Leistungssport der Menschen mit Behinderungen - Das Grundgesetz achten und Benachteiligungen beenden
Text
Leistungssport der Menschen mit Behinderungen - Das Grundgesetz achten und Benachteiligungen beenden
Antrag
der Abgeordneten Christian Görke, Sören Pellmann, Nicole Gohlke,
Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy
Eißing, Kathrin Gebel, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski,
Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Heidi
Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina
Stange, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Leistungssport der Menschen mit Behinderungen – Das Grundgesetz achten
und Benachteiligungen beenden
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das Grundgesetz verbietet in Art. 3 Abs. 3 Satz. 2, Menschen aufgrund ihrer
Behinderung zu benachteiligen. Dieses Benachteiligungsverbot ist zwar in erster Linie als
Gleichheitsverbot ausgestaltet, begründet nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts aber zugleich einen staatlichen Schutzauftrag, strukturelle
Benachteiligungen abzubauen und auf eine tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit
Behinderungen hinzuwirken (www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/
Entscheidungen/DE/2021/12/rs20211216_1bvr154120.html).
Zudem hat sich die Bundesrepublik Deutschland mit der Ratifizierung der UN-
Behindertenrechtskonvention verpflichtet, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten sicherzustellen
(www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsschutz/datenbanken/
datenbank-fuer-menschenrechte-und-behinderung/detail/artikel-30-un-brk).
Vor diesem Hintergrund ist es beunruhigend, dass der Deutsche
Behindertensportverband (DBS) in seiner Stellungnahme an den Sportausschuss des Deutschen
Bundestages darauf hinweist, dass der paralympische Sport in Deutschland Inklusion, Teilhabe,
sportliche Exzellenz und gesellschaftlichen Zusammenhalt zwar fördert, aber dennoch
die Förderung des paralympischen Leistungssports in vielen Bereichen weiterhin
maximal etwa 10 Prozent des Niveaus des olympischen Bereichs erreicht (www.bundes-
tag.de/resource/blob/1139286/260128_dbs.pdf).
Der Bundeshaushalt stellt für das Jahr 2026 insgesamt mehr als 110 Millionen Euro
für die Jahresplanungen und das Leistungssportpersonal der olympischen
Bundessportfachverbände bereit (Einzelplan 04, Kapitel 16, Titel 684 21), während für den
Leistungssport der Menschen mit Behinderungen (Jahresplanungen,
Leistungssportpersonal, Organisationskosten, Trainerprämien) insgesamt weniger als 20 Millionen
Euro veranschlagt werden (www.bundeshaushalt.de/static/daten/2026/soll/epl04.pdf).
Damit beträgt der Anteil der Mittel, der für die Sportförderung behinderter Menschen
ausgegeben wird, nicht einmal 20 Prozent des Gesamtvolumens.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5333
21. Wahlperiode 14.04.2026
Der DBS macht darüber hinaus strukturelle Defizite deutlich: Beim
Leistungssportpersonal, den Bundesstützpunkten, den Service- und Betreuungsleistungen der
Olympiastützpunkte sowie im wissenschaftlichen Verbundsystem, allen voran dem Institut
für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES) und dem Institut für
Angewandte Trainingswissenschaft (IAT), erreicht der paralympische Bereich regelmäßig
nur einen Bruchteil der olympischen Ressourcen, während Vergleichsstaaten wie
Frankreich oder Australien ihre paralympischen Fördersysteme bereits deutlich
aufgewertet und teilweise annähernd gleichgestellt haben. Im Modell der dualen Karriere-
Förderung (DK I) beispielsweise, stehen 448 Bundeskaderathletinnen und -athleten
des DBS lediglich 30 DK-I-Förderplätze gegenüber, während im olympischen Bereich
rund 850 klassische Sportförderstellen existieren. Die DK-I-Mittel wurden seit 2017
nicht erhöht, obwohl die Mittel für Bundeswehrsportfördergruppen im olympischen
Sport im gleichen Zeitraum nahezu verdoppelt wurden. (www.bundestag.de/
resource/blob/1139286/260128_dbs.pdf).
Die gemeinsame Erklärung „Para Fair Fördern“ der Athletinnen und Athleten im
paralympischen Spitzensport, unterstützt von Athleten Deutschland e. V., belegt, dass
die bisherige individuelle Para-Athletenförderung nicht ausreicht, um das vorhandene
Leistungspotenzial auszuschöpfen: Rund 200 Athletinnen und Athleten vertreten
Deutschland bei den paralympischen Spielen. Gefördert werden derzeit aber nur 168.
Der sich daraus ergebene finanzielle Mehrbedarf läge bei etwa 30 zusätzlichen
Förderplätzen und 400.000 Euro pro Jahr. Diese Summe entspricht lediglich 0,2 Prozent
der gesamten Bundesausgaben für den Spitzensport (https://athleten-deutsch-
land.org/articles/foederung-para-sport-200).
Das FES und das IAT leisten mit ihren Forschungs- und Entwicklungsarbeiten einen
entscheidenden Beitrag zu Erfolgen des deutschen Spitzensports, insbesondere in
materialintensiven Sportarten wie Bob, Rodeln, Skeleton, dem Bahnradsport oder dem
Kanurennsport. Bei zurückliegenden Olympischen und Paralympischen Spielen war
FES-Material direkt an einem Großteil der deutschen Medaillen beteiligt
(www.dw.com/de/fes-und-iat-mit-wissenschaft-zum-erfolg-im-spitzensport/a-
66711646). Gleichzeitig existiert im paralympischen Sport bislang keine dem
olympischen Olympiasonderprogramm entsprechende, strukturell abgesicherte
Sonderförderung am FES, obwohl die Bedeutung individuell angepasster Sportgeräte für
Athletinnen und Athleten mit Behinderungen besonders groß ist.
Im Bundeshaushalt 2026 sind für das wissenschaftliche Verbundsystem
Leistungssport (FES und IAT) insgesamt 23,2 Millionen Euro veranschlagt (Einzelplan 04,
Kapitel 16, Titel 684 22). Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft erhält darüber hinaus
aus dem Bundeshaushalt circa 7 Millionen Euro im Jahr 2026 für
sportwissenschaftliche Forschung (Einzelplan 04, Kapitel 17). Bislang ist jedoch nicht erkennbar, dass
ein angemessener Anteil dieser Mittel dauerhaft und verbindlich für wissenschaftliche
Fragestellungen reserviert ist, welche im Kontext des Parasports erforscht werden
sollen.
Abschließend bleibt festzuhalten, die Unterstützung einer deutschen Bewerbung für
Olympische und Paralympische Spiele (Bundestagsdrucksache 21/3029) ist nur dann
glaubwürdig, wenn Deutschland bereits vor der Vergabe der Spiele zeigt, dass es den
paralympischen Spitzensport strukturell und finanziell auf Augenhöhe mit dem
olympischen Bereich fördert.
Vor diesem Hintergrund ist es geboten, die Förderung des paralympischen
Spitzensports schrittweise strukturell und finanziell an die des olympischen Spitzensports
anzugleichen und einen verbindlichen Angleichungspfad vorzusehen, der insbesondere
die Bereiche individuelle Athletenförderung, Leistungssportpersonal,
Stützpunktstrukturen, Service- und Betreuungsleistungen sowie das wissenschaftliche
Verbundsystem (einschließlich FES/IAT) umfasst.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. im Austausch mit den einschlägigen Verbänden einen Gesetzentwurf
auszuarbeiten, der
a) einen Stufenplan festlegt, mit dem der Anteil der Bundesmittel für den
Leistungssport von Menschen mit Behinderungen bis 2028 auf mindestens
25 Prozent und bis spätestens 2032 auf ein Niveau angehoben wird, das
einer gleichwertigen Förderung mit dem olympischen Bereich entspricht.
Hierzu müssen die korrespondierenden Haushaltsansätze (siehe Kapitel
0416 Titel 684 21 Ziffern 2.1 bis 2.5, Titel 684 22), insbesondere die Ansätze
für Athletenförderung, Leistungssportpersonal, Stützpunktstrukturen,
Service- und Betreuungsleistungen sowie das wissenschaftliche
Verbundsystem (einschließlich FES/IAT) im paralympischen Bereich deutlich erhöht
werden;
b) die Forderungen aus der gemeinsamen Erklärung „Para Fair Fördern“ und
der Stellungnahme von Athleten Deutschland e. V. umsetzt, indem ab dem
Haushaltsjahr 2027 mindestens 200 individuelle Para-Förderplätze
dauerhaft bereitgestellt, der hierfür genannte Mehrbedarf von zunächst rund
400.000 Euro pro Jahr zweckgebunden veranschlagt, die DK-I-Förderung
für paralympische Athletinnen und Athleten bis 2028 auf mindestens
50 Plätze ausgeweitet und im Rahmen des Sportfördergesetzes sowie der
geplanten Sportagentur eine gleichberechtigte Mindestsicherung, soziale
Absicherung und duale Karriereförderung für alle Bundeskader (inklusive
Para-, Deaflympics- und Special-Olympics-Kader) verankert werden;
c) das FES weiterentwickelt, indem seine Finanzierung als gesetzlich
verbindlich festgeschrieben und ausgebaut wird sowie ein eigenständiges und
dauerhaftes Paralympics-Programm aufgebaut wird, das mit dem olympischen
Olympiasonderprogramm vergleichbar ist;
d) das Bundesinstitut für Sportwissenschaft sowie das FES und IAT dazu
verpflichtet, ein definierten, auf Ebene einer Förderrichtlinie hinterlegten Anteil
der Fördermittel, verbindlich für Forschungs- und Entwicklungsprojekte im
paralympischen Spitzensport zu reservieren;
e) gemeinsam mit Ländern und Kommunen ein Programm zur barrierefreien
Modernisierung von Sportstätten für den paralympischen Trainings- und
Wettkampfbetrieb entwickelt. Dabei sind insbesondere Defizite in der
medizinischen, physiotherapeutischen und trainingswissenschaftlichen
Betreuung an den Olympiastützpunkten zu beseitigen;
2. bei allen Reformschritten der Sportförderung – einschließlich Sportfördergesetz,
Spitzensport-Agentur, Spitzensportreform und Olympiabewerbung –
systematisch zu prüfen und gegenüber dem Bundestag darzulegen, inwieweit die
Maßnahmen den Anforderungen aus Artikel 3 GG und der UN-
Behindertenrechtskonvention entsprechen, bestehende Benachteiligungen von Menschen mit
Behinderungen im Sport abbauen und die gleichberechtigte Teilhabe im Spitzensport
stärken.
Berlin, den 14. April 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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