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Leistungssport der Menschen mit Behinderungen - Das Grundgesetz achten und Benachteiligungen beenden

dip / drucksache 14.04.2026 · WP 21 · 21/5333 · Antrag · Original ↗

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Leistungssport der Menschen mit Behinderungen - Das Grundgesetz achten und Benachteiligungen beenden Antrag der Abgeordneten Christian Görke, Sören Pellmann, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke Leistungssport der Menschen mit Behinderungen – Das Grundgesetz achten und Benachteiligungen beenden Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Das Grundgesetz verbietet in Art. 3 Abs. 3 Satz. 2, Menschen aufgrund ihrer Behinderung zu benachteiligen. Dieses Benachteiligungsverbot ist zwar in erster Linie als Gleichheitsverbot ausgestaltet, begründet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber zugleich einen staatlichen Schutzauftrag, strukturelle Benachteiligungen abzubauen und auf eine tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen hinzuwirken (www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/ Entscheidungen/DE/2021/12/rs20211216_1bvr154120.html). Zudem hat sich die Bundesrepublik Deutschland mit der Ratifizierung der UN- Behindertenrechtskonvention verpflichtet, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten sicherzustellen (www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsschutz/datenbanken/ datenbank-fuer-menschenrechte-und-behinderung/detail/artikel-30-un-brk). Vor diesem Hintergrund ist es beunruhigend, dass der Deutsche Behindertensportverband (DBS) in seiner Stellungnahme an den Sportausschuss des Deutschen Bundestages darauf hinweist, dass der paralympische Sport in Deutschland Inklusion, Teilhabe, sportliche Exzellenz und gesellschaftlichen Zusammenhalt zwar fördert, aber dennoch die Förderung des paralympischen Leistungssports in vielen Bereichen weiterhin maximal etwa 10 Prozent des Niveaus des olympischen Bereichs erreicht (www.bundes- tag.de/resource/blob/1139286/260128_dbs.pdf). Der Bundeshaushalt stellt für das Jahr 2026 insgesamt mehr als 110 Millionen Euro für die Jahresplanungen und das Leistungssportpersonal der olympischen Bundessportfachverbände bereit (Einzelplan 04, Kapitel 16, Titel 684 21), während für den Leistungssport der Menschen mit Behinderungen (Jahresplanungen, Leistungssportpersonal, Organisationskosten, Trainerprämien) insgesamt weniger als 20 Millionen Euro veranschlagt werden (www.bundeshaushalt.de/static/daten/2026/soll/epl04.pdf). Damit beträgt der Anteil der Mittel, der für die Sportförderung behinderter Menschen ausgegeben wird, nicht einmal 20 Prozent des Gesamtvolumens. Deutscher Bundestag Drucksache 21/5333 21. Wahlperiode 14.04.2026 Der DBS macht darüber hinaus strukturelle Defizite deutlich: Beim Leistungssportpersonal, den Bundesstützpunkten, den Service- und Betreuungsleistungen der Olympiastützpunkte sowie im wissenschaftlichen Verbundsystem, allen voran dem Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES) und dem Institut für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT), erreicht der paralympische Bereich regelmäßig nur einen Bruchteil der olympischen Ressourcen, während Vergleichsstaaten wie Frankreich oder Australien ihre paralympischen Fördersysteme bereits deutlich aufgewertet und teilweise annähernd gleichgestellt haben. Im Modell der dualen Karriere- Förderung (DK I) beispielsweise, stehen 448 Bundeskaderathletinnen und -athleten des DBS lediglich 30 DK-I-Förderplätze gegenüber, während im olympischen Bereich rund 850 klassische Sportförderstellen existieren. Die DK-I-Mittel wurden seit 2017 nicht erhöht, obwohl die Mittel für Bundeswehrsportfördergruppen im olympischen Sport im gleichen Zeitraum nahezu verdoppelt wurden. (www.bundestag.de/ resource/blob/1139286/260128_dbs.pdf). Die gemeinsame Erklärung „Para Fair Fördern“ der Athletinnen und Athleten im paralympischen Spitzensport, unterstützt von Athleten Deutschland e. V., belegt, dass die bisherige individuelle Para-Athletenförderung nicht ausreicht, um das vorhandene Leistungspotenzial auszuschöpfen: Rund 200 Athletinnen und Athleten vertreten Deutschland bei den paralympischen Spielen. Gefördert werden derzeit aber nur 168. Der sich daraus ergebene finanzielle Mehrbedarf läge bei etwa 30 zusätzlichen Förderplätzen und 400.000 Euro pro Jahr. Diese Summe entspricht lediglich 0,2 Prozent der gesamten Bundesausgaben für den Spitzensport (https://athleten-deutsch- land.org/articles/foederung-para-sport-200). Das FES und das IAT leisten mit ihren Forschungs- und Entwicklungsarbeiten einen entscheidenden Beitrag zu Erfolgen des deutschen Spitzensports, insbesondere in materialintensiven Sportarten wie Bob, Rodeln, Skeleton, dem Bahnradsport oder dem Kanurennsport. Bei zurückliegenden Olympischen und Paralympischen Spielen war FES-Material direkt an einem Großteil der deutschen Medaillen beteiligt (www.dw.com/de/fes-und-iat-mit-wissenschaft-zum-erfolg-im-spitzensport/a- 66711646). Gleichzeitig existiert im paralympischen Sport bislang keine dem olympischen Olympiasonderprogramm entsprechende, strukturell abgesicherte Sonderförderung am FES, obwohl die Bedeutung individuell angepasster Sportgeräte für Athletinnen und Athleten mit Behinderungen besonders groß ist. Im Bundeshaushalt 2026 sind für das wissenschaftliche Verbundsystem Leistungssport (FES und IAT) insgesamt 23,2 Millionen Euro veranschlagt (Einzelplan 04, Kapitel 16, Titel 684 22). Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft erhält darüber hinaus aus dem Bundeshaushalt circa 7 Millionen Euro im Jahr 2026 für sportwissenschaftliche Forschung (Einzelplan 04, Kapitel 17). Bislang ist jedoch nicht erkennbar, dass ein angemessener Anteil dieser Mittel dauerhaft und verbindlich für wissenschaftliche Fragestellungen reserviert ist, welche im Kontext des Parasports erforscht werden sollen. Abschließend bleibt festzuhalten, die Unterstützung einer deutschen Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele (Bundestagsdrucksache 21/3029) ist nur dann glaubwürdig, wenn Deutschland bereits vor der Vergabe der Spiele zeigt, dass es den paralympischen Spitzensport strukturell und finanziell auf Augenhöhe mit dem olympischen Bereich fördert. Vor diesem Hintergrund ist es geboten, die Förderung des paralympischen Spitzensports schrittweise strukturell und finanziell an die des olympischen Spitzensports anzugleichen und einen verbindlichen Angleichungspfad vorzusehen, der insbesondere die Bereiche individuelle Athletenförderung, Leistungssportpersonal, Stützpunktstrukturen, Service- und Betreuungsleistungen sowie das wissenschaftliche Verbundsystem (einschließlich FES/IAT) umfasst. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. im Austausch mit den einschlägigen Verbänden einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der a) einen Stufenplan festlegt, mit dem der Anteil der Bundesmittel für den Leistungssport von Menschen mit Behinderungen bis 2028 auf mindestens 25 Prozent und bis spätestens 2032 auf ein Niveau angehoben wird, das einer gleichwertigen Förderung mit dem olympischen Bereich entspricht. Hierzu müssen die korrespondierenden Haushaltsansätze (siehe Kapitel 0416 Titel 684 21 Ziffern 2.1 bis 2.5, Titel 684 22), insbesondere die Ansätze für Athletenförderung, Leistungssportpersonal, Stützpunktstrukturen, Service- und Betreuungsleistungen sowie das wissenschaftliche Verbundsystem (einschließlich FES/IAT) im paralympischen Bereich deutlich erhöht werden; b) die Forderungen aus der gemeinsamen Erklärung „Para Fair Fördern“ und der Stellungnahme von Athleten Deutschland e. V. umsetzt, indem ab dem Haushaltsjahr 2027 mindestens 200 individuelle Para-Förderplätze dauerhaft bereitgestellt, der hierfür genannte Mehrbedarf von zunächst rund 400.000 Euro pro Jahr zweckgebunden veranschlagt, die DK-I-Förderung für paralympische Athletinnen und Athleten bis 2028 auf mindestens 50 Plätze ausgeweitet und im Rahmen des Sportfördergesetzes sowie der geplanten Sportagentur eine gleichberechtigte Mindestsicherung, soziale Absicherung und duale Karriereförderung für alle Bundeskader (inklusive Para-, Deaflympics- und Special-Olympics-Kader) verankert werden; c) das FES weiterentwickelt, indem seine Finanzierung als gesetzlich verbindlich festgeschrieben und ausgebaut wird sowie ein eigenständiges und dauerhaftes Paralympics-Programm aufgebaut wird, das mit dem olympischen Olympiasonderprogramm vergleichbar ist; d) das Bundesinstitut für Sportwissenschaft sowie das FES und IAT dazu verpflichtet, ein definierten, auf Ebene einer Förderrichtlinie hinterlegten Anteil der Fördermittel, verbindlich für Forschungs- und Entwicklungsprojekte im paralympischen Spitzensport zu reservieren; e) gemeinsam mit Ländern und Kommunen ein Programm zur barrierefreien Modernisierung von Sportstätten für den paralympischen Trainings- und Wettkampfbetrieb entwickelt. Dabei sind insbesondere Defizite in der medizinischen, physiotherapeutischen und trainingswissenschaftlichen Betreuung an den Olympiastützpunkten zu beseitigen; 2. bei allen Reformschritten der Sportförderung – einschließlich Sportfördergesetz, Spitzensport-Agentur, Spitzensportreform und Olympiabewerbung – systematisch zu prüfen und gegenüber dem Bundestag darzulegen, inwieweit die Maßnahmen den Anforderungen aus Artikel 3 GG und der UN- Behindertenrechtskonvention entsprechen, bestehende Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen im Sport abbauen und die gleichberechtigte Teilhabe im Spitzensport stärken. Berlin, den 14. April 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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