Hintergründe einer in Aussicht gestellten Fachkräftesicherung durch die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen
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Hintergründe einer in Aussicht gestellten Fachkräftesicherung durch die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1048
21. Wahlperiode 29.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner, Ulrike Schielke-Ziesing, Bernd
Schuhmann, Birgit Bessin und der Fraktion der AfD
Hintergründe einer in Aussicht gestellten Fachkräftesicherung durch die
Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es: „Die Erhöhung
der Erwerbsbeteiligung von Frauen ist ein entscheidender Faktor zur
Fachkräftesicherung“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag202
5.de/files/koav_2025.pdf; abgerufen am 12. Juni 2025, S. 14). Zugleich heißt es
dort: „Kein Beschäftigter darf gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit
gezwungen werden“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag
2025.de/files/koav_2025.pdf; abgerufen am 12. Juni 2025, S. 18).
Die Erwerbstätigenquote von Frauen lag in Deutschland im Jahr 2024 bei
74,1 Prozent und liegt damit laut Prof. Dr. Katharina Wrohlich, Professorin für
Öffentliche Finanzen, Gender- und Familienökonomie an der Universität
Potsdam und Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am Deutschen
Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), im internationalen Vergleich im oberen
Bereich (www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Erwerbstaetigkeit/
Tabellen/erwerbstaetigenquoten-gebietsstand-geschlecht-altergruppe-mikrozen
sus.html; abgerufen am 12. Juni 2025, www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/fac
hkraeftemangel-2024/548772/erwerbsbeteiligung-von-frauen/; abgerufen am
12. Juni 2025). Prof. Dr. Katharina Wrohlich äußert die Hoffnung, dass es
durch staatliche Maßnahmen gelingen könnte, „geschlechtsspezifische
Ungleichheiten“ abzubauen, wie beispielsweise die hohe Teilzeiterwerbstätigkeit
von Frauen mit älteren Kindern, also vor dem Hintergrund der bereits hohen
Erwerbsbeteiligung auch eine Ausweitung der Arbeitszeit von Frauen zu
erreichen – sie spricht hierbei auch vom „Umfang der Erwerbstätigkeit“ (ebd.).
Der Soziologe Prof. Dr. Martin Schröder, Professor für Soziologie an der
Universität des Saarlandes, hat jedoch anhand von Daten des am DIW
angesiedelten Sozio-oekonomischen Panels festgestellt, dass eine Zunahme an
Zufriedenheit mit der Arbeitssituation bei beruflichem Aufstieg zwar bei Männern
deutlich zu verzeichnen ist, dies so jedoch nicht auf Frauen zutrifft – Männer
werden durch berufliche Aufstiege doppelt so zufrieden wie Frauen –, dass bereits
17-jährige Mädchen hohes Einkommen und berufliche Aufstiegsmöglichkeiten
als weniger wichtig als gleichaltrige Jungen bei als gleich empfundener
Erziehung bewerten, dass Frauen durchschnittlich weniger Wert auf beruflichen
Erfolg legen und unter allen Kategorien mit geringer beruflicher
Risikobereitschaft überrepräsentiert sind und dass das durchschnittliche Einkommen von
Frauen entsprechend zwar geringer, ihr Maß an Zufriedenheit mit ihrer
Arbeitssituation mit der von Männern zugleich aber identisch ist, wie auch ihre
Beurteilung ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt (Martin Schröder: Wann sind
Frauen wirklich zufrieden? München 2023, S. 61, 63 f., 66 f.). Auch geht aus
Daten des Statistischen Bundesamts hervor, dass im Jahr 2024 unter den
teilzeitbeschäftigten Frauen lediglich 4,2 Prozent unfreiwillig teilzeitbeschäftigt
waren und die Mehrheit freiwillig teilzeitbeschäftigt war (www.destatis.de/DE/
Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-3/unfreiwillig-teilzei
tbeschaeftige.html; abgerufen am 7. Juli 2025). Zu den wichtigsten Gründen für
eine Teilzeitbeschäftigung zählte bei Frauen neben der Betreuung von Kindern
oder anderen Angehörigen oder sonstigen familiären Gründen der Wunsch nach
Teilzeittätigkeit.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen, und wie hoch sind die finanziellen
Aufwendungen, die die Bundesregierung in den kommenden fünf Jahren für
Programme, Fördermaßnahmen oder Anreizsysteme zur Steigerung der
Erwerbsbeteiligung von Frauen vorsieht (bitte tabellarisch nach
Haushaltstiteln und Programmen aufschlüsseln)?
2. Kann die Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse vorlegen, die
belegen, dass die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen ohne eine
gleichzeitige Erhöhung der Arbeitsstunden von Frauen einen
entscheidenden Faktor zur Fachkräftesicherung darstellt, obwohl die
Erwerbstätigenquote von Frauen in Deutschland im internationalen Vergleich bereits hoch
ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, welche sind dies?
b) Wenn nein, weshalb formuliert die Bundesregierung dies im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD dennoch als gegebene Tatsache?
3. Plant die Bundesregierung, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, die die
durchschnittliche Arbeitszeit von Frauen erhöhen sollen, um damit den
Umfang der Erwerbstätigkeit von Frauen zu erhöhen (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
a) Wenn ja, ist der Bundesregierung angesichts ihrer im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD getätigten Positionierung, dass kein
Beschäftigter gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen
werden darf, bekannt, dass aus Daten des Sozio-oekonomischen Panels
sowie des Statistischen Bundesamts hervorgeht, dass Frauen im
Durchschnitt signifikant andere Prioritäten im Hinblick auf ihr Arbeitsleben
setzen als Männer und mehrheitlich freiwillig teilzeitbeschäftigt sind,
und kann die Bundesregierung gegebenenfalls sicherstellen, dass ihre
geplanten Maßnahmen die Arbeitszeit von Frauen nicht ohne bzw.
gegen den Willen Betroffener erhöhen würden (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen plant die Bundesregierung keine
konkreten Maßnahmen zur Erhöhung des Umfangs der Erwerbstätigkeit
von Frauen?
4. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, inwiefern der Ausbau von
Betreuungsangeboten (z. B. Ganztagsbetreuung, Kitaplätze) zwingende
Voraussetzung für eine weitere Erhöhung der Erwerbsbeteiligung wäre und
in welchem Umfang diese Betreuungsangebote ausgeweitet werden
müssten?
5. Strebt die Bundesregierung einen konkreten prozentualen Zielwert bei der
Erwerbstätigenquote von Frauen an, den sie mit regulatorischen und
finanziellen Maßnahmen erreichen will, bei dessen Erreichung keine neuen
Maßnahmen zur Steigerung der Erwerbstätigenquote von Frauen mehr
eingeführt werden sowie bestehende Maßnahmen wieder beendet werden
würden, und kann sie diesen gegebenenfalls beziffern?
6. Gibt es innerhalb der Bundesregierung eine branchenspezifische
Priorisierung, in welchen Wirtschaftszweigen der Anteil weiblicher Erwerbstätiger
besonders gesteigert werden soll?
a) Wenn ja, wie lauten diese Zielbranchen?
b) Wenn nein, weshalb wird auf eine solche Differenzierung verzichtet?
7. Plant die Bundesregierung flankierende Forschungsvorhaben oder
Programme zur Beobachtung der sozialen Auswirkungen einer Erhöhung der
Erwerbsbeteiligung (z. B. auf kindliche Entwicklung, familiale Bindung,
Gesundheit oder Arbeitszufriedenheit)?
a) Wenn ja, welche Forschungsvorhaben sind konkret vorgesehen?
b) Wenn nein, weshalb nicht?
8. Sieht die Bundesregierung ein Potenzial, durch die Erhöhung der
Erwerbsbeteiligung von Frauen Fachkräfteengpässe zu beheben, wie sie jährlich in
der Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit dargestellt
werden, und welche konkreten Angaben kann sie gegebenenfalls dazu machen?
Berlin, den 24. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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