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Bestandsaufnahme der Sozialleistungen auf Bundesebene (Antwort zu Drs. 21/4173)

dip / drucksache 04.03.2026 · WP 21 · 21/4569 · Antwort · Original ↗

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Bestandsaufnahme der Sozialleistungen auf Bundesebene (Antwort zu Drs. 21/4173) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4569 21. Wahlperiode 04.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Peter Bohnhof, Jan Feser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4173 – Bestandsaufnahme der Sozialleistungen auf Bundesebene V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Eine Untersuchung des Münchner Ifo-Instituts ergab Ende des vergangenen Jahres, dass auf Bundesebene in Deutschland mehr als 500 verschiedene Sozialleistungen existieren, die sich über eine Vielzahl von Gesetzen, Behörden und Zuständigkeitsbereiche verteilen. Nach Aussage des Leiters des Ifo- Zentrums für Makroökonomik habe man ursprünglich beabsichtigt, sowohl das quantitative Ausmaß als auch die Wirkungen sämtlicher Sozialleistungen systematisch zu erfassen und zu bewerten. Angesichts der erheblichen Zersplitterung der Rechtsgrundlagen und der institutionellen Zuständigkeiten habe sich dieses Vorhaben jedoch als nahezu unlösbar erwiesen. Vor diesem Hintergrund habe man sich darauf beschränkt, zunächst eine umfassende Inventarliste aller Sozialleistungen auf Bundesebene zu erstellen (www.spiegel.de/wirtschaft/if o-institut-konnte-wirkung-von-sozialleistungen-nicht-berechnen-a-16461c1b- 8161-4167-b5a0-038dd647b603; www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politi k/sozialleistungen-welche-gibt-es-ifo-kritik-100.html). Als begriffliche Grundlage diente dabei eine Definition, nach der als Sozialleistungen solche Dienstleistungen, Geldleistungen, Sachleistungen oder sonstigen Hilfen gelten, die im Sinne der §§ 1 und 11 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) der Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit dienen. Die Autoren weisen ausdrücklich darauf hin, dass die erstellte Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Vielmehr seien Fachleute und Interessierte eingeladen, mögliche Ergänzungen oder Korrekturen mitzuteilen, um die Qualität und Vollständigkeit der erfassten Informationen fortlaufend zu verbessern (www.ifo.de/pressemitteilung/2025-10-15/ueber-500-versc hiedene-sozialleistungen-deutschland). Nach Einschätzung einer Ifo-Forscherin stellt die entwickelte Datenbank zu den Sozialleistungen einen ersten wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz im deutschen Sozialstaat dar. Sie betonte, dass es für eine evidenzbasierte Sozialpolitik im nächsten Schritt erforderlich sei, umfassende Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme, zu den finanziellen Kosten sowie zum Verwaltungsaufwand der einzelnen Leistungen bereitzustellen (www.welt.de/politik/deutsc hland/article68ef5f4f1163706683d93903/beinahe-unloesbar-forscher-wollen-a usmass-der-sozialleistungen-in-deutschland-messen-scheitern-aber-an-der-viel zahl.html). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 4. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Existieren auf Bundesebene nach Kenntnis der Bundesregierung neben den 502 im Ifo-Forschungsbericht Nummer 160 (www.ifo.de/DocDL/ifo_ Forschungsbericht_160_Sozialleistungen.pdf) aufgeführten Sozialleistungen noch weitere Sozialleistungen? a) Wenn ja, um welche Leistungen handelt es sich dabei, und auf welcher Rechtsgrundlage beruhen sie jeweils (mit dieser Frage soll eine umfassende und abschließende Auflistung aller Sozialleistungen auf Bundesebene erreicht werden, es wird daher um eine exakte Antwort, und nicht um eine pauschale Verweisung auf das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichte Sozialbudget gebeten, wie es in der Antwort zu Frage 140 auf Bundestagsdrucksache 21/3236 geschehen ist)? b) Wenn nein, welche Sozialleistungen wurden nicht erfasst? 2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2025 die jährlichen Gesamtausgaben für die 502 im Ifo-Forschungsbericht Nummer 160 aufgeführten Sozialleistungen sowie für diejenigen Sozialleistungen, die in Frage 1 erfragt werden, und wie hoch war der prozentuale Zuwachs der Gesamtausgaben im Jahr 2025 gegenüber dem Jahr 2000 (die Antwort bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 3. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2025 die jährlichen Ausgaben für die einzelnen 502 im Ifo-Forschungsbericht Nummer 160 aufgeführten Sozialleitungen sowie für diejenigen Sozialleistungen, die in Frage 1 erfragt werden, wie hoch war ihr jeweiliger prozentualer Anteil an den jährlichen Gesamtausgaben für alle Sozialausgaben, und wie hoch war jeweils ihr prozentualer Zuwachs im Jahr 2025 gegenüber dem Jahr 2000 (die Antwort bitte nach Jahresscheiben und getrennt nach der jeweiligen Sozialleistung aufschlüsseln)? 4. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2025 die jährlichen Verwaltungskosten für die 502 im Ifo-Forschungsbericht Nummer 160 aufgeführten Sozialleistungen sowie für diejenigen Sozialleistungen, die in Frage 1 erfragt werden, insgesamt, und wie hoch war der prozentuale Zuwachs der gesamten Verwaltungskosten im Jahr 2025 gegenüber dem Jahr 2000 (die Antwort bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2025 die jährlichen Verwaltungskosten für die einzelnen 502 im Ifo-Forschungsbericht Nummer 160 aufgeführten Sozialleitungen sowie für diejenigen Sozialleistungen, die in Frage 1 erfragt werden, wie hoch war ihr jeweiliger prozentualer Anteil an den gesamten jährlichen Verwaltungskosten für alle Sozialausgaben, und wie hoch war jeweils ihr prozentualer Zuwachs im Jahr 2025 gegenüber dem Jahr 2000 (die Antwort bitte nach Jahresscheiben und getrennt nach der jeweiligen Sozialleistung aufschlüsseln)? 6. An wie viele Leistungsbezieher insgesamt flossen nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2025 jährlich die in Frage 2 erfragten Gesamtausgaben, und wie hoch war der prozentuale Zuwachs der Leistungsbezieher im Jahr 2025 gegenüber dem Jahr 2000 (die Antwort bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 7. An wie viele Leistungsbezieher flossen nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2025 jährlich die einzelnen in Frage 3 erfragten Ausgaben, und wie hoch war der prozentuale Zuwachs der Leistungsbezieher im Jahr 2025 gegenüber dem Jahr 2000 bei den einzelnen Sozialleistungen (die Antwort bitte nach Jahresscheiben und getrennt nach der jeweiligen Sozialleistung aufschlüsseln)? 8. Wie viele der in Frage 6 erfragten Leistungsbezieher waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2025 jeweils nichtdeutsch, wie hoch war in diesem Zeitraum jeweils der jährliche Anteil der Gesamtausgaben, der an diese ausländischen Leistungsbezieher ausgezahlt wurde, und wie hoch waren der prozentuale Zuwachs der Zahl der ausländischen Leistungsbezieher sowie der prozentuale Zuwachs der Gesamtausgaben für ausländische Leistungsbezieher im Jahr 2025 gegenüber dem Jahr 2000 (die Antwort bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln, für jedes Jahr die drei am häufigsten festgestellten Nationalitäten bei den ausländischen Leistungsbeziehern benennen sowie den jährlichen Anteil an den Gesamtausgaben, der an ausländische Leistungsbezieher ausgezahlt wurde in absoluten Zahlen sowie dem prozentualen Anteil an den Gesamtausgaben angeben)? 9. Wie viele der in Frage 7 erfragten Leistungsbezieher waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2025 jeweils nichtdeutsch, wie hoch war in diesem Zeitraum jeweils der jährliche Anteil der Ausgaben bei den einzelnen Sozialleistungen, der an diese ausländischen Leistungsbezieher ausgezahlt wurde, und wie hoch waren der prozentuale Zuwachs der Zahl der ausländischen Leistungsbezieher sowie der prozentuale Zuwachs der Gesamtausgaben für ausländische Leistungsbezieher im Jahr 2025 gegenüber dem Jahr 2000 bei den einzelnen Sozialleistungen (die Antwort bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln, bei jeder Sozialleistung für jedes Jahr die drei am häufigsten festgestellten Nationalitäten bei den ausländischen Leistungsbeziehern benennen sowie den jährlichen Anteil an den jeweiligen Gesamtausgaben, der an ausländische Leistungsbezieher ausgezahlt wurde, in absoluten Zahlen sowie dem prozentualen Anteil an den Gesamtausgaben für jede Sozialleistung angeben)? Die Fragen 1 bis 9 werden gemeinsam beantwortet. Informationen und aufbereitete Daten liegen in der in der Fragestellung vorgegebenen Gliederung nicht vor. Soweit Kosten und Inanspruchnahme der dort aufgelisteten gesetzlichen Regelungen angesprochen sind, wird auf die Gesetzesfolgenabschätzung in den entsprechenden Gesetzentwürfen, Rechnungsergebnisse der zuständigen Träger der Leistungen, Angaben in den entsprechenden amtlichen Fachstatistiken und, sofern vorhanden, Evaluationen und Thematisierung in Berichten der Bundesregierung verwiesen. Eine aggregierte, jährliche Darstellung der Sozialleistungen in der Gliederung der im Forschungsbericht 160 des ifo-Institutes aufgezählten gesetzlichen Regelungen wird von der Bundesregierung nicht erstellt und ist auch in dieser Form nicht erforderlich. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales berichtet mit dem Sozialbudget jährlich umfassend über die Sozialleistungen und ihre Finanzierung in Deutschland. Daten zu Sozialleistungen werden darin so aufbereitet, dass – auf Deutschland insgesamt bezogen – der Gesamtumfang der Sozialleistungen sowie ihre Struktur sicht- und auswertbar werden. Dies ermöglicht sowohl Aussagen zur Entwicklung der aggregierten Sozialleistungen im Zeitverlauf und im Verhältnis zur wirtschaftlichen Entwicklung als auch eine Beobachtung der Strukturveränderungen in der sozialen Sicherung. Notwendige Voraussetzung für die Auswertung und Zusammenstellung einer solchen Datensammlung ist ein hoher Aggregationsgrad, weshalb das Sozialbudget bewusst nicht nach einzelnen Paragraphen von Sozialgesetzen differenziert, wie sie im Forschungsbericht 160 des ifo-Institutes veröffentlicht sind. Die Zusammenstellung der Sozialleistungen im Sozialbudget erfolgt anhand internationaler Standards zur Erfassung und Klassifikation von Sozialleistungen. Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. April 2007 über das Europäische System integrierter Statistiken zum Sozialschutz (ESSOSS). Dies gewährleistet nicht nur Transparenz in Bezug auf die Darstellung, sondern bietet aufgrund der Differenzierung nach verschiedenen Sachverhalten einen tieferen Einblick in die Sozialleistungen Deutschlands, als dies bei einer einfachen Zusammenstellung gesetzlicher Regelungen der Fall wäre. Auf diese Weise werden z. B. sowohl Leistungen der Länder mit abgebildet, Interdependenzen bei den Zahlungsströmen zwischen verschiedenen Trägern der sozialen Sicherung berücksichtigt (z. B. Beitragszahlungen durch die Arbeitslosenversicherung an die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung sowie die soziale Pflegeversicherung während Zeiten der Arbeitslosigkeit) als auch ein Einblick in die strukturellen Zusammenhänge der Sozialleistungen geliefert. Zudem wird so eine konsistente, internationale Vergleichbarkeit über drei Dimensionen gewährleistet: 1. Finanzierung des Sozialstaates – hier werden Ausgaben der sozialen Sicherung ihren unterschiedlichen Quellen zugeordnet, z. B. Beiträgen des Staates, der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. 2. Welche Institutionen bestimmen die soziale Sicherung eines Landes – hier bilden sich sowohl Leistungskataloge einzelner (Sozial-)Gesetze ab (z. B. Sozialhilfe) als auch einzelne Einrichtungen und Behörden, wie z. B. die Bundesagentur für Arbeit. 3. In welcher „Funktion“ steht der Sozialstaat für seine Bürgerinnen und Bürger unterstützend zur Verfügung – hier werden Sozialleistungen entsprechend der Risiken bzw. Bedarfe zusammengefasst, die die soziale Sicherung aufgreift. Dabei sind zehn Funktionen definiert, die Bedarfe bzw. Ausgabevolumina sinnvoll auf gesamtstaatlicher Ebene zusammenzufassen: Krankheit, Invalidität, Alter, Hinterbliebene, Kinder, Ehegatten, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit, Wohnen und allgemeine Lebenshilfen. Die Daten des Sozialbudgets beruhen selbstverständlich auf den einzelgesetzlichen Regelungen in Deutschland, die sich über ihre Inanspruchnahme durch die Bürgerinnen und Bürger in den Rechnungsergebnissen der Sozialversicherungszweige, Haushaltsplänen sowie der amtlichen Statistik spiegeln: Soweit für das jeweils aktuelle Berichtsjahr noch keine endgültigen Daten verfügbar sind, werden diese für die Aufstellung des Sozialbudgets zum Teil auf Basis vorläufiger Rechnungsergebnisse und Haushaltsdaten geschätzt. Auch hier folgt das Vorgehen internationalen Standards, um eine Vergleichbarkeit im europäischen Kontext zu ermöglichen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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