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Projekt "Regionalprogramm Afrika südlich der Sahara" (Antwort zu Drs. 21/6438)

dip / drucksache 09.07.2026 · WP 21 · 21/7065 · Antwort · Original ↗

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Projekt "Regionalprogramm Afrika südlich der Sahara" (Antwort zu Drs. 21/6438) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7065 21. Wahlperiode 09.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6438 – Projekt „Regionalprogramm Afrika südlich der Sahara“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat laut den derzeit im Transparenzportal des Bundes abrufbaren Informationen (Stand: 11. Juni 2026) seit 2010 über eine oder mehrere nicht namentlich genannte „donor country based NGOs“ das „Regionalprogramm Afrika südlich der Sahara“ (bzw. dessen Folge- und Gesamtprogramme) mit erheblichen Steuergeldern gefördert (vgl. www.transparenzportal.bund.de/de/det ailsuche?project_status=finished&accountable_partner=donor+country+based +NGO&title=Afrika+s%C3 ProzentBCdlich+der+Sahara&tab=list). Nach Recherchen der Fragesteller waren zu anderen Abrufzeitpunkten parteinahe Stiftungen als Durchführungsorganisationen angegeben. Zu diesem Programm gehören unter anderem folgende IATI (International Aid Transparency Initiative)-Maßnahmen: – DE-1-201028216 – DE-1-201228352 – DE-1-201328368 – DE-1-201528173 – DE-1-201628270 – DE-1-201828383 – DE-1-201928134 – DE-1-202128270 – DE-1-202228278 Gesamtsummen aller vorgenannten Maßnahmen: Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 9. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. – geplantes Finanzierungsvolumen insgesamt: ca. 254,52 Mio. Euro – tatsächlich ausgegebene Mittel insgesamt: ca. 248,2 Mio. Euro Allein für die Maßnahme DE-1-201928134 („Regionalprogramm Afrika südlich der Sahara“) wurde ein Finanzierungsvolumen von 56 300 000 Euro veranschlagt, wovon bis Ende 2022 rund 53,999 Mio. Euro ausgegeben wurden (vgl. www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-201928134?projec t_status=finished&accountable_partner=donor+country+based+NGO&title=A frika+s%C3). Die Schwerpunkte des Programms lagen u. a. auf der Stärkung der internen Organisation von Parlamenten und Parteien, der Unterstützung demokratischer, rechtsstaatlicher und zivilgesellschaftlicher Strukturen, der Diskussion nationaler, regionaler und globaler Entwicklungskonzepte sowie der Förderung regionaler Integration, Sicherheitspolitik und verantwortungsvoller Medienarbeit in Zusammenarbeit mit lokalen Partnern im staatlichen und nichtstaatlichen Sektor (a. a. O.). Weitere Ausprägungen des Programms setzten zusätzlich den Fokus auf ökologisch nachhaltige, sozial gerechte und gendersensitive Entwicklungen sowie auf den Süd-Süd- und Süd-Nord-Austausch (a. a. O.). Trotz des hohen Mitteleinsatzes von über 248 Mio. Euro und der mehr als 15- jährigen Laufzeit bleibt die konkrete durchführende Nichtregierungsorganisation im Transparenzportal des Bundes derzeit lediglich als „donor country based NGO“ anonymisiert (a. a. O.). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die politischen Stiftungen sind rechtlich selbstständige, vom Staat unabhängige Einrichtungen in privatrechtlicher Rechtsform. Sie sind weder Mittler noch Durchführungsorganisationen der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik. Sie agieren rechtlich unabhängig von der Bundesregierung und handeln nicht im Auftrag der Bundesregierung, sondern mit ihrer Zustimmung und finanziellen Unterstützung. Sie wählen ihre Projekte eigenverantwortlich aus und führen diese in eigener Zuständigkeit durch. Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung politische Stiftungen bei der Durchführung entwicklungswichtiger Vorhaben, die zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und zur Stärkung demokratischer, rechtsstaatlicher und zivilgesellschaftlicher Strukturen beitragen. Die konkrete Ausgestaltung der Projekte, die Auswahl der Partnerorganisationen vor Ort und die programmatische Schwerpunktsetzung liegen in der Verantwortung der jeweiligen Stiftung. Das BMZ veröffentlicht Projektdaten nach dem Standard der International Aid Transparency Initiative (IATI) im Transparenzportal. Dort werden einheitliche Kategorien verwendet, darunter „donor country based NGO“ für eigenständige Vorhaben nichtstaatlicher Träger im Geberland; diese Kategorie umfasst unter anderem Nichtregierungsorganisationen, Kirchen und politische Stiftungen.  1. Welche konkreten Maßnahmen und Aktivitäten wurden im Rahmen des Programms in den jeweiligen Ländern durchgeführt, und welche Kosten wurden dafür je Maßnahme aufgewendet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte detailliert auflisten und alles nach Ländern aufschlüsseln)? Die im Rahmen des Vorhabens geförderten Maßnahmen dienten der Stärkung demokratischer Teilhabe und der Zivilgesellschaft, der Auseinandersetzung mit Fragen sozialer Gerechtigkeit, sozial ökologischer Entwicklung und Transformation sowie dem fachlichen Austausch und der Vernetzung relevanter Akteurinnen und Akteure in der Region. Unterstützt wurden vor allem Dialog-, Bildungs-, Beratungs- und Vernetzungsformate sowie Informations- und Öffentlichkeitsmaßnahmen. Eine detailtiefe Aufschlüsselung der Ausgaben liegt der Bundesregierung nicht in abgeschlossener Form vor. Für nähere Informationen zu Zielen, Laufzeiten und Finanzvolumina wird auf die Angaben zu den IATI- Maßnahmen im BMZ Transparenzportal verwiesen.  2. Welche konkreten Nichtregierungsorganisationen (NGOs; vollständiger Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsführung) waren als „donor country based NGO“ für die in der Vorbemerkung genannten IATI-Maßnahmen als Durchführungsorganisationen verantwortlich (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Im vorliegenden Fall handelt es sich bei vier der aufgeführten IATI- Maßnahmen um Vorhaben der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS). Die übrigen Projekte sind der Heinrich-Böll-Stiftung zuzuordnen. Weitere Angaben zu den Trägern sind auf den jeweiligen Webseiten ersichtlich.  3. Welche lokalen Partnerorganisationen (bitte vollständige Namen, Sitz, Rechtsform angeben) wurden in den jeweiligen afrikanischen Ländern durch diese NGOs gefördert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die politischen Stiftungen arbeiten in ihren Auslandsprogrammen mit unterschiedlichen zivilgesellschaftlichen Partnerorganisationen zusammen, etwa NGOs, Verbänden, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Medien. Eine vollständige namentliche Auflistung aller lokalen Partnerorganisationen erfolgt grundsätzlich nicht. In bestimmten Kontexten kann die Veröffentlichung detaillierter Partnerlisten die Handlungsspielräume, Sicherheit und Arbeitsfähigkeit der beteiligten Akteurinnen und Akteure beeinträchtigen bis hin zur Gefährdung von Leben und Gesundheit der lokalen Kräfte. Die Bundesregierung berücksichtigt bei der Veröffentlichung von Angaben zu Partnerorganisationen daher auch Sicherheits- und Schutzbedarfe. Auch eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet aufgrund der potentiellen Gefahr für die persönliche Sicherheit der Betroffenen aus. Überdies wäre der mögliche Vertrauensverlust der lokalen Partner auch dann zu befürchten, wenn die Nennung als Verschlusssache erfolgt. Damit bliebe die Bundesregierung in der Wahrnehmung ihrer entwicklungspolitischen Aufgaben auch bei einer Weitergabe unter Verschluss erheblich beeinträchtigt. Daher kann eine auch nur geringfügige Gefahr des Bekanntwerdens der Namen nicht hingenommen werden, weshalb nach konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und dem Schutz der funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem parlamentarischen Informationsrecht hier ausnahmsweise Erstere überwiegen.  4. Wie hoch waren die geplanten und tatsächlichen Ausgaben je IATI- Maßnahme und Haushaltsjahr, und wie wurden diese nach Empfängerstaaten sowie nach direkten Projektmitteln vor Ort versus Verwaltungs-, Personal-, Reisekosten aufgeschlüsselt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die geplanten und tatsächlichen Ausgaben je IATI-Maßnahme sind im Transparenzportal ersichtlich. Eine weitergehende, nach Haushaltsjahren, Empfängerstaaten sowie einer detaillierten Untergliederung nach Kostenarten (z. B. Projektmittel vor Ort, Verwaltungs-, Personal-, Reisekosten) aufgeschlüsselte Darstellung liegt in der erfragten Form nicht standardisiert vor.  5. Welche messbaren Ergebnisse und Erfolge (mit quantitativen Indikatoren) wurden in den Abschlussberichten der durchführenden NGOs für die genannten Schwerpunkte erreicht, und welche unabhängigen Evaluierungen liegen vor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Trägerorganisationen berichten im Rahmen der zuwendungsrechtlichen Vorgaben über Zielerreichung und Ergebnisse ihrer Projekte. Es liegen zehn externe Evaluierungen vor.  6. Wie begründet die Bundesregierung die wiederholte Verlängerung und hohe finanzielle Ausstattung dieses Programms über mehr als 15 Jahre (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Grundlage für Verlängerung und weitere Finanzierung von Vorhaben ist die fortbestehende entwicklungspolitische Relevanz der Zielsetzungen, die positive Bewertung der bisherigen Umsetzung sowie die Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel.  7. Welche Rolle spielten gegebenenfalls deutsche parteinahe Stiftungen bei der Umsetzung oder als Partner dieses Programms, und gab es Überschneidungen oder Doppelförderungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Politische Stiftungen können im Rahmen ihrer Eigenverantwortung als Träger oder als Partnerorganisationen anderer Träger an der Umsetzung von Vorhaben beteiligt sein. Soweit dies der Fall ist, erfolgt dies im Rahmen der jeweils geltenden Fördergrundlagen und unter Beachtung der zuwendungsrechtlichen Vorgaben.  8. Welche konkreten Mechanismen zur Sicherung der Integrität der Mittelverwendung wurden angewandt, und wie viele Beanstandungen gab es (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  9. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass die Mittel nicht für ideologische Zwecke oder entgegen deutschen Interessen verwendet wurden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet. Für alle vom BMZ geförderten Vorhaben der politischen Stiftungen gelten die allgemeinen zuwendungsrechtlichen Vorgaben. Dazu zählen insbesondere die Prüfung der Anträge vor Bewilligung, Berichtspflichten sowie Vorlage von Verwendungsnachweisen sowie vertiefte Prüfungen und stichprobenartige Kontrollen durch das BMZ. Bei festgestellten Verstößen gegen zuwendungsrechtliche Bestimmungen können Beanstandungen und gegebenenfalls Mittelrückforderungen erfolgen. Eine stiftungs- oder projektspezifische Auflistung von Beanstandungen zu den genannten Vorhaben erfolgt aus Gründen des Partner- und Vertrauensschutzes nicht. 10. Plant die Bundesregierung eine Fortführung oder grundlegende Neuausrichtung dieses Regionalprogramms (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 11. Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass bei einer Laufzeit über mehr als 15 Jahre und über 248 Mio. Euro hinweg die durchführende NGO derzeit lediglich als „donor country based NGO“ anonymisiert bleibt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 12. Welches Transparenzverständnis liegt der Bundesregierung zugrunde, wenn sie bei einem derart hoch dotierten Programm die namentliche Nennung der durchführenden Organisation im Transparenzportal des Bundes verweigert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 10 bis 12 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 13. Sieht die Bundesregierung die intensive Einflussnahme auf die innere Organisation von Parlamenten, Parteien, Medien und Zivilgesellschaft in souveränen afrikanischen Staaten nicht als unzulässige politische Einmischung in deren innere Angelegenheiten an (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Zusammenarbeit mit Partnerländern im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit erfolgt auf Grundlage bilateraler und multilateraler Vereinbarungen, im Einvernehmen mit den Partnerregierungen sowie im Rahmen des Völkerrechts sowie aus der haushaltsrechtlichen Legitimation durch den Deutschen Bundestag. Die Förderung demokratischer Teilhabe, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und zivilgesellschaftlicher Teilhabe entspricht den in multilateralen Foren eingegangenen Verpflichtungen. 14. Inwiefern dient das Programm der Förderung westlicher beziehungsweise deutscher Vorstellungen von „gendersensitiver Entwicklung“, und warum wird dies in Ländern mit teilweise völlig anderen gesellschaftlichen und kulturellen Realitäten für prioritär gehalten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Förderung gleichberechtigter Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen, einschließlich Frauen und Mädchen, ist Bestandteil der deutschen Entwicklungspolitik und entspricht internationalen Verpflichtungen, etwa im Rahmen der Agenda 2030 und menschenrechtlicher Übereinkommen. Die Vorhaben der politischen Stiftungen stehen grundsätzlich im Einklang mit den entwicklungspolitischen Zielen der Bundesrepublik Deutschland und den internationalen Menschenrechtskonventionen. Sie leisten einen Beitrag zum Aufbau und zur Festigung demokratischer und zivilgesellschaftlicher Strukturen auf der Basis gleichberechtigter Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen. 15. Besteht nicht die Gefahr, dass durch die Förderung bestimmter politischer und gesellschaftlicher Kräfte in Afrika über nicht namentlich genannte NGOs deutsche Außen- und Entwicklungspolitik faktisch im Geheimen betrieben wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Nein. 16. Wie schließt die Bundesregierung aus, dass das Programm und seine lokalen Partner nicht indirekt Migrationsanreize schaffen oder oppositionelle Kräfte gegen Regierungen unterstützen, die eine restriktive Migrationspolitik gegenüber Europa verfolgen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Ziel der geförderten Vorhaben ist die Verbesserung von Lebensbedingungen, die Stärkung demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen sowie die Schaffung von Perspektiven vor Ort. Damit werden Migrationsanreize vermindert. 17. Warum setzt die Bundesregierung bei diesem Programm systematisch auf den Umweg über eine oder wenige NGOs statt auf direkte, transparente und konditionierte Zusammenarbeit mit afrikanischen Regierungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 18. Hält die Bundesregierung es für mit dem Souveränitätsanspruch afrikanischer Staaten vereinbar, dass Deutschland über nicht transparent gemachte NGOs massiv in deren parlamentarische Strukturen, Medienlandschaft und Zivilgesellschaft eingreift (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu den Fragen 13 und 14 verwiesen. 19. Wer in der Bundesregierung oder im BMZ entscheidet letztlich, welche konkrete NGO das „Regionalprogramm Afrika südlich der Sahara“ durchführt, nach welchen Kriterien diese Auswahl erfolgt und warum die Öffentlichkeit und das Parlament keinen Anspruch darauf haben, den Namen dieser Organisation zu erfahren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 20. Wer im BMZ entscheidet darüber, was in afrikanischen Staaten als „Stärkung demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen“, „verantwortungsvolle Medienarbeit“, „gendersensitive Entwicklung“ oder „richtige“ regionale Integration gilt und was nicht, und auf welcher Legitimation beruht es, dass deutsche Beamte und von ihnen ausgewählte NGOs diese Bewertungshoheit über die inneren politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse souveräner Staaten beanspruchen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 19 und 20 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die inhaltliche Ausgestaltung obliegt dem Antragsteller. Die Fördermittel für die politischen Stiftungen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben insbesondere dem Stiftungsfinanzierungsgesetz und den haushaltsrechtlichen Bestimmungen (u. a. §§ 23, 44 BHO) bereitgestellt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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