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Vergabeverfahren und Ersatzneubau der Huntebrücke bei Elsfleth (Antwort zu Drs. 21/5157)

dip / drucksache 27.04.2026 · WP 21 · 21/5657 · Antwort · Original ↗

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Vergabeverfahren und Ersatzneubau der Huntebrücke bei Elsfleth (Antwort zu Drs. 21/5157) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5657 21. Wahlperiode 27.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Henze, Wolfgang Wiele, René Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5157 – Vergabeverfahren und Ersatzneubau der Huntebrücke bei Elsfleth V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Huntebrücke bei Elsfleth ist ein zentraler Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur in der Wesermarsch in Niedersachsen. Über die Brücke werden bedeutende Güterverkehre abgewickelt, die insbesondere für die Anbindung der Häfen in Nordenham und Brake sowie für die Stadt Oldenburg von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sind. Die Funktionsfähigkeit der Brücke ist damit wesentlich für industrielle Wertschöpfung, Lieferketten und Arbeitsplätze in der Region. Nach mehreren Schiffsunfällen wurde die Huntebrücke erheblich beschädigt (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/huntebrueck e-bei-elsfleth-verfahren-zu-zweitem-unfall-eingestellt,huntebruecke-10 2.html). Presseberichten zufolge wurden dabei wiederholt die für eine sichere Durchfahrt erforderlichen Pegelstände nicht ausreichend berücksichtigt (www. nordsee-zeitung.de/region/verfahren-zu-zweitem-unfall-an-huntebruecke-eing estellt-311189.html). Infolge der Schäden errichtete die Deutsche Bahn eine provisorische Brücke und leitete ein Vergabeverfahren für einen Ersatzneubau ein (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Provisoris che-Bruecke-ueber-die-Hunte-fuer-Zuege-freigegeben,huntebruecke19 4.html). Medienberichten zufolge kam es im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu einer Klage vor dem Bundeskartellamt. Der unterlegene Bieter erhielt demnach Recht, sodass das Verfahren überarbeitet werden muss (www.ndr.de/ nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/verzoegert-sich-der-brueck enbau-in-elsfleth-probleme-bei-der-vergabe,huntebruecke-140.html). Vor dem Hintergrund der erheblichen regionalwirtschaftlichen Bedeutung der Huntebrücke ergeben sich bei den Fragestellern Fragen hinsichtlich der Verzögerungen, der rechtlichen Bewertung sowie der weiteren Zeitplanung.  1. Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftliche Bedeutung der Huntebrücke für die Region Wesermarsch sowie für die überregionale Güterverkehrsanbindung? Die Eisenbahnbrücke Elsfleth über die Hunte im Landkreis Wesermarsch ist ein wesentlicher Bestandteil der Strecke Hude–Nordenham mit Personen- und Gü- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 27. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. terverkehr und verbindet die Gemeinden Elsfleth und Berne. Die Brücke hat eine hohe Bedeutung für die Region, für die Anbindung der Häfen des linken Weserufers an den Schienengüterverkehr sowie für die Schifffahrt auf der Hunte.  2. Welche konkreten Schäden sind infolge der zurückliegenden Schiffsunfälle an der Huntebrücke entstanden? Durch die Schiffskollisionen wurde der Brückenüberbau der beweglichen Eisenbahnbrücke erheblich verformt. Durch die Wucht des Anpralls wurde ein Lagersockel abgerissen und der Drehpfeiler in seiner Lage verschoben. Die Brücke wurde dadurch irreparabel beschädigt. Nach der Havarie am 25. Februar 2024 musste die Hub- und Drehbrücke samt Maschinentechnik, Drehpfeiler und Schiffsleitwerk zurückgebaut werden. Im Nachgang wurde eine neue Gründung errichtet, um darauf eine Hilfsbrücke auflegen zu können.  3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Ursachen der Unfälle vor, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung vorgeschriebener Pegelstände? Da die Hunte im Bereich der Brücke in Elsfleth dem Tideeinfluss ausgesetzt ist, ändern sich die Wasserstände ständig. Die jeweils aktuelle Brückendurchfahrtshöhe ist an entsprechenden Brückenpegeln vor Ort ablesbar. Bei ausreichender Streckenkenntnis und unter Berücksichtigung der eigenen Schiffsabmessungen (Fixpunkthöhe) ist die Brücke sicher passierbar.  4. Welche Maßnahmen wurden seitens der zuständigen Behörden ergriffen, um vergleichbare Vorfälle künftig zu verhindern? Der Ersatzneubau wird mit einer größeren Brückendurchfahrtshöhe ausgeführt, so dass die neue Brücke die gleichen Durchfahrtshöhen wie die Brücken in unmittelbarer Nachbarschaft hat.  5. Wann wurde das Vergabeverfahren für den Ersatzneubau der Huntebrücke eingeleitet, und nach welchen Kriterien erfolgte die Zuschlagsentscheidung? Das Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb wurde am 18. Juli 2025 eingeleitet. Die Zuschlagerteilung erfolgte nach den Kriterien Preis und Terminplanung.  6. Aus welchen Gründen hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Bundeskartellamt der Klage des unterlegenen Bieters stattgegeben?  7. Welche vergaberechtlichen Mängel wurden im Verfahren konkret festgestellt?  8. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für das weitere Vorgehen der Deutschen Bahn (vgl. Vorfragen)?  9. Wie wirkt sich die Überarbeitung des Vergabeverfahrens auf den Zeitplan für den Ersatzneubau aus (vgl. Vorfragen)? 11. Bis wann ist nach aktuellem Stand mit der Fertigstellung des Ersatzneubaus zu rechnen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 6 bis 9 und 11 werden gemeinsam beantwortet. In dem Vergabeverfahren hat das Bundeskartellamt auf einen Antrag eines Bieters hin entschieden, dass die DB InfraGO AG den Zuschlag derzeit nicht erteilen darf und das Vergabeverfahren zurückzuversetzen hat. Die DB InfraGO AG wurde aufgefordert, den Sachverhalt mit den Bietern erneut zu erörtern, eine neue Vergabeentscheidung zu treffen und das Vergabeverfahren fortzusetzen. Die DB InfraGO AG hat auf Grundlage des Beschlusses der Vergabekammer eine neue Entscheidung zur Vergabe getroffen und den Zuschlag für den Neubau am 23. März 2026 erteilt. Einen Zeitplan für den Ersatzneubau wird die DB InfraGO AG voraussichtlich Mitte Mai 2026 vorlegen. Es wird weiter mit einer Inbetriebnahme bis zum Jahr 2028 gerechnet. 10. Mit welchen Mehrkosten rechnet die Bundesregierung infolge der Verzögerungen und der vergaberechtlichen Auseinandersetzung? Die monetären Auswirkungen, die sich aus dem Verzug der Zuschlagerteilung ergeben, können aktuell nicht abgeschätzt werden. 12. Welche Auswirkungen haben die Verzögerungen auf den Güterverkehr und die betroffenen Unternehmen in der Region (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Aufgrund der begrenzten Durchfahrtshöhe der festen Hilfsbrücke ist der Schiffsverkehr diesbezüglich eingeschränkt. 13. Welche Maßnahmen werden ggf. ergriffen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen für die betroffenen Regionen möglichst gering zu halten? Der Bund finanziert über die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III einen Ersatzneubau. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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