Vorschlag 83103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/5078)
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Vorschlag 83103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/5078)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5299
21. Wahlperiode 08.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben
Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5078 –
Vorschlag 83103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich
in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 58; www.koalitionsvertr
ag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung
darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete
Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage
teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich
mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem
BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat
ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo
rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen
Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise
umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative
Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere
61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den
einzelnen Vorschlägen und den Umgang mit ihnen wurden durch die
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Pub
likationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringberich
t.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Verband kommunaler Unternehmen
e. V. (VKU)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 83103 – Beschleunigung
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 8. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
des EE‑Ausbaus: Fristverlängerung begrenzen“ – eine Anpassung der
Bundesimmissionsschutzgesetzgebung gefordert.
Die gesetzlichen Fristen für Genehmigungsanträge beginnen mit den
vollständig eingereichten Unterlagen bei der zuständigen Behörde. Diese belaufen
sich auf sieben Monate, im vereinfachten Verfahren auf drei Monate und eine
Verlängerung um jeweils weitere drei Monate. Im Allgemeinen würden die
Fristen verworfen und mehrmals um die Dreimonatsfrist verlängert, was zu
einer unnötigen Verzögerung der Projekte führte (www.destatis.de/DE/Theme
n/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verba
endeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; Seite 556).
Der Vorschlag wurde von der Bundesregierung aufgenommen, geprüft und
umgesetzt. Im Rahmen der Novellierung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes erfolgte die Umsetzung (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiek
osten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitor
ingbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 406).
1. Wie wirkte sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung des
Vorschlages 83103 auf den Genehmigungsverfahren aus (bitte nach
Anzahl der Genehmigungsverfahren unterteilt nach Bundesländern,
Gemeinden, Dauer der Prüfung, Datum der Erteilung der Genehmigung
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor, da dies in der
Zuständigkeit der Genehmigungsbehörden der Länder liegt.
2. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 83103
der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der
Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der
Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Der Vorschlag wurde im Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim
Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher
Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht (BGBl. 2024 I Nr. 225 vom
8. Juli 2024) umgesetzt.
3. Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Evaluierung des
umgesetzten Vorschlages 83103 geben, in dem die Maßnahme ausführlich auf
ihre Praxistauglichkeit untersucht wird?
a) Wenn ja, wann ist mit einer Evaluierung zu rechnen?
b) Wenn nein, aus welchem Grund wird eine Evaluierung nicht
durchgeführt?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Sofern die Länder, die für den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
zuständig sind, auf Schwierigkeiten bei der Anwendung der Regelung stoßen,
können sie diese im Rahmen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft
Immissionsschutz (LAI) jederzeit an den Bund adressieren.
4. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft, in welchem Umfang die
Verfahrensbeschleunigung in der Form der Festschreibung der
gesetzlichen Fristen mit einer einmaligen Verlängerungsoption um drei Monate
ggf. auch auf andere Genehmigungsverfahren als die zur Errichtung von
EE (Erneuerbare Energien)-Anlagen angewendet werden kann?
Die Vorgaben über die Fristen des Genehmigungsverfahrens einschließlich der
einmaligen Verlängerungsmöglichkeit nach § 10 Absatz 6a des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) gelten für Vorhaben aller Anlagenarten, die
nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig sind; es gibt
keine Beschränkung auf EE-Anlagen.
5. Auf welche Genehmigungsprozesse sollte nach Ansicht der
Bundesregierung die Verfahrensbeschleunigung des Vorschlages 83103 ggf.
angewendet werden?
Es wird insoweit auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
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ISSN 0722-8333
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