Visa-, Anerkennungs- und Verwaltungsverfahren als Hürde für internationale Studierende und Forschende
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Visa-, Anerkennungs- und Verwaltungsverfahren als Hürde für internationale Studierende und Forschende
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1025
21. Wahlperiode 01.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ayşe Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, Dr. Anja
Reinalter, Lukas Benner, Marcel Emmerich, Schahina Gambir, Lamya Kaddor,
Misbah Khan, Filiz Polat, Claudia Roth, Jamila Schäfer, Marlene Schönberger,
Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Visa-, Anerkennungs- und Verwaltungsverfahren als Hürde für internationale
Studierende und Forschende
Laut aktuellen Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft werden im
Jahr 2028 bundesweit 768 000 Fachkräfte fehlen (www.iwkoeln.de/presse/pres
semitteilungen/alexander-burstedde-jurek-tiedemann-2028-fehlen-768000-fach
kraefte.html). Angesichts dieser Entwicklung spielen internationale
Studierende, Promovierende und Forschende eine zentrale Rolle als Zielgruppen für eine
nachhaltige Zuwanderung. Die Einführung des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Jahr 2023 brachte wichtige Fortschritte: Gut qualifizierte Fachkräfte und
ausländische Akademikerinnen und Akademiker profitieren nun von erhöhter
Flexibilität bei Visa- und Einwanderungsverfahren, unter anderem durch die
Erweiterung der Blauen Karte EU, die Einführung der Chancenkarte zur
Arbeitssuche in Deutschland und die Anerkennungspartnerschaften. Die Zahl
ausländischer Fachkräfte, Studierender und Auszubildender ist allein im ersten
Jahr um 10 Prozent gestiegen. Besonders deutlich ist der Anstieg der
Visazahlen von Menschen, die in Deutschland studieren oder eine Ausbildung machen
wollen: um über 20 Prozent bei Studierenden aus Drittstaaten, um zwei Drittel
bei Auszubildenden (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/20
24/11/fachkraefteeinwanderung.html). Der Visaaktionsplan des Auswärtigen
Amts hat zudem die Prozesse der Visavergabe deutlich verbessert. Aus Sicht
der Fragestellerinnen und Fragesteller gilt es gerade vor den weltweit
zunehmenden Einschränkungen der Freiheit von Forschung und Lehre, diesen
erfolgreichen Weg fortzusetzen. Denn es bestehen weiterhin strukturelle Hürden, die
die Mobilität von Studierenden, Forschenden und Fachkräften begrenzen. So
behindern unnötige Wartezeiten, komplexe Zuständigkeitsfragen und
komplizierte Anerkennungsverfahren internationale Kooperationen und Einreisen. Ein
weiteres strukturelles Problem betrifft die Anerkennung ausländischer
Hochschulabschlüsse und Studienleistungen zum Zweck der Aufnahme oder
Weiterführung eines Studiums in Deutschland. Mit Einführung des Portals „anabin“
(Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise) wurde zwar
der Anerkennungsprozess von Hochschulzeugnissen deutlich vereinfacht und
digitalisiert. Das „Handelsblatt“ berichtet jedoch, dass Unternehmen vermehrt
trotz positiven anabin-Bescheids eine Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle
für ausländisches Bildungswesen (ZAB) anfordern (www.handelsblatt.com/mei
nung/kolumnen/migration-diese-huerden-fuer-internationale-fachkraefte-muess
en-wir-abbauen/100141824.html). Strukturelle Probleme bestehen zudem an
den Hochschulen selbst, hier fehlt es an standardisierten, digitalisierten und
zentralisierten Verfahren, z. B. einer zentralen Anlaufstelle für die Anrechnung
dieser ausländischen Studienleistungen. Die Strategie der
Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister von Bund und Ländern (2024 bis 2034) zur
Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland benennt zahlreiche
Zielsetzungen zur Verbesserung dieser Rahmenbedingungen. Die
Regierungskoalition von CDU, CSU und SPD hat sich in ihrem Koalitionsvertrag
vorgenommen, die Visavergabe für Fachkräfte aus der Wissenschaft und Studierende
weiter zu vereinfachen. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist es
unabdingbar und angesichts der Fortschritte der vergangenen Legislaturperiode
besteht eine sehr gute Grundlage, die Verbesserung der Anerkennungs- und
Visaverfahren unmittelbar fortzuführen. So kann Deutschland im
internationalen Wettbewerb um Talente wettbewerbsfähig bleiben, und der
Wissenschafts- und Innovationsstandort wird nachhaltig gestärkt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich in den vergangenen fünf Jahren die Zahl der erteilten und
abgelehnten Visa für Studien- und Forschungsaufenthalte in Deutschland
in einzelnen Ländern und insgesamt entwickelt (bitte als Liste nach
Jahren, Ländern unter Nennung der einzelnen Auslandsvertretungen und
Rechtsgrundlagen für den Aufenthaltstitel zu Studien- bzw.
Forschungszwecken aufschlüsseln)?
2. Wie lang war die durchschnittliche Wartezeit in den vergangenen fünf
Jahren für einen Termin zur Beantragung eines Visums zu Studien- oder
Forschungsaufenthalt in Deutschland an deutschen Auslandsvertretungen
(bitte als Liste nach Jahren, Ländern unter Nennung der einzelnen
Auslandsvertretungen und Rechtsgrundlagen für den Aufenthaltstitel zu
Studien- bzw. Forschungszwecken aufschlüsseln)?
3. Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in den vergangenen
fünf Jahren dieser Visumsanträge (bitte als Liste nach Jahren, Ländern
unter Nennung der einzelnen Auslandsvertretungen und Rechtsgrundlagen
für den Aufenthaltstitel zu Studien- bzw. Forschungszwecken
aufschlüsseln)?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des weltweiten
Rollouts der digitalen Antragsstellung seit dem 1. Januar 2025 (www.aus
waertiges-amt.de/de/newsroom/2692150-2692150) auf
Bearbeitungszeiten, Terminwartezeiten und Visazahlen insgesamt?
5. Welche messbaren Verbesserungen brachte die am 1. Juni 2024 in Kraft
tretende Anpassung des § 31 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV), mit
der insbesondere für Studierende das Visumverfahren deutlich
entbürokratisiert und entschleunigt werden sollte?
6. Welche weiteren Maßnahmen wird die Bundesregierung umsetzen, um die
Bearbeitungszeiten bei Visastellen und Ausländerbehörden zu verkürzen
und Kapazitäten auszubauen, sollen einzelne Maßnahmen noch in diesem
Jahr umgesetzt werden, und wenn ja, welche?
7. Inwiefern sieht die Bundesregierung strukturellen Verbesserungsbedarf
bei der Organisation internationaler Aufenthaltsverfahren für Forschende
und Studierende?
8. Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss von Visaverfahren auf
internationale Kooperationsprojekte deutscher Hochschulen und
Forschungseinrichtungen?
9. Sind in weiteren Ländern weitere Akademische Prüfstellen (APS) des
Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) geplant, und wenn
ja, in welchen?
10. Wie ist der Umsetzungsstand der Empfehlungen zur „Beschleunigung und
Vereinheitlichung der Verfahren für die Anerkennung von
Hochschulabschlüssen und Studienleistungen aus dem Ausland zum Zweck der
Aufnahme oder Weiterführung eines Studiums“, die die
Kultusministerkonferenz (KMK) und das damalige Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) in ihrer gemeinsamen Strategie „Internationalisierung der
Hochschulen in Deutschland“ aussprechen?
11. Sollen die individuellen Zeugnisbewertungen von Hochschulabschlüssen,
die derzeit durch die ZAB durchgeführt werden, in Zukunft von der
geplanten „Work-and-stay-Agentur“ (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD, S. 14) übernommen werden?
12. Wie viele Anträge auf Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse
wurden 2024 in anabin gestellt, und wie viele davon wurden positiv
beschieden?
13. Wie häufig wurde seit 2024 trotz positiver Bewertung in anabin eine
individuelle Zeugnisbewertung durch die ZAB eingefordert?
14. Wie erklärt sich für die Bundesregierung die Uneinheitlichkeit bei
Unternehmen in der Nutzung von anabin, von welcher das „Handelsblatt“
berichtet, und welche Maßnahmen sind zur Vereinheitlichung vorgesehen?
15. Welche durchschnittliche Bearbeitungsdauer hatten individuelle
Zeugnisbewertungen durch die ZAB im Jahr 2024 und der ersten Hälfte des
Jahres 2025?
16. Erfasst die Bundesregierung die Zahl der Fälle, in denen Studien- oder
Forschungsaufenthalte in Deutschland aufgrund fehlender oder verspäteter
Visa nicht angetreten werden konnten (wenn ja, bitte Anzahl dieser Fälle
sowie jeweils die Herkunftsstaaten bzw. zuständigen
Auslandsvertretungen sowie angestrebten Studienorte bzw. Hochschulen im Zeitraum der
letzten fünf Jahre angeben)?
17. In welchen Herkunftsländern wirbt die Bundesregierung gezielt für den
Wissenschaftsstandort Deutschland und mit welchen Formaten?
18. Welche Beratungsangebote stehen potenziellen internationalen
Studierenden und Forschenden bei Visa-, Anerkennungs- und Verwaltungsverfahren
und zur Vorbereitung auf ihren Aufenthalt in Deutschland zur Verfügung?
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis, dass gemäß den §§ 2 und
16b AufenthG und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum
Aufenthaltsgesetz (AufenthG-VwV) ein Sperrkonto inklusive
Vermögensnachweise in Höhe eines jährlichen BAföG-Höchstsatzes (aktuell über
11 000 Euro) nachgewiesen werden muss, um in Deutschland überhaupt
ein Visum nach § 16b AufenthG zu bekommen?
20. Sieht die Bundesregierung die Praxis in anderen EU-Staaten wie
Frankreich, Schweden oder Portugal, die deutlich geringere
Vermögensnachweise zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums
erfordern und beispielsweise keine Sperrkontopflicht haben, als Vorbild
für Deutschland, sind derartige Regelungen geplant, und wenn ja, wann,
und wenn nein, warum nicht, und steht die Bundesregierung zu diesen
Regelungen mit den genannten Staaten, Hochschulen oder sonstigen
Akteuren im Austausch?
Berlin, den 26. August 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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