Mögliche Verbindungen zwischen Umweltorganisationen und Linksextremismus in Deutschland
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Mögliche Verbindungen zwischen Umweltorganisationen und Linksextremismus in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8113
21. Wahlperiode 23.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Ingo Hahn, Andreas Bleck, Dr. Michael Blos, Martin Hess,
Karsten Hilse, Thomas Korell, Dr. Rainer Kraft, Manuel Krauthausen, Marcel
Queckemeyer, Dr. Paul Schmidt und der Fraktion der AfD
Mögliche Verbindungen zwischen Umweltorganisationen und Linksextremismus
in Deutschland
Im Zusammenhang mit Umwelt- und Klimaprotesten kam es in den
vergangenen Jahren wiederholt zu Blockaden, Sachbeschädigungen, Angriffen auf
Infrastruktur, Störungen des öffentlichen Verkehrs sowie zu Aufrufen zu Sabotage
und Regelbruch (vgl. etwa www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-d
er-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2024/pressemitteilung.1416473.php und www.t
agesschau.de/inland/tesla-werk-stromausfall-brandstiftung-102.html). Dabei
stellt sich den Fragestellern die Frage, ob und in welchem Umfang
entsprechende Akteure ideologische, personelle, organisatorische, finanzielle oder
logistische Bezüge zu linksextremistischen Strukturen aufweisen.
Als Akteure im Sinne dieser Kleinen Anfrage werden alle formal organisierten
oder informell verbundenen Organisationen, Gruppen, Bündnisse, Vereine,
Projekte, Netzwerke, Online-Strukturen und Einzelpersonen verstanden, die
öffentlich, organisatorisch, digital, finanziell oder aktionistisch im Zusammenhang
mit Umwelt-, Klima-, Energie-, Verkehrs-, Natur- oder Tierschutzthemen
auftreten oder tätig werden. Linksextremistische Strukturen im Sinne dieser
Kleinen Anfrage sind Organisationen, Gruppierungen, Netzwerke, Kampagnen,
Plattformen oder Einzelpersonen, die dem Phänomenbereich Linksextremismus
zugeordnet werden oder bei denen der Bundesregierung entsprechende
tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu
Umfang, Struktur, regionalen Schwerpunkten und Gefährdungspotenzial von
Akteuren im Sinne dieser Kleinen Anfrage mit Bezügen zu
linksextremistischen Strukturen in Deutschland vor?
2. Welche Akteure im Sinne dieser Kleinen Anfrage werden von
Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung von Landesbehörden
derzeit gegebenenfalls als Beobachtungsobjekte im Phänomenbereich
Linksextremismus geführt oder in sonstiger Weise als extremismusrelevant
bewertet?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu
ideologischen, personellen, organisatorischen, finanziellen oder logistischen
Verbindungen zwischen Akteuren im Sinne dieser Kleinen Anfrage und
linksextremistischen Strukturen in Deutschland vor?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu
ideologischen, personellen, organisatorischen, finanziellen oder logistischen
Verbindungen zwischen deutschen Akteuren im Sinne dieser Kleinen
Anfrage und linksextremistischen Strukturen im Ausland vor?
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu
Kontakten, Kooperationen, gemeinsamen Veranstaltungen oder personellen
Überschneidungen zwischen Akteuren im Sinne dieser Kleinen Anfrage
mit Linksextremismusbezügen und politischen Parteien, deren
Jugendorganisationen, Vorfeldorganisationen oder Mandatsträgern vor?
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit 2015 gegebenenfalls
zu Straftaten im Umwelt- oder Klimakontext vor, die dem
Linksextremismus zugeordnet wurden, insbesondere Brandstiftung, Sachbeschädigung,
Nötigung, Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte,
gefährlicher Eingriff in den Straßen-, Bahn-, Luft- oder Schiffsverkehr,
Sabotage oder Gewaltandrohung?
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu
Angriffen, Bedrohungen, Sachbeschädigungen, Zielmarkierungen oder
Einschüchterungsversuchen gegen Kritiker der Klima- und Energiepolitik,
Landwirte, Forstwirte, Unternehmer, Energieversorger, Betreiber
Kritischer Infrastrukturen, Wissenschaftler, Journalisten, Politiker oder
Polizeibeamte im Kontext linksextremistischer Umwelt- oder Klimaaktivitäten
vor?
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu
Struktur, Finanzierung, internationaler Vernetzung, Personenpotenzial,
ideologischer Ausrichtung, Aktionsformen, regionalen Gruppen und
extremistischen Bestrebungen des Bündnisses „Ende Gelände“ (www.ende-gelaend
e.org/) vor?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zur
Kampagne „Switch off – the system of destruction“ (https://switchoff.nobl
ogs.org/), zu sogenannten Vulkangruppen sowie zu sonstigen klandestin
operierenden Kleingruppen im Umwelt- oder Klimakontext vor?
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu möglichen
ideologischen, personellen, organisatorischen, finanziellen oder logistischen
Anknüpfungspunkten zum Linksextremismus bei der „Letzten Generation“,
„Extinction Rebellion Deutschland“ (https://extinctionrebellion.de/),
„Fridays for Future Deutschland“ (https://fridaysforfuture.de/), „Scientist
Rebellion“ (https://fridaysforfuture.de/), „Animal Rebellion“ bzw. „Animal
Rising (www.animalrising.org/), „Sand im Getriebe“ (www.sand-im-getri
ebe.mobi/) oder vergleichbaren Gruppierungen vor?
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu
Gewaltlegitimierungen, Gewaltaufrufen, Sabotageaufrufen,
Zielmarkierungen oder Anleitungen zu Straftaten aus dem Umfeld umwelt- oder
klimapolitischer Proteststrukturen mit Linksextremismusbezügen vor?
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu
Rekrutierungs- und Radikalisierungsstrategien linksextremistischer
Strukturen vor, die Umwelt-, Klima-, Energie-, Verkehrs-, Natur- oder
Tierschutzthemen zur Mobilisierung nutzen?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu Rolle,
Reichweite, Zielgruppen, Kontakten, Kooperationen und
Mobilisierungspotenzial digitaler Akteure im Sinne dieser Kleinen Anfrage im Bereich
linksextremistischer Umwelt- oder Klimaaktivitäten vor?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu möglichen
Kontakten, Kooperationen, gemeinsamen Auftritten oder sonstigen Bezügen der
sogenannten Klimaaktivistin Luisa Neubauer zu linksextremistischen
Strukturen vor?
15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu
Veranstaltungen, Camps, Protestformaten oder Vernetzungstreffen seit 2020
vor, bei denen Akteure im Sinne dieser Kleinen Anfrage gemeinsam mit
linksextremistischen Strukturen aufgetreten sind oder kooperiert haben?
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber
vor, ob Akteure im Sinne dieser Kleinen Anfrage mit bekannten oder
möglichen Linksextremismusbezügen seit 2015 Bundesmittel,
Projektförderungen, institutionelle Förderungen, Zuwendungen, Aufträge,
Beratungsverträge oder sonstige geldwerte Leistungen aus
Bundeshaushaltsmitteln erhalten haben?
17. Welche Prüfmechanismen bestehen innerhalb der Bundesregierung
gegebenenfalls, um zu verhindern, dass Bundesmittel unmittelbar oder
mittelbar an Akteure im Sinne dieser Kleinen Anfrage mit linksextremistischen
Bezügen fließen?
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber
vor, ob Personen, die linksextremistischen Strukturen zuzurechnen sind
oder bei denen entsprechende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, in
Leitungs-, Vorstands-, Sprecher-, Koordinierungs- oder sonstigen
herausgehobenen Funktionen bei Akteuren im Sinne dieser Kleinen Anfrage
tätig sind oder waren?
19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber
vor, ob Räumlichkeiten, Infrastruktur, Kommunikationskanäle oder
sonstige Ressourcen linksextremistischer Strukturen für Aktionen,
Veranstaltungen, Kampagnen oder sonstige Tätigkeiten von Akteuren im Sinne dieser
Kleinen Anfrage genutzt wurden?
20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber
vor, ob Akteure im Sinne dieser Kleinen Anfrage mit Bezügen zu
linksextremistischen Strukturen Schulungsangebote, Workshops, Seminare oder
Trainings durchgeführt haben, in denen Regelverletzungen,
Blockadetechniken, Besetzungen, Sabotagehandlungen oder sonstige rechtswidrige
Aktionsformen vermittelt wurden?
21. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu
finanziellen Zuwendungen aus dem Ausland an Akteure im Sinne dieser
Kleinen Anfrage vor, soweit diese Bezüge zu linksextremistischen Strukturen
aufweisen?
22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Akteure
im Sinne dieser Kleinen Anfrage seit 2015 in Verfassungsschutzberichten
des Bundes oder der Länder im Zusammenhang mit Linksextremismus
erwähnt wurden, und wenn ja, welche?
23. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen politisch motivierter Kriminalität –
links – wurden seit 2015 im Zusammenhang mit Umwelt-, Klima-,
Energie-, Verkehrs-, Natur- oder Tierschutzthemen eingeleitet, und wie
viele dieser Verfahren führten nach Kenntnis der Bundesregierung zu
Anklagen oder Verurteilungen?
24. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber
vor, ob Hochschulen, Studentenvertretungen oder wissenschaftliche
Einrichtungen als Rekrutierungs-, Mobilisierungs- oder Vernetzungsräume
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
für Akteure im Sinne dieser Kleinen Anfrage mit Bezügen zu
linksextremistischen Strukturen genutzt werden?
25. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu
Kooperationen zwischen deutschen Akteuren im Sinne dieser Kleinen
Anfrage und linksextremistischen Strukturen im Ausland vor, insbesondere
soweit diese im jeweiligen Sitzstaat nach Kenntnis der Bundesregierung
als extremistisch eingestuft oder von Sicherheitsbehörden beobachtet
werden?
26. Welche sicherheitspolitischen, präventiven, zuwendungsrechtlichen,
vereinsrechtlichen oder legislativen Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus ihren Erkenntnissen zu Akteuren im Sinne dieser Kleinen
Anfrage mit Bezügen zu linksextremistischen Strukturen?
Berlin, den 3. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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