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Herabstufung Deutschlands im Civicus-Monitor (Antwort zu Drs. 21/5061)

dip / drucksache 09.04.2026 · WP 21 · 21/5301 · Antwort · Original ↗

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Herabstufung Deutschlands im Civicus-Monitor (Antwort zu Drs. 21/5061) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5301 21. Wahlperiode 09.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne- Mieke Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/5061 – Herabstufung Deutschlands im Civicus-Monitor V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Civicus veröffentlicht jährlich einen Bericht über bürgerliche Freiheiten in 198 Ländern. Die Organisation wurde 1993 gegründet, seit 2002 hat sie ihren Sitz in Johannesburg. Weitere Büros befinden sich in Genf und New York. Ihre Finanzierung bezieht sie aus unterschiedlichen Quellen, so zum Beispiel von europäischen Staaten sowie von der Ford- und der Open Society Foundation. Der Civicus-Monitor bewertet, wie es in den untersuchten Staaten um die Meinungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit steht. Die zugrunde liegenden Daten werden in Zusammenarbeit mit 20 zivilgesellschaftlichen Forschungspartnern sowie auf Grundlage unabhängiger Menschenrechtsevaluationen erhoben. Staaten können als offen, beeinträchtigt, beschränkt, unterdrückt und geschlossen eingestuft werden (https://monit or.civicus.org/about/). Nachdem Deutschland jahrelang als „offen“ bewertet worden war, wurde es im Bericht für das Jahr 2023 auf „beeinträchtigt“ herabgestuft. Das begründete Civicus primär mit dem repressiven Vorgehen der Behörden gegen Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten. Der Bericht nennt etwa „exzessive Gewalt“ der Polizei gegen Protestierende in Lützerath sowie Hausdurchsuchungen, Vermögensbeschlagnahmungen, die Sperrung von Webseiten und Überwachung von Kommunikation im Zusammenhang mit den gewaltfreien Protesten der Gruppe „Letzte Generation“. Auch übermäßige Gewalt und Verbote in Reaktion auf propalästinensische Proteste werden thematisiert (https://monitor.civicus.o rg/presscentre/germany/). 2025 hat Civicus Deutschland erneut herabgestuft; die Handlungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft werden nun als „beschränkt“ bewertet. Der zugehörige Bericht geht ausführlich auf die Unterdrückung palästinasolidarischer Proteste ein. Genannt werden häufige Festnahmen, exzessive Polizeigewalt, Hausdurchsuchungen sowie ein bei einer Berliner Demonstration verhängtes Verbot, Slogans in arabischer Sprache zu rufen. Der Bericht dokumentiert ferner, dass eine Veranstaltung mit der UN-Sonderberichterstatterin (UN = United Nations) für die palästinensischen Gebiete, Francesca Albanese, im Februar 2025 in Berlin nur unter Polizeibeobachtung stattfinden konnte. Weitere Themen sind Polizeigewalt gegen Teilnehmende an Protesten gegen den AfD- Parteitag in Riesa im Januar 2025 sowie eine parlamentarische Anfrage der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 9. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag zur „politischen Neutralität“ staatlich geförderter Nichtregierungsorganisationen (NGOs; (https://monitor.ci vicus.org/explore/snap-election-sees-support-double-for-the-far-right-continue d-crackdown-on-palestine-solidarity-protesters-and-ngos-under-pressure/). Viele der darin erwähnten Organisationen hatten sich zuvor an Protesten gegen die Politik der CDU/CSU beteiligt. Die Anfrage wurde vielfach als einschüchternd bewertet (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/union-anfrage- organisationen-102.html). Auch der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, übte im Sommer 2025 deutliche Kritik am Umgang deutscher Behörden mit propalästinensischen Protesten. In einem Brief an den Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt (CSU) kritisierte er Einschränkungen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Ebenso wie Civicus problematisierte er Sprachverbote, die die Berliner Polizei auf Demonstrationen verhängt hatte. Zusätzlich forderte er die Bundesregierung auf, von jeglichen Maßnahmen abzusehen, die Menschen aufgrund ihrer politischen Meinung, Religion, Nationalität oder ihres Migrationsstatus diskriminieren (www.lto.de/recht/nachrichten/n/meinungsfre iheit-und-polizeigewalt). 1. Hat die Bundesregierung die Herabstufung Deutschlands im Civicus- Monitor zur Kenntnis genommen? Die Bundesregierung und der ihr nachgeordnete Bereich informieren sich im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung durch unterschiedlichste Quellen. 2. Wie bewertet die Bundesregierung diese Herabstufung? Eine Bewertung liegt nicht vor. 3. Teilt die Bundesregierung die in dem Bericht dargelegte Einschätzung, dass Handlungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft in Deutschland zunehmend eingeschränkt sind? a) Wenn ja, welche Gründe sieht sie hierfür, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? b) Wenn nein, warum nicht, und was hält die Bundesregierung der Einschätzung des Civicus-Monitors entgegen? Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung stellt die Inanspruchnahme und Wahrnehmung aller grundrechtlich geschützten Rechtspositionen in Deutschland sicher. Die Überprüfung etwaiger Rechtsverstöße obliegt der Judikative. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Hält die Bundesregierung es für wünschenswert, die Handlungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft wieder zu erweitern? a) Wenn ja, welche Ansatzpunkte sieht sie hierfür, und welche Strategien hat sie gegebenenfalls entwickelt? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung stellt durch zahlreiche Bundesprogramme (wie zum Beispiel das Bundesprogramm Demokratie leben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend [BMBFSFJ] oder Zusammenhalt durch Teilhabe des Bundesministeriums des Innern [BMI]) die Unterstützung der Zivilgesellschaft zum Beispiel in den Bereichen Demokratieförderung und Extremismusprävention sicher. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt das an ihn gerichtete Schreiben des Menschenrechtskommissars des Europarats, Michael O’Flaherty, gelesen? 6. Hat er daraus Konsequenzen gezogen, und wenn ja, welche? 7. Hat er auf das Schreiben geantwortet, wenn ja, mit welchem Inhalt, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 5 bis 7 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung hat das Schreiben des Menschenrechtskommissars des Europarats, Michael O'Flaherty, zur Kenntnis genommen und dieses bereits beantwortet. Das Antwortschreiben wurde durch den Menschenrechtskommissar des Europarats auch veröffentlicht (https://rm.coe.int/reply-of-german-minister- of-interior-to-the-commisisoner-s-letter/1680b678ee). Es wird vollumfänglich darauf verwiesen. 8. War das Schreiben von Michael O’Flaherty Thema in Gesprächen zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern, vor dem Hintergrund, dass viele der darin kritisierten Maßnahmen Landesbehörden betreffen, und wenn ja, wann (bitte einzeln auflisten)? Dies war nicht der Fall. 9. Waren die Herabstufungen Deutschlands im Civicus-Monitor 2023 bzw. 2025 Thema in Gesprächen zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern, und wenn ja, wann (bitte einzeln auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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