Die Initiative "Moving Rwanda" in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (Antwort zu Drs. 21/5796)
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Die Initiative "Moving Rwanda" in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (Antwort zu Drs. 21/5796)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6291
21. Wahlperiode 03.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Erhard Brucker, Rocco Kever, Denis
Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5796 –
Die Initiative „Moving Rwanda“ in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
„Moving Rwanda“ (siehe herd-und-hof.de/handel-/moving-rwanda.html sowie
www.presseorgane.de/2018/03/moving-rwanda-ausbildung-software-un
d.html) ist eine seit März 2018 bestehende öffentlich-private Mobilitäts- und
Ausbildungspartnerschaft zwischen dem Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), der ruandischen Regierung
und deutschen Unternehmen (u. a. Volkswagen, Siemens, SAP). Sie wird als
Teil der „Strategischen Partnerschaft Digitales Afrika“ und der „Initiative für
Transformative Urbane Mobilität“ des BMZ umgesetzt. Aus Sicht der
Fragesteller erfordert die Verwendung öffentlicher Mittel den Nachweis von
Transparenz und Wirksamkeit.
1. Welche Gesamtkosten sind der Bundesregierung für das BMZ seit Start
der Initiative „Moving Rwanda“ (März 2018) bis Februar 2026 bekannt
(bitte nach Jahren, Fördertiteln und Einzelposten wie Beratung,
Ausbildung, Infrastruktur, Fahrzeuge und App-Entwicklung aufschlüsseln)?
4. Wie genau ist die Initiative im BMZ-Haushalt verortet?
Die Fragen 1 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Öffentliche Mittel über die Entwicklungspartnerschaft „Moving Rwanda“
wurden nur für den Schwerpunkt Ausbildung/Berufsbildungsbedarfe zwischen VW
Mobility Solutions Rwanda (VWMSR) und der Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit GmbH (GIZ) verausgabt. Die von November 2018 bis
Dezember 2019 laufende Entwicklungspartnerschaft „Moving Rwanda“ zwischen
VWMSR und der GIZ hatte ein Gesamtvolumen von insgesamt 160 000 Euro.
Die Initiative wurde von November 2018 bis Dezember 2019 aus dem Titel
687 01 Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft im Einzelplan 23 mit
insgesamt 75 000 Euro gefördert. Die Kosten entfielen auf folgende Positionen:
– 1 000 Euro für die Erstellung der Trainingsmaterialien an externes
Consulting
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 3. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
– 50 000 Euro für die Durchführung der Trainings in Ruanda an externes
Consulting
– 20 000 Euro Lokale Förderung
– 4 000 Euro Reisekosten Mitarbeitende.
2. Was ist der Bundesregierung bekannt über geflossene Mittel über die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Deutsche Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH oder andere Träger?
Außer den oben genannten Mitteln sind keine weiteren finanziellen Mittel
geflossen.
3. Welche Zuschüsse, Garantien oder steuerlichen Vergünstigungen sind
privaten Partnern ggf. gewährt worden?
Es wurden im Rahmen der GIZ-Kooperation keine Zuschüsse, Garantien oder
steuerliche Vergünstigungen an private Partner gegeben.
5. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die bisher erreichten
Outputs?
6. Was ist der Bundesregierung über vorliegende Outcomes bzw. Impacts
bekannt (z. B. Beschäftigungseffekte, CO2-Reduktion)?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Das Training war auf die erfolgreiche Ausbildung von 150 Fahrerinnen und
Fahrern ausgelegt. Diese Zielgröße wurde erreicht. Weitere Outputs waren der
Einsatz der ersten Elektro-Autos und Ladestationen in Kigali und die
Durchführung einer Marktanalyse zur Digitalisierung des ruandischen Transport- und
Logistiksektors von Siemens, VW, GIZ und der New Partnership for Africas
Development Business Foundation (NEPAD). Zu den vom Privatsektor
durchgeführten Programmeinheiten liegen der Bundesregierung keine Impact-
Analysen vor.
7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Evaluationsberichte,
Monitoringdaten oder Gutachten (einschließlich GIZ-Daten)?
Das BMZ wurde über regelmäßige Projektfortschrittsberichte informiert.
8. Welchen aktuellen Status (aktiv oder beendet) hat die Initiative, und
welche Flottengröße, welcher Stand beim Elektrofahrzeug (EV)-Ausbau
und welche App-Nutzung liegen der Bundesregierung für das Jahr 2026
vor?
Die Initiative ist seit 2020 beendet.
9. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über bestehende Verträge mit
der ruandischen Regierung, Volkswagen, Siemens und weiteren Partnern,
welche weiteren Ausbaupläne sind bekannt?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Verträge zwischen der
ruandischen Regierung mit deutschen Unternehmen vor.
10. Welche Herausforderungen und Risiken (z. B. Serviceprobleme,
Sicherheitslage Ruanda-DRC (Document and Reporting Compliance)) sind der
Bundesregierung bekannt?
Der Bundesregierung sind keine derartigen Risiken bekannt.
11. Liegt der Bundesregierung eine Kosten-Nutzen-Analyse vor?
Die Umsetzung der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft wird im Rahmen der
politischen Steuerung auf Basis vorliegender Monitoringdaten und im
regelmäßigen Dialog mit Akteuren der Wirtschaft kontinuierlich überprüft und wenn
nötig angepasst.
12. Welche Skaleneffekte und welcher Lerntransfer für andere Projekte bzw.
Partnerländer sind der Bundesregierung bekannt?
Lernerfahrungen aus „Moving Rwanda“ sind in die Sonderinitiative
Ausbildung und Beschäftigung (heute: Globalvorhaben „Gute Beschäftigung für
sozialgerechten Wandel“) eingeflossen. Vordergründig handelte es sich dabei um
Erfahrungen zur methodischen Planung und Projektführung mit deutschen und
europäischen Unternehmen in Afrika.
13. Plant das BMZ ähnliche PPP (Parlamentarisches Patenschafts-
Programm)-Modelle wie „Moving Rwanda“ in weiteren Ländern?
Die verstärkte Einbindung deutscher Unternehmen in entwicklungspolitische
Vorhaben erfolgt flexibel, unter anderem, um auf länder-, handels- und
investitionsspezifische Opportunitäten reagieren zu können.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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