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Bundeswehr - Flexible Haushaltsmittel für Leiter und Leiterinnen militärischer Dienststellen (FlexHHM Kdr)

dip / drucksache 21.09.2026 · WP 21 · 21/8071 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Bundeswehr - Flexible Haushaltsmittel für Leiter und Leiterinnen militärischer Dienststellen (FlexHHM Kdr) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8071 21. Wahlperiode 21.09.2026 Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD Bundeswehr – Flexible Haushaltsmittel für Leiter und Leiterinnen militärischer Dienststellen Die verfassungsrechtlich verankerte Trennung von Streitkräften und ziviler Rüstungsbeschaffung ist in Artikel 87b des Grundgesetzes (GG) geregelt. Mit dem 2019 in die Bundeswehr eingeführten Instrument der „Flexiblen Haushaltsmittel für Leiter und Leiterinnen militärischer Dienststellen (FlexHHM Kdr)“, umgangssprachlich auch „Handgeld für Kommandeure“ genannt, sollen über den dezentralen Ansatz schnelle Wege beschritten werden, um Ausstattungslücken in Verbänden zu schließen. Ziel ist es, unbürokratisch Finanzmittel militärischen Verbänden und zivilen Dienststellen zur Verfügung zu stellen. Der Betrag betrug im Jahr 2019 25 000 Euro je Dienststelle und ist inzwischen auf 50 000 Euro angewachsen (vgl. www.bmvg.de/de/aktuelles/flexible-hausha ltsmittel-fuer-kommandeure-5290704, www.bmvg.de/de/aktuelles/silberhorn-fl exible-haushaltsmittel-kommandeure-5290676). Dieser Art der Beschaffung sind enge Grenzen gesetzt. So soll gemäß Artikel 87b des Grundgesetzes eine eigenständige Rüstungskompetenz der Streitkräfte ausgeschlossen werden. Durch den Ukraine-Krieg haben Kleinstdrohnen, die bis dahin vor allem im Hobbybereich von Privatleuten verwendet wurden, militärische Relevanz erreicht. Die Bundeswehr hat diese Relevanz erkannt und seit Ende Oktober 2023 durch den stellvertretenden Inspekteur des Heeres Generalleutnant Harald Gante eine Freigabeliste (sog. Positiv-Liste oder White-List) von handelsüblichen Kleinstdrohnen für die Beschaffung aus dem „Handgeld“ erstellt (vgl. www.hartpunk t.de/heeresverbaende-duerfen-eigenstaendig-handelsuebliche-kleinstdrohnen-be schaffen-und-einsetzen/). Diese handelsüblichen Kleinstdrohnen sind in erster Linie Drohnen, die wie ein fliegendes Auge funktionieren. Der Drohnenpilot befindet sich am Boden und über die an Bord der Drohne befindliche Kameratechnik findet eine Echtzeitbildübertragung auf seine Videobrille statt. Man spricht dabei von „First Person View“ (FPV; vgl. www.fpv24.com/de/fpv-drohnen). Mit Neufassung der Allgemeinen Regelung A-1130/17 vom Februar 2026 gilt wieder ein weitreichendes Film- und Fotografierverbot. Dazu zählt auch der Livestream aus militärischen Bereichen (vgl. www.reservistenverband.de/hesse n/lahn-schwalm-eder/aktuelles/neues-fotografierverbot-in-kasernen/). Dem muss auch beim Betrieb von handelsüblichen Kleinstdrohnen durch die Bundeswehr Rechnung getragen werden. Die Verwendung kommunikationstechnischer Komponenten aus nichtverbündeten Staaten und unverschlüsselte Datenübertragungen bergen ein erhebliches Sicherheitsrisiko, vom bloßen Datenabfluss über App- und Clouddienste bis hin zum Hacken und zur Übernahme der Drohne durch Dritte (vgl. www.kaspe rsky.de/resource-center/threats/can-drones-be-hacked). Die Aktualität der Problematik zeigt nach Auffassung der Fragesteller ein bekannt gewordenes Beispiel aus dem Vereinigten Königreich, wonach über ein seit März 2026 in Dienst befindlicher Kameratyp von Seedrohnen trotz entsprechender Zertifizierung Datenpakete an eine IP-Adresse in China gesandt hat (vgl. www.t-online.de/nachrichten/ausland/internationale-politik/id_10138153 0/militaer-drohnen-schicken-wohl-daten-nach-china-grossbritannien-ermittel t.html). Wir fragen die Bundesregierung:  1. In welchen Fällen konnte durch die „Flexiblen Haushaltsmittel für Leiter und Leiterinnen militärischer Dienststellen (FlexHHM Kdr)“ die Einsatzbereitschaft eines Verbandes hergestellt werden?  2. In welcher Höhe sind 2026 Finanzmittel für FlexHHM Kdr bisher abgeflossen?  3. Können nicht genutzte Gelder in das Folgejahr überführt werden, und wurde von 2025 zu 2026 davon Gebrauch gemacht (bitte detailliert auflisten)?  4. Gibt es einen Prozess, wonach mehrfach dezentral beschafftes Material Eingang in die Logistikketten bzw. Versorgung gefunden hat, und wenn ja, welche Planungs- und Beschaffungsvorgänge wurden in dem Zusammenhang vereinfacht und beschleunigt?  5. Ist eine Evaluierung zu FlexHHM Kdr erfolgt, um Hemmnisse bei Planungs- und Beschaffungsvorgängen zu identifizieren, und wenn ja, welche Hemmnisse wurden identifiziert?  6. Welche anderen Beschaffungsvorgänge sind im Zusammenhang mit der Einführung der FlexHHM Kdr gegebenenfalls rückläufig oder ganz eingestellt worden?  7. Welche zivilen Dienststellen haben seit der Einführung der FlexHHM Kdr davon Gebrauch gemacht, und was wurde davon beschafft?  8. Haben seegehende Einheiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) durch die FlexHHM Kdr Ausstattungslücken schließen können?  9. Wurden FlexHHM Kdr direkt oder indirekt auch Betreuungskommunikation seegehender Einheiten im Geschäftsbereich des BMVg verwendet (und wenn ja, bitte detailliert auflisten)? 10. Wie viele Befähigungen zum Fliegen von handelsüblichen Kleinstdrohnen wurden in der Bundeswehr 2025 erlangt, und welche Entwicklung erwartet die Bundeswehr für 2026? 11. Werden bei der Bundeswehr Ausbildungskapazitäten für die Befähigung zum Fliegen handelsüblicher Kleinstdrohnen vorgehalten, die sich aus Beschaffungen FlexHHM Kdr ableiten? 12. Können die Ausbildungsinhalte für die o. g. Befähigung auch auf Online- Kurse umgestellt werden, und wenn ja, wurde es schon gemacht (vgl. Fragen 10 und 11)? 13. Wann wurde die Positiv-Liste („White-List“) initial erstellt, wann wurde sie zuletzt aktualisiert, und welche Drohnen stehen aktuell auf der Liste? 14. In welchen Ländern werden die in der Liste aufgeführten Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung hergestellt (bitte tabellarisch darstellen)? 15. Wie kann ausgeschlossen werden, dass in den gelisteten Drohnen enthaltene Bauteile oder Komponenten eigenständige Kommunikationskanäle zu nicht-verbündeten Nationen aufbauen? 16. Nach welchen Zentralen Dienstvorschriften, Weisungen und Vorgaben wurden die Drohnen vorab geprüft, bevor sie auf der Positiv-Liste aufgenommen wurden, und wurden hierbei lediglich die Produkte in Gänze oder auch die Bauteile bzw. Komponenten geprüft? 17. Wie kann ausgeschlossen werden, dass in den gelisteten Drohnen enthaltene Bauteile oder Komponenten im Vergleich zum Zeitpunkt der Aufnahme der Drohne in die Positiv-Liste vom Drohnenhersteller geändert wurden (beispielsweise durch Wechsel eines Zulieferers)? 18. Gibt es eine Dienstanweisung oder andere Regelung, wonach ausschließlich Kleinstdrohnen gemäß der o. g. Positiv-Liste erworben werden dürfen, und wie lautet die entsprechende Regelung? 19. Sind Fälle bekannt, wonach Kleinstdrohnen nicht gemäß der o. g. Positiv- Liste erworben wurden, und wenn ja, wie wurde damit umgegangen? 20. Wie erfolgt die Inventarisierung der dezentral beschafften Drohnen im zentralen Materialbewirtschaftungssystem? 21. Wie kann gewährleistet werden, dass dezentral erworbene Drohnen keinen Zugang zu eingestuften Informationen innerhalb militärischer Liegenschaften erhalten können? 22. Warum wird die Beschaffung handelsüblicher Kleinstdrohnen gemäß einer Positiv-Liste nicht über einen Rahmenvertrag und die zentrale Versorgung als Bestellartikel (ew‑Codierung) geführt, und entsteht durch dieses Vorgehen eine Konkurrenz zu anderen Beschaffungen? 23. Wurden mit FlexHHM Kdr auch Tiere oder für Tiere direkt oder indirekt notwendige Sachen beschafft? Berlin, den 18. September 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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