Bestandsaufnahme der Sozialleistungen auf Bundesebene (Antwort zu Drs. 21/4173)
Text
Bestandsaufnahme der Sozialleistungen auf Bundesebene (Antwort zu Drs. 21/4173)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4569
21. Wahlperiode 04.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Peter Bohnhof, Jan
Feser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4173 –
Bestandsaufnahme der Sozialleistungen auf Bundesebene
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Eine Untersuchung des Münchner Ifo-Instituts ergab Ende des vergangenen
Jahres, dass auf Bundesebene in Deutschland mehr als 500 verschiedene
Sozialleistungen existieren, die sich über eine Vielzahl von Gesetzen, Behörden
und Zuständigkeitsbereiche verteilen. Nach Aussage des Leiters des Ifo-
Zentrums für Makroökonomik habe man ursprünglich beabsichtigt, sowohl das
quantitative Ausmaß als auch die Wirkungen sämtlicher Sozialleistungen
systematisch zu erfassen und zu bewerten. Angesichts der erheblichen
Zersplitterung der Rechtsgrundlagen und der institutionellen Zuständigkeiten habe sich
dieses Vorhaben jedoch als nahezu unlösbar erwiesen. Vor diesem Hintergrund
habe man sich darauf beschränkt, zunächst eine umfassende Inventarliste aller
Sozialleistungen auf Bundesebene zu erstellen (www.spiegel.de/wirtschaft/if
o-institut-konnte-wirkung-von-sozialleistungen-nicht-berechnen-a-16461c1b-
8161-4167-b5a0-038dd647b603; www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politi
k/sozialleistungen-welche-gibt-es-ifo-kritik-100.html).
Als begriffliche Grundlage diente dabei eine Definition, nach der als
Sozialleistungen solche Dienstleistungen, Geldleistungen, Sachleistungen oder
sonstigen Hilfen gelten, die im Sinne der §§ 1 und 11 des Ersten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB I) der Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer
Sicherheit dienen. Die Autoren weisen ausdrücklich darauf hin, dass die erstellte
Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Vielmehr seien Fachleute
und Interessierte eingeladen, mögliche Ergänzungen oder Korrekturen
mitzuteilen, um die Qualität und Vollständigkeit der erfassten Informationen
fortlaufend zu verbessern (www.ifo.de/pressemitteilung/2025-10-15/ueber-500-versc
hiedene-sozialleistungen-deutschland).
Nach Einschätzung einer Ifo-Forscherin stellt die entwickelte Datenbank zu
den Sozialleistungen einen ersten wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz
im deutschen Sozialstaat dar. Sie betonte, dass es für eine evidenzbasierte
Sozialpolitik im nächsten Schritt erforderlich sei, umfassende Daten zur
tatsächlichen Inanspruchnahme, zu den finanziellen Kosten sowie zum
Verwaltungsaufwand der einzelnen Leistungen bereitzustellen (www.welt.de/politik/deutsc
hland/article68ef5f4f1163706683d93903/beinahe-unloesbar-forscher-wollen-a
usmass-der-sozialleistungen-in-deutschland-messen-scheitern-aber-an-der-viel
zahl.html).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 4. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Existieren auf Bundesebene nach Kenntnis der Bundesregierung neben
den 502 im Ifo-Forschungsbericht Nummer 160 (www.ifo.de/DocDL/ifo_
Forschungsbericht_160_Sozialleistungen.pdf) aufgeführten
Sozialleistungen noch weitere Sozialleistungen?
a) Wenn ja, um welche Leistungen handelt es sich dabei, und auf welcher
Rechtsgrundlage beruhen sie jeweils (mit dieser Frage soll eine
umfassende und abschließende Auflistung aller Sozialleistungen auf
Bundesebene erreicht werden, es wird daher um eine exakte Antwort, und
nicht um eine pauschale Verweisung auf das vom Bundesministerium
für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichte Sozialbudget gebeten,
wie es in der Antwort zu Frage 140 auf Bundestagsdrucksache
21/3236 geschehen ist)?
b) Wenn nein, welche Sozialleistungen wurden nicht erfasst?
2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum
vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2025 die jährlichen
Gesamtausgaben für die 502 im Ifo-Forschungsbericht Nummer 160 aufgeführten
Sozialleistungen sowie für diejenigen Sozialleistungen, die in Frage 1
erfragt werden, und wie hoch war der prozentuale Zuwachs der
Gesamtausgaben im Jahr 2025 gegenüber dem Jahr 2000 (die Antwort bitte nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
3. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum
vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2025 die jährlichen Ausgaben
für die einzelnen 502 im Ifo-Forschungsbericht Nummer 160 aufgeführten
Sozialleitungen sowie für diejenigen Sozialleistungen, die in Frage 1
erfragt werden, wie hoch war ihr jeweiliger prozentualer Anteil an den
jährlichen Gesamtausgaben für alle Sozialausgaben, und wie hoch war jeweils
ihr prozentualer Zuwachs im Jahr 2025 gegenüber dem Jahr 2000 (die
Antwort bitte nach Jahresscheiben und getrennt nach der jeweiligen
Sozialleistung aufschlüsseln)?
4. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum
vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2025 die jährlichen
Verwaltungskosten für die 502 im Ifo-Forschungsbericht Nummer 160
aufgeführten Sozialleistungen sowie für diejenigen Sozialleistungen, die in Frage 1
erfragt werden, insgesamt, und wie hoch war der prozentuale Zuwachs der
gesamten Verwaltungskosten im Jahr 2025 gegenüber dem Jahr 2000 (die
Antwort bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum
vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2025 die jährlichen
Verwaltungskosten für die einzelnen 502 im Ifo-Forschungsbericht Nummer 160
aufgeführten Sozialleitungen sowie für diejenigen Sozialleistungen, die in
Frage 1 erfragt werden, wie hoch war ihr jeweiliger prozentualer Anteil an
den gesamten jährlichen Verwaltungskosten für alle Sozialausgaben, und
wie hoch war jeweils ihr prozentualer Zuwachs im Jahr 2025 gegenüber
dem Jahr 2000 (die Antwort bitte nach Jahresscheiben und getrennt nach
der jeweiligen Sozialleistung aufschlüsseln)?
6. An wie viele Leistungsbezieher insgesamt flossen nach Kenntnis der
Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember
2025 jährlich die in Frage 2 erfragten Gesamtausgaben, und wie hoch war
der prozentuale Zuwachs der Leistungsbezieher im Jahr 2025 gegenüber
dem Jahr 2000 (die Antwort bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
7. An wie viele Leistungsbezieher flossen nach Kenntnis der
Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2025
jährlich die einzelnen in Frage 3 erfragten Ausgaben, und wie hoch war
der prozentuale Zuwachs der Leistungsbezieher im Jahr 2025 gegenüber
dem Jahr 2000 bei den einzelnen Sozialleistungen (die Antwort bitte nach
Jahresscheiben und getrennt nach der jeweiligen Sozialleistung
aufschlüsseln)?
8. Wie viele der in Frage 6 erfragten Leistungsbezieher waren nach Kenntnis
der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31.
Dezember 2025 jeweils nichtdeutsch, wie hoch war in diesem Zeitraum
jeweils der jährliche Anteil der Gesamtausgaben, der an diese ausländischen
Leistungsbezieher ausgezahlt wurde, und wie hoch waren der prozentuale
Zuwachs der Zahl der ausländischen Leistungsbezieher sowie der
prozentuale Zuwachs der Gesamtausgaben für ausländische Leistungsbezieher im
Jahr 2025 gegenüber dem Jahr 2000 (die Antwort bitte nach
Jahresscheiben aufschlüsseln, für jedes Jahr die drei am häufigsten festgestellten
Nationalitäten bei den ausländischen Leistungsbeziehern benennen sowie den
jährlichen Anteil an den Gesamtausgaben, der an ausländische
Leistungsbezieher ausgezahlt wurde in absoluten Zahlen sowie dem prozentualen
Anteil an den Gesamtausgaben angeben)?
9. Wie viele der in Frage 7 erfragten Leistungsbezieher waren nach Kenntnis
der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31.
Dezember 2025 jeweils nichtdeutsch, wie hoch war in diesem Zeitraum
jeweils der jährliche Anteil der Ausgaben bei den einzelnen
Sozialleistungen, der an diese ausländischen Leistungsbezieher ausgezahlt wurde, und
wie hoch waren der prozentuale Zuwachs der Zahl der ausländischen
Leistungsbezieher sowie der prozentuale Zuwachs der Gesamtausgaben für
ausländische Leistungsbezieher im Jahr 2025 gegenüber dem Jahr 2000
bei den einzelnen Sozialleistungen (die Antwort bitte nach Jahresscheiben
aufschlüsseln, bei jeder Sozialleistung für jedes Jahr die drei am
häufigsten festgestellten Nationalitäten bei den ausländischen Leistungsbeziehern
benennen sowie den jährlichen Anteil an den jeweiligen Gesamtausgaben,
der an ausländische Leistungsbezieher ausgezahlt wurde, in absoluten
Zahlen sowie dem prozentualen Anteil an den Gesamtausgaben für jede
Sozialleistung angeben)?
Die Fragen 1 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.
Informationen und aufbereitete Daten liegen in der in der Fragestellung
vorgegebenen Gliederung nicht vor. Soweit Kosten und Inanspruchnahme der dort
aufgelisteten gesetzlichen Regelungen angesprochen sind, wird auf die
Gesetzesfolgenabschätzung in den entsprechenden Gesetzentwürfen,
Rechnungsergebnisse der zuständigen Träger der Leistungen, Angaben in den
entsprechenden amtlichen Fachstatistiken und, sofern vorhanden, Evaluationen und
Thematisierung in Berichten der Bundesregierung verwiesen.
Eine aggregierte, jährliche Darstellung der Sozialleistungen in der Gliederung
der im Forschungsbericht 160 des ifo-Institutes aufgezählten gesetzlichen
Regelungen wird von der Bundesregierung nicht erstellt und ist auch in dieser
Form nicht erforderlich. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
berichtet mit dem Sozialbudget jährlich umfassend über die Sozialleistungen und
ihre Finanzierung in Deutschland. Daten zu Sozialleistungen werden darin so
aufbereitet, dass – auf Deutschland insgesamt bezogen – der Gesamtumfang
der Sozialleistungen sowie ihre Struktur sicht- und auswertbar werden. Dies
ermöglicht sowohl Aussagen zur Entwicklung der aggregierten Sozialleistungen
im Zeitverlauf und im Verhältnis zur wirtschaftlichen Entwicklung als auch
eine Beobachtung der Strukturveränderungen in der sozialen Sicherung.
Notwendige Voraussetzung für die Auswertung und Zusammenstellung einer
solchen Datensammlung ist ein hoher Aggregationsgrad, weshalb das
Sozialbudget bewusst nicht nach einzelnen Paragraphen von Sozialgesetzen
differenziert, wie sie im Forschungsbericht 160 des ifo-Institutes veröffentlicht sind.
Die Zusammenstellung der Sozialleistungen im Sozialbudget erfolgt anhand
internationaler Standards zur Erfassung und Klassifikation von Sozialleistungen.
Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 25. April 2007 über das Europäische System integrierter
Statistiken zum Sozialschutz (ESSOSS). Dies gewährleistet nicht nur
Transparenz in Bezug auf die Darstellung, sondern bietet aufgrund der Differenzierung
nach verschiedenen Sachverhalten einen tieferen Einblick in die
Sozialleistungen Deutschlands, als dies bei einer einfachen Zusammenstellung gesetzlicher
Regelungen der Fall wäre. Auf diese Weise werden z. B. sowohl Leistungen
der Länder mit abgebildet, Interdependenzen bei den Zahlungsströmen
zwischen verschiedenen Trägern der sozialen Sicherung berücksichtigt (z. B.
Beitragszahlungen durch die Arbeitslosenversicherung an die gesetzliche Renten-
und Krankenversicherung sowie die soziale Pflegeversicherung während Zeiten
der Arbeitslosigkeit) als auch ein Einblick in die strukturellen Zusammenhänge
der Sozialleistungen geliefert. Zudem wird so eine konsistente, internationale
Vergleichbarkeit über drei Dimensionen gewährleistet:
1. Finanzierung des Sozialstaates – hier werden Ausgaben der sozialen
Sicherung ihren unterschiedlichen Quellen zugeordnet, z. B. Beiträgen des Staates,
der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
2. Welche Institutionen bestimmen die soziale Sicherung eines Landes – hier
bilden sich sowohl Leistungskataloge einzelner (Sozial-)Gesetze ab (z. B.
Sozialhilfe) als auch einzelne Einrichtungen und Behörden, wie z. B. die
Bundesagentur für Arbeit.
3. In welcher „Funktion“ steht der Sozialstaat für seine Bürgerinnen und Bürger
unterstützend zur Verfügung – hier werden Sozialleistungen entsprechend der
Risiken bzw. Bedarfe zusammengefasst, die die soziale Sicherung aufgreift.
Dabei sind zehn Funktionen definiert, die Bedarfe bzw. Ausgabevolumina
sinnvoll auf gesamtstaatlicher Ebene zusammenzufassen: Krankheit, Invalidität,
Alter, Hinterbliebene, Kinder, Ehegatten, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit,
Wohnen und allgemeine Lebenshilfen.
Die Daten des Sozialbudgets beruhen selbstverständlich auf den
einzelgesetzlichen Regelungen in Deutschland, die sich über ihre Inanspruchnahme durch die
Bürgerinnen und Bürger in den Rechnungsergebnissen der
Sozialversicherungszweige, Haushaltsplänen sowie der amtlichen Statistik spiegeln: Soweit
für das jeweils aktuelle Berichtsjahr noch keine endgültigen Daten verfügbar
sind, werden diese für die Aufstellung des Sozialbudgets zum Teil auf Basis
vorläufiger Rechnungsergebnisse und Haushaltsdaten geschätzt. Auch hier
folgt das Vorgehen internationalen Standards, um eine Vergleichbarkeit im
europäischen Kontext zu ermöglichen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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