Transparenz und Umsetzung des Projekts des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Feminismus in Aktion für Strukturelle Transformation in Armenien, Kolumbien, Ruanda und Tunesien
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Transparenz und Umsetzung des Projekts des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Feminismus in Aktion für Strukturelle Transformation in Armenien, Kolumbien, Ruanda und Tunesien
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/273
21. Wahlperiode 26.05.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Johann Martel, Denis Pauli,
Arne Raue, Martina Uhr, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Alexander Wolf und der Fraktion
der AfD
Transparenz und Umsetzung des Projekts des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Feminismus in Aktion für
Strukturelle Transformation in Armenien, Kolumbien, Ruanda und Tunesien
Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unterstützt das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
seit 2023 das Projekt „Feminismus in Aktion für Strukturelle Transformation“
(FAST, IATI-ID: DE-1-202322048 [IATI = International Aid Transparency
Initiative]) mit einem Fördervolumen von 8 Mio. Euro, das durch die Deutsche
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in den
Partnerländern Armenien, Kolumbien, Ruanda und Tunesien für den Zeitraum vom
1. Oktober 2023 bis zum 31. September 2026 umgesetzt wird (www.transparen
zportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202322048?title=Feminismus+in+Aktion
+f%C3%BCr+Strukturelle+Transformation). Bis Mai 2025 wurden hierfür
1 799 175,78 Euro ausgezahlt (a. a. O.). Ziel des Vorhabens ist die Förderung
geschlechtergerechter Strukturen durch die Verankerung „feministischer
Kernprinzipien“ in staatlichen und zivilgesellschaftlichen Institutionen, mit
besonderem Fokus auf innovative Ansätze wie „Data Feminism“, „den Aufbau von
Best Practices“ und die Bekämpfung von Herausforderungen wie
geschlechtsbasierter Gewalt oder ungleicher „Care-Arbeit“ (www.giz.de/projektdaten/proj
ects.action?request_locale=de_DE&pn=202322048).
Im Rahmen einer länderspezifischen Differenzierung verfolgt das Projekt
kontextuell ausgerichtete Schwerpunkte. In Armenien konzentriert sich das
Vorhaben auf die Prävention „geschlechtsbasierter Gewalt“ sowie die Entwicklung
methodischer Ansätze zur Erhebung von „Daten für die Gleichberechtigung der
Geschlechter“ (www.giz.de/de/weltweit/155736.html). In Kolumbien
fokussiert das Projekt die „Verbindung zwischen Frieden, Klimawandel und
Feminismus“ und fördert die Vernetzung feministischer Organisationen und
Institutionen (a. a. O.). Angesichts der historischen Bedeutung des
Friedensprozesses von 2016, im Rahmen dessen Frauen, die als Mitglieder bewaffneter
Gruppen (z. B. FARC [Las Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia], ELN
[Ejército de Liberación Nacional] oder paramilitärische Gruppen) tätig waren,
entwaffnet und demobilisiert wurden, stellt sich den Fragestellern die Frage, ob
das Projekt u. a. Maßnahmen zur sozioökonomischen Reintegration dieser
ehemaligen Kämpferinnen berücksichtigt (www.theigc.org/blogs/gender-equality/
war-economic-reintegration-challenges-women-ex-combatants-colombia).
Für Tunesien zielt das Vorhaben darauf ab, „bei der Beschäftigung mit
erneuerbaren Energien und guter Regierungsführung Geschlechterhierarchien und
ausschluss abzubauen“ und bringt hierzu insbesondere Frauen aus der
Energiewirtschaft zusammen (a. a. O.). In Ruanda werden Projekte implementiert, „die
gute Regierungsführung ausbauen, Daten für die Gleichberechtigung der
Geschlechter erheben sowie geschlechtsbasierte[r] Gewalt vorbeugen“ (a. a. O.).
Angesichts des Genozids von 1994, dessen anhaltende soziale und
psychologische Folgen insbesondere in betroffenen Gemeinschaften präsent sind, wollen
die Fragesteller prüfen, ob das Projekt u. a. gezielte Maßnahmen zur Prävention
geschlechtsbasierter Gewalt in diesem spezifischen Kontext verfolgt (theconver
sation.com/rwandan-genocide-30-years-on-omitting-womens-memories-encour
ages-incomplete-understanding-of-violence-224630).
Die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 69 des
Abgeordneten Rocco Kever (Bundestagsdrucksache 21/69) verweist auf den Dritten
entwicklungspolitischen Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter, in dem
„die Kernprinzipien als zentrale Kernelemente der feministischen
Entwicklungspolitik des BMZ“ erläutert werden. Das Projekt unterliege „den üblichen
Prüfverfahren und Kontrollmechanismen für die Verwendung deutscher
Steuergelder“, wobei „die Zweckmäßigkeit und Transparenz“ durch „regelmäßige
Berichterstattung zu Fortschritten und Ergebnissen des durchgeführten
Vorhabens anhand vereinbarter Ziele, Indikatoren und Wirkungsketten“ sowie durch
„Projektevaluierungen“ sichergestellt werde (a. a. O.). Zudem wird betont, dass
„das BMZ Daten zu seinen Projekten nach dem Standard der International Aid
Transparency Initiative (IATI) veröffentlicht und so für die transparente
Verwendung von Haushaltsmitteln sorgt“ (a. a. O.). Der Dritte
entwicklungspolitische Aktionsplan betont u. a. die Prinzipien der „3R“ – Rechte, Ressourcen und
Repräsentanz – und unterstreicht die gezielte Einbindung von Männern und
Jungen, um geschlechtergerechte Normen nachhaltig zu fördern (www.bmz.de/
resource/blob/196130/dritter-entwicklungspolitischer-aktionsplan-zur-gleichste
llung-der-geschlechter.pdf). Darüber hinaus legt der Aktionsplan z. B. einen
Fokus auf einen intersektionalen Ansatz, auf die Förderung der politischen
Teilhabe von Frauen und marginalisierten Gruppen, die Zusammenarbeit mit
zivilgesellschaftlichen Akteuren aus dem Globalen Süden, die Ermittlung der
Bedarfslage für feministische Ansätze in Partnerländern sowie die Umsetzung
gendertransformativer Ansätze wie den Abbau diskriminierender
Geschlechterstereotype (a. a. O.).
Diese Antwort ist nach Auffassung der Fragesteller unzureichend, weil sie
weder die inhaltliche Ausgestaltung der Kernprinzipien noch die genauen
Maßnahmen zur Sicherstellung der Mittelverwendung transparent darlegt. Eine
detaillierte Aufklärung ist aus Sicht der Fragesteller notwendig, um die
Effektivität, Nachhaltigkeit und Rechtfertigung der Mittelverwendung im Einklang mit
den Interessen der deutschen Steuerzahler sicherzustellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche quantifizierbaren Ergebnisse wurden mit den bisher ausgezahlten
1 799 175,78 Euro des FAST-Projekts erzielt, und wie verteilen sich diese
Ergebnisse sowie die entsprechenden Ausgaben auf die Partnerländer
Armenien, Kolumbien, Ruanda und Tunesien (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
2. Welche Aufteilung der geplanten Fördersumme von 8 Mio. Euro ist für
die einzelnen Partnerländer Armenien, Kolumbien, Ruanda und Tunesien
geplant (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
3. Welche Kriterien und methodischen Ansätze bildeten die Grundlage des
Entscheidungsprozesses für die Auswahl der Partnerländer des FAST-
Projekts Armenien, Kolumbien, Ruanda und Tunesien, wurde die Eignung
alternativer Länder in einem systematischen, vergleichenden
Evaluationsverfahren geprüft, und wie berücksichtigt die Bundesregierung
maßgebliche Risikofaktoren wie politische Stabilität, kulturelle Kompatibilität der
„feministischen Kernprinzipien“, Korruptionsanfälligkeit sowie die
Angemessenheit der Ressourcenzuweisung im Kontext konkurrierender
entwicklungspolitischer Prioritäten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
4. Welche spezifischen Mechanismen zur Korruptionsprävention, wie etwa
Transparenzberichte oder Due-Diligence-Verfahren, wurden im Rahmen
des FAST-Projekts implementiert, und welche methodischen Ansätze
(z. B. unabhängige Audits, quantitative Indikatoren) werden zur
Evaluierung ihrer Wirksamkeit eingesetzt?
5. Welche konkreten Kontrollmechanismen (z. B. externe Audits,
Zwischenberichte) werden angewendet, und wie oft finden diese statt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller, die o. g. Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 69 verweist auf „übliche Prüfverfahren“)?
6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die im IATI-Standard
veröffentlichten Daten des FAST-Projekts vollständig, aktuell und für die
Öffentlichkeit verständlich sind (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
7. Nach welchen Kriterien wurden die Partnerorganisationen ausgewählt,
und welche Due-Diligence-Verfahren (z. B. Finanzprüfungen, Anti-
Korruptionsmaßnahmen) sichern deren Zuverlässigkeit?
8. Welcher Anteil der Verwaltungskosten der GIZ GmbH entfällt auf das 8-
Mio.-Euro-Budget bzw. auf die bereits ausgezahlten 1 799 175,78 Euro,
und wie wird dieser im Detail begründet (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
9. Welche „vereinbarten Ziele, Indikatoren und Wirkungsketten“ wurden für
das FAST-Projekt definiert, und wie werden diese regelmäßig überprüft
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
10. Welche unabhängigen Stellen führen die „Projektevaluierungen“ durch,
wie oft finden diese statt, und welche Ergebnisse wurden bisher
veröffentlicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
11. Wie wird die Nachhaltigkeit der Projektergebnisse nach Förderende
sichergestellt, und wer trägt die Folgekosten in jedem Partnerland?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz der Mittelverwendung im
Vergleich zu ähnlichen Projekten, und welche Kennzahlen liegen dieser
Bewertung zugrunde?
13. Welche spezifischen Indikatoren wurden für jedes Ziel im FAST-Projekt
festgelegt, und wie werden diese Indikatoren pro Land gemessen (bitte
Beispiele für quantitative und qualitative Indikatoren angeben)?
14. Wie sehen die „Wirkungsketten“ in jedem Partnerland aus, und wie wird
sichergestellt, dass die Kausalität zwischen Projektaktivitäten und
Ergebnissen nachvollziehbar ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
15. Welche Methoden werden verwendet, um die Daten für die vereinbarten
Indikatoren zu erheben, und wie wird die Datenqualität in jedem
Partnerland überprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
16. Wie oft wird die „regelmäßige Berichterstattung zu Fortschritten und
Ergebnissen“ des Projekts durchgeführt, und welche Inhalte umfasst diese
Berichterstattung pro Land (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
17. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit eine „Projektevaluierung“ als
erfolgreich gilt, und wie werden diese Kriterien in jedem Partnerland
angewendet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
18. Welche Abweichungen von den vereinbarten Zielen oder Indikatoren
wurden bisher im FAST-Projekt festgestellt, und welche Maßnahmen wurden
ergriffen, um diese zu korrigieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
19. Wie wird sichergestellt, dass die „Wirkungsketten“ des FAST-Projekts
langfristig überprüfbar bleiben, insbesondere nach Projektende, und
welche Mechanismen gibt es, um dies zu gewährleisten (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
20. Welche konkreten Programme bzw. Projekte wurden in Kolumbien bei der
Vernetzung feministischer Organisationen zu Frieden und Klimawandel
initiiert, wie wird die Wirkung gemessen und welche konkreten Summen
wurden pro Projekt ausgegeben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
21. Wie trägt das Projekt in Kolumbien zur Stärkung der
Geschlechterperspektive in Friedensprozessen bei, und welche quantitativen Ergebnisse
wurden erzielt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
22. Welche spezifischen Maßnahmen ergreift das FAST-Projekt, um
geschlechtsbasierte Gewalt in Regionen Kolumbiens zu bekämpfen, die
weiterhin von bewaffneten Gruppen oder von Nachwirkungen des
Kolumbienkonflikts betroffen sind, und wie wird die Wirkung dieser Maßnahmen
gemessen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
23. Werden konkrete Programme oder Maßnahmen gefördert, um die
sozioökonomische Reintegration von ehemaligen Kämpferinnen in Kolumbien
zu fördern – definiert als Frauen, die im Rahmen des Friedensprozesses
von 2016 als Mitglieder bewaffneter Gruppen (z. B. FARC, ELN oder
paramilitärische Gruppen), welche entwaffnet und demobilisiert wurden –,
und wenn ja, wie berücksichtigen diese Programme feministische Ansätze
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
24. Welche Projekte bzw. Programme wurden in Tunesien initiiert, um an
Ansätzen zu arbeiten, „die bei der Beschäftigung mit erneuerbaren Energien
und guter Regierungsführung Geschlechterhierarchien und -ausschluss
abbauen“, und welche konkreten Summen wurden ausgegeben (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
25. Wie viele Frauen in Tunesien wurden durch das Projekt in der
Energiewirtschaft gefördert, und welche quantitativen Ergebnisse wurden erzielt
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
26. Welche Maßnahmen wurden in Tunesien ergriffen, um Frauen aus der
Energiewirtschaft zusammenzubringen, welche konkreten Projekte
wurden hierbei geschaffen, und welche Summen wurden ausgegeben (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
27. Welche Projekte wurden bzw. werden in Ruanda initiiert, „die gute
Regierungsführung ausbauen, Daten für die Gleichberechtigung der
Geschlechter erheben sowie geschlechtsbasierte[r] Gewalt vorbeugen“, und welche
konkreten Summen wurden pro Projekt ausgegeben (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
28. Wie werden die Projekte zur guten Regierungsführung in Ruanda
umgesetzt, und wie tragen diese zur Geschlechtergleichstellung bei (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller; bitte Beispiele und Evaluationsmethoden
nennen)?
29. Welche Fortschritte wurden in Ruanda bei der Prävention
geschlechtsbasierter Gewalt erzielt, und wie wird die Wirkung gemessen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
30. Wie genau werden in Ruanda die „Daten für die Gleichberechtigung der
Geschlechter“ erhoben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
31. Welche spezifischen Maßnahmen ergreift das Projekt in Ruanda, um
geschlechtsbasierte Gewalt zu verhindern, insbesondere in Gemeinschaften,
die von den Nachwirkungen des Genozids 1994 betroffen sind, und
welche quantifizierbaren Ergebnisse (z. B. Anzahl der erreichten Frauen,
reduzierte Gewaltfälle) wurden erzielt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
32. Wie wird in Ruanda die Stärkung von Dienstleistungen für Überlebende
geschlechtsbasierter Gewalt unterstützt, wie z. B. psychologische
Unterstützung oder Rechtsberatung, und welche Evaluationsmethoden werden
angewendet, um die Qualität und Zugänglichkeit dieser Dienstleistungen
zu bewerten?
33. Welche Fortschritte wurden in Armenien bei der Stärkung feministischer
Organisationen erzielt, und wie wird deren gestärkte Kapazität
quantifiziert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
34. Wie unterstützt das Projekt in Armenien die Entwicklung von Methoden
zur Datenerhebung für Geschlechtergleichstellung, welche Datenquellen
oder Indikatoren werden genutzt, und welche Summen sind vorgesehen
bzw. wurden schon ausgegeben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
35. Welche Projekte wurden geschaffen, um in Armenien
„geschlechtsbasierter Gewalt vorzubeugen“, und welche Beträge wurden bereitgestellt bzw.
sollen pro Projekt hierzu bereitgestellt werden (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
36. Welche konkreten „Best Practices“ wurden für die Prävention
geschlechtsbasierter Gewalt in den Projektländern ausgewählt, und wie
werden diese umgesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte Beispiele
pro Land nennen)?
37. Wie wird der Begriff „Data Feminism“ im Kontext des FAST-Projekts
konzeptionell definiert, und welche spezifischen Methoden der
geschlechterresponsiven Datenerhebung (z. B. quantitative Umfragen, qualitative
Analysen) werden in Armenien und Ruanda eingesetzt, um die
Geschlechtergleichstellung zu fördern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
38. Welche „feministischen Kernprinzipien“ aus dem Dritten
entwicklungspolitischen Aktionsplan werden im FAST-Projekt umgesetzt, und wie
werden diese in jedem Partnerland operationalisiert (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller; bitte pro Land spezifizieren)?
39. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die „feministischen
Kernprinzipien“ des Aktionsplans nicht nur deklaratorisch, sondern tatsächlich in
den Projektaktivitäten umgesetzt werden, und welche konkreten Beispiele
gibt es pro Land (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
40. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Prinzipien des
Aktionsplans mit den kulturellen, sozialen und politischen Gegebenheiten der
Partnerländer vereinbar sind, und welche Anpassungen wurden
vorgenommen?
41. Wie wird der im Aktionsplan geforderte intersektionale Ansatz in der
Projektumsetzung umgesetzt, und welche Beispiele gibt es pro Land (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
42. Welche Maßnahmen fördern die im Aktionsplan geforderte politische
Teilhabe von Frauen und marginalisierten Gruppen, und welche
Ergebnisse wurden erzielt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
43. Welche Evaluationsmechanismen wurden gemäß dem Aktionsplan
implementiert, und welche konkreten Ergebnisse liegen vor (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
44. Welche Fortschritte wurden bei der Zusammenarbeit mit
zivilgesellschaftlichen Akteuren aus dem Globalen Süden gemäß dem Aktionsplan erzielt,
und welche Organisationen sind beteiligt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
45. Wie wurde die Bedarfslage für feministische Ansätze in den
Partnerländern ermittelt, und welche Kriterien lagen der Analyse zugrunde?
46. Wie werden die im Dritten entwicklungspolitischen Aktionsplan
definierten „3R“-Prinzipien (Rechte, Ressourcen, Repräsentanz) im FAST-Projekt
operationalisiert, und welche konkreten Maßnahmen und zugehörigen
Indikatoren wurden in den Partnerländern Armenien, Kolumbien, Ruanda
und Tunesien implementiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
47. Welche Indikatoren aus dem Dritten entwicklungspolitischen Aktionsplan
werden verwendet, um den Fortschritt der feministischen Kernprinzipien
im FAST-Projekt zu messen, und welche Daten liefern diese (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
48. Wie unterstützt das Projekt die im Aktionsplan geforderten
gendertransformativen Ansätze (z. B. Abbau diskriminierender
Geschlechterstereotype), und welche Beispiele gibt es pro Land (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
49. Wie wird die im Aktionsplan betonte Einbindung von Männern und
Jungen zur Förderung geschlechtergerechter Normen umgesetzt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller; bitte konkrete Maßnahmen pro Land nennen)?
50. Bestehen Pläne, das Projekt nach Ablauf der aktuellen Förderphase
fortzusetzen, wenn ja, in welchem Umfang, und mit welcher Begründung
angesichts nationaler Haushaltszwänge?
51. Welche potenziellen Risiken in der zweckgebundenen Verwendung
wurden identifiziert, und welche präventiven Maßnahmen (z. B.
Risikoanalysen, Kontrollmechanismen) wurden in den Partnerländern implementiert,
um diese Risiken zu minimieren?
52. Wie hoch ist der Eigenanteil der Partnerländer oder Partnerorganisationen,
handelt es sich dabei um Geld- oder Sachleistungen, und wie wird dessen
tatsächliche Leistung überprüft?
53. In welchem Umfang wurde ggf. deutsche Expertise oder wurden
Unternehmen eingebunden, und war dies eine Zielvorgabe des BMZ?
54. Wie viele Partnerorganisationen sind in jedem Partnerland aktiv, und
welche spezifischen Rollen übernehmen sie in den jeweiligen
Projektschwerpunkten?
55. Welche konkrete Rolle spielt ggf. das Referat G 11 (Feministische
Entwicklungspolitik) des BMZ bei der Planung, Umsetzung und
Überwachung des Projekts, und welche spezifischen Aufgaben oder
Entscheidungsbefugnisse wurden diesem Referat zugeteilt?
Berlin, den 20. Mai 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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