Vorschlag 35106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 35106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4770
21. Wahlperiode 18.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 35106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen,
zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu
formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen
zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57
Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV
unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaende
abfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__
blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Pu
blikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringberich
t.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Deutscher Bauernverband e. V.“
beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 35106 – Vereinfachung der Zertifizierung von
Anlagen, Einheiten bzw. Komponenten – eine Anpassung der Elektronische-
Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) gefordert.
Biogasanlagen überschreiten nach Ansicht des Bauernverbands oftmals eine
Leistung von 135 Kilowatt (kW; installierte Leistung), für die eine
Anlagenzertifizierung gemäß Anwendungsregeln des Verbands der Elektrotechnik,
Elektronik und Informationstechnik e. V. (VDE) erforderlich ist. Eine Zertifizierung
ist mit einem erheblichen Aufwand und Kosten für die Biogasanlagenbetreiber
verbunden. Eine Anpassung der NELEV könnte zu einer Kostenersparnis
führen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Dow
nloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile,
S. 330).
Die Bundesregierung beabsichtigt, den Vorschlag 35106 umzusetzen. Eine
teilweise Umsetzung wurde bereits durch die Anpassung der Elektronische-
Eigenschaften-Nachweis-Verordnung und der Verordnung über technische
Anforderungen an Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie (EAAV) erreicht
(www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloa
ds-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publica
tionFile, S. 198).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 35106 der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung
aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Welche Kostenersparnis wurde nach Kenntnis der Bundesregierung durch
die Anpassung der NELEV und der EAAV bei der Leistungserhöhung einer
Biogasanlage entsprechend dem Vorschlag 35106 erreicht?
3. Wie ist der gegenwärtige Umsetzungsstand der geplanten Maßnahmen zur
Umsetzung des Vorschlags 35106 in Bezug auf sonstige Rechtsänderungen
(Gesetz oder Verordnungen), wie im Monitoringbericht beschrieben?
4. Wie ist der gegenwärtige Umsetzungsstand beim Aufbau eines zentralen
Registers für Einheiten- und Kompetenzzertifikate (ZeReZ) bei der
Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien e. V (FGW), und
wann ist mit einer dementsprechenden Umsetzung zu rechnen?
5. Wird die Umsetzung des Vorschlags 35106 durch die Bundesregierung
evaluiert, um festzustellen, in welchem Umfang eine Bürokratieentlastung
erreicht wurde?
a) Wenn ja, wann erfolgt die Evaluierung?
b) Wenn ja, durch wen wird die Evaluierung durchgeführt?
c) Wenn ja, wann, und wo wird der Bericht der Evaluierung
veröffentlicht?
d) Wenn nein, aus welchem Grund wird die Evaluierung nicht
durchgeführt?
Berlin, den 10. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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