Datenauswahl und mögliche Analysegrenzen im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht (Antwort zu Drs. 21/4827)
Text
Datenauswahl und mögliche Analysegrenzen im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht (Antwort zu Drs. 21/4827)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5375
21. Wahlperiode 14.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sascha Müller, Karoline Otte, Katharina
Beck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4827 –
Datenauswahl und mögliche Analysegrenzen im Siebten Armuts- und
Reichtumsbericht
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundeskabinett hat am 3. Dezember 2025 den Siebten Armuts- und
Reichtumsbericht (7. ARB) beschlossen (vgl. www.bmas.de/DE/Service/Press
e/Pressemitteilungen/2025/bundeskabinett-beschliesst-den-siebten-armuts-un
d-reichtumsbericht.html). Die Bundesregierung ist durch einen Beschluss des
Deutschen Bundestages vom 27. Januar 2000 verpflichtet, regelmäßig einen
Armuts- und Reichtumsbericht vorzulegen, der die wirtschaftliche und soziale
Lage sowie die zugrunde liegenden Ursachen von Armut und Reichtum
analysiert. Der parlamentarische Auftrag umfasst eine faktenbasierte und integrierte
Betrachtung materieller Ressourcen, zentraler Lebenslagen und sozialer
Mobilität sowie die Ableitung umfassender politischer Handlungsbedarfe.
Der vorliegende Bericht erfüllt nach Ansicht der Fragestellenden diesen
Anspruch nur eingeschränkt. Insbesondere im oberen Einkommens- und
Vermögensbereich stehen nur begrenzt belastbare Informationen zur Verfügung.
Zentrale Wechselwirkungen – etwa zwischen Einkommen, Vermögen,
Kapitalerträgen und Erbschaften – werden nicht systematisch analysiert. Dadurch
bleiben wesentliche strukturelle Ursachen sozialer Ungleichheit unzureichend
erfasst, und die im Berichtsauftrag vorgesehene Ableitung tragfähiger
politischer Schlussfolgerungen wird erschwert.
Internationale verteilungsökonomische Forschung weist darauf hin, dass sehr
große Vermögensbestände in amtlichen Statistiken systematisch unterschätzt
werden. Gerade im obersten Bereich der Vermögensverteilung verlieren
einkommensbasierte Indikatoren an Aussagekraft, da ökonomische Erträge dort
zunehmend in Form von Vermögenszuwächsen, nicht realisierten Gewinnen
und Beteiligungserträgen anfallen, die statistisch nur unvollständig erfasst
werden.
In der Folge bleiben zentrale ökonomische Ressourcen sowie damit
verbundene Einfluss- und Handlungsspielräume in der Verteilungsanalyse unzureichend
abgebildet, was die Aussagekraft der für staatliches Handeln herangezogenen
Analysen einschränkt und Fragen politischer Gleichheit und demokratischer
Steuerungsfähigkeit berührt. Eine differenzierte, datengestützte Betrachtung
hoher Einkommen und Vermögen bildet eine wesentliche Grundlage für eine
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 13. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
sachgerechte Bewertung sozialer Ungleichheit und für die Ableitung
tragfähiger politischer Entscheidungen.
Eine unzureichende statistische Erfassung sehr großer Vermögensbestände
und ihrer Erträge hat dabei auch institutionelle Relevanz, da sie die
Transparenz über ökonomische Ressourcen und deren Konzentration einschränkt, auf
deren Grundlage politische Entscheidungen getroffen werden. Die Qualität der
Verteilungsberichterstattung ist damit eine Voraussetzung für eine informierte
öffentliche Debatte, eine funktionsfähige demokratische Steuerung sowie für
transparente Prozesse demokratischer Willensbildung.
Im Bereich Vermögen werden im 7. ARB zwar hohe Konzentrationen
ausgewiesen, jedoch vorwiegend auf aggregierter Ebene. Informationen über sehr
große Vermögensbestände, deren Zusammensetzung und Bedeutung fehlen
weitgehend. Der Bericht weist für den Berichtszeitraum einen Vermögens-
Gini von rund 0,72 aus, ohne die Struktur der Vermögenskonzentration im
oberen Bereich weiter aufzuschlüsseln. Zwar zeigt der Bericht, dass das oberste
Dezil nahezu die Hälfte der übertragenen Vermögen erhält, doch deren
langfristige Bedeutung für Vermögensaufbau und soziale Mobilität wird nur
begrenzt analysiert.
Im Bereich Einkommen verweist der ARB auf langfristig stabile
Ungleichheitskennziffern, ohne deren Ursachen vertiefend zu untersuchen. Externe
Auswertungen zeigen hingegen wachsende Abstände zwischen hohen und
niedrigen Einkommen sowie steigende Armutsquoten (vgl. Hans-Böckler-
Stiftung, WSI (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut)-
Verteilungsbericht 2025). Preissteigerungen belasten niedrige Erwerbseinkommen
überdurchschnittlich – ein Aspekt, der im Bericht nur begrenzt berücksichtigt
wird.
Im Bereich Altersarmut verweist der 7. ARB auf rund 750 000
Leistungsbeziehende der Grundsicherung im Alter, berücksichtigt jedoch die empirisch
belegte hohe Nichtinanspruchnahme dieser Leistungen nicht ausreichend.
Nach wissenschaftlichen Studien nimmt nur ein Teil der
Anspruchsberechtigten Leistungen tatsächlich in Anspruch, sodass das Ausmaß von Altersarmut
statistisch nur unvollständig abgebildet wird (vgl. DIW (Deutsches Institut für
Wirtschaftsforschung)-Wochenbericht 49/2019). Seniorinnen und Senioren
gehören zu den Gruppen mit stark steigenden Armutsrisiken. Eine Fokussierung
auf relative Einkommensarmut und Leistungsbezug reicht nicht aus, um das
Ausmaß von Altersarmut abzubilden.
Positiv hervorzuheben ist, dass Klima- und Dekarbonisierungsfragen
aufgegriffen werden; die sozialen Verteilungswirkungen bestehender Klimapolitik
bleiben jedoch weitgehend unquantifiziert. Dabei bleibt offen, in welchem
Umfang Klimainstrumente unterschiedliche Haushalte finanziell belasten.
Aus den Bereichen Vermögenskonzentration, Einkommensungleichheit,
Wohnkostenentwicklung, Klimaungleichheit und ungleiche
Vermögensübertragungen ergeben sich zentrale strukturelle Faktoren sozialer Ungleichheit,
deren Darstellung und analytische Einordnung im 7. ARB unterschiedlich
weit reichen.
1. Nach welchen fachlichen Kriterien wurden die im Siebten Armuts- und
Reichtumsbericht verwendeten Indikatoren, Datenquellen und
Analyseansätze ausgewählt, und welche Bedeutung hatten dabei insbesondere
Datenverfügbarkeit, methodische Belastbarkeit, zeitliche
Vergleichbarkeit und die Abbildbarkeit hoher Einkommen und Vermögen?
Es wird auf die Ausführungen zur Konzeption und zu inhaltlichen
Schwerpunkten des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts in Kapitel A 1.1 und zur
Entwicklung der Einkommens- und Vermögensverteilung in Kapitel B 2 auf
Bundestagsdrucksache 21/3250 verwiesen.
2. Welche konzeptionellen Ansätze zur Bestimmung von Reichtum wurden
bei der Erstellung des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts geprüft
und verwendet?
Die Bundesregierung folgt einem Verständnis von „Reichtum“ als privilegierter
Lebenssituation, mit der erhöhte Teilhabemöglichkeiten und
Verwirklichungschancen verbunden sind. Diesem Ansatz folgend, werden weit
überdurchschnittliche Teilhabemöglichkeiten und Verwirklichungschancen in den
verschiedenen Dimensionen (Einkommen, Vermögen, Wohnen etc.) gemäß den
gebräuchlichen Operationalisierungen und Abgrenzungen in der Verteilungs-
und Wohlfahrtsforschung untersucht.
a) Aus welchen fachlichen Gründen enthält der Bericht keine
eigenständige Definition von Reichtum?
Da auch in der Forschung keine allgemein akzeptierte Definition von
„Reichtum“ existiert, verzichtet die Bundesregierung darauf, eine eigenständige
Definition vorzunehmen, zumal aufgrund des Verständnisses von „Reichtum“ als
notwendig multidimensional zu analysierendem Phänomen auch das Problem
der Datenverfügbarkeit gegeben ist. Die Vielschichtigkeit von „Reichtum“
zeigt sich auch im Indikatorentableau des Armuts- und Reichtumsberichts (vgl.
www.armuts-und-reichtumsbericht.de/DE/Indikatoren/Reichtum/reichtu
m.html).
b) Welche Auswirkungen hat das Fehlen einer eigenständigen Definition
von Reichtum auf die Auswahl der verwendeten Indikatoren sowie auf
die Analyse hoher Vermögen und Einkommen im Siebten Armuts- und
Reichtumsbericht?
Es wird auf die Ausführungen zum Thema Reichtum im Indikatorentableau des
Armuts- und Reichtumsberichts verwiesen (abrufbar unter: www.armuts-und-re
ichtumsbericht.de/DE/Indikatoren/Reichtum/reichtum.html).
3. Welche übergreifenden Datenquellen stehen der Bundesregierung zur
Erfassung großer Vermögensbestände zur Verfügung?
Es wird auf die Ausführungen zur Datenlage zur Vermögensverteilung in
Kapitel B 2.3 des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts verwiesen.
4. Welchen fachlichen Überlegungen folgt die Bundesregierung bei der
Festlegung des Schwellenwerts von 5 000 Euro jährlichem
Vermögenseinkommen für den ARB-Indikator R02 („Top-
Vermögenseinkommensbezieher“), und aus welchen Gründen wird auf eine differenzierte
Betrachtung der Vermögenseinkommen im oberen Prozent- und
Promillebereich verzichtet?
Es wird auf die Ausführungen zum Indikator R02 im Indikatorentableau des
Armuts- und Reichtumsberichts verweisen (abrufbar unter: www.armuts-und-re
ichtumsbericht.de/DE/Indikatoren/Reichtum/Top-Vermoegenseinkommensbezi
eher/R02-Indikator-Top-Vermoegenseinkommensbezieher.html).
5. In welchem Umfang kann der Siebte Armuts- und Reichtumsbericht
Wechselwirkungen zwischen Einkommen und Vermögen im oberen
Verteilungsbereich abbilden, und in welcher Form werden diese
Wechselwirkungen im Bericht konzeptionell oder methodisch berücksichtigt?
Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung lagen im Vergleich zum
Vorgängerbericht keine aktuellen Daten vor, die eine gemeinsame Betrachtung des
Einkommens und Vermögens ermöglichen. Der Siebte Armuts- und Reichtumsbericht
zeigt aber an verschiedenen Stellen Wechselwirkungen zwischen Einkommen
und Vermögen, u. a. einen Zusammenhang zwischen Einkommen und
Vermögen im Lebenszyklus und auch einen positiven Zusammenhang zwischen
Vermögensmobilität und der Höhe des Einkommens.
6. Aus welchen fachlichen und methodischen Gründen werden bestimmte
Vermögenskomponenten, insbesondere nicht realisierte
Vermögensgewinne, im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht nicht berücksichtigt?
7. Welche Auswirkungen haben etwaige Datenlücken und methodische
oder rechtliche Begrenzungen auf die Aussagekraft des Armuts- und
Reichtumsberichts, insbesondere im Hinblick auf die Analyse hoher
Vermögen, Einkommenskonzentrationen und struktureller Ungleichheit?
8. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die nach Ansicht der
Fragestellenden bestehenden Datenlücken bei großen
Vermögensbeständen, Kapitalerträgen und nicht realisierten Vermögensgewinnen künftig
zu verringern, und welche fachlichen, rechtlichen oder statistischen
Grenzen stehen dem entgegen?
Die Fragen 6 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.
Der Siebte Armuts- und Reichtumsbericht greift auf die gängigen Konzepte
und Statistiken zur Vermögens- und Einkommensmessung zurück. Es wird auf
die Ausführungen in Kapitel B 2.2 und B 2.3 im Siebten Armuts- und
Reichtumsbericht verwiesen.
9. In welchem Umfang werden im Armuts- und Reichtumsbericht
materielle und soziale Deprivation mit Informationen zur Vermögensverteilung
verknüpft, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber
vor, wie Vermögensarmut das Risiko materieller Einschränkungen
beeinflusst?
Es wird auf die Ausführungen zum Thema materielle und soziale Deprivation
in Kapitel B 2.1.3 im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht verwiesen.
Informationen zur materiellen und sozialen Deprivation in Abhängigkeit von der
Vermögenshöhe liegen der Bundesregierung nicht vor.
10. Welche institutionellen, wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen
Akteure wurden in den Erstellungsprozess des Berichtes einbezogen, und
in welcher Form flossen deren Beiträge in den Siebten Armuts- und
Reichtumsbericht ein?
Die Bundesregierung wurde bei der Erstellung des Siebten Armuts- und
Reichtumsberichts von einem Beraterkreis und einem Wissenschaftlichen
Gutachtergremium unterstützt. Diesen Gremien, deren Mitglieder auf der Internetseite
www.armuts-und-reichtumsbericht.de/DE/Startseite/start.html aufgeführt
werden, wurden die (Zwischen)Ergebnisse der beauftragten Forschungsvorhaben
präsentiert und diese mit ihnen diskutiert. Sowohl dieses Feedback als auch die
Rückmeldungen zu dem Berichtsentwurf wurden – soweit möglich – in dem
nachfolgend vom Bundeskabinett beschlossenen Bericht berücksichtigt.
11. Welche fachlichen Grundlagen nutzt die Bundesregierung zur
Einordnung der Entwicklung der verfügbaren Haushaltseinkommen im
Berichtszeitraum?
Die Ausführungen basieren auf den Ergebnissen des Gutachtens
„Entwicklungstendenzen der Einkommensverteilung in Deutschland vor dem
Hintergrund der COVID‑19-Pandemie“ des Instituts für Angewandte
Wirtschaftsforschung in Tübingen (abrufbar unter: www.armuts-und-reichtumsbericht.de/Sha
redDocs/Downloads/Service/01-ave-kombination.pdf?__blob=publicationFile
&v=1). Ergänzend wird auf die Ausführungen in Kapitel B 2.2 im Siebten
Armuts- und Reichtumsbericht verwiesen.
12. Welche methodischen Ansätze und statistischen Verfahren verwendet die
Bundesregierung, um langfristige Trends der Einkommens- und
Vermögensungleichheit über verschiedene Berichtszeiträume hinweg zu
analysieren und vergleichbar darzustellen?
Es wird auf die Ausführungen in Kapitel B 2 im Siebten Armuts- und
Reichtumsbericht verwiesen. Darüber hinaus enthält die Begleitforschung,
insbesondere das Gutachten „Entwicklungstendenzen der Einkommensverteilung in
Deutschland vor dem Hintergrund der COVID‑19-Pandemie“ des Instituts für
Angewandte Wirtschaftsforschung in Tübingen (abrufbar unter: www.armuts-u
nd-reichtumsbericht.de/SharedDocs/Downloads/Service/01-ave-kombination.p
df?__blob=publicationFile&v=1) sowie das Gutachten „Vermögensaufbau in
Deutschland – aktuelle Trends und Treiber“ vom Deutschen Institut für
Wirtschaftsforschung (abrufbar unter: www.armuts-und-reichtumsbericht.de/Shared
Docs/Downloads/Service/03-diw-vermoegenswachstum.pdf?__blob=publicatio
nFile&v=1) weitere Informationen zu den verwendeten methodischen Ansätzen
und statistischen Verfahren.
13. Aus welchen Gründen verzichtet die Bundesregierung im Armuts- und
Reichtumsbericht auf die Darstellung und Erläuterung der sogenannten
Palma-Ratio als ergänzenden Ungleichheitsindikator zur Abbildung von
Unterschieden zwischen oberen und unteren Einkommens- bzw.
Vermögensgruppen?
Die Entwicklung des Palma-Ratios für die Einkommensverteilung ist abrufbar
im Indikatorentableau zum Armuts- und Reichtumsbericht: Indikator G01
Einkommensverteilung (www.armuts-und-reichtumsbericht.de/DE/Indikatoren/Ge
sellschaft/Einkommensverteilung/G01-Indikator-Einkommensverteilung.html?
nn=6b4adb25-2301-44d0-915f-9e023f6b0e69).
Der Indikator G02 zur Vermögensverteilung im Indikatorentableau zum
Siebten Armuts- und Reichtumsbericht berichtet auch die Verteilung der
Nettovermögen auf Dezile (abrufbar unter: www.armuts-und-reichtumsbericht.de/Share
dDocs/Downloads/Gesellschaft/G02-Excel-Vermoegensverteilung.xlsx?__blo
b=publicationFile&v=4) und ermöglicht die Berechnung von verschiedenen
Verteilungsmaßen.
14. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Verteilung von
Arbeitseinkommen in verschiedenen Einkommensgruppen –
einschließlich der sehr hohen Einkommen – vor, und auf welchen Datenquellen
beruhen diese Angaben?
Die Ausführungen im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht basieren auf den
Ergebnissen des Gutachtens „Entwicklungstendenzen der
Einkommensverteilung in Deutschland vor dem Hintergrund der COVID‑19-Pandemie“ des
Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung in Tübingen (abrufbar unter: www.a
rmuts-und-reichtumsbericht.de/SharedDocs/Downloads/Service/01-ave-kombin
ation.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Ergänzend wird auf die Ausführungen
in Kapitel C 1.3 im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht verwiesen.
15. Welche Aspekte der Einkommensverteilung können nach Kenntnis der
Bundesregierung mit den derzeit verfügbaren Daten nur eingeschränkt
abgebildet werden, und welche Gründe bestehen für diese
Begrenzungen?
Es wird auf die Ausführungen in Kapitel B 2 im Siebten Armuts- und
Reichtumsbericht verwiesen.
16. Welche konkreten steuerpolitischen Maßnahmen prüft oder plant die
Bundesregierung, um im Sinne eines „ausgewogenen und sozial
gerechten Steuermixes“ die Steuer- und Abgabenbelastung geringer und
mittlerer Arbeitseinkommen zu begrenzen und damit die im Armuts- und
Reichtumsbericht beschriebenen Ziele einer wachstumsfreundlichen und
verteilungsgerechten Steuerpolitik zu erreichen (vgl. ARB,
Kapitel 2.4.2)?
17. Welche Optionen erwägt die Bundesregierung darüber hinaus, um die
Nettoeinkommen unterer und mittlerer Einkommensgruppen gezielt zu
erhöhen, und wie bewertet sie die finanziellen und verteilungspolitischen
Wirkungen dieser möglichen Maßnahmen im Rahmen des im Armuts-
und Reichtumsbericht beschriebenen „ausgewogenen und sozial
gerechten Steuermixes“?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Nach den zum Jahresanfang 2026 in Kraft getretenen Entlastungen für
Einkommensteuerzahlende und Kindergeldbeziehende sind die Beratungen der
Bundesregierung über die im Koalitionsvertrag vereinbarte und zur Mitte der
Legislaturperiode vorgesehene Einkommensteuersenkung insbesondere für untere
und mittlere Einkommen noch nicht abgeschlossen. Entscheidungen zu
Änderungen beim Einkommensteuertarif bedürfen – auch im Kontext der Prüfung
der zur Freistellung des Existenzminimums gegebenenfalls notwendigen
Tarifanpassungen ab 2027 – einer umfassenden Vorbereitung und werden im Verlauf
des Jahres 2026 getroffen.
Neben Reformmaßnahmen zur Stärkung einer ausgewogenen
Steuerlastverteilung wird die Bundesregierung die Empfehlungen der Kommissionen zur
Sozialstaatsreform und im Bereich der Sozialversicherungen intensiv prüfen, um
das Steuer-, Abgaben- und Transfersystem anreizfreundlich und
verteilungsgerecht weiterzuentwickeln.
18. Welche methodischen Ansätze nutzt die Bundesregierung für die
Darstellung der Vermögensverteilung im oberen Bereich, und auf welche
Datenquellen stützt sie sich hierbei?
19. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur
Zusammensetzung großer Vermögensbestände vor?
20. Welche Daten nutzt die Bundesregierung zur Erfassung von
Unternehmens-, Immobilien- und Finanzvermögen natürlicher Personen, und
welche Grenzen bestehen dabei?
21. Welche Rolle spielen Vermögensgewinne, Kapitalerträge und nicht
realisierte Wertsteigerungen in der Analyse der Vermögensentwicklung des
oberen Verteilungsbereichs, und welche Daten stehen der
Bundesregierung hierfür zur Verfügung?
Die Fragen 18 bis 21 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Ausführungen in Kapitel B 2.3 im Siebten Armuts- und
Reichtumsbericht verwiesen.
22. Welche Möglichkeiten bestehen zur systematischen Auswertung der
gemeinsamen Verteilung hoher Arbeits- und Kapitaleinkommen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
23. Welche Auswirkungen hatte die Einführung der Abgeltungsteuer auf die
statistische Sichtbarkeit und Dokumentation von Kapitalerträgen?
Seit der Einführung der Abgeltungssteuer ab dem Jahr 2009 werden
Kapitaleinkünfte an der Quelle (i. d. R. Banken) abgeltend besteuert. Da die Steuer
anonym erhoben wird, gibt es keine steuerstatistischen Informationen über die
Kapitalerträge. Für einen differenzierten statistischen Nachweis müsste eine
personenbezogene Erfassung der Kapitaleinkünfte vorgesehen werden. Dies würde
jedoch den administrativen Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger deutlich
erhöhen und die vereinfachende Wirkung der Abgeltungsteuer aufheben.
24. Welche steuerrechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen
beeinflussen die Datentransparenz über Vermögens- und Kapitaleinkünfte?
Hinsichtlich der Kapitaleinkünfte wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
Als Vermögenseinkünfte könnten zudem beispielsweise Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung betrachtet werden. Die hierzu im Rahmen von
Steuerveranlagungen erhobenen Daten sind in der Lohn- und Einkommensteuerstatistik
erfasst und können unter Wahrung des Steuer- und Statistikgeheimnisses
ausgewertet werden.
25. Sieht die Bundesregierung Anhaltspunkte für eine strukturelle
Unterbesteuerung sehr großer Vermögen infolge der begrenzten Erfassung
vermögensbasierter Erträge – insbesondere nicht realisierter
Vermögensgewinne und einbehaltener Beteiligungserträge –, wie sie in der
internationalen verteilungsökonomischen Forschung, unter anderem von
Gabriel Zucman, beschrieben wird?
Kapitalerträge werden in Deutschland bei der Realisierung besteuert. Eine
laufende Erfassung, auch nicht realisierter Vermögensgewinne, würde daher von
der bestehenden Steuersystematik abweichen und wäre zudem mit sehr hohen
administrativen Kosten und Bewertungsproblematiken, z. B. bei nicht
börsennotierten Unternehmen und volatilen Vermögenswertentwicklungen,
verbunden.
26. Wie bewertet die Bundesregierung unabhängig von der eigenen
Einschätzung zur Frage einer strukturellen Unterbesteuerung den Ansatz
einer individuellen Mindestbesteuerung sehr hoher Vermögen, der darauf
abzielt, eine gleichmäßige effektive steuerliche Mindestbelastung
sicherzustellen, sofern die tatsächlich gezahlten Steuern unter einer
festgelegten Schwelle liegen?
Spielräume für Steuerhinterziehung und Steuergestaltung sehr vermögender
Privatpersonen bestehen insbesondere aufgrund der möglichen Verschleierung
von Inhaberschaften von Einkommensströmen und Vermögenswerten. Ein
wichtiger Ansatzpunkt für die effektivere Besteuerung dieser Vermögen ist
daher die Stärkung der Transparenzanforderungen. Maßnahmen zur
Sicherstellung einer effektiven Besteuerung von sehr vermögenden Personen erfordern
eine enge internationale Zusammenarbeit und Koordination, welche die
Bundesregierung bereits unterstützt. Die Einführung einer isolierten individuellen
Mindeststeuer in Deutschland hätte voraussichtlich nur sehr begrenzten Erfolg
und wäre außerdem mit hohen administrativen Kosten und großen
Herausforderungen bei der Bewertung von Vermögen verbunden.
27. Welche Daten stehen der Bundesregierung zu
Unternehmensbeteiligungen natürlicher Personen zur Verfügung?
Wer bestimmte Beteiligungsschwellen aus ihm gehörenden Aktien an einem
Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist,
über- oder unterschreitet, muss dies der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dem Emittenten mitteilen (§ 33 Absatz 1 des
Wertpapierhandelsgesetzes – WpHG); mitteilungspflichtig sind auch natürliche
Personen. Die Informationen müssen durch den Emittenten veröffentlicht und an
das Unternehmensregister übermittelt werden (§ 40 WpHG).
28. Welche Erkenntnisse bestehen über die Qualität der Informationen zu
wirtschaftlich Berechtigten, insbesondere bei internationalen oder
komplexen Eigentümerstrukturen?
Das Transparenzregister, das 2017 aufgrund der 4. EU‑Geldwäscherichtlinie
eingeführt wurde, schafft Transparenz darüber, welche natürlichen Personen als
wirtschaftlich Berechtigte hinter den verschiedenen im Inland agierenden
Rechtseinheiten stehen und von diesen profitieren. Hierfür müssen alle
juristischen Personen, eingetragenen Personengesellschaften, Trusts und anderen
Rechtsgestaltungen ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister
mitteilen. Auch ausländische Gesellschaften, die im Inland
Immobilieneigentum unmittelbar oder mittelbar (über Share Deals) erwerben, müssen ihre
wirtschaftlich Berechtigten mitteilen.
Im Rahmen von sog. Unstimmigkeitsmeldungen erstellt die registerführende
Stelle bereits jetzt insbesondere bei komplexen Eigentümerstrukturen
sogenannte Eigentums- und Kontrollstrukturübersichten zu den von einer
Unstimmigkeit betroffenen Rechtseinheiten (§ 23a Absatz 3a des Geldwäschegesetzes
– GwG). Ergänzend sieht der Anfang März 2026 veröffentlichte
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein
Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (ZFG) vor, dass eintragungspflichtige Rechtseinheiten auch bei Mitteilung
der Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten Eigentums- und
Kontrollstrukturübersichten an das Transparenzregister übermitteln können. Mit Anwendbarkeit
der EU-Geldwäscheverordnung (Verordnung (EU) 2024/1624) ab 10. Juli 2027
wird die Übermittlung von Eigentums- und Kontrollstrukturübersichten für alle
Rechtseinheiten verpflichtend sein, wenn die Eigentums- und Kontrollstruktur
mehr als eine juristische Person, eingetragene Personengesellschaft oder
Rechtsgestaltung umfasst.
29. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagekraft der verfügbaren
Daten über Kapitalerträge im internationalen Vergleich?
Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
Kapitalerträge unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer, welche von den
Kreditinstituten abgeführt wird. Der Verwaltung liegen keine Informationen zu
den zugrunde liegenden Vermögenswerten oder zur statistischen
Aufschlüsselung der Abgeltungsteuer in Zins- und Veräußerungserträge vor. Ähnliche
Limitationen bestehen auch in anderen Ländern, weshalb international
vergleichbare Statistiken in der Regel keine granulare Aufteilung von Kapitalerträgen
enthalten.
30. Welche externen wissenschaftlichen Studien und Datensätze zu großen
Vermögensbeständen und Vermögenskonzentrationen wurden für die
Erstellung des Armuts- und Reichtumsberichts herangezogen?
a) Nach welchen Kriterien wurden diese Studien und Datensätze
ausgewählt?
b) In welchem Umfang fließen ihre Ergebnisse in die Analyse der
Vermögensverteilung ein?
Die Fragen 30 bis 30b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Ausführungen in Kapitel B 2.3 im Siebten Armuts- und
Reichtumsbericht verwiesen.
31. Welche Indikatoren nutzt die Bundesregierung zur Bewertung der
Auswirkungen steigender Wohnkosten auf unterschiedliche
Haushaltsgruppen?
Es wird auf den Indikator G13 zur Wohnkostenbelastung im Indikatorentableau
zum Siebten Armuts- und Reichtumsbericht verwiesen (abrufbar unter: www.ar
muts-und-reichtumsbericht.de/DE/Indikatoren/Gesellschaft/Wohnkostenbelastu
ng/wohnkostenbelastung.html), sowie auf die Ausführungen in Kapitel C 3 im
Siebten Armuts- und Reichtumsbericht.
Dieser Indikator wird von Eurostat im Rahmen der Erhebung über Einkommen
und Lebensbedingungen (EU‑SILC-Erhebung) erhoben und schlüsselt die
Wohnkostenbelastung nach Alter, Geschlecht und Armutsgefährdung auf
(Indikator ilc_lvho08a). Dieser Indikator wird auch im Bericht der Bundesregierung
über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland
(Bundestagsdrucksache 21/2170) verwendet.
Zuletzt ging der Median der Wohnkostenbelastung zurück, dies ist
insbesondere auf die Wohngeld-Plus-Reform zurückzuführen, die die Reichweite und
Höhe des Wohngeldes deutlich ausgedehnt hat, und seit Januar 2023
zunehmend ihre Wirkung entfaltet.
32. Auf welcher Datenbasis beruhen die Aussagen des Armuts- und
Reichtumsberichts zur Entwicklung der Überschuldungssituation privater
Haushalte?
Es wird auf die Ausführungen zu Indikator A07 zur Überschuldung im
Indikatorentableau zum Armuts- und Reichtumsbericht verwiesen (abrufbar unter:
www.armuts-und-reichtumsbericht.de/DE/Indikatoren/Armut/Ueberschuldung/
A07-Indikator-Ueberschuldung.html?nn=615cc680-22e8-4541-a8ce-b4fc11ef
1832).
33. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Entwicklung der
verfügbaren Realeinkommen seit Beginn der Preissteigerungsphasen
vor?
Es wird auf die Ausführungen in Kapitel B 1.2 im Siebten Armuts- und
Reichtumsbericht verwiesen.
34. Welche Datengrundlagen stehen für die Bewertung der
Wohnkostenbelastung älterer Menschen zur Verfügung?
Eurostat veröffentlicht im Rahmen der EU-SILC-Erhebung die
Wohnkostenbelastung nach Alter, Geschlecht und Armutsgefährdung (Indikator ilc_lvho08a).
Dieser Indikator wird u. a. im Bericht der Bundesregierung über die
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland (Bundestagsdrucksache
21/2170) und in der Armuts- und Reichtumsberichterstattung der
Bundesregierung (Indikator G13, Wohnkostenbelastung www.armuts-und-reichtumsberich
t.de/DE/Indikatoren/Gesellschaft/Wohnkostenbelastung/wohnkostenbelastun
g.html) ausgewertet.
Informationen zur Wohnkostenbelastung älterer Menschen liefert auch das
Sozio-oekonomische Panel (SOEP). Hierauf basierende Studien sind ebenfalls für
den Siebten Armuts- und Reichtumsbericht genutzt worden.
35. Welche Daten nutzt die Bundesregierung zur Einschätzung des Umfangs
der Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen im Alter, und wie
bewertet sie die Aussagekraft dieser Daten vor dem Hintergrund, dass
lediglich der tatsächliche Leistungsbezug statistisch erfasst wird?
36. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der
Nichtinanspruchnahme von Mindestsicherungsleistungen für die Interpretation
armutsbezogener Indikatoren im Alter bei, und wie wird dies im Armuts- und
Reichtumsbericht berücksichtigt?
Die Fragen 35 und 36 werden gemeinsam beantwortet.
Belastbare Daten zu „verdeckter Armut“ gibt es nicht, denn Personen, die
Grundsicherungsleistungen nicht in Anspruch nehmen, können statistisch nicht
erfasst werden. In welchem Umfang eine Nicht-Inanspruchnahme besteht, kann
nur auf Basis von Modellrechnungen geschätzt werden. Dabei wird eine
mögliche Bedürftigkeit in der Grundsicherung auf Basis von Befragungsdaten zu
Einkommen und Vermögen simuliert. Es liegt in der Natur der Sache, dass
solche Simulationsrechnungen mit hoher Unsicherheit einhergehen. Dies spiegelt
sich auch in der großen Varianz der Ergebnisse zur Nichtinanspruchnahme
wider, wenn man verschiedene Studien zu dieser Thematik vergleicht.
Typischerweise ist auch der Anteil der Fälle sehr hoch, die tatsächlich
Grundsicherungsleistung beziehen, aber nach dem Modell gar keinen Anspruch haben. Nur so
lässt sich nämlich die Güte einer solchen Simulation überhaupt testen.
Ergänzend wird auf die Ausführungen in Kapitel B 4.4. im Siebten Armuts- und
Reichtumsbericht verwiesen.
37. In welchem Umfang berücksichtigt die Bundesregierung in ihrer
Berichterstattung strukturelle Faktoren, die spezifisch zur Armutsgefährdung
älterer Menschen beitragen, und welche Datenquellen werden hierfür
herangezogen?
Niedrige Einkommen und Bedürftigkeit im Alter sind in der Regel das
Ergebnis fehlender oder nicht ausreichender Vorsorge, die in der Regel durch gering
entlohnte Arbeit oder Brüche im Lebenslauf entsteht. Typische Brüche im
Lebenslauf, die zu einer fehlenden oder nicht ausreichenden Vorsorge beitragen
können, sind zum Beispiel Migration und längere Phasen von Arbeitslosigkeit
oder Selbstständigkeit.
Weitere Ausführungen finden sich im Alterssicherungsbericht 2024 im Kapitel
C.5.2.
38. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über ältere Menschen, die
trotz Armutsbetroffenheit keinen Leistungsanspruch haben oder keinen
Antrag stellen, und wie wird dieser Personenkreis im Armuts- und
Reichtumsbericht berücksichtigt?
Ältere Menschen, die ihre individuellen existenznotwendigen
Lebensunterhaltsbedarfe nicht aus eigenem Einkommen bzw. verwertbarem Vermögen
decken können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung. Ergänzend wird auf die Ausführungen in Kapitel B 4.4.
im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht verwiesen.
39. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den sozialen Folgen
steigender Wohnkostenbelastungen vor, insbesondere im Hinblick auf
Armutsrisiken trotz Erwerbsarbeit und Einschränkungen der sozialen
Teilhabe?
Es wird auf die Ausführungen in Kapitel C.3.4 des Siebten Armuts- und
Reichtumsberichts und auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen. Darüber hinaus sind
der Bundesregierung auch die aktuellen Veröffentlichungen zu „Wohnarmut“
bekannt.
40. Welche Datengrundlagen nutzt die Bundesregierung zur Darstellung der
unterschiedlichen CO₂-Emissionen verschiedener Einkommensgruppen?
Die Datengrundlagen können den Quellenangaben zu den jeweiligen
Textstellen in Kapitel B.6 des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts entnommen
werden. Die Bundesregierung berücksichtigt in ihrer Darstellung die
Ergebnisse verschiedener wissenschaftlicher Studien. Die Darstellung der CO2-
Emissionen pro Haushalt und nach Einkommensdezilen (Schaubild B.6.1.2 des Siebten
Armuts- und Reichtumsberichts) basiert auf einer Berechnung des Öko Instituts
auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018.
41. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den sozialen
Wirkungen bestehender Klimapolitikinstrumente auf verschiedene
Haushaltstypen vor?
42. Welche methodischen Einschränkungen bestehen bei der Erfassung
klimabedingter finanzieller Belastungen unterschiedlicher
Haushaltsgruppen?
43. Welche Daten und Kriterien verwendet die Bundesregierung zur
Einschätzung der Wechselwirkungen zwischen Klimapolitik und sozialer
Ungleichheit?
Die Fragen 41 bis 43 werden gemeinsam beantwortet.
Die sozialen Wirkungen bestehender Klimaschutzinstrumente wurden durch die
Bundesregierung bisher nicht systematisch untersucht, weshalb nicht zu allen
bestehenden Klimaschutzmaßnahmen Informationen zu den sozialen
Wirkungen vorliegen. Die Bundesregierung hat jedoch gemäß § 9 Absatz 2 des
Bundes-Klimaschutzgesetzes die Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2026
auf ihre sozialen Wirkungen hin analysiert. Dabei wurde eine übergeordnete
Einschätzung der Verteilungswirkung pro Maßnahme gegeben und die
betroffene und erreichte Zielgruppe genauer beleuchtet. Darüber hinaus wurde eine
qualitative Gesamteinschätzung der Maßnahmen und ihrer sozialen Wirkungen
insgesamt in den jeweiligen Sektoren (Gebäude, Verkehr und
Energiewirtschaft) gezogen und die Ergebnisse summarisch in Kapitel 4 des
Klimaschutzprogramms 2026 dargestellt. Um die Verteilungswirkungen von
Klimaschutzmaßnahmen künftig bereits bei der Vorbereitung klimapolitischer Maßnahmen
abschätzen zu können, befindet sich ein Sozialmonitoring Klimaschutz in der
Entwicklung. Damit sollen künftige Maßnahmen bereits bei der Erarbeitung
hinsichtlich ihrer Verteilungswirkungen breit analysiert und möglichst sozial
gerecht konzipiert werden. Darüber hinaus wird eine Belastungsanalyse der
künftigen europäischen CO2-Bepreisung in den Bereichen Wärme und Verkehr
gemäß der europäischen Verordnung für den Klima-Sozialfonds Bestandteil des
nationalen Klima-Sozialplans sein. Eine detaillierte Analyse der Wirkungen
klimapolitischer Maßnahmen auf Haushaltstypen und Haushaltsgruppen sowie die
Einschätzung der Wechselwirkungen zwischen Klimapolitik und sozialer
Ungleichheit ist komplex. Dabei sind die üblichen methodischen Einschränkungen
von sozio-ökonomischen Wirkungsanalysen zu berücksichtigen. Beispielsweise
müssen Annahmen zu Verhaltensweisen der Betroffenen getroffen werden, was
die Aussagekraft der Ergebnisse einschränken kann. Herausforderungen
ergeben sich auch aus der Beschränkung der zur Verfügung stehenden Daten.
Beispielsweise wird die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die auch
Grundlage der Belastungsanalyse für den Klima-Sozialplan ist, durch das
Statistische Bundesamt nur alle fünf Jahre erhoben, und die Veröffentlichung
erfolgt zeitverzögert.
44. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
dargestellten Entwicklungen sowie aus den in den vorangegangenen
Fragen angesprochenen Analysegrenzen im Bereich Verteilung,
Einkommen, Vermögen und Vermögensübertragungen für künftige politische
Schwerpunktsetzungen und Berichtskonzeptionen?
Die dargestellten Entwicklungen und Befunde werden bei der zukünftigen
Armuts- und Reichtumsberichterstattung berücksichtigt werden. Entscheidungen
über politische Schwerpunktsetzungen und Berichtskonzeptionen sind noch
nicht getroffen worden.
45. Welche zusätzlichen Datenquellen hält die Bundesregierung für geeignet,
um Ursachen und Strukturen sozialer Ungleichheit künftig differenzierter
abzubilden?
Die Bundesregierung wird bei der zukünftigen Untersuchung der Ursachen und
Strukturen sozialer Ungleichheit auf alle dann zur Verfügung stehenden
Datenquellen zurückgreifen.
46. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Erkenntnisse über
leistungslose Einkommen systematischer in die Berichterstattung
einzubeziehen?
Es wird auf Kapitel B 2.2. im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht
verwiesen. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zum Thema „Leistungslose
Einkommen und Besteuerung von Kapitaleinkünften auf
Bundestagsdrucksache 21/2368 verwiesen.
47. Welche Perspektiven bestehen für eine langfristige Weiterentwicklung
des Armuts- und Reichtumsberichts hinsichtlich Analyseumfangs,
Datentiefe und methodischer Transparenz?
Eine Entscheidung über die zukünftige Ausgestaltung der Armuts- und
Reichtumsberichte ist in der Bundesregierung noch nicht erfolgt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Datenauswahl und mögliche Analysegrenzen im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht (Antwort)