Schnupftabakdosen des Hohenzollern-Königs Friedrichs II.
Text
Schnupftabakdosen des Hohenzollern-Königs Friedrichs II.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4093
21. Wahlperiode 11.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Görke, David Schliesing, Janine Wissler, Doris
Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne,
Agnes Conrad, Mirze Edis, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal
Meiser, Zada Salihović, Ines Schwerdtner, Lisa Schubert, Isabelle Vandre, Sarah
Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Schnupftabakdosen des Hohenzollern-Königs Friedrichs II.
Im Mai 2025 einigte sich der Bund mit der Familie der Hohenzollern in der
Auseinandersetzung über Vermögenswerte (www.bundesregierung.de/breg-de/
aktuelles/einigung-mit-dem-haus-hohenzollern-sichert-historisches-erbe-fuer-di
e-oeffentlichkeit-kulturstaatsminister-weimer-gewaltiger-erfolg-fuer-den-kultur
standort-deutschland--2346868). Im – zumindest zeitlichen – Zusammenhang
mit dieser Einigung verzichtete der Bund auf das rechtliche Eigentum an sieben
wertvollen Schnupftabakdosen bzw. Tabatieren des Hohenzollern-Königs
Friedrichs II., deren Wert auf ungefähr 20 Mio. Euro geschätzt wird, nachdem
dazu ein Rechtsgutachten erstellt worden war. Außerdem wurden fünf dieser
Schnupftabakdosen vom dafür zuständigen Land Berlin aus dem Berliner
Verzeichnis national wertvollen Kulturguts gestrichen, nachdem dazu zwei
kulturbzw. kunsthistorische Gutachten erstellt worden waren (siehe www.spiegel.de/p
anorama/hohenzollern-deal-hat-die-oeffentliche-hand-20-millionen-euro-versch
enkt-a-58488479-94b3-47aa-8882-462596db25f4 und www.parlament-berli
n.de/ados/19/KultEnDe/protokoll/k19-054-wp.pdf). Diese Kleine Anfrage will
die Hintergründe und die Legitimität des Umgangs mit den Schnupftabakdosen
erfragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Institution bzw. Person brachte nach Kenntnis der
Bundesregierung erstmals den Vorschlag auf, das Eigentum an den sieben
Schnupftabakdosen des Hohenzollern-Königs Friedrichs II. zu prüfen, und wann
und auf welchem Weg geschah dies?
2. Wer erteilte nach Kenntnis der Bundesregierung den Auftrag für das neue
Rechtsgutachten von 2025, um das Eigentum an den sieben
Schnupftabakdosen zu prüfen, und an wen ging dieser Auftrag (bitte Kanzlei und alle
beteiligten Anwälte bzw. Anwältinnen nennen)?
3. Erfolgte der Auftrag zu dem genannten neuen Rechtsgutachten nach einer
Ausschreibung, wenn ja, was waren die Gründe für die Auswahl des
gewählten Auftragnehmers, und wurde geprüft, ob bei diesem
Interessenkonflikte vorlagen (z. B. durch vergangene oder laufende Mandate für die
Hohenzollern)?
4. Wo ist nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. die Ausschreibung für das
genannte neue Rechtsgutachten zu finden?
5. Wie genau lautete nach Kenntnis der Bundesregierung der Auftrag für das
genannte neue Rechtsgutachten, also welche Fragestellung sollte genau
untersucht werden?
6. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen Aussagen
des genannten neuen Rechtsgutachtens?
7. An welchem Tag erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug
auf das genannte neue Rechtsgutachten
a) der Auftrag bzw.
b) die Fertigstellung?
8. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass – wie ein
Medienbericht behauptet – im genannten neuen Rechtsgutachten die im älteren
Gutachten der Kunstrechtsexpertin Dr. Mara Wantuch-Thole von 2012
genannten Dokumente „ignoriert“ wurden (www.spiegel.de/panorama/hohen
zollern-deal-hat-die-oeffentliche-hand-20-millionen-euro-verschenkt-a-58
488479-94b3-47aa-8882-462596db25f4)?
9. Wie genau erklärt die Bundesregierung, dass der Bund seine
Rechtsauffassung geändert hat, was das Eigentum an den sieben Schnupftabakdosen
angeht (bitte genau darstellen, was die wesentlichen Punkte der früheren
Rechtsauffassung für ein Eigentum des Bundes an den Schnupftabakdosen
waren, z. B. im Vertragsentwurf vom 17. Dezember 2018, www.spiege
l.de/panorama/hohenzollern-deal-hat-die-oeffentliche-hand-20-
millioneneuro-verschenkt-a-58488479-94b3-47aa-8882-462596db25f4 oder an
anderer Stelle, und wie das neue Rechtsgutachten diese Punkte widerlegen
konnte)?
10. War nach Kenntnis der Bundesregierung die Klärung der
Eigentumsverhältnisse bezüglich der sieben Schnupftabakdosen bzw. ggf. die
Übereignung derselben an die Hohenzollern und bzw. oder die Löschung aus dem
Berliner Verzeichnis wertvollen Kulturgutes formeller Bestandteil der
Gesamteinigung mit den Hohenzollern im Mai 2025 über Vermögenswerte?
11. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zur Klärung der
Eigentumsverhältnisse bezüglich der sieben Schnupftabakdosen bzw. ggf. die
Übereignung derselben an die Hohenzollern und bzw. oder zur Löschung aus
dem Berliner Verzeichnis wertvollen Kulturgutes eine Nebenabrede im
Kontext der Gesamteinigung mit den Hohenzollern im Mai 2025 über
Vermögenswerte?
12. Kann die Bundesregierung die Aussage des am neuen Rechtsgutachten
beteiligten Anwalts Dr. Pascal Decker erklären, dass es eine
„Voraussetzung für den Abschluss dieses Rahmenvertrages gewesen [sei], dass die
Frage der Tabatieren geklärt wird“ (www.parlament-berlin.de/ados/19/Kul
tEnDe/protokoll/k19-054-wp.pdf, S. 30)?
a) Was genau ist nach dem Verständnis der Bundesregierung hier mit
„Voraussetzung“ gemeint?
b) Wenn etwas zur Voraussetzung gemacht wurde, von wem, was genau,
und wann?
c) Wurde explizit eine Einigung zu den Tabatieren zur Voraussetzung
gemacht oder war die Voraussetzung eine Einigung zu irgendwelchen
Vermögenswerten mit einem bestimmten Wert, und wenn ja, zu
welchem Wert?
d) Wenn die Einigung zu den Tabatieren Voraussetzung oder Bestandteil
des Rahmenvertrages war, drohte der Abbruch der Verhandlungen des
Rahmenvertrages, wenn es keine Einigung zu den Tabatieren (oder
vergleichbaren Vermögenswerten) gegeben hätte, wenn ja, gab es
hierzu Aussagen der Beteiligten, und wenn ja, welche?
13. Sofern die Aussage mit der Voraussetzung (siehe Frage 12) zutrifft,
warum war nach Kenntnis der Bundesregierung dieser Umstand dann nach
Kenntnis der Bundesregierung nicht formaler Teil der gesamten Einigung
zu den Vermögenswerten?
14. An welchem Tag und durch wen erfolgte die Entscheidung des Bundes,
seine Rechtsauffassung zum Eigentum an den sieben Schnupftabakdosen
zu ändern?
15. Wer erteilte nach Kenntnis der Bundesregierung den Auftrag für die
beiden kunst- bzw. kulturhistorischen Gutachten, um das Eigentum an den
sieben Schnupftabakdosen zu prüfen, und an wen gingen diese Aufträge?
16. Erfolgten die Aufträge zu den genannten beiden kunst- bzw.
kulturhistorischen Gutachten nach Kenntnis der Bundesregierung nach einer
Ausschreibung, wenn ja, was waren die Gründe für die Auswahl der
gewählten Auftragnehmer, und wurde geprüft, ob bei diesen Interessenkonflikte
vorlagen (z. B. durch vergangene oder laufende Aufträge für die bzw.
Verträge mit den Hohenzollern oder durch ein eigenes geschäftliches
Interesse im Rahmen von Auktionen)?
17. An welchem Tag erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug
auf die genannten beiden kunst- bzw. kulturhistorischen Gutachten
a) der Auftrag bzw.
b) die Fertigstellung?
18. Wie genau lautete nach Kenntnis der Bundesregierung der jeweilige
Auftrag für die genannten beiden kunst- bzw. kulturhistorischen Gutachten,
also welche Fragestellung sollte genau untersucht werden?
19. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen Aussagen
der genannten beiden kunst- bzw. kulturhistorischen Gutachten zum
Kulturgutschutz im Zusammenhang mit den Schnupftabakdosen?
20. War bei der Entscheidung des Landes Berlin, fünf Schnupftabakdosen aus
dem Berliner Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes zu löschen, der
Bund vor der Entscheidung beteiligt, also war der Bund
a) informiert (ggf. ab welchem Tag genau),
b) mitberatend (ggf. ab welchem Tag genau) und bzw. oder
c) mitentscheidend (ggf. an welchem Tag genau)?
21. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die damals
zuständige Berliner Staatssekretärin für Kultur Sarah Wedl-Wilson die zuvor
genannte Löschung bereits am 4. April 2025 – wie ein Medienbericht
behauptet – „vorantrieb“, als das finale neue Rechtgutachten noch gar nicht
vorlag (www.spiegel.de/panorama/hohenzollern-deal-hat-die-
oeffentlichehand-20-millionen-euro-verschenkt-a-58488479-94b3-47aa-8882-462596
db25f4), und was waren ggf. die Gründe dafür?
22. An welchem Tag erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung die zuvor
genannte Löschung?
Berlin, den 30. Januar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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