Vergabeverfahren und Ersatzneubau der Huntebrücke bei Elsfleth (Antwort zu Drs. 21/5157)
Text
Vergabeverfahren und Ersatzneubau der Huntebrücke bei Elsfleth (Antwort zu Drs. 21/5157)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5657
21. Wahlperiode 27.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Henze, Wolfgang Wiele, René
Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5157 –
Vergabeverfahren und Ersatzneubau der Huntebrücke bei Elsfleth
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Huntebrücke bei Elsfleth ist ein zentraler Bestandteil der
Verkehrsinfrastruktur in der Wesermarsch in Niedersachsen. Über die Brücke werden
bedeutende Güterverkehre abgewickelt, die insbesondere für die Anbindung der
Häfen in Nordenham und Brake sowie für die Stadt Oldenburg von
erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sind. Die Funktionsfähigkeit der Brücke ist
damit wesentlich für industrielle Wertschöpfung, Lieferketten und
Arbeitsplätze in der Region.
Nach mehreren Schiffsunfällen wurde die Huntebrücke erheblich beschädigt
(www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/huntebrueck
e-bei-elsfleth-verfahren-zu-zweitem-unfall-eingestellt,huntebruecke-10
2.html). Presseberichten zufolge wurden dabei wiederholt die für eine sichere
Durchfahrt erforderlichen Pegelstände nicht ausreichend berücksichtigt (www.
nordsee-zeitung.de/region/verfahren-zu-zweitem-unfall-an-huntebruecke-eing
estellt-311189.html). Infolge der Schäden errichtete die Deutsche Bahn eine
provisorische Brücke und leitete ein Vergabeverfahren für einen Ersatzneubau
ein (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Provisoris
che-Bruecke-ueber-die-Hunte-fuer-Zuege-freigegeben,huntebruecke19
4.html). Medienberichten zufolge kam es im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens zu einer Klage vor dem Bundeskartellamt. Der unterlegene Bieter erhielt
demnach Recht, sodass das Verfahren überarbeitet werden muss (www.ndr.de/
nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/verzoegert-sich-der-brueck
enbau-in-elsfleth-probleme-bei-der-vergabe,huntebruecke-140.html). Vor dem
Hintergrund der erheblichen regionalwirtschaftlichen Bedeutung der
Huntebrücke ergeben sich bei den Fragestellern Fragen hinsichtlich der
Verzögerungen, der rechtlichen Bewertung sowie der weiteren Zeitplanung.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftliche Bedeutung der
Huntebrücke für die Region Wesermarsch sowie für die überregionale
Güterverkehrsanbindung?
Die Eisenbahnbrücke Elsfleth über die Hunte im Landkreis Wesermarsch ist ein
wesentlicher Bestandteil der Strecke Hude–Nordenham mit Personen- und Gü-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 27. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
terverkehr und verbindet die Gemeinden Elsfleth und Berne. Die Brücke hat
eine hohe Bedeutung für die Region, für die Anbindung der Häfen des linken
Weserufers an den Schienengüterverkehr sowie für die Schifffahrt auf der
Hunte.
2. Welche konkreten Schäden sind infolge der zurückliegenden
Schiffsunfälle an der Huntebrücke entstanden?
Durch die Schiffskollisionen wurde der Brückenüberbau der beweglichen
Eisenbahnbrücke erheblich verformt. Durch die Wucht des Anpralls wurde ein
Lagersockel abgerissen und der Drehpfeiler in seiner Lage verschoben. Die
Brücke wurde dadurch irreparabel beschädigt. Nach der Havarie am 25.
Februar 2024 musste die Hub- und Drehbrücke samt Maschinentechnik, Drehpfeiler
und Schiffsleitwerk zurückgebaut werden. Im Nachgang wurde eine neue
Gründung errichtet, um darauf eine Hilfsbrücke auflegen zu können.
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Ursachen der
Unfälle vor, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung vorgeschriebener
Pegelstände?
Da die Hunte im Bereich der Brücke in Elsfleth dem Tideeinfluss ausgesetzt ist,
ändern sich die Wasserstände ständig. Die jeweils aktuelle
Brückendurchfahrtshöhe ist an entsprechenden Brückenpegeln vor Ort ablesbar. Bei ausreichender
Streckenkenntnis und unter Berücksichtigung der eigenen Schiffsabmessungen
(Fixpunkthöhe) ist die Brücke sicher passierbar.
4. Welche Maßnahmen wurden seitens der zuständigen Behörden ergriffen,
um vergleichbare Vorfälle künftig zu verhindern?
Der Ersatzneubau wird mit einer größeren Brückendurchfahrtshöhe ausgeführt,
so dass die neue Brücke die gleichen Durchfahrtshöhen wie die Brücken in
unmittelbarer Nachbarschaft hat.
5. Wann wurde das Vergabeverfahren für den Ersatzneubau der
Huntebrücke eingeleitet, und nach welchen Kriterien erfolgte die
Zuschlagsentscheidung?
Das Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb wurde am 18. Juli 2025
eingeleitet. Die Zuschlagerteilung erfolgte nach den Kriterien Preis und
Terminplanung.
6. Aus welchen Gründen hat nach Kenntnis der Bundesregierung das
Bundeskartellamt der Klage des unterlegenen Bieters stattgegeben?
7. Welche vergaberechtlichen Mängel wurden im Verfahren konkret
festgestellt?
8. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für das weitere Vorgehen der
Deutschen Bahn (vgl. Vorfragen)?
9. Wie wirkt sich die Überarbeitung des Vergabeverfahrens auf den
Zeitplan für den Ersatzneubau aus (vgl. Vorfragen)?
11. Bis wann ist nach aktuellem Stand mit der Fertigstellung des
Ersatzneubaus zu rechnen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 6 bis 9 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
In dem Vergabeverfahren hat das Bundeskartellamt auf einen Antrag eines
Bieters hin entschieden, dass die DB InfraGO AG den Zuschlag derzeit nicht
erteilen darf und das Vergabeverfahren zurückzuversetzen hat. Die DB InfraGO AG
wurde aufgefordert, den Sachverhalt mit den Bietern erneut zu erörtern, eine
neue Vergabeentscheidung zu treffen und das Vergabeverfahren fortzusetzen.
Die DB InfraGO AG hat auf Grundlage des Beschlusses der Vergabekammer
eine neue Entscheidung zur Vergabe getroffen und den Zuschlag für den
Neubau am 23. März 2026 erteilt. Einen Zeitplan für den Ersatzneubau wird die DB
InfraGO AG voraussichtlich Mitte Mai 2026 vorlegen. Es wird weiter mit einer
Inbetriebnahme bis zum Jahr 2028 gerechnet.
10. Mit welchen Mehrkosten rechnet die Bundesregierung infolge der
Verzögerungen und der vergaberechtlichen Auseinandersetzung?
Die monetären Auswirkungen, die sich aus dem Verzug der Zuschlagerteilung
ergeben, können aktuell nicht abgeschätzt werden.
12. Welche Auswirkungen haben die Verzögerungen auf den Güterverkehr
und die betroffenen Unternehmen in der Region (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Aufgrund der begrenzten Durchfahrtshöhe der festen Hilfsbrücke ist der
Schiffsverkehr diesbezüglich eingeschränkt.
13. Welche Maßnahmen werden ggf. ergriffen, um die wirtschaftlichen
Auswirkungen für die betroffenen Regionen möglichst gering zu halten?
Der Bund finanziert über die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III
einen Ersatzneubau.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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