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Mögliche Verbindungen zwischen Umweltorganisationen und Linksextremismus in Deutschland

dip / drucksache 23.09.2026 · WP 21 · 21/8113 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Mögliche Verbindungen zwischen Umweltorganisationen und Linksextremismus in Deutschland Deutscher Bundestag Drucksache 21/8113 21. Wahlperiode 23.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ingo Hahn, Andreas Bleck, Dr. Michael Blos, Martin Hess, Karsten Hilse, Thomas Korell, Dr. Rainer Kraft, Manuel Krauthausen, Marcel Queckemeyer, Dr. Paul Schmidt und der Fraktion der AfD Mögliche Verbindungen zwischen Umweltorganisationen und Linksextremismus in Deutschland Im Zusammenhang mit Umwelt- und Klimaprotesten kam es in den vergangenen Jahren wiederholt zu Blockaden, Sachbeschädigungen, Angriffen auf Infrastruktur, Störungen des öffentlichen Verkehrs sowie zu Aufrufen zu Sabotage und Regelbruch (vgl. etwa www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-d er-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2024/pressemitteilung.1416473.php und www.t agesschau.de/inland/tesla-werk-stromausfall-brandstiftung-102.html). Dabei stellt sich den Fragestellern die Frage, ob und in welchem Umfang entsprechende Akteure ideologische, personelle, organisatorische, finanzielle oder logistische Bezüge zu linksextremistischen Strukturen aufweisen. Als Akteure im Sinne dieser Kleinen Anfrage werden alle formal organisierten oder informell verbundenen Organisationen, Gruppen, Bündnisse, Vereine, Projekte, Netzwerke, Online-Strukturen und Einzelpersonen verstanden, die öffentlich, organisatorisch, digital, finanziell oder aktionistisch im Zusammenhang mit Umwelt-, Klima-, Energie-, Verkehrs-, Natur- oder Tierschutzthemen auftreten oder tätig werden. Linksextremistische Strukturen im Sinne dieser Kleinen Anfrage sind Organisationen, Gruppierungen, Netzwerke, Kampagnen, Plattformen oder Einzelpersonen, die dem Phänomenbereich Linksextremismus zugeordnet werden oder bei denen der Bundesregierung entsprechende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu Umfang, Struktur, regionalen Schwerpunkten und Gefährdungspotenzial von Akteuren im Sinne dieser Kleinen Anfrage mit Bezügen zu linksextremistischen Strukturen in Deutschland vor?  2. Welche Akteure im Sinne dieser Kleinen Anfrage werden von Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung von Landesbehörden derzeit gegebenenfalls als Beobachtungsobjekte im Phänomenbereich Linksextremismus geführt oder in sonstiger Weise als extremismusrelevant bewertet?  3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu ideologischen, personellen, organisatorischen, finanziellen oder logistischen Verbindungen zwischen Akteuren im Sinne dieser Kleinen Anfrage und linksextremistischen Strukturen in Deutschland vor? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.  4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu ideologischen, personellen, organisatorischen, finanziellen oder logistischen Verbindungen zwischen deutschen Akteuren im Sinne dieser Kleinen Anfrage und linksextremistischen Strukturen im Ausland vor?  5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu Kontakten, Kooperationen, gemeinsamen Veranstaltungen oder personellen Überschneidungen zwischen Akteuren im Sinne dieser Kleinen Anfrage mit Linksextremismusbezügen und politischen Parteien, deren Jugendorganisationen, Vorfeldorganisationen oder Mandatsträgern vor?  6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit 2015 gegebenenfalls zu Straftaten im Umwelt- oder Klimakontext vor, die dem Linksextremismus zugeordnet wurden, insbesondere Brandstiftung, Sachbeschädigung, Nötigung, Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Eingriff in den Straßen-, Bahn-, Luft- oder Schiffsverkehr, Sabotage oder Gewaltandrohung?  7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu Angriffen, Bedrohungen, Sachbeschädigungen, Zielmarkierungen oder Einschüchterungsversuchen gegen Kritiker der Klima- und Energiepolitik, Landwirte, Forstwirte, Unternehmer, Energieversorger, Betreiber Kritischer Infrastrukturen, Wissenschaftler, Journalisten, Politiker oder Polizeibeamte im Kontext linksextremistischer Umwelt- oder Klimaaktivitäten vor?  8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu Struktur, Finanzierung, internationaler Vernetzung, Personenpotenzial, ideologischer Ausrichtung, Aktionsformen, regionalen Gruppen und extremistischen Bestrebungen des Bündnisses „Ende Gelände“ (www.ende-gelaend e.org/) vor?  9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zur Kampagne „Switch off – the system of destruction“ (https://switchoff.nobl ogs.org/), zu sogenannten Vulkangruppen sowie zu sonstigen klandestin operierenden Kleingruppen im Umwelt- oder Klimakontext vor? 10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu möglichen ideologischen, personellen, organisatorischen, finanziellen oder logistischen Anknüpfungspunkten zum Linksextremismus bei der „Letzten Generation“, „Extinction Rebellion Deutschland“ (https://extinctionrebellion.de/), „Fridays for Future Deutschland“ (https://fridaysforfuture.de/), „Scientist Rebellion“ (https://fridaysforfuture.de/), „Animal Rebellion“ bzw. „Animal Rising (www.animalrising.org/), „Sand im Getriebe“ (www.sand-im-getri ebe.mobi/) oder vergleichbaren Gruppierungen vor? 11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu Gewaltlegitimierungen, Gewaltaufrufen, Sabotageaufrufen, Zielmarkierungen oder Anleitungen zu Straftaten aus dem Umfeld umwelt- oder klimapolitischer Proteststrukturen mit Linksextremismusbezügen vor? 12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu Rekrutierungs- und Radikalisierungsstrategien linksextremistischer Strukturen vor, die Umwelt-, Klima-, Energie-, Verkehrs-, Natur- oder Tierschutzthemen zur Mobilisierung nutzen? 13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu Rolle, Reichweite, Zielgruppen, Kontakten, Kooperationen und Mobilisierungspotenzial digitaler Akteure im Sinne dieser Kleinen Anfrage im Bereich linksextremistischer Umwelt- oder Klimaaktivitäten vor? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu möglichen Kontakten, Kooperationen, gemeinsamen Auftritten oder sonstigen Bezügen der sogenannten Klimaaktivistin Luisa Neubauer zu linksextremistischen Strukturen vor? 15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu Veranstaltungen, Camps, Protestformaten oder Vernetzungstreffen seit 2020 vor, bei denen Akteure im Sinne dieser Kleinen Anfrage gemeinsam mit linksextremistischen Strukturen aufgetreten sind oder kooperiert haben? 16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber vor, ob Akteure im Sinne dieser Kleinen Anfrage mit bekannten oder möglichen Linksextremismusbezügen seit 2015 Bundesmittel, Projektförderungen, institutionelle Förderungen, Zuwendungen, Aufträge, Beratungsverträge oder sonstige geldwerte Leistungen aus Bundeshaushaltsmitteln erhalten haben? 17. Welche Prüfmechanismen bestehen innerhalb der Bundesregierung gegebenenfalls, um zu verhindern, dass Bundesmittel unmittelbar oder mittelbar an Akteure im Sinne dieser Kleinen Anfrage mit linksextremistischen Bezügen fließen? 18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber vor, ob Personen, die linksextremistischen Strukturen zuzurechnen sind oder bei denen entsprechende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, in Leitungs-, Vorstands-, Sprecher-, Koordinierungs- oder sonstigen herausgehobenen Funktionen bei Akteuren im Sinne dieser Kleinen Anfrage tätig sind oder waren? 19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber vor, ob Räumlichkeiten, Infrastruktur, Kommunikationskanäle oder sonstige Ressourcen linksextremistischer Strukturen für Aktionen, Veranstaltungen, Kampagnen oder sonstige Tätigkeiten von Akteuren im Sinne dieser Kleinen Anfrage genutzt wurden? 20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber vor, ob Akteure im Sinne dieser Kleinen Anfrage mit Bezügen zu linksextremistischen Strukturen Schulungsangebote, Workshops, Seminare oder Trainings durchgeführt haben, in denen Regelverletzungen, Blockadetechniken, Besetzungen, Sabotagehandlungen oder sonstige rechtswidrige Aktionsformen vermittelt wurden? 21. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu finanziellen Zuwendungen aus dem Ausland an Akteure im Sinne dieser Kleinen Anfrage vor, soweit diese Bezüge zu linksextremistischen Strukturen aufweisen? 22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Akteure im Sinne dieser Kleinen Anfrage seit 2015 in Verfassungsschutzberichten des Bundes oder der Länder im Zusammenhang mit Linksextremismus erwähnt wurden, und wenn ja, welche? 23. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen politisch motivierter Kriminalität – links – wurden seit 2015 im Zusammenhang mit Umwelt-, Klima-, Energie-, Verkehrs-, Natur- oder Tierschutzthemen eingeleitet, und wie viele dieser Verfahren führten nach Kenntnis der Bundesregierung zu Anklagen oder Verurteilungen? 24. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber vor, ob Hochschulen, Studentenvertretungen oder wissenschaftliche Einrichtungen als Rekrutierungs-, Mobilisierungs- oder Vernetzungsräume Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. für Akteure im Sinne dieser Kleinen Anfrage mit Bezügen zu linksextremistischen Strukturen genutzt werden? 25. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu Kooperationen zwischen deutschen Akteuren im Sinne dieser Kleinen Anfrage und linksextremistischen Strukturen im Ausland vor, insbesondere soweit diese im jeweiligen Sitzstaat nach Kenntnis der Bundesregierung als extremistisch eingestuft oder von Sicherheitsbehörden beobachtet werden? 26. Welche sicherheitspolitischen, präventiven, zuwendungsrechtlichen, vereinsrechtlichen oder legislativen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihren Erkenntnissen zu Akteuren im Sinne dieser Kleinen Anfrage mit Bezügen zu linksextremistischen Strukturen? Berlin, den 3. Juli 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.

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