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Vorschlag 83102 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4879)

dip / drucksache 01.04.2026 · WP 21 · 21/5186 · Antwort · Original ↗

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Vorschlag 83102 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4879) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5186 21. Wahlperiode 01.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4879 – Vorschlag 83102 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin gbericht.pdf?__blob=publicationFile). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage, an der sich der „Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 83102 – „Beschleunigung des EE-Ausbaus: Vollständigkeit der Unterlagen definieren“ eine Anpassung Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 1. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. der Bundesemissionsschutzgesetzgebung gefordert. Der VKU argumentierte, das der Begriff „Vollständigkeit“ nicht definiert sei und aus diesem Grund Genehmigungsverfahren unverhältnismäßig lang andauerten (www.destatis.de/D E/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekost en/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; S. 555). Die damalige Bundesregierung sprach sich für die Beschleunigung des EE (erneuerbare Energien)-Ausbaus aus und verwies in diesem Zusammenhang auf die bereits bei der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfolgte Einfügung der Definition des Begriffes „Vollständigkeit“ der Unterlagen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downlo ads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publi cationFile; S. 405). 1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 83102 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt? Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht (BGBl. 2024 I Nr. 225 vom 9. Juli 2024) wurde der Vorschlag bereits umgesetzt. § 7 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BimSchV) enthält nunmehr eine Definition der Vollständigkeit. 2. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 83102 der Verbändeabfrage ausweiten und auf andere Wirtschaftssektoren übertragen, um eine tatsächliche Beschleunigung von Genehmigungsverfahren zu erreichen, und wenn ja, inwiefern? a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen? b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet. Der Vorschlag wurde vollständig umgesetzt. Es wird insoweit auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) findet für alle von der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) erfassten Anlagen Anwendung. 3. Wirkt sich die Umsetzung des Vorschlages 83102 nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Errichtung von erneuerbaren Energien in unserem Land aus, und a) wenn ja, wie lange dauert ein Genehmigungsverfahren aufgrund der Umsetzung des Vorschlages 83102, b) wenn ja, wie lange dauerte ein Genehmigungsverfahren ohne die Umsetzung des Vorschlages 83102, Die Dauer von Genehmigungsverfahren ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Auch die Frage der Beschleunigungswirkung einer Definition der Vollständigkeit kann sich je nach den Voraussetzungen der zu genehmigenden Anlagen im Einzelfall deutlich unterscheiden. Pauschale Aussagen zur Dauer von Genehmigungsverfahren können daher nicht getroffen werden. c) wenn ja, wie viele Genehmigungsverfahren wurden seit der Umsetzung des Vorschlages 83102 abgeschlossen, Der Bundesregierung liegen hierzu keine detaillierten Informationen vor, da dies im Zuständigkeitsbereich der Länder liegt. d) wenn ja, kann der Vorschlag 83102 auch auf andere Wirtschaftssektoren als den Ausbau der Energiewirtschaft übertragen werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. e) Was versteht die Bundesregierung unter der Vollständigkeit von Unterlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und aufgrund welcher Rechtsgrundlage? Es wird auf den Regelungsinhalt von § 7 Absatz 2 Satz 2 der 9. BImSchV verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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