Außen- und sicherheitspolitische Risiken und Kontrollen beim Bezug sicherheitsrelevanter Güter aus BRICS-Staaten, insbesondere der Volksrepublik China, sowie Auswirkungen auf Bündnis- und Partnerkooperationen
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Außen- und sicherheitspolitische Risiken und Kontrollen beim Bezug sicherheitsrelevanter Güter aus BRICS-Staaten, insbesondere der Volksrepublik China, sowie Auswirkungen auf Bündnis- und Partnerkooperationen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5108
21. Wahlperiode 31.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Gerold Otten, Heinrich Koch, Diana Zimmer,
Dr. Malte Kaufmann, Stefan Keuter, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Alexander
Wolf und der Fraktion der AfD
Außen- und sicherheitspolitische Risiken und Kontrollen beim Bezug
sicherheitsrelevanter Güter aus BRICS-Staaten, insbesondere der Volksrepublik
China, sowie Auswirkungen auf Bündnis- und Partnerkooperationen
Die Bundesregierung trägt Verantwortung für die außenwirtschafts‑ und
exportkontrollrechtliche Ordnung sowie deren europäische Einbettung. Maßgebliche
Rechtsgrundlagen sind unter anderem die EU‑FDI (Foreign Direct
Investmen)‑Screening‑Verordnung (EU) 2019/452, das EU‑Dual‑Use‑Regime
(Verordnung (EU) 2021/821) sowie die nationalen Instrumente des
Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Diese
Normen regeln Investitionsprüfung, Kontrolle von Technologietransfers und
technischer Unterstützung sowie die Zusammenarbeit mit EU‑Partnern bei
sicherheitsrelevanten Investitionen und Güterbewegungen (https://eur-lex.europ
a.eu/eli/reg/2019/452/2020-09-19/eng).
Parallel schreiten in der Volksrepublik China satellitengestützte
Kommunikationskonstellationen (zum Beispiel Guowang bzw. SatNet, Qianfan bzw. SSST)
voran. In der öffentlichen Debatte werden Konstellationen im niedrigen
Erdorbit (LEO) und Lieferkettenabhängigkeiten als potenzielle Vektoren für
verdeckte Kommunikation und Einflussnahme diskutiert; zugleich haben EU‑Gremien
5G‑Sicherheitsmaßnahmen fortgeschrieben und Mitgliedstaaten vor
Persistenzrisiken gewarnt. Die Bundesregierung wird um Transparenz zu
Prüfmechanismen, Erkenntnissen und außenpolitischer Koordinierung beim Bezug
sicherheitsrelevanter Güter aus BRICS (Brasilien, Russland, Indien, China und
Südafrika)‑Staaten, insbesondere der Volksrepublik China, ersucht (https://spac
enews.com/first-launch-of-long-march-8a-sends-second-group-of-guowang-me
gaconstellation-satellites-into-orbit/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung über seit dem 1.
Januar 2020 erfolgte oder geplante Bezüge von sicherheitsrelevanten
Gütern, gegebenenfalls Waffen, Kriegs- bzw. Kampfmitteln oder
sicherheitsrelevanten Dual‑Use‑Gütern mit Hardware‑ oder Softwarekomponenten
aus BRICS‑Staaten, insbesondere der Volksrepublik China, durch
Bundesbehörden, die Bundeswehr oder bundesunmittelbare Einrichtungen (bitte
nach Jahr, Beschaffer, Güterart, Verwendungszweck und Wert
aufschlüsseln)?
2. Welche Verfahren und technischen Maßnahmen setzt die Bundesregierung
bei der Beschaffung sicherheitsrelevanter Güter aus BRICS‑Staaten,
insbesondere der Volksrepublik China, ein, um verdeckte
Kommunikationsfähigkeiten (zum Beispiel via LEO‑Konstellationen) oder ferngesteuerte
Funktionen zu erkennen und auszuschließen (bitte zuständige Behörden,
Prüftiefe, Prüfumfänge und Prüfstandards angeben)?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu potenziellen Risiken
der etwaigen Nutzung von LEO‑Kommunikationskonstellationen aus
BRICS‑Staaten, insbesondere der Volksrepublik China (zum Beispiel
Guowang bzw. SatNet, Qianfan bzw. SSST), in Liegenschaften der
Bundesverwaltung und der Bundeswehr oder in Bereichen kritischer
Infrastrukturen vor, und wie bewertet sie diese?
4. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass beschaffte Funk‑ und
Hochfrequenzkomponenten, Navigations‑ und Kommunikationsmodule sowie
Firmware‑ bzw. Firmware-over-the-Air-Mechanismen (FOTA), die aus
BRICS‑Staaten, insbesondere der Volksrepublik China, stammen, keine
nicht dokumentierten Schnittstellen enthalten, die eine unerkannt
bleibende Datenübertragung über öffentliche und nichtöffentliche Netze
ermöglichen?
5. Welche Rolle spielen das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI), die Bundesnetzagentur (BNetzA), das Bundesamt für
Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw),
die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS),
das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und weitere
Sicherheitsbehörden in der technischen Sicherheitsprüfung beschaffter Güter aus
BRICS‑Staaten, insbesondere der Volksrepublik China, und wie sind
Zuständigkeiten, Eskalations‑ und Meldewege geregelt (bitte Prozesse
beschreiben)?
6. Wie setzt die Bundesregierung die Verordnung (EU) 2021/821 (EU‑
Dual‑Use‑Regime) einschließlich der Regelungen zu technischer
Unterstützung sowie Brokering in Fällen mit sicherheitsrelevanten
Komponenten aus BRICS‑Staaten, insbesondere der Volksrepublik China, um,
insbesondere bei Wartung, Software‑Updates und Remote‑Services?
7. Welche zusätzlichen Prüf‑ und Mitteilungsrechte nutzt die
Bundesregierung im Rahmen der EU‑FDI‑Screening‑Verordnung (EU) 2019/452 bei
Beteiligungen von Investoren aus BRICS‑Staaten, insbesondere der
Volksrepublik China, an Unternehmen, die Bundesprojekte beliefern oder
kritische Infrastrukturen betreiben, einschließlich der Kooperation mit der
Europäischen Kommission und anderen Mitgliedstaaten?
8. Wie wird ressortübergreifend mit EU‑ und NATO‑Partnern über erkannte
Risiken, Prüfverfahren und Erkenntnisse aus Sicherheitsanalysen von
Hard‑ und Software aus BRICS‑Staaten, insbesondere der Volksrepublik
China, kommuniziert beziehungsweise kooperiert, und in welchen
Formaten findet dies seit dem 1. Januar 2020 statt (bitte nach Format, Datum,
Teilnehmerkreis und Ergebnis zusammenfassen)?
9. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Dokumentationsdefizite,
versteckte Komponenten, Lieferkettenverschleierung oder Rebranding
durch Original-Equipment-Manufacturer (OEM) bei von Herstellern aus
BRICS‑Staaten, insbesondere der Volksrepublik China, stammenden
Gütern vor, die in Bundesprojekten eingesetzt werden, und wenn ja, welche,
und mit welchen Folgemaßnahmen?
10. Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung an öffentliche Vergaben
und Beschaffungen, um Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern aus
BRICS‑Staaten, insbesondere der Volksrepublik China, zu reduzieren
(Diversifizierung, „Trusted‑Supplier“-Kriterien, Exportkontrollauflagen), und
welche Ergebnisse wurden seit dem 1. Januar 2020 erzielt?
11. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche außen‑ und
sicherheitspolitische Auswirkungen auf Beziehungen zu Verbündeten (zum Beispiel den
USA), wenn Bundesstellen sicherheitsrelevante Güter aus BRICS‑Staaten,
insbesondere der Volksrepublik China, einsetzen, und welche Leitlinien
bestehen hierfür (bitte mit Beispielen seit 2020 beantworten)?
12. Welche Anforderungen gelten für in Deutschland ansässige Unternehmen,
die von Investoren aus BRICS‑Staaten, insbesondere der Volksrepublik
China, kontrolliert werden oder bei denen wesentliche Beteiligungen aus
BRICS‑Staaten, insbesondere der Volksrepublik China, bestehen, um
Missbrauch zu Spionagezwecken zu verhindern, und wie wird die
Einhaltung überwacht (bitte Rechtsgrundlagen, Auflagen und Kontrollen
nennen)?
13. Inwiefern wurden seit dem 1. Januar 2020 Beschaffungen oder Vorhaben
aufgrund sicherheitspolitischer Bedenken gegenüber Komponenten aus
BRICS‑Staaten, insbesondere der Volksrepublik China, ganz oder
teilweise gestoppt, eingeschränkt oder nachgebessert, und welche Begründungen
wurden jeweils angeführt (bitte nach Ressort und Vorhaben
aufschlüsseln)?
14. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für das Jahr 2026, um
Regelungen und Prüfverfahren an neue technische Entwicklungen (unter
anderem LEO‑Konstellationen, Satellit‑zu‑Smartphone‑Dienste, KI‑
basierte Firmware) mit Blick auf Güter aus BRICS‑Staaten, insbesondere
der Volksrepublik China, anzupassen, und welche Ressorts führen diese
Arbeiten federführend mit welchen Meilensteinen?
Berlin, den 4. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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