Projekt der Deutschen Entwicklungszusammenarbeit "Zugang für migrierte Frauen und LGBTIQ-Personen zu rechtsstaatlichen Verfahren und Asyl in Mexiko"
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Projekt der Deutschen Entwicklungszusammenarbeit "Zugang für migrierte Frauen und LGBTIQ-Personen zu rechtsstaatlichen Verfahren und Asyl in Mexiko"
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3987
21. Wahlperiode 04.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Johann Martel, Denis
Pauli, Arne Raue, Martina Uhr, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Alexander Wolf
und der Fraktion der AfD
Projekt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit „Zugang für migrierte
Frauen und LGBTIQ-Personen zu rechtsstaatlichen Verfahren und Asyl in
Mexiko“
Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit förderte das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) von
Januar 2023 bis Dezember 2025 das Projekt „Zugang für migrierte Frauen und
LGBTIQ-Personen zu rechtsstaatlichen Verfahren und Asyl in Mexiko“ (IATI-
Maßnahmen-ID [IATI = International Aid Transparency Initiative]:
DE-1-202276947) mit einem Zuschuss von 154 000 Euro (vgl. www.transparen
zportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202276947). Das Projekt soll nun
abgeschlossen sein (geplantes Enddatum: 31. Dezember 2025; a. a. O.). Die
Ausgaben beliefen sich auf 136 015,20 Euro (88 Prozent des Volumens; a. a. O.).
Die Durchführungsorganisation war die Evangelische Zentralstelle für
Entwicklungshilfe e. V. (EZE).
Das Vorhaben verfolgte einen intersektionalen Ansatz im Kontext von Flucht
und Migration, mit Fokus auf die Stärkung des Zugangs migrierter Frauen und
LGBTIQ-Personen zu rechtsstaatlichen Verfahren und Asyl durch integrale
rechtliche, psychologische und psychosoziale Begleitung sowie Lobbyarbeit
(a. a. O.). Es war dem Sektor „Staat und Zivilgesellschaft allgemein“ sowie der
Erleichterung geordneter Migration zugeordnet (a. a. O.). Eine Evaluierung
fand nicht statt (a. a. O.).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Nach welchen spezifischen Kriterien und Bedarfsanalysen wurde die
Förderung des Zugangs migrierter Frauen und LGBTIQ-Personen zu
Asylverfahren in Mexiko priorisiert, und warum wurde dieses Thema
gegenüber anderen entwicklungspolitischen Schwerpunkten in Mexiko (z. B.
Bekämpfung von Gewalt und Korruption, wirtschaftliche Stabilisierung)
bevorzugt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
2. Welche detaillierte Aufschlüsselung der Verwaltungs- und Overhead-
Kosten der EZE liegt vor, inklusive Personalkosten, Reisekosten,
Bürokosten und sonstiger Verwaltungsaufwendungen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller; bitte absolut und prozentual zum Gesamtvolumen angeben)?
3. Gab es neben der EZE weitere nationale oder internationale Kofinanzierer
oder Partnerorganisationen, und wenn ja, mit welchen Beiträgen und
Rollen waren diese beteiligt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
4. Welche lokalen Umsetzungspartner oder Nichtregierungsorganisationen
(NGOs) in Mexiko wurden konkret eingebunden, und nach welchen Due-
Diligence-Verfahren (z. B. Prüfung auf Zuverlässigkeit,
Korruptionsrisiken, politische Neutralität) wurden diese ausgewählt (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
5. Inwiefern wurde vor Projektstart eine Analyse der kulturellen Sensibilität
und gesellschaftlichen Akzeptanz von LGBTIQ-Themen in Mexiko
durchgeführt, und welche Risiken mangelnder lokaler Akzeptanz oder
gesellschaftlicher Ablehnung wurden identifiziert (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
6. Welche Ergebnisse (z. B. Anzahl begleiteter Personen, erfolgreiche
Asylverfahren, durchgeführte Lobbyaktivitäten) wurden erzielt, und wie
wurden diese anhand vereinbarter Indikatoren gemessen (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
7. Warum wurde auf eine unabhängige Evaluierung verzichtet, und plant die
Bundesregierung eine nachträgliche Evaluierung zur Prüfung von
Wirksamkeit und Nachhaltigkeit nach Projektabschluss (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
8. Hat sich die Bundesregierung zu dem aus Sicht der Fragesteller möglichen
Risiko, dass die Förderung westlicher Geschlechter- und
Diversitätskonzepte in Mexiko als kultureller Imperialismus wahrgenommen wird und
den Ruf Deutschlands als Entwicklungspartner schädigt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja,
welche?
9. Welche Mechanismen zur Korruptionsprävention und Mittelkontrolle
wurden ggf. eingesetzt, und welche Erkenntnisse ergaben diese
hinsichtlich der Verwendung der 136 015,20 Euro ausgezahlten Mittel (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
10. Wie viele direkte Begünstigte (z. B. migrierte Frauen, LGBTIQ-Personen,
Asylsuchende) wurden erreicht, und wie wurde die Nachhaltigkeit der
Begleitung und Lobbyarbeit nach Projektende sichergestellt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
11. Warum wurde die Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V.
als Durchführungsorganisation ausgewählt, und welche Alternativen
wurden geprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
12. Inwiefern berücksichtigte das Projekt die Sicherheitslage in Mexiko (z. B.
Gewalt gegen Migranten und LGBTIQ-Personen durch Organisierte
Kriminalität), und welche Schutzmaßnahmen für Begünstigte und Personal
wurden ggf. umgesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
13. Welche alternativen Länder oder Themen im Migrationskontext wurden
vor der Entscheidung für Mexiko und diesen spezifischen intersektionalen
Ansatz ggf. geprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
14. Wie hoch waren die Kosten für deutsche oder internationale Experten
(z. B. Reisen, Honorare) im Verhältnis zu den direkten
Begleitungsmaßnahmen vor Ort (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
15. Welche Rückmeldungen mexikanischer Behörden oder lokaler
Stakeholder zu dem Projekt liegen ggf. vor, und wie wurde eventuelle Kritik oder
Ablehnung adressiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
16. Wie wird die langfristige Wirkung des Projekts auf den Zugang zu Asyl
und rechtsstaatlichen Verfahren für die Zielgruppen in Mexiko aktuell
bewertet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
17. Welche Indikatoren und Wirkungsketten wurden für das Projekt definiert,
und wie wurden Fortschritte dokumentiert und überprüft (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz der Mittelverwendung im
Vergleich zu anderen Migrations- oder Menschenrechtsprojekten in
Lateinamerika (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
19. Plant die Bundesregierung weitere Projekte mit intersektionalem Fokus
auf LGBTIQ und Migration in kulturell konservativen oder
gewaltgeprägten Ländern, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen zur Sicherstellung
kultureller Sensibilität und Sicherheit (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Berlin, den 19. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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