Vorschlag 78107 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 78107 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5080
21. Wahlperiode 30.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 78107 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen,
zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu
formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen
zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57
Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV
unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaende
abfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__
blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikati
onen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf
?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Verband der Chemischen Industrie
e. V.“ (VCI) beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 78107 – Antragsformular
zur Energieeffizienz streichen – eine Anpassung der
Bundesemissionsschutzgesetzgebung gefordert.
Inhalt des Vorschlages ist die Forderung, das Antragsformular für
Energieeffizienz, das Teil des Genehmigungsprozesses ist, ersatzlos zu streichen.
Begründet wird diese Forderung mit dem Verweis auf die wirtschaftliche und
ökonomische Handlungsweise von Unternehmen, die bereits aus Eigeninteresse daran
interessiert sein werden, durch effiziente Energieprozesse kosteneffizient zu
arbeiten. Unterstützt würde diese Handlungsweise u. a. durch das
Energiedienstleistungsgesetz 2015, das Energieaudits und Energiemanagementsysteme
seitens der Unternehmen fordere (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratie
kosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__b
lob=publicationFile, S. 511).
Nach der Prüfung des Vorschlages durch die damalige Bundesregierung
erklärte sie, dass der Vorschlag „nicht sachgerecht“ sei. Die Umsetzung des
Vorschlages ist nach Aussage der damaligen Bundesregierung nicht vorgesehen
(www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloa
ds-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publica
tionFile, S. 370).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 78107 der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung
aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Was meint in diesem Zusammenhang, dass der Vorschlag laut
Bundesregierung „nicht sachgerecht“ sei, und welche konkreten Erwägungsgründe
stehen hinter dieser Aussage der Bundesregierung (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
3. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung notwendig und erforderlich, § 5
Absatz 1 Nummer 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) im
Sinne einer Überprüfung der Unterlagen von genehmigungsbedürftigen
Anlagen zu evaluieren, sodass die Gewährung eines hohen Schutzniveaus für
die Umwelt in Bezug auf den Bürokratieabbau erhalten bleibt, wenn ja,
welche konkreten Maßnahmen hat bzw. wird die Bundesregierung
diesbezüglich setzen, und wenn nein, warum nicht?
4. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 78107 der
Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Berlin, den 23. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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