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Datenauswahl und mögliche Analysegrenzen im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht (Antwort zu Drs. 21/4827)

dip / drucksache 14.04.2026 · WP 21 · 21/5375 · Antwort · Original ↗

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Datenauswahl und mögliche Analysegrenzen im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht (Antwort zu Drs. 21/4827) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5375 21. Wahlperiode 14.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sascha Müller, Karoline Otte, Katharina Beck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/4827 – Datenauswahl und mögliche Analysegrenzen im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundeskabinett hat am 3. Dezember 2025 den Siebten Armuts- und Reichtumsbericht (7. ARB) beschlossen (vgl. www.bmas.de/DE/Service/Press e/Pressemitteilungen/2025/bundeskabinett-beschliesst-den-siebten-armuts-un d-reichtumsbericht.html). Die Bundesregierung ist durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages vom 27. Januar 2000 verpflichtet, regelmäßig einen Armuts- und Reichtumsbericht vorzulegen, der die wirtschaftliche und soziale Lage sowie die zugrunde liegenden Ursachen von Armut und Reichtum analysiert. Der parlamentarische Auftrag umfasst eine faktenbasierte und integrierte Betrachtung materieller Ressourcen, zentraler Lebenslagen und sozialer Mobilität sowie die Ableitung umfassender politischer Handlungsbedarfe. Der vorliegende Bericht erfüllt nach Ansicht der Fragestellenden diesen Anspruch nur eingeschränkt. Insbesondere im oberen Einkommens- und Vermögensbereich stehen nur begrenzt belastbare Informationen zur Verfügung. Zentrale Wechselwirkungen – etwa zwischen Einkommen, Vermögen, Kapitalerträgen und Erbschaften – werden nicht systematisch analysiert. Dadurch bleiben wesentliche strukturelle Ursachen sozialer Ungleichheit unzureichend erfasst, und die im Berichtsauftrag vorgesehene Ableitung tragfähiger politischer Schlussfolgerungen wird erschwert. Internationale verteilungsökonomische Forschung weist darauf hin, dass sehr große Vermögensbestände in amtlichen Statistiken systematisch unterschätzt werden. Gerade im obersten Bereich der Vermögensverteilung verlieren einkommensbasierte Indikatoren an Aussagekraft, da ökonomische Erträge dort zunehmend in Form von Vermögenszuwächsen, nicht realisierten Gewinnen und Beteiligungserträgen anfallen, die statistisch nur unvollständig erfasst werden. In der Folge bleiben zentrale ökonomische Ressourcen sowie damit verbundene Einfluss- und Handlungsspielräume in der Verteilungsanalyse unzureichend abgebildet, was die Aussagekraft der für staatliches Handeln herangezogenen Analysen einschränkt und Fragen politischer Gleichheit und demokratischer Steuerungsfähigkeit berührt. Eine differenzierte, datengestützte Betrachtung hoher Einkommen und Vermögen bildet eine wesentliche Grundlage für eine Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 13. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. sachgerechte Bewertung sozialer Ungleichheit und für die Ableitung tragfähiger politischer Entscheidungen. Eine unzureichende statistische Erfassung sehr großer Vermögensbestände und ihrer Erträge hat dabei auch institutionelle Relevanz, da sie die Transparenz über ökonomische Ressourcen und deren Konzentration einschränkt, auf deren Grundlage politische Entscheidungen getroffen werden. Die Qualität der Verteilungsberichterstattung ist damit eine Voraussetzung für eine informierte öffentliche Debatte, eine funktionsfähige demokratische Steuerung sowie für transparente Prozesse demokratischer Willensbildung. Im Bereich Vermögen werden im 7. ARB zwar hohe Konzentrationen ausgewiesen, jedoch vorwiegend auf aggregierter Ebene. Informationen über sehr große Vermögensbestände, deren Zusammensetzung und Bedeutung fehlen weitgehend. Der Bericht weist für den Berichtszeitraum einen Vermögens- Gini von rund 0,72 aus, ohne die Struktur der Vermögenskonzentration im oberen Bereich weiter aufzuschlüsseln. Zwar zeigt der Bericht, dass das oberste Dezil nahezu die Hälfte der übertragenen Vermögen erhält, doch deren langfristige Bedeutung für Vermögensaufbau und soziale Mobilität wird nur begrenzt analysiert. Im Bereich Einkommen verweist der ARB auf langfristig stabile Ungleichheitskennziffern, ohne deren Ursachen vertiefend zu untersuchen. Externe Auswertungen zeigen hingegen wachsende Abstände zwischen hohen und niedrigen Einkommen sowie steigende Armutsquoten (vgl. Hans-Böckler- Stiftung, WSI (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut)- Verteilungsbericht 2025). Preissteigerungen belasten niedrige Erwerbseinkommen überdurchschnittlich – ein Aspekt, der im Bericht nur begrenzt berücksichtigt wird. Im Bereich Altersarmut verweist der 7. ARB auf rund 750 000 Leistungsbeziehende der Grundsicherung im Alter, berücksichtigt jedoch die empirisch belegte hohe Nichtinanspruchnahme dieser Leistungen nicht ausreichend. Nach wissenschaftlichen Studien nimmt nur ein Teil der Anspruchsberechtigten Leistungen tatsächlich in Anspruch, sodass das Ausmaß von Altersarmut statistisch nur unvollständig abgebildet wird (vgl. DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung)-Wochenbericht 49/2019). Seniorinnen und Senioren gehören zu den Gruppen mit stark steigenden Armutsrisiken. Eine Fokussierung auf relative Einkommensarmut und Leistungsbezug reicht nicht aus, um das Ausmaß von Altersarmut abzubilden. Positiv hervorzuheben ist, dass Klima- und Dekarbonisierungsfragen aufgegriffen werden; die sozialen Verteilungswirkungen bestehender Klimapolitik bleiben jedoch weitgehend unquantifiziert. Dabei bleibt offen, in welchem Umfang Klimainstrumente unterschiedliche Haushalte finanziell belasten. Aus den Bereichen Vermögenskonzentration, Einkommensungleichheit, Wohnkostenentwicklung, Klimaungleichheit und ungleiche Vermögensübertragungen ergeben sich zentrale strukturelle Faktoren sozialer Ungleichheit, deren Darstellung und analytische Einordnung im 7. ARB unterschiedlich weit reichen.  1. Nach welchen fachlichen Kriterien wurden die im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht verwendeten Indikatoren, Datenquellen und Analyseansätze ausgewählt, und welche Bedeutung hatten dabei insbesondere Datenverfügbarkeit, methodische Belastbarkeit, zeitliche Vergleichbarkeit und die Abbildbarkeit hoher Einkommen und Vermögen? Es wird auf die Ausführungen zur Konzeption und zu inhaltlichen Schwerpunkten des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts in Kapitel A 1.1 und zur Entwicklung der Einkommens- und Vermögensverteilung in Kapitel B 2 auf Bundestagsdrucksache 21/3250 verwiesen.  2. Welche konzeptionellen Ansätze zur Bestimmung von Reichtum wurden bei der Erstellung des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts geprüft und verwendet? Die Bundesregierung folgt einem Verständnis von „Reichtum“ als privilegierter Lebenssituation, mit der erhöhte Teilhabemöglichkeiten und Verwirklichungschancen verbunden sind. Diesem Ansatz folgend, werden weit überdurchschnittliche Teilhabemöglichkeiten und Verwirklichungschancen in den verschiedenen Dimensionen (Einkommen, Vermögen, Wohnen etc.) gemäß den gebräuchlichen Operationalisierungen und Abgrenzungen in der Verteilungs- und Wohlfahrtsforschung untersucht. a) Aus welchen fachlichen Gründen enthält der Bericht keine eigenständige Definition von Reichtum? Da auch in der Forschung keine allgemein akzeptierte Definition von „Reichtum“ existiert, verzichtet die Bundesregierung darauf, eine eigenständige Definition vorzunehmen, zumal aufgrund des Verständnisses von „Reichtum“ als notwendig multidimensional zu analysierendem Phänomen auch das Problem der Datenverfügbarkeit gegeben ist. Die Vielschichtigkeit von „Reichtum“ zeigt sich auch im Indikatorentableau des Armuts- und Reichtumsberichts (vgl. www.armuts-und-reichtumsbericht.de/DE/Indikatoren/Reichtum/reichtu m.html). b) Welche Auswirkungen hat das Fehlen einer eigenständigen Definition von Reichtum auf die Auswahl der verwendeten Indikatoren sowie auf die Analyse hoher Vermögen und Einkommen im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht? Es wird auf die Ausführungen zum Thema Reichtum im Indikatorentableau des Armuts- und Reichtumsberichts verwiesen (abrufbar unter: www.armuts-und-re ichtumsbericht.de/DE/Indikatoren/Reichtum/reichtum.html).  3. Welche übergreifenden Datenquellen stehen der Bundesregierung zur Erfassung großer Vermögensbestände zur Verfügung? Es wird auf die Ausführungen zur Datenlage zur Vermögensverteilung in Kapitel B 2.3 des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts verwiesen.  4. Welchen fachlichen Überlegungen folgt die Bundesregierung bei der Festlegung des Schwellenwerts von 5 000 Euro jährlichem Vermögenseinkommen für den ARB-Indikator R02 („Top- Vermögenseinkommensbezieher“), und aus welchen Gründen wird auf eine differenzierte Betrachtung der Vermögenseinkommen im oberen Prozent- und Promillebereich verzichtet? Es wird auf die Ausführungen zum Indikator R02 im Indikatorentableau des Armuts- und Reichtumsberichts verweisen (abrufbar unter: www.armuts-und-re ichtumsbericht.de/DE/Indikatoren/Reichtum/Top-Vermoegenseinkommensbezi eher/R02-Indikator-Top-Vermoegenseinkommensbezieher.html).  5. In welchem Umfang kann der Siebte Armuts- und Reichtumsbericht Wechselwirkungen zwischen Einkommen und Vermögen im oberen Verteilungsbereich abbilden, und in welcher Form werden diese Wechselwirkungen im Bericht konzeptionell oder methodisch berücksichtigt? Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung lagen im Vergleich zum Vorgängerbericht keine aktuellen Daten vor, die eine gemeinsame Betrachtung des Einkommens und Vermögens ermöglichen. Der Siebte Armuts- und Reichtumsbericht zeigt aber an verschiedenen Stellen Wechselwirkungen zwischen Einkommen und Vermögen, u. a. einen Zusammenhang zwischen Einkommen und Vermögen im Lebenszyklus und auch einen positiven Zusammenhang zwischen Vermögensmobilität und der Höhe des Einkommens.  6. Aus welchen fachlichen und methodischen Gründen werden bestimmte Vermögenskomponenten, insbesondere nicht realisierte Vermögensgewinne, im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht nicht berücksichtigt?  7. Welche Auswirkungen haben etwaige Datenlücken und methodische oder rechtliche Begrenzungen auf die Aussagekraft des Armuts- und Reichtumsberichts, insbesondere im Hinblick auf die Analyse hoher Vermögen, Einkommenskonzentrationen und struktureller Ungleichheit?  8. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die nach Ansicht der Fragestellenden bestehenden Datenlücken bei großen Vermögensbeständen, Kapitalerträgen und nicht realisierten Vermögensgewinnen künftig zu verringern, und welche fachlichen, rechtlichen oder statistischen Grenzen stehen dem entgegen? Die Fragen 6 bis 8 werden gemeinsam beantwortet. Der Siebte Armuts- und Reichtumsbericht greift auf die gängigen Konzepte und Statistiken zur Vermögens- und Einkommensmessung zurück. Es wird auf die Ausführungen in Kapitel B 2.2 und B 2.3 im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht verwiesen.  9. In welchem Umfang werden im Armuts- und Reichtumsbericht materielle und soziale Deprivation mit Informationen zur Vermögensverteilung verknüpft, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie Vermögensarmut das Risiko materieller Einschränkungen beeinflusst? Es wird auf die Ausführungen zum Thema materielle und soziale Deprivation in Kapitel B 2.1.3 im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht verwiesen. Informationen zur materiellen und sozialen Deprivation in Abhängigkeit von der Vermögenshöhe liegen der Bundesregierung nicht vor. 10. Welche institutionellen, wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure wurden in den Erstellungsprozess des Berichtes einbezogen, und in welcher Form flossen deren Beiträge in den Siebten Armuts- und Reichtumsbericht ein? Die Bundesregierung wurde bei der Erstellung des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts von einem Beraterkreis und einem Wissenschaftlichen Gutachtergremium unterstützt. Diesen Gremien, deren Mitglieder auf der Internetseite www.armuts-und-reichtumsbericht.de/DE/Startseite/start.html aufgeführt werden, wurden die (Zwischen)Ergebnisse der beauftragten Forschungsvorhaben präsentiert und diese mit ihnen diskutiert. Sowohl dieses Feedback als auch die Rückmeldungen zu dem Berichtsentwurf wurden – soweit möglich – in dem nachfolgend vom Bundeskabinett beschlossenen Bericht berücksichtigt. 11. Welche fachlichen Grundlagen nutzt die Bundesregierung zur Einordnung der Entwicklung der verfügbaren Haushaltseinkommen im Berichtszeitraum? Die Ausführungen basieren auf den Ergebnissen des Gutachtens „Entwicklungstendenzen der Einkommensverteilung in Deutschland vor dem Hintergrund der COVID‑19-Pandemie“ des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung in Tübingen (abrufbar unter: www.armuts-und-reichtumsbericht.de/Sha redDocs/Downloads/Service/01-ave-kombination.pdf?__blob=publicationFile &v=1). Ergänzend wird auf die Ausführungen in Kapitel B 2.2 im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht verwiesen. 12. Welche methodischen Ansätze und statistischen Verfahren verwendet die Bundesregierung, um langfristige Trends der Einkommens- und Vermögensungleichheit über verschiedene Berichtszeiträume hinweg zu analysieren und vergleichbar darzustellen? Es wird auf die Ausführungen in Kapitel B 2 im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht verwiesen. Darüber hinaus enthält die Begleitforschung, insbesondere das Gutachten „Entwicklungstendenzen der Einkommensverteilung in Deutschland vor dem Hintergrund der COVID‑19-Pandemie“ des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung in Tübingen (abrufbar unter: www.armuts-u nd-reichtumsbericht.de/SharedDocs/Downloads/Service/01-ave-kombination.p df?__blob=publicationFile&v=1) sowie das Gutachten „Vermögensaufbau in Deutschland – aktuelle Trends und Treiber“ vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (abrufbar unter: www.armuts-und-reichtumsbericht.de/Shared Docs/Downloads/Service/03-diw-vermoegenswachstum.pdf?__blob=publicatio nFile&v=1) weitere Informationen zu den verwendeten methodischen Ansätzen und statistischen Verfahren. 13. Aus welchen Gründen verzichtet die Bundesregierung im Armuts- und Reichtumsbericht auf die Darstellung und Erläuterung der sogenannten Palma-Ratio als ergänzenden Ungleichheitsindikator zur Abbildung von Unterschieden zwischen oberen und unteren Einkommens- bzw. Vermögensgruppen? Die Entwicklung des Palma-Ratios für die Einkommensverteilung ist abrufbar im Indikatorentableau zum Armuts- und Reichtumsbericht: Indikator G01 Einkommensverteilung (www.armuts-und-reichtumsbericht.de/DE/Indikatoren/Ge sellschaft/Einkommensverteilung/G01-Indikator-Einkommensverteilung.html? nn=6b4adb25-2301-44d0-915f-9e023f6b0e69). Der Indikator G02 zur Vermögensverteilung im Indikatorentableau zum Siebten Armuts- und Reichtumsbericht berichtet auch die Verteilung der Nettovermögen auf Dezile (abrufbar unter: www.armuts-und-reichtumsbericht.de/Share dDocs/Downloads/Gesellschaft/G02-Excel-Vermoegensverteilung.xlsx?__blo b=publicationFile&v=4) und ermöglicht die Berechnung von verschiedenen Verteilungsmaßen. 14. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Verteilung von Arbeitseinkommen in verschiedenen Einkommensgruppen – einschließlich der sehr hohen Einkommen – vor, und auf welchen Datenquellen beruhen diese Angaben? Die Ausführungen im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht basieren auf den Ergebnissen des Gutachtens „Entwicklungstendenzen der Einkommensverteilung in Deutschland vor dem Hintergrund der COVID‑19-Pandemie“ des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung in Tübingen (abrufbar unter: www.a rmuts-und-reichtumsbericht.de/SharedDocs/Downloads/Service/01-ave-kombin ation.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Ergänzend wird auf die Ausführungen in Kapitel C 1.3 im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht verwiesen. 15. Welche Aspekte der Einkommensverteilung können nach Kenntnis der Bundesregierung mit den derzeit verfügbaren Daten nur eingeschränkt abgebildet werden, und welche Gründe bestehen für diese Begrenzungen? Es wird auf die Ausführungen in Kapitel B 2 im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht verwiesen. 16. Welche konkreten steuerpolitischen Maßnahmen prüft oder plant die Bundesregierung, um im Sinne eines „ausgewogenen und sozial gerechten Steuermixes“ die Steuer- und Abgabenbelastung geringer und mittlerer Arbeitseinkommen zu begrenzen und damit die im Armuts- und Reichtumsbericht beschriebenen Ziele einer wachstumsfreundlichen und verteilungsgerechten Steuerpolitik zu erreichen (vgl. ARB, Kapitel 2.4.2)? 17. Welche Optionen erwägt die Bundesregierung darüber hinaus, um die Nettoeinkommen unterer und mittlerer Einkommensgruppen gezielt zu erhöhen, und wie bewertet sie die finanziellen und verteilungspolitischen Wirkungen dieser möglichen Maßnahmen im Rahmen des im Armuts- und Reichtumsbericht beschriebenen „ausgewogenen und sozial gerechten Steuermixes“? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Nach den zum Jahresanfang 2026 in Kraft getretenen Entlastungen für Einkommensteuerzahlende und Kindergeldbeziehende sind die Beratungen der Bundesregierung über die im Koalitionsvertrag vereinbarte und zur Mitte der Legislaturperiode vorgesehene Einkommensteuersenkung insbesondere für untere und mittlere Einkommen noch nicht abgeschlossen. Entscheidungen zu Änderungen beim Einkommensteuertarif bedürfen – auch im Kontext der Prüfung der zur Freistellung des Existenzminimums gegebenenfalls notwendigen Tarifanpassungen ab 2027 – einer umfassenden Vorbereitung und werden im Verlauf des Jahres 2026 getroffen. Neben Reformmaßnahmen zur Stärkung einer ausgewogenen Steuerlastverteilung wird die Bundesregierung die Empfehlungen der Kommissionen zur Sozialstaatsreform und im Bereich der Sozialversicherungen intensiv prüfen, um das Steuer-, Abgaben- und Transfersystem anreizfreundlich und verteilungsgerecht weiterzuentwickeln. 18. Welche methodischen Ansätze nutzt die Bundesregierung für die Darstellung der Vermögensverteilung im oberen Bereich, und auf welche Datenquellen stützt sie sich hierbei? 19. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Zusammensetzung großer Vermögensbestände vor? 20. Welche Daten nutzt die Bundesregierung zur Erfassung von Unternehmens-, Immobilien- und Finanzvermögen natürlicher Personen, und welche Grenzen bestehen dabei? 21. Welche Rolle spielen Vermögensgewinne, Kapitalerträge und nicht realisierte Wertsteigerungen in der Analyse der Vermögensentwicklung des oberen Verteilungsbereichs, und welche Daten stehen der Bundesregierung hierfür zur Verfügung? Die Fragen 18 bis 21 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Ausführungen in Kapitel B 2.3 im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht verwiesen. 22. Welche Möglichkeiten bestehen zur systematischen Auswertung der gemeinsamen Verteilung hoher Arbeits- und Kapitaleinkommen? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 23. Welche Auswirkungen hatte die Einführung der Abgeltungsteuer auf die statistische Sichtbarkeit und Dokumentation von Kapitalerträgen? Seit der Einführung der Abgeltungssteuer ab dem Jahr 2009 werden Kapitaleinkünfte an der Quelle (i. d. R. Banken) abgeltend besteuert. Da die Steuer anonym erhoben wird, gibt es keine steuerstatistischen Informationen über die Kapitalerträge. Für einen differenzierten statistischen Nachweis müsste eine personenbezogene Erfassung der Kapitaleinkünfte vorgesehen werden. Dies würde jedoch den administrativen Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger deutlich erhöhen und die vereinfachende Wirkung der Abgeltungsteuer aufheben. 24. Welche steuerrechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen beeinflussen die Datentransparenz über Vermögens- und Kapitaleinkünfte? Hinsichtlich der Kapitaleinkünfte wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. Als Vermögenseinkünfte könnten zudem beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung betrachtet werden. Die hierzu im Rahmen von Steuerveranlagungen erhobenen Daten sind in der Lohn- und Einkommensteuerstatistik erfasst und können unter Wahrung des Steuer- und Statistikgeheimnisses ausgewertet werden. 25. Sieht die Bundesregierung Anhaltspunkte für eine strukturelle Unterbesteuerung sehr großer Vermögen infolge der begrenzten Erfassung vermögensbasierter Erträge – insbesondere nicht realisierter Vermögensgewinne und einbehaltener Beteiligungserträge –, wie sie in der internationalen verteilungsökonomischen Forschung, unter anderem von Gabriel Zucman, beschrieben wird? Kapitalerträge werden in Deutschland bei der Realisierung besteuert. Eine laufende Erfassung, auch nicht realisierter Vermögensgewinne, würde daher von der bestehenden Steuersystematik abweichen und wäre zudem mit sehr hohen administrativen Kosten und Bewertungsproblematiken, z. B. bei nicht börsennotierten Unternehmen und volatilen Vermögenswertentwicklungen, verbunden. 26. Wie bewertet die Bundesregierung unabhängig von der eigenen Einschätzung zur Frage einer strukturellen Unterbesteuerung den Ansatz einer individuellen Mindestbesteuerung sehr hoher Vermögen, der darauf abzielt, eine gleichmäßige effektive steuerliche Mindestbelastung sicherzustellen, sofern die tatsächlich gezahlten Steuern unter einer festgelegten Schwelle liegen? Spielräume für Steuerhinterziehung und Steuergestaltung sehr vermögender Privatpersonen bestehen insbesondere aufgrund der möglichen Verschleierung von Inhaberschaften von Einkommensströmen und Vermögenswerten. Ein wichtiger Ansatzpunkt für die effektivere Besteuerung dieser Vermögen ist daher die Stärkung der Transparenzanforderungen. Maßnahmen zur Sicherstellung einer effektiven Besteuerung von sehr vermögenden Personen erfordern eine enge internationale Zusammenarbeit und Koordination, welche die Bundesregierung bereits unterstützt. Die Einführung einer isolierten individuellen Mindeststeuer in Deutschland hätte voraussichtlich nur sehr begrenzten Erfolg und wäre außerdem mit hohen administrativen Kosten und großen Herausforderungen bei der Bewertung von Vermögen verbunden. 27. Welche Daten stehen der Bundesregierung zu Unternehmensbeteiligungen natürlicher Personen zur Verfügung? Wer bestimmte Beteiligungsschwellen aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, über- oder unterschreitet, muss dies der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dem Emittenten mitteilen (§ 33 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes – WpHG); mitteilungspflichtig sind auch natürliche Personen. Die Informationen müssen durch den Emittenten veröffentlicht und an das Unternehmensregister übermittelt werden (§ 40 WpHG). 28. Welche Erkenntnisse bestehen über die Qualität der Informationen zu wirtschaftlich Berechtigten, insbesondere bei internationalen oder komplexen Eigentümerstrukturen? Das Transparenzregister, das 2017 aufgrund der 4. EU‑Geldwäscherichtlinie eingeführt wurde, schafft Transparenz darüber, welche natürlichen Personen als wirtschaftlich Berechtigte hinter den verschiedenen im Inland agierenden Rechtseinheiten stehen und von diesen profitieren. Hierfür müssen alle juristischen Personen, eingetragenen Personengesellschaften, Trusts und anderen Rechtsgestaltungen ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister mitteilen. Auch ausländische Gesellschaften, die im Inland Immobilieneigentum unmittelbar oder mittelbar (über Share Deals) erwerben, müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten mitteilen. Im Rahmen von sog. Unstimmigkeitsmeldungen erstellt die registerführende Stelle bereits jetzt insbesondere bei komplexen Eigentümerstrukturen sogenannte Eigentums- und Kontrollstrukturübersichten zu den von einer Unstimmigkeit betroffenen Rechtseinheiten (§ 23a Absatz 3a des Geldwäschegesetzes – GwG). Ergänzend sieht der Anfang März 2026 veröffentlichte Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (ZFG) vor, dass eintragungspflichtige Rechtseinheiten auch bei Mitteilung der Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten Eigentums- und Kontrollstrukturübersichten an das Transparenzregister übermitteln können. Mit Anwendbarkeit der EU-Geldwäscheverordnung (Verordnung (EU) 2024/1624) ab 10. Juli 2027 wird die Übermittlung von Eigentums- und Kontrollstrukturübersichten für alle Rechtseinheiten verpflichtend sein, wenn die Eigentums- und Kontrollstruktur mehr als eine juristische Person, eingetragene Personengesellschaft oder Rechtsgestaltung umfasst. 29. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagekraft der verfügbaren Daten über Kapitalerträge im internationalen Vergleich? Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. Kapitalerträge unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer, welche von den Kreditinstituten abgeführt wird. Der Verwaltung liegen keine Informationen zu den zugrunde liegenden Vermögenswerten oder zur statistischen Aufschlüsselung der Abgeltungsteuer in Zins- und Veräußerungserträge vor. Ähnliche Limitationen bestehen auch in anderen Ländern, weshalb international vergleichbare Statistiken in der Regel keine granulare Aufteilung von Kapitalerträgen enthalten. 30. Welche externen wissenschaftlichen Studien und Datensätze zu großen Vermögensbeständen und Vermögenskonzentrationen wurden für die Erstellung des Armuts- und Reichtumsberichts herangezogen? a) Nach welchen Kriterien wurden diese Studien und Datensätze ausgewählt? b) In welchem Umfang fließen ihre Ergebnisse in die Analyse der Vermögensverteilung ein? Die Fragen 30 bis 30b werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Ausführungen in Kapitel B 2.3 im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht verwiesen. 31. Welche Indikatoren nutzt die Bundesregierung zur Bewertung der Auswirkungen steigender Wohnkosten auf unterschiedliche Haushaltsgruppen? Es wird auf den Indikator G13 zur Wohnkostenbelastung im Indikatorentableau zum Siebten Armuts- und Reichtumsbericht verwiesen (abrufbar unter: www.ar muts-und-reichtumsbericht.de/DE/Indikatoren/Gesellschaft/Wohnkostenbelastu ng/wohnkostenbelastung.html), sowie auf die Ausführungen in Kapitel C 3 im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht. Dieser Indikator wird von Eurostat im Rahmen der Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (EU‑SILC-Erhebung) erhoben und schlüsselt die Wohnkostenbelastung nach Alter, Geschlecht und Armutsgefährdung auf (Indikator ilc_lvho08a). Dieser Indikator wird auch im Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland (Bundestagsdrucksache 21/2170) verwendet. Zuletzt ging der Median der Wohnkostenbelastung zurück, dies ist insbesondere auf die Wohngeld-Plus-Reform zurückzuführen, die die Reichweite und Höhe des Wohngeldes deutlich ausgedehnt hat, und seit Januar 2023 zunehmend ihre Wirkung entfaltet. 32. Auf welcher Datenbasis beruhen die Aussagen des Armuts- und Reichtumsberichts zur Entwicklung der Überschuldungssituation privater Haushalte? Es wird auf die Ausführungen zu Indikator A07 zur Überschuldung im Indikatorentableau zum Armuts- und Reichtumsbericht verwiesen (abrufbar unter: www.armuts-und-reichtumsbericht.de/DE/Indikatoren/Armut/Ueberschuldung/ A07-Indikator-Ueberschuldung.html?nn=615cc680-22e8-4541-a8ce-b4fc11ef 1832). 33. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Entwicklung der verfügbaren Realeinkommen seit Beginn der Preissteigerungsphasen vor? Es wird auf die Ausführungen in Kapitel B 1.2 im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht verwiesen. 34. Welche Datengrundlagen stehen für die Bewertung der Wohnkostenbelastung älterer Menschen zur Verfügung? Eurostat veröffentlicht im Rahmen der EU-SILC-Erhebung die Wohnkostenbelastung nach Alter, Geschlecht und Armutsgefährdung (Indikator ilc_lvho08a). Dieser Indikator wird u. a. im Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland (Bundestagsdrucksache 21/2170) und in der Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung (Indikator G13, Wohnkostenbelastung www.armuts-und-reichtumsberich t.de/DE/Indikatoren/Gesellschaft/Wohnkostenbelastung/wohnkostenbelastun g.html) ausgewertet. Informationen zur Wohnkostenbelastung älterer Menschen liefert auch das Sozio-oekonomische Panel (SOEP). Hierauf basierende Studien sind ebenfalls für den Siebten Armuts- und Reichtumsbericht genutzt worden. 35. Welche Daten nutzt die Bundesregierung zur Einschätzung des Umfangs der Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen im Alter, und wie bewertet sie die Aussagekraft dieser Daten vor dem Hintergrund, dass lediglich der tatsächliche Leistungsbezug statistisch erfasst wird? 36. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Nichtinanspruchnahme von Mindestsicherungsleistungen für die Interpretation armutsbezogener Indikatoren im Alter bei, und wie wird dies im Armuts- und Reichtumsbericht berücksichtigt? Die Fragen 35 und 36 werden gemeinsam beantwortet. Belastbare Daten zu „verdeckter Armut“ gibt es nicht, denn Personen, die Grundsicherungsleistungen nicht in Anspruch nehmen, können statistisch nicht erfasst werden. In welchem Umfang eine Nicht-Inanspruchnahme besteht, kann nur auf Basis von Modellrechnungen geschätzt werden. Dabei wird eine mögliche Bedürftigkeit in der Grundsicherung auf Basis von Befragungsdaten zu Einkommen und Vermögen simuliert. Es liegt in der Natur der Sache, dass solche Simulationsrechnungen mit hoher Unsicherheit einhergehen. Dies spiegelt sich auch in der großen Varianz der Ergebnisse zur Nichtinanspruchnahme wider, wenn man verschiedene Studien zu dieser Thematik vergleicht. Typischerweise ist auch der Anteil der Fälle sehr hoch, die tatsächlich Grundsicherungsleistung beziehen, aber nach dem Modell gar keinen Anspruch haben. Nur so lässt sich nämlich die Güte einer solchen Simulation überhaupt testen. Ergänzend wird auf die Ausführungen in Kapitel B 4.4. im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht verwiesen. 37. In welchem Umfang berücksichtigt die Bundesregierung in ihrer Berichterstattung strukturelle Faktoren, die spezifisch zur Armutsgefährdung älterer Menschen beitragen, und welche Datenquellen werden hierfür herangezogen? Niedrige Einkommen und Bedürftigkeit im Alter sind in der Regel das Ergebnis fehlender oder nicht ausreichender Vorsorge, die in der Regel durch gering entlohnte Arbeit oder Brüche im Lebenslauf entsteht. Typische Brüche im Lebenslauf, die zu einer fehlenden oder nicht ausreichenden Vorsorge beitragen können, sind zum Beispiel Migration und längere Phasen von Arbeitslosigkeit oder Selbstständigkeit. Weitere Ausführungen finden sich im Alterssicherungsbericht 2024 im Kapitel C.5.2. 38. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über ältere Menschen, die trotz Armutsbetroffenheit keinen Leistungsanspruch haben oder keinen Antrag stellen, und wie wird dieser Personenkreis im Armuts- und Reichtumsbericht berücksichtigt? Ältere Menschen, die ihre individuellen existenznotwendigen Lebensunterhaltsbedarfe nicht aus eigenem Einkommen bzw. verwertbarem Vermögen decken können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Ergänzend wird auf die Ausführungen in Kapitel B 4.4. im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht verwiesen. 39. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den sozialen Folgen steigender Wohnkostenbelastungen vor, insbesondere im Hinblick auf Armutsrisiken trotz Erwerbsarbeit und Einschränkungen der sozialen Teilhabe? Es wird auf die Ausführungen in Kapitel C.3.4 des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts und auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen. Darüber hinaus sind der Bundesregierung auch die aktuellen Veröffentlichungen zu „Wohnarmut“ bekannt. 40. Welche Datengrundlagen nutzt die Bundesregierung zur Darstellung der unterschiedlichen CO₂-Emissionen verschiedener Einkommensgruppen? Die Datengrundlagen können den Quellenangaben zu den jeweiligen Textstellen in Kapitel B.6 des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts entnommen werden. Die Bundesregierung berücksichtigt in ihrer Darstellung die Ergebnisse verschiedener wissenschaftlicher Studien. Die Darstellung der CO2- Emissionen pro Haushalt und nach Einkommensdezilen (Schaubild B.6.1.2 des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts) basiert auf einer Berechnung des Öko Instituts auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018. 41. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den sozialen Wirkungen bestehender Klimapolitikinstrumente auf verschiedene Haushaltstypen vor? 42. Welche methodischen Einschränkungen bestehen bei der Erfassung klimabedingter finanzieller Belastungen unterschiedlicher Haushaltsgruppen? 43. Welche Daten und Kriterien verwendet die Bundesregierung zur Einschätzung der Wechselwirkungen zwischen Klimapolitik und sozialer Ungleichheit? Die Fragen 41 bis 43 werden gemeinsam beantwortet. Die sozialen Wirkungen bestehender Klimaschutzinstrumente wurden durch die Bundesregierung bisher nicht systematisch untersucht, weshalb nicht zu allen bestehenden Klimaschutzmaßnahmen Informationen zu den sozialen Wirkungen vorliegen. Die Bundesregierung hat jedoch gemäß § 9 Absatz 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes die Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2026 auf ihre sozialen Wirkungen hin analysiert. Dabei wurde eine übergeordnete Einschätzung der Verteilungswirkung pro Maßnahme gegeben und die betroffene und erreichte Zielgruppe genauer beleuchtet. Darüber hinaus wurde eine qualitative Gesamteinschätzung der Maßnahmen und ihrer sozialen Wirkungen insgesamt in den jeweiligen Sektoren (Gebäude, Verkehr und Energiewirtschaft) gezogen und die Ergebnisse summarisch in Kapitel 4 des Klimaschutzprogramms 2026 dargestellt. Um die Verteilungswirkungen von Klimaschutzmaßnahmen künftig bereits bei der Vorbereitung klimapolitischer Maßnahmen abschätzen zu können, befindet sich ein Sozialmonitoring Klimaschutz in der Entwicklung. Damit sollen künftige Maßnahmen bereits bei der Erarbeitung hinsichtlich ihrer Verteilungswirkungen breit analysiert und möglichst sozial gerecht konzipiert werden. Darüber hinaus wird eine Belastungsanalyse der künftigen europäischen CO2-Bepreisung in den Bereichen Wärme und Verkehr gemäß der europäischen Verordnung für den Klima-Sozialfonds Bestandteil des nationalen Klima-Sozialplans sein. Eine detaillierte Analyse der Wirkungen klimapolitischer Maßnahmen auf Haushaltstypen und Haushaltsgruppen sowie die Einschätzung der Wechselwirkungen zwischen Klimapolitik und sozialer Ungleichheit ist komplex. Dabei sind die üblichen methodischen Einschränkungen von sozio-ökonomischen Wirkungsanalysen zu berücksichtigen. Beispielsweise müssen Annahmen zu Verhaltensweisen der Betroffenen getroffen werden, was die Aussagekraft der Ergebnisse einschränken kann. Herausforderungen ergeben sich auch aus der Beschränkung der zur Verfügung stehenden Daten. Beispielsweise wird die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die auch Grundlage der Belastungsanalyse für den Klima-Sozialplan ist, durch das Statistische Bundesamt nur alle fünf Jahre erhoben, und die Veröffentlichung erfolgt zeitverzögert. 44. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den dargestellten Entwicklungen sowie aus den in den vorangegangenen Fragen angesprochenen Analysegrenzen im Bereich Verteilung, Einkommen, Vermögen und Vermögensübertragungen für künftige politische Schwerpunktsetzungen und Berichtskonzeptionen? Die dargestellten Entwicklungen und Befunde werden bei der zukünftigen Armuts- und Reichtumsberichterstattung berücksichtigt werden. Entscheidungen über politische Schwerpunktsetzungen und Berichtskonzeptionen sind noch nicht getroffen worden. 45. Welche zusätzlichen Datenquellen hält die Bundesregierung für geeignet, um Ursachen und Strukturen sozialer Ungleichheit künftig differenzierter abzubilden? Die Bundesregierung wird bei der zukünftigen Untersuchung der Ursachen und Strukturen sozialer Ungleichheit auf alle dann zur Verfügung stehenden Datenquellen zurückgreifen. 46. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Erkenntnisse über leistungslose Einkommen systematischer in die Berichterstattung einzubeziehen? Es wird auf Kapitel B 2.2. im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht verwiesen. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zum Thema „Leistungslose Einkommen und Besteuerung von Kapitaleinkünften auf Bundestagsdrucksache 21/2368 verwiesen. 47. Welche Perspektiven bestehen für eine langfristige Weiterentwicklung des Armuts- und Reichtumsberichts hinsichtlich Analyseumfangs, Datentiefe und methodischer Transparenz? Eine Entscheidung über die zukünftige Ausgestaltung der Armuts- und Reichtumsberichte ist in der Bundesregierung noch nicht erfolgt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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