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Vorschlag 83103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/5078)

dip / drucksache 08.04.2026 · WP 21 · 21/5299 · Antwort · Original ↗

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Vorschlag 83103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/5078) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5299 21. Wahlperiode 08.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5078 – Vorschlag 83103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 58; www.koalitionsvertr ag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und den Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Pub likationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringberich t.pdf?__blob=publicationFile). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage, an der sich der „Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 83103 – Beschleunigung Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 8. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. des EE‑Ausbaus: Fristverlängerung begrenzen“ – eine Anpassung der Bundesimmissionsschutzgesetzgebung gefordert. Die gesetzlichen Fristen für Genehmigungsanträge beginnen mit den vollständig eingereichten Unterlagen bei der zuständigen Behörde. Diese belaufen sich auf sieben Monate, im vereinfachten Verfahren auf drei Monate und eine Verlängerung um jeweils weitere drei Monate. Im Allgemeinen würden die Fristen verworfen und mehrmals um die Dreimonatsfrist verlängert, was zu einer unnötigen Verzögerung der Projekte führte (www.destatis.de/DE/Theme n/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verba endeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; Seite 556). Der Vorschlag wurde von der Bundesregierung aufgenommen, geprüft und umgesetzt. Im Rahmen der Novellierung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes erfolgte die Umsetzung (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiek osten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitor ingbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 406). 1. Wie wirkte sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 83103 auf den Genehmigungsverfahren aus (bitte nach Anzahl der Genehmigungsverfahren unterteilt nach Bundesländern, Gemeinden, Dauer der Prüfung, Datum der Erteilung der Genehmigung aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor, da dies in der Zuständigkeit der Genehmigungsbehörden der Länder liegt. 2. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 83103 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt? Der Vorschlag wurde im Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht (BGBl. 2024 I Nr. 225 vom 8. Juli 2024) umgesetzt. 3. Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Evaluierung des umgesetzten Vorschlages 83103 geben, in dem die Maßnahme ausführlich auf ihre Praxistauglichkeit untersucht wird? a) Wenn ja, wann ist mit einer Evaluierung zu rechnen? b) Wenn nein, aus welchem Grund wird eine Evaluierung nicht durchgeführt? Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet. Sofern die Länder, die für den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zuständig sind, auf Schwierigkeiten bei der Anwendung der Regelung stoßen, können sie diese im Rahmen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) jederzeit an den Bund adressieren. 4. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft, in welchem Umfang die Verfahrensbeschleunigung in der Form der Festschreibung der gesetzlichen Fristen mit einer einmaligen Verlängerungsoption um drei Monate ggf. auch auf andere Genehmigungsverfahren als die zur Errichtung von EE (Erneuerbare Energien)-Anlagen angewendet werden kann? Die Vorgaben über die Fristen des Genehmigungsverfahrens einschließlich der einmaligen Verlängerungsmöglichkeit nach § 10 Absatz 6a des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) gelten für Vorhaben aller Anlagenarten, die nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig sind; es gibt keine Beschränkung auf EE-Anlagen. 5. Auf welche Genehmigungsprozesse sollte nach Ansicht der Bundesregierung die Verfahrensbeschleunigung des Vorschlages 83103 ggf. angewendet werden? Es wird insoweit auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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