Projekt "Regionalprogramm Afrika südlich der Sahara" (Antwort zu Drs. 21/6438)
Text
Projekt "Regionalprogramm Afrika südlich der Sahara" (Antwort zu Drs. 21/6438)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7065
21. Wahlperiode 09.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis
Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6438 –
Projekt „Regionalprogramm Afrika südlich der Sahara“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) hat laut den derzeit im Transparenzportal des Bundes abrufbaren
Informationen (Stand: 11. Juni 2026) seit 2010 über eine oder mehrere nicht
namentlich genannte „donor country based NGOs“ das „Regionalprogramm
Afrika südlich der Sahara“ (bzw. dessen Folge- und Gesamtprogramme) mit
erheblichen Steuergeldern gefördert (vgl. www.transparenzportal.bund.de/de/det
ailsuche?project_status=finished&accountable_partner=donor+country+based
+NGO&title=Afrika+s%C3 ProzentBCdlich+der+Sahara&tab=list). Nach
Recherchen der Fragesteller waren zu anderen Abrufzeitpunkten parteinahe
Stiftungen als Durchführungsorganisationen angegeben.
Zu diesem Programm gehören unter anderem folgende IATI (International Aid
Transparency Initiative)-Maßnahmen:
– DE-1-201028216
– DE-1-201228352
– DE-1-201328368
– DE-1-201528173
– DE-1-201628270
– DE-1-201828383
– DE-1-201928134
– DE-1-202128270
– DE-1-202228278
Gesamtsummen aller vorgenannten Maßnahmen:
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 9. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
– geplantes Finanzierungsvolumen insgesamt: ca. 254,52 Mio. Euro
– tatsächlich ausgegebene Mittel insgesamt: ca. 248,2 Mio. Euro
Allein für die Maßnahme DE-1-201928134 („Regionalprogramm Afrika
südlich der Sahara“) wurde ein Finanzierungsvolumen von 56 300 000 Euro
veranschlagt, wovon bis Ende 2022 rund 53,999 Mio. Euro ausgegeben wurden
(vgl. www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-201928134?projec
t_status=finished&accountable_partner=donor+country+based+NGO&title=A
frika+s%C3).
Die Schwerpunkte des Programms lagen u. a. auf der Stärkung der internen
Organisation von Parlamenten und Parteien, der Unterstützung
demokratischer, rechtsstaatlicher und zivilgesellschaftlicher Strukturen, der Diskussion
nationaler, regionaler und globaler Entwicklungskonzepte sowie der
Förderung regionaler Integration, Sicherheitspolitik und verantwortungsvoller
Medienarbeit in Zusammenarbeit mit lokalen Partnern im staatlichen und
nichtstaatlichen Sektor (a. a. O.). Weitere Ausprägungen des Programms setzten
zusätzlich den Fokus auf ökologisch nachhaltige, sozial gerechte und
gendersensitive Entwicklungen sowie auf den Süd-Süd- und Süd-Nord-Austausch
(a. a. O.).
Trotz des hohen Mitteleinsatzes von über 248 Mio. Euro und der mehr als 15-
jährigen Laufzeit bleibt die konkrete durchführende
Nichtregierungsorganisation im Transparenzportal des Bundes derzeit lediglich als „donor country
based NGO“ anonymisiert (a. a. O.).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die politischen Stiftungen sind rechtlich selbstständige, vom Staat unabhängige
Einrichtungen in privatrechtlicher Rechtsform. Sie sind weder Mittler noch
Durchführungsorganisationen der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik.
Sie agieren rechtlich unabhängig von der Bundesregierung und handeln nicht
im Auftrag der Bundesregierung, sondern mit ihrer Zustimmung und
finanziellen Unterstützung. Sie wählen ihre Projekte eigenverantwortlich aus und führen
diese in eigener Zuständigkeit durch.
Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung
politische Stiftungen bei der Durchführung entwicklungswichtiger Vorhaben,
die zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und zur
Stärkung demokratischer, rechtsstaatlicher und zivilgesellschaftlicher Strukturen
beitragen. Die konkrete Ausgestaltung der Projekte, die Auswahl der
Partnerorganisationen vor Ort und die programmatische Schwerpunktsetzung liegen in
der Verantwortung der jeweiligen Stiftung.
Das BMZ veröffentlicht Projektdaten nach dem Standard der International Aid
Transparency Initiative (IATI) im Transparenzportal. Dort werden einheitliche
Kategorien verwendet, darunter „donor country based NGO“ für eigenständige
Vorhaben nichtstaatlicher Träger im Geberland; diese Kategorie umfasst unter
anderem Nichtregierungsorganisationen, Kirchen und politische Stiftungen.
1. Welche konkreten Maßnahmen und Aktivitäten wurden im Rahmen des
Programms in den jeweiligen Ländern durchgeführt, und welche Kosten
wurden dafür je Maßnahme aufgewendet (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller, bitte detailliert auflisten und alles nach Ländern aufschlüsseln)?
Die im Rahmen des Vorhabens geförderten Maßnahmen dienten der Stärkung
demokratischer Teilhabe und der Zivilgesellschaft, der Auseinandersetzung mit
Fragen sozialer Gerechtigkeit, sozial ökologischer Entwicklung und
Transformation sowie dem fachlichen Austausch und der Vernetzung relevanter
Akteurinnen und Akteure in der Region.
Unterstützt wurden vor allem Dialog-, Bildungs-, Beratungs- und
Vernetzungsformate sowie Informations- und Öffentlichkeitsmaßnahmen.
Eine detailtiefe Aufschlüsselung der Ausgaben liegt der Bundesregierung nicht
in abgeschlossener Form vor. Für nähere Informationen zu Zielen, Laufzeiten
und Finanzvolumina wird auf die Angaben zu den IATI- Maßnahmen im BMZ
Transparenzportal verwiesen.
2. Welche konkreten Nichtregierungsorganisationen (NGOs; vollständiger
Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsführung) waren als „donor country
based NGO“ für die in der Vorbemerkung genannten IATI-Maßnahmen
als Durchführungsorganisationen verantwortlich (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Im vorliegenden Fall handelt es sich bei vier der aufgeführten IATI-
Maßnahmen um Vorhaben der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS). Die übrigen Projekte
sind der Heinrich-Böll-Stiftung zuzuordnen. Weitere Angaben zu den Trägern
sind auf den jeweiligen Webseiten ersichtlich.
3. Welche lokalen Partnerorganisationen (bitte vollständige Namen, Sitz,
Rechtsform angeben) wurden in den jeweiligen afrikanischen Ländern
durch diese NGOs gefördert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die politischen Stiftungen arbeiten in ihren Auslandsprogrammen mit
unterschiedlichen zivilgesellschaftlichen Partnerorganisationen zusammen, etwa
NGOs, Verbänden, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Medien.
Eine vollständige namentliche Auflistung aller lokalen Partnerorganisationen
erfolgt grundsätzlich nicht. In bestimmten Kontexten kann die Veröffentlichung
detaillierter Partnerlisten die Handlungsspielräume, Sicherheit und
Arbeitsfähigkeit der beteiligten Akteurinnen und Akteure beeinträchtigen bis hin zur
Gefährdung von Leben und Gesundheit der lokalen Kräfte. Die Bundesregierung
berücksichtigt bei der Veröffentlichung von Angaben zu Partnerorganisationen
daher auch Sicherheits- und Schutzbedarfe. Auch eine Übermittlung als
Verschlusssache scheidet aufgrund der potentiellen Gefahr für die persönliche
Sicherheit der Betroffenen aus. Überdies wäre der mögliche Vertrauensverlust der
lokalen Partner auch dann zu befürchten, wenn die Nennung als
Verschlusssache erfolgt. Damit bliebe die Bundesregierung in der Wahrnehmung ihrer
entwicklungspolitischen Aufgaben auch bei einer Weitergabe unter Verschluss
erheblich beeinträchtigt. Daher kann eine auch nur geringfügige Gefahr des
Bekanntwerdens der Namen nicht hingenommen werden, weshalb nach konkreter
Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und dem Schutz der
funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem
parlamentarischen Informationsrecht hier ausnahmsweise Erstere überwiegen.
4. Wie hoch waren die geplanten und tatsächlichen Ausgaben je IATI-
Maßnahme und Haushaltsjahr, und wie wurden diese nach Empfängerstaaten
sowie nach direkten Projektmitteln vor Ort versus Verwaltungs-,
Personal-, Reisekosten aufgeschlüsselt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die geplanten und tatsächlichen Ausgaben je IATI-Maßnahme sind im
Transparenzportal ersichtlich. Eine weitergehende, nach Haushaltsjahren,
Empfängerstaaten sowie einer detaillierten Untergliederung nach Kostenarten (z. B.
Projektmittel vor Ort, Verwaltungs-, Personal-, Reisekosten) aufgeschlüsselte
Darstellung liegt in der erfragten Form nicht standardisiert vor.
5. Welche messbaren Ergebnisse und Erfolge (mit quantitativen
Indikatoren) wurden in den Abschlussberichten der durchführenden NGOs für
die genannten Schwerpunkte erreicht, und welche unabhängigen
Evaluierungen liegen vor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Trägerorganisationen berichten im Rahmen der zuwendungsrechtlichen
Vorgaben über Zielerreichung und Ergebnisse ihrer Projekte. Es liegen zehn
externe Evaluierungen vor.
6. Wie begründet die Bundesregierung die wiederholte Verlängerung und
hohe finanzielle Ausstattung dieses Programms über mehr als 15 Jahre
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Grundlage für Verlängerung und weitere Finanzierung von Vorhaben ist die
fortbestehende entwicklungspolitische Relevanz der Zielsetzungen, die positive
Bewertung der bisherigen Umsetzung sowie die Verfügbarkeit entsprechender
Haushaltsmittel.
7. Welche Rolle spielten gegebenenfalls deutsche parteinahe Stiftungen bei
der Umsetzung oder als Partner dieses Programms, und gab es
Überschneidungen oder Doppelförderungen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Politische Stiftungen können im Rahmen ihrer Eigenverantwortung als Träger
oder als Partnerorganisationen anderer Träger an der Umsetzung von Vorhaben
beteiligt sein. Soweit dies der Fall ist, erfolgt dies im Rahmen der jeweils
geltenden Fördergrundlagen und unter Beachtung der zuwendungsrechtlichen
Vorgaben.
8. Welche konkreten Mechanismen zur Sicherung der Integrität der
Mittelverwendung wurden angewandt, und wie viele Beanstandungen gab es
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
9. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass die Mittel nicht für
ideologische Zwecke oder entgegen deutschen Interessen verwendet wurden
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet.
Für alle vom BMZ geförderten Vorhaben der politischen Stiftungen gelten die
allgemeinen zuwendungsrechtlichen Vorgaben. Dazu zählen insbesondere die
Prüfung der Anträge vor Bewilligung, Berichtspflichten sowie Vorlage von
Verwendungsnachweisen sowie vertiefte Prüfungen und stichprobenartige
Kontrollen durch das BMZ.
Bei festgestellten Verstößen gegen zuwendungsrechtliche Bestimmungen
können Beanstandungen und gegebenenfalls Mittelrückforderungen erfolgen. Eine
stiftungs- oder projektspezifische Auflistung von Beanstandungen zu den
genannten Vorhaben erfolgt aus Gründen des Partner- und Vertrauensschutzes
nicht.
10. Plant die Bundesregierung eine Fortführung oder grundlegende
Neuausrichtung dieses Regionalprogramms (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
11. Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass bei einer Laufzeit über mehr
als 15 Jahre und über 248 Mio. Euro hinweg die durchführende NGO
derzeit lediglich als „donor country based NGO“ anonymisiert bleibt
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
12. Welches Transparenzverständnis liegt der Bundesregierung zugrunde,
wenn sie bei einem derart hoch dotierten Programm die namentliche
Nennung der durchführenden Organisation im Transparenzportal des
Bundes verweigert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 10 bis 12 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu
Frage 3 verwiesen.
13. Sieht die Bundesregierung die intensive Einflussnahme auf die innere
Organisation von Parlamenten, Parteien, Medien und Zivilgesellschaft in
souveränen afrikanischen Staaten nicht als unzulässige politische
Einmischung in deren innere Angelegenheiten an (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Zusammenarbeit mit Partnerländern im Bereich der
Entwicklungszusammenarbeit erfolgt auf Grundlage bilateraler und multilateraler Vereinbarungen,
im Einvernehmen mit den Partnerregierungen sowie im Rahmen des
Völkerrechts sowie aus der haushaltsrechtlichen Legitimation durch den Deutschen
Bundestag. Die Förderung demokratischer Teilhabe, Rechtsstaatlichkeit,
Menschenrechte und zivilgesellschaftlicher Teilhabe entspricht den in multilateralen
Foren eingegangenen Verpflichtungen.
14. Inwiefern dient das Programm der Förderung westlicher
beziehungsweise deutscher Vorstellungen von „gendersensitiver Entwicklung“, und
warum wird dies in Ländern mit teilweise völlig anderen gesellschaftlichen
und kulturellen Realitäten für prioritär gehalten (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Förderung gleichberechtigter Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen,
einschließlich Frauen und Mädchen, ist Bestandteil der deutschen
Entwicklungspolitik und entspricht internationalen Verpflichtungen, etwa im Rahmen der
Agenda 2030 und menschenrechtlicher Übereinkommen. Die Vorhaben der
politischen Stiftungen stehen grundsätzlich im Einklang mit den
entwicklungspolitischen Zielen der Bundesrepublik Deutschland und den internationalen
Menschenrechtskonventionen. Sie leisten einen Beitrag zum Aufbau und zur
Festigung demokratischer und zivilgesellschaftlicher Strukturen auf der Basis
gleichberechtigter Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen.
15. Besteht nicht die Gefahr, dass durch die Förderung bestimmter
politischer und gesellschaftlicher Kräfte in Afrika über nicht namentlich
genannte NGOs deutsche Außen- und Entwicklungspolitik faktisch im
Geheimen betrieben wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Nein.
16. Wie schließt die Bundesregierung aus, dass das Programm und seine
lokalen Partner nicht indirekt Migrationsanreize schaffen oder
oppositionelle Kräfte gegen Regierungen unterstützen, die eine restriktive
Migrationspolitik gegenüber Europa verfolgen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Ziel der geförderten Vorhaben ist die Verbesserung von Lebensbedingungen,
die Stärkung demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen sowie die
Schaffung von Perspektiven vor Ort. Damit werden Migrationsanreize vermindert.
17. Warum setzt die Bundesregierung bei diesem Programm systematisch
auf den Umweg über eine oder wenige NGOs statt auf direkte,
transparente und konditionierte Zusammenarbeit mit afrikanischen Regierungen
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
18. Hält die Bundesregierung es für mit dem Souveränitätsanspruch
afrikanischer Staaten vereinbar, dass Deutschland über nicht transparent
gemachte NGOs massiv in deren parlamentarische Strukturen, Medienlandschaft
und Zivilgesellschaft eingreift (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu den
Fragen 13 und 14 verwiesen.
19. Wer in der Bundesregierung oder im BMZ entscheidet letztlich, welche
konkrete NGO das „Regionalprogramm Afrika südlich der Sahara“
durchführt, nach welchen Kriterien diese Auswahl erfolgt und warum die
Öffentlichkeit und das Parlament keinen Anspruch darauf haben, den
Namen dieser Organisation zu erfahren (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
20. Wer im BMZ entscheidet darüber, was in afrikanischen Staaten als
„Stärkung demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen“,
„verantwortungsvolle Medienarbeit“, „gendersensitive Entwicklung“ oder „richtige“
regionale Integration gilt und was nicht, und auf welcher Legitimation beruht
es, dass deutsche Beamte und von ihnen ausgewählte NGOs diese
Bewertungshoheit über die inneren politischen und gesellschaftlichen
Verhältnisse souveräner Staaten beanspruchen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Fragen 19 und 20 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die inhaltliche
Ausgestaltung obliegt dem Antragsteller. Die Fördermittel für die politischen
Stiftungen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben insbesondere dem
Stiftungsfinanzierungsgesetz und den haushaltsrechtlichen Bestimmungen
(u. a. §§ 23, 44 BHO) bereitgestellt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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