Operative Erforderlichkeit zusätzlicher Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4302)
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Operative Erforderlichkeit zusätzlicher Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4302)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5148
21. Wahlperiode 01.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Alexander Gauland, Knuth Meyer-
Soltau, Stefan Möller, Sascha Lensing, Lukas Rehm, Ronald Gläser, Marc
Bernhard, Otto Strauß, Stefan Keuter, Thomas Dietz, Udo Theodor Hemmelgarn,
Kerstin Przygodda, Dr. Malte Kaufmann, Rocco Kever, Edgar Naujok, Bernd
Schattner, Alexis L. Giersch, Dr. Michael Blos, Robin Jünger, Sven Wendorf,
Dr. Maximilian Krah, Marcel Queckemeyer, Dr. Daniel Zerbin, Kay-Uwe Ziegler und
der Fraktion der AfD
Operative Erforderlichkeit zusätzlicher Befugnisse des
Bundesnachrichtendienstes
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/4302)
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/4302 bestätigt, dass im Bundeskanzleramt ein erster Entwurf
zur Reform des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BND-Gesetz)
erstellt wurde und sich derzeit in Vorabstimmung befindet. Ziel der Reform ist
nach Angaben der Bundesregierung eine verfassungskonforme, systematische
Novellierung des Nachrichtendienstrechts, um die operative Leistungsfähigkeit
der Nachrichtendienste des Bundes zu stärken und mit relevanten europäischen
Partnerdiensten Schritt zu halten.
In der öffentlichen Berichterstattung wurde in diesem Zusammenhang über
mögliche zusätzliche operative Handlungsmöglichkeiten des
Bundesnachrichtendienstes (BND) berichtet (z. B. www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/bn
d-gesetz-befugnisse-100.html). Dabei wurde insbesondere auf weitergehende
operative Instrumente verwiesen, die über die bisherige
Informationsgewinnung hinausgehen könnten. Konkrete Angaben dazu, in welchen
sicherheitspolitischen Lagen oder operativen Konstellationen die bestehenden
gesetzlichen Befugnisse des BND nicht ausreichen, wurden bislang jedoch nicht näher
dargelegt.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) bedürfen
eingriffsintensive sicherheitsrechtliche Befugnisse einer hinreichend
bestimmten gesetzlichen Grundlage sowie einer nachvollziehbaren Begründung ihrer
Erforderlichkeit (BVerfG, Urteil vom 20. April 2016 zum BKA-Gesetz [BKA =
Bundeskriminalamt] – 1 BvR 966/09). Eine Reform des BND-Gesetzes, die
zusätzliche operative Befugnisse vorsieht, setzt daher eine klare
sicherheitspolitische Einordnung voraus, aus der hervorgeht, welche konkreten Problemlagen
adressiert werden sollen und weshalb bestehende Regelungen hierfür nicht
ausreichen.
Vor diesem Hintergrund sehen die Fragesteller weiteren Klärungsbedarf
hinsichtlich der tatsächlichen operativen Erforderlichkeit möglicher zusätzlicher
Befugnisse sowie der herangezogenen internationalen Vergleichsmaßstäbe.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten sicherheitspolitischen Entwicklungen oder
Bedrohungsszenarien in den vergangenen fünf Jahren haben die Bundesregierung dazu
veranlasst, zusätzliche operative Befugnisse für den
Bundesnachrichtendienst zu prüfen?
2. In welchen typischen Einsatz- oder Lagekonstellationen sind nach
Auffassung der Bundesregierung die derzeitigen gesetzlichen Befugnisse des
Bundesnachrichtendienstes nicht ausreichend, um seinen gesetzlichen Auftrag
wirksam zu erfüllen?
3. In wie vielen Fällen in den vergangenen fünf Jahren konnte nach Kenntnis
der Bundesregierung der Bundesnachrichtendienst Maßnahmen nicht
durchführen, weil ihm hierfür die erforderlichen gesetzlichen Befugnisse
fehlten, und wenn hierzu keine statistische Erfassung erfolgt, aus welchen
Gründen erfolgt eine solche Erfassung nicht?
4. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren
Fälle, in denen der Bundesnachrichtendienst aus rechtlichen Gründen nicht
operativ tätig werden konnte, obwohl dies aus nachrichtendienstlicher Sicht
als erforderlich eingeschätzt wurde, und wenn ja, welche Kategorien von
Maßnahmen waren hiervon betroffen (z. B. Cyberoperationen,
Einflussmaßnahmen, Zugriff auf technische Infrastruktur oder vergleichbare
Maßnahmen)?
5. Über welche operativen Befugnisse verfügen vergleichbare europäische
Partnerdienste, die dem Bundesnachrichtendienst derzeit nicht zustehen?
6. Welche europäischen Partnerdienste werden im Rahmen der
Reformüberlegungen der Bundesregierung als Vergleichsmaßstab herangezogen?
7. Liegt der Bundesregierung eine systematische Auswertung operativer
Erfahrungsberichte oder interner Lagebewertungen zugrunde, die die
Notwendigkeit zusätzlicher Befugnisse stützt, und wenn ja, seit wann werden
solche Auswertungen durchgeführt?
Berlin, den 1. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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