Herabstufung Deutschlands im Civicus-Monitor (Antwort zu Drs. 21/5061)
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Herabstufung Deutschlands im Civicus-Monitor (Antwort zu Drs. 21/5061)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5301
21. Wahlperiode 09.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-
Mieke Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/5061 –
Herabstufung Deutschlands im Civicus-Monitor
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Civicus veröffentlicht jährlich einen Bericht über bürgerliche Freiheiten in
198 Ländern. Die Organisation wurde 1993 gegründet, seit 2002 hat sie ihren
Sitz in Johannesburg. Weitere Büros befinden sich in Genf und New York.
Ihre Finanzierung bezieht sie aus unterschiedlichen Quellen, so zum Beispiel
von europäischen Staaten sowie von der Ford- und der Open Society
Foundation. Der Civicus-Monitor bewertet, wie es in den untersuchten Staaten um die
Meinungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit
steht. Die zugrunde liegenden Daten werden in Zusammenarbeit mit 20
zivilgesellschaftlichen Forschungspartnern sowie auf Grundlage unabhängiger
Menschenrechtsevaluationen erhoben. Staaten können als offen,
beeinträchtigt, beschränkt, unterdrückt und geschlossen eingestuft werden (https://monit
or.civicus.org/about/).
Nachdem Deutschland jahrelang als „offen“ bewertet worden war, wurde es
im Bericht für das Jahr 2023 auf „beeinträchtigt“ herabgestuft. Das begründete
Civicus primär mit dem repressiven Vorgehen der Behörden gegen
Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten. Der Bericht nennt etwa „exzessive Gewalt“ der
Polizei gegen Protestierende in Lützerath sowie Hausdurchsuchungen,
Vermögensbeschlagnahmungen, die Sperrung von Webseiten und Überwachung von
Kommunikation im Zusammenhang mit den gewaltfreien Protesten der
Gruppe „Letzte Generation“. Auch übermäßige Gewalt und Verbote in Reaktion
auf propalästinensische Proteste werden thematisiert (https://monitor.civicus.o
rg/presscentre/germany/).
2025 hat Civicus Deutschland erneut herabgestuft; die
Handlungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft werden nun als „beschränkt“ bewertet. Der
zugehörige Bericht geht ausführlich auf die Unterdrückung palästinasolidarischer
Proteste ein. Genannt werden häufige Festnahmen, exzessive Polizeigewalt,
Hausdurchsuchungen sowie ein bei einer Berliner Demonstration verhängtes
Verbot, Slogans in arabischer Sprache zu rufen. Der Bericht dokumentiert
ferner, dass eine Veranstaltung mit der UN-Sonderberichterstatterin (UN =
United Nations) für die palästinensischen Gebiete, Francesca Albanese, im
Februar 2025 in Berlin nur unter Polizeibeobachtung stattfinden konnte. Weitere
Themen sind Polizeigewalt gegen Teilnehmende an Protesten gegen den AfD-
Parteitag in Riesa im Januar 2025 sowie eine parlamentarische Anfrage der
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 9. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag zur „politischen Neutralität“
staatlich geförderter Nichtregierungsorganisationen (NGOs; (https://monitor.ci
vicus.org/explore/snap-election-sees-support-double-for-the-far-right-continue
d-crackdown-on-palestine-solidarity-protesters-and-ngos-under-pressure/).
Viele der darin erwähnten Organisationen hatten sich zuvor an Protesten
gegen die Politik der CDU/CSU beteiligt. Die Anfrage wurde vielfach als
einschüchternd bewertet (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/union-anfrage-
organisationen-102.html).
Auch der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty,
übte im Sommer 2025 deutliche Kritik am Umgang deutscher Behörden mit
propalästinensischen Protesten. In einem Brief an den Bundesminister des Innern
Alexander Dobrindt (CSU) kritisierte er Einschränkungen der Versammlungs-
und Meinungsfreiheit. Ebenso wie Civicus problematisierte er Sprachverbote,
die die Berliner Polizei auf Demonstrationen verhängt hatte. Zusätzlich
forderte er die Bundesregierung auf, von jeglichen Maßnahmen abzusehen, die
Menschen aufgrund ihrer politischen Meinung, Religion, Nationalität oder ihres
Migrationsstatus diskriminieren (www.lto.de/recht/nachrichten/n/meinungsfre
iheit-und-polizeigewalt).
1. Hat die Bundesregierung die Herabstufung Deutschlands im Civicus-
Monitor zur Kenntnis genommen?
Die Bundesregierung und der ihr nachgeordnete Bereich informieren sich im
Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung durch unterschiedlichste Quellen.
2. Wie bewertet die Bundesregierung diese Herabstufung?
Eine Bewertung liegt nicht vor.
3. Teilt die Bundesregierung die in dem Bericht dargelegte Einschätzung,
dass Handlungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft in Deutschland
zunehmend eingeschränkt sind?
a) Wenn ja, welche Gründe sieht sie hierfür, und welche Konsequenzen
zieht sie daraus?
b) Wenn nein, warum nicht, und was hält die Bundesregierung der
Einschätzung des Civicus-Monitors entgegen?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung stellt die Inanspruchnahme und Wahrnehmung aller
grundrechtlich geschützten Rechtspositionen in Deutschland sicher. Die
Überprüfung etwaiger Rechtsverstöße obliegt der Judikative.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. Hält die Bundesregierung es für wünschenswert, die
Handlungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft wieder zu erweitern?
a) Wenn ja, welche Ansatzpunkte sieht sie hierfür, und welche Strategien
hat sie gegebenenfalls entwickelt?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung stellt durch zahlreiche Bundesprogramme (wie zum
Beispiel das Bundesprogramm Demokratie leben des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend [BMBFSFJ] oder Zusammenhalt
durch Teilhabe des Bundesministeriums des Innern [BMI]) die Unterstützung
der Zivilgesellschaft zum Beispiel in den Bereichen Demokratieförderung und
Extremismusprävention sicher.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
5. Hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt das an ihn gerichtete
Schreiben des Menschenrechtskommissars des Europarats, Michael
O’Flaherty, gelesen?
6. Hat er daraus Konsequenzen gezogen, und wenn ja, welche?
7. Hat er auf das Schreiben geantwortet, wenn ja, mit welchem Inhalt, und
wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 5 bis 7 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat das Schreiben des Menschenrechtskommissars des
Europarats, Michael O'Flaherty, zur Kenntnis genommen und dieses bereits
beantwortet. Das Antwortschreiben wurde durch den Menschenrechtskommissar
des Europarats auch veröffentlicht (https://rm.coe.int/reply-of-german-minister-
of-interior-to-the-commisisoner-s-letter/1680b678ee). Es wird vollumfänglich
darauf verwiesen.
8. War das Schreiben von Michael O’Flaherty Thema in Gesprächen
zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern, vor dem Hintergrund,
dass viele der darin kritisierten Maßnahmen Landesbehörden betreffen,
und wenn ja, wann (bitte einzeln auflisten)?
Dies war nicht der Fall.
9. Waren die Herabstufungen Deutschlands im Civicus-Monitor 2023 bzw.
2025 Thema in Gesprächen zwischen der Bundesregierung und den
Bundesländern, und wenn ja, wann (bitte einzeln auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
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ISSN 0722-8333
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