekämpfung arbeitsteiliger und transnationaler OK-
Netzwerke?
Schleusungskriminalität ist eine Form der OK, besitzt unterschiedlichste
Facetten und ist international. Für die erfolgreiche Bekämpfung der
Schleusungskriminalität bedarf es daher einer konsequenten internationalen Zusammenarbeit
zur Zerschlagung arbeitsteiliger und transnationaler Tatbeteiligter sowie der
Entziehung inkriminierter Gewinne. EMPACT stellt die europäische Plattform
zur konzentrierten Bekämpfung von international agierenden
Tätergruppierungen, insbesondere im Bereich der Schweren und Organisierten Kriminalität,
dar. Die Bundesregierung beteiligt sich daher in führender und aktiver Rolle in
der EMPACT-Priorität Schleusungskriminalität.
18. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung ggf., künftige Lagebilder
oder strategische Bewertungen zur Organisierten Kriminalität stärker
darauf auszurichten, Schleuserkriminalität als strukturelles
Geschäftsmodell und deren Auswirkungen auf Netzwerke, Profiteure und Opfer
systematisch abzubilden?
Die Bekämpfung der Schleusungskriminalität ist seit langem darauf
ausgerichtet, Schleuserkriminalität als strukturelles Geschäftsmodell und deren
Auswirkungen auf Netzwerke, Profiteure und Opfer systematisch zu erkennen. Sowohl
die deliktischen Lagebilder als auch das Lagebild Organisierte Kriminalität
berücksichtigen jeweils vorliegende Erkenntnisse, in die auch Erkenntnisse zur
Schleusungskriminalität angemessen einfließen.
19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Rolle von
Herkunfts- und Transitstaaten bei der Entstehung, Duldung oder
Bekämpfung schleuserkrimineller Netzwerke vor, insbesondere im Hinblick auf
staatliche Kontrollkapazitäten, Korruption oder gezielte Einflussnahme
auf Migrationsbewegungen?
Die Rolle einzelner Staaten bei der irregulären Migration und der Bekämpfung
von Schleusungen ist je nach geografischer Lage, politischem System und
staatlicher Leistungsfähigkeit unterschiedlich. Soziopolitische, demografische
und ökonomische Verhältnisse können Ausgangspunkte von Migration in den
Herkunftsstaaten bedingen. Zudem kann es im Interesse dieser Länder liegen,
irreguläre Migration nicht zu regulieren oder aktiv zu verhindern. Finanzielle
Rücküberweisungen migrierter Staatsangehöriger können eine beachtliche
wirtschaftliche Rolle spielen.
Restriktive Maßnahmen in Transitländern können einen hemmenden Einfluss
auf die irreguläre Migration und die Schleusungskriminalität haben.
Gleichzeitig können derartige Maßnahmen aber auch dazu führen, dass andere
Begehungsformen, wie beispielsweise der Missbrauch legaler
Migrationsmöglichkeiten oder sogenannte Behältnisschleusungen, zunehmen. Bei den
Grenzpolizeien bleiben personelle und finanzielle Ressourcen trotz internationaler
Unterstützung begrenzt und wirken sich auch auf die Intensität der
Grenzüberwachung aus.
20. Welche außen- und entwicklungspolitischen Instrumente nutzt die
Bundesregierung zur Bekämpfung schleuserkrimineller Strukturen in
Herkunfts- und Transitstaaten, und wie bewertet sie deren Wirksamkeit?
Die Bundesregierung nutzt zahlreiche außen- und entwicklungspolitische
Instrumente zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität in Herkunfts- und
Transitländer. Dazu zählen unter anderem die Stärkung von Europol, der stetige
Ausbau der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit sowie Abschlüsse
von Abkommen mit relevanten Drittstaaten und Sensibilisierungskampagnen,
um über die Gefahren der irregulären Migration aufzuklären. Da die
Entwicklung der Schleusungskriminalität von unterschiedlichen Faktoren abhängig ist,
ist eine pauschale Aussage zur Wirkung einzelner Maßnahmen nicht möglich.
Deutschland ist Mitglied des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen
die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (UNTOC) und hat dessen
Unterprotokoll „gegen die Schleusung von Migranten auf den Land-, See- und
Luftweg“ unterzeichnet.
Weiterhin unterstützt die Bundesregierung die „Global Alliance to Counter
Migrant Smuggling“ der EU-Kommission, die schon zu Verbesserungen der
Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten und EUROPOL geführt hat.
Ein mögliches Sanktionsregime zu Organisierter Kriminalität wird derzeit auf
EU-Ebene diskutiert.
Mit einzelnen Partnerländern erfolgen im Rahmen der entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit Maßnahmen zum besseren Schutz von vulnerablen
Migrantinnen und Migranten und Opfern von Menschenhandel sowie zum Umgang mit
Schleuserstrukturen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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